Wegzug mit Familienstiftung – Planung spart Steuern
Für Unternehmerinnen und Unternehmer geht ein Wegzug ins Ausland stets mit Hürden einher. Doch kann ein Wegzug auch Steuervorteile generieren. Wir stellen dabei eine Gestaltung mit einer Familienstiftung vor, bei der der Wegzug steuerneutral erfolgt und gleichzeitig Schlüssel für eine besonders günstige zukünftige Besteuerung ist.
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In diesem Video erklären wir, wieso man vor einem Wegzug ins Ausland rechtzeitig eine Familienstiftung gründen sollte.
Inhaltsverzeichnis
1. Wegzug mit Familienstiftung steueroptimieren – Einleitung
Die Wegzugsteuer hat sich in den letzten Monaten und Jahren in unserer Kanzlei zu einem immer öfter mit unseren Mandantinnen und Mandanten diskutierten Themenkomplex entwickelt. Die Gründe hierfür sind zahlreich und vielfältig. So wollen sich viele erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer den Traum vom Leben im Ausland erfüllen. Für sie kommt beispielsweise ein Leben in Belize, Mauritius oder Trinidad und Tobago in Betracht. Andere wiederum hoffen im Ausland auf geringere Abgaben.
Ganz gleich, was auch immer die Motivation zum Wegzug ins Ausland sein mag, ein solcher Schritt will gut überlegt sein – und möglichst langfristig geplant. Jedenfalls fragen uns viele Mandantinnen und Mandanten, welche denn die beste Lösung zum Erreichen ihrer Ziele sei. Und obwohl wir in unserer Beratung stets individuell vorgehen, gibt es erstaunlicherweise tatsächlich eine relativ pauschale Antwort auf diese Frage, nämlich den Wegzug mit Familienstiftung zu gestalten.
2. Wegzug ins Ausland mit Familienstiftung gestalten
Wie geht man nun vor, wenn man als Unternehmer mittels einer Familienstiftung steueroptimiert ins Ausland fortziehen möchte? Offensichtlich ist die Errichtung einer Stiftung der erste Schritt in diese Richtung. Dabei kann man im Prinzip nur eine Variante wählen, nämlich die Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein. Schließlich möchte man ja, dass spätere Gewinne möglichst steueroptimiert auf das Privatkonto fließen. Mit einer deutschen Familienstiftung würden nämlich mehr Steuern anfallen. Außerdem sollte man das eigene Unternehmen möglichst in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG führen, um die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, die durch die Übertragung der Unternehmensbeteiligung auf die Stiftung in Liechtenstein entstehen würde. Hat man hingegen eine GmbH, kann man eine GmbH & Co. KG als Holding gründen, um diese Voraussetzung zu erfüllen.
In beiden Fällen kann also mit der Familienstiftung der Wegzug ins Ausland steuerneutral erfolgen – ohne Wegzugsteuer oder einer anderen Form der Steuerentstrickung. Allerdings muss man es gleichzeitig schaffen, das Unternehmen möglichst steuerneutral auf die Familienstiftung in Liechtenstein zu übertragen. Wie das geht, verrät Ihnen das nächste Kapitel.

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3. Wegzug mit Familienstiftung: Schenkungsteuer optimieren
Die schenkungsweise Übertragung von Unternehmen auf eine Stiftung in Liechtenstein ist also ein Vorgang, der prinzipiell Schenkungsteuer auslöst. Sind auch noch Grundstücke in einem Unternehmen vorhanden, dann ist der Erwerb des Unternehmens durch die Stiftung darüber hinaus auch noch grunderwerbsteuerpflichtig. Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer kann man die Schenkungsteuer jedoch minimieren. Schließlich handelt es sich bei dem durch Schenkung übertragenen Vermögensgegenstand um ein Unternehmen. Und für Unternehmen stehen die Verschonungsregelungen der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG zur Verfügung. Unter Umständen kann aber auch eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Frage kommen. In diesem Fall ist sogar ein Erlass der Schenkungsteuer möglich.
Voraussetzung zum Erreichen dieser Vergünstigungen ist allerdings, dass in den Unternehmen kein schädliches Verwaltungsvermögen vorhanden ist. Weiterhin muss man beachten, dass eine Sperrfrist von fünf oder sieben Jahren besteht. Ferner müssen einige zum Übertragungsstichtag bestehende Kenngrößen hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeitnehmern erhalten bleiben. Letzteres wird über die Erfassung von Lohnsummen getestet. Diese muss man gegenüber dem Finanzamt über die Dauer der jeweils gewählten Sperrfrist nachweisen. Bei erfolgreichen Unternehmen sind diese Voraussetzungen durch die Stiftung aber leicht erfüllbar. Daher steht dem Wegzug ins Ausland mit der Familienstiftung als unserem Gestaltungsmittel in der Regel kein wesentliches steuerliches Hindernis im Weg.

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4. Liechtensteinische Familienstiftung: Wegzug mit Steueroptimierung
So, wir haben alle Voraussetzungen erfüllt und sind schließlich glücklich ins Ausland fortgezogen. Wie profitieren wir denn nun von dieser neuen Steuerstruktur?
Betrachten wir die einzelnen Schritte, die man bei der Besteuerung nun einschlägt. Die operative GmbH & Co. KG erzielt laufende Gewinne. Alternativ, wenn es sich um eine Holding-GmbH & Co. KG mit einer GmbH als operativer Tochtergesellschaft handelt, gilt selbstverständlich das gleiche Besteuerungsprinzip. Die Rede ist dabei konkret von der transparenten Besteuerung einer Personengesellschaft. Das bedeutet in der Praxis, dass die Gesellschafter der GmbH & Co. KG alleine die Steuern tragen. Da wir eine Stiftung als alleinige Gesellschafterin eingesetzt haben, zahlt also sie die Ertragsteuer der GmbH & Co. KG. Als Körperschaft unterliegt eine Stiftung allerdings der Körperschaftsteuer statt der Einkommensteuer. Und der Steuersatz zur Körperschaftsteuer beträgt pauschal nur 15 %. Dies ist bereits eine deutliche Steueroptimierung gegenüber der Besteuerung per Einkommensteuer, der man zuvor als Gesellschafter einer Personengesellschaft unterlag.
Neben der Körperschaftsteuer tragen Körperschaften im Prinzip aber auch die Gewerbesteuerpflicht. Man müsste daher erwarten, dass die Stiftung auch Gewerbesteuer zahlen muss. Da sie jedoch lediglich eine vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt, kann sie diese Abgabe durch geschickte Gestaltung ebenfalls vermeiden. Jedenfalls ist damit der Wegzug ins Ausland mit der Familienstiftung vollends geglückt und die Besteuerung optimiert.
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5. Steueroptimierung durch Wegzug mit Familienstiftung – Fazit
Mit einem Wegzug ins Ausland lassen sich somit verschiedene Ziele erreichen. Unter anderem zählt dazu auch das Potenzial, Steuern zu reduzieren. Dies geschieht, indem man eine Familienstiftung in Liechtenstein als steuerpflichtige Gesellschafterin einführt. Dadurch entbindet man sich als steuerpflichtige Person, um der steuerlich vorteilhafter agierenden Stiftung diese Stellung zu überlassen. Außerdem ist die Familienstiftung in Liechtenstein ideal geeignet, um Wegzugsteuer oder eine beliebige andere Form der Steuerentstrickung zu vermeiden. Allerdings funktioniert dies nur, wenn man bei der Umsetzung eine ganze Reihe an Bedingungen erfüllt. Daher kommt es entscheidend darauf an, dass die Planung solide ist. Wir empfehlen dabei ohnehin einen langfristigen Ansatz, bei dem man schon möglichst früh auf das Ziel, nämlich Wegzug ins Ausland mit einer Familienstiftung in Liechtenstein, hinarbeitet.
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GmbH & Co. KG
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH & Co. KG
Internationales Steuerrecht – Privat
- Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel Japan, Monaco, Texas)
- Empfehlungen zum Aufbau von Verwaltungsstrukturen für eine Familienstiftung in Liechtenstein
- Ganzheitliche Beratung zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Erbschaft/Schenkung
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