Steuern in Liechtenstein

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, IP-Box & Stiftungen

Liechtenstein – Steuern sparen bei ESt & KSt sowie IP Box & Stiftungen

Liechtenstein ist seit langem als Steuerparadies bekannt. Dabei sind die Steuersätze bei der Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer deutlich niedriger als in Deutschland. Wer jedoch lieber in Deutschland leben und dabei steuerliche Vorteile in Liechtenstein nutzen möchte, dem stehen andere Optionen offen. Die besten Möglichkeiten zum Einsparen von Steuern bot Liechtenstein mit IP Box. Dabei geht es um den Ansatz von Lizenzgebühren für Markenrechte, Patente und andere immaterielle Wirtschaftsgüter, die ein deutsches Unternehmen an eine Lizenzgesellschaft in Liechtenstein zahlte. In Liechtenstein entfielen gerade mal 2,5 % an Steuern auf diese Einnahmen, während diese Lizenzgebühren für das deutsche Unternehmen als Aufwand gewinnmindernd und somit Steuern sparend wirkten. Mittlerweile hat Liechtenstein dieses Privileg allerdings abgeschafft. Dafür sind Stiftungen in Liechtenstein nach wie vor ein attraktives Modell, mit dem man auch weiterhin Steuern sparen kann.

Unser Video:
Steuern sparen in Liechtenstein: IP Box und Stiftung

In diesem Video erklären wir, wie man in Liechtenstein aktuell am besten Steuern sparen kann.

1. Liechtenstein – Steuerparadies in Europa

Was haben Liechtenstein, Luxemburg und Monaco gemeinsam? Normalerweise erwartet man bei einer solchen Quizfrage Antworten, die auf ihre geographische Lage in Mitteleuropa anspielen oder ihre geringe Landesfläche hervorheben. Außerdem unterstehen die drei Länder eigenständigen Adelsgeschlechtern und stellen schon auf diese Weise eine Besonderheit dar. Allerdings ist es das dritte Element, dass gerade in unseren Blogbeiträgen an erster Stelle zu nennen ist, nämlich die Tatsache, dass diese Länder als Steueroasen gelten.

Daher wollen wir nun untersuchen, ob Liechtenstein tatsächlich noch das Prädikat Steuerparadies verdient, und wie man dort gegebenenfalls Steuern sparen kann. Schließlich kam es zumindest im Hinblick auf IP-Box in Luxemburg in letzter Zeit zu gesetzlichen Änderungen. Trifft dies auch auf Liechtenstein zu?

2. Steuern in Liechtenstein: natürliche Personen

Die Struktur unseres Artikels zu Steuern in Liechtenstein ist vom Allgemeinen hin zum Spezialfall gerichtet. Aus diesem Grund beginnen wir mit den Steuern in Liechtenstein, die natürliche Personen zu entrichten haben.

2.1. Landessteuer in Liechtenstein: Vermögenssteuer und Erwerbssteuer

Was also in Deutschland der Einkommensteuer entspricht, nennt man in Liechtenstein in Erwerbssteuer. Allerdings kommt hierbei auch noch eine Vermögenssteuer hinzu. Ein weiterer Unterschied zu Deutschland liegt darin, dass man hierzu einerseits eine weitere Gliederung in eine Landessteuer und eine darauf basierende Gemeindesteuer vornimmt. Dabei ist die Landessteuer in acht Stufen gegliedert, wobei der höchste Steuersatz ab einer Summe von CHF 200.000 aus Vermögen und Erwerb 8 % beträgt. Ähnlich wie in Deutschland können Ehegatten in Liechtenstein die Option zur gemeinsamen Veranlagung wahrnehmen. Anders ist hingegen der steuerliche Umgang mit Alleinerziehenden. Zwar gelten hierbei die gleichen Steuersätze, doch sind die Abstufungen der Vermögenswerte für diese Personen mit höheren Werten als bei Alleinstehenden belegt.

Bei der Vermögenssteuer kommt prinzipiell das gesamte Vermögen eines Steuerpflichtigen zum Ansatz – sowohl im Inland als auch im Ausland. Jedoch pflegt Liechtenstein mit einer Reihe von Ländern bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen, die dieses Welteinkommensprinzip einschränken. So besteht ein solches Abkommen mit Deutschland, darüber hinaus aber auch mit den beiden Nachbarländern Liechtensteins, Österreich und der Schweiz. Eine weitere Einschränkung stellt ein gewisser Freibetrag auf das Vermögen dar. Zum einen sind Gegenstände des täglichen Bedarfs steuerfrei. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge. Jedoch gilt hierbei eine Obergrenze von CHF 25.000 je Person beziehungsweise CHF 50.000 bei Ehegatten. Auch Betriebsstätten und Immobilien im Ausland sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse sind von der Vermögenssteuer ausgenommen. Weiterhin ist von Belang, dass Schulden das steuerpflichtige Vermögen mindern.

Übrigens genießen nach dem Gesetz in Liechtenstein sowohl Fürst als auch Erbprinz Steuerfreiheit.

2.2. Gemeindesteuer in Liechtenstein

Auf die Landessteuer fallen dann nochmals Gemeindesteuern an. Hierzu legt jede der elf Gemeinden den Steuersatz jährlich selbst fest. Dieser beträgt dann zwischen 150 % und 250 % der Landessteuer.

Somit kann man schnell ausrechnen, dass die maximale steuerliche Belastung natürlicher Personen, die in Liechtenstein unbeschränkt steuerpflichtig sind, 20 % beträgt. Im Vergleich dazu liegt der Spitzensteuersatz in Deutschland mit 45 % mehr als doppelt so hoch.

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Steuern in Liechtenstein?

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3. Steuern in Liechtenstein: juristische Personen

Zunächst möchten wir auf eine Eigenart bei der Verwendung der Begriffe Ertragsteuer und Ertragssteuer verweisen. Ersterer ist ein Begriff, der mit deutschen Steuergesetzen zusammenhängt und eine Reihe an Steuern umfasst, die auf Erträge Anwendung finden. Der zweite Begriff, den man mit einem zusätzlichen „s“ schreibt, stellt hingegen das liechtensteinische Pendant zur deutschen Körperschaftsteuer dar.

In Liechtenstein sind juristische Personen steuerpflichtig, wenn ihr Sitz in Liechtenstein liegt oder ihre Verwaltung von dort aus stattfindet. Außerdem fällt jährlich eine pauschale Mindestertragssteuer von CHF 1.800 an. Diese wird dann auf die tatsächlich anfallende Ertragssteuer angerechnet. Dabei gilt allgemein ein Steuersatz von 12,5 %, der auf den Reinertrag einer Körperschaft anfällt.

Im Vergleich dazu fallen in Deutschland 15 % Körperschaftsteuer an. Allerdings kommen bei der Besteuerung von Körperschaften auch noch Gewerbesteuern hinzu. Da die jeweilige Gemeinde die Gewerbesteuer erhebt und dabei den Hebesatz weitestgehend selbst bestimmen kann, ist der tatsächliche Steuersatz bei der Gewerbesteuer vom Standort abhängig und somit variabel. Daher gehen wir bei unserem Vergleich einfach von einem Durchschnittswert von weiteren 15 % an Gewerbesteuer aus. Daraus resultiert eine realistische Steuer von etwa 30 %, die ein deutsches Unternehmen zum Beispiel in der Rechtsform einer GmbH hierzulande zahlt.

4. IP Box in Liechtenstein

Bis vor einiger Zeit existierte in Liechtenstein ein besonderes Steuerprivileg gegenüber Gesellschaften, deren Ertragsquelle Lizenzgebühren auf Patente, Markenrechte und andere immaterielle Wirtschaftsgüter waren. Diese Gesellschaften nennt man im Fachjargon IP Box. Dabei sind IP Box ein Charakteristikum vieler Steueroasen weltweit. Mit diesen Strukturen konnte man zum Beispiel als deutscher Unternehmer eine IP-Box in Liechtenstein gründen, die immateriellen Wirtschaftsgüter dorthin übertragen, und dann an diese ausländische Gesellschaft Lizenzgebühren abführen, die man in Deutschland als Aufwand buchte. Auf diese Weise konnte man ein Teil des in Deutschland erwirtschafteten Gewinns ins steuergünstigere Ausland verlagern.

Im Rahmen der OECD ist diese Steuerpraxis international nachdrücklich diskutiert worden, weil dadurch ganz offensichtlich gerade in vielen Industrienationen, wie etwa in Deutschland, erhebliche Steuereinnahmen ausblieben. Deshalb hat man in vielen Ländern, die zuvor IP Box privilegierten, die Steuergesetzte entsprechend angepasst. Beispielsweise hat man in Luxemburg die Rahmenbedingungen derart eingegrenzt, dass nur noch unter bestimmten Bedingungen eine bevorzugte Besteuerung von IP Box erfolgt.

Auch in Liechtenstein hat man Maßnahmen ergriffen, mit denen man IP Box die zuvor gewährten Steuerprivilegien entzog. Früher lag der Steuersatz für IP Box in Liechtenstein gerade einmal bei 2,5 %. Mittlerweile unterliegen diese Einnahmen ganz regulär der Ertragssteuer. Somit ist der große Steuervorteil einer IP-Box in Liechtenstein weggefallen. Denn anders, als etwa in Luxemburg, hat man in Liechtenstein auch keine Ersatzstruktur für IP Box geschaffen.

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In diesem Video erklären wir, welche Länder aktuell als Geheimtipps unter den Steueroasen gelten.

5. Stiftungen in Liechtenstein – diskret und steuerlich vorteilhaft

Allerdings gibt es in Liechtenstein nach wie vor noch eine andere Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Denn in Liechtenstein ist das Stiftungsrecht, in steuerlicher Hinsicht, sehr vorteilhaft. Dabei kann man die Stiftung so gestallten, dass man die Voraussetzungen, die im deutschen Außensteuergesetz die Hinzurechnungsbesteuerung regeln, aushebeln kann. Der Grund hierfür liegt darin, dass man mit Stiftungen in Liechtenstein vermeiden kann einen wirtschaftlich Berechtigten an der Stiftung zu benennen, sodass § 15 AStG keine Grundlage zur Anwendung findet. Dadurch vermeidet man eine Besteuerung in Deutschland.

Im Grunde braucht nur der Treuhänder und der jeweils involvierte Rechtsanwalt Kenntnis über den Zweck einer Stiftung in Liechtenstein sowie zur Identität des Stifters zu haben. Weiterhin ist bei der Gründung einer Stiftung in Liechtenstein vom Ausland aus keine Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer in Liechtenstein zu entrichten. Mit einem Stiftungsvermögen ab CHF 30.000 ist eine Stiftung oft schon innerhalb weniger Tage begründet. Außerdem entfällt mit einer Stiftung in Liechtenstein auch die gesetzliche Verpflichtung zur Erbersatzsteuer, wie sie in Deutschland alle 30 Jahre anfällt.


Steuerberater für internationales Steuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung im internationalen Steuerrecht spezialisiert. Im Zusammenhang mit Stiftungen in Liechtenstein schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

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  1. Steuervorteile der Immobilien-GmbH
  2. Steueroptimierter Verkauf von Immobilien

Erbschaft/Schenkung/Stiftung

  1. Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (Freibeträge, Anzeigepflichten)
  2. Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  3. Empfehlungen vor Schenkungen zu Lebzeiten
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  5. Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwälte (insbesondere im Stiftungsrecht sowie im Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für internationales Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (2) Internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung (Hinweise zu IP Box im Ausland auf Seite 13 ff.):

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