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Rufen Sie uns an!
Nutzen Sie unseren kostenlosen Erstkontakt und rufen Sie unser Team unter Telefon 0221 999 832-10 an. Wir besprechen mit Ihnen Ihr Anliegen, eruieren gemeinsam den richtigen Ansprechpartner und vereinbaren direkt den ersten Beratungstermin.
Step 1: Erster Beratungstermin
Ihr Ansprechpartner bespricht im ersten Beratungstermin insbesondere folgende Punkte:
- Sachverhalt
- Handlungsempfehlungen
- Erste Lösungsansätze
- Weitere Vorgehen und erforderliche Schritte
Gerne können Sie uns vor dem ersten Beratungstermin weitere Informationen zukommen lassen – wie beispielsweise Verträge, Berechnungen oder Unternehmenorganigramme.
Der erste Beratungstermin dauert in der Regel eine Stunde und wird zu den üblichen Stundensätzen (EUR 475 netto) abgerechnet. Sollte der Ersttermin nur einem Kennenlernen zur Übernahme der laufenden Steuerberatung dienen, ist dieser natürlich kostenfrei.
Step 2: Umsetzungsphase
Anschließend setzen wir die besprochenen steuerlichen Maßnahmen für Sie um. Dazu sind beispielsweise folgende Tätigkeiten erforderlich:
- Gutachterliche Prüfung der geplanten Unternehmensstruktur
- Erstellung und Durchsetzung von Anträgen auf verbindliche Auskunft
- Erstellung von Umwandlungsdokumentationen
- Erstellung von Verträgen, Beschlüssen und Unternehmensbewertungen
- Abstimmung mit der Finanzverwaltung, externen Beratern und Notariat
- Weitere Beratungstermine mit Mandanten, Geschäftspartnern und Familienangehörigen
- Vertragsunterzeichnung
Step 3: Langfristige steuerliche Betreuung
Mit einer langfristigen steuerlichen Beratung sichern sich unsere Mandanten eine pro aktive Beratung und wichtige neue Gestaltungsmöglichkeiten. Denn durch die Übernahmen der (monatlichen) laufenden Steuerberatung haben Sie als Mandant dauerhaft feste Ansprechpartner in unserer Kanzlei und profitieren langfristig von unserem steuerlichen Spezialwissen im Unternehmensteuerrecht.
Als Ihr neuer Steuerberater übernehmen wir die vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise:
- Monatlichen Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
- Jahresabschlüsse und Bilanzen
- Jahressteuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen
- Allgemeine laufende steuerliche Beratung
Die laufende Steuerberatung übernehmen wir bereits ab einem Jahresumsatz von EUR 1 Mio. Die Vergütung richtet sich – wie grundsätzlich bei allen Steuerberatern – nach der Steuerberatervergütungsverordnung (siehe Beispielrechnungen unten).
Honorar & Stundensätze
faire und branchenübliche Vergütung
Steuerrechtliche Gestaltungsberatung
Unsere Beratung wird grundsätzlich nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung vergütet. Für Beratungsleistungen, deren Schwerpunkt im Bereich der steueroptimierten Gestaltungsberatung, Projektbetreuung und Gutachtenerstellung liegt, vereinbaren wir mit Ihnen auch gerne Stundensätze oder Auftragspauschalen, die sich an Aufwand und Einsparpotential orientieren. In besonderen Fällen arbeiten wir zudem auch erfolgsabhängig:
Die Stundensatzvereinbarung ist die üblichste Form der Vergütung. Unsere Stundensätze in der Gestaltungsberatung betragen:
Fachliche Qualifikation | Stundensatz (EUR)* |
---|---|
Steuerberater | Rechtsanwälte | Wirtschaftsprüfer | 375,00 – 475,00 |
Master | Diplom | ab 175,00 |
Bachelor | ab 137,50 |
Steuerfachangestellte | ab 117,50 |
wissenschaftliche Mitarbeiter | ab 97,50 |
Wir verstehen es als unsere Verantwortung sicherzustellen, dass wir so kostengünstig wie möglich für Sie arbeiten. Daher ist für Sie neben einem Steuerberater/Rechtsanwalt regelmäßig auch ein Bachelor/Master tätig, sodass wir in der Regel Durchschnittsstundensätze von rd. EUR 225,00 erreichen.
Gerne stimmen wir mit Ihnen für einen genau bestimmten Arbeitsumfang auch Auftragspauschalen ab, wie z.B. für folgende Tätigkeiten:
- Erstellung von Gutachten
- Dokumentation von Umwandlungsvorgängen
- (Steuerliche) Begleitung von Unternehmensgründungen und Stiftungserrichtungen
- Klärung umfassender Rechtsfragen
Bei Steuergestaltungsmodellen vereinbaren wir mit unseren Mandanten in Einzelfällen ein Erfolgshonorar. In Abhängigkeit des konkreten Aufwands und der zu erwartenden Steuerersparnis oder -erstattung beträgt unsere Vergütung zwischen 7,5 und 50 Prozent der eingesparten/erstatteten Steuer. Unser Honorar entsteht, sobald der Erfolg eingetreten ist, in der Regel also erst, wenn der Mandant den (reduzierten) Steuerbescheid erhalten hat.
Wir weisen darauf hin, dass das Erfolgshonorar bei Steuerberatern erst seit dem 1. Juli 2008 und nur in den besonderen Fällen des § 9a Abs. 2 StberG zulässig ist.
Laufende Steuerberatung
Laufende Beratungstätigkeiten
Eine transparente Vergütungspolitik ist uns sehr wichtig, sodass wir die Honorare gerne mit Ihnen im Vorfeld besprechen. Für die klassische Steuerberatung rechnen wir unsere Leistungen nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, wobei wir uns – wie alle anderen Steuerberater – üblicherweise am Mittelwert orientieren. Für eine erste Einschätzung und Kalkulation haben wir Ihnen nachfolgend drei Beispielsberechnungen zusammengefasst.
Rechtsform: GmbH
Umsatz: EUR 1.000.000,00
Bilanzsumme: EUR 300.000,00
Gewinn/Gewerbeertrag/Einkommen: EUR 150.000,00
Tätigkeit | EUR* |
---|---|
Finanzbuchhaltung
|
576,10 |
Jahresabschluss/Steuererklärungen
|
4.583,88 |
Lohnabrechnungen
|
17,50 |
Rechtsform: GmbH
Umsatz: EUR 5.000.000,00
Bilanzsumme: EUR 1.000.000,00
Gewinn/Gewerbeertrag/Einkommen: EUR 500.000,00
Tätigkeit | EUR* |
---|---|
Finanzbuchhaltung
|
2.480,10 |
Jahresabschluss/Steuererklärungen
|
8.240,25 |
Lohnabrechnungen
|
17,50 |
Rechtsform: GmbH
Umsatz: EUR 10.000.000,00
Bilanzsumme: EUR 1.000.000,00
Gewinn/Gewerbeertrag/Einkommen: EUR 500.000,00
Tätigkeit | EUR* |
---|---|
Finanzbuchhaltung
|
4.860,10 |
Jahresabschluss/Steuererklärungen
|
11.024,35 pro Jahr |
Lohnabrechnungen
|
17,50 |
Bei den vorgenannten Werten handelt es sich um grobe Kalkulationen, der ein durchschnittlicher Aufwand zugrunde liegt. Die nach StBVV errechneten Werte können daher nur als grobe Orientierungshilfe dienen und können kein verbindliches Angebot darstellen. Sprechen Sie uns gerne im Ersttermin auf ein individuelles Angebot an.
Sonderleistungen zu reduzierten Stundensätzen
Aufgrund der kontinuierlichen Betreuung erhalten unsere Mandanten im Rahmen der laufenden Steuerberatung unsere Beratungsleistungen zu reduzierten Stundensätzen zwischen EUR 117,50 (Steuerfachangestellte) und EUR 275,00 (Steuerberater / Rechtsanwälte).
Damit wollen wir unsere besondere Verbundenheit zu unserem festen Mandantenstamm zum Ausdruck bringen. Sprechen Sie uns gerne an: 0221 999 832-10.
* Alle genannten Honorar verstehen sich zzgl. gesetzlichem Auslagenersatz und Umsatzsteuer.