Schweiz ohne Wegzugsteuer: steuerfrei auswandern
Wer in die Schweiz auswandern möchte, ohne Wegzugsteuer zahlen zu müssen, kann verschiedene Optionen nutzen. Eine davon ist besonders attraktiv, wenn man ohnehin nur für einige Jahre in der Schweiz leben und danach wieder nach Deutschland zurückkehren möchte. Unter dieser Voraussetzung ist ein Aufenthalt von fast 18 Jahren in der Schweiz gestaltbar, ohne dass die Wegzugsbesteuerung relevant wird. Allerdings sind gewisse Bedingungen zu erfüllen, um diese Gestaltung zu nutzen. Trotzdem ist diese Option in aller Regel relativ leicht zu erfüllen. Bei Sachverhalten, in denen eine permanente Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland geplant ist, braucht man jedenfalls komplexere Lösungen.
Unser Video: Auswandern ohne Wegzugsteuer
In diesem Video erklären wir, wie man ohne Wegzugsteuer nach Dubai, Spanien oder in die Schweiz auswandern kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Ohne Wegzugsteuer in die Schweiz – Einleitung
Die Schweiz ist für viele Deutsche ein Sehnsuchtsort – und zwar schon seit mehreren Generationen. Früher lockten Neutralität, Bankgeheimnis und Uhren von höchster Güte sowie „Schoggi“ und Ski – vom schier unermesslichen Reichtum an leckeren Käsesorten ganz zu schweigen. Aber auch heute noch kann sich jeder glücklich schätzen, der das Wochenende in einem idyllischen Chalet in den herrlichen Schweizer Alpen verbringen kann. Und wer einmal mitten im Winter im Tessin aus dem Gotthard-Tunnel fährt und am Luganer See bereits einen milden, mediterranen Hauch als Vorausgruß des nahenden Frühlings wahrnimmt, ist dem Himmel schon ein ganzes Stück näher.
Doch waren die wirtschaftlichen Verhältnisse, aus denen dieses moderne Märchenland entstiegen ist, früher alles andere als rosig. Allein die vielen Auseinandersetzungen, die die Eidgenossen mit dem Reich der Habsburger, deren Stammburg sich tatsächlich im Kanton Aargau befindet, auszufechten hatten, waren so zahlreich, dass dies den Wunsch nach Neutralität nachhaltig nährte – wohlbemerkt eine stets ausgesprochen wehrhafte Neutralität. Außerdem hat die Schweiz eigentlich mit dem Standortnachteil zu kämpfen, dass sie über keinen ungehinderten Zugang zum Meer verfügt. Trotzdem hat sich die Schweiz im Laufe des 20. Jahrhunderts prächtig entwickelt, sodass viele Schweizer stolz auf ihr Heimatland sind.
Wer nun aus Deutschland in die vergleichsweise kleine Schweiz mit ihren vielen, auch steuerlich oft sehr unabhängigen Kantonen auswandern möchte, muss sich fragen, ob dies auch ohne Wegzugsteuer gelingen mag. Denn wer hierzulande maßgeblich an einer GmbH beteiligt ist, dem droht genau dies. Und seit Anfang 2025 gibt es die Wegzugsbesteuerung sogar für Personen, die über beträchtliche Fondsbeteiligungen verfügen.
2. Wie es zur Einführung der Wegzugsteuer gekommen ist
Bevor wir uns dem gesetzten Ziel nähern, nämlich dem erfolgreichen, steuerneutralen Wegzug in die Schweiz, fangen wir mit einer Betrachtung der Wegzugsteuer an. Die Wegzugsteuer ist eine Steuer, die der Gesetzgeber eingeführt hat, um das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik abzusichern. Wer nämlich an einem deutschen Unternehmen beteiligt ist und dieses verkauft, zahlt auf den Gewinn Steuern. Wer jedoch vor dem Verkauf ins Ausland zieht und erst dann den Verkauf vornimmt, wäre ohne Wegzugsteuer von der Besteuerung des Gewinns in Deutschland befreit.
Übrigens ist genau das der Auslöser gewesen, der zur Einführung der Wegzugsteuer geführt hat. Helmut Horten, der Kaufhauskönig der 1960er Jahre, war nämlich vor dem Verkauf seiner Kaufhauskette ausgewandert – bezeichnenderweise ebenfalls in die Schweiz. Dadurch war er zum Zeitpunkt des Verkaufs in der Schweiz statt in Deutschland steuerpflichtig. Für Helmut Horten hat sich dies steuerlich gelohnt, weil die Steuern in der Schweiz damals deutlich niedriger ausgefallen waren. Zwar besteht dann immer noch eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Allerdings sind die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland ebenfalls zu beachten. Dies führt dazu, dass allein die Schweiz die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf der Unternehmensanteile vornehmen darf.

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3. Grundlagen zur Wegzugsteuer
Folglich hat sich der deutsche Fiskus dazu entschlossen, kurz bevor Unternehmer ins Ausland fortziehen deren Unternehmenswert zu ermitteln und den potentiell Gewinn zu versteuern. Dass dabei einerseits ein rein fiktiver Gewinn festgelegt wird, der auf einer pauschalen Bewertung im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens beruht, andererseits Steuern anfallen, obwohl kein Liquiditätszufluss stattfindet, ist die Kehrseite der Wegzugsteuer. Insbesondere der Mangel eines Geldzuflusses bedeutet, dass man die Wegzugsteuer aus nettoversteuertem Privatvermögen zu zahlen hat. Außerdem führt die Unternehmensbewertung in der Regel zu einem erheblichen Unternehmenswert, sodass mit einem entsprechend hohen Steuerbetrag zu rechnen ist.
Allerdings gilt dies nur, wenn man dauerhaft ins Ausland fortzieht. Wer hingegen nur vorübergehend im Ausland leben möchte, bleibt vor der Wegzugsteuer verschont. Dies ist in § 6 Absatz 3 AStG entsprechend geregelt. Kann man also zusichern, dass eine Rückkehrabsicht vorliegt, ist es möglich, ohne Wegzugsteuer ins Ausland auszuwandern, so auch in die Schweiz. Dabei muss eine Rückkehrabsicht innerhalb eines Zeitraums von höchstens sieben Jahren geplant sein, damit das Finanzamt auf die Wegzugsbesteuerung verzichtet. Eine einmalige Verlängerung der Frist von weiteren fünf Jahren ist auf Antrag ebenfalls möglich. Insgesamt ist also nach deutschem Steuerrecht ein Wegzug ohne Wegzugsteuer zwölf Jahre lang möglich, sofern eine Rückkehrabsicht besteht.

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4. Wegzug in die Schweiz ohne Wegzugsteuer: unsere Gestaltung
4.1. DBA ermöglicht Wegzug in die Schweiz ohne Wegzugsteuer
Wer nun länger als zwölf Jahre bei den Eidgenossen leben möchte, wird nach anderen Möglichkeiten suchen, um steuerfrei auszuwandern. Und tatsächlich gibt es eine weitere Option, um vor der Rückkehr nach Deutschland eine weitere Verlängerung zu nutzen. Dabei handelt es sich aber weniger um eine Regelung, die im Steuergesetz verankert ist, sondern vielmehr um eine, die das DBA enthält. Genauer gesagt gibt Artikel 4 Absatz 4 des DBA diese Ausnahmeregelung vor. Sie besagt, dass Personen, die vor ihrem Wegzug in die Schweiz mindestens fünf Jahre lang in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, weiterhin in Deutschland Steuern zahlen können. Diese Option ist allerdings befristet. Die Frist fängt mit dem Jahr des Wegzugs an und endet im fünften Jahr nach dem Jahr des Wegzugs.
Wenn man also nach dem Wegzug weiterhin in Deutschland als steuerpflichtig gilt, dann findet kein Verlust des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik statt. Ergo kann das Finanzamt keine Wegzugsteuer erheben. Und nach Ablauf dieser ersten Frist kann man folglich noch die zwölf Jahre anhängen, die nach den Vorschriften des § 6 Absatz 3 AStG für vorübergehende Auslandsaufenthalte wegzugsteuerfrei möglich sind.
4.2. Bedingungen für den Wegzug in die Schweiz ohne Wegzugsteuer
Der Vorteil bei Anwendung dieser drei Regelungen ist, dass man insgesamt fast 18 Jahre in der Schweiz leben kann, ohne dass Wegzugsteuer anfällt. Nachteilig ist, dass man in den ersten Jahren weiterhin in Deutschland statt in der Schweiz Steuern zahlt. Außerdem ist diese Regelung für schweizerische Staatsangehörige ausgeschlossen. Tatsächlich fordert das DBA im Wortlaut das Fehlen dieses Merkmals als Bedingung, um die optionale Besteuerung in Deutschland nutzen zu dürfen. Weiterhin findet die Regelung des DBA keine Anwendung, wenn die betreffende Person in der Schweiz einer unselbständigen Arbeit nachgeht, ohne dass sie am Unternehmen, für das sie tätig ist, beteilig ist. Also muss man auch auf diese Besonderheit achten und sie einhalten, wenn man länger als zwölf Jahre in der Schweiz verweilen möchte, ohne Wegzugsteuer zahlen zu müssen.
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5. Ohne Wegzugsteuer in die Schweiz – Fazit
Die Wegzugsteuer ist ein echtes Hindernis für viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland, die es ins Ausland zieht. Vor allem die Schweiz hat sich als Destination für einen gehobenen Lebenswandel einen internationalen Ruf verschafft. Steuervorteile sind ein weiteres Argument pro Schweiz, wenn auch eher mit Gültigkeit in bestimmten Kantonen. Kein Wunder also, dass die Zahl der Auswanderer, die von Deutschland in die Schweiz ziehen, recht hoch ist.
Wer dabei ohne Wegzugsteuer in die Schweiz auswandern möchte, kann dazu verschiedene Optionen nutzen. Einige davon haben wir in diesem Beitrag vorgestellt. Zwei davon sind an die Bedingung geknüpft, dass eine spätere Rückkehr nach Deutschland vorgesehen ist. Wer also Deutschland endgültig zu verlassen gedenkt, braucht andere Lösungen. Trotzdem sind die Bedingungen, die für eine steuerfreie Auswanderung erforderlich sind, bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz leichter zu erfüllen, als wenn man ohne Rückkehrabsicht auswandert. Selbstverständlich beraten wir in jeder Hinsicht zur Vermeidung der Wegzugsteuer und entwickeln für Sie eine individuell passende Gestaltung.
Umgekehrt empfehlen wir die hier besprochenen Gestaltungsoptionen auch beim Wegzug in andere Länder. Zumindest bei einer Auswanderung nach Spanien ist dies eine Alternative, die sich gegebenenfalls anbietet.
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Internationales Steuerrecht – Privat
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Internationales Steuerrecht – Unternehmen
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