Boris Becker: Steuerhinterziehung trotz Steuerflucht
Boris Becker war schon Vieles: Tennisstar, Galionsfigur, Pokerface, zentralafrikanischer Sport-Attaché in spe. Aber er war auch in weniger rühmliche Rollen geschlüpft, etwa in jener unfreiwillig komischen, als man ihn in einer Besenkammer erwischte. Doch auch seine finanziellen Pleiten sind legendär. Schlimmer noch haben aber seine Straftaten auf sein Image abgefärbt. So hatte er unlängst eine Haftstrafe wegen Falschangaben im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren in Großbritannien abgebüßt.
Seine erste Straftat begann Boris Becker jedoch in seiner Heimat, als er den deutschen Fiskus um Steuereinnahmen in Millionenhöhe prellte. Indem er vorgab lediglich in Monaco steuerpflichtig zu sein, obwohl er auch über einen Wohnsitz in München verfügte, hatte er Steuerhinterziehung begangen. Doch die deutsche Steuerfahndung kam ihm auf die Spur. Schließlich ist es für eine prominente Person seines Rangs, die regelmäßig in der Öffentlichkeit erscheint, nur schwer möglich den eigenen Aufenthalt in Deutschland zu verbergen. Und so kam der Verdacht auf, dass Boris Becker wohl doch in Deutschland steuerpflichtig gewesen war, was man ihm schließlich vor Gericht auch nachweisen konnte.
Unser Video:
Perpetual Traveler
In diesem Video erklären wir, wieso Christoph Heuermann als Perpetual Traveler keine Steuern in Deutschland zahlt.
Inhaltsverzeichnis
1. Boris Becker, Tennisprofi und Steuerhinterzieher – Einleitung
Die meisten Deutschen, aber auch viele Menschen im Ausland kennen Boris Becker für seine erfolgreiche Karriere als Tennisprofi. Seine Siege in Wimbleton und andernorts weltweit sind legendär. Doch hatten diese Erfolge auch tiefe Schatten auf seine Person geworfen. Denn mit dem sportlichen Erfolg kam auch der Reichtum. Wo aber Reichtum mit Ruhm einhergeht, ist die Hybris meist ganz nah, insbesondere bei noch jungen Menschen.
Boris Becker war ebenfalls noch recht jung, als er mit seinem sportlichen Talent die Massen begeisterte und seine Konten mit Preisgeldern sowie Werbeeinnahmen füllte. Schon stellt sich der nächste Zusammenhang ein, dem man als Spitzenverdiener unweigerlich in Deutschland begegnet: der Einkommensteuer. So ist es naheliegend, dass Boris Becker nach Wegen suchte, um seine Steuerlast möglichst zu minimieren. Was ja auch insofern verständlich ist, als dass man als junger Mensch vielfach stark dazu neigt, das Leben zu genießen – und dafür gibt man dann oft viel Geld aus. (Übrigens gilt dies selbstverständlich auch für ältere Menschen, die sich noch jung fühlen).
2. Boris Becker: Steuerflucht nach Monaco
Als weltweit gefeierter Star konnte Boris Becker seinen Ruhm selbstverständlich auch außerhalb Deutschlands in vollen Zügen genießen. Was sollte ihn also in Deutschland halten, wenn er doch im Ausland ebenso im Rampenlicht des öffentlichen Interesses glänzen konnte, ohne freilich dort Steuern zahlen zu müssen? Sie kennen die Antwort bereits.
Also folgte Boris Becker dem Ruf des internationalen Jetsets und wanderte von Deutschland aus, um sich im Fürstentum Monaco niederzulassen. Denn Monaco war und ist für ein aufregendes, mondänes Leben, wie es viele Trendsetter lieben, geradezu prädestiniert. Dabei spielte für Boris Becker selbstverständlich auch eine Rolle, dass er in Monaco keine Steuern zu zahlen brauchte. Daher fiel es ihm leicht, den Schritt zu wagen und von Deutschland nach Monaco umzuziehen; er konnte es sich leisten. Der deutsche Fiskus hatte also das Nachsehen.

Haben Sie Fragen zur
Steuerhinterziehung und zum Steuerstrafrecht?
Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:
3. Wie Boris Becker Steuerhinterziehung beging
Wenn also Boris Becker in die Steueroase Monaco umgezogen war und dabei seinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hatte, wie konnte es dann zu einer Steuerhinterziehung in Deutschland kommen?
3.1. Wohnsitzverlagerung ins Ausland vs. unbeschränkte Steuerpflicht im Inland
Tja, Boris Becker dachte da wohl wie viele, die aus steuerlichen Gründen Deutschland den Rücken kehren wollen. Denn da das deutsche Steuerrecht die unbeschränkte Steuerpflicht an einen Wohnsitz im Inland knüpft, reicht es ja, wenn man diesen hierzulande einfach abmeldet und dem Einwohnermeldeamt eine neue Anschrift im Ausland mitteilt. Und genau nach dieser Logik handelte damals wohl auch Boris Becker.
Im Prinzip ist dies auch vollkommen richtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland erlischt ja nach § 1 EStG auch tatsächlich, wenn man den Wohnsitz in Deutschland aufgibt, ganz gleich ob man anschließend ins Ausland zieht oder als Perpetual Traveler die Welt ohne festen Wohnsitz dauerhaft bereist. Aber Boris Becker hatte einen wichtigen Punkt dabei übersehen. Denn es kommt weniger darauf an, ob man nach der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt offiziell im Ausland lebt als vielmehr darauf, dass man dies auch wirklich lebt.
3.2. Boris Becker kehrt heimlich nach Deutschland zurück
Denn Boris Becker war offenbar nur bedingt bereit seine alte Heimat gänzlich zu verlassen. Zu sehr muss ihm wohl die Gesellschaft seines in Deutschland verbliebenen sozialen Umfelds im Ausland gefehlt haben. Denn trotz seiner weltweiten Berühmtheit war er in keinem anderen Land so beliebt wie in Deutschland. Kein Wunder also, wenn er sich gerne in Deutschland sehen ließ.
Doch war er damit so weit gegangen, dass er sich eines Tages wohl entschloss, heimlich nach Deutschland zurückzukehren. Dazu soll er seine Schwester um einen Gefallen gebeten haben. Sie möge ihm doch ihre Münchner Dachgeschosswohnung überlassen. Selbstverständlich würde er dann mit einem eigenen Schlüssel jederzeit freien Zugang zu dieser Unterkunft haben. Möglicherweise war sich seine Schwester kaum der Tragweite der damit einhergehenden potentiellen steuerrechtlichen Konsequenzen einer solchen Gefälligkeit bewusst, als sie ihm diesen Wunsch erfüllte. Jedenfalls war Boris Becker somit also doch wieder in Deutschland ansässig, denn die Wohnung in München, zu der er jetzt über die sogenannte Schlüsselgewalt verfügte, war nun sein neuer Wohnsitz in Deutschland.
3.3. Boris Becker reicht keine Einkommensteuererklärungen ein
Ganz gleich also, ob Boris Becker diese neue Wohnung beim Einwohnermeldeamt anzeigte oder es unterließ, er war nun wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Also hätte er dann auch all seine Einnahmen wieder in Deutschland versteuern müssen. Aber reichte er auch pflichtgemäß Einkommensteuererklärungen für die betroffenen Veranlagungszeiträume 1991 bis 1993 ein? Nun ja, wir wissen, er unterließ es. Und klar dabei dürfte ebenfalls sein, dass er nach wie vor keine Steuern in Deutschland zahlen wollte. Denn dann hätte er ja den Spitzensteuersatz zu zahlen gehabt.
Zwar ist es in der Regel unvorteilhaft, wenn man keine Steuererklärung einreicht, obwohl man dazu verpflichtet ist, weil die Finanzverwaltung dann notfalls das Einkommen schätzen kann. Außerdem kommen in einem solchen Fall noch beträchtliche steuerliche Nebenleistungen wie Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge und Zinsen hinzu. Aber dies stellt oft noch keine direkte Steuerhinterziehung dar. Zumindest stimmt dies, solange man diese Abgaben bezahlt. Aber wenn man dem Fiskus verheimlicht, dass man überhaupt steuerpflichtig ist, obwohl man sehr wohl über steuerpflichtiges Einkommen verfügt, dann erfüllt dies durchaus den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Und genau das hatte ja Boris Becker gemacht.

Fachberatung für
internationales Steuerrecht und Steuerentstrickung im Inland?
Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail:
4. Wie man Boris Becker der Steuerhinterziehung überführte
Als Boris Becker 1993 tatsächlich aus dem Ausland wieder nach Deutschland zurückkehrt, hatte er in seinen Steuererklärungen vielfach sehr geringe Einkommen angegeben. Dies löste in der für ihn zuständigen Finanzverwaltung den Verdacht aus, dass die Angaben manipuliert sein könnten. So waren etwa Turnierpreise und Werbeeinnahmen an eine niederländische B.V. gegangen. Im Gegenzug erhielt er von dieser eine eher bescheidenes Einkommen.
Aufgrund dieses Verdachts führte die Finanzverwaltung mehrfach Hausdurchsuchungen in der Causa Becker in ganz Deutschland durch. Dadurch rückte aber ein weiteres Element für die Finanzbeamten in den Vordergrund. Aus den Unterlagen, die man vom Deutschen Tennis Bund erhielt, ging hervor, dass Boris Becker anscheinend viel öfter in Deutschland verweilte als in Monaco. Denn ein passionierter Sammler hatte über viele Jahre hinweg aus sehr zahlreichen Zeitungen und anderen Medien alles gesammelt und gebunden, das mit der Tennislegende aus Leimen zusammenhing. Diese Aufstellung dokumentierte zusammen mit anderen Unterlagen, Reise- und Übernachtungsbelege etwa, ziemlich genau, wann sich Boris Becker wo aufhielt und wie lange sein Aufenthalt jeweils dauerte. Daraus schloss der bearbeitende Finanzbeamte, dass Boris Becker in den Jahren von 1991 bis 1993 offenbar mehr in Deutschland verweilte als im Ausland.
Damit hatte man einen Anhaltspunkt für Steuerhinterziehung, den man strafrechtlich verfolgen konnte. Zwar haben auch die Verteidiger einige gute Argumente vorgebracht, warum Boris Becker in der betreffenden Zeit häufiger in Deutschland anwesend war, Arztbesuche etwa. Doch war da die Sache mit dem Schlüssel. Denn Boris Becker hatte ja mit dem Wohnungsschlüssel jederzeit Zugang zur Dachgeschosswohnung seiner Schwester. Und wer über diese sogenannte Schlüsselgewalt verfügt, dem kann man auch diese Wohnung als Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne zuordnen. Da ist es auch ohne Belang, ob diese Wohnung ein Luxusdomizil oder, wie von Boris Becker in seinem Fall behauptet, eine spartanisch eingerichtete Absteige ist.
Für Sie ebenfalls interessant:
Steuerentstrickung bei Wegzug ins Ausland
In diesem Video erklären wir, wieso Unternehmer beim Wegzug ins Ausland Steuern zahlen müssen.
5. Boris Becker: Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
Das Landgericht München I musste somit 2002 darüber befinden, ob die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft, die den Fall übernommen hatte, zutrafen. Hatte Boris Becker, der Stern des deutschen Tennissports, tatsächlich lediglich einen Scheinwohnsitz in Monaco unterhalten, um in Deutschland zu leben, ohne Steuern hierzulande zahlen zu müssen?
Das Urteil fiel eindeutig aus: Ja, Boris Becker hatte in der Zeit von 1991 bis 1993 Steuern hinterzogen – und zwar in Millionenhöhe. Unter normalen Umständen käme bei Steuerhinterziehung von solchem Ausmaß eine Freiheitsstrafe in Frage. Tatsächlich forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Da aber Boris Becker bereits vor der Gerichtsverhandlung einen Großteil seiner fälligen Steuern nachgezahlt hatte und weil die Ermittlung gegen ihn so langwierig und somit belastend gewesen war, fiel das Urteil deutlich milder aus. Zwar kam auf Boris Becker eine Haftstrafe zu, doch wurde diese gegen Zahlung einer finanziellen Auflage von DM 200.000 als Bewährungsstrafe ausgesprochen. Zusätzlich musste Boris Becker aber auch noch eine Strafe über DM 300.000 entrichten. Mit einer Strafe von insgesamt DM 500.000 konnte sich Boris Becker tatsächlich abfinden, bedeutete dies doch, dass er weiterhin in Freiheit leben konnte, wenn auch auf Bewährung.
Steuerberater für Steuerstrafrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf das Steuerstrafrecht spezialisiert. Bei der Vermeidung von Steuerhinterziehung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
Steuerstrafrecht / Selbstanzeige
- Ausarbeitung von Strategien zur Abwehr eines Gestaltungsmissbrauchs sensu § 42 AO
- Strategische Beratung bei komplexen Unternehmensstrukturen, insbesondere Holdinggesellschaften und Organschaften
- Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt
- Juristische und steuerrechtliche Begleitung bei gerichtlichen Strafverfahren im Steuerrecht
- Abgrenzung zwischen Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit
- Entwicklung von Verteidigungsstrategien gegenüber der Finanzverwaltung bei Einspruchsverfahren, Betriebsprüfungen, FG-Klageverfahren und BFH-Revisionsverfahren
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Lehrauftrag für Steuerrecht
Unsere besonderen Expertisen für Steuerstrafrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Spezialgebiete des Steuerrechts – Steuerstrafrecht / Steuerfahndung“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:
Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.