Die globale Steuerhinterziehung hat mit der Einführung des grenzüberschreitenden Informationsaustausch deutlich abgenommen. Aktuell betreuen wir Steuerhinterziehungsfälle insbesondere im Unternehmensbereich. Beispielsweise wenn strafrechtlich relevante Handlungen auf Mitarbeiterebene den verantwortlichen Geschäftsführern und Vorständen zugerechnet werden. Hinzu kommen die Fälle des Vorwurfs von Schwarzgeld. Privatpersonen beraten wir bei Festgeldkonten im Ausland (insb. Liechtenstein, Schweiz und Panama Papers) und bei Schwarzgeld im Nachlass.
Dabei beurteilen wir das Risiko der Entdeckung, entwickeln wir Strategien zur Reduzierung des Strafmaßes (Haftstrafe und Geldstrafe) und beraten zur Verjährung der Steuerhinterziehung. Außerdem erstellen wir strafbefreienden Selbstanzeige.
Empfehlungen zum Steuerstrafrecht: strafbefreiende Selbstanzeige
Aufgaben der Steuerfahndung: Ihre Stellung im Strafverfahren
23.03.2023Die Steuerfahndung (Steufa) ist die „Kriminalpolizei der Finanzbehörden“ und arbeitet eng
Strafzumessung und Strafe bei Steuerhinterziehung
16.03.2023Das Steuerstrafverfahren ist ein Verfahren vor den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten,
Steuerstrafrecht: Grundlagen des Verfahrens
07.03.2023Steuerpflichtige, die Steuern verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervergütungen erhalten,
Steuerhinterziehung bei wiederkehrenden Steuerarten vermeiden: So handeln Sie ri
01.12.2022Die neuen Änderungen des § 376 AO verschärfen die Strafverfolgung von Steuerstraftaten. Di
Die Big Four der Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberaterbranche
15.09.2022Deloitte, EY, KPMG und PwC sind die vier führenden, global agierenden Wirtschaftsprüfungsk
Welche Nebenfolgen kann ein Steuerstrafverfahren haben und wie verteidigen Sie s
09.06.2022Ein Steuerstrafverfahren hat für den Steuerpflichtigen nicht nur vor dem Hintergrund der A