Steuerglossar

Grunderwerbsteuer erklärt

Grunderwerbsteuer

Das Wichtigste in Kürze

Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige steuerliche Komponente beim Kauf von Grundstücken und Immobilien. Ihre genaue Ausgestaltung und Höhe variiert je nach Region, aber ihr Zweck besteht in der Erhebung von Steuereinnahmen aus bedeutenden Vermögenstransaktionen.


Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die in vielen Ländern beim Erwerb von Grundstücken und Gebäuden anfällt. Die genaue Ausgestaltung und die Höhe der Steuer variieren von Land zu Land, aber das Grundprinzip ist oft ähnlich. In Deutschland spielt die Grunderwerbsteuer eine zentrale Rolle im Immobilienbereich und wird von den einzelnen Bundesländern erhoben.

Der Hauptzweck der Grunderwerbsteuer besteht darin, öffentliche Einnahmen zu generieren. Immobilientransaktionen stellen oftmals beträchtliche Vermögenswerte dar. Daher sehen viele Staaten den Transfer solcher Vermögenswerte als geeignete Gelegenheit, Steuereinnahmen zu erzielen. Zusätzlich kann die Grunderwerbsteuer in einigen Fällen dazu beitragen, spekulative Immobilienkäufe einzudämmen oder die Immobilienmarktdynamik zu beeinflussen.

Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie. Zu beachten ist, dass nicht nur der reine Grundstückswert, sondern auch Wertsteigerungen durch darauf befindliche Gebäude oder andere bauliche Anlagen berücksichtigt werden. In Deutschland variieren die Steuersätze je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. Die Bundesländer haben die Kompetenz, ihre eigenen Steuersätze festzulegen, was zu regionalen Unterschieden führt.

Steuerpflichtig ist in der Regel der Erwerber des Grundstücks oder der Immobilie. Die Steuer wird fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen ist. Der genaue Zeitpunkt der Zahlung und die Modalitäten können jedoch je nach Land und Region variieren.

In vielen Rechtsordnungen gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer oder Möglichkeiten zur Steuerminderung. In Deutschland sind bestimmte Erwerbsvorgänge von der Steuer befreit (§ 3 GrEStG), wie der Erwerb von Todes wegen oder im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten. Auch gibt es Möglichkeiten, die Bemessungsgrundlage zu reduzieren, zum Beispiel durch Berücksichtigung von Schulden. Zuletzt kann auch eine Personengesellschaft Vorteile bei der Grunderwerbsteuer bringen und auch die Übertragung der Immobilie im Wege des Share-Deals kann gewerbesteuerfrei sein.

Für potenzielle Immobilienkäufer ist die Grunderwerbsteuer ein wesentlicher Kostenfaktor. Sie kann die Gesamtkosten eines Immobilienerwerbs erheblich erhöhen. Daher sollten Käufer diesen Aspekt in ihre finanzielle Planung einbeziehen.

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