Optimierung der Erbschaft & Schenkung
Nutzen Sie unsere umfassende Beratung
Der Erbfall tritt meist überraschend ein, sollte aber steuerrechtlich im Voraus gut strukturiert sein. Die Schenkung ist ohnehin meist steuerrechtlicher Natur, um Vermögen zu Lebzeiten im 10-Jahresrythmus von den Eltern auf Kinder und Enkelkinder zu übertragen. Hierzu haben wir gezeigt, dass bei einer klassischen Familienstruktur in einem Zeitraum von 30 Jahren durch Nutzung der Freibeträge ein Gesamtvermögen von EUR 9.600.000 erbschaft- und schenkungsteuerfrei übertragen werden kann.
Wir gestalten Ihre Nachfolge im nationalen und internationalen Erbschaftsteuerrecht. Dabei nutzen wir erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigungen sowie die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts. Auf Wunsch besprechen wir die Begünstigung mit den Finanzbehörden und erwirken hierzu verbindliche Auskünfte.
Aktuelle Information zum Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht

Die Ertragswertmethode nach § 184 BewG
12.05.2023Bei der Bewertung von Grundvermögen finden unterschiedliche Verfahren Anwendung. Eine echt

Gemeiner Wert und Teilwert: Hier liegen die Unterschiede
11.05.2023Das Bewertungsgesetz (BewG) unterscheidet explizit zwischen gemeinem Wert und Teilwert. Be

Bewertung von Grundstücken: Grundbesitz im Überblick
10.05.2023Die Bewertung von Grundstücken spielt besonders bei Erbschaften sowie Schenkungen eine Rol

Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Bewertung von Unternehmen
09.05.2023Insbesondere für erbschaftsteuerliche Zwecke müssen Sie Anteile an Unternehmen nach § 12 E

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Wesen und Steuerpflicht
06.05.2023Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) handelt es sich um eine der umstrittensten

Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer – die Bereicherung
05.05.2023Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt mit insgesamt 39 Paragrafen alles