Steffi Graf Steuerhinterziehung: Aufschlag, Satz und Steueroasen
1996 warf die Finanzverwaltung der Tennis-Ikone Steffi Graf vor, Steuern in Höhe von DM 41 Millionen hinterzogen zu haben. Dabei berief sich die Tennisspielerin auf ihren Manager, also ihren Vater Peter Graf, sowie ihren Finanzberater und langjährigen Freund der Familie, Horst Schmitt, und ihren steuerlichen Gehilfen, Joachim Eckardt. Ihr Vater kam daraufhin in Untersuchungshaft, konnte jedoch seine Tochter vor weiteren Folgen der Steuerfahndung und Strafverfolgung bewahren. Vor Gericht musste Peter Graf sich dennoch verantworten. Dies befand ihn schließlich 1997 für schuldig, zwischen 1989 und 1993 Einnahmen seiner Tochter in Höhe von DM 12,3 Millionen dem Fiskus vorenthalten zu haben. Deshalb hatte er eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten zu verbüßen. So schützte er wohl seine Tochter Steffi Graf vor Strafe wegen Steuerhinterziehung.
Unser Video:
Steuerberatung von Peter Graf
In diesem Video erklären wir am Beispiel von Peter Graf, dass sich gute Steuerberatung lohnt.
Inhaltsverzeichnis
1. Steffi Graf und ihre Steuerhinterziehung – Einleitung
Mehrere Sportler im In- und Ausland sind für mehr als ihre sportlichen Spitzenleistungen international bekannt geworden. Bei uns in Deutschland trifft dies insbesondere auf Boris Becker und Steffi Graf zu. Beide hatten etwa zur gleichen Zeit mit ihrem Tennisspiel für Furore gesorgt und boten somit den Deutschen eine Projektionsfläche für nationalen Stolz. Abgesehen davon war für Steffi Graf und Boris Becker der ihnen verdientermaßen zuerkannte Ruhm mehr wert, als bloß der eine oder andere Ehrentitel. Denn sie waren durch ihre Berühmtheit und Bekanntheit auch ein idealer Werbepartner, wie es sie gerade im Spitzensport allenthalben gibt. Und das zahlt sich sprichwörtlich für alle Beteiligten ganz glänzend aus.
Um ehrlich zu sein, war das im Grunde schon immer so: Spitzensportler verdienten mit ihren Leistungen viel Geld. Schon die Olympioniken in der Antike (ebenso wie die Sieger zahlreicher anderer Wettkämpfe, die freilich allgemein weitaus weniger bekannt sind) konnten mit üppigen finanziellen Gegenleistungen rechnen. Für die Ehre allein hat sich Sport wohl noch nie gelohnt. Immerhin beinhaltete die Ehrung eines Sieges in Olympia über den Olivenzweigkranz hinaus unter anderem oft eine lebenslange Steuerbefreiung.
Eine solche Steuerbefreiung für all ihre Einnahmen hätte auch Steffi Graf und Boris Becker sicher sehr gefreut. Doch da kennt Deutschland keine Ausnahmen. Was macht man da also?
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2. Steffi Graf: Steuersparmodelle und Steuerhinterziehung
Wenn man in unseren Zeiten als Spitzensportler Steuern in Deutschland sparen möchte, kann man entweder grundsolide Steuersparmodelle nutzen oder Steuerhinterziehung begehen. Dazwischen – und ja, dieses Feld ist groß – existiert eine Grauzone, die man zwar ausloten kann, von der man aber nur bedingt vorhersagen kann, ob sich dies letztendlich lohnt oder vielleicht als gravierender Fehler herausstellt. Wenn wir nun den Fall der Steuerhinterziehung von Steffi Graf anschauen, begeben wir uns in diese Grauzone. Denn damals hatten ihre Finanzberater, ihr Vater, der Steuerfachgehilfe Joachim Eckardt und der ehemalige Freund und Helfer der Familie, Horst Schmitt, ein internationales Unternehmenskonstrukt aufgebaut, dass der Verschleierung der Einnahmen von Steffi Graf dienen sollte, und somit der Steuerhinterziehung.
2.1. Steffi Graf Steuerhinterziehung: Sponsorengelder über Steueroasen
Dabei gründete Peter Graf zusammen mit Horst Schmitt zunächst die Sunpark Sports B.V. in Amsterdam. Über dieses Unternehmen schlossen Sponsoren Verträge ab, wenn sie Steffi Graf als Werbeträger gewinnen wollten. Kurz darauf gründete man die Sunpark Sports N.V. in Curaçau, der Hauptstadt der damaligen Steueroase Niederländische Antillen. Dabei strukturierte man das Unternehmensgeflecht so, dass die niederländische Sunpark Sports B.V. Tochtergesellschaft derjenigen auf den Niederländischen Antillen wurde. Letztere verfügte über die Markenrechte und anderes Intellectual Property in Bezug auf Steffi Graf. Die niederländische B.V. erteilte Sublizenzen an Sponsoring-Partner und zahlte dafür Lizenzgebühren an ihre Muttergesellschaft in Curaçau. Die Gewinne schleuste man so über die Niederlande in die karibische Steueroase, ohne freilich, dass der deutsche Fiskus davon erfahren sollte.
Der Grund dafür war, dass die Sunpark Sports-Niederlassung in Amsterdam damals in den Niederlanden ein besonderes Steuerregime in Kombination mit Lizenzgebühren an die Muttergesellschaft nutzen konnte. So waren 93 % der Lizenzzahlungen in den Niederlanden abzugsfähig. Besteuert hat das Land also lediglich 7 % der Sponsoring-Einnahmen. Auf den Niederländischen Antillen sah das Steuerrecht hingegen die Besteuerung solcher Lizenzgebühren mit lediglich maximal 3 % vor.
Alles in allem konnte man mit diesem Gestaltungsmodell per Lizenzzahlungen enorm Steuern sparen. Allerdings war dies nur möglich, wenn man der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland entging. So hatte es auch Boris Becker gemacht, er zog nämlich nach Monaco. Steffi Graf blieb aber in Deutschland, sodass sie der Vorwurf der Steuerhinterziehung ereilte.
Ein weiteres Geflecht soll übrigens auch durch Unternehmen auf den Bahamas bestanden haben. Hierzu sind aber nur wenige Details bekannt, sodass wir an dieser Stelle die Unternehmensstruktur Niederlande/Niederländische Antillen in den Vordergrund rücken.
2.2. Steffi Graf Steuerhinterziehung: Sponsorengelder über Unternehmen in Liechtenstein
Außerdem nutzten die Grafs ebenfalls ein Konstrukt, bei dem die Avantage GmbH, die sie in Liechtenstein gründeten, eine Rolle spielte. Auch über dieses Unternehmen liefen Verträge mit Bezug zu Steffi Graf, die der Steuerhinterziehung dienen sollten. Angeblich sollen dabei etwa DM 20 Millionen an Schwarzgeld über diese Zwischenstation geflossen sein.
2.3. Steffi Graf Steuerhinterziehung: Sponsorengelder über Scheinverträge
Ein weiteres Element, mit dem Steuerhinterziehung für Steffi Graf stattfand, war die Aufteilung von Sponsoring-Verträgen. So lief oft nur ein kleiner Teil der Sponsoring-Einnahmen über den Namen Steffi Graf, während der Rest über die ausländischen Unternehmensstrukturen abgewickelt wurde. Den kleineren Anteil der Einnahmen hatte Steffi Graf dann in Deutschland versteuert. Allerdings hätte sie den gesamten Erlös aus allen Verträgen versteuern müssen, denn eine Aufteilung der Einnahmen allein zur Steuervermeidung ist unzulässig. Steffi Graf hat sich aber darauf berufen, dass sie von derlei Regeln keine Ahnung gehabt habe, sie sich deshalb auch nicht der Steuerhinterziehung bewusst war.
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3. Wieso Steffi Graf der Strafe für Steuerhinterziehung entging
Nun ist es so, dass man Steuerhinterziehung als einen mindestens teilweise bewussten Akt begehen muss, um als Steuerhinterzieher im juristischen Sinne zu gelten. Da Steffi Graf aber glaubhaft versichern konnte, von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis gehabt zu haben, weil ihr Vater ihre steuerrechtlichen Belange managte, blieb sie von der Strafverfolgung verschont. Zwar kamen einige Zweifel auf, ob diese Darstellung den Tatsachen entsprach. Doch letzten Endes bestätigte ihr Vater, dass er allein für die Steuerhinterziehung seiner Tochter verantwortlich war.
Dabei kam dem Umstand, dass auch der Steuerfachgehilfe Joachim Eckhardt im Visier der Steuerfahndung stand, sicherlich ebenfalls Bedeutung zu. Denn für die steuerrechtlichen Details war er zuständig. In dieser Funktion wäre er aber dazu verpflichtet gewesen, auf die Steuerhinterziehung aufmerksam zu machen. Da er aber mit Peter Graf kollaborierte, um die Steuerhinterziehung zu bewerkstelligen, soll er ihr gegenüber die Steuerhinterziehung verschwiegen haben.
Letzten Endes war nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörden kein hinreichender Tatverdacht vorhanden, um Steffi Graf selbst Steuerhinterziehung anzulasten. Zudem erwirkte ihr Rechtsbeistand bei der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren gegen sie nach § 153a StPO eingestellt werden sollte. In diesem Zusammenhang einigten sich beide Parteien auf eine Geldauflage in Höhe von DM 3.000.000. Allerdings ging dies der Staatsanwaltschaft dann offenbar doch zu weit. Kurz darauf kassierte sie nämlich die Vereinbarung wieder. Da aber auch die Richter, die Peter Graf und Joachim Eckhardt den Prozess machten, die Unschuld von Steffi Graf annahmen, hatte wohl auch ihre Empfehlung zur späteren Einstellung der Ermittlungen gegen sie einiges Gewicht.
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4. Steffi Graf und die Steuerhinterziehung: Haftstrafe für Peter Graf
Doch wie ging nun die Steueraffäre um die Tenniskönigin zu Ende? Da sie selbst offenbar nur eine Nebenrolle in dieser Causa spielte, konzentrierten sich die Bemühungen der Staatsanwaltschaft auf die Personen, die bei der Steuerhinterziehung die Tat vorangetrieben hatten.
Peter Graf erhielt 1997 eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung. Für den Steuerfachgehilfen Joachim Eckhardt verhängten die Richter eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Dabei handelte es sich um recht milde Strafmaße, denn die Staatsanwaltschaft hatte beispielsweise für Peter Graf mehr als sechs Jahre Haft gefordert. Jedoch betonten die Richter in ihrer Urteilsbegründung, dass die Finanzbehörden eine Teilschuld traf, weil sie den steuerlichen Umtrieben schon wesentlich früher hätten begegnen können und müssen.
Der ehemalige Adlatus Horst Schmitt entging der Strafverfolgung, weil er sich zwischenzeitlich von Familie Graf trennte und nach Spanien auswanderte. Er soll eine Verschwiegenheitsverpflichtung eingegangen sein, die ihm bei Zuwiderhandlung eine Mithaftung an etwaigen Steuernachforderungen einbringen würde. Dennoch hat er verschiedentlich anklingen lassen, dass auch Steffi Graf zumindest über Teile der finanziellen Konstrukte informiert gewesen war.
Für Steffi Graf kam die Entscheidung pro Steuerhinterziehung und contra Steuerberatung letztendlich ebenfalls teuer zu stehen – wortwörtlich. Denn anstatt die Steuern zuvor per professioneller Steuerberatung zu optimieren, musste sie nun Steuern in Höhe von etwa DM 27 Millionen nachzahlen. Zu ihrer Verteidigung kann man immerhin ein Argument vorbringen: JUHN Partner Steuerberatung gab es erst später.
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