GmbH-Besteuerung

Gründung, Vorteile, Vergleich, Beispiele, Gestaltung

GmbH-Besteuerung: Gründung, Vorteile, Vergleich, Beispiele, Gestaltung

Die GmbH ist für die steuerliche Gestaltungsberatung die wichtigste Rechtsform. Denn durch die rechtliche Trennung von Gesellschaft, Geschäftsführer und Gesellschafter können steuerliche Gewinne optimal zwischen allen drei Einheiten ausbalanciert werden. Daher haben sich unsere Steuerberater in Bonn und Rechtsanwälte in Köln besonders auf die Beratung und Betreuung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) konzentriert. Dazu zählt einerseits, dass man ein Geschäftsführergehalt als betrieblichen Aufwand steuermindernd bei der GmbH ansetzen kann. Andererseits kann das Geschäftsführergehalt auf privater Ebene unter Umständen mit einem attraktiveren Steuersatz in Verbindung stehen. Außerdem gibt es Möglichkeiten, um Darlehen von Verwandten des Gesellschafters bei der GmbH steuerlich vorteilhaft zu nutzen. Dabei fallen lediglich 25 % Steuern bei den Darlehensgebern an. Diese und viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten bietet Ihnen unsere Steuerkanzlei.


1. Besonderheiten bei der GmbH-Besteuerung

Anders, als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, gibt es für Kapitalgesellschaften das Körperschaftsteuerrecht. Infolgedessen zahlen Kapitalgesellschaften 15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich circa 1 Prozent Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Beispielsweise beträgt die Gewerbesteuer in Bonn circa 17,2 %, in Köln circa 16,6 %, in Troisdorf 17,5 %, in Siegburg circa 18,0 % und in Königswinter circa 16,5 %.

Folglich beträgt die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften in Bonn, Köln und Umgebung insgesamt zwischen 32 – 34 %.

Sofern man den Jahresüberschuss an die Gesellschafter ausschüttet, kommt noch Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzu. Schließlich verbleiben dem GmbH-Gesellschafter damit insgesamt circa 50 % des Gewinns der GmbH netto.

Haben Sie Fragen zur
GmbH-Besteuerung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

2. Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung durch Geschäftsführergehalt, Zinsen und Mieten

Bei Kapitalgesellschaften werden Vertragsbeziehungen mit dem Gesellschafter, Geschäftsführer und Familienangehörigen steuerlich grundsätzlich anerkannt. Damit entstehen bei der GmbH Betriebsausgaben. Daher sollten Sie sich als Geschäftsführer ein Gehalt zahlen, da dieses auf privater Ebene nur mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (0-45 %) besteuert wird. Ebenso kann man diesen tendenziell niedrigeren Steuersatz für Mieten in Anspruch nehmen, die die Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter zahlt. Dabei entsteht jedoch häufig eine schädliche Betriebsaufspaltung, die nur durch gute Steuerberatung vermieden werden kann.

3. Aktuelle Gestaltung: Neue Rechtsprechung für Zinsen auf Darlehen

Aufgrund einer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist es seit dem Jahr 2014 zulässig, dass Familienmitglieder des Gesellschafters der GmbH Darlehen überlassen und die Zinseinnahmen hierfür nur mit dem besonders niedrigen Steuersatz von 25 % versteuern. Parallel dazu kann die GmbH die Zinsen mit einem Gesamtsteuersatz von circa 50 % absetzen.

4. Individuelles Gestaltungsmodell der Kanzlei JUHN PARTNER

Unsere Kanzlei hat zudem ein individuelles Steuermodell für Kapitalgesellschaften entwickelt. Dadurch erhält die GmbH einen besonderen Gewerbesteuerfreibetrag von EUR 24.500,00 und muss folglich nur einen Gewinn oberhalb dieses Freibetrags der Gewerbesteuer unterwerfen. Diesen Freibetrag gibt es sonst nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Zwar ist dieses Gestaltungsmodell bisher größtenteils noch unbekannt. Aber gleichzeitig hat es den Vorteil, dass es vom BFH und der Finanzverwaltung anerkannt ist. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.


Steuerberater für GmbH-Besteuerung

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Bei der GmbH-Besteuerung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  2. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  3. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)
  4. Nutzung von Steuervorteilen der Besteuerung der GmbH & Co. KG (Immobilienbesteuerung, gewerbliche Prägung & Infizierung und Realteilung)
  5. Gründung von Holdinggesellschaften (Realisierung steuerfreier Veräußerungsgewinne, Dividendenerträge)
  6. Entwicklung individueller Gestaltungsmodelle im internationalen Steuerrecht, beim Unternehmenskauf/-verkauf und bei Umstrukturierungen)
  7. Beratung bei komplexen Unternehmensstrukturen (Holdinggesellschaften, Organschaften)
  8. Langfristige Betreuung unserer Mandanten (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Bonn

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Telefon-/ Videokonferenz

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Präsentation und Skript zum Rechtsformvergleich von GmbH und GmbH & Co. KG

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbandes. Dabei besuchen circa 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zum Vergleich der GmbH mit der GmbH & Co. KG gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

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