Unternehmensformen in den USA – GP / LP / LLP / LLLP / LLC / Corp. / coop
Zur Gründung einer Firma in den USA stehen verschiedene Unternehmensformen zur Auswahl. Neben dem Einzelunternehmen gibt es einerseits Personengesellschaften, wie die General Partnership (GP) oder die diversen Ausformungen der Limited Partnership (LP, LLP). Andererseits gibt es als Kapitalgesellschaft die Corporation (Corp. oder Inc.). Außerdem gibt es auch zwei weitere Unternehmensformen, nämlich die Limited Liability Company (LLC) und die Limited Liablility limited Partnership (LLLP). Dabei glänzt beide dadurch, dass hybride Gesellschaften sind. Denn man hat im Grunde stets die Wahl, ob sie nun einer transparenten oder intransparenten Besteuerung unterliegen sollen. Denn bei einer transparenten Besteuerung trägt der Gesellschafter die Steuern, während bei einer intransparenten Besteuerung die Gesellschaft selbst steuerpflichtig ist. Diese Wahl der Besteuerung trifft man als Gesellschafter, indem man einfach das entsprechende Feld bei der Steuererklärung ankreuzt. Daher spricht man auch vom Check-the-box-Verfahren.
Neues US-Steuerrecht: Nur 11% Steuern für USA-Corporation
In diesem Video erklären wir, wie eine Corporation in den USA regulär mit 21 % und in besonderen Fällen nur mit 11 % der Besteuerung unterliegt.
1. Unternehmensformen in den USA – Einleitung
Die USA gelten für viele Menschen in Deutschland nach wie vor als ein Land mit unbegrenzten Möglichkeiten. Schon allein die große Bevölkerungszahl eröffnet bei Unternehmern den Appetit, ein Stück dieses Kuchens für sich zu gewinnen. Also steht für interessierte Unternehmer, die zumeist auch aus vielen anderen Gründen in die USA auswandern möchten, die Frage im Raum, was für ein Unternehmen sie dort gründen sollen, um möglichst erfolgreich am Markt zu partizipieren. Daher analysieren wir nun für Sie, welche Unternehmensformen es in den USA gibt. Außerdem gehen wir auf die mit ihnen verbundenen Vorteile und andere Bedingungen ein. Dabei liegt ein Hauptaugenmerk auf die Einschränkungen, die interessierte Unternehmer in Deutschland beachten sollten.
2. Allgemeines zu den Unternehmensformen in den USA
Zunächst einmal ist es für einen deutschen Unternehmer relativ einfach gesellschaftsrechtliche Aspekte von Unternehmensformen in den USA nachzuvollziehen. Schließlich existieren in den USA sowohl Einzelunternehmen als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Soweit ist ihm also all dies auch aus unserem Rechtssystem in Deutschland bekannt.
Allerdings sind die USA auch auf dem Gebiet der Unternehmensformen einen Weg gegangen, der ihren Ruf als Land der unbeschränkten Möglichkeiten unterstreicht. Denn zum Beispiel mit der Limited Liability Company (LLC) existiert in den USA eine Unternehmensform, bei der man sich als Gesellschafter aussuchen darf, ob sie einer Besteuerung als Personengesellschaft (transparent) oder als Kapitalgesellschaft (intransparent) unterliegen soll. Doch auf solche hybride Unternehmensformen in den USA gehen wir selbstverständlich noch im Detail ein.
Wichtig ist noch ein weiterer Punkt, in dem ebenfalls ein wesentlicher Unterschied zum Gesellschaftsrecht in Deutschland besteht: Manche Unternehmensformen in den USA sind nur in bestimmten Bundesstaaten anerkannt. So kennt man beispielsweise in Kalifornien und in Illinois keine LLLP. Umgekehrt gibt es in den USA auch Bundesstaaten, die bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Gesellschaftsrechts für bestimmte Unternehmensformen eigene Wege beschritten haben, wenn auch die Unterschiede zumeist eher gering ausfallen.
Also muss man bei der Betrachtung der Unternehmensformen in den USA im Einzelfall stets darauf achten, was das Gesellschaftsrecht des jeweiligen Bundesstaates hierfür an Regelungen vorsieht. Denn das Föderalsystem der USA sieht vor, dass es in der Hand der einzelnen Bundesstaaten liegt, die Details zum Gesellschaftsrecht, das innerhalb ihrer Staatsgrenzen gelten soll, selbst auszuarbeiten. Allerdings sprengt eine solch detaillierte Betrachtung für alle US-Bundesstaaten und Außengebiete den Rahmen dieser allgemein angesetzten Übersicht. Daher liegt unser Fokus in diesem Bericht auf den allgemeinen Grundlagen zu den verschiedenen Unternehmensformen in den USA.

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3. Unternehmensformen in den USA: Einzelunternehmen
Beginnen wollen wir mit unserem Exkurs zu den Unternehmensformen in den USA mit den Einzelunternehmen. Man nennt diese Unternehmensform in den USA Sole Proprietorship.
Dabei gilt im Grunde das Wesentliche, das auch Einzelunternehmer in Deutschland beachten müssen: der Unternehmer haftet für Verbindlichkeiten seines Einzelunternehmens persönlich und unbeschränkt, somit also auch mit seinem Privatvermögen. Mit anderen Worten: es gibt auch in den USA keine Trennung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen.
Apropos Haftung: aufgrund der bei juristischen Auseinandersetzungen oft immens hohen Schadensersatzforderungen, die Kläger in den USA bei einer Verurteilung erwarten dürfen, ist die Sole Proprietorship sicherlich nur dann empfehlenswert, wenn man nur mit einem sehr geringen Haftungsrisiko hierbei rechnen muss. Alternativ mag auch eine gute Versicherung einen geeigneten Schutz bieten, doch dürften die Prämien hierzu meist erheblich sein. Zumindest sind solche Prämien in den USA deutlich höher, als in Deutschland.
Bei der Besteuerung gilt das gleiche, wie für einen Einzelunternehmer in Deutschland: man Versteuert den Gewinn aus dem Einzelunternehmen auf privater Ebene.
Um ein Einzelunternehmen in den USA zu gründen, ist aber auch die Ansässigkeit des Unternehmers in den USA erforderlich. Dazu muss man über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen. Nur wer diese Hürde nimmt, hat die Möglichkeit, ein Einzelunternehmen in den USA zu gründen. Daher ist diese Unternehmensform für Unternehmer, die keine Ansässigkeit in den USA anstreben oder erlangen, ausgeschlossen. Doch es gibt ja noch weitere Alternativen.

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4. Unternehmensformen in den USA: Personengesellschaften
Personengesellschaften, die in ihrem Charakter jenen in Deutschland gleichen, zumindest aber ähneln, gibt es auch in den USA. Wir stellen sie nun einzeln vor.
4.1. Unternehmensformen in den USA: General Partnership (GP)
Die GP ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei natürliche Personen als Gesellschafter an der Geschäftsleitung partizipieren. Daher entspricht sie, je nach Ausgestaltung, der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Dabei kann man eine solche Unternehmensform auch ohne Gesellschaftsvertrag in den USA betreiben. Jedoch besteht die rechtlich begründete Ansicht, dass die GP eine eigenständige Entität darstellt (Article 2 Section 201 Uniform Partnership Act (1997)). Allerdings haben nur eine Reihe von Bundesstaaten diese Bundesvorschrift übernommen.
Wie beim Einzelunternehmen tragen auch bei der GP die Gesellschafter die Haftung aus Verbindlichkeiten ihres Unternehmens unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Dabei ist es unerheblich, ob es um eine vertragliche Verpflichtung im Außenverhältnis oder um einen Schadensersatzanspruch eines Dritten geht. Ebenfalls ohne Bedeutung für die persönliche Haftung eines Partners ist, wer den Haftungsfall zu verantworten hat. Dies kann zum Beispiel auch ein Angestellter sein, für den ein oder mehrere Partner haften. Allerdings kann im Innenverhältnis ein Anspruch auf Ausgleich des übernommenen Haftungsfalls bestehen.
Die Besteuerung findet auch hier auf privater Ebene der Gesellschafter statt. Somit hat jeder Gesellschafter seinen ihm zustehenden Gewinnanteil selbst zu versteuern. Dies setzt allerdings ebenfalls voraus, dass die Gesellschafter in den USA ansässig sind.
4.2. Unternehmensformen in den USA: Limited Partnership (LP)
Wie es der Name im Grunde schon verrät, besteht bei der Limited Partnership eine beschränkte Haftung bei den Gesellschaftern. Allerdings gilt dies nur für einen Teil der Gesellschafter. Denn mindestens einer der Gesellschafter trägt hierbei ein persönliches Risiko. Somit haftet er im Außenverhältnis sowohl unbeschränkt als auch unmittelbar mit seinem privaten Vermögen. Dafür obliegt ihm auch die Geschäftsführung. Und ja, man kennt dieses Gesellschaftsverhältnis auch aus dem deutschen Handelsrecht als Kommanditgesellschaft. Dabei entspricht der Komplementär der KG dem General Partner in der LP, während der Kommanditist im Limited Partner seine Entsprechung findet. So betrachtet, ist die Rolle des Limited Partners die eines Kapitalgebers.
Falls der beschränkt haftende Partner jedoch Einfluss auf die Geschicke der LP zu nehmen vermag, dann kann er unter Umständen dennoch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar sein. In diesem Punkt unterscheidet sich die LP von der deutschen KG, bei der die gesetzlich geschützte Stellung des Kommanditisten prinzipiell keine Einschränkung seiner Haftung zulässt. Doch dafür ist ja auch seine Einflussnahme auf die Geschäftsführung ausgeschlossen, was hingegen einem Limited Partner einer LP in gewisser Weise offensteht.
Auch bei der LP findet grundsätzlich eine transparente Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter statt. Damit kommt diese Unternehmensform nur dann in Betracht, wenn die Gesellschafter in den USA ansässig sind.
Falls jedoch der General Partner eine beschränkt haftende Körperschaft ist, dann unterliegt die LP einer intransparenten Besteuerung.
4.3. Unternehmensformen in den USA: Limited Liability Partnership (LLP)
Zur Limited Partnership in den USA gibt es noch zwei artverwandte Unternehmensformen. Dabei steht die Limited Liability Partnership für eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter jeweils nur für ihre eigenen Handlungen eine Haftung übernehmen. Somit erinnert diese Regelung an die Verhältnisse, wie wir sie von der deutschen Partnerschaftsgesellschaft kennen. Deshalb kennt die LLP nur Limited Partner.
Bezüglich der Haftung der Limited Partner gibt es etwas wichtiges zu beachten. Denn hierbei kann es bei der rechtlichen Grundlage je nach Bundesstaat beträchtliche Unterschiede geben. So ist davon sowohl die Haftung aufgrund von Fehlern des Mitgesellschafters als auch der Angestellten betroffen. Weiterhin kann unter Umständen ein Partner auch für einen Fehler eines anderen Partners haftbar sein, wenn er davon Kenntnis hatte. Auch die Beschränkung auf deliktische Haftungsfälle kann in Einzelfällen um eine Haftung aufgrund vertraglicher Bindungen erweitert sein. Und natürlich können hier viele Faktoren in unterschiedlichen Kombinationen in das Gesellschaftsrecht der einzelnen Bundesstaaten Eingang gefunden haben.
Selbstverständlich stellt diese latente Mithaftung von Partnern einer LLP, in welcher Form sie auch immer gesetzlich vorliegen mag, ein uns in Deutschland kaum relevantes Risiko dar. Doch kann dies in den USA unter Umständen zu gravierenden Konsequenzen führen. Deshalb ist auch hier eine detaillierte Beratung vor der Gründung einer solchen Unternehmensform in den USA zwingend angeraten.
Bei der Besteuerung folgt man als Gesellschafter einer LLP den selben Regeln, wie bei einer LP. Also versteuert man die Gewinne, die die LLP jährlich ausschüttet, im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung.
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5. Unternehmensformen in den USA – Kapitalgesellschaften
5.1. Unternehmensformen in den USA: Corporation
Anders als in Deutschland, wo man gesetzlich zwischen einer GmbH und einer AG strikt unterscheidet, existiert hierzu keine direkte Entsprechung in den USA. Selbstverständlich trennt man auch dort zwischen solchen Unternehmen, bei denen man eine Beteiligung an der Börse erwerben kann, und solchen, bei denen es keine öffentliche Streuung der Beteiligungsverhältnisse gibt. Doch diese Trennung ist in den USA im Gesellschaftsvertrag statt per Gesetz geregelt. Somit gibt es im Unterschied zu der großen Vielfalt an Personengesellschaften im Grunde nur eine Unternehmensform bei den Körperschaften in den USA, nämlich die Corporation. Dabei können als zulässige Abkürzungen für Corporation unter anderem Corp. oder Inc. Verwendung finden.
Wie eben erwähnt, findet die eigentliche Ausgestaltung der US-Corporation mittels Gesellschaftsvertrag statt. Damit unterliegt sie auch den rechtlichen Leitlinien desjenigen Bundesstaates, in dem ihre Gründung stattfindet. Denn auf Bundesebene findet aufgrund des föderalen Rechtssystems der USA lediglich die grobe Skizzierung der grundlegenden Rechtsprinzipien der Corporation statt. Dennoch kann man ganz allgemein einige Grundtypen dieser Unternehmensformen in den USA unterscheiden.
Und natürlich gelten auch in den USA Corporations als Unternehmensformen, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Daher haften die Corporations in der Regel für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dadurch kommt den Gesellschaftern oder Aktionären nur eine beschränkte Haftung zu.
5.1.1. Public traded Corporation
Eine public traded oder oft einfach nur public genannte US-Corporation ist eine klassische Aktiengesellschaft. Ihre Gesellschaftsanteile kann man als Aktien an der Börse frei handeln. Die meisten großen US-Corporations, wie etwa Apple Inc., Tesla, Inc. oder Alphabet Inc., gehören hierzu.
Als Aktionär versteuert man sowohl die Gewinne aus dem Kauf und Verkauf der Aktien als auch an erhaltenen Dividenden.
5.1.2. Privately held Corporation
Im Gegensatz dazu sind die privately held oder auch closed sowie einfach private Corporations in den USA Unternehmensformen, die der deutschen GmbH am meisten ähneln. Auch in den USA stellen die private Corporations die am weitesten verbreitete Körperschaft dar. Sie kennzeichnet, dass man als Gesellschafter hierbei Anteile statt Aktien am Unternehmen hält, die man frei handeln kann, sofern das Gesellschaftsrecht dies zulässt. Auch andere Formen der Übertragung der Anteile sind hierbei möglich.
5.1.3. S Corporation
Die Small business Corporation, die man im Allgemeinen S Corporation nennt, ist eine Sonderform der private Corporation. Hier ist die Anzahl der Gesellschafter auf ein Maximum von 100 begrenzt. Dabei ist auch zu beachten, dass die Gesellschafter in den USA ansässig sein müssen, oder, andernfalls, die US-amerikanische Staatsbürgerschaft haben müssen.
Die Besteuerung der S Corporation erfolgt auf Ebene der Gesellschafter. Damit ist eine transparente Besteuerung für eine Körperschaft möglich. Um genau zu sein, ist dies tatsächlich sogar eine Voraussetzung für eine S Corporation.
5.1.4. Mutual benefit Corporation
Bei der mutual benefit Corporation liegt der Fokus der geschäftlichen Tätigkeit des Unternehmens auf Erfüllung eines gemeinsamen Ziels, das der Förderung der Gesellschafter dienen soll. Damit kommt diese Unternehmensform in den USA der deutschen Genossenschaft inhaltlich sehr nahe. So haben beispielsweise ursprünglich viele Versicherungsgesellschaften in den USA als mutual benefit corporations begonnen, wobei sie im Laufe der Zeit zu anderen Unternehmensformen transformierten.
5.1.5. Public benefit Corporation
Eine gewisse Ähnlichkeit zur mutual benefit Corporation hat auch die public benefit Corporation, in manchen US-Bundestaaten auch einfach nur benefit corporations genannt, weil sie ebenfalls eine Förderung zum Ziel hat. Allerdings stehen bei der auch mit B Corp. oder PBC abgekürzten public benefit Corporation das Gemeinwohl bei der Förderung im Vordergrund. Wenn man davon absieht, dass die B Corp. auch einen Gewinn an ihre Gesellschafter ausschütten darf, könnte man sie durchaus mit einer deutschen gemeinnützigen GmbH vergleichen. Damit ist die B Corp. als Unternehmensform in den USA ein Modell für eine Körperschaft, bei der soziale Aspekte mit wirtschaftlichen Interessen der Gesellschafter Hand in Hand gehen.
5.2. Besteuerung der US-Corporation
Die Besteuerung einer Corporation in den USA erfolgt ebenfalls getrennt auf Bundesebene sowie mit state and local taxes. Doch hat eine US-Corporation den Vorteil, dass sie auf Bundesebene einheitlich mit einem Steuersatz zur Körperschaftsteuer von nur 21 % zu rechnen hat. Zusammen mit den state and local taxes kommt man somit auf eine Gesamtsteuerlast, die unter 35 % liegt.
Darüber hinaus bestehen auch Ausnahmeregeln, die die Besteuerung von Corporations in den USA weiter privilegieren. So kommen bei Einkünften, die im Zusammenhang mit der Ansiedlung von immateriellen Wirtschaftsgütern im Ausland in Verbindung stehen, andere Regeln zum Einsatz. Auf diese Weise kann unter anderem die Steuer auf lediglich 11 % fallen.
Wie bei anderen Unternehmensformen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, steht es auch einer Corporation in den USA frei, ihren Gewinn an ihre Gesellschafter oder Aktionäre auszuschütten. Findet eine Gewinnausschüttung statt, dann tragen die Gesellschafter die weitere, damit verbundene Besteuerung.
6. Unternehmensformen in den USA – hybride Gesellschaften
Als hybride Gesellschaften versteht man Gesellschaften, die strikt gesehen weder fest zu den Personengesellschaften noch zu den Körperschaften gehören. Der Grund hierfür ist, dass sie Elemente aus beiden Gesellschaftsformen enthalten. So kann dabei die Haftung und die Art der Besteuerung variabel sein. In dieser Hinsicht gibt es keinen direkten Vergleich zum deutschen Gesellschaftsrecht. Doch gerade diese flexiblen Unternehmensformen in den USA bieten auch eine große Freiheiten für Unternehmer aus dem In- und Ausland.
6.1. Unternehmensformen in den USA: Limited Liability Limited Partnership (LLLP)
6.1.1. Gesellschaftsrechtliche Aspekte einer LLLP
Die Limited Liability Limited Partnership ist die zweite Unternehmensform, die an die LP angelehnt ist. Sie ist erst vor einiger Zeit als Unternehmensform in den USA entstanden. Dabei wollte man eine Konstruktion, die viele Unternehmer zuvor mittels einer LLP umsetzten, juristisch sauber definieren. Denn früher konnte man eine LLP mit einer Kapitalgesellschaft als General Partner mit einer meist geringen Beteiligung von allenfalls 1 % zusammen mit einer natürlichen Person als Limited Partner gründen. Na, wem kommt dies bekannt vor? Richtig, es entspricht im Grunde einer deutschen GmbH & Co. KG.
Allerdings gibt es einen wesentlichen Unterschied zur deutschen GmbH & Co. KG. Denn die LLLP kann auch einen oder mehrere beschränkt haftende General Partner haben, die keine juristischen, sondern natürliche Personen sind. Dennoch führt dies dazu, dass die LLLP im Grunde wie eine Körperschaft agiert. So ist allein die LLLP als Körperschaft haftbar. Die Gesellschafter haften dagegen nur mit ihrer Einlage (sofern sie diese bereits erbrachten). Der einzige Unterschied zwischen einem General Partner und einem Limited Partner in einer LLLP betrifft damit die Geschäftsführung, die der General Partner verantwortet.
6.1.2. Besteuerung einer LLLP
Die Besteuerung der LLLP findet in den USA entweder als Personengesellschaft oder als Körperschaft statt. Dies können die Gesellschafter bestimmen, in dem sie bei der Einkommensteuererklärung zu einer der beiden Verfahren optieren. Wenn die Wahl auf die steuerliche Behandlung als Personengesellschaft fällt, dann findet eine transparente Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter statt. Im gegenteiligen Fall führt dies zu einer Besteuerung als Körperschaft mit einem pauschalen Steuersatz von 21 % auf Bundesebene sowie zusätzlichen state and local taxes derjenigen Regionen, in der die LLLP ansässig ist sowie zu der sie eine wirtschaftliche Anknüpfung (Nexus) hat.
Anders, als die prinzipiell auch für deutsche Personengesellschaften offen stehende Besteuerung mittels Körperschaftsteuer, ist das Verfahren, mit dem man als Gesellschafter einer hybriden Unternehmensform in den USA die Art der Besteuerung bestimmt, ganz leicht. Denn bei der US-Steuererklärung macht man einfach ein Häkchen an der gewünschten Stelle. Somit ist kein Antrag und keine langwierige Prüfung seitens des Finanzamts erforderlich.
6.2. Unternehmensformen in den USA: Limited Liability Company (LLC)
6.2.1. Geselschaftsrechtliche Aspekte einer LLC
Bekannter als die LLLP ist jedoch die Limited Liability Company. Die LLC kann man in vielen Bundesstaaten auch mit nur einem Gesellschafter gründen. Jedoch gilt dies, wie auch bei vielen anderen rechtlichen Aspekten, keineswegs universell. Dennoch kann man die LLC am besten mit einer deutschen GmbH vergleichen, wobei dies nur auf der Ebene des Gesellschaftsrechts und der Geschäftsführung gilt, aber bei der Besteuerung hingegen enden kann.
Im Unterschied zu den Personengesellschaften ist es einem Gesellschafter einer LLC möglich diese vom Ausland aus in den USA zu gründen. Damit kann sowohl von Deutschland als auch von einem anderen Land aus eine LLC betreiben, ohne selbst in den USA ansässig uns somit steuerpflichtig zu sein.
6.2.2. Die Public Limited Liability Company als Sonderform der LLC
Eine Unterform zur LLC ist die Public Limited Liability Company (PLLC). Dies ist eine spezielle LLC, bei der ein Bundesstaat für gewisse Berufsgruppen wie etwa Ärzten oder Architekten die Unterscheidung zur regulären LLC fordert. Dies hat unter Umständen zur Folge, dass die Gesellschafter einer PLLC trotz ihrer allgemein beschränkten Haftung in besonderen Fällen dennoch haftbar bleiben (zum Beispiel bei Behandlungsfehlern durch Mediziner).
6.2.3. Besteuerung der LLC
Selbstverständlich ist die Besteuerung der LLC ebenso variabel, wie bei der ebenfalls hybriden LLLP. Also entscheidet auch bei einer LLC der Gesellschafter oder die Gesellschafterversammlung, ob die LLC nun wie eine Personengesellschaft transparent oder wie eine Corporation intransparent ihre Steuern entrichten möchte. Somit findet hierbei das Check-the-box-Verfahren ebenfalls Anwendung.
Dadurch, dass eine LLC bei der Besteuerung transparent sein kann, bietet sie bei der Besteuerung im Ausland steuerliche Vorteile. Diese Vorteile können erheblich sein, wenn die LLC aufgrund der transparenten Besteuerung in den USA als disregarded entity gilt, während der Gesellschafter in einem niedrigbesteuernden Ausland ansässig ist. Den größten Vorteil erhält der Gesellschafter hierbei, wenn er in einem Land ansässig ist, das strikt nach dem Territorialitätsprinzip statt nach dem Welteinkommensprinzip besteuert.
7. Unternehmensformen in den USA: Cooperative (coop)
Die Liste der Unternehmensformen in den USA wäre ohne Nennung der Cooperative (abgekürzt co-op oder coop) unvollständig. Tatsächlich sind Genossenschaften in den USA recht weit verbreitet und umsatzstark. Vor allem existieren sie als sogenannte housing cooperative im Immobiliensektor, als credit union im Finanzdienstleistungssektor, sowie im Einzelhandel, im Dienstleistungsbereich oder im landwirtschaftlichen Sektor.
Eine Cooperative zählt, wie eine Körperschaft, zu den intransparent besteuerten Steuersubjekten in den USA. Das bedeutet, dass sie eine eigene Steuererklärung einreichen muss. Allerdings kann es hierbei zumindest auf Bundesebene einige Steuervorteile gegenüber einer Corporation geben.
Steuerberater für internationales Steuerrecht
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Internationales Steuerrecht – Privat
- Bereitstellung von Informationen für Auswanderer in die USA
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Internationales Steuerrecht – Unternehmen
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- Entwicklung von Maßnahmen zur Reduktion der Steuerlast (z.B. Rechtsformwahl, Sitzverlegung)
- Gründung von Holdinggesellschaften (Realisierung steuerfreier Veräußerungsgewinne, Dividendenerträge)
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Internationale Umwandlungen
- Beratung zu sämtlichen internationalen Umwandlungsvorgängen (grenzüberschreitende Einbringung, grenzüberschreitende Verschmelzung)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Lehrauftrag für internationales Steuerrecht
Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Spezialgebiete des Steuerrechts Internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:
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