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Rufen Sie uns an!

Nutzen Sie unseren kostenlosen Erstkontakt und rufen Sie unser Team unter Telefon 0221 999 832-10 an. Wir besprechen mit Ihnen Ihr Anliegen, eruieren gemeinsam den richtigen Ansprechpartner und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.

Step 1: Erster Beratungstermin

Ihr Ansprechpartner bespricht im ersten Beratungstermin insbesondere folgende Punkte:

  • Sachverhalt
  • Handlungsempfehlungen
  • Erste Lösungsansätze
  • Weitere Vorgehen und erforderliche Schritte

Gerne können Sie uns vor dem ersten Beratungstermin weitere Informationen zukommen lassen – wie beispielsweise Verträge, Berechnungen oder Unternehmenorganigramme.

Der erste Beratungstermin dauert in der Regel eine Stunde und wird zum Stundensatz in Höhe von EUR 475 netto abgerechnet. Sollte der Ersttermin nur einem Kennenlernen zur Übernahme der laufenden Steuerberatung dienen, ist dieser natürlich kostenfrei.

Step 2: Umsetzungsphase

Anschließend setzen wir die besprochenen steuerlichen Maßnahmen für Sie um. Dazu sind beispielsweise folgende Tätigkeiten erforderlich:

  • Gutachterliche Prüfung der geplanten Unternehmensstruktur
  • Erstellung und Durchsetzung von Anträgen auf verbindliche Auskunft
  • Erstellung von Umwandlungsdokumentationen
  • Erstellung von Verträgen, Beschlüssen und Unternehmensbewertungen
  • Abstimmung mit der Finanzverwaltung, externen Beratern und Notariat
  • Weitere Beratungstermine mit Mandanten, Geschäftspartnern und Familienangehörigen
  • Vertragsunterzeichnung

Step 3: Langfristige steuerliche Betreuung

Mit einer langfristigen steuerlichen Beratung sichern sich unsere Mandanten eine pro aktive Beratung und wichtige neue Gestaltungsmöglichkeiten. Denn durch die Übernahmen der (monatlichen) laufenden Steuerberatung haben Sie als Mandant dauerhaft feste Ansprechpartner in unserer Kanzlei und profitieren langfristig von unserem steuerlichen Spezialwissen im Unternehmensteuerrecht.

Als Ihr neuer Steuerberater übernehmen wir die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:

  • Monatlichen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Jahressteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen
  • Allgemeine laufende steuerliche Beratung

Die laufende Steuerberatung übernehmen wir bereits ab einem Jahresumsatz von EUR 1 Mio. Die Vergütung richtet sich – wie grundsätzlich bei allen Steuerberatern – nach der Steuerberatervergütungsverordnung (siehe Beispielrechnungen unten).

Honorar & Stundensätze

faire und branchenübliche Vergütung

Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Unsere Beratung wird grundsätzlich nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung vergütet. Für Beratungsleistungen, deren Schwerpunkt im Bereich der steueroptimierten Gestaltungsberatung, Projektbetreuung und Gutachtenerstellung liegt, vereinbaren wir mit Ihnen auch gerne Stundensätze oder Auftragspauschalen, die sich an Aufwand und Einsparpotential orientieren. In besonderen Fällen arbeiten wir zudem auch erfolgsabhängig:

Stundensätze

Stundensätze

Die Stundensatzvereinbarung ist die üblichste Form der Vergütung. Unsere Stundensätze im laufenden Projekt der Gestaltungsberatung betragen:

Fachliche QualifikationStundensatz (EUR)*
Partner & Director
425,00 – 475,00
Erfahrene Steuerberater & Rechtsanwälte
325,00 – 425,00
Junge Steuerberater & Rechtsanwälte
225,00 – 375,00
Fachmitarbeiter
137,50 – 275,00
Werkstudenten & Trainee
60,00 – 117,50

Wir verstehen es als unsere Verantwortung sicherzustellen, dass wir so kostengünstig wie möglich für Sie arbeiten. Daher ist für Sie neben einem Steuerberater/Rechtsanwalt regelmäßig auch ein erfahrener Fachmitarbeiter tätig, sodass wir in der Regel Durchschnittsstundensätze von rd. EUR 225,00 erreichen.

Auftragspauschalen

Auftragspauschalen

Gerne stimmen wir mit Ihnen für einen genau bestimmten Arbeitsumfang auch Auftragspauschalen ab, wie z.B. für folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung von Gutachten
  • Dokumentation von Umwandlungsvorgängen
  • (Steuerliche) Begleitung von Unternehmensgründungen und Stiftungserrichtungen
  • Klärung umfassender Rechtsfragen

Erfolgshonorar

Erfolgshonorar

Bei Steuergestaltungsmodellen vereinbaren wir mit unseren Mandanten in Einzelfällen ein Erfolgshonorar. In Abhängigkeit des konkreten Aufwands und der zu erwartenden Steuerersparnis oder -erstattung beträgt unsere Vergütung zwischen 7,5 und 50 Prozent der eingesparten/erstatteten Steuer. Unser Honorar entsteht, sobald der Erfolg eingetreten ist, in der Regel also erst, wenn der Mandant den (reduzierten) Steuerbescheid erhalten hat.

Wir weisen darauf hin, dass das Erfolgshonorar bei Steuerberatern erst seit dem 1. Juli 2008 und nur in den besonderen Fällen des § 9a Abs. 2 StberG zulässig ist.

Laufende Steuerberatung

Laufende Beratungstätigkeiten

Eine transparente Vergütungspolitik ist uns sehr wichtig, sodass wir die Honorare gerne mit Ihnen im Vorfeld besprechen. Für die klassische Steuerberatung rechnen wir unsere Leistungen nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, wobei wir uns – wie alle anderen Steuerberater – üblicherweise am Mittelwert orientieren. Für eine erste Einschätzung und Kalkulation haben wir Ihnen nachfolgend drei Beispielsberechnungen zusammengefasst.

Umsatz EUR 1 Mio.

Umsatz EUR 1 Mio.
Rechtsform: GmbH
Umsatz: EUR 1.000.000,00
Bilanzsumme: EUR 300.000,00
Gewinn/Gewerbeertrag/Einkommen: EUR 150.000,00

TätigkeitEUR*

Finanzbuchhaltung

  • Monatlichen Finanzbuchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

576,10
pro Monat

Jahresabschluss/Steuererklärungen

  • Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- & Verlustrechnung)
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

4.583,88
pro Jahr

Lohnabrechnungen

  • Erstellung der Lohnabrechnung
  • Übermittlung an Finanzamt, Versicherungsträger, Mandant
  • Übermittlung Zahlungsträger an Bank

19,50
je Abrechnung

Umsatz EUR 5 Mio.

Umsatz EUR 5 Mio.
Rechtsform: GmbH
Umsatz: EUR 5.000.000,00
Bilanzsumme: EUR 1.000.000,00
Gewinn/Gewerbeertrag/Einkommen: EUR 500.000,00

TätigkeitEUR*

Finanzbuchhaltung

  • Monatlichen Finanzbuchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

2.480,10
pro Monat

Jahresabschluss/Steuererklärungen

  • Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- & Verlustrechnung)
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

8.240,25
pro Jahr

Lohnabrechnungen

  • Erstellung der Lohnabrechnung
  • Übermittlung an Finanzamt, Versicherungsträger, Mandant
  • Übermittlung Zahlungsträger an Bank

19,50
je Abrechnung

Umsatz EUR 10 Mio.

Umsatz EUR 10 Mio.
Rechtsform: GmbH
Umsatz: EUR 10.000.000,00
Bilanzsumme: EUR 1.000.000,00
Gewinn/Gewerbeertrag/Einkommen: EUR 500.000,00

TätigkeitEUR*

Finanzbuchhaltung

  • Monatlichen Finanzbuchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

4.860,10
pro Monat

Jahresabschluss/Steuererklärungen

  • Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- & Verlustrechnung)
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

11.024,35
pro Jahr

Lohnabrechnungen

  • Erstellung der Lohnabrechnung
  • Übermittlung an Finanzamt, Versicherungsträger, Mandant
  • Übermittlung Zahlungsträger an Bank

19,50
je Abrechnung

Bei den vorgenannten Werten handelt es sich um grobe Kalkulationen, der ein durchschnittlicher Aufwand zugrunde liegt. Die nach StBVV errechneten Werte können daher nur als grobe Orientierungshilfe dienen und können kein verbindliches Angebot darstellen. Sprechen Sie uns gerne im Ersttermin auf ein individuelles Angebot an.

Sonderleistungen zu reduzierten Stundensätzen
Aufgrund der kontinuierlichen Betreuung erhalten unsere Mandanten im Rahmen der laufenden Steuerberatung unsere Beratungsleistungen zu reduzierten Stundensätzen. Damit wollen wir unsere besondere Verbundenheit zu unserem festen Mandantenstamm zum Ausdruck bringen. Sprechen Sie uns gerne an: 0221 999 832-10.

* Alle genannten Honorar verstehen sich zzgl. gesetzlichem Auslagenersatz und Umsatzsteuer.