Hausdurchsuchungen

warum Ermittler gerne früh morgens klingeln

Warum finden Hausdurchsuchungen morgens in der Frühe statt?

Hausdurchsuchungen morgens in der Frühe sind im Rahmen der Steuerfahndung keine Ausnahme sondern die Regel. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einerseits hofft man dadurch die verdächtigen Personen zu überraschen. Weiterhin ist dies die Tageszeit, in der die Wahrscheinlichkeit am größten ist, diese Personen zuhause anzutreffen. Es gibt aber auch einen psychologischen Effekt, den man nutzt, wenn man Hausdurchsuchungen früh am Morgen durchführt. Zu diesem Zeitpunkt ist man nämlich am wenigsten mental darauf vorbereitet, Widerstand zu leisten. Diesen Umstand nutzen Ermittler gerne aus, auch um sich selbst zu schützen. Außerdem ist es zu dieser Tageszeit weniger wahrscheinlich, dass die verdächtigen Personen erfolgreiche Vereitelungsversuche unternehmen, etwa bei der Vernichtung von Beweismitteln.

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Inhaltsverzeichnis


1. Warum Hausdurchsuchungen morgens stattfinden – Einleitung

Wer in der Vergangenheit in den Medien Informationen über Hausdurchsuchungen im Rahmen der Steuerfahndung erhalten hat, mag dabei bemerkt haben, dass diese oft früh morgens stattfinden. Beispiele hierfür sind die Hausdurchsuchungen bei Klaus Zumwinkel oder Uli Hoeneß. An und für sich erscheint dies vielen sicherlich eher schmückendes Beiwerk journalistischer Arbeit zu sein. Doch weit gefehlt. Es gibt tatsächlich gute Gründe, warum die Steuerfahndung ihre Hausdurchsuchungen gerne früh morgens ansetzt. Genau darüber liefern wir Ihnen diesmal Lesestoff. Kleiner Nebeneffekt: Nach dieser Lektüre verstehen Sie vielleicht auch eher, warum dies sowohl in anderen Kriminalermittlungen oft angewandt als auch in Krimis gerne übernommen wird.

Dabei gilt für Durchsuchungen allgemein insbesondere § 102 StPO. Ergänzende Regelungen sind in den darauffolgenden Paragraphen kodifiziert. Daneben gibt es auch Regeln zur Tageszeit, wann eine Durchsuchung stattfinden darf. Man unterscheidet dabei zwischen einem Winterhalbjahr mit den Monaten Oktober bis März und einem Sommerhalbjahr. Im Winterhalbjahr sind Hausdurchsuchungen früh morgens ab sechs Uhr bis spätestens abends um 21 Uhr zulässig. Im Sommerhalbjahr können Hausdurchsuchungen hingegen bereits um vier Uhr morgens erfolgen.

Außerdem sind unter Durchsuchungen weitaus mehr als nur Hausdurchsuchungen zu verstehen. Im Grunde sind alle Objekte, zu denen eine verdächtige Person Zutritt hat, von einer solchen Maßnahme betroffen. Dies gilt insbesondere für Büros oder Geschäftsräume. Aber auch Hotelzimmer, Fahrzeuge und Wohnwagen können hierbei in Betracht kommen.

2. Vier Gründe für Hausdurchsuchungen früh morgens

Es gibt einige Gründe dafür, warum Hausdurchsuchungen häufig in den frühen Morgenstunden stattfinden:

  1. Überraschungseffekt: Frühe Durchsuchungen können dazu beitragen, Personen anzutreffen oder Gegenstände aufzufinden, die andernfalls verborgen oder entfernt werden könnten. Durch die Durchführung in den Morgenstunden ist es wahrscheinlicher, dass die Bewohner zu Hause und möglicherweise nur bedingt wach sind, was die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Durchsuchung erhöht.
  2. Beweissicherung: Das Hauptziel einer Hausdurchsuchung ist die Beschaffung von Beweismitteln. Eine Hausdurchsuchung früh morgens kann dazu beitragen, sicherzustellen, dass solche Beweise nicht entfernt oder zerstört werden, bevor die Behörden eingreifen. Hier spielt auch der frühmorgendliche Überraschungseffekt eine Rolle, weil zu dieser Tageszeit eine zielgerichtete Reaktion, etwa zur Beseitigung von Beweismitteln, weniger wahrscheinlich ist. Weiterhin bleibt den Behörden bei Hausdurchsuchungen morgens oft mehr Zeit, bis die von den verdächtigten Personen herbeigerufenen Anwälte oder Steuerberater vor Ort erscheinen. Dadurch bietet sich den Beamten eine größere Chance, um potentielle Steuerhinterzieher mit eventuellen Beweisen unter Druck zu setzen. Das funktioniert sogar indirekt. Oft schon reicht es, dass die Verdächtigen mit ansehen müssen, wie das Ermittlungsteam sensible Unterlagen erkennt und mitnimmt. Zwar kann man hierbei vom Siegelungsrecht Gebrauch machen, doch der psychologische Druck bleibt.
  3. Minimierung des Widerstands: Personen sind in den frühen Morgenstunden oftmals weniger dazu bereit oder in der Lage, Widerstand zu leisten, was die Sicherheit der Durchsuchungsteams erhöht.
  4. Praktische Überlegungen: Hausdurchsuchungen können zeitaufwendig sein. Das Durchführen von Hausdurchsuchungen in den früh morgens bietet den Behörden ausreichend Zeit, um die Durchsuchung ordnungsgemäß und gründlich durchzuführen. Außerdem sind die mit der Durchsuchung beauftragten Beamten auf diesen Einsatz in der Regel gut vorbereitet. Sie sind also ausgeschlafen und können somit, ohne durch vorhergehende (alltägliche) Arbeiten in Anspruch genommen worden zu sein, ihren Auftrag konzentriert angehen.
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3. Wann keine Hausdurchsuchung früh morgens sinnvoll ist

Die vielen guten Gründe für eine Hausdurchsuchung früh morgens haben dazu geführt, dass dies zu einer Standardprozedur geworden ist. Dies gilt auch für ähnliche Durchsuchungen etwa durch den Zoll, bei Ermittlungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und anderen Delikten. Doch kann es auch Situationen geben, in denen diese Vorgehensweise weniger sinnvoll ist. Selbstverständlich ist dies am ehesten der Fall, wenn akute Fluchtgefahr bestehen sollte. Aber auch in Fällen, in denen die Personen, denen das Ermittlungsverfahren gilt, regelmäßig in den frühen Morgenstunden abwesend sind, etwa aus beruflichen Gründen. Und wenn von einer verdächtigen Person bekannt ist, dass sie erst im späteren Tagesverlauf einzuschlafen pflegt, käme ein späterer Einsatz, der die verdächtige Person übermüdet antrifft, eher in Frage, weil er die Erfolgsaussichten steigern würde. Denn ebenso wie im unausgeschlafenen so ist auch im müden Zustand die Abwehrbereitschaft der meisten Menschen geringer ausgeprägt.

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4. Hausdurchsuchungen morgens – Fazit

Es ist wichtig zu beachten, dass Hausdurchsuchungen in jedem Fall einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellen und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, einschließlich dem Vorliegen einer richterlichen Anordnung. Zudem ist es ratsam, bei einer Hausdurchsuchung sofort einen Anwalt oder Steuerberater einzubeziehen. Nur so kann man zuverlässig vermeiden, dass bestimmte Unterlagen, für die ein Beweisverwertungsverbot besteht, keine negativen Auswirkungen auf das Steuerstrafverfahren nehmen. Außerdem sollte man als beschuldigte Person genau wissen, welche Gegebenheiten unter das Auskunftsverweigerungsrecht fallen. Andernfalls kann dies ungewollt und ohne Not zu Krisen führen, die man mit einschlägiger Expertise hätte vermeiden können. Schließlich sind auch viele weitere Besonderheiten zum korrekten Verhalten bei einer Durchsuchung zu beachten. Sie sind wichtig, um das Steuerstrafverfahren möglichst günstig zu beeinflussen, selbst dann, wenn Hausdurchsuchungen morgens in aller Frühe stattfinden.

Dazu und zu vielen anderen Aspekten ist vor allem der Rat von in dieser Materie erfahrenen Steuerberatern und Fachanwälten von großer Bedeutung. Wenn also auch Sie fachkundiger Unterstützung bei der Bewältigung eines Steuerstrafverfahrens bedürfen, dann rufen Sie uns umgehend an. Wir stehen Ihnen gerne hilfreich zur Seite.


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Lehrauftrag für Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Spezialgebiete des Steuerrechts – Steuerstrafrecht/Steuerfahndung“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: