08
Okt 2017
Klage gegen das Finanzamt vor dem Finanzgericht
Wenn der Einspruch des Steuerpflichtigen vom Finanzamt durch die sogenannte Einspruchsentscheidung abgelehnt wurde, müssen Sie eine Klage bei dem zuständigen Finanzgericht einreichen. Die Frist für die Klage beträgt einen Monat und muss strenge formale Anforderungen einhalten.

Klage gegen das Finanzamt vor dem Finanzgericht
1. Wie geht es nach der Einspruchsentscheidung weiter?
Sobald Ihr Einspruch durch die Einspruchsentscheidung (EE) abgelehnt wurde, muss innerhalb von einem Monat Klage vor dem zuständigen Finanzgericht eingereicht werden. Hier sind besondere Formvorschriften und Antragserfordernisse zu beachten, sodass Sie hier besonders spezialisierte Steuerberater und Rechtsanwälte hinzuziehen müssen.
2. Unsere Erfahrungen vor den Finanzgerichten in Köln, Düsseldorf, Münster und Neustadt an der Weinstraße (NRW und RLP)
Wir sind eine Spezialkanzlei und haben uns besonders auf komplexe Steuerthemen spezialisiert. Daher hat unsere Steuer- und Anwaltskanzlei besondere Kompetenzen bei der Klage vor dem Finanzgericht. Die Erfahrungen aus unzähligen FG-Klageverfahren und der damit verbundenen Erfolg gibt uns Recht. Wir setzen auf eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung kombiniert mit einer umfassenden Rechtsdarstellung. Dabei ist wichtig, dass die rechtliche Würdigung auf aktuelle Literatur, namenhafte Gesetzeskommentare und jüngste Entscheidungen anderer Gerichte und des Bundesfinanzhofs gestützt wird und diese entsprechend zitiert werden.
Zu unseren kürzlichen Erfolg beim Finanzgericht Köln haben wir bereits berichtet; Es handelte sich um ein bedeutsames Verfahren zur Frage des Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften beim Unternehmensverkauf. Das Verfahren ist aktuell beim BFH anhängig und wir dort aller Voraussicht auch zu unseren Gunsten entschieden.
3. Die Kosten einer FG-Klage gegen das Finanzamt
Die Kosten für das Gericht betragen mindestens EUR 241,00 (Mindestgebühr) und richten sind darüber hinaus nach dem Gegenstandswert. Im Falle des Obsiegens, übernimmt das verklagte Finanzamt diese Kosten. Mehr Informationen zu den Kosten des Verfahrens finden Sie hier.
Das Honorar des Steuerberaters im Rahmen der gesetzlichen Gebühr übernimmt ebenfalls vom Finanzamt, sofern Ihr Anspruch durchgesetzt wurde.
Die Kosten des Finanzamts muss die Finanzverwaltung stets selbst tragen, unabhängig davon, wer gewonnen hat.