Wenn man heutzutage über prominente Fälle von Steuerhinterziehung in Deutschland spricht, erinnern sich nur noch wenige an Dr. Eduard Zwick. Dabei hat er in den 1970er und 80er Jahren etwa EUR 41.000.000 an Steuern hinterzogen. Hinzukommen noch ungefähr DM 30.000.000 an Zinsen, Säumniszuschlägen und andere steuerliche Nebenleistungen. Mit also insgesamt DM 71.000.000 steuerlichen Verbindlichkeiten setzte sich Eduard Zwick dann aber in die Schweiz ab. Vor einer Strafverfolgung in Deutschland blieb er somit verschont. Bitter war dies aber auch für die Öffentlichkeit, denn es stellte sich heraus, dass Eduard Zwick bei seinen steuerlichen Umtrieben Rückendeckung vom damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß und weiteren hohen CSU-Politikern erhielt. Tatsächlich wollten die ihm sogar trotz seiner Flucht ins Ausland und Steuerfahndung wegen Steuerhinterziehung noch einen hohen Orden für seine Verdienste verleihen.

Unser Video:
Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung

In diesem Video erklären wir, wie man mittels Selbstanzeige Steuerhinterziehung rückgängig macht.

Inhaltsverzeichnis


1. Bäderkönig und Steuerhinterzieher Dr. Eduard Zwick – Einleitung

Einer der bedeutendsten Fälle von Steuerhinterziehung in der Geschichte der Bundesrepublik ereignete sich in einer der entlegensten Ecken unseres Landes. Drahtzieher war auch kein zwielichtiger Mafiosi oder ein andere offenkundige Kriminelle, sondern jemand, dem man einen Orden für seine Verdienste anheften wollte. Es war somit kein Außenseiter der Gesellschaft sondern jemand mit Beziehungen bis hin in die höchsten Kreise der Politik. Und dass diese Person Steuerhinterziehung beging, weil sie ein Vermögen durch dubiose Geschäfte verdiente, könnte ebenfalls kaum von der Wahrheit entfernter sein. Im Gegenteil, denn bei dieser Person handelte es sich um einen angesehenen Humanmediziner, der mit seinen Kurbehandlungen sehr erfolgreich war. Wie also konnte es dazu kommen, dass Dr. Eduard Zwick mit einem Millionenvermögen den Fiskus prellte, ohne je dafür die Verantwortung zu übernehmen?

2. Wie Eduard Zwick sein Bäderimperium gründete

Dr. Eduard Zwick wurde am 15.08.1921 in Bakova geboren, das heute zu Rumänien gehört. Seine Eltern waren Banat-Deutsche, eine ethnische Minderheit in diesem Land. Während des Zweiten Weltkriegs studierte Eduard Zwick in Österreich und Deutschland Medizin. Allerdings wurde er erst nach Kriegsende Arzt, wobei er in Ost-Berlin arbeitete. 1953 floh er jedoch nach West-Deutschland. In Würzburg promovierte er abermals, zog aber 1955 zusammen mit seiner Frau Angelika nach Sumatra, um dort als Ärzte Entwicklungshilfe zu leisten. Kurz nach ihrer Ankunft kam auch ihr Sohn Johannes zur Welt.

1958 kehrte Familie Zwick nach Deutschland zurück. Sie hatten eine besondere Erfahrung aus Indonesien mitgebracht, nämlich, wie gesundheitsfördernd Naturheilbäder sein können. Also machten sie sich nun auf die Suche nach einem geeigneten Standort in Deutschland, um ein Sanatorium zu gründen.

So gründete Eduard Zwick 1958 mit dem in der Ferne verdienten Geld ein Sanatorium in Bad Füssing, das damals noch lediglich Füssing hieß. 1964 gelang es Eduard Zwick mit einer Bohrung eine Wasserschicht im Untergrund anzuzapfen. Da die physikalischen Eigenschaften den Vorstellungen des Arztes von einem Heilwasser entsprachen, errichtete er in den darauffolgenden Jahren an dieser Stelle die Johannesbad-Therme, die er nach seinem Sohn benannte. Damit legte Eduard Zwick den Grundstein seines kommenden Erfolgs als Arzt und Unternehmer.

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3. Eduard Zwick, Amigo von Franz Josef Strauß

Da der von ihm gegründete Kurort in einem abgelegenen Winkel von Niederbayern nahe der Grenze zu Österreich liegt, bestand damals jedoch kaum Aussicht auf großen Besucherandrang. Dennoch schaffte es Eduard Zwick, der zwischenzeitlich zu Franz Josef Strauß (oft abgekürzt zu FJS) Kontakt knüpfen konnte, den Ort bekannt zu machen. Dabei half ihm sein politischer Kontakt, weil dieser dafür sorgte, dass öffentliche Gesundheitseinrichtungen des Freistaats bei Fragen zu Kuraufenthalten bevorzugt das Kurangebot von Eduard Zwick empfahlen. Tatsächlich fiel auch in diese Zeit, dass der Kurort den bei Gemeinden begehrten weil aufwertenden Titel „Bad“ erhielt; das geschah bereits 1969.

Zu Franz Josef Strauß hielt Eduard Zwick aber auch aus anderen Gründen ein enges Freundschaftsverhältnis. Denn er erhoffte sich dadurch, dass die nun üppig fließenden Gewinne weitestgehend unversteuert blieben. Jedenfalls summierte sich im Laufe eines Jahrzehnts eine Steuerlast von damals sagenhaften DM 41.000.000 an, auf die noch weitere steuerliche Nebenleistungen entfielen. Dazu ist bekannt, dass Eduard Zwick in dieser Hinsicht mit Franz Josef Strauß Rücksprache hielt und sich von ihm beruhigen ließ.

Denn Franz Josef Strauß, der schon damals ein bundesweit bedeutender Politiker war und für den Freistaat Bayern zur lebenden Ikone wurde, hatte Möglichkeiten, um die Steuerangelegenheiten seines Freundes von der Öffentlichkeit unbemerkt ruhen zu lassen. Im Gegenzug spendierte Eduard Zwick seinem CSU-Top-Amigo viele kostspielige Feiern und Reisen, aus privaten Mitteln, wie der Doktor später zu berichten wusste. Auch die CSU profitierte von wohlwollenden Spenden des Eduard Zwick. Besonders wichtig war dies, als Franz Josef Strauß die CSU als Bundespartei zu etablieren versuchte. Aber auch bei seinem Wahlkampf 1980, als Franz Josef Strauß Bundeskanzler werden wollte, unterstützte ihn Eduard Zwick großzügig. Legendär ist die Bereitstellung eines Privatjets mit der Kennung D-IFJS an den Kanzleraspiranten.

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4. Eduard Zwick setzt sich ins Ausland ab

4.1. Die Lage spitzt sich zu

Aber irgendwann wurde die Angelegenheit so volatil, dass selbst Franz Josef Strauß, der zu dem Zeitpunkt bayrischer Ministerpräsident war, keinen Einfluss auf die Finanzverwaltung mehr ausüben konnte, um den Bäderkönig zu schützen. Tatsächlich soll er ihm sogar dazu geraten haben, Deutschland zu verlassen, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.

4.2. Wie Eduard Zwick seine Flucht vorbereitete

Eduard Zwick muss da ziemlich enttäuscht gewesen sein, nach all den Freundschaftsdiensten, die er für FJS erbracht hatte. Immerhin hatte er noch einen Ausweg. Um aber auch das stattliche Vermögen ins Ausland mitnehmen zu können, wandelte er all seine in Deutschland vorhandenen Vermögenswerte in eine Aktiengesellschaft um, an der er die Inhaberaktien hielt. Denn der Ort, an dem sich die Inhaberaktien befinden, entscheidet darüber, ob sie in Deutschland vollstreckbar sind. Damit waren alle Vermögensgegenstände in Deutschland, solange sich die Aktien im Ausland befanden, vor Zwangsvollstreckung geschützt.

Außerdem hatte er die Geschäftsführung der Therme und der daran angeschlossenen Unternehmen an seinen Sohn Johannes übertragen.

4.3. Flucht in die Schweiz

Und so setzte sich Eduard Zwick 1982 zusammen mit seiner Frau und seinem Vermögen ins Ausland ab. Zuvor hatte er noch ein rauschendes Abschiedsfest im Kreise seiner Freunde in Bad Füssing gefeiert, darunter selbstverständlich auch Franz Josef. Damit entschwand Eduard Zick in die Schweiz, wo er am Luganer See eine schöne Villa bezog, die er allenfalls noch für Aufenthalte auf seiner Ranch in Nevada verließ.

4.4. Nachwirkungen der Flucht von Eduard Zwick

Denn dass er nun Deutschland meiden musste, war klar. Schließlich galt Eduard Zwick fortan als Steuerhinterzieher, auf den ein Haftbefehl ausgestellt war. Dabei ist unbegreiflich, dass FJS sogar da noch versuchte, Eduard Zwick für das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse vorzuschlagen.

Zwar bemühte sich ein Untersuchungsausschuss des Bayrischen Landtags 1994 Eduard Zwick zu einer Zeugenaussage zu bewegen, zu der man eigens den Haftbefehl zwecks Zusicherung Freien Geleits vorübergehend außer Kraft setzen wollte, doch misstraute dem der flüchtige Dr. Zwick und weigerte sich auch sonst als Zeuge Aussage zu leisten. Schließlich war FJS da bereits seit einigen Jahren verstorben.

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5. Das Vermächtnis des Eduard Zwick

5.1. Niederschlagung des Verfahrens

Mit der Flucht der Doktoren Zwick in die Schweiz waren die Bemühungen der bayrischen Finanzbehörden zur Beitreibung der ausstehenden Steuern nun kaum noch von Optimismus getragen. So versuchte Dr. Johannes Zwick den Behördenvertretern klarzumachen, dass sein Vater über keine vollstreckbaren Vermögensgegenstände mehr in Deutschland verfügte.

Schließlich führte dies 1990 gegen Zahlung von DM 8.300.000 zu einer Niederschlagung des Verfahrens. Dabei waren offenbar die alten Seilschaften, die weiterhin über den 1988 verstorbenen Franz Josef Strauß bis in die Finanzverwaltung reichten, nach wie vor noch hilfreich. Da die Vereinbarung zur Niederschlagung des Verfahrens eine Geheimabsprache war, und diese etwa drei Jahre später doch der Öffentlichkeit bekannt wurde, musste man sie aber wieder aufheben.

5.2. Johannes Zwick rückt ins Visier der Steuerfahndung

Tatsächlich wollte beziehungsweise konnte man in der bayrischen Finanzverwaltung noch keinen Schlussstrich unter die Causa Zwick ziehen. So verfolgte man weiterhin, wie sich die Beteiligungsverhältnisse der von Eduard Zwick vor seiner Flucht gegründeten AG entwickelten. Dabei wurde man Anfang 1994 aktiv und verhaftete Dr. Johannes Zwick, dem man nun seinerseits Steuerhinterziehung vorwarf. Denn es stellte sich heraus, dass inzwischen über verschiedene Holdingstrukturen in Deutschland und Luxemburg die Beteiligungsverhältnisse an der AG vom Zwick Senior auf den Junior übergegangen waren, wenn auch indirekt. Aber das ist wieder eine ganz andere Geschichte.

6. Eduard Zwick und seine dreiste Steuerhinterziehung – Fazit

Jedenfalls verstarb Dr. Eduard Zwick 1998 in Bern, ohne jemals für seine Steuerhinterziehung belangt worden zu sein. Anscheinend hat sich sein Einsatz für seinen Freund Franz Josef Strauß sowie andere CSU-Granden letzten Endes doch finanziell ausgezahlt. Außerdem hat er es trotz aller entgegenstehender Umstände geschafft, das Bäder-Imperium an seinen Sohn Johannes zu übertragen. Dabei erfolgte – wie könnte es auch anders gewesen sein – die Übertragung ohne Anfall einer Schenkung- oder Erbschaftsteuer, und diesmal sogar ganz legal. Wenigstens scheint Eduard Zwick in diesem Punkt mit der Zeit weiser geworden zu sein.


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Wenn man heutzutage über prominente Fälle von Steuerhinterziehung in Deutschland spricht, erinnern sich nur noch wenige an die Flick-Affäre, die zu Beginn der 1980er für Schlagzeilen sorgte. Denn die Steuerfahndung folgte damals einer Spur, die in die Zentrale eines mächtigen deutschen Industriekonzerns führte, der Friedrich Flick Industrieverwaltung KGaA. Doch endete die Spur dort keineswegs. Es stellte sich nämlich heraus, dass die hinterzogene Steuer in schwarze Kassen des Konzerns zurückfloss. Mit diesem Schwarzgeld bedachte man dann Politiker aller damals im Bundestag vertretenen Parteien, ohne konkret um ihr Wohlwollen zu bitten. So muss man das wohl ausdrücken, denn eine tatsächliche Bestechung konnte man nie belegen. Immerhin vermochte die Steuerfahndung hierbei auch andere Beteiligte der Steuerhinterziehung zu überführen, insbesondere die damaligen Bundesminister für Wirtschaft Hans Friedrichs und Otto Graf Lambsdorff; sie ließen die von ihnen empfangenen hohen Zuwendungen nämlich unversteuert.

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Steuerhinterziehung

In diesem Video erklären wir, welche Tatbestandsmerkmale eine Steuerhinterziehung kennzeichnen.

Inhaltsverzeichnis


1. Die Flick-Affäre – Einleitung

Die westdeutsche Nachkriegsgeschichte ist geprägt von Unternehmern, die bereits in der NS-Ära einige Bedeutung hatten. Der Name Flick zählt ganz besonders hierzu. Denn Friedrich Flick führte bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs einen der größten Industriekonzerne in Deutschland. Da er auch nach dem Krieg eine der wohlhabendsten Personen in Deutschland war, fiel es ihm relativ leicht, ein neues Industrieimperium zu errichten. 

2. Hintergründe zur Flick-Affäre

Sein Sohn Friedrich Karl Flick erbte 1972 dieses Vermögen. Allerdings hatte er keine Motivation, den Konzern selbst zu führen. So überließ er die Geschäfte seinem Jugendfreund Eberhard von Brauchitsch. Von Brauchitsch hingegen war Flick treu ergeben. Er wusste allerdings auch, wie bedeutend es für den Flick-Konzern sein konnte, in der Bundespolitik gut vernetzt zu sein. Daher stieg er in ein ambitioniertes Spendenprogramm ein, mit dem er sowohl die damals im Bundestag vertretenen Parteien, als auch eine Auswahl prominenter Spitzenpolitiker aller Couleur bedachte. Man könnte also sagen, er handelte getreu dem Motto: halte Deine Freunde nahe bei dir, aber Deine Feinde noch näher.

Und schon bald ergab sich auch Gelegenheit, Gefälligkeiten einzufordern. Denn der Flick-Konzern wollte sich von einem großen Paket an Daimler-Aktien trennen. Die dabei erzielten Gewinne in Höhe von gut DM 1 Milliarde sollten jedoch nach Möglichkeit steuerfrei bleiben. Das war schon damals legal über § 6b EStG möglich. Allerdings bedurfte ein solcher Schritt zu der Zeit noch einer Bewilligung des Bundesministeriums der Wirtschaft, das attestierte, dass die Reinvestition des Gewinns einen volkswirtschaftlich förderungswürdigen Nutzen hatte.

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3. Wie sich die Flick-Affäre entwickelte

Bevor wir aber darauf eingehen, ob sich die Gewinne tatsächlich steuerfrei stellen ließen, müssen wir erst noch über die Geldzuwendungen des Konzerns sprechen.

3.1. Walter Löhr erfindet die Spenden-Geldwäsche

Jedenfalls führte schon das allgemeine Interesse des Flick-Konzerns an politischer Einflussnahme dazu, dass von Brauchitsch nach Möglichkeiten suchte, um diese wohlwollenden Gesten „zur Pflege der Bonner Landschaft“, wie er es später euphemisierte, möglichst diskret zu übergeben. Gelegenheit dazu ergab sich aus einem Kontakt zum damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Walter Löhr.

Löhr hatte vor einigen Jahren den Steyler Missionaren, einem katholischen Missionsorden, einen Gefallen getan, indem er ihm Spenden aus einer Vielzahl verschiedener wohlhabender Quellen eröffnete. Dafür hatte Löhr regelmäßig einen Teil der Zuwendungen, genauer gesagt 10 %, als Provision erhalten. Allerdings hatte dafür auch der Orden eine Gegenleistung erbracht, denn 80 % der Spenden gelangten auf verschwiegenen Pfaden wieder an ihre Spender zurück. Nur die übrigen 10 % verblieben letztendlich beim Orden.

Es war somit eine Spendenwaschanlage: die Spender konnten ihre Spenden steuerlich ansetzen, somit deutlich an Steuern sparen, und dennoch zu 80 % zurückerhalten. Tatsächlich profitierten alle Beteiligten von dieser Masche, denn am Ende hatten alle ihren Geldbestand erhöht, wenn auch auf Kosten der Allgemeinheit.

3.2. Wie langjährige dubiose Flick-Spenden zur Flick-Affäre führten

So spendete auch der Flick-Konzern mit seinen über 300 Unternehmen regelmäßig hohe Geldbeträge über verschiedene Tochtergesellschaften an eine katholische Organisation der Steyler Missionare, nämlich dem gemeinnützigen Unternehmen Soverdia Gesellschaft für Gemeinwohl mbH, die das Vermögen des Ordens verwaltete. Diese wiederum hatte nun die Aufgabe, den Großteil der zuvor eigentlich gespendeten Summen heimlich an den Konzern (und die anderen Spender) zurückzuführen. Dazu hatte man mit Pater Josef Schröder, dem Soverdia-Geschäftsführer, einen Ansprechpartner, der mit dem Buchhalter des Flick-Konzerns, Rudolf Diehl, kooperierte.

Pater Schröder überwies zunächst die Spenden auf das Soverdia-Konto einer schweizer Bank. Gleichzeitig fanden jährlich Treffen zwischen dem Vertreter der Soverdia und Mittelsmännern in der Schweiz statt, bei denen die Geldübergabe, meist in bar, erfolgte. Anschließend gelangte das Geld wieder nach Deutschland zurück, wo es durch Buchhalter Diehl in schwarzen Kassen des Flick-Konzerns verwaltet wurde. Dabei ging es insgesamt um eine Summe von DM 12,3 Millionen. Auf diese Weise standen dem Flick-Konzern genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, um einflussreichen Politikern diskrete Aufwartungen zu machen.

3.3. Der Aspekt der Steuerhinterziehung in der Flick-Affäre

Gleichzeitig hat der Flick-Konzern die Spenden an das gemeinnützige Unternehmen Soverdia als steuerlichen Abzug in seinen Steuererklärungen deklariert und somit Steuern bei der Besteuerung seiner Gewinne gespart. Da der Konzern aber die Gelder weitestgehend wiedererhalten hatte, stellt dies eindeutig Steuerhinterziehung dar. Und dafür mussten sich die Verantwortlichen des Flick-Konzerns dann auch vor Gericht verantworten. Doch dazu gleich mehr.

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4. Flick-Affäre: wie man den Machenschaften auf die Spur kam

Wir haben zwar beschrieben, wie der Flick-Konzern agierte, doch sind die Umstände, die zur Aufdeckung der Flick-Affäre führten, ebenfalls sehr spannend. Daher gehen wir in diesem Kapitel näher darauf ein.

4.1. Eine Routineprüfung leitet die Flick-Affäre ein

Die Aufdeckung der Flick-Affäre und der mit ihr verknüpften Steuerhinterziehungen begann mit einer routinemäßigen Betriebsprüfung der Steyler Missionare in Sankt Augustin bei Bonn. Dabei machte der damalige Steuerfahnder Klaus Förster eine interessante Entdeckung: hochdotierte Spenden des Flick-Konzerns hatte Pater Schröder über viele Jahre hinweg stets mit Spendenquittungen bestätigt, doch den Geldeingang nur unzureichend dokumentiert. Deshalb war der erste Verdacht des Steuerfahnders, dass Pater Schröder einen Großteil der Spenden für eigene Zwecke vereinnahmt hatte, naheliegend. So nahm die Flick-Affäre ihren Lauf.

Als man die Vorgesetzten Pater Schröders befragte, war man sich dessen Taten im Unklaren. Doch reichte dies wohl, um Pater Schröder in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken – und zwar in die Schweiz. Die vielen Hunderttausende DM, die der Flick-Konzern über ein Jahrzehnt lang spendete, machten den Steuerfahnder aber dennoch stutzig. So kam es im Januar 1980 zu einer ersten Durchsuchung beim Flick-Konzern in Düsseldorf. Allerdings blieben weiterhin viele Fragen offen, sodass die Steuerfahndung misstrauisch blieb.

4.2. Pater Schröders Geständnis

Zu einer überraschenden Wendung kam es nur wenige Wochen später, denn Pater Schröder übermittelte über seinen Rechtbeistand ein schriftliches Geständnis. Darin belastete er den Chef-Buchhalter des Flick-Konzerns, Rudolf Diehl. Außerdem erläuterte er, wie die Geldwäsche der an Soverdia entrichteten Spenden durch Rückflüsse an die Spender funktionierte. Weiterhin bestätigt er, das Walter Löhr ihm den Vorschlag zu diesem für alle Beteiligten lukrativen Geschäft unterbreitete. Es war ja eben auch für den CDU-Politiker Löhr vorteilhaft. Allerdings nur bis 1975, denn 1976 verstarb er, bevor er seine jährliche Provision kassieren konnte. Noch brisanter war jedoch, dass damit auch erste Anhaltspunkte vorlagen, dass auch Flick-Gesellschafter und Geschäftsführer Eberhard von Brauchitsch in diese Machenschaften eingeweiht war.

Mit diesen Informationen konnte die Steuerfahndung Sankt Augustin weitere Hausdurchsuchungen durchführen. Auf diese Weise fiel ihr zunächst eine schwarze Aktentasche mit Schlüsseln zu Bankschließfächern in die Hände. In den Bankschließfächern befanden sich schließlich die Notizbücher, in denen Diehl alle Zahlungen, die über die schwarzen Kassen geflossen waren, penibel verzeichnet hatte. Darunter waren neben Franz Josef Strauß, Helmut Kohl, Rainer Barzel, Hans Friedrichs und Otto Graf Lambsdorff auch viele weitere Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien, also CDU/CSU, SPD und FDP.

Ab diesem Zeitpunkt war klar, dass die zunächst rein steuerrechtlich verfolgte Steuerhinterziehung auch eine enorme politische Dimension besaß. Dies war also der Punkt, an dem man nur schwer leugnen konnte, dass es in der Flick-Affäre von Anfang an lediglich darum ging, Einfluss auf die Politik zu sichern.

4.3. Die Flick-Affäre vor Gericht

So kam es zu einem juristischen Nachspiel für Schröder, Diehl, von Brauchitsch, Friedrichs sowie Graf Lambsdorff. Nach einem Gerichtsverfahren von mehr als einem Jahr Dauer verurteilten die Richter des Landgerichts Bonn Pater Schröder wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von DM 36.000. Dabei war die Strafe mit 360 Tagessätzen zu je 100 DM noch vergleichsweise milde ausgefallen. Dies hatte Pater Schröder vor allem seinem umfassenden, freiwilligen Geständnis zu verdanken. Auch der Umstand, dass er dadurch keine eigene Vorteile zu erzielen versuchte, sprach für ihn.

Rudolf Diehl traf die Strafe hingegen deutlich empfindlicher. Er musste eine Geldstrafe von DM 540.000 zahlen. Noch härter fiel das richterlich Urteil gegen Eberhard von Brauchitsch aus, der eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren absitzen sollte. Gegen eine Zahlung von DM 550.000 Geldbuße hatte man die Haftstrafe allerdings auf Bewährung ausgesetzt.

Die beiden FDP-Spitzenpolitiker Hans Friedrichs und Otto Graf Lambsdorff sprachen die Richter ebenfalls der Steuerhinterziehung für schuldig. Allerdings ging es bei ihnen darum, dass sie die empfangenen Gelder unversteuert ließen. Friedrichs hatte daher DM 61.500 und Graf Lambsdorff DM 180.000 zu zahlen. Zwar konnte man den beiden ehemaligen Wirtschaftsministern keine Bestechlichkeit nachweisen; hiervon sprach man sie eher gezwungenermaßen frei. Sie verloren aber dennoch all ihre Ämter. Trotzdem waren sie nur wenig später weiterhin in Politik und Wirtschaft aktiv.

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5. Die Auswirkungen der Flick-Affäre

5.1. Bewilligung der Steuerbefreiung nach § 6b EStG

Kehren wir nun wieder zum Sachverhalt der Gewinne aus dem Aktiengeschäft des Flick-Konzerns zurück. Immerhin ging es damals um einen Gewinn von etwa DM 1 Milliarde.

Da mag es übrigens bezeichnend sein, dass man schon das Aktiengeschäft trickreich einfädelte. Der Flick-Konzern machte nämlich der Deutschen Bank glaubhaft, der Schah von Persien sei ebenfalls als potentieller Käufer interessiert. Damit überzeugte man die Deutsche Bank, den Kauf der Daimler-Aktien zu diesen profitablen Konditionen zu tätigen.

Tatsächlich könnte man meinen, dass die zahlreichen finanziellen Zuwendungen des Flick-Konzerns, die dem Verkauf vorausgegangen waren, ihren Zweck erfüllten. Gleiches gilt für jene Zahlungen, die in der Zeit erfolgten, in der die wohlwollende Begutachtung der Steuerbefreiung durch die involvierten Ministerien in der Schwebe lag. Denn schließlich erfolgte die Steuerfreistellung, und zwar, obwohl manch eine Reinvestition ins Ausland floss, somit objektiv kaum der deutschen Volkswirtschaft als förderlich erschien. Doch lag auch wirklich Bestechung vor?

Im Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Flick-Affäre sowie in den Gerichtsprozessen der hauptbeschuldigten Akteure konnte jedenfalls kein direkter Zusammenhang, sprich kein Quid pro quo, nachgewiesen werden. Dennoch ist es naheliegend, dass die „Pflege der Bonner Landschaft“, mit der von Brauchitsch ein geflügeltes Wort geschaffen hatte, um Einflussnahme auf die deutsche Bundespolitik zu umschreiben, im Grunde Korruption ist, wenn auch ohne spezifische Gegenleistung. Und auch die Beteiligten stritten ab, dass insgeheime Großspenden ein Vergehen an der demokratischen Grundordnung oder anderer, etwa moralischer Maßstäbe darstellte.

5.2. Gestaltung eines Amnestiegesetzes in Reaktion auf die Flick-Affäre

Doch auch die Politik, die durch die Flick-Affäre enormen Schaden erlitten hatte, konnte sich mit diesem Urteil nur schwerlich zufriedengeben. So ersannen namhafte Politiker ein Amnestiegesetz, allen voran der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl, der ja selber Zahlungen des Flickkonzerns erhalten hatte. Bemerkenswerterweise hatte er an diese Wohltaten freilich keine Erinnerungen mehr, als er vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aussagen musste. Doch der öffentliche Druck war nun so hoch, dass die Verabschiedung eines solchen quasi sich selbst entlastenden Amnestiegesetzes kaum politisch zu vertreten war.

Damit ist es Zeit für ein Fazit.

6. Lehren aus der Flick-Affäre – Rückschau und Fazit

6.1. Die CDU-Parteispenden-Affäre

Zusammenfassend und rückblickend muss man beachten, dass Jahre später die CDU durch Entgegennahme heimlicher Parteispenden, die ebenfalls in schwarze Parteikassen flossen, und der Weigerung des Altbundeskanzlers Helmut Kohl die Spender zu nennen, unverblümt offenbart wurde, dass deutsche Politiker anscheinend keine Einsicht zu zeigen bereit waren und keine Lehren aus der Flick-Affäre zogen.

Dabei hatte es schon im Grundgesetz ursprünglich ein Verbot von Parteispenden gegeben, damit finanzstärkere Kreise gegenüber finanziell schwächeren keinen für sie vorteilhaften Einfluss auf die Politik zu nehmen vermochten. Aber den Altparteien war dies zu unbequem, weil dadurch ein erheblicher Teil ihrer Finanzierung wegbrach. Daher änderten sie das Grundgesetz, sodass heutzutage Parteispenden erlaubt sind. Bis zu einem gewissen Grad sind sie sogar steuerlich absetzbar.

6.2. Die Affäre um die Warburg-Bank

Aber wenigstens heute ist dies kaum noch denkbar, oder? Nun ja, wer sich darüber wundert, dass ein ehemaliger erster Bürgermeister Hamburgs sich auf Treffen mit Bankern einließ, weil diese verhindern wollten, illegale Steuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften zurück zu zahlen, mag da die Antwort bereits erahnen. Prekär daran ist sicher zusätzlich, dass dieser ehemalige Bürgermeister im Detail nun gleichfalls keine Erinnerung mehr an diese Gespräche zu haben scheint. Sollte man da folglich auch berücksichtigen, dass Unternehmen, die ebenjener Banken nahestehen, großzügige Spenden an die Partei des Bürgermeisters entrichteten?

Vielleicht liegt die Flick-Affäre aber auch schon zu weit zurück, als dass man sich heutzutage an solche Zusammenhänge zu erinnern vermag. Denn auch das Gedächtnis der Stimmberechtigten in Deutschland scheint regelmäßig alle vier Jahre einem allgemeinen Reset zu unterliegen. Wie anders könnte man erklären, dass man einer solchen Person den Posten als Bundesfinanzminister anvertraut? Wie soll man gar begreifen, dass man ihm zum Bundeskanzler wählt?

6.3. Das Fazit aus den Parteispenden-Affären

Und das Fazit? Solange man juristisch zwischen Bestechung und Korruption zu differenzieren vermag, solange Einflussnahme im Interesse Einzelner der Allgemeinheit verborgen bleibt und solange eben jene selbst hochgradig betroffene Allgemeinheit keinen wirksamen Schutz vor solchen Praktiken auch wirklich entschieden einfordert, ist es nur eine Frage der Zeit, bis wir an dieser Stelle über den nächsten Fall von verwerflicher Verflechtung zwischen Geld und Macht berichten werden.

Wir lieben Steuern, wenn auch als Steuerberater aus vielen, sehr verschiedenen Gründen. Doch sollten wir alle Steuern lieben, weil sie tatsächliche Basis der selbst in unserer Nationalhymne beschworenen Einigkeit in Recht und Freiheit sind. Denn letztendlich sind es Steuern, die unseren Staat und somit unsere Gesellschaft zusammenhalten; kein Dr. Faust, keine Fußballnationalmannschaft und auch kein Sauerkraut-Rezept mit Bratwurst vermag das zu leisten.


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Boris Becker war schon Vieles: Tennisstar, Galionsfigur, Pokerface, zentralafrikanischer Sport-Attaché in spe. Aber er war auch in weniger rühmliche Rollen geschlüpft, etwa in jener unfreiwillig komischen, als man ihn in einer Besenkammer erwischte. Doch auch seine finanziellen Pleiten sind legendär. Schlimmer noch haben aber seine Straftaten auf sein Image abgefärbt. So hatte er unlängst eine Haftstrafe wegen Falschangaben im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren in Großbritannien abgebüßt.

Seine erste Straftat begann Boris Becker jedoch in seiner Heimat, als er den deutschen Fiskus um Steuereinnahmen in Millionenhöhe prellte. Indem er vorgab lediglich in Monaco steuerpflichtig zu sein, obwohl er auch über einen Wohnsitz in München verfügte, hatte er Steuerhinterziehung begangen. Doch die deutsche Steuerfahndung kam ihm auf die Spur. Schließlich ist es für eine prominente Person seines Rangs, die regelmäßig in der Öffentlichkeit erscheint, nur schwer möglich den eigenen Aufenthalt in Deutschland zu verbergen. Und so kam der Verdacht auf, dass Boris Becker wohl doch in Deutschland steuerpflichtig gewesen war, was man ihm schließlich vor Gericht auch nachweisen konnte.

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Perpetual Traveler

In diesem Video erklären wir, wieso Christoph Heuermann als Perpetual Traveler keine Steuern in Deutschland zahlt.

Inhaltsverzeichnis


1. Boris Becker, Tennisprofi und Steuerhinterzieher – Einleitung

Die meisten Deutschen, aber auch viele Menschen im Ausland kennen Boris Becker für seine erfolgreiche Karriere als Tennisprofi. Seine Siege in Wimbleton und andernorts weltweit sind legendär. Doch hatten diese Erfolge auch tiefe Schatten auf seine Person geworfen. Denn mit dem sportlichen Erfolg kam auch der Reichtum. Wo aber Reichtum mit Ruhm einhergeht, ist die Hybris meist ganz nah, insbesondere bei noch jungen Menschen.

Boris Becker war ebenfalls noch recht jung, als er mit seinem sportlichen Talent die Massen begeisterte und seine Konten mit Preisgeldern sowie Werbeeinnahmen füllte. Schon stellt sich der nächste Zusammenhang ein, dem man als Spitzenverdiener unweigerlich in Deutschland begegnet: der Einkommensteuer. So ist es naheliegend, dass Boris Becker nach Wegen suchte, um seine Steuerlast möglichst zu minimieren. Was ja auch insofern verständlich ist, als dass man als junger Mensch vielfach stark dazu neigt, das Leben zu genießen – und dafür gibt man dann oft viel Geld aus. (Übrigens gilt dies selbstverständlich auch für ältere Menschen, die sich noch jung fühlen).

2. Boris Becker: Steuerflucht nach Monaco

Als weltweit gefeierter Star konnte Boris Becker seinen Ruhm selbstverständlich auch außerhalb Deutschlands in vollen Zügen genießen. Was sollte ihn also in Deutschland halten, wenn er doch im Ausland ebenso im Rampenlicht des öffentlichen Interesses glänzen konnte, ohne freilich dort Steuern zahlen zu müssen? Sie kennen die Antwort bereits.

Also folgte Boris Becker dem Ruf des internationalen Jetsets und wanderte von Deutschland aus, um sich im Fürstentum Monaco niederzulassen. Denn Monaco war und ist für ein aufregendes, mondänes Leben, wie es viele Trendsetter lieben, geradezu prädestiniert. Dabei spielte für Boris Becker selbstverständlich auch eine Rolle, dass er in Monaco keine Steuern zu zahlen brauchte. Daher fiel es ihm leicht, den Schritt zu wagen und von Deutschland nach Monaco umzuziehen; er konnte es sich leisten. Der deutsche Fiskus hatte also das Nachsehen.

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3. Wie Boris Becker Steuerhinterziehung beging

Wenn also Boris Becker in die Steueroase Monaco umgezogen war und dabei seinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hatte, wie konnte es dann zu einer Steuerhinterziehung in Deutschland kommen?

3.1. Wohnsitzverlagerung ins Ausland vs. unbeschränkte Steuerpflicht im Inland

Tja, Boris Becker dachte da wohl wie viele, die aus steuerlichen Gründen Deutschland den Rücken kehren wollen. Denn da das deutsche Steuerrecht die unbeschränkte Steuerpflicht an einen Wohnsitz im Inland knüpft, reicht es ja, wenn man diesen hierzulande einfach abmeldet und dem Einwohnermeldeamt eine neue Anschrift im Ausland mitteilt. Und genau nach dieser Logik handelte damals wohl auch Boris Becker.

Im Prinzip ist dies auch vollkommen richtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland erlischt ja nach § 1 EStG auch tatsächlich, wenn man den Wohnsitz in Deutschland aufgibt, ganz gleich ob man anschließend ins Ausland zieht oder als Perpetual Traveler die Welt ohne festen Wohnsitz dauerhaft bereist. Aber Boris Becker hatte einen wichtigen Punkt dabei übersehen. Denn es kommt weniger darauf an, ob man nach der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt offiziell im Ausland lebt als vielmehr darauf, dass man dies auch wirklich lebt.

3.2. Boris Becker kehrt heimlich nach Deutschland zurück

Denn Boris Becker war offenbar nur bedingt bereit seine alte Heimat gänzlich zu verlassen. Zu sehr muss ihm wohl die Gesellschaft seines in Deutschland verbliebenen sozialen Umfelds im Ausland gefehlt haben. Denn trotz seiner weltweiten Berühmtheit war er in keinem anderen Land so beliebt wie in Deutschland. Kein Wunder also, wenn er sich gerne in Deutschland sehen ließ.

Doch war er damit so weit gegangen, dass er sich eines Tages wohl entschloss, heimlich nach Deutschland zurückzukehren. Dazu soll er seine Schwester um einen Gefallen gebeten haben. Sie möge ihm doch ihre Münchner Dachgeschosswohnung überlassen. Selbstverständlich würde er dann mit einem eigenen Schlüssel jederzeit freien Zugang zu dieser Unterkunft haben. Möglicherweise war sich seine Schwester kaum der Tragweite der damit einhergehenden potentiellen steuerrechtlichen Konsequenzen einer solchen Gefälligkeit bewusst, als sie ihm diesen Wunsch erfüllte. Jedenfalls war Boris Becker somit also doch wieder in Deutschland ansässig, denn die Wohnung in München, zu der er jetzt über die sogenannte Schlüsselgewalt verfügte, war nun sein neuer Wohnsitz in Deutschland.

3.3. Boris Becker reicht keine Einkommensteuererklärungen ein

Ganz gleich also, ob Boris Becker diese neue Wohnung beim Einwohnermeldeamt anzeigte oder es unterließ, er war nun wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Also hätte er dann auch all seine Einnahmen wieder in Deutschland versteuern müssen. Aber reichte er auch pflichtgemäß Einkommensteuererklärungen für die betroffenen Veranlagungszeiträume 1991 bis 1993 ein? Nun ja, wir wissen, er unterließ es. Und klar dabei dürfte ebenfalls sein, dass er nach wie vor keine Steuern in Deutschland zahlen wollte. Denn dann hätte er ja den Spitzensteuersatz zu zahlen gehabt.

Zwar ist es in der Regel unvorteilhaft, wenn man keine Steuererklärung einreicht, obwohl man dazu verpflichtet ist, weil die Finanzverwaltung dann notfalls das Einkommen schätzen kann. Außerdem kommen in einem solchen Fall noch beträchtliche steuerliche Nebenleistungen wie Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge und Zinsen hinzu. Aber dies stellt oft noch keine direkte Steuerhinterziehung dar. Zumindest stimmt dies, solange man diese Abgaben bezahlt. Aber wenn man dem Fiskus verheimlicht, dass man überhaupt steuerpflichtig ist, obwohl man sehr wohl über steuerpflichtiges Einkommen verfügt, dann erfüllt dies durchaus den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Und genau das hatte ja Boris Becker gemacht.

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4. Wie man Boris Becker der Steuerhinterziehung überführte

Als Boris Becker 1993 tatsächlich aus dem Ausland wieder nach Deutschland zurückkehrt, hatte er in seinen Steuererklärungen vielfach sehr geringe Einkommen angegeben. Dies löste in der für ihn zuständigen Finanzverwaltung den Verdacht aus, dass die Angaben manipuliert sein könnten. So waren etwa Turnierpreise und Werbeeinnahmen an eine niederländische B.V. gegangen. Im Gegenzug erhielt er von dieser eine eher bescheidenes Einkommen.

Aufgrund dieses Verdachts führte die Finanzverwaltung mehrfach Hausdurchsuchungen in der Causa Becker in ganz Deutschland durch. Dadurch rückte aber ein weiteres Element für die Finanzbeamten in den Vordergrund. Aus den Unterlagen, die man vom Deutschen Tennis Bund erhielt, ging hervor, dass Boris Becker anscheinend viel öfter in Deutschland verweilte als in Monaco. Denn ein passionierter Sammler hatte über viele Jahre hinweg aus sehr zahlreichen Zeitungen und anderen Medien alles gesammelt und gebunden, das mit der Tennislegende aus Leimen zusammenhing. Diese Aufstellung dokumentierte zusammen mit anderen Unterlagen, Reise- und Übernachtungsbelege etwa, ziemlich genau, wann sich Boris Becker wo aufhielt und wie lange sein Aufenthalt jeweils dauerte. Daraus schloss der bearbeitende Finanzbeamte, dass Boris Becker in den Jahren von 1991 bis 1993 offenbar mehr in Deutschland verweilte als im Ausland.

Damit hatte man einen Anhaltspunkt für Steuerhinterziehung, den man strafrechtlich verfolgen konnte. Zwar haben auch die Verteidiger einige gute Argumente vorgebracht, warum Boris Becker in der betreffenden Zeit häufiger in Deutschland anwesend war, Arztbesuche etwa. Doch war da die Sache mit dem Schlüssel. Denn Boris Becker hatte ja mit dem Wohnungsschlüssel jederzeit Zugang zur Dachgeschosswohnung seiner Schwester. Und wer über diese sogenannte Schlüsselgewalt verfügt, dem kann man auch diese Wohnung als Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne zuordnen. Da ist es auch ohne Belang, ob diese Wohnung ein Luxusdomizil oder, wie von Boris Becker in seinem Fall behauptet, eine spartanisch eingerichtete Absteige ist.

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5. Boris Becker: Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

Das Landgericht München I musste somit 2002 darüber befinden, ob die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft, die den Fall übernommen hatte, zutrafen. Hatte Boris Becker, der Stern des deutschen Tennissports, tatsächlich lediglich einen Scheinwohnsitz in Monaco unterhalten, um in Deutschland zu leben, ohne Steuern hierzulande zahlen zu müssen?

Das Urteil fiel eindeutig aus: Ja, Boris Becker hatte in der Zeit von 1991 bis 1993 Steuern hinterzogen – und zwar in Millionenhöhe. Unter normalen Umständen käme bei Steuerhinterziehung von solchem Ausmaß eine Freiheitsstrafe in Frage. Tatsächlich forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Da aber Boris Becker bereits vor der Gerichtsverhandlung einen Großteil seiner fälligen Steuern nachgezahlt hatte und weil die Ermittlung gegen ihn so langwierig und somit belastend gewesen war, fiel das Urteil deutlich milder aus. Zwar kam auf Boris Becker eine Haftstrafe zu, doch wurde diese gegen Zahlung einer finanziellen Auflage von DM 200.000 als Bewährungsstrafe ausgesprochen. Zusätzlich musste Boris Becker aber auch noch eine Strafe über DM 300.000 entrichten. Mit einer Strafe von insgesamt DM 500.000 konnte sich Boris Becker tatsächlich abfinden, bedeutete dies doch, dass er weiterhin in Freiheit leben konnte, wenn auch auf Bewährung.


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  5. Abgrenzung zwischen Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Wenn es um prominente Steuerhinterziehung in Deutschland geht, sind diese Top elf Fälle stets ganz vorne mit dabei: Theo Sommer, Klaus Zumwinkel, Boris Becker, Steffi und Peter Graf, Paul Schockemöhle, Uli Hoeneß, Alfons Schuhbeck, Eduard Zwick, Andreas Schmid zusammen mit Andreas Grosch, die Flick Affäre und der Cum-Ex-Skandal. Viele von ihnen sind sehr individuelle Sachverhalte. Bei anderen gibt es zumindest partielle Ähnlichkeiten. Insbesondere bei der Motivation zur Steuerhinterziehung scheint es einige Gemeinsamkeiten gegeben zu haben.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Erstattung von Selbstanzeigen und zur Vermeidung von Steuerhinterziehung spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Strategien aus. Aufgrund der aktuellen Resonanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum

Thema
9. Juni 2022 Welche Nebenfolgen kann ein Steuerstrafverfahren haben und wie verteidigen Sie sich dagegen?
31. März 2023 Wirksame Selbstanzeige: Diese Punkte müssen enthalten sein
27. April 2023 Einstellung des Steuerstrafverfahrens: Diese Möglichkeiten gibt es
1. Mai 2023 Auskunftsverweigerungsrechte im Steuerstrafverfahren
22. August 2023 Prominente Steuerhinterziehung: die Top 11 in Deutschland (dieser Beitrag)

Unser Video:
Berühmte deutsche Steuerhinterzieher

In diesem Video erklären wir, wie Boris Becker, Steffi Graf und Uli Hoeneß Steuerhinterziehung begingen.

Inhaltsverzeichnis


1. 11 Prominente Fälle von Steuerhinterziehung – Einleitung

Steuerhinterziehung ist in Deutschland weiter verbreitet, als man meinen mag. Dabei findet Steuerhinterziehung in allen möglichen Größenordnungen statt. Von ganz kleinen Fällen, in denen Kiosk-Besitzer Umsatzsteuer veruntreuen, bis hin zu Milliardenbeträgen, die nachweislich Einfluss auf die Finanzkraft Deutschlands haben. Aber anders, als es noch vor Jahrzehnten gewesen sein mag, als man Steuerhinterziehung noch für ein Kavaliersdelikt hielt, weil man dem Staat auf diese Weise ein Schnippchen schlagen konnte, ist das Bewusstsein der Konsequenzen, die Steuerhinterziehung für die Allgemeinheit hat, heutzutage deutlich ausgeprägter.

Dennoch konfrontiert uns Steuerhinterziehung nach wie vor in medialen Berichten. Daher begeben wir uns nun auf eine Zeitreise, um uns elf prominente Fälle von Steuerhinterziehung in Deutschland anzusehen. Vielleicht finden wir ja einige überraschende Gemeinsamkeiten und treffen auf prominente Personen ebenso wie auf Fälle, die heutzutage kaum noch jemandem bekannt sind oder solche, die uns alle schockieren sollten.

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2. Prominente Steuerhinterziehung in Deutschland – unsere Top 11

Um die berühmtesten Fälle von Steuerhinterziehung in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik aufzuzeigen, könnte man verschiedene Gliederungen ansetzen. Einerseits könnte man die Fälle nach der Höhe der hinterzogenen Steuern charakterisieren. Oder man ordnet sie nach dem Strafmaß, zu denen die Gerichte die Steuerhinterzieher verurteilten. Andererseits könnte man auch nach der Tätigkeit gliedern, durch die die hinterzogenen Steuern gewonnen wurden. Auch hierfür gäbe es Gliederungsmöglichkeiten, weil offenbar manche Einnahmen anfälliger für Steuerhinterziehung zu sein scheinen als andere. Der jedoch einfachste und am wenigsten wertende Ansatz, den wir nun hierbei verfolgen, ist der historische.

2.1. Die Flick-Affäre (1970er und 80er Jahre)

Eine der größten Steuerhinterziehungsfälle in Deutschland rankt sich um die Flick-Affäre vor etwa 50 Jahren. Hier versuchte der Flick-Konzern über zahlreiche dubiose Parteispenden an alle im damaligen Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, FDP) sowie an ausgewählte Parteimitglieder einen Milliardengewinn aus Aktiengeschäften über § 6b EStG von der Politik steuerfrei stellen zu lassen, was letztendlich auch geschah. Als allerdings die Parteispenden aufflogen, war auch rasch der Verdacht der Korruption aufgekommen.

Der Flick-Konzern beging allerdings schon im Vorfeld Steuerhinterziehung. Durch Überweisung von Spenden an das gemeinnützige Unternehmen Soverdia der katholischen Ordensgemeinschaft der Steyler Missionare erzeugte man schwarze Kassen. Denn ein Teil dieser Zahlungen leitete Soverdia heimlich und in bar an den Spender, den Flick-Konzern, zurück. Aus diesen schwarzen Kassen zahlte man dann die Parteispenden.

Übrigens nahmen auch andere Akteure in dieser Affäre Steuerhinterziehung vor, nämlich von die Politikern, die diese Zuwendungen unversteuert ließen. Dazu zählten die ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft Hans Friedrichs und Otto Graf Lambsdorff. Auch dadurch war die Flick-Affäre in der damaligen Zeit eine prominente Steuerhinterziehung, die die Öffentlichkeit erregte. Doch stand hierbei vor allem die Vermutung der politischen Bestechung im Vordergrund. Einen direkten Nachweis hierfür konnte man, im Unterschied zu den Steuerhinterziehungen, allerdings keineswegs gesichert erbringen.

2.2. Bäderkönig Eduard Zwick (1970er und 80er Jahre)

Als Arzt hat Eduard Zwick viel Geld mit dem von ihm gegründeten Heilbad Johannesbad-Therme in Bad Füssing (Niederbayern) verdient. Daher nannte man ihn auch den Bäderkönig. Doch Steuern zahlte er, wie es sich für einen König gehört, über Jahre hinweg keine. Die Steuerschuld summierte sich am Ende auf etwa DM 41 Millionen sowie weitere DM 30 Millionen Säumniszuschläge und andere steuerliche Nebenleistungen. Eduard Zwick wollte aber wohl partout keine Steuern zahlen. Warum sollte er auch? Schließlich besaß er ja mit Franz Josef Strauß und Gerold Tandler zwei in der bayerischen Politik sehr einflussreiche Freunde. Am Ende flüchtete er aber doch mit all seinem unversteuerten Geld, bevor das Finanzamt die Steuerschuld eintreiben konnte, in die Schweiz. Dort verstarb er dann auch im Jahr 1998, ohne je für seine Steuerhinterziehung belangt worden zu sein.

2.3. Steffi und Peter Graf (1989-1993): Steuerhinterziehung Tennisprofi die erste

Mit Tennis hat Steffi Graf viel Geld verdient – und es hinterzogen. Allerdings konnte sie dem Gericht nachweisen, dass ihr Vater, Peter Graf, zusammen mit dessen Finanzberater, die Steuerhinterziehung allein zu verantworten hatte. Dabei ging es um einen Gesamtbetrag von DM 12,3 Millionen, der zwischen 1989 und 1993 unversteuert geblieben war. Das Gericht sprach ihn 1997 schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung.

Pikant an der Geschichte ist, dass Peter Graf nur deshalb Steuerhinterziehung beging, weil er bei den Kosten für eine solide Steuerberatung sparen wollte. So verließ er sich zwar Anfangs auf den Rat einer renommierten Steuerberatungskanzlei, überließ die Durchführung dieser äußerst komplexen internationalen Steuergestaltungen, unter anderem mit Briefkastenfirmen in den Niederlanden und auf den Niederländischen Antillen, jedoch einem einfachen Steuergehilfen.

2.4. Boris Becker (1991-1993): Steuerhinterziehung Tennisprofi die zweite

Ein in den internationalen ebenso wie in den nationalen Medien mit hoher Aufmerksamkeit bedachter Fall von Steuerhinterziehung beging eine weitere deutsche Tennislegende: Boris Becker. Dabei hinterzog er Steuern, weil er dem Finanzamt einen Wohnsitz in Deutschland verschwieg. Denn neben seinem offiziell in der Steueroase Monaco angemeldetem Domizil verfügte der Spitzensportler auch über einen Schlüssel zu einer Wohnung in München. Dieser Umstand begründete jedoch seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, sodass er seine Einnahmen hier hätte versteuern müssen.

Zwischen 1991 und 1993 hat er auf diese Weise DM 1,7 Millionen an Steuern dem deutschen Fiskus vorenthalten. Seine Verurteilung 2002 mündete in einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von EUR 500.000. Nach heutigen rechtlichen Maßstäben hätte Boris Becker keine Bewährungsstrafe sondern eine entsprechende Gefängnisstrafe erhalten. Aber was ihm hier an Justizvollzugserfahrungen erspart blieb, hat er dann später im Ausland durch andere Vergehen nachgeholt.

2.5. Paul Schockemöhle (1991-1997): Steuerhinterziehung – und wieder eine Sportikone

Ein weiterer Sportler, der Steuerhinterziehung beging, ist Springreiter-Legende Paul Schockemöhle. Er hat sogar DM 22,6 Millionen an Steuern hinterzogen. Dazu soll er eine Stiftung in Liechtenstein genutzt haben, um in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte zu verschleiern. Als die deutsche Finanzverwaltung 1997 Steuer-CDs im Ausland erwarb, die Finanzdaten potentieller Steuersünder enthielt, erstattete Paul Schockemöhle Selbstanzeige. Die juristische Konsequenz zwei Jahre später war ein Strafbefehl über eine Bewährungsstrafe von elf Monaten.

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2.6. Cum-Cum- & Cum-Ex-Skandal (mindestens seit 2001)

Der wohl größte Fall von Steuerhinterziehung in der Geschichte der Bundesrepublik ist ebenfalls relativ neu. Gleichzeitig stellt er, was den entstandenen Schaden angeht, alle anderen hier beschriebenen Steuerhinterziehungsfälle bei weitem in den Schatten. Denn beim Cum-Cum- und Cum-Ex-Skandal handelt es sich um Steuerbetrug in vielfacher Milliardenhöhe durch multiple Täter: die zum Teil noch laufenden Ermittlungen und Gerichtsverfahren haben mehr als 1.000 Personen im Visier; hierzu wird sogar ein eigenes Gerichtsgebäude errichtet.

Genauer gesagt handelt es sich beim Cum-Cum- und Cum-Ex-Betrug um die unrechtmäßige Erstattung von Steuern, die nie gezahlt wurden, beziehungsweise um Steuern, die nur einmal gezahlt aber mehrfach erstattet wurden. Als Architekt dieses Steuerbetrugs gilt ausgerechnet ein ehemaliger Beamter der Finanzverwaltung: Hanno Berger. Er allein soll laut Gerichtsurteil zwischen 2006 und 2008 EUR 113 Millionen an Steuern hinterzogen haben. Entsprechend hoch ist die Strafe des Gerichts: in gleich zwei Verfahren jeweils acht Jahre Haft für Hanno Berger. Weitere Urteile werden mit Sicherheit bald folgen, denn selbst der BGH hat die Unvereinbarkeit solcher Praktiken mit dem Gesetz inzwischen bestätigt. Dennoch hat Hanno Berger Revision beantragt.

Zwar handelt es sich hierbei um eine bedeutende prominente Steuerhinterziehung in Deutschland, aber sie unterscheidet sich von den anderen Fällen dadurch, dass es hierbei statt um einen Einzelfall um die Gesamtheit aller vergleichbarer Fälle handelt. Hier stehen also viele Akteure, die diese Art der Steuerhinterziehung begangen haben, im Blickfeld, von denen aber kaum jemand selbst als Prominent bekannt ist. Eine Ausnahme hierzu ist wohl Carsten Maschmeyer, der allerdings behauptet, in Unkenntnis darin verwickelt worden zu sein.

2.7. Uli Hoeneß (2001-2006): prominente Steuerhinterziehung einer weiteren Sportlegende

Ein weiterer Fall, bei dem ein ehemaliger Sportler durch Steuerhinterziehung auffiel, ist der ehemalige Nationalspieler und Präsident des Fußballvereins FC Bayern München, Uli Hoeneß. Allerdings stammen in seinem Fall die von ihm gestandenen EUR 18,5 Millionen an Steuern aus Spekulationsgeschäften mit Devisen, die er über eine Bank in der Schweiz abwickelte. Tatsächlich waren es wohl mindestens EUR 28,5 Millionen, sodass Uli Hoeneß letztendlich zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, und zwar ohne Bewährung.

2.8. Klaus Zumwinkel (2001-2007)

Klaus Zumwinkel war Vorstandschef der Deutschen Post. Zwischen 2001 und 2007 schleuste er EUR 1 Million an eine Stiftung in Liechtenstein, ohne Steuern darauf zu entrichten. Der kritische Punkt hierbei war, dass er die Kontrolle über die Stiftung beibehalten hatte, sodass die Finanzverwaltung die Gewinne ihm persönlich zuordnete. Dafür wurde er nach seinem Geständnis zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von EUR 1 Million verurteilt.

2.9. Andreas Schmid und Andreas Grosch (2002-2003)

Aus der Film-Branche stammt der nächste Steuerhinterziehungsfall. Andreas Schmid und sein Partner Andreas Grosch sollen über mindestens einen Medienfonds (VIP Medienfonds), die die Finanzierung von Filmen unterstützen sollten, EUR 250 Millionen an Steuern hinterzogen haben, wenn auch ein Großteil davon den Fondsanlegern zugutekam. Kernpunkt des Vorwurfs war, dass die Fonds unrechtmäßige Abschreibungen und Verluste angesetzt hätten, sodass Scheingeschäfte im Vordergrund gestanden haben sollen. Obwohl diese Frage zunächst nicht vollständig vor Gericht geklärt wurde, hatte dies für Andreas Schmid in erster und zweiter Instanz dennoch eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren zur Folge. Andreas Grosch wurde hingegen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

2020 indes erging vor dem Finanzgericht München ein weiteres in diesem Zusammenhang stehendes Urteil, dass den Vorwurf der Steuerhinterziehung entkräftet. Denn hierbei urteilten die Richter, dass das Steuergestaltungsmodell legal sei. So bestätigt dieses Urteil, dass keine Scheingeschäfte vorlägen.

2.10. Theo Sommer (2007-2011)

Theo Sommer, ehemaliger Herausgeber der Wochenzeitung „Zeit“, hat zwischen 2007 und 2011 Steuern in Höhe von EUR 649.000 hinterzogen. Das Geld stammt aus freiberuflicher Nebentätigkeit. 2014 wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Das Strafgeld betrug EUR 20.000.

2.11. Alfons Schuhbeck (2009-2016): eine aktuelle prominente Steuerhinterziehung

Einen spektakulären Steuerhinterziehungsfall aus neuerer Zeit stellt der des Starkochs Alfons Schuhbeck dar. Er hat durch Kassenmanipulation Umsatzsteuer in Höhe von EUR 2,2 Millionen hinterzogen. Außerdem ist dem Fiskus dabei auch Einkommensteuer entgangen. Das Gericht verurteilte ihn dafür zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Anfang 2023 legte Alfons Schuhbeck jedoch Revision ein. Die Revision ergab, dass das Urteil weitestgehend fehlerfrei sei, sodass Alfons Schuhbeck demnächst in die selbe Justizvollzugsanstalt kommen wird, in der sein Freund Uli Hoeneß bereits zuvor eingesessen hat.

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3. Prominente Steuerhinterziehung – Schlussbetrachtungen

3.1. Prominente Steuerhinterziehung: sind Sportler besonders oft betroffen?

Eine Beobachtung, die man aus der Auflistung der 11 bedeutendsten Steuerhinterziehungsfälle gewinnen kann, ist, dass offenbar Sportler zu Steuerhinterziehung neigen. In dem Fall könnte man Uli Hoeneß und Paul Schockemöhle ebenfalls dazurechnen, auch wenn ihre Steuerhinterziehung erst nach dem Ende ihrer Sportkarrieren stattfand. Aber von diesen Prominenten auf die Allgemeinheit aller Sportler zu schließen, ist wohl arg vereinfachend. Immerhin gibt es nämlich deutlich mehr Unternehmer als Sportler, die mit ihren Tätigkeiten Gewinne generieren und Steuerhinterziehung begehen. Und diese stehen proportional dazu viel seltener als Beispiel für prominente Steuerhinterziehung im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. So sind in den 11 hier vorgestellten prominenten Steuerhinterziehungsfällen auch manche Unternehmer vertreten. Außerdem haben die hier genannten Sportler alle ganz unterschiedliche Straftatbestände erfüllt, für die sie sich vor Gericht zu verantworten hatten. Also muss man auch hierbei differenzieren.

3.2. Prominente Steuerhinterziehung: waren die einzelnen Fälle vermeidbar?

Ohne den Gedanken nun vollends fortzuentwickeln, sollten wir aber auch darauf hinweisen, dass viele der dargestellten Fälle im Grunde vermeidbar waren. Denn mit einer ordentlichen Steuergestaltung hätte man den einen oder anderen Gewinn auch ohne Steuerhinterziehung behalten können – und zwar ganz legal.

Genau dafür gibt es doch Steuerberatung: man lotet aus, wie man nach den Regeln des Gesetzes möglichst geringe Steuern zu zahlen braucht. Oder umgekehrt ausgedrückt, man erforscht, wieviel Steuern dem Staat tatsächlich zustehen. Da aber Steuergesetze zumeist sehr komplex sind (allen voran in Deutschland), sollte die Wahl zwischen Steuerberatung und Steuerhinterziehung eigentlich ganz leicht zu entscheiden sein.

Deshalb appellieren wir an alle, die mit Steuerhinterziehung liebäugeln, sich auch mit den Vorteilen einer legalen Steueroptimierung auseinanderzusetzen. Wer hingegen bereits Steuern verkürzt oder gar hinterzogen hat, sollte den Fehler nochmals überdenken. Denn mit der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige existiert im deutschen Recht eine wirklich einmalige Ausnahmeregelung. Zumindest können etwa flüchtige Betrüger oder Einbrecher keine vergleichbare Strafbefreiung erwarten, sollten sie es sich einmal anders überlegen und der Kriminalität abschwören. Nutzen Sie also diese Chance, solange Sie es können, denn wenn Ihnen die Steuerfahndung erst einmal auf den Fersen ist, ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige bereits zu spät. Auch davon kann der ein oder andere Prominente aus eigener Erfahrung berichten. Und wir als Steuerberatungskanzlei können Ihnen dabei alle Unterstützung bieten, um Sie vor Strafverfolgung zu bewahren. Rufen Sie uns daher gleich an.


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  2. Darstellung der Tatbestandsmerkmale von Steuerhinterziehung
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  4. Entwicklung legaler Alternativen mittels individualisierter Steuergestaltungen
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Uli Hoeneß ist uns insbesondere als Präsident des Fußballvereins 1. FC Bayern München vertraut. Manchen dürfte aber auch noch in Erinnerung sein, dass er einmal ein sehr erfolgreicher Fußballprofi war. So hat er mit dem 1. FC Bayern München alle wichtigen Titel gewonnen. Auch in der Fußballnationalmannschaft Deutschlands erlangte er als Stürmer Erfolge. Was wir aber mit dem Namen Uli Hoeneß heutzutage am ehesten verbinden, ist seine Steuerhinterziehung. So soll er über Bankkonten in der Schweiz Devisenspekulationen betrieben und die Gewinne dem deutschen Fiskus vorenthalten haben. 2014 verurteilte ihn das Landgericht München wegen hinterzogener Steuern in Höhe von EUR 27.200.000 zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung. So musste Uli Hoeneß für seine Steuerhinterziehung ins Gefängnis.

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Unser Video: Fußballprofis und ihre Steuern

In diesem Video erklären wir, was für Steuern Fußballprofis zu zahlen haben.

Inhaltsverzeichnis


1. Uli Hoeneß Steuerhinterziehung – Einleitung

Prominente Steuerhinterzieher kennt man in Deutschland mittlerweile eine ganze Menge. Erstaunlich oft scheinen deutsche Spitzensportler davon betroffen zu sein. So kennen wir hierzu Beispiele wie Steffi Graf, Boris Becker oder Paul Schockemöhle. Aber auch im Fußballsport sind uns Profisportler für ihre steuerlichen Vergehen bekannt, wenn auch eher aus dem Ausland. Ein Beispiel hierfür ist Lionel Messi und sein Vater, der als sein Manager ebenfalls ins Visier der Steuerfahndung in Spanien gelangte.

Hier wollen wir nun aber über einen ehemaligen deutschen Fußballstar und seine Steuerhinterziehung sprechen, nämlich über Uli Hoeneß. Denn im Fall Uli Hoeneß erfolgte die Steuerhinterziehung zu einer Zeit, als der Sportler seine aktive Karriere auf dem Fußballfeld bereits seit langer Zeit beendet hatte. Allerdings war er im Management des Fußballvereins 1. FC Bayern München aktiv, als er die Steuerhinterziehung beging. Und da er auch in seiner Funktion als Manager sehr berühmt war (und noch ist), wollen wir uns in diesem Artikel anschauen, wie er Steuern hinterzogen hatte, wie er aufflog und welche Strafe er dafür erhielt.

2. Wer war Uli Hoeneß vor seiner Steuerhinterziehung?

Bevor wir uns aber anschauen, wie Uli Hoeneß mit seiner Steuerhinterziehung im Zusammenhang steht, würdigen wir noch seine Leistungen als Sportler und als Manager.

2.1. Uli Hoeneß, der Fußballprofi

Uli Hoeneß spielte schon in seiner Jugend für den 1. FC Bayern München. Das war in den 1970er Jahren. Dort besetzte er regelmäßig die Position des Stürmers und war ein gefürchteter Torjäger. Sein Geschick trug somit dazu bei, dass sein Verein mehrere Titel gewinnen konnte. Wer aber so erfolgreich Fußball zu spielen vermag, ist auch für die Fußballnationalmannschaft interessant. Auch dort heimste Uli Hoeneß Erfolge ein, etwa die Fußballeuropameisterschaft 1972 in England und die Weltmeisterschaft 1974 in Deutschland.

2.2. Uli Hoeneß – Manager und Vereinspräsident

Nach einer Verletzung am Knie blieb seine Leistung als Fußballprofi unter dem bisherigen Niveau. Deshalb beendete Uli Hoeneß 1979 seine aktive Fußballkariere im Alter von 27 Jahren. Dem Fußball und insbesondere seinem Verein blieb Uli Hoeneß aber dennoch weiterhin treu. So stieg er nach seinem Ausstieg aus dem aktiven Sport ins Management des Vereins ein. Er war somit der jüngste Manager eines deutschen Erstligisten geworden.

Im Management des 1. FC Bayern München startete Uli Hoeneß zu weiteren Höhenflügen. So hat er insbesondere maßgeblichen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg und der finanziellen Dominanz des FC Bayern München in der deutschen Bundesliga. Daher war es keine Überraschung, als er 2009 zum Präsidenten des Vereins gewählt wurde und in den Aufsichtsrat der FC Bayern München Aktiengesellschaft wechselte. Dies stellte wohl den verdienten Höhepunkt seiner Karriere im Dienste des Vereins dar.

2.3. Uli Hoeneß – Wurstfabrikant

Was wohl nur wenige über Uli Hoeneß wissen, ist, dass er auch als Unternehmer tätig war. So gründete er 1988 zusammen mit Werner Weiß die HoWe Wurstwaren KG in Nürnberg. Außerdem war seine Ehefrau Susanne lange Zeit Komplementärin der Kommanditgesellschaft. Mittlerweile hat sein Sohn Florian die Anteile seines Vaters an der HoWe Wurstwaren KG als Kommanditist übernommen. Seine Tochter übernahm hingegen von ihrer Mutter die Stellung als Komplementärin der KG.

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3. Uli Hoeneß Steuerhinterziehung: Schwarzgeld auf schweizer Bankkonto

3.1. Woher nahm Uli Hoeneß das Vermögen für seine Geschäfte?

Kommen wir nun, da wir Uli Hoeneß als einen ehrgeizigen, auch mit finanziellem Geschick agierenden Menschen kennengelernt haben, zur Frage zurück, wie er Steuern hinterzogen hat. Soweit man weiß, hat er anfangs mit eigenen Mitteln spekuliert. Um das Jahr 2000 hatte er aber das meiste Geld davon verloren. Doch dann erhielt er einen Kredit über DM 5 Millionen vom ehemaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus. Gleichzeitig verhalf ihm sein Freund Louis-Dreyfus über eine Bürgschaft zu einem weiteren Kredit über DM 15 Millionen. Nach einiger Zeit, zahlte Uli Hoeneß seine Verbindlichkeiten jedenfalls wieder zurück.

Dies ist zunächst einmal alles ganz legal. Allerdings geschah dies wohl bereits in der Absicht, um Gewinne, die dieses Vermögen generieren sollte, vor dem deutschen Fiskus zu verschleiern. Denn zur damaligen Zeit galt noch das Schweizer Bankengeheimnis. Ausländische Finanzbehörden und andere Kreise mit berechtigtem Interesse hatten keine Möglichkeit, um sich ein Bild über dieses Vermögen und seine Zuwächse zu machen.

3.2. Devisenspekulationen mit hohem Einsatz

Tatsächlich nutzte Uli Hoeneß dieses Vermögen nun, um weiteres zu generieren. Dabei setzte er es zu Devisenspekulationen ein. Er war damit sogar recht erfolgreich, denn über einen Zeitraum von etwa einem Jahrzehnt verdiente er auf diese Weise viele weitere Millionen hinzu. Allein in den Jahren 2003 und 2005 soll der Gewinn knapp EUR 52 Millionen respektive mehr als EUR 78 Millionen betragen haben. Zwar hatte Uli Hoeneß auch Verluste zu verzeichnen, sodass letzten Endes nur ein kleiner Teil des Gewinns erhalten blieb, doch ist dies für die hinterzogene Steuer irrelevant. Denn da diese Gewinne auf einem Konto in der Schweiz verborgen waren und Uli Hoeneß sie in Deutschland in keinem Fall dem Finanzamt zur Anzeige gebracht hatte, beging er Steuerhinterziehung.

Dabei ging Uli Hoeneß mit seinen Spekulationsgeschäften teilweise derart hektisch vor, dass er offenbar selber den Überblick über die Gewinne und Verluste verloren haben soll. So soll Uli Hoeneß an einem einzigen Tag EUR 18 Millionen verloren haben. Andererseits sollen zeitweise sogar über EUR 150 Millionen auf seinem Konto vorhanden gewesen sein. Dies sind Summen, die er später selbst als irrwitzig bezeichnete. Es war wohl eine Art Spielsucht, die ihn nach eigenen Angaben befallen hatte. Jedenfalls soll er geschätzte 50.000 Transaktionen in dieser Zeit getätigt haben.

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4. Wie die Steuerhinterziehung des Uli Hoeneß aufflog

4.1. Der Stern recherchiert zu einem Schweizer Nummernkonto

Interessant wird es nun, wenn wir die Geschichte der Aufdeckung der Steuerhinterziehung des Uli Hoeneß erzählen. Denn kurioserweise hatten die Medien als erste von der Existenz des schweizer Bankkontos erfahren. So berichtete der Stern am 16.01.2013 davon, dass einem Spitzenfunktionär der Deutschen Bundesliga ein Nummernkonto einer Bank in der Schweiz zugeordnet werden konnte. Auf Nachfrage des Magazins zum Konto am 15.01.2013 hatte Vontobel unter Verweis auf das Bankgeheimnis geschwiegen. Zunächst blieb also anonym, wer hier mutmaßlich mit Steuerhinterziehung in Verbindung stand. Bekannt war dem Stern nur, wie die Kontonummer lautete.

4.2. Reaktion auf Medien-Recherche: Uli Hoeneß will Selbstanzeige einreichen

Dennoch war diese Recherche Auslöser für hektisch eingeleitete Reaktionen. So unterrichtete Vontobel ihren Klienten UIi Hoeneß über den Besuch der Journalisten. Daraufhin habe Uli Hoeneß, sein Steuerberater, ein Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht und ein pensionierter Finanzbeamter aus München, der noch in Teilzeit für die Finanzverwaltung tätig war, Unterlagen von der Bank zusammenstellen lassen (der Pensionär in Altersteilzeit wurde für sein Mitwirken später disziplinarisch belangt). Damit wollte man eine Selbstanzeige einreichen, noch ehe das Finanzamt der Sache auf die Spur kam. Dies geschah dann auch am 17.01.2013 in aller Eile.

4.3. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Kurz darauf übernahm die Staatsanwaltschaft in München die Ermittlungen. Dadurch kommt es am 20.03.2013 früh morgens zur Hausdurchsuchung bei Uli Hoeneß. Für ihn bringen die Steuerfahnder aber auch einen Haftbefehl mit. Gegen Kaution bleibt Uli Hoeneß aber auf freiem Fuß. Etwa einen Monat später erscheinen die ersten Medienberichte, in denen man Uli Hoeneß mit Steuerhinterziehung in Verbindung bringt.

Juli 2013 erhebt die Staatsanwaltschaft München II Klage gegen Uli Hoeneß in sieben Fällen. Weitere Fälle bleiben wegen der damaligen Verjährungsfrist von fünf Jahren außer Betracht. Im November 2013 lässt das Gericht die Klage zu, sodass es am 10.03.2014 zum Prozess kommt.

4.4. Was sonst noch vor dem Prozess geschah

Kurz vorher, im Januar 2014, geschieht aber noch etwas anderes. Medien hatten im Jahr zuvor interne Unterlagen des Finanzamts erhalten, die sich auf Uli Hoeneß Steuererklärung bezogen. Nun gab es eine interne Razzia in der Finanzverwaltung mit dem Ziel, das Informationsleck zu finden. Schließlich hatte Uli Hoeneß im Mai 2013 Strafanzeige wegen Verletzung des Steuergeheimnisses eingereicht. Doch die Suche blieb ergebnislos. Immerhin hatten etwa 1100 Mitarbeiter in der Finanzverwaltung Zugriff auf diese durchgestochenen Daten. Es hätte also jede dieser Personen sein können.

Ebenfalls vor Prozessbeginn zahlte Uli Hoeneß seine Steuerschulden. Auf diese Weise versuchte er, ein gnädigeres Urteil zu erwirken. Sein Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Hanns W. Feigen, der auch schon Klaus Zumwinkel bei dessen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verholfen hatte, muss ihm wohl dazu geraten haben.

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Unser Video: Steuern in der Schweiz

In diesem Video erklären wir, wie das Steuerrecht in der Schweiz aufgebaut ist und welche Unterschiede es zum deutschen Steuerrecht gibt.

5. Die Steuerhinterziehung des Uli Hoeneß vor Gericht

5.1. Die Verhandlung im Fall der Steuerhinterziehung des Uli Hoeneß

Das Gericht verhandelte den Fall Uli Hoeneß in vier Tagen. Schon am ersten Prozesstag gab es eine Überraschung. So hatte die Staatsanwaltschaft dem Bayern-Manager vorgeworfen, EUR 3,5 Millionen an Steuern hinterzogen zu haben. Uli Hoeneß und seine Verteidiger gaben jedoch zu, die Höhe der Steuerhinterziehung belaufe sich auf EUR 18,5 Millionen. Ebenfalls öffentlich bekannt werden auch die hohen Summen, mit denen Uli Hoeneß in seinen Spekulationsgeschäften jonglierte, freilich ohne von der Materie fundiertes Wissen zu besitzen. Doch schon am zweiten Tag der Verhandlungen gab es weitere Überraschungen. So hatte eine Zeugin der Anklage, die als Finanzbeamtin am Fall arbeitete, vorgerechnet, dass die Steuerschuld des Herrn Hoeneß mindestens EUR 27,2 Millionen betragen haben muss.

Fraglich war aber ebenfalls, ob die Selbstanzeige wirksam erfolgt sei. Die Anklage sah erhebliche inhaltliche Mängel. Schließlich muss eine Selbstanzeige alle Elemente einer Steuererklärung enthalten, insbesondere über die Höhe des Einkommens. Die Angaben einer Selbstanzeige müssen also derart umfassend sein, dass keine weiteren Nachforschungen der Finanzbehörden erforderlich werden. Offenbar war dies jedoch der Fall. Die Verteidigung argumentierte hingegen, dass sich lediglich geringe Fehler in die Unterlagen zur Selbstanzeige eingeschlichen hätten. Schließlich habe man in der Selbstanzeige im Großen und Ganzen den steuerlich geschuldeten Betrag genannt.

5.2. Die Plädoyers der Anklage und der Verteidigung

Entsprechend konträr fielen dann auch die Plädoyers der Anklage und der Verteidigung aus. Die Anklage sah es als erwiesen an, dass Uli Hoeneß Steuerhinterziehung begangen hatte, bezeichnete dies gar als schwere Steuerstraftat. Daher forderte sie eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Außerdem verwies sie darauf, dass die Verteidigung erst kurz vor dem Prozess eine Reihe wichtiger Unterlagen übermittelt hatte. Daraus ergab sich nämlich die Diskrepanz zwischen den in der Anklage sicher nachgewiesenen EUR 3,5 Millionen und dem für den Prozess tatsächlich relevanten Betrag an hinterzogener Steuer. Die Verteidigung verwies hingegen auf das Geständnis, die Kooperationsbereitschaft, dem Fehlen von Vorstrafen und dem hohen medialen Druck, dem Uli Hoeneß ausgesetzt war. Sie forderte eine Einstellung des Verfahrens, weil die Selbstanzeige aus ihrer Sicht wirksam gewesen sei. Aber selbst wenn das Gericht hierzu andere Schlussfolgerungen ziehen sollte, käme allenfalls eine Bewährungsstrafe in Betracht.

5.3. Das Urteil des Landgerichts München

Am vierten und letzten Verhandlungstag fiel also das Urteil über Uli Hoeneß und seine Steuerhinterziehung: Freiheitsstrafe über drei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung. Dies ist deutlich weniger gewesen, als die Forderung der Staatsanwaltschaft, aber auch deutlich mehr, als der Freispruch, den sich Uli Hoeneß gewünscht hatte. Das lag auch daran, dass der Richter der Wirksamkeit der Selbstanzeige widersprach.

Nun erwarteten viele Beobachter des Prozesses, dass Uli Hoeneß Revision einlegen würde. Tatsächlich war dies auch die erste Reaktion der Verteidigung. Doch kurz darauf verzichtete Uli Hoeneß überraschend darauf. Dazu sagte er, er akzeptierte das Urteil, weil er für seinen Fehler Verantwortung übernehmen wolle. Da auch die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil einigermaßen zufrieden war, trat der wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilte Uli Hoeneß Anfang Juni 2014 seine Haftstrafe an. Wegen guter Führung konnte er bald in den offenen Vollzug und nach etwa anderthalb Jahren auch eine vorzeitige Entlassung erreichen.

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Unser Video: Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung

In diesem Video erklären wir, wie man eine Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige straffrei beenden kann.

6. Lehren aus der Steuerhinterziehung des Uli Hoeneß

Uli Hoeneß bereute seine Steuerhinterziehung öffentlich. Man darf zwar fragen, wie es zu diesem Sinneswandel kam. Schließlich bestand ganz offenkundig ein Zusammenhang seiner Selbstanzeige mit der Aufdeckung seines Vontobel-Kontos. Doch mag und sollte man auch fragen, was überhaupt der Grund für seine Steuerhinterziehung gewesen ist. Erst wenn man dies versteht, kann man sich ein realistisches Bild von den Umständen machen, die ihn hierzu bewegt hatten.

6.1. Mögliche Gründe für die Steuerhinterziehung des Uli Hoeneß

Wir spekulieren: für eine Person wie Uli Hoeneß, die einerseits für ihre vielen Erfolge berühmt ist und die sich auch dafür gerne Feiern lässt, war es vielleicht ein Tabu, zuzugeben, dass man sich auch einmal verzockt haben könnte. Dies gilt insbesondere in Bezug auf seine Finanzen. Erst mit dem geliehenen Vermögen, das er durch seinen Freund Louis-Dreyfus erhalten hatte, und dem sich dann doch einstellenden finanziellen Erfolg mit den Devisengeschäften, könnte sich die Haltung von Uli Hoeneß geändert haben.

Das, was er selbst in einem Interview in die Nähe einer Spielsucht gerückt hatte, könnte ihm den Blick auf andere Zwänge, nämlich Abgabe einer ordentlichen Steuererklärung, verstellt haben. Schließlich brauchte er ja das Geld, das er eigentlich als Steuern hätte abführen müssen, um weiterhin großvolumig zu spekulieren; das Spiel musste unbedingt weitergehen. Der eigene Erfolgsdruck – besser gesagt die Sucht nach dem Gefühl, im großen Maßstab erfolgreich zu sein – war dann wohl übermächtig geworden. Als aber am Ende das Vermögen wieder zusammengeschrumpft war, war es für eine Einsicht wiederum zu spät. Nun hieß es, die Sache auszusitzen, bis Verjährung eintritt. Doch es kam anders.

6.2. Selbstanzeigen müssen umfassend sein, um wirksam zu werden

Die andere Perspektive, die wir hier zur Steuerhinterziehung des Uli Hoeneß einnehmen, beleuchtet die Wirksamkeit seiner Selbstanzeige. So wies sein Rechtsbeistand in der Gerichtsverhandlung darauf hin, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Gericht über eine fehlerhafte Selbstanzeige zu urteilen hatte. Dennoch war die Ansicht des Richters hierzu klar. Zwar hatte Uli Hoeneß rechtzeitig, also vor dem Aktivwerden der Steuerfahndung, die Selbstanzeige eingereicht, doch war diese wohl materiell unvollkommen. Dies mag der Eile geschuldet gewesen sein, mit der Uli Hoeneß in einer Nacht- und Nebelaktion die Selbstanzeige organisiert hatte. Normalerweise benötigt eine Bank in einem solch komplexen Fall mehrere Tage, um alle Unterlagen zusammenzustellen. Diese Zeit fehlte Uli Hoeneß aber offenbar.

Deshalb empfehlen wir, Selbstanzeigen frühzeitig mit Steuerberatern abzusprechen und sich ihrer Unterstützung zu bedienen. Dazu kennen wir als Steuerberater auch einige Möglichkeiten, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung eventuell doch den Fall der Steuerfahndung übergibt. Eine Hauruck-Aktion wie bei Uli Hoeneß ist jedenfalls kein Garant für eine wirksame Selbstanzeige.


Steuerberater für Steuerstrafrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Beratung zum Steuerstrafrecht spezialisiert. Beim Einreichen einer wirksamen Selbstanzeige schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

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  1. Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt
  2. Begleitung des gerichtlichen Strafverfahrens im Steuerrecht
  3. Informationen zur Steuerordnungswidrigkeit und Steuerstraftat
  4. Taktisch weitsichtiges Vorgehen gegenüber der Finanzverwaltung bei Einspruchsverfahren, Betriebsprüfungen, FG-Klageverfahren und BFH-Revisionsverfahren

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für Steuerstrafrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Spezialgebiete des Steuerrechts – Steuerstrafrecht/Steuerfahndung“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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Hausdurchsuchungen morgens in der Frühe sind im Rahmen der Steuerfahndung keine Ausnahme sondern die Regel. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einerseits hofft man dadurch die verdächtigen Personen zu überraschen. Weiterhin ist dies die Tageszeit, in der die Wahrscheinlichkeit am größten ist, diese Personen zuhause anzutreffen. Es gibt aber auch einen psychologischen Effekt, den man nutzt, wenn man Hausdurchsuchungen früh am Morgen durchführt. Zu diesem Zeitpunkt ist man nämlich am wenigsten mental darauf vorbereitet, Widerstand zu leisten. Diesen Umstand nutzen Ermittler gerne aus, auch um sich selbst zu schützen. Außerdem ist es zu dieser Tageszeit weniger wahrscheinlich, dass die verdächtigen Personen erfolgreiche Vereitelungsversuche unternehmen, etwa bei der Vernichtung von Beweismitteln.

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Unser Video: Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung

In diesem Video erklären wir, wie man erfolgreich Selbstanzeigen erstattet, um steuerfrei aus einer Steuerhinterziehung zu gelangen.

Inhaltsverzeichnis


1. Warum Hausdurchsuchungen morgens stattfinden – Einleitung

Wer in der Vergangenheit in den Medien Informationen über Hausdurchsuchungen im Rahmen der Steuerfahndung erhalten hat, mag dabei bemerkt haben, dass diese oft früh morgens stattfinden. Beispiele hierfür sind die Hausdurchsuchungen bei Klaus Zumwinkel oder Uli Hoeneß. An und für sich erscheint dies vielen sicherlich eher schmückendes Beiwerk journalistischer Arbeit zu sein. Doch weit gefehlt. Es gibt tatsächlich gute Gründe, warum die Steuerfahndung ihre Hausdurchsuchungen gerne früh morgens ansetzt. Genau darüber liefern wir Ihnen diesmal Lesestoff. Kleiner Nebeneffekt: Nach dieser Lektüre verstehen Sie vielleicht auch eher, warum dies sowohl in anderen Kriminalermittlungen oft angewandt als auch in Krimis gerne übernommen wird.

Dabei gilt für Durchsuchungen allgemein insbesondere § 102 StPO. Ergänzende Regelungen sind in den darauffolgenden Paragraphen kodifiziert. Daneben gibt es auch Regeln zur Tageszeit, wann eine Durchsuchung stattfinden darf. Man unterscheidet dabei zwischen einem Winterhalbjahr mit den Monaten Oktober bis März und einem Sommerhalbjahr. Im Winterhalbjahr sind Hausdurchsuchungen früh morgens ab sechs Uhr bis spätestens abends um 21 Uhr zulässig. Im Sommerhalbjahr können Hausdurchsuchungen hingegen bereits um vier Uhr morgens erfolgen.

Außerdem sind unter Durchsuchungen weitaus mehr als nur Hausdurchsuchungen zu verstehen. Im Grunde sind alle Objekte, zu denen eine verdächtige Person Zutritt hat, von einer solchen Maßnahme betroffen. Dies gilt insbesondere für Büros oder Geschäftsräume. Aber auch Hotelzimmer, Fahrzeuge und Wohnwagen können hierbei in Betracht kommen.

2. Vier Gründe für Hausdurchsuchungen früh morgens

Es gibt einige Gründe dafür, warum Hausdurchsuchungen häufig in den frühen Morgenstunden stattfinden:

  1. Überraschungseffekt: Frühe Durchsuchungen können dazu beitragen, Personen anzutreffen oder Gegenstände aufzufinden, die andernfalls verborgen oder entfernt werden könnten. Durch die Durchführung in den Morgenstunden ist es wahrscheinlicher, dass die Bewohner zu Hause und möglicherweise nur bedingt wach sind, was die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Durchsuchung erhöht.
  2. Beweissicherung: Das Hauptziel einer Hausdurchsuchung ist die Beschaffung von Beweismitteln. Eine Hausdurchsuchung früh morgens kann dazu beitragen, sicherzustellen, dass solche Beweise nicht entfernt oder zerstört werden, bevor die Behörden eingreifen. Hier spielt auch der frühmorgendliche Überraschungseffekt eine Rolle, weil zu dieser Tageszeit eine zielgerichtete Reaktion, etwa zur Beseitigung von Beweismitteln, weniger wahrscheinlich ist. Weiterhin bleibt den Behörden bei Hausdurchsuchungen morgens oft mehr Zeit, bis die von den verdächtigten Personen herbeigerufenen Anwälte oder Steuerberater vor Ort erscheinen. Dadurch bietet sich den Beamten eine größere Chance, um potentielle Steuerhinterzieher mit eventuellen Beweisen unter Druck zu setzen. Das funktioniert sogar indirekt. Oft schon reicht es, dass die Verdächtigen mit ansehen müssen, wie das Ermittlungsteam sensible Unterlagen erkennt und mitnimmt. Zwar kann man hierbei vom Siegelungsrecht Gebrauch machen, doch der psychologische Druck bleibt.
  3. Minimierung des Widerstands: Personen sind in den frühen Morgenstunden oftmals weniger dazu bereit oder in der Lage, Widerstand zu leisten, was die Sicherheit der Durchsuchungsteams erhöht.
  4. Praktische Überlegungen: Hausdurchsuchungen können zeitaufwendig sein. Das Durchführen von Hausdurchsuchungen in den früh morgens bietet den Behörden ausreichend Zeit, um die Durchsuchung ordnungsgemäß und gründlich durchzuführen. Außerdem sind die mit der Durchsuchung beauftragten Beamten auf diesen Einsatz in der Regel gut vorbereitet. Sie sind also ausgeschlafen und können somit, ohne durch vorhergehende (alltägliche) Arbeiten in Anspruch genommen worden zu sein, ihren Auftrag konzentriert angehen.

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3. Wann keine Hausdurchsuchung früh morgens sinnvoll ist

Die vielen guten Gründe für eine Hausdurchsuchung früh morgens haben dazu geführt, dass dies zu einer Standardprozedur geworden ist. Dies gilt auch für ähnliche Durchsuchungen etwa durch den Zoll, bei Ermittlungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und anderen Delikten. Doch kann es auch Situationen geben, in denen diese Vorgehensweise weniger sinnvoll ist. Selbstverständlich ist dies am ehesten der Fall, wenn akute Fluchtgefahr bestehen sollte. Aber auch in Fällen, in denen die Personen, denen das Ermittlungsverfahren gilt, regelmäßig in den frühen Morgenstunden abwesend sind, etwa aus beruflichen Gründen. Und wenn von einer verdächtigen Person bekannt ist, dass sie erst im späteren Tagesverlauf einzuschlafen pflegt, käme ein späterer Einsatz, der die verdächtige Person übermüdet antrifft, eher in Frage, weil er die Erfolgsaussichten steigern würde. Denn ebenso wie im unausgeschlafenen so ist auch im müden Zustand die Abwehrbereitschaft der meisten Menschen geringer ausgeprägt.

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4. Hausdurchsuchungen morgens – Fazit

Es ist wichtig zu beachten, dass Hausdurchsuchungen in jedem Fall einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellen und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, einschließlich dem Vorliegen einer richterlichen Anordnung. Zudem ist es ratsam, bei einer Hausdurchsuchung sofort einen Anwalt oder Steuerberater einzubeziehen. Nur so kann man zuverlässig vermeiden, dass bestimmte Unterlagen, für die ein Beweisverwertungsverbot besteht, keine negativen Auswirkungen auf das Steuerstrafverfahren nehmen. Außerdem sollte man als beschuldigte Person genau wissen, welche Gegebenheiten unter das Auskunftsverweigerungsrecht fallen. Andernfalls kann dies ungewollt und ohne Not zu Krisen führen, die man mit einschlägiger Expertise hätte vermeiden können. Schließlich sind auch viele weitere Besonderheiten zum korrekten Verhalten bei einer Durchsuchung zu beachten. Sie sind wichtig, um das Steuerstrafverfahren möglichst günstig zu beeinflussen, selbst dann, wenn Hausdurchsuchungen morgens in aller Frühe stattfinden.

Dazu und zu vielen anderen Aspekten ist vor allem der Rat von in dieser Materie erfahrenen Steuerberatern und Fachanwälten von großer Bedeutung. Wenn also auch Sie fachkundiger Unterstützung bei der Bewältigung eines Steuerstrafverfahrens bedürfen, dann rufen Sie uns umgehend an. Wir stehen Ihnen gerne hilfreich zur Seite.


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  1. Vorbereitung von strafbefreienden Selbstanzeigen
  2. Erörterung steuerliche Sachverhalte mit dem Finanzamt zur Abwehr einer Steuerfahndung
  3. Begleitung des gerichtlichen Strafverfahrens im Steuerrecht
  4. Individuelle Erläuterung des Ablaufs eines Steuerstrafverfahrens

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Berühmte Fälle von Steuerhinterziehung gibt es einige in Deutschland. Die Steuerhinterziehung von Klaus Zumwinkel, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG in Bonn, war auf Grund der medialen Rezeption aber dennoch besonders. Denn bei der frühmorgendlichen Hausdurchsuchung im Kölner Nobelviertel Marienburg war auch die Presse präsent. Genau dafür gab es dann auch Kritik. Denn man hatte den Eindruck, dass die Medien eingeladen gewesen sein könnten, um dem Ereignis beizuwohnen – oder gar, um es auszuschlachten. Und auch wenn in der Berichterstattung stets darauf hingewiesen wird, dass die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten gilt, mag man sich kaum des Eindrucks erwehren, dass hier eine Vorverurteilung sehr wohl stattfindet, wenn auch meist unbewusst. Letzten Endes stellte sich aber heraus, dass die Anschuldigungen gegen Klaus Zumwinkel gerechtfertigt waren. So hat er mit einer steuerlich fehlerhaften Gestaltung mit einer Familienstiftung in Liechtenstein Steuern in Höhe von weit mehr als EUR 1.000.000 hinterzogen.

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Unser Video: Gutes tun & Steuern dabei sparen

In diesem Video erklären wir, wie man mit einer gemeinnützigen Stiftung steuerliche Vorteile generiert.

Inhaltsverzeichnis


1. Topmanager Klaus Zumwinkel – Einleitung

1.1. Steuerhinterziehung als Gegenstand allgemeiner Betrachtungen

Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen. Gleichwohl hat jeder Fall seine eigenen Facetten, etwa zur Motivation, die zur Steuerhinterziehung geführt haben mag. Insofern hat auch Steuerhinterziehung als Kriminalfall eine eigene Berechtigung, sie differenzierter zu untersuchen.

Tatsächlich sind die einzelnen Aspekte, die eine Steuerhinterziehung in seinen Einzelteilen zu einem Ganzen machen, sehr facettenreich. So kann man neben der Motivation auch über die Höhe der hinterzogenen Steuern, die bisherigen Erfolge der Verheimlichung, die äußeren Einflüsse oder über das Element, das zu ihrer Aufdeckung führte, nachdenken. Sicher steht auch die Person, also der Mensch, der Steuern hinterzieht, mit all seinen Eigenheiten plötzlich vor uns, sodass wir uns stets mit ihm beschäftigen müssen, wenn wir erfahren wollen, wie sich sein Vabanque-Spiel um Steuern entfaltete.

1.2. Zur Person Klaus Zumwinkel

In dem hier nun von uns betrachteten Fall handelt es sich um eine Person, die man durchaus als beruflich besonders erfolgreich beschreiben darf. Klaus Zumwinkel war in seiner Karriere ein Topmanager: ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post AG, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Telekom, ehemaliges Aufsichtsratsmitglied bei der Deutschen Lufthansa, der Allianz und Morgan-Stanley, ehemaliger Inhaber hoher Posten bei McKinsey und Quelle. In all diesen Konzernen hat sich Klaus Zumwinkel den Ruf eines zupackenden Managers gemacht, der Unternehmen aktiv gestalten und in die Zukunft zu führen vermochte. Mit einer solchen Person verknüpfen wir normalerweise keine strafbaren Handlungen. Und doch hat Klaus Zumwinkel Steuerhinterziehung begangen. Daher fragen wir: Wie kam es zur Steuerhinterziehung? Was ist bei der Steuerfahndung passiert? Wie hat sich Klaus Zumwinkel zu seiner Steuerhinterziehung geäußert? Und was war das Urteil, dem sich Klaus Zumwinkel letztendlich beugen musste?

2. Die Steuerhinterziehung des Klaus Zumwinkel

Beginnen wir mit der Tat, die Klaus Zumwinkel in den Bereich der Steuerhinterziehung gebracht hat. Dabei ging es in erster Linie um ein Steuergestaltungsmodel, das von der LGT Treuhand AG, einer ehemaligen Tochtergesellschaft der LGT-Bank in Vaduz, Liechtenstein, insbesondere vermögenden Deutschen angeboten wurde. Dazu muss man wissen, dass sich Liechtenstein zur damaligen Zeit rühmte, ein mindestens ebenso rigoroses Bankgeheimnis zu haben, wie die Schweiz. Wer also anonym Gelder vor dem heimischen Fiskus verstecken wollte, war in Liechtenstein durchaus an der richtigen Adresse. Diese Rahmenbedingungen lockten wohl auch Klaus Zumwinkel.

Dabei ging es im Steuergestaltungsmodell um Stiftungen in Liechtenstein, bei der die Stifter weiterhin die Kontrolle über die Stiftung behielten. Doch für solche Fälle sieht das deutsche Steuerrecht vor, dass das Vermögen der Stiftung dem Stifter zuzuschreiben ist. Die Entkopplung des Vermögens vom Stifter, die ja gerade für die vorteilhafte und ausschließliche Besteuerung der Gewinne einer Stiftung in Liechtenstein ausschlaggebend ist, fällt damit weg. Solange aber niemand weiß, dass die Stiftung unter der Kontrolle der Stifter steht, hat auch der deutsche Fiskus keinen Grund, um hierin eine Steuerhinterziehung zu erkennen.

Aber genau dies ist im Fall der Steuerhinterziehung mit Klaus Zumwinkel geschehen. Wie viele andere Kunden der LGT-Bank, behielt auch er die Kontrolle über seine Familienstiftung „Devotion“. Und so hinterzog der Spitzenmanager über Jahrzehnte hinweg Steuern auf die Einkünfte seiner Stiftung. Dabei soll es um mehrere Millionen Euro gegangen sein. Doch zur Verhandlung kamen lediglich Vorfälle aus den Veranlagungszeiträumen 2002 bis 2007, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft Klage gegen Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung erhob. Dazu muss man aus heutiger Sicht wissen, dass damals die Verjährungsfrist zur Steuerhinterziehung fünf Jahre betrug. Erst 2009 setzte sie der Gesetzgeber auf zehn Jahre herauf.

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3. Klaus Zumwinkel: wie seine Steuerhinterziehung aufflog

Einer der vielen interessanten Aspekte bei der Betrachtung von Fällen der Steuerhinterziehung ist die Frage, welche Umstände zu ihrer Aufdeckung führten. So auch im Fall der Steuerhinterziehung des Klaus Zumwinkel.

3.1. Datenklau in Liechtenstein

Ein ehemaliger Mitarbeiter der LGT Treuhand AG, Heinrich Kieber, hatte vor seinem Ausscheiden Daten über deutsche und andere Kunden der Bank kopiert und in seinen Besitz gebracht. Diese soll er erst dazu verwendet haben, um den damaligen Fürsten von Liechtenstein, Hans-Adam II., zu erpressen. Kieber wollte sich damit Unterstützung in einer privaten juristischen Auseinandersetzung verschaffen.

3.2. Verkauf der Steuer-CD an den BND

Als er aber meinte, dass die Absprache mit dem Fürsten wirkungslos gewesen sei, nahm er Kontakt zu ausländischen Behörden auf, um seine Steuerdaten zu verkaufen. Hinsichtlich der deutschen Kunden war der BND sein Kontakt. Tatsächlich gelang es Kieber die Daten an den Bundesnachrichtendienst (BND) zu verkaufen. Er erhielt dafür einen Betrag in Höhe von etwa EUR 4.600.000, zu dem noch weitere Gelder anderer Staaten gekommen sein mögen. Außerdem soll der BND Kieber bei der Beschaffung einer neuen Identität behilflich gewesen sein. Schließlich war klar, dass diese Aktion Kieber zum Staatsfeind Nummer eins in Liechtenstein gemacht hatte.

Seit 2008 fahndet Liechtenstein per internationalem Haftbefehl nach Kieber. Angeblich soll er sich nach Australien abgesetzt haben. Zumindest hat Liechtenstein 2011 dort ein Rechtshilfeersuchen gestellt. Bislang blieben diese Bemühungen aber erfolglos.

3.3. Verwendung der Steuer-CD-Daten

Jedenfalls waren auf dem Datenträger, den der BND erhielt und der als Steuer-CD Berühmtheit erlangte, auch die Daten vermerkt, die die Steuerhinterziehung von Klaus Zumwinkel und vieler Hundert weitere Deutscher belegten. Bemerkenswert daran war aber ebenso, dass es in Politik und Öffentlichkeit eine aufgeheizte Diskussion gab, ob der Erwerb der Daten rechtmäßig oder auf andere Weise vertretbar sei. Schließlich stellt der bewusste Erwerb gestohlener Gegenstände Hehlerei dar. Letztendlich entschied aber der damalige Finanzminister, Peer Steinbrück, die Daten zu verwenden. Auf diese Weise gelangten sie schließlich zur Staatsanwaltschaft Bochum, wo sie von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Steuerstrafsachen bearbeitet wurden. Und so kam auch der Fall der Steuerhinterziehung von Klaus Zumwinkel ans Licht.

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4. Steuerhinterziehung Klaus Zumwinkel: Steuerfahndung und Prozess

Die Ermittlungen gegen Klaus Zumwinkel und andere Steuerhinterzieher, die auf der Steuer-CD dokumentiert waren, leitete Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen. Somit organisierte sie die Durchsuchung von Klaus Zumwinkels Privathaus sowie seinem Büro in Bonn. Da aber offensichtlich die Presse einen Tipp aus dem Umfeld der Staatsanwaltschaft erhalten hatte, geriet die eigentlich im Stillen geplante Durchsuchung und Festnahme Klaus Zumwinkels zum herausragenden frühmorgendlichen Medienereignis. Dadurch erlangte Frau Lichtinghagen in Deutschland große Berühmtheit: plötzlich galt sie als ärgster Feind aller Steuerhinterzieher.

Durch behördeninterne Auseinandersetzungen musste allerdings ein anderer Staatsanwalt Margrit Lichtinghagen beim Prozess vor Gericht vertreten. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie nämlich die Versetzung in eine andere Justizbehörde erwirkt.

Außerdem kam noch ein Umstand im ganzen Prozess Klaus Zumwinkel zugute: Ein Ermittlungsrichter ließ zu, dass die Verjährungsfrist für 2001 verstrich. Kurios dabei: es ging nur um wenige Stunden. Dadurch kam lediglich eine Steuerhinterziehung von insgesamt EUR 970.000 statt wie vorgesehen über EUR 1.200.000 vor Gericht zur Verhandlung.

Dennoch gab es dann beim Prozess selbst kaum Überraschungen. Tatsächlich kommentierten ihn diverse Medien sogar als Farce. Klaus Zumwinkel gab reumütig zu, die ihm zu Last gelegte Steuerhinterziehung begangen zu haben. Im Gegenzug urteilten die Richter der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Bochum am 26.01.2009 recht milde. Man verurteilte Klaus Zumwinkel zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem musste er eine Auflage von EUR 1.000.000 zahlen. Seine Steuerschuld von etwa EUR 4.000.000 samt steuerlichen Nebenleistungen hatte Klaus Zumwinkel bereits vor Prozessbeginn gezahlt. Dies wurde ihm ebenfalls strafmindernd angerechnet.

Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Klaus Zumwinkel und sein Rechtsbeistand mögen wohl eine geringere Strafe erwartet haben, akzeptierten das Urteil aber umgehend. Andererseits äußerten sich Richter des BGH ebenfalls zum Urteil. Ihrer Ansicht nach wäre bei diesem Sachverhalt durchaus auch eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung angemessen gewesen.

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Unser Video: Verwaltung einer Familienstiftung in Liechtenstein

In diesem Video erklären wir, wie man eine passende Verwaltung für eine Familienstiftung in Liechtenstein aufbaut.

5. Klaus Zumwinkels Steuerhinterziehung: Stiftung richtig aufsetzen

Was ist nun die Quintessenz, die wir als Steuerexperten aus der Steuerhinterziehung von Klaus Zumwinkel und den vielen anderen ähnlichen Fällen ziehen können? Etwa, dass man bei Steuerhinterziehung stets mit dem Risiko einer Aufdeckung leben muss? Gewiss. Aber dazu braucht man kein ausgeprägtes Verständnis im Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht.

Nun, vielmehr ist es der Umstand, dass man bei einem Steuersparmodell stets auf den professionellen Rat renommierter Steuerberater hören sollte. Denn in Bezug auf Stiftungen in Liechtenstein hätte etwa unser Rat den wunden Punkt in dem Konstrukt von Klaus Zumwinkel adressiert. Wir hätten aber auch für Abhilfe gesorgt. Denn wir wissen aus langjähriger Erfahrung, wie man legal Steuern vermeidende Verwaltungsstrukturen bei einer Stiftung in Liechtenstein aufsetzen muss, um das Risiko einer Steuerhinterziehung in Deutschland zu eliminieren.

Darum bieten wir nach wie vor und mit großem Erfolg Steuergestaltungsmodelle rund um die Familienstiftung in Liechtenstein an. Denn trotz der Anpassungen, die Liechtenstein aufgrund des starken politischen Drucks seitens Deutschlands und anderer Staaten zur faktischen Aufhebung des Bankgeheimnisses durchführte, konnte es ein international sehr kompetitives Stiftungsrecht aufrechterhalten. Deshalb ist die Familienstiftung in Liechtenstein für viele unserer Mandanten auch heute noch ein Favorit mit nur wenigen Alternativen.

Wenn also auch Sie Vermögen mit einer Familienstiftung oder einer gemeinnützigen Stiftung in Liechtenstein oder andernorts übertragen möchten, dann vertrauen Sie unserer Expertise. Rufen Sie uns an. Wir erläutern Ihnen gerne, wie wir für Sie sicherstellen, dass Ihre Stiftung alle verfügbaren Steuervorteile generiert, ohne dabei in den Schatten einer Steuerhinterziehung zu gelangen.


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Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Bei der grenzüberschreitenden Vermögensstrukturierung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

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  1. Erläuterung der Rechtsgrundlagen zum internationalen Steuerrecht
  2. Grundlegende Informationen zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht in Deutschland
  3. Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Asset Protection mittels Stiftung in Liechtenstein
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Das Landgericht München I hat in einem medial viel beachteten Urteil den Starkoch Alfons Schuhbeck der Steuerhinterziehung für schuldig befunden. Er soll einen Mitarbeiter beauftragt haben, Kassenprogramme zu manipulieren, sodass er Gelder unversteuert entnehmen konnte. Möglicherweise steht dieses Steuervergehen mit hohen Verlusten und Darlehensschulden des Starkochs in Verbindung. Zumindest gab er dies als sein Motiv an. Mittlerweile hat seine Holding den Weg in die Insolvenz beschritten. Nun kommt auch noch eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung auf Alfons Schuhbeck zu. Um das Urteil, das er prinzipiell akzeptiere, zu überprüfen, hatte Alfons Schuhbeck einen Antrag auf Revision eingereicht. Der BGH bestätigte das Urteil aber in großen Teilen. Der beanstandete Teil zur Vermögensabschöpfung landet somit erneut beim Landgericht. Erst nach dieser Entscheidung muss Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe antreten.

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In diesem Video erklären wir, wie hoch eine Strafe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ausfallen kann.

Inhaltsverzeichnis


1. Alfons Schuhbeck: Steuerhinterziehung beim Starkoch

Wer sich mit der deutschen Spitzengastronomie auskennt, dem ist auch der Name Alfons Schuhbeck wohl vertraut. Neben Eckart Witzigmann, Heinz Winkler und Hans Haas im legendären Tantris zählt Alfons Schuhbeck zu den wirklich bekannten Spitzenköchen, die in München ihre Kochlöffel geschwungen haben. Doch auch medial stand Alfons Schuhbeck wie nur wenige andere Köche in Deutschland derart prominent im Rampenlicht. Außer Kochbüchern waren vor allem seine Auftritte in Kochsendungen und Shows im deutschen Fernsehen sehr zahlreich und beliebt. Aber auch als Unternehmer schien Alfons Schuhbeck lange Zeit erfolgreich zu sein. So gehörten ihm neben mehreren Restaurants, auf die wir noch zu sprechen kommen, auch eine Gewürzhandlung, ein Eissalon und ein Edel-Cateringbetrieb sowie eine Kochschule.

Und nun steht der Name Alfons Schuhbeck mit Steuerhinterziehung im Zusammenhang. Wie konnte es dazu kommen?

2. Wie Alfons Schuhbeck Steuerhinterziehung beging

Schlagzeilen ganz anderer Art trachten nun danach, sein gastronomisches Erbe zu zerkochen. Am 27.10.2022 urteilte das Landgericht München I in einem von Medieninteresse begleiteten mehrtägigen Prozess, dass Alfons Schuhbeck Steuerhinterziehung beging. Und zwar in erheblichem Ausmaß. So sollen etwa EUR 2.300.000 an Steuern dem Fiskus entgangen sein. Allein der Anteil, der der Einkommensteuer zuzurechnen ist, beläuft sich auf EUR 1.200.000. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen zwei Restaurants, die Südtiroler Stuben und das Orlando. Was ist dort vorgefallen?

Kurzum: Kassenmanipulation. Dabei soll es nach Einschätzung des Gerichts um etwa 1.000 fehlende Rechnungen gehen. Bei der Überprüfung im Rahmen der Steuerfahndung von 1.100 Tagesabrechnungen für den Zeitraum 2009 bis 2016 sollen gerade einmal 6 % ohne Beanstandung gewesen sein. Auf diese Weise sind über Jahre hinweg vermutlich rund EUR 5.000.000 aus den Kassen verschwunden. Um einen solch massiven Eingriff in die Kassen vorzunehmen, hatte Alfons Schuhbeck einen Mitarbeiter dazu angehalten, ihm ein spezielles Softwareprogramm zu implementieren. Dieser Mitarbeiter war nun neben Alfons Schuhbeck ebenfalls wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt worden.

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3. Wie Alfons Schuhbeck in den Blick der Steuerfahndung geriet

3.1. Razzia in Schuhbeck’s Unternehmen

Aus welchem Grund die Steuerfahndung im Juni 2019 Anlass dazu sah, die Geschäftsräume seiner Unternehmen zu durchsuchen, ist unklar. Möglicherweise hängt dies damit zusammen, dass bis 2015 einige seiner Unternehmen Verluste erwirtschafteten, andere hingegen deutliche Gewinne. Dies könnte einen Verdachtsmoment für die Steuerfahndung dargestellt haben. Wenig hilfreich war da sicherlich auch, dass Alfons Schuhbeck nur unzureichende Geschäftsberichte anfertigte. Dazu gleich mehr.

3.2. Das Firmenkonglomerat des Spitzenkochs.

Um die Situation ein wenig besser zu verstehen, werfen wir einen kurzen Blick auf die Unternehmensstrukturen des Herrn Schuhbeck sowie ihre jüngsten Entwicklungen.

Unter dem Dach der Schubecks’s Holding GmbH & Co. KG befanden sich bis Mitte Juli 2021 viele operative Unternehmen. Dazu zählten unter anderem die Schuhbeck’s Kochschule GmbH, die Schuhbeck’s Internet GmbH und die Schuhbeck’s Orlando GmbH. Aufgrund geschäftlicher Schieflage meldete Alfons Schuhbeck zu diesem Zeitpunkt allerdings Insolvenz an. Er begründete dies damit, dass einerseits die Corona-Pandemie die Geschäfte massiv beeinträchtigt hätten, andererseits seine Unternehmen aber keine staatlichen Hilfen erhalten haben. Auf letzteren Punkt gehen wir aber noch gesondert ein.

Nach einigen Wochen fanden sich im Herbst 2021 überraschend Investoren, die die Fortführung einiger Unternehmen im Einklang mit Alfons Schuhbeck förderten. Dabei entstand durch Fusion der verbleibenden operativen Unternehmen die Schuhbeck Company GmbH. Darin sind auch die Kochschule, der Gewürzhandel und das Restaurant Südtiroler Stuben eingegliedert.

3.3. Fehlende Geschäftsberichte seit 2016

Zu den Bedingungen, die für die Gewährung von staatlichen Corona-Hilfen erforderlich sind, zählt auch das Vorliegen aktueller Geschäftsberichte. Denn für die Beantragung von Corona-Hilfen ist eine Prüfung aktueller Geschäftsberichte vorgesehen. Offenbar ist dies derzeit wegen der seit 2016 fehlenden Geschäftsberichte unmöglich gewesen. Somit ist auch verständlich, warum es bislang keine staatlichen Hilfen für die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Gastronomiebetriebe des Herrn Schuhbeck gab. Ob dies aber in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung durch Alfons Schuhbeck sowie der weiteren Steuerfahndung steht, ist unklar.

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4. Nach Steuerhinterziehung, wie geht es mit Schuhbeck weiter?

Gleich nach der Urteilsverkündung akzeptierte der auf Bewährung verurteilte Mitarbeiter von Herrn Schuhbeck das Urteil. Da auch die Staatsanwaltschaft dem zustimmte, ist das Urteil für den Mitarbeiter nun rechtskräftig. Alfons Schuhbeck ließ zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung hingegen vorerst offen, ob für ihn eine Revision in Frage kommt.

Nachdem Alfons Schuhbeck zunächst abgestritten hatte, dass es zu Unregelmäßigkeiten und somit zur Steuerhinterziehung bei der Buchführung gekommen sei, hatte er im Prozessverlauf nach und nach zugegeben, Steuerhinterziehung begangen zu haben. Er sagte, er hätte dies aufgrund der hohen Schulden getan. Außerdem äußerte er Reue und zeigte Bereitschaft, die Schuld abzutragen. Allerdings behauptete er bis zuletzt, dass der Umfang der ihm zu Last gelegten Steuerhinterziehung deutlich über den tatsächlichen Verhältnissen liege. Daher bat er das Gericht dies bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Jedoch fehlen ihm nach eigenem Bekunden die Unterlagen, mit denen er den wahren Umfang nachweisen könnte. Deshalb blieb dem Landgericht München I auch nur die Verkündung einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung.

Später hat sich Alfons Schuhbeck dazu entschlossen, Revision gegen das Urteil einzulegen. Seine Anwälte beauftragte er, am letzten Tag der Frist einen Revisionsantrag einzureichen. Dabei geht es ihm laut Aussage eines Sprechers weniger darum, das Urteil anzufechten, als vielmehr die schriftliche Begründung der Urteils überprüfen zu lassen.

Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts geprüft und in fast allen Punkten, inklusive Strafmaß, bestätigt. Lediglich zur Vermögensabschöpfung sieht der BGH noch Nachbesserungsbedarf. Diese Korrektur erfolgt nun wieder beim Landgericht München. Erst wenn auch dieser Aspekt geklärt ist, soll Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe antreten.

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5. Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt – Fazit

Wie es also derzeit aussieht, wird Alfons Schuhbeck in nächster Zeit seine Freiheitsstrafe absitzen. Und zwar schon ab Ende August 2023. Somit folgt Alfons Schuhbeck seinem ebenfalls wegen Steuerhinterziehung verurteiltem Freund Uli Hoeneß in die gleiche Haftanstalt, in der auch er schon seine Haftstrafe verbüßte.

Weitere Konsequenzen für Alfons Schuhbeck sind die Schließungen seiner beiden in München betriebenen Restaurants. Für die Prominenz der bayerischen Landeshauptstadt ist dies sicherlich ein Verlust. Seine Geschäfte mit dem Gewürzhandel bleiben aber noch bestehen. Und in seiner Kochschule hat er ebenfalls schon doziert (vermutlich über Liebstöckel, Sauerampfer und Mairübchen). Für Alfons Schuhbeck bedeutsam sind aber sicherlich auch die Absagen mehrerer TV-Sender an den Spitzenkoch. Schon seit einiger Zeit und sicherlich auch zukünftig wollen sie keine Koch-Shows mehr mit ihm produzieren oder auszustrahlen. Damit ist auch ein deutlicher Einschnitt seiner medialen Präsenz verbunden, den er sowohl finanziell als auch persönlich zu verkraften hat. Für viele Zuschauer wird dann mehr als ein austauschbares Kochutensil in der deutschen Fernsehlandschaft fehlen. Daher fragen wir uns, ob uns nun eine gewisse bajuwarische Note in den Kochsendungen abhanden kommt. Werden wir sie vermissen?

Wen aber das Schicksal Alfons Schubecks nahegeht, und wer glaubt, dass die Gefängnisstrafe vielleicht etwas hart ist, der sollte bedenken, dass der Maître schon ganz andere Strafen erdulden musste. So erinnern wir an dieser Stelle daran, dass Alfons Schuhbeck einmal in einer TV-Sendung Hákarl, fermentierten Grönlandhai, auf Island probierte. Für ihn könnte dies die härteste Strafe seines Lebens gewesen sein. Was sind da schon drei Jahre und ein paar Monate hinter Gittern?


Steuerberater für Steuerstrafrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Vertretung bei steuerstrafrechtlichen Zusammenhängen spezialisiert. Bei Fragen zur Steuerhinterziehung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Steuerhinterziehung/Selbstanzeigen

  1. Gewissenhafte Prüfung für das Vorliegen eventueller Hinterziehungstatbestände
  2. Abklärung leichtfertige Steuerverkürzung vs. Steuerhinterziehung
  3. Ausarbeitung strafbefreiender Selbstanzeigen
  4. Steuerrechtliche Begleitung im Ermittlungsverfahren und Vertretung vor Gericht

Umsatzsteuer

  1. Fachliche Beurteilung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs
  2. Beratung zur legalen Nutzung von Optionsmöglichkeiten nach § 9 UStG

Digitale Buchhaltung

  1. Langfristige Betreuung unserer Mandanten bei der Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung,
  2. Professionelle Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen aller Art
  3. State of the Art-Implementierungen digitaler Finanzbuchhaltungen per DATEV Unternehmen Online

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Lehrauftrag für Steuerstrafrecht 

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1996 warf die Finanzverwaltung der Tennis-Ikone Steffi Graf vor, Steuern in Höhe von DM 41 Millionen hinterzogen zu haben. Dabei berief sich die Tennisspielerin auf ihren Manager, also ihren Vater Peter Graf, sowie ihren Finanzberater und langjährigen Freund der Familie, Horst Schmitt, und ihren steuerlichen Gehilfen, Joachim Eckardt. Ihr Vater kam daraufhin in Untersuchungshaft, konnte jedoch seine Tochter vor weiteren Folgen der Steuerfahndung und Strafverfolgung bewahren. Vor Gericht musste Peter Graf sich dennoch verantworten. Dies befand ihn schließlich 1997 für schuldig, zwischen 1989 und 1993 Einnahmen seiner Tochter in Höhe von DM 12,3 Millionen dem Fiskus vorenthalten zu haben. Deshalb hatte er eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten zu verbüßen. So schützte er wohl seine Tochter Steffi Graf vor Strafe wegen Steuerhinterziehung.

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In diesem Video erklären wir am Beispiel von Peter Graf, dass sich gute Steuerberatung lohnt. 

Inhaltsverzeichnis


1. Steffi Graf und ihre Steuerhinterziehung – Einleitung

Mehrere Sportler im In- und Ausland sind für mehr als ihre sportlichen Spitzenleistungen international bekannt geworden. Bei uns in Deutschland trifft dies insbesondere auf Boris Becker und Steffi Graf zu. Beide hatten etwa zur gleichen Zeit mit ihrem Tennisspiel für Furore gesorgt und boten somit den Deutschen eine Projektionsfläche für nationalen Stolz. Abgesehen davon war für Steffi Graf und Boris Becker der ihnen verdientermaßen zuerkannte Ruhm mehr wert, als bloß der eine oder andere Ehrentitel. Denn sie waren durch ihre Berühmtheit und Bekanntheit auch ein idealer Werbepartner, wie es sie gerade im Spitzensport allenthalben gibt. Und das zahlt sich sprichwörtlich für alle Beteiligten ganz glänzend aus.

Um ehrlich zu sein, war das im Grunde schon immer so: Spitzensportler verdienten mit ihren Leistungen viel Geld. Schon die Olympioniken in der Antike (ebenso wie die Sieger zahlreicher anderer Wettkämpfe, die freilich allgemein weitaus weniger bekannt sind) konnten mit üppigen finanziellen Gegenleistungen rechnen. Für die Ehre allein hat sich Sport wohl noch nie gelohnt. Immerhin beinhaltete die Ehrung eines Sieges in Olympia über den Olivenzweigkranz hinaus unter anderem oft eine lebenslange Steuerbefreiung.

Eine solche Steuerbefreiung für all ihre Einnahmen hätte auch Steffi Graf und Boris Becker sicher sehr gefreut. Doch da kennt Deutschland keine Ausnahmen. Was macht man da also?

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2. Steffi Graf: Steuersparmodelle und Steuerhinterziehung 

Wenn man in unseren Zeiten als Spitzensportler Steuern in Deutschland sparen möchte, kann man entweder grundsolide Steuersparmodelle nutzen oder Steuerhinterziehung begehen. Dazwischen – und ja, dieses Feld ist groß – existiert eine Grauzone, die man zwar ausloten kann, von der man aber nur bedingt vorhersagen kann, ob sich dies letztendlich lohnt oder vielleicht als gravierender Fehler herausstellt. Wenn wir nun den Fall der Steuerhinterziehung von Steffi Graf anschauen, begeben wir uns in diese Grauzone. Denn damals hatten ihre Finanzberater, ihr Vater, der Steuerfachgehilfe Joachim Eckardt und der ehemalige Freund und Helfer der Familie, Horst Schmitt, ein internationales Unternehmenskonstrukt aufgebaut, dass der Verschleierung der Einnahmen von Steffi Graf dienen sollte, und somit der Steuerhinterziehung.

2.1. Steffi Graf Steuerhinterziehung: Sponsorengelder über Steueroasen

Dabei gründete Peter Graf zusammen mit Horst Schmitt zunächst die Sunpark Sports B.V. in Amsterdam. Über dieses Unternehmen schlossen Sponsoren Verträge ab, wenn sie Steffi Graf als Werbeträger gewinnen wollten. Kurz darauf gründete man die Sunpark Sports N.V. in Curaçau, der Hauptstadt der damaligen Steueroase Niederländische Antillen. Dabei strukturierte man das Unternehmensgeflecht so, dass die niederländische Sunpark Sports B.V. Tochtergesellschaft derjenigen auf den Niederländischen Antillen wurde. Letztere verfügte über die Markenrechte und anderes Intellectual Property in Bezug auf Steffi Graf. Die niederländische B.V. erteilte Sublizenzen an Sponsoring-Partner und zahlte dafür Lizenzgebühren an ihre Muttergesellschaft in Curaçau. Die Gewinne schleuste man so über die Niederlande in die karibische Steueroase, ohne freilich, dass der deutsche Fiskus davon erfahren sollte.

Der Grund dafür war, dass die Sunpark Sports-Niederlassung in Amsterdam damals in den Niederlanden ein besonderes Steuerregime in Kombination mit Lizenzgebühren an die Muttergesellschaft nutzen konnte. So waren 93 % der Lizenzzahlungen in den Niederlanden abzugsfähig. Besteuert hat das Land also lediglich 7 % der Sponsoring-Einnahmen. Auf den Niederländischen Antillen sah das Steuerrecht hingegen die Besteuerung solcher Lizenzgebühren mit lediglich maximal 3 % vor.

Alles in allem konnte man mit diesem Gestaltungsmodell per Lizenzzahlungen enorm Steuern sparen. Allerdings war dies nur möglich, wenn man der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland entging. So hatte es auch Boris Becker gemacht, er zog nämlich nach Monaco. Steffi Graf blieb aber in Deutschland, sodass sie der Vorwurf der Steuerhinterziehung ereilte.

Ein weiteres Geflecht soll übrigens auch durch Unternehmen auf den Bahamas bestanden haben. Hierzu sind aber nur wenige Details bekannt, sodass wir an dieser Stelle die Unternehmensstruktur Niederlande/Niederländische Antillen in den Vordergrund rücken.

2.2. Steffi Graf Steuerhinterziehung: Sponsorengelder über Unternehmen in Liechtenstein

Außerdem nutzten die Grafs ebenfalls ein Konstrukt, bei dem die Avantage GmbH, die sie in Liechtenstein gründeten, eine Rolle spielte. Auch über dieses Unternehmen liefen Verträge mit Bezug zu Steffi Graf, die der Steuerhinterziehung dienen sollten. Angeblich sollen dabei etwa DM 20 Millionen an Schwarzgeld über diese Zwischenstation geflossen sein.

2.3. Steffi Graf Steuerhinterziehung: Sponsorengelder über Scheinverträge

Ein weiteres Element, mit dem Steuerhinterziehung für Steffi Graf stattfand, war die Aufteilung von Sponsoring-Verträgen. So lief oft nur ein kleiner Teil der Sponsoring-Einnahmen über den Namen Steffi Graf, während der Rest über die ausländischen Unternehmensstrukturen abgewickelt wurde. Den kleineren Anteil der Einnahmen hatte Steffi Graf dann in Deutschland versteuert. Allerdings hätte sie den gesamten Erlös aus allen Verträgen versteuern müssen, denn eine Aufteilung der Einnahmen allein zur Steuervermeidung ist unzulässig. Steffi Graf hat sich aber darauf berufen, dass sie von derlei Regeln keine Ahnung gehabt habe, sie sich deshalb auch nicht der Steuerhinterziehung bewusst war.

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3. Wieso Steffi Graf der Strafe für Steuerhinterziehung entging

Nun ist es so, dass man Steuerhinterziehung als einen mindestens teilweise bewussten Akt begehen muss, um als Steuerhinterzieher im juristischen Sinne zu gelten. Da Steffi Graf aber glaubhaft versichern konnte, von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis gehabt zu haben, weil ihr Vater ihre steuerrechtlichen Belange managte, blieb sie von der Strafverfolgung verschont. Zwar kamen einige Zweifel auf, ob diese Darstellung den Tatsachen entsprach. Doch letzten Endes bestätigte ihr Vater, dass er allein für die Steuerhinterziehung seiner Tochter verantwortlich war.

Dabei kam dem Umstand, dass auch der Steuerfachgehilfe Joachim Eckhardt im Visier der Steuerfahndung stand, sicherlich ebenfalls Bedeutung zu. Denn für die steuerrechtlichen Details war er zuständig. In dieser Funktion wäre er aber dazu verpflichtet gewesen, auf die Steuerhinterziehung aufmerksam zu machen. Da er aber mit Peter Graf kollaborierte, um die Steuerhinterziehung zu bewerkstelligen, soll er ihr gegenüber die Steuerhinterziehung verschwiegen haben.

Letzten Endes war nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörden kein hinreichender Tatverdacht vorhanden, um Steffi Graf selbst Steuerhinterziehung anzulasten. Zudem erwirkte ihr Rechtsbeistand bei der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren gegen sie nach § 153a StPO eingestellt werden sollte. In diesem Zusammenhang einigten sich beide Parteien auf eine Geldauflage in Höhe von DM 3.000.000. Allerdings ging dies der Staatsanwaltschaft dann offenbar doch zu weit. Kurz darauf kassierte sie nämlich die Vereinbarung wieder. Da aber auch die Richter, die Peter Graf und Joachim Eckhardt den Prozess machten, die Unschuld von Steffi Graf annahmen, hatte wohl auch ihre Empfehlung zur späteren Einstellung der Ermittlungen gegen sie einiges Gewicht.

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4. Steffi Graf und die Steuerhinterziehung: Haftstrafe für Peter Graf

Doch wie ging nun die Steueraffäre um die Tenniskönigin zu Ende? Da sie selbst offenbar nur eine Nebenrolle in dieser Causa spielte, konzentrierten sich die Bemühungen der Staatsanwaltschaft auf die Personen, die bei der Steuerhinterziehung die Tat vorangetrieben hatten.

Peter Graf erhielt 1997 eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung. Für den Steuerfachgehilfen Joachim Eckhardt verhängten die Richter eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Dabei handelte es sich um recht milde Strafmaße, denn die Staatsanwaltschaft hatte beispielsweise für Peter Graf mehr als sechs Jahre Haft gefordert. Jedoch betonten die Richter in ihrer Urteilsbegründung, dass die Finanzbehörden eine Teilschuld traf, weil sie den steuerlichen Umtrieben schon wesentlich früher hätten begegnen können und müssen.

Der ehemalige Adlatus Horst Schmitt entging der Strafverfolgung, weil er sich zwischenzeitlich von Familie Graf trennte und nach Spanien auswanderte. Er soll eine Verschwiegenheitsverpflichtung eingegangen sein, die ihm bei Zuwiderhandlung eine Mithaftung an etwaigen Steuernachforderungen einbringen würde. Dennoch hat er verschiedentlich anklingen lassen, dass auch Steffi Graf zumindest über Teile der finanziellen Konstrukte informiert gewesen war.

Für Steffi Graf kam die Entscheidung pro Steuerhinterziehung und contra Steuerberatung letztendlich ebenfalls teuer zu stehen – wortwörtlich. Denn anstatt die Steuern zuvor per professioneller Steuerberatung zu optimieren, musste sie nun Steuern in Höhe von etwa DM 27 Millionen nachzahlen. Zu ihrer Verteidigung kann man immerhin ein Argument vorbringen: JUHN Partner Steuerberatung gab es erst später.


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  2. Skizzierung des Ablaufs eines Steuerstrafverfahrens
  3. Entwicklung von Strategien zur Beendigung eines Steuerstrafverfahrens
  4. Empfehlungen zum Vorgehen bei Selbstanzeigen
  5. Informationen über das Beweisverwertungsverbot

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Spektakuläre Fälle von Steuerhinterziehung erregen immer wieder ein breites öffentliches Interesse. Und sicherlich ist der erste Eindruck als Reaktion darauf ganz oft, dass die Steuerhinterzieher wohl nur aus einem Grund gehandelt haben können: aus Geldgier. Aber ist dem wirklich so? Oder muss man das Handeln von Steuerhinterziehern vielleicht etwas differenzierter betrachten, um das Phänomen Steuerhinterziehung besser zu verstehen? Dabei sollte man auch über die reine Motivation zur Steuerhinterziehung hinausgehen und analysieren, wie Steuerhinterzieher zu ihrer Entscheidung gekommen sind. Vielleicht hilft auch dies dabei, den Umgang mit Steuerhinterziehung ein wenig lösungsorientierter zu gestalten.

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Inhaltsverzeichnis


1. Motivation zur Steuerhinterziehung – Einleitung

Heute geht es uns um ein Thema, das man auf den ersten Blick leicht abhaken könnte. Wir möchten uns nämlich damit auseinandersetzen, welche Motivation zur Steuerhinterziehung führt und wie der Prozess bis zu dieser Entscheidung ablaufen mag. Gewiss, es ist ein gewagter Versuch, sich per Empathie der Antwort auf diese Fragen zu nähern. Aber es ist unter Umständen auch ein lohnender. Denn es macht uns bewusst, wie es dazu kommen kann, obwohl es zuvor oft kaum Anlass zu einem solchen strafbaren Handeln gibt. Denn viele Steuerhinterzieher sind in ihrem Wesen im Grunde weit davon entfernt kriminell zu sein. Nun ja, zumindest sehen sie sich selbst so.

2. Motivation zur Steuerhinterziehung: Geld von krimineller Herkunft

Sicher, wenn wir den Bereich der Steuerhinterziehung betrachten, der sich auf sonst unbescholtene Bürger bezieht, vernachlässigen wir den ebenfalls wichtigen Aspekt der Steuerhinterziehung, die im Rahmen anderer krimineller Aktivitäten stattfindet und logischerweise bis hin zur Geldwäsche führt, also im Allgemeinen mit organisierter Kriminalität einhergeht.

Es sollte jedenfalls klar sein, dass die Motivation zur Steuerhinterziehung in diesem speziellen Fall ohnehin offenkundig ist. Denn wenn man Gewinne durch Straftaten generiert, dann kann man sie ja kaum ordentlich und freimütig als solche in die Steuererklärung eintragen. Zumindest gibt es keine Einkunftsart, die als Bankraub oder Erpressung im Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung erscheint. Bei anderen Straftaten wäre dies zwar möglich, nämlich bei bestimmten Gewerben, etwa dem Handel mit illegalen Substanzen und anderen Waren aller Art, aber auch dies ist für Verbrecher kein Grund, um durch Abgabe einer korrekten Steuererklärung eine Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die Gefahr, dass eine ehrliche Steuererklärung zur Verurteilung der Straftaten führt, ist halt so groß, dass Verbrecher dann doch lieber auch gleich die Steuerhinterziehung in Kauf nehmen, zumal dies ja auch finanzielle Vorteile bietet. Hier ist die Motivation zur Steuerhinterziehung also offenkundig.

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3. Analyse der Motivation zur Steuerhinterziehung

Wenden wir uns also nun der Motivation zur Steuerhinterziehung im Allgemeinen zu. Selbstverständlich bedeutet dies, dass wir damit Steuerhinterziehung, bei der keine Absicht vorliegt, aus unseren Betrachtungen ausschließen. Zwar sind auch solche Fälle, die etwa durch Unachtsamkeit oder anderes unbeabsichtigtes Unterlassen (etwa aus Unwissenheit) zur Steuerhinterziehung führen, strafbar. Der Punkt ist aber, dass hier halt keine Motivation vorliegt. Wir wollen uns aber zu genau diesem Aspekt Gedanken machen.

Es geht uns also lediglich um die Steuerhinterzieher, die sich ihrer Handlung tatsächlich bewusst sind, oder es zumindest sein müssten. Dazu schlagen wir eine Unterteilung vor: Einerseits wollen wir jene Steuerhinterzieher verstehen, die sich aus rein finanziellen Motiven dazu entschließen, Steuern zu hinterziehen. Andererseits beschäftigen wir uns auch mit jenen Personen, die die Steuerhinterziehung bloß in Kauf nehmen, weil andere Motive, die für sie entscheidend sind, im Vordergrund stehen. Schon an diesem Punkt sollte man also erkennen, dass Geldgier keineswegs die einzige Motivation zur Steuerhinterziehung darstellt.

3.1. Finanzielle Motivation zur Steuerhinterziehung

Gleich zu Beginn, die finanzielle Motivation zur Steuerhinterziehung ist omnipräsent. Sie tritt also auch dann stets in Erscheinung, wenn eigentlich ganz andere Gründe zur Steuerhinterziehung führen. Daher wird sie uns auch im darauffolgenden Abschnitt zur außerfinanziellen Motivation immer wieder begegnen, auch wenn dieser den anderen Motiven gewidmet ist.

3.1.1. Geldgier als Motiv zur Steuerhinterziehung

Wer aber nun denken mag, dass wir hier bloß die reine Geldgier als Motivation zur Steuerhinterziehung ansprechen, dürfte am Ende überrascht sein.

Dennoch greifen wir die rein finanzielle Motivation zur Steuerhinterziehung als erstes Motiv auf. Sie ist nämlich die am leichtesten verständliche von allen. Daher ist es auch kein Wunder, wenn die Allgemeinheit, aber auch die Steuerfahndung, insbesondere von dieser Motivation ausgehen, wenn sie mit Steuerhinterziehung konfrontiert sind. Aber ist es denn wirklich so verwunderlich?

Geld ist ein modernes Substitut für Sicherheit. Wer über Geld verfügt, kann sich alles leisten. Mit Geld erfüllen wir uns also, was unsere Urinstinkte stetig von uns fordern: Existenzsicherung und Fortpflanzung, oder anders ausgedrückt, zu leben. Doch sind wir als Menschen mit Vernunft gesegnet, zumindest bis zu einem gewissen Grad. Denn tatsächlich fällen wir unsere Entscheidungen häufig im Affekt, sodass eine rationale Behandlung der Frage, ob man Steuern hinterziehen sollte, oftmals nur im Ansatz stattfindet. Hier wird also die These aufgestellt, dass Steuerhinterziehung weniger aufgrund einer wie auch immer gearteten Motivation als vielmehr einer verkürzten Entscheidungsfindung eintritt.

Ist es aber erst einmal zur Steuerhinterziehung gekommen, reicht unsere Ratio meist kaum aus, um umzudenken. Im Gegenteil, die ganze Energie, die wir dann zur Bewältigung des Themas aufbringen, trägt uns Gründe vor, die unsere schon zuvor schwach-rationale Entscheidung rechtfertigen, zumindest aber schönfärben. Wir beruhigen unser Gewissen mit der Hoffnung, dass die Steuerhinterziehung verborgen bleibt. Wer soll uns schon auf die Schliche kommen? Überlegungen, die analysieren welche Risiken der Aufdeckung tatsächlich bestehen – Neid und Rache Dritter sind hier führend -, führt man da eher ungern und somit allenfalls verkürzt. Kein Wunder also, dass frisch überführte Steuerhinterzieher oftmals mit Resignation reagieren, wenn sie plötzlich merken, dass ihr geistiges Konstrukt, mit dem sie die Steuerhinterziehung aufgebaut haben, wie ein Kartenhaus kollabiert. Zum Beispiel konnte man dies Uli Hoeneß anmerken.

3.1.2. Finanzielle Not als Motiv zur Steuerhinterziehung

Allerdings gibt es auch andere finanzielle Motive zur Steuerhinterziehung, die ohne den Aspekt der reinen Geldgier auskommen. Denn wenn finanzielle Sorgen bestehen, kann dies ebenfalls ein starker Ansporn sein, Steuern zu hinterziehen. Schließlich kann dies bedeuten, dass man durch Steuerhinterziehung eine Menge Geld einspart, Geld, dass man also dringend für andere Zwecke benötigt.

Wenn man diese Motivation zur Steuerhinterziehung betrachtet, dann mag man vielleicht ein wenig mehr Empathie aufbringen. Schließlich dient die Steuerhinterziehung hierbei zur Linderung einer Not. Das Beispiel Alfons Schuhbeck könnte man hierzu anführen. Damit verbindet man auch gerne das Argument, dass man die Steuerhinterziehung keinesfalls aus freiem Willen vornimmt, sondern nur, weil man gewissermaßen dazu gezwungen war.

Klar ist aber auch, dass die gleichen Denk- und Verhaltensmuster den geistigen Unterbau für dieses Handeln beisteuern, wie sie ihn auch beim Motiv der reinen Geldgier liefern. Überraschenderweise sind sich aber beide Beweggründe in ihrer menschlichen Natur sehr ähnlich. Denn auch die Notsituation ruft unsere ureigenen Überlebensinstinkte auf den Plan. Wir handeln also nur auf diese Weise, weil wir so darauf programmiert sind. Wenn wir jedoch nur auf diesen Aspekt blicken, blenden wir aber auch aus, dass wir über weit aus mehr geistige Kapazitäten verfügen, um unser Handeln zu bestimmen.

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3.2. Außerfinanzielle Motivation zur Steuerhinterziehung

Spannend ist nun aber auch die Frage, welche Motivation zur Steuerhinterziehung ohne im Vordergrund stehende finanzielle Aspekte auskommen mag. Da gäbe es tatsächlich einige Möglichkeiten. Und zwar deutlich mehr, als man vielleicht zu vermuten geneigt ist.

3.2.1. Spät bemerkte Steuerhinterziehung weiter verschweigen

Einerseits kann es ja sein, dass man unbewusst und ungewollt bereits Steuern hinterzogen hat. Wenn man dies dann aber feststellt, besteht oftmals eine Hemmschwelle, um dies zu korrigieren. Wer geht schon gerne freiwillig zur Polizei , um Selbstanzeige zu erstatten? Da ist es doch zumindest ein wenig verlockend, es einfach auszusitzen. Vielleicht ist ja die Verjährungsfrist bald abgelaufen? Und ja, plötzlich denkt man auch über den finanziellen Vorteil der Steuerhinterziehung nach.

3.2.2. Gefährdung des sozialen Ansehens

Einen ähnlichen Grund mögen soziale Aspekte liefern. Wenn man etwa als aufsteigender Sportler, Influencer oder Künstler in der Vergangenheit das eine oder andere Mal bewusst oder auch unbewusst Steuern hinterzogen hat, dann würde das Einreichen einer Selbstanzeige sicher kein gutes Licht auf die eigene Person (und damit auch Marke) werfen. Vielleicht verlöre man dadurch wichtige Sponsoren oder Aufträge. Wenn man wirklich sicherstellen könnte, dass die Selbstanzeige anonym und somit von der Öffentlichkeit verborgen bliebe, so, wie es eigentlich gesetzlich geregelt ist, würde man es sich vielleicht anders überlegen und Selbstanzeige erstatten. Doch dafür ist es ab einem bestimmten Zeitpunkt wohl zu spät. Also hofft man, dass die Steuerhinterziehung weiterhin unerkannt bleibt. Und ja, spätestens ab diesem Punkt denkt man auch an den finanziellen Vorteil. Damit endet das Nachdenken aber auch meist schon.

Außerdem hat es tatsächlich Fälle gegeben, bei denen prominente Steuerhinterzieher trotz gesetzlich zugesicherter Anonymität während der Steuerfahndung, an die Medien verraten wurden. Und spätestens bei einem Gerichtsverfahren gegen prominente Steuerhinterzieher ist kaum ein gesichtswahrender öffentlicher Umgang mit der Steuerhinterziehung möglich. Da spielt auch eine eventuelle Reue keine Rolle mehr.

3.2.3. Steuerhinterziehung als politisches Statement

Andere wiederum mögen sich denken, dass sie ohnehin in einem Unrechtsstaat leben, der ihnen dazu auch noch den letzten Cent aus der Tasche zieht. Hierbei und ebenso in ähnlich gelagerten Fällen ist die Motivation zur Steuerhinterziehung in erster Linie eine politische. Dass sie damit aber gleichzeitig eine antigesellschaftliche ist, mag man entweder einfach ignorieren oder keineswegs wahrnehmen. Vielleicht ist damit aber auch ein weiteres Motiv verbunden, nämlich, dass dies gewollt der Gesellschaft schaden soll, weil man ihr gegenüber ohnehin feindlich gesinnt ist.

So oder so, in diesem Fall ist Steuerhinterziehung kein Ziel oder Nebeneffekt, sondern ein Mittel zur Erfüllung anderer Motive. Zur Wahrheit gehört aber auch dazu, dass die hier beschriebene Motivation durchaus auch nur vorgeschoben sein kann, um das Vorhandensein einer rein finanziellen Motivation zur Steuerhinterziehung zu rechtfertigen und somit zu verdrängen.

3.2.4. Steuerhinterziehung als extreme Maßnahme beim Vermögensschutz

Und vielleicht mag es auch Personen geben, die ihre Motivation zur Steuerhinterziehung als reine Schutzmaßnahme ansehen. Schließlich ist es ja ihr Geld, dass sie auch gegenüber Einbrechern oder anderen Menschen, die es einem gerne abnehmen möchten, Diebe, Bettler und Schmarotzer etwa, verteidigen würden. Auch dies kann eine weniger finanziell als vielmehr rein emotionale Motivation zur Steuerhinterziehung darstellen. Dann wäre es nämlich als übertriebener Akt der Selbstverteidigung anzusehen, die freilich außerhalb des Gesetzes erfolgt.

3.2.5. Steuerhinterziehung aus vermeintlicher Überlegenheit 

Aus einer ähnlichen Richtung mag auch die Motivation zur Steuerhinterziehung kommen, wenn man sich für schlauer als alle anderen hält. Steuern zu zahlen, so diese Denkweise, ist halt nur etwas für Menschen, die sich ihrem Schicksal ergeben. Für Macher und andere knallharte Typen ist es hingegen ein Kavaliersdelikt, eine Art Selbstverständlichkeit, ja gar ein logischer Zwang. Man setzt sich einfach kraft eigener Überlegenheit über Gesetze hinweg. Den vermeintlich anmaßenden Obrigkeitsstaat um die gerechtfertigte Steuern zu bringen ist dann oft mindestens von ebenso großer Bedeutung, wie der finanzielle Vorteil, den man dadurch erhält. Auch diese arrogante Attitüde ist durchaus verbreitet.

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4. Motivation zur Steuerhinterziehung – Fazit

Wie wir also sehen, führt weniger die eigentliche Motivation zur Steuerhinterziehung, als vielmehr der Umstand, dass unsere Entscheidungsfindung leicht korrumpierbar ist. Wir lassen uns von unseren Instinkten dazu verleiten, weil wir allzu oft unfähig sind, um zu erkennen, dass wir einen Fehler begehen. Wir sehen nur einen Vorteil, alle potentiellen Nachteile verschwinden da leicht hinter einer Wand aus Ausflüchten und Scheinargumenten. Von Moral und gesellschaftlicher Verantwortung ist dann ohnehin kaum eine Rede. Oder hat schon mal jemand von einem geständigen Steuerhinterzieher gehört, dass auch einer dieser Aspekte bei der Entscheidung, Steuern zu hinterziehen, eine Rolle gespielt hätte? Im Nachhinein, wenn man der Steuerhinterziehung überführt wurde, besinnt man sich gelegentlich all dieser Dinge, die vorher bestenfalls als Ballast wahrgenommen wurden, wenn überhaupt.

Das Fazit unserer Analyse der Motivation zur Steuerhinterziehung sowie der Prozesse, die zu einer solchen Entscheidung führen, ist also, dass es an Rationalität mangelt. Wir kennen alle die Folgen, die positiven ebenso wie die negativen, die mit Steuerhinterziehung einhergehen. Was uns aber fehlt, ist, damit vernünftig umzugehen, die Entscheidung also ganz bewusst und nach Maßgabe rein rationaler Aspekte zu treffen. Denn offenbar ist unser Denkvermögen für derartige Entscheidungen entweder nur bedingt geeignet oder zu wenig geschult. Wer also Steuerhinterziehung begeht, mag zwar seiner menschlichen Natur folgen, aber er verweigert sich auch seiner wesentlichsten Eigenschaft, seiner Ratio.

Denn es gibt bessere Alternativen. Steuern spart man nämlich auch, indem man sie auf legale Weise optimiert. Als Steuerberater, die insbesondere aus diesem Grund das Steuerrecht lieben, wissen wir, dass dies die attraktivere Wahl ist. Denn wenn man der Steuerhinterziehung überführt wird, sind die Konsequenzen enorm. Neben der Steuer, die man hätte gestaltend optimieren können, kommen dann nämlich auch noch empfindliche Strafen, Zuschläge und Zinsen hinzu.

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5. Schlussgedanken zur Motivation zur Steuerhinterziehung

5.1. Gibt es Optimierungsbedarf bei der Prävention von Steuerhinterziehung? Ja!

Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie man als Gesellschaft und als Staat damit umgehen soll. Überlässt man die Reaktion allein Justitia? Oder sollte man Mechanismen entwickeln, die uns proaktiv davor bewahren, wenigstens einigen dieser Motive zu verfallen? Denn wie wir alle wissen, Steuerhinterziehung ist ein weit verbreitetes Phänomen, dass enorme Schäden anrichtet. Wir wollen ja auch keine Korruption und haben es zum Glück in Deutschland geschafft eine Gesellschaft aufzubauen, die weitestgehend frei von ihr ist, zumindest was unseren Alltag betrifft. Das ist keine Selbstverständlichkeit sondern das Ergebnis unseres gemeinsamen Bemühens.

5.2. Wie könnten Lösungsansätze aussehen?

5.2.1. Rechtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerhinterziehung optimieren

Doch wie könnten Maßnahmen aussehen, die uns effektiver als bislang davor bewahren könnten, den meisten Arten von Motivation zur Steuerhinterziehung zu erliegen? Anstatt wie bisher mit Strafe in jedweder Form zu drohen, sollte man den Hebel vielleicht an anderen Punkten ansetzen. Nämlich gezielter, auf die jeweiligen Motive eingehend.

5.2.1.1. Verstärkte Rücksichtnahme bei finanziellen Notsituationen

So könnte man es vielleicht Personen, die aus finanzieller Not heraus Steuerhinterziehung begehen, erleichtern, sich der Realität zu stellen. Stundungen und Erlasse könnten etwa als Maßnahme vor einem Schritt in die Insolvenz häufiger Anwendung finden. Das hat auch in der Anfangszeit der Corona-Pandemie gewirkt. Hier sollten sich die Finanzämter öfter auf eine Prüfung einer tatsächlichen finanziellen Ausnahmesituation einlassen, statt zu riskieren, dass ihr Beharren auf zu Recht fällige Steuern zur Steuerhinterziehung führt. Denn dadurch gehen die Steuern der öffentlichen Hand ohnehin gänzlich verloren. Da ist es doch logischerweise immer noch besser, wenn man die Steuerschuldner an sich bindet, statt sie an die Anonymität der Steuerhinterziehung zu verlieren.

5.2.1.2. Schaffung von Möglichkeiten zur anonymen Selbstanzeige

Man könnte auch Wege einführen, die es erlauben anonym Selbstanzeige einzureichen. Die Personen könnten die hinterzogene Steuer an einen Steuerberater überweisen, damit dieser das Geld anonym an die Finanzkasse weiterleitet. Im Gegenzug erhielten Steuerhinterzieher eine elektronische Empfangsbestätigung. Sollte die Steuerfahndung dann doch einmal die Steuerhinterziehung verfolgen, hätte man einen Nachweis und die Ermittlungen könnten nach kurzer Prüfung eingestellt werden.

Zumindest würde man dadurch einige potentielle Steuerhinterzieher erreichen, nämlich jene, die am ehesten zu einem solchen Schritt bereit sind. Ja vielleicht könnte dies sogar den ein oder anderen Kriminellen, der lediglich aufgrund der Tätigkeit von der Abgabe einer ordentlichen Steuererklärung absieht, davon überzeugen, trotzdem Steuern zu zahlen.

5.2.1.3. Aussichtslosigkeit von Steuerhinterziehung allgemein bekannter machen

Ebenfalls ausbaufähig ist das allgemeine Verständnis in der Bevölkerung, wie viele Mittel die moderne Steuerfahndung hat, um Steuerhinterziehung aufzudecken. Als erstmals Steuer-CDs Schweizer Banken zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung benutzt wurden, löste dies eine Welle an Selbstanzeigen aus. Halten wir den Druck doch permanent aufrecht und zwar auch dann, wenn wir dabei riskieren, einige der Werkzeuge moderner Steuerfahndung bekannt zu machen.

Dabei würde auch helfen, wenn Politiker aller Parteien die Bekämpfung von Steuerhinterziehung öfter in den medialen Vordergrund rücken würden. Klar sollte dabei aber auch sein, dass man dies nur dann überzeugend erreicht, wenn man den Worten Taten folgen lässt. Es muss wesentlich deutlicher werden, dass sich Steuerhinterziehung, unabhängig von der jeweiligen Motivation, keineswegs lohnt.

5.2.2. Kompetenzförderung hin zu bewusstem Handeln optimieren

Klar ist aber auch, dass die Möglichkeiten zur Motivation zur Abkehr von Steuerhinterziehung relativ begrenzt sind. Denn einen Großteil der Steuerhinterzieher wird man wohl niemals erreichen, weil sie sich ihrer Tat nur unzureichend bewusst sind und sich dies in vielen Fällen ein Leben lang keineswegs mehr ändern wird.

Ein anderer Ansatz ist daher allgemeiner Art und eher von langfristiger Wirkung. Hier soll die Schaffung des entsprechenden Bewusstseins Ziel allgemeiner Förderung sein. Damit könnte man beispielsweise anfangen, indem man bei der Erziehung, insbesondere an Schulen, bewusstes Handeln stärker fördert. Dass wir Handlungen, die uns letztendlich selber schaden, unterlassen sollten, ist wohl allen klar. Schließlich lernen wir dies von Kindesbeinen an. Aber wie wir es lernen, zu erkennen, wann wir uns am Scheideweg zwischen Ratio und Instinkt befinden, das steht noch viel zu selten im Vordergrund. Dies vor allem sollte man optimieren.


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