Was Unternehmer wissen sollten
… in allen Bereichen
Die Besteuerung von Unternehmen ist ein Spezialbereich im Steuerrecht. Dieses unterliegt besonders häufigen und weitreichenden Veränderungen. So wurde im Zuge der Unternehmensteuerreformen 2001 und 2008 das Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und die Dividendenbesteuerung jeweils in Gänze neu geregelt. Hinzu kommt die kleine Organschaftsreform 2014, die Auswirkungen der aktuellen BEPS-Diskussion und weitere (kleinere) Neuregelungen im Jahresrythmus.
Im Lichte des aktuellen Unternehmensteuerrechts beraten wir Unternehmen, Unternehmensgruppen und Konzerne bei ihren Besteuerungsfragen. Dazu zeigen wir Handlungsempfehlungen auf und arbeiten Gestaltungsalternativen zur Optimierung der Steuersituation aus. Durch unsere Vortragstätigkeit referieren wir frühzeitig zu anstehenden Gesetzesänderungen und treten mit diesem Wissen im Voraus und pro aktiv an unsere Mandanten heran.
Mit unserem Spezialwissen entwickeln wir Lösungen zu aktuellen Steuerfragen sowie zu komplexen Aufgabenstellungen der Unternehmenbesteuerung. Dabei liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit auch auf der Beratung von Berufskollegen, namentlich anderen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, die über unsere Vorträge uns als second opinion hinzuziehen.
Neuigkeiten zur Unternehmensbesteuerung
Dienstwagen – Besteuerung optimieren
Dienstwägen erfreuen sich gerade bei Unternehmern einer großen Beliebtheit, denn das Geset
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Bei der Einbringung und Übertragung von Betriebsvermögen besteht in bestimmten Fällen die
Die erweiterte Kürzung bei Schwestergesellschaften
Mit der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 GewStG vermeiden grundbesitzverwalten
Vermögensstockspende: Voraussetzungen zum steuerlichen Abzug
Auch Vermögensstockspenden können Sie steuerlich berücksichtigen.
Umsatzsteuerkarussell: Grenzüberschreitende Steuerhinterziehung
Das Umsatzsteuerkarussell gehört zu den bekanntesten und am weitesten verbreiteten Modelle
Steuerfreie Sanierungserträge: Voraussetzungen des § 3a EStG
Mit § 3a EStG stellt das deutsche Einkommensteuerrecht sogenannte Sanierungserträge steuer