Optimierung der Erbschaft & Schenkung
Nutzen Sie unsere umfassende Beratung
Der Erbfall tritt meist überraschend ein, sollte aber steuerrechtlich im Voraus gut strukturiert sein. Die Schenkung ist ohnehin meist steuerrechtlicher Natur, um Vermögen zu Lebzeiten im 10-Jahresrythmus von den Eltern auf Kinder und Enkelkinder zu übertragen. Hierzu haben wir gezeigt, dass bei einer klassischen Familienstruktur in einem Zeitraum von 30 Jahren durch Nutzung der Freibeträge ein Gesamtvermögen von EUR 9.600.000 erbschaft- und schenkungsteuerfrei übertragen werden kann.
Wir gestalten Ihre Nachfolge im nationalen und internationalen Erbschaftsteuerrecht. Dabei nutzen wir erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigungen sowie die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts. Auf Wunsch besprechen wir die Begünstigung mit den Finanzbehörden und erwirken hierzu verbindliche Auskünfte.
Aktuelle Information zum Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht
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Schenkung und Erbschaft – sachliche Steuerpflicht im ErbStG
21.11.2022Erbschaften und Schenkungen unter Lebenden unterliegen nach dem Erbschaft- und Schenkungst
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