Steuerberaterexamen 2022

Inhalte der schriftlichen Prüfung

Steuerberaterexamen 2022 Besprechung – Inhalte & Infos

Heute bieten wir Ihnen eine Besprechung der Inhalte zum Steuerberaterexamen 2022. Auch in diesem Jahr gab es die klassische Dreiteilung, bei der Abgabenrecht, Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht den ersten Tag, Ertragsteuerrecht inklusive Gewerbesteuerrecht den zweiten Tag und Bilanzsteuerrecht den dritten Tag dominierten. Neben vielen geläufigen Fragestellungen streuten die Prüfer auch diesmal eine Reihe an komplexeren oder außergewöhnlichen Aufgaben bei. Wirklich bemerkenswert ist uns in unserer Besprechung zum Steuerberaterexamen 2022 aber aufgefallen, dass am dritten Tag ein Aufgabenteil erschien, der im Grunde eher zum Themenkomplex des zweiten Klausurtages gepasst hätte. Ist dies nun eine Ausnahme oder ein Vorbote für kommende Änderungen in der Struktur der Steuerberaterexamen?

Unser Video:
Steuerberaterexamen 2022 Tag 1

In diesem Video berichten wir, welche Eindrücke ein Teilnehmer am Steuerberaterexamen 2022 von Tag 1 in Erinnerung behalten hat.

Inhaltsverzeichnis


1. Besprechung zum Steuerberaterexamen 2022 – Einleitung

Alle Jahre wieder findet in Deutschland das schriftliche Steuerberaterexamen in der ersten Oktoberwoche statt. So auch 2022. Was für eine Aufregung für alle Teilnehmer und diejenigen, die eifrig mitfieberten. Schließlich ist so ein schriftliches Steuerberaterexamen mehr als nur ein jährlich einmaliges Ereignis. Es ist eine Herausforderung der besonderen Art. Geballtes Fachwissen soll von den Kandidatinnen und Kandidaten an drei aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von jeweils sechs Stunden mit allen erforderlichen Rechtsgrundlagen zu Papier kommen. Gleichzeitig sind Aufgaben stets an fiktive Fälle geknüpft, die auch so manch eine Falle enthalten können. Schon allein der Umfang der Aufgabentexte ist erdrückend. Hierbei müssen also Zeitmanagement, Auffassungsgabe, Fachwissen sowie analytische Fähigkeiten ebenso Hand in Hand gehen wie sicherlich auch eine hohe Schreibgeschwindigkeit (bei gleichzeitiger Wahrung der Lesbarkeit der Handschrift, versteht sich).

Die Herausforderung liegt aber auch bei denjenigen, die die Prüfungsaufgaben entwerfen. Sie müssen sicherstellen, dass das Steuerberaterexamen einen möglichsten hohen fachlichen Standard einfordert. Außerdem sollte dieser Standard idealerweise auch über die Jahre hinweg ein möglichst vergleichbares Niveau beibehalten. Aber auch alle anderen Aspekte, wie etwa die Bearbeitungsdauer der Aufgaben, die zur Bearbeitung aller Aufgaben ausreichen sollte, oder die Punkteverteilung müssen die Prüfer berücksichtigen.

Daher ist die nachträgliche Besprechung der Steuerberaterprüfungen stets sehr lehrreich. Insbesondere zukünftige Kandidaten können davon profitieren, dass sie sich vergangene Steuerberaterprüfungen anschauen, um sich auf die Komplexität ihrer zukünftigen eigenen Teilnahme vorzubereiten. Deshalb bieten wir nun ebenfalls eine Besprechung zum Steuerberaterexamen 2022 an.

Bevor wir aber in die Beschreibung zum Steuerberaterexamen einsteigen, möchten wir darauf hinweisen, dass wir bei unserem Bericht allein auf die Aussagen von Teilnehmern angewiesen sind. Deshalb ergibt der folgende Bericht lediglich ein ungefähres Bild von den tatsächlichen Aufgaben.

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2. Steuerberaterexamen 2022: Besprechung der Inhalte von Tag 1

Wie üblich fand am ersten Tag des schriftlichen Steuerberaterexamens eine thematische Gliederung in die Fachbereiche Abgabenrecht, Umsatzsteuerrecht sowie Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer statt.

2.1. Aufgaben zur Abgabenordnung

Zur Abgabenordnung waren auch dieses Jahr wieder zahlreiche besondere Umstände miteinander verflochten, die einer fachlichen Beurteilung diverser Verwaltungsakte harrten. So ging es um einen Steuerpflichtigen, der im Krankenhaus liegt, während sein ESt-Bescheid 2020 zur Post geht. Allerdings erreicht den Steuerpflichtigen der Bescheid niemals, da er seinem Leiden erliegt.

Zwei Monate später kommt jedoch der Alleinerbe dazu, in die Wohnung des Verstorbenen zu gelangen. Auf diese Weise erhält er Kenntnis vom Steuerbescheid. Er legt „Widerspruch“ dagegen ein.

Nun forderte die Aufgabenstellung, dass man feststellen sollte, ob der Erbe hierbei einen zulässigen Einspruch einlegte.

Außerdem soll das Finanzamt eine Vollstreckung gegen den Alleinerben eingeleitet haben. Wenn der Einspruch zulässig und begründet war, durfte das Finanzamt dann die Vollstreckung einleiten? Und welche anderen Maßnahmen stehen dem Finanzamt in diesem Zusammenhang offen?

2.2. Aufgaben zum Umsatzsteuerrecht

Als Kunsthändlerin unterliegt eine Unternehmerin in München der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Außerdem vermietet sie Immobilien an private Mieter.

Die Kunsthändlerin erwirbt in Österreich ein Gemälde von einer Privatperson und bringt es zu einem Auktionator nach Düsseldorf. Dort erfolgt die Versteigerung an einen niederländischen Unternehmer, der das Gemälde für sein Unternehmen nutzen möchte. Dazu beauftragt er ein anderes niederländisches Unternehmen mit dem Transport des Gemäldes. Der Auktionator erhält für seinen Beitrag eine Provision.

Weiterhin kam es zu einem Kommissionsgeschäft und einem Reihengeschäft. Ein deutscher Unternehmer verkaufte der Kunsthändlerin ein Gemälde, das diese direkt an einen weiteren Unternehmer in Österreich weiterverkaufte. Dabei fand der Transport des Gemäldes direkt vom deutschen Verkäufer an den Käufer in Österreich statt. Dabei veräußert die Kunsthändlerin das Gemälde im eigenen Namen, aber auf Rechnung des deutschen Unternehmers. Deshalb sollte man den Sachverhalt sowohl für die Kunsthändlerin als auch für den Verkäufer des Gemäldes beurteilen.

Der dritten Textziffer konnte man entnehmen, dass die Kunsthändlerin 2018 zwei Gemälde von einem deutschen Künstler erwarb. Ein weiteres kaufte sie 2022 auf gleiche Weise. Außerdem erwarb sie 2022 von diesem Künstler ein viertes Gemälde, allerdings aus seinem österreichischen Atelier. Diesbezüglich verkaufte die Kunsthändlerin eines der zuerst angekauften Gemälde im Inland (mit 7 % USt) und das zweite an einen Unternehmer in Italien. Das dritte Gemälde ging hingegen an einen Käufer in der Schweiz. Was mit dem vierten Gemälde geschah, bleibt uns aufgrund fehlender Informationen verborgen.

Den abschließenden Aspekt bildet die Nutzung eines von der Kunsthändlerin genutzten, Anfang 2022 erworbenen Autos. Dafür erhielt sie vom verkaufenden Autohändler einen Rabatt. Die Nutzung des Autos unterliegt folgender Aufteilung: zu 60 % nutzt die Kunsthändlerin das Auto für ihren Kunsthandel, weitere 30 % hängen mit der Vermietung der Wohnungen zusammen und nur 10 % der Autofahrten sollen privat erfolgt sein.

2.3. Aufgaben zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Die Ehefrau eines Verstorbenen erbt am 01.07.2021 als Alleinerbin zunächst einen Anteil an einer KG. Tatsächlich war der Erblasser als Komplementär zu 60 % an der KG beteiligt. Zwei Kommanditisten hielten die übrigen KG-Anteile. Die Erbin tritt nun als neue Komplementärin in die KG ein; der Gesellschaftsvertrag lässt dies zu.

Außerdem hielt die KG 15 % an einer GmbH in ihrem Betriebsvermögen. Zum Erbe gehört auch ein PKW, das im Sonderbetriebsvermögen des Erblassers lag. Zu beachten ist weiterhin, dass der Erblasser eine negative Ergänzungsbilanz auswies.

Darüber hinaus existierte auch noch ein bebautes Grundstück. Allerdings war das Wohngebäude im Rahmen eines Erbbaurechts auf dem vererbten Grundstück entstanden, wobei das Erbbaurecht noch eine Restlaufzeit von 31 Jahren hatte. Nach Ablauf dieser Frist sollte das Gebäude an den Grundstücksbesitzer übergehen und dann der vormalige Eigentümer des Gebäudes eine Entschädigung dafür erhalten.

Außerdem webten die Klausurverfasser ein weiteres, diesmal unbebautes Grundstück in die Aufgabenstellung ein. Dieses hatte der Erblasser kurz vor seinem Ableben per Kaufvertrag erworben, aber bislang lediglich eine Anzahlung über EUR 50.000 dafür geleistet. Die Erbin sollte dann die restlichen EUR 100.000 zahlen, um die Übertragung des Eigentums zu vollziehen.

Zuletzt stand auch noch die Bewertung einer Lebensversicherung an. Hier waren beide Ehegatten als Leistungsempfänger berechtigt.

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3. Steuerberaterexamen 2022: Besprechung der Inhalte von Tag 2

3.1. Steuerberaterexamen 2022: Besprechung der Aufgaben zum Einkommensteuerrecht

3.1.1. Teil 1 – Influencer mit Wohnsitz im In- und Ausland

Eine steuerlich zu beurteilende Person hat neben einem Wohnsitz in Deutschland einen weiteren in Rom. Dabei lag der Mittelpunkt des Lebens tatsächlich in Deutschland. Diese Person ist sowohl in Deutschland als auch in Italien als Influencer mit jeweils eigener Betriebstätte tätig.

Dazu ist der italienischen Betriebstätte eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zugeordnet. Hier findet die Gewinnausschüttung ohne Steuerabzug statt. Der deutschen Betriebstätte ist hingegen eine Beteiligung an einer brasilianischen Kapitalgesellschaft zugeordnet. Hier findet die Gewinnausschüttung mit Steuerabzug statt.

Außerdem verkauft dieser Influencer eine von zwei in Italien gelegenen Wohnungen im zu beurteilenden Veranlagungszeitraum. Mit beiden erzielte der Influencer zuvor Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus einer weiteren Immobilienvermietung in Brasilien sind dem Influencer hingegen Verluste entstanden.

Dazu muss man wissen, dass mit Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, mit Brasilien aber bislang keines zustande kam.

Weitere Sachverhalte von Relevanz: der Influencer leistet Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten in Italien. Außerdem unterstützt er seine ehemalige Schwiegermutter in Italien finanziell.

Die Aufgabe lautete nun, die festzusetzende Einkommensteuer des Influencers zu ermitteln.

3.1.2. Teil 2 – GmbH-Geschäftsführer

Eine weitere Aufgabe zum Einkommensteuerrecht im Steuerberaterexamen 2022 bezog sich auf einen Geschäftsführer einer GmbH. Hierbei war erstmals auch die Besprechung der steuerlichen Auswirkungen der Arbeit aus dem Homeoffice Gegenstand eines Steuerberaterexamens. Weniger spektakulär war hingegen die Überlassung eines PKWs, für die man wohl den geldwerten Vorteil zu bestimmen hatte. Hinzu kommt der Erwerb eines Anteils von 10 % an der GmbH. Dabei war der Kaufpreis stark vergünstigt, was ebenfalls als geldwerter Vorteil in Frage kam. Außerdem fand im gleichen Veranlagungszeitraum der Erwerb weiterer 40 % der GmbH-Anteile statt, diesmal aber zu fremdüblichen Konditionen.

Kurz vor Jahresende überträgt der Steuerpflichtige seine gesamten Anteile im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge an seinen Neffen. Auch die Geschäftsführung geht auf den Neffen über. Im Gegenzug soll der Steuerpflichtige eine monatliche Rente von EUR 1.000 erhalten.

Die Aufgabe forderte nun von den Teilnehmern am Steuerberaterexamen 2022, dass sie die Summe der Einkünfte berechnen sollten.

3.1.3. Teil 3 – OHG

Im dritten Teil der Aufgaben am zweiten Tag des Steuerberaterexamens 2022 stand eine OHG im Mittelpunkt des steuerrechtlichen Interesses. Allerdings war dies mit einer ganzen Reihe an Rahmenbedingungen garniert. So waren an der OHG zwei Personen beteiligt, von der die eine der zu beurteilende Steuerpflichtige war. Der andere Gesellschafter hielt allerdings mit 60 % die Mehrheit der OHG-Anteile sowie Anteile an einer E-GmbH genannte Kapitalgesellschaft. Dabei war die Beteiligung an dieser GmbH erst im Verlauf des Veranlagungszeitraums entstanden und erreichte mindestens 50 %.

Die OHG hielt nun selbst eine Beteiligung zu 100 % an einer anderen Kapitalgesellschaft, nämlich der B-GmbH. Aus dem steuerlichen Einlagekonto der B-GmbH erfolgte dann auch eine Gewinnausschüttung an die OHG.

Weiterhin gehörte eine Immobilie zum Vermögen der OHG. Diese hatte sie der E-GmbH überlassen. Außerdem soll bei der Geschäftsführung der OHG das Mehrheitsprinzip ausschlaggebend sein.

Und dann verkaufte der Steuerpflichtige seine OHG-Beteiligung auch noch zum 30.09.2021, was die Examensteilnehmer nun ebenfalls im Rahmen der Aufgabenstellung bei der Ermittlung der Einkünfte zu berücksichtigen hatten.

3.2. Steuerberaterexamen 2022: Besprechung der Aufgaben zur Gewerbesteuer

Auch beim Aufgabenteil zur Gewerbesteuer lag ein Sachverhalt mit einer OHG vor. An dieser waren zu gleichen Teilen drei natürliche Personen und eine GmbH als Gesellschafter beteiligt. Ein Gesellschafter überträgt dabei seinen OHG-Anteil zum 01.01.2021 auf seinen Sohn. Ein weiterer Gesellschafter verkauft hingegen seinen Anteil an einen anderen Käufer. An diesen Erwerber verkauft dann aber auch die GmbH zum Jahresende ihren Anteil an der OHG. Ob der für das Vorjahr festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust dafür verantwortlich war, ist eine naheliegende Vermutung, für die Aufgabenstellung aber ohne Bedeutung.

Relevant ist hingegen, dass Darlehenszinsen, Miete für einen rein elektrisch angetriebenen LKW sowie Miete für ein Lagergebäude samt Ausstattung in diese Betrachtungen einfließen.

3.3. Steuerberaterexamen 2022: Besprechung der Aufgaben zur Körperschaftsteuer

3.3.1. Teil 1 – GmbH

Der erste Teil zum Körperschaftsteuerrecht hatte mit einer GmbH zu tun, deren Zweck das Halten und der Verkauf von Beteiligungen war. Hier sollten die Teilnehmer am Steuerberaterexamen 2022 das zu versteuernde Einkommen ermitteln. Einerseits war diese GmbH zu 100 % an der F-GmbH beteiligt. Andererseits hielt sie auch 5 % der Anteil an der X-GmbH. Die X-GmbH war über einen Gewinnabführungsvertrag mit einem anderen Unternehmen verbunden (Organschaft). Deshalb erfolgte statt einer Gewinnausschüttung eine Ausgleichszahlung an die zu beurteilende GmbH. Dabei hatte die F-GmbH der X-GmbH ein Darlehen mit einem Zinssatz von 2 % überlassen, wobei 5 % fremdüblich gewesen wären.

Zur GmbH gab es weiterhin die Information, dass ihr Gesellschafter bei ihrer Gründung zwei Jahre zuvor die Y-GmbH eingebracht hatte. Im Veranlagungszeitraum erhielt die Y-GmbH ein Wirtschaftsgut der GmbH unentgeltlich, was wohl einer verdeckten Einlage entspricht. Noch im gleichen Jahr erfolgt dann aber der Verkauf der Y-GmbH.

Auch die F-GmbH stand in diesem Zeitraum zum Verkauf, der dann ebenfalls erfolgte.

Seit einiger Zeit hatte die GmbH auch ein Grundstück an eine fremde KG überlassen. Zum 01.03.2021 erwarb die GmbH einen Teil der Anteile an dieser X-KG, wobei es sich um eine Beteiligung als Kommanditist handelt. Der Kaufpreis betrug dabei EUR 650.000. Allerdings kamen nur EUR 500.000 in das Kapitalkonto der X-KG. Außerdem weist die Gesamthandsbilanz zum Jahresende einen Verlust von EUR 800.000 in Bezug auf die GmbH aus.

Außerdem erhält der GmbH-Gesellschafter eine Gewinnausschüttung. Allerdings ist diese Gewinnausschüttung durch ein Darlehen finanziert. Offenbar ist diese Dividende vorab auf den voraussichtlichen Gewinn der GmbH für das laufende Geschäftsjahr an den Gesellschafter geflossen. Dabei hat die GmbH die einbehaltene Kapitalertragsteuer verspätet abgeführt, sodass das Finanzamt einen Säumniszuschlag festlegte.

3.3.2. Teil 2 – gemeinnütziger Verein

Einen zweiten Schwerpunkt zum Körperschaftsteuerrecht im Steuerberaterexamen 2022 bildete ein gemeinnütziger Theaterverein. Er finanzierte sich einerseits durch regelmäßige Mitgliedsbeiträge, dann noch aus den Einnahmen ihrer Theateraufführungen und zu einem dritten Teil aus dem Verkauf von Getränken und Speisen. Tatsächlich sollen die mit den Theateraufführungen verbundenen Ausgaben die diesbezüglichen Einnahmen übertroffen haben. Die Gewinnermittlung soll dabei über eine Einnahmenüberschussrechnung laufen. Jedenfalls stellte dieser Aufgabenteil, der einen gemeinnützigen Verein thematisierte, eine Besonderheit im Steuerberaterexamen 2022 dar.

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4. Steuerberaterexamen 2022: Besprechung der Inhalte von Tag 3

4.1. Aufgaben zum Bilanzsteuerrecht: Teil 1 – Einzelunternehmen

Hier haben wir es mal mit einem Einzelunternehmer zu tun. Dieser Einzelunternehmer K zieht nun als Nachmieter in ein Gebäude ein, in dem zuvor der Mieter S feste Wände eingezogen hatte. Dazu hatte S mit dem Vermieter einerseits einen Mietvertrag über 20 Jahre vereinbart, andererseits aber auch zugesichert, dass mit Ablauf des Mietvertrags die eingezogenen Wände wieder entfernt werden. Da Einzelunternehmer K in den Mietvertrag des S eintritt, zahlt er diesem EUR 30.000 für die Wände. S wiederum zahlt dem neuen Mieter K EUR 9.500 für die Übernahme seiner Abbruchverpflichtung.

Dann verfügt K in seinem Betriebsvermögen über 100 Aktien der X-AG. Diese nimmt nun eine Kapitalerhöhung vor. Folglich erhält K im Rahmen dieser Kapitalerhöhung Bezugsrechte im Verhältnis 6 zu 1. Daraufhin entscheidet sich K einen Teil der neuen Aktien zu zeichnen und die verbleibenden Bezugsrechte zu veräußern. Später verkauft K aber alle Aktien.

Weiterhin ist K seit weniger als sechs Jahren Eigentümer eines unbebauten Grundstücks, das er ebenfalls dem Betriebsvermögen zuordnet. Die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, nimmt nun ein Umlageverfahren vor, in dessen Verlauf das betroffene Grundstück einer Neuordnung unterliegt. Folglich erhält K als Ausgleich ein anderes Grundstück. Da dieses einen geringeren Wert als das vorherige Grundstück hat, zahlt die Gemeinde einen Ausgleich dieses Differenzwerts in Höhe von EUR 30.000 an K.

Zu dieser Aufgabenstellung gehört die Ermittlung der Handels- und der Steuerbilanz, wobei die Handelsbilanz einen möglichst hohen und die Steuerbilanz einen möglichst niedrigen Gewinn ausweisen sollten.

4.2. Aufgaben zum Bilanzsteuerrecht: Teil 2 – GmbH

In diesem Aufgabeteil ging es insbesondere um Ansatz und Bewertung von Vorratsvermögen, unter anderem an unfertigen Erzeugnissen. Dabei hatte dies eine GmbH zu bilanzieren. Hier lag die Priorität bei einem steuerlich möglichst geringen Gewinnausweis und nachrangig um ein handelsrechtlich möglichst hohes Eigenkapital. Neben fertigen und unfertigen Erzeugnissen kamen diesmal auch Anzahlungen vor. Als Informationsgrundlage zur Ermittlung der Herstellungskosten hatten die Prüfer diesmal einen Betriebsabrechnungsbogen beigefügt.

4.3. Aufgaben zum Bilanzsteuerrecht: Teil 3 – Personengesellschaft

Gegenstand des dritten Aufgabenteils war eine echte Realteilung mit Spitzenausgleich. Dazu hatten die Prüfer die Schlussbilanz einer OHG angegeben und erwarteten nun, dass die Kandidaten die Eröffnungsbilanzen der zwei daraus hervorgehenden Einzelunternehmen entwickeln sollten. Dabei hat der eine OHG-Gesellschafter einen Teilbetrieb und der andere ein Wirtschaftsgut von geringerem Wert erhalten, wodurch der Spitzenausgleich relevant wurde.

Weiterhin erfolgte jeweils die Veräußerung der beiden Einzelunternehmen innerhalb der Sperrfrist. In der Aufgabenstellung sollte man aber als Alternative auch die steuerlichen Auswirkungen ohne Veräußerung der Einzelunternehmen beurteilen.

4.4. Aufgaben zum Bilanzsteuerrecht: Teil 4 – Überraschung

Zur Überraschung vieler Teilnehmer am Steuerberaterexamen 2022 gab es diesmal auch einen vierten Aufgabenteil am dritten Klausurtag. Dabei ging es auch weniger um Bilanzsteuerrecht sondern eher um einkommensteuerrechtliche Fragen.

So gab es wohl ein Geschwisterpaar D und L. Dabei erwirbt Frau L eine Immobilie, die bislang an ihre GmbH, an der sie zu 100 % beteiligt ist, vermietet wurde. Infolgedessen senkte sie ab dem 01.01.2021 die Miete, die zuvor noch fremdübliche EUR 5.000 monatlich betrug, auf nun EUR 1.500 ab. Im Laufe des Jahres erfolgte sogar die unentgeltliche Übertragung der Immobilie an seine GmbH.

Ihr Bruder D vermietet eine weitere Immobilie an die GmbH. Dabei beträgt die monatliche Miete EUR 3.000. Fremdüblich wären in diesem Fall allerdings nur EUR 1.000 gewesen. Tatsächlich hat D aber über viele Monate hinweg keine Mietzahlung erhalten. So erlässt er zum 01.11.2021 der GmbH sämtliche Mieten, die bis dahin gestundet wurden.

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5. Besprechung zum Steuerberaterexamen 2022 – unser Eindruck

2022 hatte es das Steuerberaterexamen mal wieder in sich. Tatsächlich war ein großer Anteil der Aufgaben dergestalt, wie sie aus früheren Prüfungen zum Standard gehörten. Neben diesem Standardrepertoire an Aufgabenstellungen, die selbstverständlich gewissen individuellen Ausschmückungen unterlagen, erwartete die Teilnehmer aber auch ein recht hoher Anteil an Überraschungen. Zwar gehören auch Überraschungen oder besonders knifflige Aufgaben ebenfalls zum Standard aller schriftlichen Steuerberaterprüfungen, aber in diesem Jahr waren auch ganz unerwartete Besonderheiten vorhanden. Beispielsweise war der Aufgabenteil zum gemeinnützigen Verein am zweiten Klausurtag ein Novum.  Auch der Betriebsabrechnungsbogen kam in dieser Form wohl erstmals bei einem schriftlichen Steuerberaterexamen zum Einsatz. Zum zweiten Mal in Folge stand diesmal die Einkommensteuer eines Influencers auf den Aufgabenblättern, wenn auch mit einer anderen steuerrechtlichen Ausrichtung.

Darüber hinaus war aber vor allem erstaunlich, dass man mit der unerwarteten vierten Aufgabe am dritten Klausurtag eher eine Aufgabenstellung aus dem Bereich der Ertragsteuern erkennen konnte, die keinen übergeordneten Zusammenhang mit dem sonst an diesem Tag abgefragten Bilanzsteuerrecht erkennen ließ. Diese Beobachtung wirft die Frage auf, ob diese Abweichung in den nächsten Jahren weitere Aufweichungen von der bisherigen klassischen Dreiteilung der Schwerpunkte an den drei Klausurtagen nach sich ziehen mag.


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