Gibt es die perfekte Steueroase?

Steuern sparen im Ausland

Steuern sparen im Ausland: Gibt es die perfekte Steueroase?

Viele Mythen ranken sich um sogenannte Steueroasen oder Steuerparadiese. Oft handelt es sich dabei um Länder, mit denen man auch sonst ein schönes, bequemes Leben assoziiert. Doch vor allem denkt man bei diesen Orten an Steuerfreiheit. So bieten zum Beispiel Länder, deren Besteuerungssystem auf dem Territorialitätsprinzip beruhen, die Möglichkeit, ausländische Einkünfte praktisch steuerfrei zu halten. Dann ist auch die Frage nach der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen von Bedeutung. In vielen Fällen ist es recht einfach die Steuerpflicht an diesen Orten zu erlangen. Dies gilt natürlich auch für etwaige Unternehmen, die ein Steuerpflichtiger führt. Außerdem kann es auch erforderlich sein, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland besteht, um steuerliche Privilegien zu sichern. Dazu zählt auch die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung. Wie man also sieht, ist die Suche nach der perfekten Steueroase differenziert zu betrachten. Neben den eigenen persönlichen Vorlieben sollten daher auch viele andere Faktoren bei der Ermittlung der individuellen Steueroase mit einfließen.

Wegzugsteuer vermeiden (ohne Doppelbesteuerungsabkommen)

In diesem Video erklären wir, wie Sie die Wegzugsteuer bei einem Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden können.

1. Mythos Steueroase

Unter einer Steueroase, oft auch als Steuerparadies bezeichnet, versteht man allgemein ein Land oder ein besonderes, steuerlich autonomes Gebiet, in dem man kaum oder sogar gar keine Steuern zahlt. Zwar mag dieses idealisierte Bild in der Realität gewisse Entsprechungen haben und auch bei anderen Parametern jenseits des Themas Steuern, wie etwa dem Klima oder dem möglichen Lebensstil, sehr gut dastehen. Allerdings ist die steuerliche Betrachtung tatsächlich meist an sehr viele Faktoren geknüpft, die zum Teil nur bedingt für die klassischen Vertreter unter den Steueroasen positive Aspekte liefern. Daher sei auch gleich zu Beginn unseres Beitrags klar gestellt, dass es keine in allen Aspekten perfekte Steueroase gibt.

Wer nun diese unerwartete Wahrheit akzeptiert hat, sich aber dennoch wundert, warum wir hier an diesem Beitrag weiter geschrieben haben, der wird im Folgenden mit ganz spezifischen Informationen zu diesem spannenden Thema für sein Weiterlesen belohnt.

2. Was macht eine Steueroase aus?

Nun mag man verschiedene Kriterien heranziehen, um eine Definition des Begriffs Steueroase zu bilden. Allerdings ist die wichtigste Komponente in dieser Hinsicht der Umstand, dass in einem solchen Land kaum oder keine Steuern zu zahlen sind. Jedoch kann dies verschiedene Gründe haben. Liegt es an einem besonders niedrigen Steuersatz? Wenn ja, gilt er dann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen? Oder erhebt man dort prinzipiell keine Steuern?

Damit haben wir lediglich einige in einer ganzen Reihe an möglichen Kriterien erwähnt, die bei der Untersuchung des Phänomens Steueroase eine Rolle spielen können. Andere Parameter, die außerhalb der steuerlichen Natur der in Frage kommenden Länder stehen (und auch keinen Bezug zu Palmen, Strand und Sonnenschein haben), basieren auf der Situation des auswanderungswilligen Steuerpflichtigen selbst. Auch sie können entscheidend sein, ob ein Land als steuerlicher Zufluchtsort taugt. Dazu gehören zum Beispiel Art und Umfang der Einkünfte oder die Bereitschaft tatsächlich die Bundesrepublik für immer zu verlassen. Denn viele Auswanderer befällt manchmal neben einer natürlichen Heimweh auch eine neue unternehmerische Idee zu Projekten, bei denen die Infrastruktur in Deutschland vielleicht deutlich attraktiver ist, als in der Steueroase. Deshalb ist auch die Möglichkeit einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland bei der Analyse zu berücksichtigen.

3. Differenzierung der Kriterien zur Auswahl einer individuellen Steueroase

Heutzutage ist es sehr einfach geworden, einen individuell geeigneten Wohnsitz auf der Welt auszusuchen. Reisen ist leicht, schnell und vergleichsweise sicher, Kommunikation so gut wie überall und jederzeit möglich. Wieso sollte man dann also beim Lebensstil und bei der Besteuerung einen anderen Ansatz verfolgen?

Deshalb betrachten wir nun einige der wichtigsten Punkte, die bei der Wahl einer persönlichen neuen Heimat steuerlich relevant sind.

3.1. Auswanderung auf Dauer oder nur vorübergehend?

Beginnen wir mit der Absicht eines Steuerpflichtigen bezüglich einer möglichen Heimkehr. Sollte der Steuerpflichtige beabsichtigen auf Dauer im Ausland zu verweilen, sodass eine Rückkehr nach Deutschland auszuschließen ist, dann können deutlich mehr Optionen in Erwägung gezogen werden, als wenn man von einer späteren Rückkehr ausgeht, oder zumindest diese keinesfalls ausschließen mag.

3.1.1. Auswanderung auf Dauer

Bei einer dauerhaften Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ist zu prüfen, ob zukünftig eventuell eine beschränkte Steuerpflicht vorliegen könnte. Dies ist der Fall, wenn man zwar seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik etabliert, gleichzeitig aber Einkünfte bezieht, die in Deutschland entstehen. Denn dann ist eine Besteuerung dieser Einkünfte im Inland sehr wahrscheinlich. Im Detail ist dann natürlich zu prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen dies anders regelt, doch meistens liegt die Steuerhoheit in derartigen Konstellationen bei der Bundesrepublik.

Sollten bei der Auswanderung jedoch auch alle finanziellen Bande mit der Heimat gekappt werden, dann besteht in der Regel auch keine Steuerpflicht mehr gegenüber Deutschland. In diesem Fall stehen einem Auswanderer natürlich mehr Optionen bei der Wahl seines Ziels zur Verfügung.

3.1.2. Vorübergehend erlöschende Steuerpflicht

Auch wenn man die Absicht hegt, Deutschland auf Dauer zu verlassen, sollte man im Blick behalten, dass es unter Umständen manchmal doch erforderlich sein könnte zurückzukehren, sodass die unbeschränkte Steuerpflicht erneut eintritt. Dies kann dann oft auch zu steuerlichen Konsequenzen führen, die man vermeiden kann, wenn man auch diese Eventualität bei der Bestimmung des Ziellandes sowie der Einkünfte im Ausland mit einbezieht. Denn selbst wenn man ursprünglich das Gegenteil beabsichtigt, kann ein persönlicher Grund zur Rückkehr nach Deutschland führen.

Daher ist dieser Abschnitt auch für diejenigen von Interesse, die sich relativ sicher sind, dass sie dauerhaft im Ausland bleiben wollen. Denn hier gehen wir kurz auf die Aspekte ein, die zu beachten sind, wenn man nur zeitweilig die Steuerpflicht gegenüber Deutschland aufgibt.

Steuerlich am günstigsten zu gestalten ist die Situation für Unternehmer, die während ihres Auslandsaufenthalts eine Kapitalgesellschaft gründen und dann nach Deutschland zurückkehren. Denn dann findet die Besteuerung im steuerlich günstigeren Ausland statt. Im Vergleich dazu führt die Gründung einer Personengesellschaft im Ausland bei einer Rückkehr des Steuerpflichtigen nach Deutschland zu einer Berücksichtigung dieser Einkünfte hierzulande. Somit tritt dann doch ein, was ja ursprünglich zu vermeiden war. Zwar bieten Personengesellschaften im Ausland durchaus die Möglichkeit erheblich an Steuern zu sparen, doch gilt dies eben auch nur solange, wie man auch selbst Steuerpflichtiger vor Ort ist.

Übrigens kann es vor dem Wegzug ins Ausland hilfreich sein, wenn man diese Absicht dem Finanzamt mitteilt und dabei auch eine spätere Rückkehr, sofern vorgesehen, ebenfalls erwähnt. Damit vermeidet man unter Umständen Situationen, bei denen die Finanzverwaltung in ihren späteren Einschätzungen vom Gegenteil ausgeht.

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3.2. Die Bedeutung der Doppelbesteuerungsabkommen

Weiterhin mag in vielen Fällen, in denen eine beschränkte Steuerpflicht mit Deutschland besteht, die Existenz eines Doppelbesteuerungsabkommens hilfreich sein. Denn damit kann man meistens erreichen, dass, statt Deutschland, das steuerlich günstigere Ausland die Steuerhoheit über die in Deutschland erzielten Einkünfte erhält.

3.3. Steuerzertifikat als Nachweis zur Steuerpflicht im Ausland

Um nun nachweisen zu können, dass man bei der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens tatsächlich im Ausland steuerpflichtig ist, fordern deutsche Finanzämter in aller Regel einen Nachweis über die Ansässigkeit des beschränkt Steuerpflichtigen. Diesen Nachweis, über die im Ausland verortete Steuerpflicht, liefern sogenannte Steuerzertifikate. Dabei können die Bedingungen, unter denen ein Staat ein Steuerzertifikat ausstellt, sehr unterschiedlich sein. So ist es zum Beispiel in den meisten Ländern der EU davon abhängig, dass die fragliche Person zu mindestens 183 Tagen im Jahr einen Wohnsitz dort hat. Darüber hinaus sind aber auch andere Optionen nutzbar, um ein ausländisches Steuerzertifikat zu erhalten. So bietet etwa Malta, Zypern, Italien oder Griechenland die Ausstellung eines Steuerzertifikats an, wenn im Gegenzug eine Investition ab einem gewissen Mindestbetrag getätigt oder eine pauschale Steuer gezahlt wird.

Steuerzertifikate sind auch in anderer Hinsicht hilfreich. Denn wenn tatsächlich der Fall eintreten sollte, dass man nach Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht nach Deutschland zurückkehrt, dann verlangen Finanzämter oftmals einen Nachweis für die zwischenzeitliche Steuerpflicht des Rückkehrers. Kann zum Beispiel ein Perpetual Traveler aufgrund seiner Lebensumstände kein solches Dokument vorweisen, dann mag die Finanzbehörde zur Annahme neigen, dass die unbeschränkte Steuerpflicht nie aufgegeben wurde. Ein Steuerzertifikat ist daher stets hilfreich.

3.4. Quellensteuern beachten, auch in Steueroasen

Zwar erscheinen gewisse Standorte im Ausland im Hinblick auf die zu entrichtende Körperschaftsteuer attraktiver als Deutschland, doch kann es vorkommen, dass diese vermeintlichen Steuerparadiese tatsächlich eine Quellensteuer erheben. Falls jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem solchen Land besteht, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, kann man die Quellensteuer über dieses bilaterale Abkommen steuerlich geltend machen. Liegt jedoch kein Doppelbesteuerungsabkommen vor, dann bleibt es beim Einbehalt der Quellensteuer. Selbst mit einem Doppelbesteuerungsabkommen sollte auch ein ausländisches Steuerzertifikat vorliegen, um die Argumentation zur Vermeidung der Quellensteuer zu untermauern.

Das Thema Quellensteuern steht auch mit dem Ansatz von Betriebsaufwand bei großen, international agierenden Konzernen im Zusammenhang. Denn um Lizenzgebühren an den Orten steuerlich anzusetzen, an denen der Gewinn generiert wird, bedarf es eines im Ausland ansässigen Unternehmens, das die Lizenz gegen Gebühr vergibt. Gleichzeitig muss aber auch eine Quellensteuer vermieden werden. Um dies steuerlich möglichst optimal zu gestalten, sind aber oftmals ineinander verschachtelte internationale Beziehungsgeflechte erforderlich, die sich nur große Konzerne leisten können.

3.5. Niedrige Steuersätze in Steueroasen nutzen

Dies ist so selbstredend, dass dieser Absatz eigentlich schon mit ganz wenigen Worten zum Ende kommen könnte. Doch wollen wir unseren Lesern auch hierzu ein wenig mehr Einblick bieten. Denn in vielen Ländern, die man für Steueroasen hält, weil dort (vermeintlich) keine Steuern erhoben werden, liegt dies an der Anwendung des Territorialitätsprinzips bei der Besteuerung. Dieses Prinzip ist angelsächsischen Ursprungs, hat aber aufgrund der Kolonialgeschichte des Britischen Empires weltweite Verbreitung erfahren.

Beim Territorialitätsprinzip knüpft die Besteuerung an den Staat an, in dem ein Steuerpflichtiger ansässig ist. Nur die Einkünfte, die in diesem Land entstehen und dem Steuerpflichtigen zufließen, unterliegen der Besteuerung. Dies bedeutet aber auch, dass dann ausländische Einkünfte eben der Steuerhoheit im Ausland unterliegen. Somit gelten Einkünfte, die ein Steuerpflichtiger aus dem Ausland bezieht, in einem Land, das dem Territorialitätsprinzip folgt, als steuerfrei.

Ergänzend sei auch in gewisser Hinsicht das Gegenteil zum Territorialitätsprinzip erwähnt. Man spricht hierbei passenderweise vom Welteinkommensprinzip, dem auch Deutschland bei der Ausrichtung seines Steuerrechts folgt. Denn in diesem Fall unterliegen alle Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen der Besteuerung, ganz gleich wo die Quelle der Einkünfte zu verorten ist.

3.6. Standort EU/EWR: Rechtssicherheit als Vorteil

Was viele Auswanderer häufig kaum in Erwägung ziehen, ist die Tatsache, dass man in der EU beziehungsweise im EWR-Raum durchaus auch auf den Vorteil einer in gewissen Aspekten recht einheitlichen Rechtssprechung bauen kann. Zwar obliegen weiterhin die meisten juristischen Kompetenzen der jeweiligen nationalen Rechtsordnung, doch sind eben auch viele (steuer)rechtliche Gesichtspunkte europaweit einheitlich geregelt. Gerade bei wichtigen juristischen Inhalten ist dies der Fall. Darüberhinaus wacht der Europäische Gerichtshof über die Einhaltung dieser gemeinsamen Regeln auf nationaler Ebene. Auch deshalb stellt das EU/EWR-Ausland für deutsche Auswanderer eine echte Alternative dar.

Um ein Beispiel zu nennen, sei angeführt, dass ein in einem EU- oder EWR-Staat ausgestelltes Steuerzertifikat in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt wird. Bei Steuerzertifikaten aus weniger Vertrauen erweckenden Ländern kann die Finanzverwaltung auch schon mal anders entscheiden.

3.7. Steueroasen mit günstigem Investitionsklima

Eine weitere Unterscheidung hinsichtlich des Landes, in das man auswandern möchte, ist unter dem Aspekt der zukünftig zu erzielenden Einkünfte zu treffen. Denn es gibt hierbei Länder, die Investitionen im Inland steuerlich belohnen, während andere eher für Kapitalanleger attraktiv sind. Erstere zeichnen sich durch geringe persönliche Steuersätze aus, die vor allem Einzelunternehmer und Personengesellschaften steuerlich begünstigen, gleichzeitig aber auch die heimische Wirtschaft stärken. Daher ist dies oft mit einer aufstrebenden Wirtschaft verbunden, die auch andere Standortvorteile bietet, etwa qualifiziertes Personal zu niedrigen Löhnen. Andere Länder stehen eher für Kapitalanleger in einem günstigen Licht dar, weil sie Dividenden, insbesondere solche aus ausländischen Quellen (Territorialitätsprinzip), niedrig besteuern.

Hierbei ist also auch die Möglichkeit zu prüfen, ob man diese beiden Vorteile, die in unterschiedlichen Ländern verwirklicht werden können, miteinander kombiniert. Bei einer entsprechenden Planung kann dann vielleicht auch eine spätere Rückkehr aus der Steueroase zurück nach Deutschland erfolgen, ohne die bis dahin aufgebauten Steuerprivilegien aufgeben zu müssen.

3.8. Wegzugsteuer? Spar ich mir!

Als letzten Punkt weisen wir noch auf eine Kuriosität im International Steuerrecht hin. Denn in diesem konkreten Fall kann man als Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft ins Ausland ziehen, ohne dass dabei eine Wegzugsteuer anfällt.

Dabei geht es um einen Wegzug in die Vereinigten Arabischen Emirate nach Dubai. Denn mit diesem Land besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das den Vereinigten Arabischen Emiraten die Steuerhoheit zuspricht, wenn man dort ansässig ist. Dies würde aber auch bedeuten, dass man in Deutschland der Wegzugsbesteuerung unterliegt. Doch kann man dies umgehen, indem man zwar in Dubai wohnt, doch auf eine Ausstellung des Steuerzertifikats verzichtet. Stattdessen sorgt man dafür, dass in der Bundesrepublik nach wie vor ein Wohnsitz verfügbar bleibt. Dadurch können die Vereinigten Arabischen Emirate keinen Anspruch auf die Steuerhoheit erheben. Somit verbleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in der Bundesrepublik, während man selbst in Dubai lebt.

Zwar ist das Beibehalten eines Wohnsitzes in Deutschland oftmals genau das, was man als Auswanderer in eine Steueroase aus genau diesen steuerlichen Gründen vermeiden möchte, doch in manchen Fällen kann es eben auch von Vorteil sein, wenn man als Auswanderer in Deutschland weiterhin steuerpflichtig bleibt. In Dubai kann man dies durch Ausstellung eines Steuerzertifikats jederzeit ändern. So erhält man dann schließlich auch das örtliche Privileg, keine Ertragsteuer zahlen zu müssen.

Wer jedoch in Dubai eine Kapitalgesellschaft gründen möchte, der benötigt im Grunde keinen Wohnsitz vor Ort. Stattdessen ist auch die Anstellung eines Geschäftsführers ausreichend. Auch er braucht keinen Wohnsitz in Dubai vorzuweisen. Dafür ist aber eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung der Vereinigten Arabischen Emirate zu beantragen. Die Gültigkeit erlischt jedoch, wenn innerhalb von 180 Tagen keine Einreise im Reisepass des Geschäftsführers dokumentiert ist.

4. Fazit: Steuern sparen im Steuerparadies – eine Illusion?

Die Eingangs gemachte Aussage zur Existenz einer perfekten Steueroase, besser gesagt dessen Fehlen, sollte nun durch die Fülle an unterschiedlichen Kriterien, die bei der Wahl zu beachten sind, Bestätigung gefunden haben. Natürlich stehen immer noch viele der klassischen Steuerparadiese in einem internationalen Ranking sehr gut dar. Doch hängt die Einschätzung letzten Endes immer auch von den vielen Parametern ab, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Da diese auch oft sehr individueller Natur sind, ist eine entsprechend differenzierte Analyse erforderlich, um ein möglichst günstiges Ziel zu bestimmen. Dabei ist die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Steuer im gewählten Land vielfach nur ein untergeordneter Aspekt. Wenn jedoch die weitestgehende Steuerfreiheit als Bonus zu den anderen am Zielort bestehenden Vorteilen hinzukommt, dann ist man wirklich im individuell-perfekten Steuerparadies angekommen.


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