Steuerhinterziehung

Wieso hinterzieht man Steuern?

Motivation zur Steuerhinterziehung: wieso riskiert man sie?

Spektakuläre Fälle von Steuerhinterziehung erregen immer wieder ein breites öffentliches Interesse. Und sicherlich ist der erste Eindruck als Reaktion darauf ganz oft, dass die Steuerhinterzieher wohl nur aus einem Grund gehandelt haben können: aus Geldgier. Aber ist dem wirklich so? Oder muss man das Handeln von Steuerhinterziehern vielleicht etwas differenzierter betrachten, um das Phänomen Steuerhinterziehung besser zu verstehen? Dabei sollte man auch über die reine Motivation zur Steuerhinterziehung hinausgehen und analysieren, wie Steuerhinterzieher zu ihrer Entscheidung gekommen sind. Vielleicht hilft auch dies dabei, den Umgang mit Steuerhinterziehung ein wenig lösungsorientierter zu gestalten.

Unser Video:
Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung

In diesem Video erklären wir, wie man durch eine Selbstanzeige einer Verurteilung entgehen kann.

Inhaltsverzeichnis


1. Motivation zur Steuerhinterziehung – Einleitung

Heute geht es uns um ein Thema, das man auf den ersten Blick leicht abhaken könnte. Wir möchten uns nämlich damit auseinandersetzen, welche Motivation zur Steuerhinterziehung führt und wie der Prozess bis zu dieser Entscheidung ablaufen mag. Gewiss, es ist ein gewagter Versuch, sich per Empathie der Antwort auf diese Fragen zu nähern. Aber es ist unter Umständen auch ein lohnender. Denn es macht uns bewusst, wie es dazu kommen kann, obwohl es zuvor oft kaum Anlass zu einem solchen strafbaren Handeln gibt. Denn viele Steuerhinterzieher sind in ihrem Wesen im Grunde weit davon entfernt kriminell zu sein. Nun ja, zumindest sehen sie sich selbst so.

2. Motivation zur Steuerhinterziehung: Geld von krimineller Herkunft

Sicher, wenn wir den Bereich der Steuerhinterziehung betrachten, der sich auf sonst unbescholtene Bürger bezieht, vernachlässigen wir den ebenfalls wichtigen Aspekt der Steuerhinterziehung, die im Rahmen anderer krimineller Aktivitäten stattfindet und logischerweise bis hin zur Geldwäsche führt, also im Allgemeinen mit organisierter Kriminalität einhergeht.

Es sollte jedenfalls klar sein, dass die Motivation zur Steuerhinterziehung in diesem speziellen Fall ohnehin offenkundig ist. Denn wenn man Gewinne durch Straftaten generiert, dann kann man sie ja kaum ordentlich und freimütig als solche in die Steuererklärung eintragen. Zumindest gibt es keine Einkunftsart, die als Bankraub oder Erpressung im Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung erscheint. Bei anderen Straftaten wäre dies zwar möglich, nämlich bei bestimmten Gewerben, etwa dem Handel mit illegalen Substanzen und anderen Waren aller Art, aber auch dies ist für Verbrecher kein Grund, um durch Abgabe einer korrekten Steuererklärung eine Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die Gefahr, dass eine ehrliche Steuererklärung zur Verurteilung der Straftaten führt, ist halt so groß, dass Verbrecher dann doch lieber auch gleich die Steuerhinterziehung in Kauf nehmen, zumal dies ja auch finanzielle Vorteile bietet. Hier ist die Motivation zur Steuerhinterziehung also offenkundig.

Haben Sie Fragen zur
Selbstanzeige nach einer Steuerhinterziehung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Analyse der Motivation zur Steuerhinterziehung

Wenden wir uns also nun der Motivation zur Steuerhinterziehung im Allgemeinen zu. Selbstverständlich bedeutet dies, dass wir damit Steuerhinterziehung, bei der keine Absicht vorliegt, aus unseren Betrachtungen ausschließen. Zwar sind auch solche Fälle, die etwa durch Unachtsamkeit oder anderes unbeabsichtigtes Unterlassen (etwa aus Unwissenheit) zur Steuerhinterziehung führen, strafbar. Der Punkt ist aber, dass hier halt keine Motivation vorliegt. Wir wollen uns aber zu genau diesem Aspekt Gedanken machen.

Es geht uns also lediglich um die Steuerhinterzieher, die sich ihrer Handlung tatsächlich bewusst sind, oder es zumindest sein müssten. Dazu schlagen wir eine Unterteilung vor: Einerseits wollen wir jene Steuerhinterzieher verstehen, die sich aus rein finanziellen Motiven dazu entschließen, Steuern zu hinterziehen. Andererseits beschäftigen wir uns auch mit jenen Personen, die die Steuerhinterziehung bloß in Kauf nehmen, weil andere Motive, die für sie entscheidend sind, im Vordergrund stehen. Schon an diesem Punkt sollte man also erkennen, dass Geldgier keineswegs die einzige Motivation zur Steuerhinterziehung darstellt.

3.1. Finanzielle Motivation zur Steuerhinterziehung

Gleich zu Beginn, die finanzielle Motivation zur Steuerhinterziehung ist omnipräsent. Sie tritt also auch dann stets in Erscheinung, wenn eigentlich ganz andere Gründe zur Steuerhinterziehung führen. Daher wird sie uns auch im darauffolgenden Abschnitt zur außerfinanziellen Motivation immer wieder begegnen, auch wenn dieser den anderen Motiven gewidmet ist.

3.1.1. Geldgier als Motiv zur Steuerhinterziehung

Wer aber nun denken mag, dass wir hier bloß die reine Geldgier als Motivation zur Steuerhinterziehung ansprechen, dürfte am Ende überrascht sein.

Dennoch greifen wir die rein finanzielle Motivation zur Steuerhinterziehung als erstes Motiv auf. Sie ist nämlich die am leichtesten verständliche von allen. Daher ist es auch kein Wunder, wenn die Allgemeinheit, aber auch die Steuerfahndung, insbesondere von dieser Motivation ausgehen, wenn sie mit Steuerhinterziehung konfrontiert sind. Aber ist es denn wirklich so verwunderlich?

Geld ist ein modernes Substitut für Sicherheit. Wer über Geld verfügt, kann sich alles leisten. Mit Geld erfüllen wir uns also, was unsere Urinstinkte stetig von uns fordern: Existenzsicherung und Fortpflanzung, oder anders ausgedrückt, zu leben. Doch sind wir als Menschen mit Vernunft gesegnet, zumindest bis zu einem gewissen Grad. Denn tatsächlich fällen wir unsere Entscheidungen häufig im Affekt, sodass eine rationale Behandlung der Frage, ob man Steuern hinterziehen sollte, oftmals nur im Ansatz stattfindet. Hier wird also die These aufgestellt, dass Steuerhinterziehung weniger aufgrund einer wie auch immer gearteten Motivation als vielmehr einer verkürzten Entscheidungsfindung eintritt.

Ist es aber erst einmal zur Steuerhinterziehung gekommen, reicht unsere Ratio meist kaum aus, um umzudenken. Im Gegenteil, die ganze Energie, die wir dann zur Bewältigung des Themas aufbringen, trägt uns Gründe vor, die unsere schon zuvor schwach-rationale Entscheidung rechtfertigen, zumindest aber schönfärben. Wir beruhigen unser Gewissen mit der Hoffnung, dass die Steuerhinterziehung verborgen bleibt. Wer soll uns schon auf die Schliche kommen? Überlegungen, die analysieren welche Risiken der Aufdeckung tatsächlich bestehen – Neid und Rache Dritter sind hier führend -, führt man da eher ungern und somit allenfalls verkürzt. Kein Wunder also, dass frisch überführte Steuerhinterzieher oftmals mit Resignation reagieren, wenn sie plötzlich merken, dass ihr geistiges Konstrukt, mit dem sie die Steuerhinterziehung aufgebaut haben, wie ein Kartenhaus kollabiert. Zum Beispiel konnte man dies Uli Hoeneß anmerken.

3.1.2. Finanzielle Not als Motiv zur Steuerhinterziehung

Allerdings gibt es auch andere finanzielle Motive zur Steuerhinterziehung, die ohne den Aspekt der reinen Geldgier auskommen. Denn wenn finanzielle Sorgen bestehen, kann dies ebenfalls ein starker Ansporn sein, Steuern zu hinterziehen. Schließlich kann dies bedeuten, dass man durch Steuerhinterziehung eine Menge Geld einspart, Geld, dass man also dringend für andere Zwecke benötigt.

Wenn man diese Motivation zur Steuerhinterziehung betrachtet, dann mag man vielleicht ein wenig mehr Empathie aufbringen. Schließlich dient die Steuerhinterziehung hierbei zur Linderung einer Not. Das Beispiel Alfons Schuhbeck könnte man hierzu anführen. Damit verbindet man auch gerne das Argument, dass man die Steuerhinterziehung keinesfalls aus freiem Willen vornimmt, sondern nur, weil man gewissermaßen dazu gezwungen war.

Klar ist aber auch, dass die gleichen Denk- und Verhaltensmuster den geistigen Unterbau für dieses Handeln beisteuern, wie sie ihn auch beim Motiv der reinen Geldgier liefern. Überraschenderweise sind sich aber beide Beweggründe in ihrer menschlichen Natur sehr ähnlich. Denn auch die Notsituation ruft unsere ureigenen Überlebensinstinkte auf den Plan. Wir handeln also nur auf diese Weise, weil wir so darauf programmiert sind. Wenn wir jedoch nur auf diesen Aspekt blicken, blenden wir aber auch aus, dass wir über weit aus mehr geistige Kapazitäten verfügen, um unser Handeln zu bestimmen.

Für Sie ebenfalls interessant:
Cum-Ex und Cum-Cum Geschäfte

In diesem Video erklären wir, was Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte kennzeichnet und wie man einer Strafe entgeht.

3.2. Außerfinanzielle Motivation zur Steuerhinterziehung

Spannend ist nun aber auch die Frage, welche Motivation zur Steuerhinterziehung ohne im Vordergrund stehende finanzielle Aspekte auskommen mag. Da gäbe es tatsächlich einige Möglichkeiten. Und zwar deutlich mehr, als man vielleicht zu vermuten geneigt ist.

3.2.1. Spät bemerkte Steuerhinterziehung weiter verschweigen

Einerseits kann es ja sein, dass man unbewusst und ungewollt bereits Steuern hinterzogen hat. Wenn man dies dann aber feststellt, besteht oftmals eine Hemmschwelle, um dies zu korrigieren. Wer geht schon gerne freiwillig zur Polizei , um Selbstanzeige zu erstatten? Da ist es doch zumindest ein wenig verlockend, es einfach auszusitzen. Vielleicht ist ja die Verjährungsfrist bald abgelaufen? Und ja, plötzlich denkt man auch über den finanziellen Vorteil der Steuerhinterziehung nach.

3.2.2. Gefährdung des sozialen Ansehens

Einen ähnlichen Grund mögen soziale Aspekte liefern. Wenn man etwa als aufsteigender Sportler, Influencer oder Künstler in der Vergangenheit das eine oder andere Mal bewusst oder auch unbewusst Steuern hinterzogen hat, dann würde das Einreichen einer Selbstanzeige sicher kein gutes Licht auf die eigene Person (und damit auch Marke) werfen. Vielleicht verlöre man dadurch wichtige Sponsoren oder Aufträge. Wenn man wirklich sicherstellen könnte, dass die Selbstanzeige anonym und somit von der Öffentlichkeit verborgen bliebe, so, wie es eigentlich gesetzlich geregelt ist, würde man es sich vielleicht anders überlegen und Selbstanzeige erstatten. Doch dafür ist es ab einem bestimmten Zeitpunkt wohl zu spät. Also hofft man, dass die Steuerhinterziehung weiterhin unerkannt bleibt. Und ja, spätestens ab diesem Punkt denkt man auch an den finanziellen Vorteil. Damit endet das Nachdenken aber auch meist schon.

Außerdem hat es tatsächlich Fälle gegeben, bei denen prominente Steuerhinterzieher trotz gesetzlich zugesicherter Anonymität während der Steuerfahndung, an die Medien verraten wurden. Und spätestens bei einem Gerichtsverfahren gegen prominente Steuerhinterzieher ist kaum ein gesichtswahrender öffentlicher Umgang mit der Steuerhinterziehung möglich. Da spielt auch eine eventuelle Reue keine Rolle mehr.

3.2.3. Steuerhinterziehung als politisches Statement

Andere wiederum mögen sich denken, dass sie ohnehin in einem Unrechtsstaat leben, der ihnen dazu auch noch den letzten Cent aus der Tasche zieht. Hierbei und ebenso in ähnlich gelagerten Fällen ist die Motivation zur Steuerhinterziehung in erster Linie eine politische. Dass sie damit aber gleichzeitig eine antigesellschaftliche ist, mag man entweder einfach ignorieren oder keineswegs wahrnehmen. Vielleicht ist damit aber auch ein weiteres Motiv verbunden, nämlich, dass dies gewollt der Gesellschaft schaden soll, weil man ihr gegenüber ohnehin feindlich gesinnt ist.

So oder so, in diesem Fall ist Steuerhinterziehung kein Ziel oder Nebeneffekt, sondern ein Mittel zur Erfüllung anderer Motive. Zur Wahrheit gehört aber auch dazu, dass die hier beschriebene Motivation durchaus auch nur vorgeschoben sein kann, um das Vorhandensein einer rein finanziellen Motivation zur Steuerhinterziehung zu rechtfertigen und somit zu verdrängen.

3.2.4. Steuerhinterziehung als extreme Maßnahme beim Vermögensschutz

Und vielleicht mag es auch Personen geben, die ihre Motivation zur Steuerhinterziehung als reine Schutzmaßnahme ansehen. Schließlich ist es ja ihr Geld, dass sie auch gegenüber Einbrechern oder anderen Menschen, die es einem gerne abnehmen möchten, Diebe, Bettler und Schmarotzer etwa, verteidigen würden. Auch dies kann eine weniger finanziell als vielmehr rein emotionale Motivation zur Steuerhinterziehung darstellen. Dann wäre es nämlich als übertriebener Akt der Selbstverteidigung anzusehen, die freilich außerhalb des Gesetzes erfolgt.

3.2.5. Steuerhinterziehung aus vermeintlicher Überlegenheit 

Aus einer ähnlichen Richtung mag auch die Motivation zur Steuerhinterziehung kommen, wenn man sich für schlauer als alle anderen hält. Steuern zu zahlen, so diese Denkweise, ist halt nur etwas für Menschen, die sich ihrem Schicksal ergeben. Für Macher und andere knallharte Typen ist es hingegen ein Kavaliersdelikt, eine Art Selbstverständlichkeit, ja gar ein logischer Zwang. Man setzt sich einfach kraft eigener Überlegenheit über Gesetze hinweg. Den vermeintlich anmaßenden Obrigkeitsstaat um die gerechtfertigte Steuern zu bringen ist dann oft mindestens von ebenso großer Bedeutung, wie der finanzielle Vorteil, den man dadurch erhält. Auch diese arrogante Attitüde ist durchaus verbreitet.

Fachberatung für
Asset Protection im In- und Ausland?

Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail:

4. Motivation zur Steuerhinterziehung – Fazit

Wie wir also sehen, führt weniger die eigentliche Motivation zur Steuerhinterziehung, als vielmehr der Umstand, dass unsere Entscheidungsfindung leicht korrumpierbar ist. Wir lassen uns von unseren Instinkten dazu verleiten, weil wir allzu oft unfähig sind, um zu erkennen, dass wir einen Fehler begehen. Wir sehen nur einen Vorteil, alle potentiellen Nachteile verschwinden da leicht hinter einer Wand aus Ausflüchten und Scheinargumenten. Von Moral und gesellschaftlicher Verantwortung ist dann ohnehin kaum eine Rede. Oder hat schon mal jemand von einem geständigen Steuerhinterzieher gehört, dass auch einer dieser Aspekte bei der Entscheidung, Steuern zu hinterziehen, eine Rolle gespielt hätte? Im Nachhinein, wenn man der Steuerhinterziehung überführt wurde, besinnt man sich gelegentlich all dieser Dinge, die vorher bestenfalls als Ballast wahrgenommen wurden, wenn überhaupt.

Das Fazit unserer Analyse der Motivation zur Steuerhinterziehung sowie der Prozesse, die zu einer solchen Entscheidung führen, ist also, dass es an Rationalität mangelt. Wir kennen alle die Folgen, die positiven ebenso wie die negativen, die mit Steuerhinterziehung einhergehen. Was uns aber fehlt, ist, damit vernünftig umzugehen, die Entscheidung also ganz bewusst und nach Maßgabe rein rationaler Aspekte zu treffen. Denn offenbar ist unser Denkvermögen für derartige Entscheidungen entweder nur bedingt geeignet oder zu wenig geschult. Wer also Steuerhinterziehung begeht, mag zwar seiner menschlichen Natur folgen, aber er verweigert sich auch seiner wesentlichsten Eigenschaft, seiner Ratio.

Denn es gibt bessere Alternativen. Steuern spart man nämlich auch, indem man sie auf legale Weise optimiert. Als Steuerberater, die insbesondere aus diesem Grund das Steuerrecht lieben, wissen wir, dass dies die attraktivere Wahl ist. Denn wenn man der Steuerhinterziehung überführt wird, sind die Konsequenzen enorm. Neben der Steuer, die man hätte gestaltend optimieren können, kommen dann nämlich auch noch empfindliche Strafen, Zuschläge und Zinsen hinzu.

Für Sie ebenfalls interessant:
Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung

In diesem Video erklären wir, ab wann eine Steuerhinterziehung gegeben ist.

5. Schlussgedanken zur Motivation zur Steuerhinterziehung

5.1. Gibt es Optimierungsbedarf bei der Prävention von Steuerhinterziehung? Ja!

Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie man als Gesellschaft und als Staat damit umgehen soll. Überlässt man die Reaktion allein Justitia? Oder sollte man Mechanismen entwickeln, die uns proaktiv davor bewahren, wenigstens einigen dieser Motive zu verfallen? Denn wie wir alle wissen, Steuerhinterziehung ist ein weit verbreitetes Phänomen, dass enorme Schäden anrichtet. Wir wollen ja auch keine Korruption und haben es zum Glück in Deutschland geschafft eine Gesellschaft aufzubauen, die weitestgehend frei von ihr ist, zumindest was unseren Alltag betrifft. Das ist keine Selbstverständlichkeit sondern das Ergebnis unseres gemeinsamen Bemühens.

5.2. Wie könnten Lösungsansätze aussehen?

5.2.1. Rechtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerhinterziehung optimieren

Doch wie könnten Maßnahmen aussehen, die uns effektiver als bislang davor bewahren könnten, den meisten Arten von Motivation zur Steuerhinterziehung zu erliegen? Anstatt wie bisher mit Strafe in jedweder Form zu drohen, sollte man den Hebel vielleicht an anderen Punkten ansetzen. Nämlich gezielter, auf die jeweiligen Motive eingehend.

5.2.1.1. Verstärkte Rücksichtnahme bei finanziellen Notsituationen

So könnte man es vielleicht Personen, die aus finanzieller Not heraus Steuerhinterziehung begehen, erleichtern, sich der Realität zu stellen. Stundungen und Erlasse könnten etwa als Maßnahme vor einem Schritt in die Insolvenz häufiger Anwendung finden. Das hat auch in der Anfangszeit der Corona-Pandemie gewirkt. Hier sollten sich die Finanzämter öfter auf eine Prüfung einer tatsächlichen finanziellen Ausnahmesituation einlassen, statt zu riskieren, dass ihr Beharren auf zu Recht fällige Steuern zur Steuerhinterziehung führt. Denn dadurch gehen die Steuern der öffentlichen Hand ohnehin gänzlich verloren. Da ist es doch logischerweise immer noch besser, wenn man die Steuerschuldner an sich bindet, statt sie an die Anonymität der Steuerhinterziehung zu verlieren.

5.2.1.2. Schaffung von Möglichkeiten zur anonymen Selbstanzeige

Man könnte auch Wege einführen, die es erlauben anonym Selbstanzeige einzureichen. Die Personen könnten die hinterzogene Steuer an einen Steuerberater überweisen, damit dieser das Geld anonym an die Finanzkasse weiterleitet. Im Gegenzug erhielten Steuerhinterzieher eine elektronische Empfangsbestätigung. Sollte die Steuerfahndung dann doch einmal die Steuerhinterziehung verfolgen, hätte man einen Nachweis und die Ermittlungen könnten nach kurzer Prüfung eingestellt werden.

Zumindest würde man dadurch einige potentielle Steuerhinterzieher erreichen, nämlich jene, die am ehesten zu einem solchen Schritt bereit sind. Ja vielleicht könnte dies sogar den ein oder anderen Kriminellen, der lediglich aufgrund der Tätigkeit von der Abgabe einer ordentlichen Steuererklärung absieht, davon überzeugen, trotzdem Steuern zu zahlen.

5.2.1.3. Aussichtslosigkeit von Steuerhinterziehung allgemein bekannter machen

Ebenfalls ausbaufähig ist das allgemeine Verständnis in der Bevölkerung, wie viele Mittel die moderne Steuerfahndung hat, um Steuerhinterziehung aufzudecken. Als erstmals Steuer-CDs Schweizer Banken zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung benutzt wurden, löste dies eine Welle an Selbstanzeigen aus. Halten wir den Druck doch permanent aufrecht und zwar auch dann, wenn wir dabei riskieren, einige der Werkzeuge moderner Steuerfahndung bekannt zu machen.

Dabei würde auch helfen, wenn Politiker aller Parteien die Bekämpfung von Steuerhinterziehung öfter in den medialen Vordergrund rücken würden. Klar sollte dabei aber auch sein, dass man dies nur dann überzeugend erreicht, wenn man den Worten Taten folgen lässt. Es muss wesentlich deutlicher werden, dass sich Steuerhinterziehung, unabhängig von der jeweiligen Motivation, keineswegs lohnt.

5.2.2. Kompetenzförderung hin zu bewusstem Handeln optimieren

Klar ist aber auch, dass die Möglichkeiten zur Motivation zur Abkehr von Steuerhinterziehung relativ begrenzt sind. Denn einen Großteil der Steuerhinterzieher wird man wohl niemals erreichen, weil sie sich ihrer Tat nur unzureichend bewusst sind und sich dies in vielen Fällen ein Leben lang keineswegs mehr ändern wird.

Ein anderer Ansatz ist daher allgemeiner Art und eher von langfristiger Wirkung. Hier soll die Schaffung des entsprechenden Bewusstseins Ziel allgemeiner Förderung sein. Damit könnte man beispielsweise anfangen, indem man bei der Erziehung, insbesondere an Schulen, bewusstes Handeln stärker fördert. Dass wir Handlungen, die uns letztendlich selber schaden, unterlassen sollten, ist wohl allen klar. Schließlich lernen wir dies von Kindesbeinen an. Aber wie wir es lernen, zu erkennen, wann wir uns am Scheideweg zwischen Ratio und Instinkt befinden, das steht noch viel zu selten im Vordergrund. Dies vor allem sollte man optimieren.


Steuerberater und Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die Beratung zum Steuerstrafrecht spezialisiert. Bei der Erörterung der Folgen von Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Steuerstrafrecht

  1. Schaffung von Compliance-Regeln zur Vermeidung von Steuerhinterziehung
  2. Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt
  3. Begleitung des gerichtlichen Strafverfahrens im Steuerrecht
  4. Abgrenzung zwischen Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Frankfurt

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Bonn

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Dubai

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr


Lehrauftrag für Steuerstrafrecht

Unsere besonderen Expertisen für Steuerstrafrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Spezialgebiete des Steuerrechts – Steuerstrafrecht / Steuerfahndung“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.

PDF öffnen.