GmbH & Co. KG Besteuerung: 5 Vorteile bei Einkommensteuer & Gewerbesteuer
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Rechtsform. In bestimmten Sachverhalten bietet diese Rechtsform erhebliche Steuervorteile, bei zeitgleichem Haftungsschutz wie eine GmbH. Mit dieser Rechtsform werden nämlich die steuerlichen Vorteile der Personengesellschaft (KG) mit der haftungsrechtlichen Sicherheit der Kapitalgesellschaft (GmbH) kombiniert. Wichtig ist, dass mit spezialisierten Steuerberatern in Bonn und Köln alle Vorteile bei der Gründung der GmbH & Co. KG identifiziert und genutzt werden.
Unser Video:
GmbH & Co. KG Vorteile
In diesem Video erklären wir Ihnen drei Steuervorteilebei der Gewerbesteuer, der gewerblichen Prägung und der Grunderwerbsteuer.
1. Vorteil: Geringe Steuerbelastung bei der GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) zahlen per se rund 32 Prozent Unternehmensteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) zuzüglich 25 Prozent Abgeltungsteuer und kommen damit auf eine Gesamtbelastung von rund 50 Prozent.
Personengesellschaften – und dazu zählt auch die GmbH & Co. KG – zahlen hingegen nur Gewerbesteuer (Bonn ca. 17,2 Prozent, in Köln ca. 16,6 Prozent, in Troisdorf 17,5 Prozent, in Siegburg ca. 18,0 Prozent und in Königswinter ca. 16,5 Prozent) und Einkommensteuer (0 – 45 Prozent). Dabei ist die Gewerbesteuer zu 13,3 Prozent auf die Einkommensteuer anrechenbar, sodass bei Personengesellschaften die Gesamtsteuerbelastung zwischen 0 und 48 Prozent beträgt.
Damit ist die Gesamtsteuerbelastung der GmbH & Co. KG tendenziell niedriger als bei der GmbH.
Haben Sie Fragen zur
Besteuerung der GmbH & Co. KG?
Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:
2. Vorteil: Antrag auf Thesaurierung nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 können auch Personengesellschaften ihre Gewinne in der Gesellschaft zu einem besonders niedrigen Steuersatz thesaurieren. Dieser beträgt 28,25 Prozent zzgl. Gewerbesteuer und wird nur auf besonderen Antrag des Steuerpflichtigen oder seines Steuerberaters gewährt. Zum Gesetzestext klicken Sie bitte hier.
3. Steuerbefreiung der GmbH & Co. KG bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Unternehmen können Sie grundsätzlich erbschaftsteuerfrei und schenkungsteuerfrei übertragen. Während der Erblasser bzw. Schenkende bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) jedoch mehr als 25 Prozent der Anteile halten muss, können Sie die Steuerbefreiungen bei der Vererbung und Schenkung von Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, oHG, GbR und KG) auch bei kleineren Anteilen (< 25 Prozent) in Anspruch nehmen.
4. Steuervergünstigungen bei der Grunderwerbsteuer
Außerdem sieht der Gesetzgeber für die hier vorgestellte Personengesellschaft Steuervorteile bei Immobilien, Grundstücken und Grundbesitz vor.
5. Gewerbesteuerbefreiung bei Immobilienvermögen durch gewerbliche Entprägung
Anders als Kapitalgesellschaften kann die GmbH & Co. KG bei Immobilienvermietung von der Gewerbesteuer durch eine gewerbliche Entprägung befreit werden. Außerdem gewährleistet dieser Steuertrick, dass die Grundstücke nach 10 Jahren steuerfrei – wie im Privatvermögen – veräußert werden können.
Steuerberater für Unternehmer
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Für die GmbH & Co. KG schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Steueroptimierte Strukturierung bei Gründung der GmbH & Co. KG
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)
- Nutzung von Steuervorteilen der Besteuerung der GmbH & Co. KG (Immobilienbesteuerung, gewerbliche Prägung & Infizierung und Realteilung)
- Mitwirkung bei Gesellschaftsverträgen und Gesellschafterbeschlüssen
- Langfristige Betreuung unserer Mandanten (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen)
- Einrichtung und Betreuung der digitalen Finanzbuchhaltung per DATEV Unternehmen Online
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Präsentation und Skript zum Rechtsformvergleich von GmbH und GmbH & Co. KG
Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbandes. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zum Vergleich der GmbH mit der GmbH & Co. KG gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:
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