Neue Vermögensteuer?

Das planen Die Grünen, SPD & Die Linke

Neue Vermögensteuer? Was planen Die Grünen, SPD & Die Linke?

Beim diesjährigen Bundestagswahlkampf propagieren mehrere Parteien ihre Pläne für die Vermögensteuer. Ob jedoch eine Renaissance der Vermögensteuer tatsächlich gelingen kann, hängt von den Details ab, mit der man eine verfassungskonforme Wiedererhebung der Vermögensteuer in Deutschland zu erreichen trachtet. Denn die Erhebung der Vermögensteuer unterblieb seit 1997 aus gutem Grund. Doch unterscheiden sich die Pläne der Grünen, der SPD sowie der Linkspartei gleich in mehreren wesentlichen Punkten. So gedenkt die SPD das nach wie vor gültige, aber ohne Anwendung verbleibende Vermögensteuergesetz mit gewissen Anpassungen, um die Verfassungskonformität wiederherzustellen, zu reaktivieren. Die Grünen wiederum planen die Erarbeitung eines völlig neuen Vermögensteuergesetzes. Die Linke setzt hingegen mit einem progressiven Steuersatz von bis zu 5 % und einem Freibetrag von EUR 1.000.000 auf eine deutlich höhere Besteuerung von  privatem Vermögen der besonders reichen Bevölkerungsschicht. Außerdem fordern sie eine progressiv gestaffelte Vermögensabgabe für Nettovermögen über EUR 2.000.000 mit Ratenzahlungsmöglichkeit über einen Zeitraum von 20 Jahre.

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Vermögensteuer ab 2022: Wie hoch wird sie ausfallen?

In diesem Video erklären wir, wie hoch früher die Vermögensteuer war und wie sie möglicherweise zukünftig ausfallen mag.

Inhaltsverzeichnis


1. Pläne für die Vermögensteuer – Wahlkampf 2021

Im Bundestagswahlkampf 2021 propagieren die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien mit ihren Wahlprogrammen auch in steuerlicher Hinsicht zum Teil sehr unterschiedliche, gar gegensätzliche Positionen. Bei kaum einem anderen steuerlichen Thema ist dies gerade zur Fragen des zukünftigen Status der Vermögensteuer ersichtlich. Dabei gehört die Vermögensteuer zu einer der ältesten Steuerarten in Deutschland. Doch in der nach wie vor noch gültigen Fassung ist das sie begründende Vermögensteuergesetz laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 verfassungswidrig. Da der Gesetzgeber bisher aber keine Anpassungen am Vermögensteuergesetz vornahm, lief die Erhebung der Vermögensteuer zum Jahreswechsel 1996/1997 aus. Doch einige Parteien hegen bereits seit geraumer Zeit neue Pläne für die Vermögensteuer. Daher sind ihre Pläne für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer natürlich auch Bestandteil ihrer Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2021. Und wir untersuchen nun, mit welchen Vorhaben die Parteien im Hinblick auf die Vermögensteuer für die kommende Legislaturperiode aufwarten.

Eines noch vorweg: Dieser Artikel dient der Darstellung der im Vorfeld zur Bundestagswahl 2021 bekundeten politischen Ansichten der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien zur Vermögensteuer. Wir tragen hier also lediglich Fakten zusammen und analysieren einzelne Aspekte. Eine politische Meinung treffen wir damit keineswegs, denn eine politische Quintessenz hierzu liegt außerhalb unserer Ambitionen. Dies überlassen wir gerne unseren mündigen Lesern.

2. Pläne für die Vermögensteuer – relevante Parteien

Zur Bundestagswahl 2021 sind 53 Parteien sowie der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) zugelassen. Zwar mag es unwahrscheinlich wirken, dass all diese Parteien eigene Pläne für die Vermögensteuer in ihre Wahlprogramme integrieren – und wir sind ehrlich, wir unterließen die Überprüfung all dieser Wahlprogramme im Hinblick auf die Vermögensteuer. Doch scheint es ohnehin nur bei den derzeit bereits im Bundestag vertretenen Parteien relevant zu sein, genauer zu betrachten, was ihre Pläne für die Vermögensteuer sind. Daher fokussieren wir unseren kritischen Blick ausschließlich auf diese Parteien, die unserer Meinung nach auch dieses Jahr wieder Aussicht haben, Volksvertreter in den zukünftigen Bundestag zu entsenden.

Welche Auswirkungen jedoch die eine oder andere potentiell aus der Bundestagswahl hervorgehende Regierungskoalition auf den zukünftigen Status der Vermögensteuer haben mag, bleibt hingegen bei unseren Betrachtungen ohne Beachtung. Doch ist wohl sicher, dass dieser Aspekt bei Verhandlungen zwischen Parteien, die gegensätzliche Vorstellungen hierüber haben, zu einigen verzwickten Koalitionsverhandlungen führen mag. Man kann also auch aus steuerlicher Sicht gespannt auf das Ergebnis dieser Ereignisse sein, das aller Wahrscheinlichkeit nach erst nach Wochen oder gar Monaten nach der eigentlichen Wahl Auskunft über die tatsächliche Umsetzung der Pläne der Regierungsparteien zur Vermögensteuer gibt.

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3. Pläne für die Vermögensteuer: CDU/CSU

Bemerkenswert am Wahlprogram der Union ist, dass die CSU diesmal auf ein eigenes bayrisches Wahlprogram verzichtet. Stattdessen teilen CDU und CSU in einem gemeinsamen Wahlprogramm ihre politischen Vorhaben und Positionen.

3.1. CDU/CSU lehnen die Vermögensteuer ab

Wenig überraschend ist dabei auch die Haltung der Unionsparteien zur Vermögensteuer. Denn sie lehnen die Wiedereinführung der Vermögensteuer unter anderem mit dem Argument ab, dass sie Arbeitsplätze gefährde. Außerdem würde die Wiedereinführung der Vermögensteuer Hausbesitzer und somit auch Mieter treffen.

3.2. Verantwortung der Union bezüglich der Beendigung der Erhebung der Vermögensteuer

Da man also dies als Hauptgründe für die Ablehnung der Vermögensteuer angibt, kann man der Diskussion um die ursprüngliche Bedeutung der Vermögensteuer, wie sie schon von den Gründungsvätern, die unsere Verfassung für einen sozialen Rechtsstaat erarbeiteten, beabsichtigt war, ganz elegant entgehen. Damit vermeidet man aber auch eine Untersuchung zur Frage, warum es überhaupt so weit kommen konnte, dass die Vermögensteuer nach und nach an Bedeutung verlor. Lag es vielleicht daran, dass man lange Zeit den tatsächlich hohen Aufwand scheute, den ein Hauptfeststellungsverfahren zur Feststellung aktueller und somit realitätsnaher Einheitswerte hervorgerufen hätte? Dabei bot die Wiedervereinigung sicherlich eine gute Gelegenheit, um die Einheitswerte, die die Grundlage für die Erhebung der Vermögensteuer bilden, neu zu bestimmen.

3.3. Vermögensteuer als verfassungsmäßiges fiskalisches Instrument

Tatsächlich besteht auch eine Pflicht dazu, die Bemessungsgrundlage möglichst realitätsgerecht zu bestimmen. Diese Auffassung vertreten zumindest die Richter am Bundeverfassungsgericht in ihrem Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer von 1995. Doch mangelt es im Grundgesetz eben auch an einem konkreten Zeitplan für routinemäßig wiederkehrende Hauptfeststellungsverfahren. Zwar gibt § 21 Absatz 1 BewG vor, dass die Hauptfeststellung von Einheitswerten alle sechs Jahre zu erfolgen hat, doch fand dies tatsächlich erst zwei mal statt. So gelten nach wie vor Einheitswerte, die man zum 01.01.1964 in den alten Bundesländern feststellte, während in den neuen Bundesländern sogar noch Einheitswerte von 1935 maßgebend sind. Dass man im Zuge der Wiedervereinigung eine Zeit lang auf die Erhebung der Vermögensteuer in den neuen Bundesländern verzichtete, kann jedenfalls kaum als stichhaltiges Argument für diese Unterlassung herhalten.

Daher ist die Frage, die hierbei im Raum steht, durchaus relevant: haben die Unionsparteien gezielt darauf hingewirkt, dass der Vermögensteuer die rechtliche Grundlage unter den Füßen wegerodierte? Denn wenn die Antwort hierauf positiv ausfällt, dann kann man der Union zumindest einen großen Anteil an Verantwortung beim Aushebeln des verfassungsmäßigen Schutzes der Vermögensteuer vorhalten.

4. Pläne für die Vermögensteuer: SPD

4.1. Rückblick auf das bisherige Verhältnis der SPD zur Vermögensteuer

Nun mag man meinen, dass die Unionsparteien ein eigenes Interesse daran haben könnten, die Bedeutung der Vermögensteuer kontinuierlich zu verringern und dazu die Entscheidung für ein neues Hauptfeststellungsverfahren über Jahrzehnte hinweg hinauszuzögern. Schließlich gehört insbesondere die vermögende Bevölkerungsschicht, die die Vermögensteuer in der Vergangenheit trug, zur Kernwählerschaft von CDU und CSU. Doch ganz so einfach kann man dies hier kaum darstellen. Tatsächlich sind seit 1964 auch SPD-geführte Regierungen mit diesem Thema stiefmütterlich umgegangen. Sogar nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärte, war die SPD durchaus in der Lage, diesen Umstand zu korrigieren.

4.2. Reaktivierung des bestehenden Vermögensteuergesetztes

Daher mag es im Jahr 2021 durchaus verwundern, wenn nun die SPD in ihrem Wahlprogramm Pläne für eine zukünftige Erhebung der Vermögensteuer bekundet. Dabei erstaunt der Umstand umso mehr, dass die zukünftige Grundlage für die Vermögensteuer das nach wie vor gültige Vermögensteuergesetz sein soll, wenn auch in einer verfassungskonform angepassten Variante. Ohne jedoch auf die eigentliche steuerliche Problematik in Bezug auf die hoffnungslos veralteten Einheitswerte einzugehen, kann die SPD keine konkrete Lösung für die Umsetzung ihrer Pläne für die Vermögensteuer anbieten. Tatsächlich erscheint das Wahlkampfthema Vermögensteuer aus dieser Perspektive eher als ein Lippenbekenntnis, das man bei eventuellen zukünftigen Koalitionsverhandlungen wie ein unbequemes Kleidungsstück abstreifen kann, um so eine Beteiligung an der Regierung zu sichern.

4.3. Eckpunkte der Pläne für die Vermögensteuer der SPD

Dazu passt jedenfalls, dass die SPD auch in Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Vermögensteuer teils vage, teils widersprüchliche Angaben macht. So ist nach den Vorstellungen der SPD die vermögensreichste Bevölkerungsschicht – die obersten ein bis zwei Prozent – das Ziel für die zukünftige Wiedererhebung der Vermögensteuer. Gleichzeitig sollen aber keine Arbeitsplätze durch die Vermögensteuer gefährdet sein und keine Doppelbesteuerung vorkommen. Doch bei Vermögen im Ausland soll nur ein Doppelbesteuerungsabkommen hiervor schützen. Betriebsvermögen soll privilegiert, Kapitalgesellschaften aber ebenfalls steuerpflichtig sein. Außerdem sieht man einen Freibetrag von EUR 2.000.000 bei Einzelveranlagung und das Doppelte bei Zusammenveranlagung vor. Der Steuersatz soll dann progressiv bei 1 % beginnen, um dann bei einem steuerpflichtigen Vermögen von EUR 20.000.000 auf 1,5 % und bei EUR 100.000.000 auf 1,75 % anzusteigen. Der mit 2 % höchste Steuersatz soll schließlich ab einem steuerpflichtigen Vermögen von EUR 1.000.000.000 gelten. Weitere Details sind im Eckpunktpapier der SPD enthalten.

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5. Pläne für die Vermögensteuer: Die Grünen

Auch die Grünen hatten im Rahmen einer Regierungskoalition bereits Gelegenheit gehabt, um darauf hinzuwirken, die Vermögensteuer wieder zu erheben. Doch als Juniorpartner der SPD-geführten Koalitionsregierung unter Gerhard Schröder blieb diese Chance ungenutzt.

5.1. Grüne Pläne für ein neues Vermögensteuergesetz

Trotzdem propagiert derzeit auch diese Partei ihre Pläne für die Vermögensteuer in neuem Gewand. Jawohl, anders als die SPD, befürworten die Grünen einen anderen Ansatz. Sie schlagen vor, dass man das Vermögensteuergesetz von Grund auf neu entwirft. Dabei soll die Vermögensteuer erst ab einem Vermögen von EUR 2.000.000 pro Person anfallen, wobei man einen Steuersatz von 1 % vorsieht. Weiterhin soll Betriebsvermögen begünstigt sein.

Doch die Begünstigung von Betriebsvermögen ist nur ein Aspekt, mit dem die Grünen auf die Wirtschaft zugeht. So wollen sie im Gegenzug auch finanzielle Anreize für Investitionen in umweltfreundliche Technologien geben, die im Rahmen der Vermögensteuer eine Rolle spielen sollen. Man verbindet dabei die Hoffnung auf Schaffung neuer Arbeitsplätze, die gerade bei mittelständischen oder Familienunternehmen entstehen sollen.

5.2. Realitätscheck der Pläne der Grünen für die Vermögensteuer

Doch wie realistisch ist dieses Vorhaben? Insbesondere der letztgenannte Punkt sollte zu denken geben. Denn bei einem mittelständischen Unternehmen, einem relevanten Vermögen von über EUR 2.000.000 und einem Steuersatz von 1 % kann man mal schnell rechnen, wie viel – eher wie wenig – man dabei als Steuerpflichtiger sparen kann. Und wenn es um ein Familienunternehmen geht, sogar noch weniger. Denn angenommen das steuerpflichtige Vermögen einer solchen Familie betrüge EUR 6.000.000, was einem Nettovermögen von EUR 10.000.000 entspricht, so beträgt die Vermögensteuer darauf gerade einmal EUR 60.000. Welche zukunftsweisende Investition in ein Familienunternehmen kann man denn schon für diesen Betrag anschaffen? Möglicherweise ein Elektromobil? Einen großen Sprung stellt dies jedenfalls keineswegs dar. Doch ist dieser Gedanke an sich durchaus lobenswert. Vor allem ist er bei der ganzen Diskussion zur Wiedereinführung der Vermögensteuer ein erfrischend neuer Ansatz, den die anderen hier untersuchten Parteiprogramme vermissen lassen.

5.3. Sind die Pläne der Grünen zur Vermögensteuer verfassungskonform?

Abgesehen davon bleiben aber auch die Grünen eine Antwort auf die Frage schuldig, wie sie die Vermögensteuer mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen gedenken. Da sie jedoch einen völlig neuen gesetzlichen Ansatz verfolgen, den man erst später erarbeiten möchte, können wir an dieser Stelle auch keine steuerrechtliche Beurteilung vornehmen.

6. Pläne für die Vermögensteuer: Die Linke

6.1. Vermögensteuer

Wenn schon die SPD und die Grünen mit einer Wiedereinführung der Vermögensteuer liebäugeln, dann steht auch die Linke diesem Ansinnen sicherlich keineswegs nach. Tatsächlich fordern sie die bedeutendste Besteuerung von Vermögen aller hier vorgestellten Parteien. Dabei sehen die Pläne der Linken für die Vermögensteuer eine Besteuerung bereits ab einem Vermögen von EUR 1.000.000 vor. Ob das allerdings reicht, um nach eigenem Bekunden eine selbst genutzte Immobilie in der Innenstadt vor der Besteuerung zu bewahren, mag man durchaus anzweifeln. Immerhin soll hierbei ein Freibetrag von EUR 5.000.000 auf Betriebsvermögen gelten. Zudem sollen die Steuersätze progressiv gestaffelt sein und bei 1 % liegen, sofern das steuerpflichtige Vermögen unter EUR 50.000.000 beträgt. Darüber hinaus sieht die Linke 5 % als angemessen an.

6.2. Vermögensabgabe

Doch gehen die Pläne der Linken für die Vermögensteuer noch weiter, beziehungsweise über diese hinaus. So soll auch eine gesonderte, ebenfalls progressiv gestaffelte Vermögensabgabe erfolgen. Dabei geht es um eine Staffelung, die von 10 % bis 30 % reicht und die gleichen Freibeträge wie die Vermögensteuer kennen soll. Dazu soll eine Ratenzahlung verteilt auf bis zu 20 Jahre möglich sein.

6.3. Allgemeine Argumentation pro Vermögensteuer

Zwar mag man genauso wie die SPD und die Grünen bei der Diskussion ins Feld führen, dass die Zunahme von Vermögen in Deutschland in der Vergangenheit insbesondere bei der bereits hochvermögenden Bevölkerungsschicht positiv ausfiel und dies auf der anderen Seite mit einer zunehmenden Verarmung der übrigen Bevölkerungsschichten einherging. Allerdings mag man  ebenso bezweifeln, ob diese fiskalische Maßnahme auch tatsächlich dem hehren Ziel eines sozialstaatlichen Ausgleichs dienen wird oder gar dienlich ist. Zumindest das Argument, dass man hierbei den Halbteilungsgrundsatz verletze, brauchen die Verfechter einer Wiedereinführung der Vermögensteuer kaum zu fürchten. Schließlich stimmen mittlerweile sowohl Bundesfinanzhof als auch Bundesverfassungsgericht in der Ansicht überein, dass dieser zuvor geäußerte Grundsatz keineswegs auf dem Grundgesetz gründet. Doch, um es mit den Worten Friedrichs des Großen zu sagen, sollte ein Schäfer seine Schafe doch lieber nur scheren, statt ihnen das Fell abzuziehen.

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7. Pläne für die Vermögensteuer: FDP

Die Pläne der FDP sehen naturgemäß wieder ganz anders aus. Denn auch diese Partei bezieht einen bedeutenden Anteil ihrer Wählerstimmen aus dem Umfeld der Vermögenden. Daher ist ihre Einstellung zur Vermögensteuer ebenso kurz wie eindeutig: Mit der FDP wird es keine Neuauflage der Vermögensteuer geben, geschweige denn eine Vermögensabgabe im Sinne der Linken.

Seltsam mutet hierbei allerdings an, dass man damit den Mittelstand zu schützen trachtet, der zwar ohnehin steuerlich eine hohe Last trägt, doch bei Wiederbelebung der Vermögensteuer nach den Plänen der SPD, der Grünen und der Linken im Vergleich zur Bevölkerungsschicht mit dem meisten Vermögen in Deutschland ein eher geringes Vermögen zu versteuern hätte. Außerdem scheinen dabei auch mögliche Erleichterungen für den Mittelstand keinen Platz in der Diskussion durch die FDP zu erhalten. Ob uns da die FDP ihre wahre Agenda vorenthält?

8. Pläne für die Vermögensteuer: AfD

Die Alternative für Deutschland ist hingegen eine Partei, die kaum einen Hehl über ihre tatsächlichen politischen Ziele macht. Doch was sind die Pläne der AfD im Hinblick auf die Vermögensteuer? Schließlich hatte die AfD bislang kaum Gelegenheit, um ihre steuerliche Expertise zu beweisen. Dabei wissen wir auch in wirtschaftlicher Hinsicht wenig mehr, als dass sie die Wiedereinführung der Deutschen Mark fordert. Zumindest was ihr Wissen über die korrekte Schreibweise des Wortes Vermögensteuer angeht, können wir eine Feststellung machen. Und wir bescheinigen dieser Partei zumindest in diesem Punkt nur geringe Sachkenntnis. Denn in ihrem Wahlprogramm verwendete man die Schreibweise „Vermögenssteuer“, was ein „s“ zu viel ist. Also, liebe AfD, kontrolliert nächstes Mal die korrekte deutsche Schreibweise! Übrigens ist dies die einzige der hier kritisch beäugten Parteien, der dieser Lapsus unterlief.

Nach diesem beiläufigen Kommentar wollen wir uns nun wieder mit der eigentlichen steuerlichen Thematik beschäftigen. Nun, als eine konservative Partei scheint auch die AfD die Vermögensteuer kategorisch abzulehnen. Bemerkenswert ist aber auch hier, dass man dadurch insbesondere die mittelständischen Unternehmen vor der Vermögensteuer schützen möchte. In diesem Punkt sind sich also FDP und AfD einig. Von jenen Bevölkerungsschichten, die über einen Großteil des in Deutschland vorhandenen Vermögens verfügen und die deutlich stärker von der Besteuerung ihres Vermögens betroffen wären, ist auch auch hier kein Wort zu vernehmen. Nun, vielleicht ist die Aufrichtigkeit des Wahlprogramms der AfD zumindest in dieser Hinsicht doch eher von geringerem Gehalt, als zuvor angenommen?


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