Optimierung Ihrer Unternehmensstruktur
Durch Umwandlungsvorgänge
Die politische, rechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Situation von Unternehmen ändert sich regelmäßig. Erfahrungsgemäß müssen Unternehmen ihre Rechtsform daher alle 10-15 Jahre anpassen. Hierzu bietet das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuergesetz viele Möglichkeiten der steuerneutralen Umwandlung.
Unsere spezialisierten Steuerberater betreuen jegliche Art der Umstrukturierung. Dazu zählen beispielsweise der Formwechsel, die Verschmelzung sowie die Abspaltung und Aufspaltung. Darüber hinaus beraten wir in unserer Steuerkanzlei besonders häufig zu Einbringungen in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (zivilrechtlich: Ausgliederung). Dabei erhalten unsere Mandanten alles aus einer Hand: Unsere Steuerberater sichern die Steuerneutralität, während unsere Rechtsanwälte die Vertragsgestaltung vorbereiten.
Aktuelles Umwandlungssteuerrecht
Sperrfristen im Umwandlungssteuerrecht
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