Die globale Steuerhinterziehung hat mit der Einführung des grenzüberschreitenden Informationsaustausch deutlich abgenommen. Aktuell betreuen wir Steuerhinterziehungsfälle insbesondere im Unternehmensbereich. Beispielsweise wenn strafrechtlich relevante Handlungen auf Mitarbeiterebene den verantwortlichen Geschäftsführern und Vorständen zugerechnet werden. Hinzu kommen die Fälle des Vorwurfs von Schwarzgeld. Privatpersonen beraten wir bei Festgeldkonten im Ausland (insb. Liechtenstein, Schweiz und Panama Papers) und bei Schwarzgeld im Nachlass.
Dabei beurteilen wir das Risiko der Entdeckung, entwickeln wir Strategien zur Reduzierung des Strafmaßes (Haftstrafe und Geldstrafe) und beraten zur Verjährung der Steuerhinterziehung. Außerdem erstellen wir strafbefreienden Selbstanzeige.
Empfehlungen zum Steuerstrafrecht: strafbefreiende Selbstanzeige
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