Profifußballer & Steuern

Gehalt und Werbeeinnahmen

Wie Profifußballer Steuern zahlen (Fußballverein, DFB, Werbeeinnahmen)

Profifußballer zahlen als Angestellte eines Fußballvereins ganz regulär Steuern. Obwohl ihr Gehalt keineswegs dem eines durchschnittlichen Angestellten entspricht, gelten auch für sie die gleichen steuerlichen Gegebenheiten. Dabei liegt ihr persönlicher Steuersatz dann deutlich über dem Durchschnitt, sodass Profifußballer in Deutschland bis zu 45 % an Steuern zahlen. Allerdings verdienen sie auch mit Werbeeinnahmen viel Geld. Doch können Profifußballer hierbei Steuern in beträchtlichem Umfang sparen. Denn diese Werbeeinnahmen stellen Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit dar, die sie in der Regel im Rahmen eines Einzelunternehmens erzielen. Wenn sie nun diese gewerbliche Tätigkeit zu einem Zeitpunkt beginnen, in dem ihre Bekanntheit schon stark gestiegen ist, dann haben damit verbunden auch ihre Persönlichkeitsrechte einen hohen Wert erreicht. Diese Persönlichkeitsrechte bringen sie dann in ihr Einzelunternehmen ein, um jährlich davon abzuschreiben. So reduzieren sie ihren steuerpflichtigen Gewinn beträchtlich. Auf diese Weise sparen Profifußballer genauso Steuern, wie Influencer. Dazu urteilt der BFH: kein Abseits!

Unser Video:
Fußball-EM-Spezial Teil 2: Weniger Steuern für Fußballprofis

In diesem Video erklären wir, wie Fußballprofis bei ihren Werbeeinnahmen Steuern sparen.

1. Profifußballer und Steuern – Einleitung

Profifußballer verdienen viel, viel Geld. Nebenbei spielen sie auch Fußball und machen Werbung für Unternehmen, die mit ihrer Bekanntheit, ihrem Erfolg und ihrem Wiedererkennungswert Vorteile für den Verkauf ihrer eigenen Produkte erzielen möchten. Doch wo Geld fließt, da ist auch der Fiskus in der Regel ganz nah. Daher wollen wir uns in diesem Beitrag darüber unterhalten, mit welchen Steuern Profifußballer zu rechnen haben und wie sie die Besteuerung optimieren können.

2. Profifußballer und Steuern – Arbeitsvertrag mit einem Fußballverein

2.1. Profifußballer und Steuern: Tätigkeit für einen inländischen Fußballverein

Zunächst beginnt ein Profifußballer seine Karriere, wenn er einen Vertrag bei einem Fußballverein unterzeichnet. Denn dies begründet arbeitsrechtlich den Eintritt in ein Angestelltenverhältnis. So verpflichtet sich der Profifußballer für ein bestimmtes Gehalt seine sportliche Leistungen dem Verein zur Verfügung zu stellen. Also erhält der Profifußballer auch ein eigentlich ganz normales Gehalt, obgleich dies keinesfalls auf die Höhe des Betrags zutreffen mag. Denn Profifußballer können in einem renommierten Fußballverein durchaus mehrere Millionen Euro jährlich verdienen.

Da dies also aus steuerlicher Sicht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit darstellt, zahlen Profifußballer auch ganz normal Steuern hierauf. Ihnen steht also auch der Abzug von Werbungskosten zu. Allenfalls der Steuersatz und damit verbunden die Höhe der Steuern ist bei Profifußballern außergewöhnlich. Denn wenn sie enorm viel bei ihrem Fußballverein verdienen, dann hat dies folgerichtig auch die entsprechenden Konsequenzen bei ihrer Besteuerung. Deshalb sind persönliche Steuersätze zum Spitzensteuersatz von 45 % bei gefeierten Profifußballern durchaus möglich. So führt dies beispielsweise bei einem Jahresgehalt von EUR 10.000.000 rein rechnerisch überschlagend zu einer Steuer von EUR 4.500.000.

2.2. Profifußballer und Steuern: Tätigkeit für einen ausländischen Fußballverein

Weil Profifußballer aber auch über die eigenen Landesgrenzen hinweg bei Fußballvereinen aktiv sein können, muss man bei der Besteuerung unter Umständen auch das internationale Steuerrecht beachten. Doch in einem solchen Fall verlegen die Profifußballer ihren Wohnsitz in der Regel in das Land, in dem der Verein, für den sie aktiv sind, etabliert ist. Dort erbringen sie dann auch ihre sportliche Leistungen, für die sie ihr Gehalt beziehen. Also sind sie regelmäßig auch dort vor Ort uneingeschränkt steuerpflichtig. Zwar mag auch in ihrer Heimat eine Steuerpflicht bestehen, doch in der Regel ist dies nur eine eingeschränkte Steuerpflicht, die die inländischen Einkünfte betrifft.

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3. Profifußballer und Steuern – Werbeeinnahmen

3.1. Profifußballer und Steuern: Werbung als Quelle für Einnahmen

Nun ist es aber auch so, dass im Schein ihres Erfolgs und ihrer Bekanntheit strahlende Profifußballer gerne auch das Image von Unternehmen aufpolieren. Insbesondere große Markenkonzerne wie etwa aus der Automobilindustrie oder Sportbekleidungsbranche setzen gerne auf die Strahlkraft von Profifußballern, um so für ihre Produkte zu werben. Im Gegenzug erhalten Profifußballer zum Teil beträchtliche Vergütungen hierfür. Dabei liegt dies insbesondere an ihrer Bekanntheit. Also spielt hierbei auch ihr Wiedererkennungswert eine überragende Rolle. So tritt bei der Zuordnung der Einnahmen die Bedeutung ihrer eigentlichen Tätigkeit im Rahmen des Werbevertrags deutlich hinter das zur Verfügung Stellen ihrer Persönlichkeitsrechte in den Hintergrund.

3.2. Profifußballer und Steuern: Werbeeinnahmen im Rahmen eines Einzelunternehmens

Doch um was für Einnahmen handelt es sich bei diesen Werbeverträgen? Schließlich ist die Antwort auf diese simple Frage von enormer Relevanz, wenn es um die Besteuerung der Werbeeinnahmen geht. Die Antwort auf diese Frage ist, dass man Werbeeinnahmen, die eine Einzelperson erbringt, als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit im Rahmen eines Einzelunternehmens klassifiziert. Damit ist der Abzug von Aufwendungen erlaubt, die im Zusammenhang mit dem Erzielen der Einkünfte stehen. Bei einem Werbevertrag kann ein Profifußballer also beispielsweise Reisekosten oder Kosten für ein Büro mit Mitarbeitern, die diese Werbetätigkeiten koordinieren, steuerlich absetzen. Doch machen diese Kosten im Vergleich zur Höhe der Werbeeinnahmen meist nur einen geringen Teil aus. Nennenswerte Abzüge vom steuerpflichtigen Gewinn können damit also kaum einhergehen. Dennoch ist es Profifußballern gerade bei diesen Einkünften möglich, enorm viel Steuern zu sparen.

3.3. Profifußballer und Steuern: Abschreibung der immateriellen Wirtschaftsgüter

Denn die Persönlichkeitsrechte machen ja einen großen Teil des Grunds aus, aus dem die werbenden Unternehmen einen Profifußballer als Werbeträger engagieren. Dazu muss man wissen, dass man Persönlichkeitsrechte als immaterielle Wirtschaftsgüter in das Einzelunternehmen einbringen kann. Dies kann steuerfrei erfolgen. Außerdem kann man diese immateriellen Wirtschaftsgüter, wie alle Anlagegüter, jährlich abschreiben. Je höher also der Wert der eingelegten immateriellen Wirtschaftsgüter ist, desto höher fällt dann die Abschreibung und somit die Reduzierung der steuerpflichtigen Einkünfte aus.

Was man dabei ebenfalls beachten muss, ist, dass die Dauer, über die die Abschreibung auf die immateriellen Wirtschaftsgüter erfolgt, auch dem Zeitraum entspricht, über den der Profifußballer im Wesentlichen Werbeeinnahmen von bedeutendem Umfang zu erzielen plant. Denn sobald seine aktive Karriere als Sportler endet, ist auch mit einem Rückgang seiner Werbeeinnahmen zu rechnen. Veranschlagt er eine zu kurze Zeitdauer, dann fallen zwar in dem Zeitraum weniger Steuern an. Doch später ist das Volumen zur Abschreibungen dann aufgebraucht, sodass die Steuern gegen Ende der sportlichen Laufbahn hoch ausfallen. Wählt man einen zu langen Zeitraum, dann bleiben in späteren Zeiten, in denen keine Werbeverträge mehr zustande kommen, Vermögenswerte bei den immateriellen Wirtschaftsgütern übrig und verfallen somit ungenutzt.

3.4. Profifußballer und Steuern: Bewertung der Persönlichkeitsrechte

Die entscheidende Frage ist nun, mit welchem Wert man die Persönlichkeitsrechte in das Einzelunternehmen einbringen kann. Steuerlich vorteilhaft ist natürlich, wenn dieser Wert möglichst hoch ausfällt. Doch um dies zu rechtfertigen, muss auch die Bekanntheit eines Profifußballers einen gewissen Grad erreicht haben. Daher lohnt es sich für Profifußballer zunächst abzuwarten, bis ihre Bekanntheit so weit gestiegen ist, dass man die damit zusammenhängenden Persönlichkeitsrechte als immaterielle Wirtschaftsgüter mit einem hohen Wert in das Einzelunternehmen einbringen kann. Dabei betrachtet man die Höhe der im gegenwärtigen Zeitpunkt erzielbaren Werbeeinnahmen, zieht davon den Anteil ab, den man als persönliche Leistung erbringt, was oftmals nur einen geringen Prozentsatz ausmacht (etwa 10 %), und multipliziert dies mit einem Faktor, der der zu erwartenden Rendite entspricht (auch etwa 10 %).

Wenn man davon ausgeht, dass eine durchschnittliche Karriere eines Profifußballers etwa zehn Jahre beträgt, dann führt dies zu einer optimalen Nutzung der Abschreibung der Persönlichkeitsrechte über diesen Zeitraum. Dabei können Profifußballer bei der Besteuerung ihrer Werbeeinnahmen Steuern von bis zu 90 % über die Abschreibungen einsparen. Die tatsächlichen Aufwendungen reduzieren den steuerpflichtigen Anteil natürlich noch zusätzlich.

3.5. Bedeutung des BFH-Urteils für die Steuern von Profifußballern

Was wie eine Wunschgestaltung zur Optimierung der auf Werbeeinnahmen basierenden Steuern von Profifußballern klingt, verfügt über ein solides juristisches Fundament. Denn jüngst urteilte der Bundesfinanzhof in einem allgemeingültigen Urteil zur steuerlichen Bedeutung von Persönlichkeitsrechten, dass diese als immaterielle Wirtschaftsgüter in ein Einzelunternehmen einfließen. Das Urteil fordert es sogar regelrecht. Außerdem bestätigt das Urteil den Umgang mit diesen immateriellen Wirtschaftsgütern bei der Abschreibung.

Doch steht damit auch fest, dass man die Persönlichkeitsrechte bereits zu dem Zeitpunkt in das Einzelunternehmen einbringen muss, wenn man damit beginnt, mit ihnen Einkünfte durch Vermarktung der Persönlichkeitsrechte, also zum Beispiel durch Werbung, zu erzielen. Daher ist es für einen angehenden Profifußballer vorteilhafter damit zu warten Werbeverträge abzuschließen, bis seine Bekanntheit einen möglichst hohen Wert seiner Persönlichkeitsrechte begründet.

Warum zahlen Influencer weniger Steuern?

In diesem Video erklären wir, wie hoch Influencer ihre Persönlichkeitsrechte bewerten können, um ihre Steuern deutlich zu reduzieren.

4. Profifußballer und Steuern – Nationalspieler beim DFB

4.1. DFB-Musterarbeitsvertrag: große Ehre – und mehr Steuern?

Eine Besonderheit liegt allerdings vor, wenn der DFB einen Profifußballer als Nationalspieler verpflichten möchte. Was natürlich eine große Ehre für einen Profifußballer darstellt, kann aber auch andere Konsequenzen haben. So arbeitet ein Profifußballer nun ebenfalls für den DFB. Dabei entspricht dieses Engagement einem weiteren Angestelltenverhältnis. Doch der Musterarbeitsvertrag, den ein Profifußballer mit dem DFB als Nationalspieler eingeht, enthält in der Regel auch eine weitere steuerlich relevante Klausel. Sie betrifft seine Beteiligung an den Werbeeinnahmen, die der DFB in dieser Hinsicht erzielt. Denn der DFB kann mit seinem Team eigene Werbeeinnahmen erzielen und zumindest teilweise auch die von ihm verpflichteten Spieler daran beteiligen. Doch damit unterliegt ein Profifußballer, auch ohne einen eigenen Werbevertrag unterzeichnet zu haben, der gewerblichen Tätigkeit als Einzelunternehmer. Und auch hierzu hat der Bundesfinanzhof 2012 ein gesondertes Urteil gefällt, das diese Sichtweise vertritt.

Sofern ein Profifußballer bereits eigene Werbeverträge eingegangen ist und dazu seine Persönlichkeitsrechte in sein Einzelunternehmen eingebracht hat, um ihre Abschreibung als Vorteil bei seinen Steuern zu nutzen, mag dies keine bedeutenden Auswirkungen haben. Es fallen dann einfach nur proportional mehr Steuern an. Doch wenn ein noch junges Talent unseren vorstehend geschilderten Ratschlag beherzigt und mit dem Abschluss seines ersten Werbevertrags wartet, bis sein Bekanntheitsgrad seinen Persönlichkeitsrechten einen höchstmöglichen Wert verschafft, dann ist der DFB-Vertrag mit den Klauseln zur Beteiligung an den Werbeeinnahmen mit Vorsicht zu genießen.

4.2. Lösungsansätze für junge Talente

Weil dem Profifußballer nämlich auch in diesem Rahmen Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit zufließen, muss er dann ab diesem Zeitpunkt seine Persönlichkeitsrechte bewerten und gemäß dem erstgenannten BFH-Urteil in sein Einzelunternehmen einbringen. Doch mag dies zu diesem frühen Zeitpunkt in der Sportkarriere bei den Steuern, die ein Profifußballer auf diese Einnahmen entrichtet, weniger vorteilhaft einwirken, als wenn man abwartet, bis der Wert der Persönlichkeitsrechte eine optimale Höhe erreicht. Erst dann sollte man sie in das Einzelunternehmen einbringen, um sie steueroptimiert im Rahmen von Werbeleistungen zu vermarkten.

Alternativ kann ein Profifußballer auch auf eine Beteiligung an den Werbeeinnahmen des DFB verzichten – zumindest vorläufig. Denn das zweitgenannte Urteil differenziert in steuerlicher Hinsicht tatsächlich, ob ein Profifußballer lediglich im Rahmen seiner Tätigkeit als Nationalspieler beim DFB eine Gegenleistung erhält, oder ob er auch an dessen Werbeeinnahmen partizipiert. Selbstverständlich kann man den Musterarbeitsvertrag dann später, wenn man auch selber Werbeeinkünfte erzielt, dahingehend anpassen, dass man auch an denen des DFB Anteil hat.


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