11 bedeutende Steuerhinterziehungsfälle

das Who's Who der deutschen Steuerhinterzieher

Prominente Steuerhinterziehung: die Top 11 in Deutschland

Wenn es um prominente Steuerhinterziehung in Deutschland geht, sind diese Top elf Fälle stets ganz vorne mit dabei: Theo Sommer, Klaus Zumwinkel, Boris Becker, Steffi und Peter Graf, Paul Schockemöhle, Uli Hoeneß, Alfons Schuhbeck, Eduard Zwick, Andreas Schmid zusammen mit Andreas Grosch, die Flick Affäre und der Cum-Ex-Skandal. Viele von ihnen sind sehr individuelle Sachverhalte. Bei anderen gibt es zumindest partielle Ähnlichkeiten. Insbesondere bei der Motivation zur Steuerhinterziehung scheint es einige Gemeinsamkeiten gegeben zu haben.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Erstattung von Selbstanzeigen und zur Vermeidung von Steuerhinterziehung spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Strategien aus. Aufgrund der aktuellen Resonanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum

Thema
9. Juni 2022 Welche Nebenfolgen kann ein Steuerstrafverfahren haben und wie verteidigen Sie sich dagegen?
31. März 2023 Wirksame Selbstanzeige: Diese Punkte müssen enthalten sein
27. April 2023 Einstellung des Steuerstrafverfahrens: Diese Möglichkeiten gibt es
1. Mai 2023 Auskunftsverweigerungsrechte im Steuerstrafverfahren
22. August 2023 Prominente Steuerhinterziehung: die Top 11 in Deutschland (dieser Beitrag)

Unser Video:
Berühmte deutsche Steuerhinterzieher

In diesem Video erklären wir, wie Boris Becker, Steffi Graf und Uli Hoeneß Steuerhinterziehung begingen.

Inhaltsverzeichnis


1. 11 Prominente Fälle von Steuerhinterziehung – Einleitung

Steuerhinterziehung ist in Deutschland weiter verbreitet, als man meinen mag. Dabei findet Steuerhinterziehung in allen möglichen Größenordnungen statt. Von ganz kleinen Fällen, in denen Kiosk-Besitzer Umsatzsteuer veruntreuen, bis hin zu Milliardenbeträgen, die nachweislich Einfluss auf die Finanzkraft Deutschlands haben. Aber anders, als es noch vor Jahrzehnten gewesen sein mag, als man Steuerhinterziehung noch für ein Kavaliersdelikt hielt, weil man dem Staat auf diese Weise ein Schnippchen schlagen konnte, ist das Bewusstsein der Konsequenzen, die Steuerhinterziehung für die Allgemeinheit hat, heutzutage deutlich ausgeprägter.

Dennoch konfrontiert uns Steuerhinterziehung nach wie vor in medialen Berichten. Daher begeben wir uns nun auf eine Zeitreise, um uns elf prominente Fälle von Steuerhinterziehung in Deutschland anzusehen. Vielleicht finden wir ja einige überraschende Gemeinsamkeiten und treffen auf prominente Personen ebenso wie auf Fälle, die heutzutage kaum noch jemandem bekannt sind oder solche, die uns alle schockieren sollten.

Haben Sie Fragen zur
Steuerfahndung und zum Steuerstrafrecht in Deutschland?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

2. Prominente Steuerhinterziehung in Deutschland – unsere Top 11

Um die berühmtesten Fälle von Steuerhinterziehung in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik aufzuzeigen, könnte man verschiedene Gliederungen ansetzen. Einerseits könnte man die Fälle nach der Höhe der hinterzogenen Steuern charakterisieren. Oder man ordnet sie nach dem Strafmaß, zu denen die Gerichte die Steuerhinterzieher verurteilten. Andererseits könnte man auch nach der Tätigkeit gliedern, durch die die hinterzogenen Steuern gewonnen wurden. Auch hierfür gäbe es Gliederungsmöglichkeiten, weil offenbar manche Einnahmen anfälliger für Steuerhinterziehung zu sein scheinen als andere. Der jedoch einfachste und am wenigsten wertende Ansatz, den wir nun hierbei verfolgen, ist der historische.

2.1. Die Flick-Affäre (1970er und 80er Jahre)

Eine der größten Steuerhinterziehungsfälle in Deutschland rankt sich um die Flick-Affäre vor etwa 50 Jahren. Hier versuchte der Flick-Konzern über zahlreiche dubiose Parteispenden an alle im damaligen Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, FDP) sowie an ausgewählte Parteimitglieder einen Milliardengewinn aus Aktiengeschäften über § 6b EStG von der Politik steuerfrei stellen zu lassen, was letztendlich auch geschah. Als allerdings die Parteispenden aufflogen, war auch rasch der Verdacht der Korruption aufgekommen.

Der Flick-Konzern beging allerdings schon im Vorfeld Steuerhinterziehung. Durch Überweisung von Spenden an das gemeinnützige Unternehmen Soverdia der katholischen Ordensgemeinschaft der Steyler Missionare erzeugte man schwarze Kassen. Denn ein Teil dieser Zahlungen leitete Soverdia heimlich und in bar an den Spender, den Flick-Konzern, zurück. Aus diesen schwarzen Kassen zahlte man dann die Parteispenden.

Übrigens nahmen auch andere Akteure in dieser Affäre Steuerhinterziehung vor, nämlich von die Politikern, die diese Zuwendungen unversteuert ließen. Dazu zählten die ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft Hans Friedrichs und Otto Graf Lambsdorff. Auch dadurch war die Flick-Affäre in der damaligen Zeit eine prominente Steuerhinterziehung, die die Öffentlichkeit erregte. Doch stand hierbei vor allem die Vermutung der politischen Bestechung im Vordergrund. Einen direkten Nachweis hierfür konnte man, im Unterschied zu den Steuerhinterziehungen, allerdings keineswegs gesichert erbringen.

2.2. Bäderkönig Eduard Zwick (1970er und 80er Jahre)

Als Arzt hat Eduard Zwick viel Geld mit dem von ihm gegründeten Heilbad Johannesbad-Therme in Bad Füssing (Niederbayern) verdient. Daher nannte man ihn auch den Bäderkönig. Doch Steuern zahlte er, wie es sich für einen König gehört, über Jahre hinweg keine. Die Steuerschuld summierte sich am Ende auf etwa DM 41 Millionen sowie weitere DM 30 Millionen Säumniszuschläge und andere steuerliche Nebenleistungen. Eduard Zwick wollte aber wohl partout keine Steuern zahlen. Warum sollte er auch? Schließlich besaß er ja mit Franz Josef Strauß und Gerold Tandler zwei in der bayerischen Politik sehr einflussreiche Freunde. Am Ende flüchtete er aber doch mit all seinem unversteuerten Geld, bevor das Finanzamt die Steuerschuld eintreiben konnte, in die Schweiz. Dort verstarb er dann auch im Jahr 1998, ohne je für seine Steuerhinterziehung belangt worden zu sein.

2.3. Steffi und Peter Graf (1989-1993): Steuerhinterziehung Tennisprofi die erste

Mit Tennis hat Steffi Graf viel Geld verdient – und es hinterzogen. Allerdings konnte sie dem Gericht nachweisen, dass ihr Vater, Peter Graf, zusammen mit dessen Finanzberater, die Steuerhinterziehung allein zu verantworten hatte. Dabei ging es um einen Gesamtbetrag von DM 12,3 Millionen, der zwischen 1989 und 1993 unversteuert geblieben war. Das Gericht sprach ihn 1997 schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung.

Pikant an der Geschichte ist, dass Peter Graf nur deshalb Steuerhinterziehung beging, weil er bei den Kosten für eine solide Steuerberatung sparen wollte. So verließ er sich zwar Anfangs auf den Rat einer renommierten Steuerberatungskanzlei, überließ die Durchführung dieser äußerst komplexen internationalen Steuergestaltungen, unter anderem mit Briefkastenfirmen in den Niederlanden und auf den Niederländischen Antillen, jedoch einem einfachen Steuergehilfen.

2.4. Boris Becker (1991-1993): Steuerhinterziehung Tennisprofi die zweite

Ein in den internationalen ebenso wie in den nationalen Medien mit hoher Aufmerksamkeit bedachter Fall von Steuerhinterziehung beging eine weitere deutsche Tennislegende: Boris Becker. Dabei hinterzog er Steuern, weil er dem Finanzamt einen Wohnsitz in Deutschland verschwieg. Denn neben seinem offiziell in der Steueroase Monaco angemeldetem Domizil verfügte der Spitzensportler auch über einen Schlüssel zu einer Wohnung in München. Dieser Umstand begründete jedoch seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, sodass er seine Einnahmen hier hätte versteuern müssen.

Zwischen 1991 und 1993 hat er auf diese Weise DM 1,7 Millionen an Steuern dem deutschen Fiskus vorenthalten. Seine Verurteilung 2002 mündete in einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von EUR 500.000. Nach heutigen rechtlichen Maßstäben hätte Boris Becker keine Bewährungsstrafe sondern eine entsprechende Gefängnisstrafe erhalten. Aber was ihm hier an Justizvollzugserfahrungen erspart blieb, hat er dann später im Ausland durch andere Vergehen nachgeholt.

2.5. Paul Schockemöhle (1991-1997): Steuerhinterziehung – und wieder eine Sportikone

Ein weiterer Sportler, der Steuerhinterziehung beging, ist Springreiter-Legende Paul Schockemöhle. Er hat sogar DM 22,6 Millionen an Steuern hinterzogen. Dazu soll er eine Stiftung in Liechtenstein genutzt haben, um in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte zu verschleiern. Als die deutsche Finanzverwaltung 1997 Steuer-CDs im Ausland erwarb, die Finanzdaten potentieller Steuersünder enthielt, erstattete Paul Schockemöhle Selbstanzeige. Die juristische Konsequenz zwei Jahre später war ein Strafbefehl über eine Bewährungsstrafe von elf Monaten.

Für Sie ebenfalls interessant:
Steuerhinterziehung & Selbstanzeige

In diesem Video erklären wir, wie man einem Steuerstrafverfahren durch Selbstanzeige entgeht.

2.6. Cum-Cum- & Cum-Ex-Skandal (mindestens seit 2001)

Der wohl größte Fall von Steuerhinterziehung in der Geschichte der Bundesrepublik ist ebenfalls relativ neu. Gleichzeitig stellt er, was den entstandenen Schaden angeht, alle anderen hier beschriebenen Steuerhinterziehungsfälle bei weitem in den Schatten. Denn beim Cum-Cum- und Cum-Ex-Skandal handelt es sich um Steuerbetrug in vielfacher Milliardenhöhe durch multiple Täter: die zum Teil noch laufenden Ermittlungen und Gerichtsverfahren haben mehr als 1.000 Personen im Visier; hierzu wird sogar ein eigenes Gerichtsgebäude errichtet.

Genauer gesagt handelt es sich beim Cum-Cum- und Cum-Ex-Betrug um die unrechtmäßige Erstattung von Steuern, die nie gezahlt wurden, beziehungsweise um Steuern, die nur einmal gezahlt aber mehrfach erstattet wurden. Als Architekt dieses Steuerbetrugs gilt ausgerechnet ein ehemaliger Beamter der Finanzverwaltung: Hanno Berger. Er allein soll laut Gerichtsurteil zwischen 2006 und 2008 EUR 113 Millionen an Steuern hinterzogen haben. Entsprechend hoch ist die Strafe des Gerichts: in gleich zwei Verfahren jeweils acht Jahre Haft für Hanno Berger. Weitere Urteile werden mit Sicherheit bald folgen, denn selbst der BGH hat die Unvereinbarkeit solcher Praktiken mit dem Gesetz inzwischen bestätigt. Dennoch hat Hanno Berger Revision beantragt.

Zwar handelt es sich hierbei um eine bedeutende prominente Steuerhinterziehung in Deutschland, aber sie unterscheidet sich von den anderen Fällen dadurch, dass es hierbei statt um einen Einzelfall um die Gesamtheit aller vergleichbarer Fälle handelt. Hier stehen also viele Akteure, die diese Art der Steuerhinterziehung begangen haben, im Blickfeld, von denen aber kaum jemand selbst als Prominent bekannt ist. Eine Ausnahme hierzu ist wohl Carsten Maschmeyer, der allerdings behauptet, in Unkenntnis darin verwickelt worden zu sein.

2.7. Uli Hoeneß (2001-2006): prominente Steuerhinterziehung einer weiteren Sportlegende

Ein weiterer Fall, bei dem ein ehemaliger Sportler durch Steuerhinterziehung auffiel, ist der ehemalige Nationalspieler und Präsident des Fußballvereins FC Bayern München, Uli Hoeneß. Allerdings stammen in seinem Fall die von ihm gestandenen EUR 18,5 Millionen an Steuern aus Spekulationsgeschäften mit Devisen, die er über eine Bank in der Schweiz abwickelte. Tatsächlich waren es wohl mindestens EUR 28,5 Millionen, sodass Uli Hoeneß letztendlich zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, und zwar ohne Bewährung.

2.8. Klaus Zumwinkel (2001-2007)

Klaus Zumwinkel war Vorstandschef der Deutschen Post. Zwischen 2001 und 2007 schleuste er EUR 1 Million an eine Stiftung in Liechtenstein, ohne Steuern darauf zu entrichten. Der kritische Punkt hierbei war, dass er die Kontrolle über die Stiftung beibehalten hatte, sodass die Finanzverwaltung die Gewinne ihm persönlich zuordnete. Dafür wurde er nach seinem Geständnis zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von EUR 1 Million verurteilt.

2.9. Andreas Schmid und Andreas Grosch (2002-2003)

Aus der Film-Branche stammt der nächste Steuerhinterziehungsfall. Andreas Schmid und sein Partner Andreas Grosch sollen über mindestens einen Medienfonds (VIP Medienfonds), die die Finanzierung von Filmen unterstützen sollten, EUR 250 Millionen an Steuern hinterzogen haben, wenn auch ein Großteil davon den Fondsanlegern zugutekam. Kernpunkt des Vorwurfs war, dass die Fonds unrechtmäßige Abschreibungen und Verluste angesetzt hätten, sodass Scheingeschäfte im Vordergrund gestanden haben sollen. Obwohl diese Frage zunächst nicht vollständig vor Gericht geklärt wurde, hatte dies für Andreas Schmid in erster und zweiter Instanz dennoch eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren zur Folge. Andreas Grosch wurde hingegen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

2020 indes erging vor dem Finanzgericht München ein weiteres in diesem Zusammenhang stehendes Urteil, dass den Vorwurf der Steuerhinterziehung entkräftet. Denn hierbei urteilten die Richter, dass das Steuergestaltungsmodell legal sei. So bestätigt dieses Urteil, dass keine Scheingeschäfte vorlägen.

2.10. Theo Sommer (2007-2011)

Theo Sommer, ehemaliger Herausgeber der Wochenzeitung „Zeit“, hat zwischen 2007 und 2011 Steuern in Höhe von EUR 649.000 hinterzogen. Das Geld stammt aus freiberuflicher Nebentätigkeit. 2014 wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Das Strafgeld betrug EUR 20.000.

2.11. Alfons Schuhbeck (2009-2016): eine aktuelle prominente Steuerhinterziehung

Einen spektakulären Steuerhinterziehungsfall aus neuerer Zeit stellt der des Starkochs Alfons Schuhbeck dar. Er hat durch Kassenmanipulation Umsatzsteuer in Höhe von EUR 2,2 Millionen hinterzogen. Außerdem ist dem Fiskus dabei auch Einkommensteuer entgangen. Das Gericht verurteilte ihn dafür zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Anfang 2023 legte Alfons Schuhbeck jedoch Revision ein. Die Revision ergab, dass das Urteil weitestgehend fehlerfrei sei, sodass Alfons Schuhbeck demnächst in die selbe Justizvollzugsanstalt kommen wird, in der sein Freund Uli Hoeneß bereits zuvor eingesessen hat.

Fachberatung zur
Steuerhinterziehung und Erstellung von Selbstanzeigen?

Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail:

3. Prominente Steuerhinterziehung – Schlussbetrachtungen

3.1. Prominente Steuerhinterziehung: sind Sportler besonders oft betroffen?

Eine Beobachtung, die man aus der Auflistung der 11 bedeutendsten Steuerhinterziehungsfälle gewinnen kann, ist, dass offenbar Sportler zu Steuerhinterziehung neigen. In dem Fall könnte man Uli Hoeneß und Paul Schockemöhle ebenfalls dazurechnen, auch wenn ihre Steuerhinterziehung erst nach dem Ende ihrer Sportkarrieren stattfand. Aber von diesen Prominenten auf die Allgemeinheit aller Sportler zu schließen, ist wohl arg vereinfachend. Immerhin gibt es nämlich deutlich mehr Unternehmer als Sportler, die mit ihren Tätigkeiten Gewinne generieren und Steuerhinterziehung begehen. Und diese stehen proportional dazu viel seltener als Beispiel für prominente Steuerhinterziehung im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. So sind in den 11 hier vorgestellten prominenten Steuerhinterziehungsfällen auch manche Unternehmer vertreten. Außerdem haben die hier genannten Sportler alle ganz unterschiedliche Straftatbestände erfüllt, für die sie sich vor Gericht zu verantworten hatten. Also muss man auch hierbei differenzieren.

3.2. Prominente Steuerhinterziehung: waren die einzelnen Fälle vermeidbar?

Ohne den Gedanken nun vollends fortzuentwickeln, sollten wir aber auch darauf hinweisen, dass viele der dargestellten Fälle im Grunde vermeidbar waren. Denn mit einer ordentlichen Steuergestaltung hätte man den einen oder anderen Gewinn auch ohne Steuerhinterziehung behalten können – und zwar ganz legal.

Genau dafür gibt es doch Steuerberatung: man lotet aus, wie man nach den Regeln des Gesetzes möglichst geringe Steuern zu zahlen braucht. Oder umgekehrt ausgedrückt, man erforscht, wieviel Steuern dem Staat tatsächlich zustehen. Da aber Steuergesetze zumeist sehr komplex sind (allen voran in Deutschland), sollte die Wahl zwischen Steuerberatung und Steuerhinterziehung eigentlich ganz leicht zu entscheiden sein.

Deshalb appellieren wir an alle, die mit Steuerhinterziehung liebäugeln, sich auch mit den Vorteilen einer legalen Steueroptimierung auseinanderzusetzen. Wer hingegen bereits Steuern verkürzt oder gar hinterzogen hat, sollte den Fehler nochmals überdenken. Denn mit der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige existiert im deutschen Recht eine wirklich einmalige Ausnahmeregelung. Zumindest können etwa flüchtige Betrüger oder Einbrecher keine vergleichbare Strafbefreiung erwarten, sollten sie es sich einmal anders überlegen und der Kriminalität abschwören. Nutzen Sie also diese Chance, solange Sie es können, denn wenn Ihnen die Steuerfahndung erst einmal auf den Fersen ist, ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige bereits zu spät. Auch davon kann der ein oder andere Prominente aus eigener Erfahrung berichten. Und wir als Steuerberatungskanzlei können Ihnen dabei alle Unterstützung bieten, um Sie vor Strafverfolgung zu bewahren. Rufen Sie uns daher gleich an.


Steuerberater für Steuerstrafrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die Betreuung zum Steuerstrafrecht spezialisiert. Bei der Erstattung von Selbstanzeigen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Steuerhinterziehung / Selbstanzeige

  1. Erläuterung des Ablaufs einer Steuerfahndung sowie Ihrer Rechte hierbei
  2. Darstellung der Tatbestandsmerkmale von Steuerhinterziehung
  3. Informationen über die Konsequenzen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
  4. Entwicklung legaler Alternativen mittels individualisierter Steuergestaltungen
  5. Ausarbeitung von Strategien zur Vermeidung von Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Bonn

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr


Lehrauftrag für Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für Steuerstrafrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Spezialgebiete des Steuerrechts – Steuerstrafrecht/Steuerfahndung“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.

PDF öffnen.