Steuern in Mauritius: von Dodos und Steuerprivilegien
Der Inselstaat Mauritius im Indischen Ozean ist für seine tropische Natur berühmt. Tatsächlich kann Mauritius sich in dieser Hinsicht mit seinem weiter entfernten Nachbarn, den Seychellen, durchaus messen. Was aber kaum jemand weiß, ist, dass Mauritius einer der fortschrittlichsten Staaten Afrikas ist. Das hängt sicherlich auch damit zusammen, dass man auf Mauritius Steuern, Recht und Verwaltung nach britischem Vorbild eingerichtet hat. Aus diesem Grund zählt die Wirtschaft in Mauritius auch zu den am höchsten entwickelten des Kontinents. Daher interessiert uns, welche Steuern die Republik Mauritius erhebt. Zumindest eine Zeitlang hatte die EU Mauritius auf ihre Liste unkooperativer Staaten und Gebiete gesetzt. Aber ist Mauritius wirklich eine Steueroase?
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Inhaltsverzeichnis
1. Steuern auf Mauritius – Einleitung
In Europa schaut man oft aus moralisch-kulturell überhöhter Position auf den Rest der Welt. Insbesondere der afrikanische Kontinent kennt diesen Blick. Doch gibt es auch immer wieder Ausnahmen, die dem angestaubten Klischee mehr als widersprechen. Einem solchen Beispiel bereiten wir nun die Bühne. Vorhang auf für eine Analyse der Steuern auf Mauritius.
2. Allgemeines über Mauritius
2.1. Geografische Lage und Geologie
Die Republik Mauritius ist ein Inselstaat im südlichen Indischen Ozean. Sie besteht aus mehreren bewohnten und unbewohnten Inseln, deren namensgebende Hauptinsel in direkter Nachbarschaft zum französischen Übersee-Département Réunion liegt. Weiter westlich folgt erst Madagaskar und dann die Südostküste Afrikas. Somit handelt es sich um eine Tropeninsel auf der Südhalbkugel. Und wie sehr viele andere von ihnen ist auch diese Inselgruppe auf Vulkanismus gegründet. Aber auch die zahlreichen Korallenriffe, die diese alten Vulkane säumen und vor der ewigen Brandung ein wenig schützen, haben ihren Anteil am geologischen Werdegang der Inseln.
2.2. Mauritius – weltberühmt für seinen ausgestorbenen Vogel
Noch bekannter ist Mauritius aber für einen sonderbaren Vogel, der auch das Staatswappen ziert, dem Dodo. Anders als viele andere Inseln in den weiten Weltmeeren gehört Mauritius zu den wenigen Ausnahmen, die erst in historischer Zeit entdeckt und besiedelt wurden. Außer einigen Flughunden hatten sich bis zur Ankunft der ersten Menschen keine anderen Säugetiere in diesen entlegenen Winkel der Welt verirrt, sodass die etwa Truthahn-großen Vögel keine Fressfeinde kannten und sich somit zu reinen, flugunfähigen Bodenbewohnern entwickelten.
Als dann im 16. Jahrhundert die ersten Europäer die Insel erreichten, fanden sie, das nahrhafte Federvieh, das keine Scheu und Fluchtreflexe zeigte, sei der ideale Proviant für ihre weiteren Seereisen. Spätestens 1690 war dann bereits der letzte Dodo verspeist. Einen großen Anteil am Verschwinden des Vogels hatten mit Sicherheit aber auch die von den Menschen eingeführten Säugetiere, insbesondere Ratten und Affen.
Neben dem Dodo beheimatet Mauritius aber auch viele andere endemische Arten an Flora und Fauna. Dazu zählen auch Ebenholzbäume, die in der Anfangszeit der Besiedlung das erste Exportgut der neuen Siedler darstellte. Um diese Bäume zu fällen und abzutransportieren, holte man Sklaven aus Afrika auf die Insel. Diese brauchte man später auch auf den Zuckerrohrplantagen.
2.3. Zur Geschichte von Mauritius
2.3.1. Erste Entdeckung und Besiedlung
Obwohl als erste Entdecker wohl Araber und eventuell Malaien gelten können, blieben die Inseln gut 500 Jahre lang unbesiedelt. Jedenfalls waren die ersten Europäer, die gegen 1500 a.D. ihren Fußabdruck im feuchten Strandsand von Mauritius hinterließen, Portugieser. Sie hatten noch keine wirtschaftliche Nutzung ihrer Entdeckung angestrebt. Etwa hundert Jahre später folgten Niederländer, die einen ersten Versuch der Ansiedlung unternahmen, aber nach einigen Jahrzehnten scheiterten und wieder verschwanden. Bis dann französische Kolonisten ab 1715 auf die Insel kamen, blieb die Region ein Rückzugsort für Piraten, die die kulinarischen Vorzüge der Dodos ebenfalls zu schätzen wussten (eher die ihrer Eier, die Vögel selbst sollen keine Gaumenfreude gewesen sein).
Bis dann im Zuge der napoleonischen Kriege in Europa die Engländer ihr Interesse an den Inseln mit der Macht ihrer Marine unterstrichen, verging dann kaum ein Jahrhundert. Jedenfalls einigte man sich darauf, dass La Réunion französisch blieb während die restlichen Inseln dem britischen Weltreich eingegliedert wurden.
2.3.2. Britische Kolonialzeit
Auch die Briten betrieben weiterhin sklavenbasierten Zuckerrohranbau auf Mauritius. Doch die Zeit der Sklaverei währte nur noch kurz. Die Aufhebung der Sklaverei 1834 führte zu einem Mangel an Arbeitskräften. Deshalb entschloss man sich stattdessen Kontraktarbeiter aus Indien anzuwerben (wie etwa auch in Trinidad und Tobago). Aus diesem Grund basiert die heutige Gesellschaft von Mauritius auf einem bunten Gemisch an Ethnien, von denen viele Angehörige aus den unterschiedlichsten Regionen Indiens stammen. Aber auch die alte Oberschicht, die sogar nach der Übernahme der Region durch die Briten fest im französischen Kulturkreis verankert blieb, spielt noch bis in unsere Zeit eine bedeutende gesellschaftliche und kulturelle Rolle.
2.3.3. Mauritius wird unabhängig
So abgelegen gingen zwei Weltkriege und viele weitere Krisen mal mehr, mal weniger ohne bleibenden Eindruck an Mauritius vorüber. Daher können wir unsere Zeitmaschine auf 1968 programmieren, um auf den Zeitpunkt zu sprechen zu kommen, in dem Mauritius in die Unabhängigkeit entlassen werden sollte. Dazu führte man eine moderne Verfassung ein, in der unter anderem Menschenrechte und das allgemeine Wahlrecht verankert wurden. Tatsächlich entspricht das politische System in Mauritius jenem, das in Großbritannien seit dem Mittelalter entstanden ist und heute als stabile, repräsentative Demokratie charakterisiert werden darf. Diese Sicherheit gepaart mit einer ausgeglichenen Politik – auch auf dem Gebiet der Steuern – hat Mauritius seinen allgemein vergleichsweise hohen Lebensstandard zu verdanken; er zählt zu den höchsten in ganz Afrika.
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3. Allgemeines über das Steuerregime in Mauritius
3.1. Steuerpflicht und Besteuerungsumfang bei der Ermittlung der Steuern auf Mauritius
Mauritius erhebt prinzipiell Steuern nach dem Welteinkommensprinzip. Ausländische Einkünfte werden allerdings nur dann besteuert, wenn sie in Mauritius ausgezahlt werden.
Darüber hinaus unterliegen auch alle einheimischen Einkünfte der beschränkten Besteuerung. Allerdings gibt es auch Sonderregelungen hierzu, etwa eine Quellenbesteuerung auf bestimmte Einkünfte. Außerdem sind hierbei etwaige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) relevant. Unter anderem besteht ein DBA mit Deutschland und, wenig überraschend, mit Frankreich und Monaco sowie Großbritannien, aber keines mit Österreich oder der Schweiz. Dabei regelt das jeweils geltende DBA die Höhe einer eventuellen Quellensteuer in Mauritius.
Weiterhin ist jede in Mauritius ausgeführte Tätigkeit im Rahmen einer Anstellung als im Inland steuerpflichtig anzusehen, ganz gleich, ob die Vergütung im In- oder Ausland erfolgt.
Die Steuerpflicht natürlicher Personen in Mauritius richtet sich nach drei Kriterien. Entweder man hält sich innerhalb eines Jahres mindestens zusammengerechnet an 183 Tagen im Inland auf, oder man hält sich im Jahr der Veranlagung sowie in den beiden vorangegangenen an, ebenfalls zusammenaddiert, mindestens 270 Tagen dort auf, oder man verfügt über einen festen Wohnsitz in Mauritius. Aber anders als in Deutschland ist man im letzteren Fall von der Steuerpflicht befreit, wenn man statt dessen einen Wohnsitz im Ausland nutzt.
Juristische Personen unterliegen in Mauritius der Steuerpflicht, wenn sie entweder ihren statuarischen Sitz in Mauritius haben oder ihre Geschäftsführung von Mauritius aus stattfindet. Wenn keine der genannten Bedingungen erfüllt ist, bleiben dennoch in Mauritius ganz oder teilweise ausgeführte Geschäfte und Verträge im Inland steuerpflichtig. Dazu besteht eine Registrierungsflicht bei der Financial Services Commission (FSC). Spezielle Regelungen existieren weiterhin für Betriebsstätten in Mauritius, die aber je nach DBA variieren können.
3.2. Steuern in Mauritius: Veranlagung, Steuererklärungen und Erhebungsverfahren
Für die reguläre Besteuerung ist der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres vorgeschrieben. Dies gilt für alle Ertragsteuern. Unternehmen können aber auch davon abweichende Wirtschaftsjahre wählen, sofern diese einen festen Zeitraum von 12 Monaten umfassen.
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist man verpflichtet, wenn man über ein Nettoeinkommen von mindestens MUR 390.000 (etwa EUR 7.614; MUR 51,22 entsprechen etwa EUR 1) beziehungsweise über eine Bruttoeinkommen von MUR 2 Millionen verfügt oder über Einkommen, dass einer Quellenbesteuerung unterlag. Zu letzterem Fall muss man auch Einkommen rechnen, das der dortigen Lohnsteuer entspricht. Darüber hinaus sind bestimmte Einkommen ohnehin steuerpflichtig, sodass man auch hierfür eine Steuererklärung abzugeben hat. Wer außerdem einmal eine Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt hat, ist automatisch auch in den Folgejahren dazu verpflichtet. Die Finanzbehörde kann jedoch von dieser Wiederholungspflicht entbinden.
Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen ist der 30. September nach Ablauf des Veranlagungszeitraums. Zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung steht hingegen eine Frist von sechs Monaten zur Verfügung. Mit Abgabe der Steuererklärungen werden auch die Steuern fällig. Für selbständig Tätige (inklusive Immobilienvermieter) gilt eine Steuervorauszahlung, die auf Quartalsgewinnen basiert. Der Steuersatz zur Vorauszahlung beträgt pauschal 15 %. Für das erste Quartal ist die Steuervorauszahlung bis Ende Juni zu entrichten. Das zweite Quartal wird hingegen über die reguläre Einkommensteuererhebung abgewickelt; hier findet also keine Vorauszahlung statt. Steuervorauszahlungen für das dritte Quartal sind bis Jahresende zu zahlen. Und für das vierte Quartal gilt eine Frist bis zum 31. März des Folgejahres. Der Ausgleich durch Steuernachzahlung oder Erstattung erfolgt über die allgemeine Veranlagung.
Eine Zusammenveranlagung von Eheleuten, und somit ein Ehegattensplitting, ist in Mauritius unbekannt. Jeder Partner füllt somit eine eigene Steuererklärung aus. Für unterhaltspflichtige Kinder können sie nur einmal einen steuerlichen Abzug ansetzen. Dabei ist diese Abzugsmöglichkeit, auf die wir bei der Einkommensteuer näher eingehen werden, maximal für vier Kinder zulässig.
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4. Steuern in Mauritius
4.1. Einkommensteuer
4.1.1. Einkommensteuertarife
Natürlichen Personen steht in Mauritius ein jährlicher Grundfreibetrag von MUR 390.000 zu. Darüber hinaus greift ein linear ansteigender Steuersatz, der folgenden Abstufungen unterliegt:
Einkommensspanne | anzuwendender Steuersatz |
von MUR 390.001 bis MUR 430.000 | 2 % |
von MUR 430.001 bis MUR 470.000 | 4 % |
von MUR 470.001 bis MUR 530.000 | 6 % |
von MUR 530.001 bis MUR 590.000 | 8 % |
von MUR 590.001 bis MUR 890.000 | 10 % |
von MUR 890.001 bis MUR 1.190.000 | 12 % |
von MUR 1.190.001 bis MUR 1.490.000 | 14 % |
von MUR 1.490.001 bis MUR 1.890.000 | 16 % |
von MUR 1.890.001 bis MUR 2.390.000 | 18 % |
über MUR 2.390.001 | 20 % |
4.1.2. Kinderfreibeträge
Dabei ermittelt man das zu versteuernde Einkommen unter Abzug gewisser Erleichterungen. Hierzu zählt insbesondere ein Kinderfreibetrag, auf den wir bereits im vorigen Kapitel hingewiesen haben. So kann ein Elternteil (nur eines von beiden) für das erste Kind MUR 110.000, für das zweite MUR 80.000, für das dritte MUR 85.000 und für das vierte nochmals MUR 80.000 ansetzen. Über das vierte Kind hinaus ist kein weiterer Freibetrag vorgesehen. Für Kinder, die an einer Hochschule studieren, stehen zusätzlich MUR 500.000 zu. Doch sind hierbei einige Bedingungen zu beachten.
4.1.3. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Grundsätzlich fallen alle Einkünfte, die im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis entstehen, unter die Einkommensteuer. Davon sind somit auch Renten, Abfindungen, Geschenke oder Boni betroffen, um nur einige Beispiele zu nennen. Eine Ausnahme hiervon stellen Kostenerstattungen für Reisen dar, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung erhält, sofern diese maximal 6 % des jährlichen Grundgehalts oder Grundlohns betragen.
Sonderausgaben für Beiträge zur Gesundheitsvorsorge in Mauritius sind ebenfalls bei den Steuern abzugsfähig. Dabei steht pro Person ein Betrag von maximal MUR 25.000 zur Verfügung. Unterhaltsberechtigte Kinder werden ebenfalls berücksichtigt. Für das erste Kind darf man zusätzlich bis zu MUR 25.000 ansetzen, für das zweite, dritte und vierte hingegen jeweils MUR 20.000. Jedes weitere Kind bleibt auch in diesem Zusammenhang unberücksichtigt.
Zur Förderung von Eigenheimen erlaubt Mauritius bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens den Abzug von Zinskosten auf bestimmte Darlehen, die gegen eine Grundschuld gewährt werden. Dabei gilt dies gleichermaßen für den Bau neuer als auch für den Erwerb bereits bestehender Immobilien. Der Abzug kann der Höhe nach gleichmäßig auf zwei Ehepartner aufgeteilt werden.
Mauritius besteuert keine Kapitaleinkünfte. So bleiben Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden prinzipiell steuerfrei. Dies gilt aber auch für andere vermögensbezogene Einkünfte. Sollte dies jedoch den Anschein erwecken, dass die damit zusammenhängenden Tätigkeiten den Charakter eines Gewerbes tragen, werden die diesbezüglichen Einkünfte der regulären Ertragsbesteuerung unterworfen. Von der Kapitalertragsbesteuerung sind prinzipiell auch ausländische Kapitaleinkünfte befreit, sofern sie im Ausland bezogen werden. Findet die Auszahlung hingegen in Mauritius statt, oder wurde das Geschäft in Mauritius abgeschlossen, ist das Einkommen hieraus ausnahmsweise doch steuerpflichtig. Allerdings werden eventuell im Ausland auf diese Einkünfte gezahlte Steuern in Mauritius angerechnet und somit eine Doppelbesteuerung vermieden.
4.1.4. Beiträge zur allgemeinen Sozialversicherung und in die nationale Rentenkasse
Steuerpflichtige in Beschäftigungsverhältnissen, die keine öffentlichen Bediensteten sind, sowie selbständig Tätige sind zur Zahlung einer Sozialabgabe (Contribution Sociale Généralisée, kurz CSG) verpflichtet. Für Beschäftigte sind ihre Arbeitgeber mit der Überweisung betraut. Dabei zahlen sowohl Beschäftigte als auch ihre Arbeitgeber einen Anteil dieser Beiträge. Sie sind folgendermaßen gestaffelt:
gilt für: | pauschaler Abzug vom basalen Bruttolohn oder -gehalt | darauf anrechenbarer Prozentsatz durch den Arbeitnehmer | darauf anrechenbarer Prozentsatz durch den Arbeitgeber |
Beschäftigte in einem Haushalt (Köche, Haushälter, Fahrer, etc.) | keinen | keinen | 3 % |
Beschäftigte mit monatlichem Lohn oder Gehalt von maximal MUR 50.000 | 1,5 % | 1,5 % | 3 % |
Beschäftigte mit monatlichem Lohn oder Gehalt über MUR 50.000 | 3 % | 3 % | 6 % |
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten hingegen andere Regelungen. Aber auch sie sind im Rahmen des CSG-Systems beitragspflichtig versichert.
4.2. Wie Körperschaften in Mauritius Steuern zahlen
4.2.1. Körperschaftsteuer in Mauritius
Körperschaften zahlen auf ihr in Mauritius erwirtschaftetes Einkommen eine pauschale Körperschaftsteuer von 15 %. Stellen sie jedoch Güter her, die für den Export bestimmt sind, so sinkt der Steuersatz auf den Gewinn, der aus dem Export basiert, auf 3 %. Auf einen Steuersatz von ebenfalls 3 % können auch Unternehmen zugreifen, die in Freihäfen und Freizonen (Freeport Zones und Free Zones) tätig sind. Dies gilt allerdings ebenfalls nur für Exporte. Der Steuersatz ist dabei auf den aus dem Export stammenden steuerpflichtigen Einkommen anzuwenden. Und dieses berechnet man, indem man den Bruttogewinn, der allein aus dem Export stammt, mit dem Verhältnis des steuerpflichtigen Gesamteinkommens des Unternehmens zu seinem Bruttogesamteinkommen multipliziert.
Eine Gewerbesteuer oder andere lokale Steuern, wie wir sie in Deutschland kennen, sind in Mauritius unbekannt.
4.2.2. Beiträge zu einem Fund für soziales Engagement
Weiterhin sind Körperschaften in Mauritius gehalten, 2 % ihres zu versteuernden Einkommens des Vorjahres in einen sogenannten Corporate Social Responsibility (CSR) Fund einzuzahlen. Davon fließen 75 % an die Finanzbehörde. Der Rest wird nach Maßgabe der hierfür vom Unternehmen definierten Ziele verwendet. Bleiben davon Mittel übrig, fließen sie ebenfalls an die Finanzkasse. Ziele, die durch diesen Fund gefördert werden dürfen, sind Gesundheitsförderung inklusive der Unterstützung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, allgemeine Bildungsförderung, Förderung von Familien und sozialen Einrichtungen, Armutsbekämpfung und ähnliche Programme. Was hingegen von der Förderung ausgeschlossen ist, sind Projekte, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt, der nationalen Einheit oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenwirken, sowie die Förderung von politischen, gewerkschaftlichen oder religiösen Zielen. Auch die Nutzung zur Förderung der eigenen Gesellschafter oder Mitarbeiter sind ausgeschlossen.
4.2.3. Besteuerung internationaler Unternehmen: Steuern über Mauritius hinaus
Obwohl auch Körperschaften nach dem Welteinkommensprinzip besteuert werden, gelten für aus dem Ausland bezogene Gewinne eigene Regelungen. So können Körperschaften, die solche ausländischen Einkünfte erzielen, diese nach einer von zwei Optionen in Mauritius besteuern. Entweder sie werden ohne Abzug ausländischer Steuern zu 80 % steuerfrei gestellt, sodass nur 20 % mit dem Steuersatz von 15 % besteuert werden. Oder sie lassen die im Ausland gezahlten Steuern bei der regulären Besteuerung in Mauritius anrechnen. Dies ist somit besonders dort vorteilhaft, wo die Steuern im Ausland mindestens ebenso hoch wie im Inland sind.
Mauritius ist bestrebt sein Image als Steueroase abzustreifen und hat daher in den vergangenen Jahren diverse globale Standards übernommen, die im Rahmen der OECD entwickelt wurden, um Steuerflucht und Gewinnverlagerung zu bekämpfen. Dazu zählen unter anderem die Regelungen zu GLoBE, die eine Mindestbesteuerung von international tätigen Konzernen mit einem jährlichen Gewinn von über EUR 750 Millionen vorsehen, die Einführung von Vorschriften zum Country-by-Country Reporting und zur Hinzurechnungsbesteuerung. Was im Steuerrecht von Mauritius hingegen fehlt, sind feste Regularien bezüglich internationaler Verrechnungspreise. Dies ist aber insofern ohne Bedeutung, weil das Steuerrecht ohnehin prinzipiell auf dem Fremdvergleichsgrundsatz basiert.
4.3. Umsatzsteuer in Mauritius
Umsatzsteuer in Mauritius ist eine Allphasensteuer. Das bedeutet, dass alle Verkäufe davon betroffen sind, wobei Zwischenhändler zuvor gezahlte Steuern als Vorsteuer in Mauritius erstattet bekommen.
Der allgemeine Steuersatz bei der Umsatzsteuer in Mauritius (Value-added tax, kurz VAT) beträgt 15 %. Abweichend davon sind unter anderem folgende Lieferungen und Leistungen in Mauritius von dieser Steuer befreit: Brot und diverse Mehlsorten (mit Ausnahme von Weizenmehl), unverarbeitete Früchte und Gemüse, Kaffee, Kakao und Tee, lebende Tiere (außer Geflügel), die zur Herstellung von Lebensmitteln bestimmt sind, Nahrungsmittelzubereitungen für Kinder, medizinische Leistungen sowie gesondert spezifizierte Hilfsmittel für körperlich eingeschränkte Personen, staatlich anerkannte Angebote zur Erziehung und Bildung sowie eine Reihe an Finanzdienstleistungen. Weitere Ausnahmen bestehen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Gegenständen ins Landesgebiet, die sonst ebenfalls nur mit Umsatzsteuer an Verbraucher abgegeben werden dürfen.
Davon sind Lieferungen und Leistungen zu unterscheiden, die zwar steuerpflichtig sind, aber für die ein Steuersatz von 0 % gilt. Dazu zählen alle ins Ausland gerichteten Liegerungen und Leistungen sowie unter anderem Weizenmehl und Weizenbrot, Speiseöle und -fette, Zucker, Milch und flüssige Molkereiprodukte (z.B. Sahne, Joghurt), Fisch aus Mauritius, Geflügel, Tierfutter (außer für Kleintiere), Düngemittel, eine Reihe an Druckerzeugnissen, Strom, Wasser und Abwasserentsorgung, Kerosin sowie öffentliche Personenbeförderung (In- und Ausland). Lieferungen und Leistungen, die an Unternehmen in den Freihäfen und Freizonen gerichtet sind, unterliegen ebenfalls einer Umsatzbesteuerung von 0 %.
4.4. Andere Verbrauchsteuern
Neben der Umsatzsteuer sind auf eine Reihe an Gütern spezielle Verbrauchsteuern zu entrichten. Dazu zählen unter anderem Fahrzeuge sowie Treibstoffe auf Erdölbasis.
4.5. Grunderwerbsteuer in Mauritius
Steuern fallen in Mauritius auch auf die Übertragung von Immobilien an. Die Steuer beträgt 5 % auf den Erwerbswert und wird von der veräußernden Person entrichtet. Außerdem fallen auch Grunderwerbsteuern auf die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen an, wenn zum Vermögen dieser Unternehmen Grundstücke gehören. In dem Fall fällt die Steuer entweder auf den Wert der übertragenen Anteile oder auf den anteiligen Wert der in ihr enthaltenen Immobilien an, wobei kein Wahlrecht besteht, sondern grundsätzlich immer die niedrigere Steuer anfällt.
Diese Steuern entfallen in Mauritius jedoch, wenn die Übertragung solcher Unternehmensbeteiligungen innerhalb eines Konzerns erfolgt. Ähnlich verhält es sich bei Fusionen von Unternehmen, bei denen die Gesellschafter der involvierten Gesellschaften identisch sind.
Steuerfrei bleiben außerdem Grundstücksübertragungen zwischen Verwandten gerader Linie, also insbesondere zwischen Eltern und ihren Kindern und Kindeskindern.
4.6. Registrierungsabgabe beim Immobilienerwerb in Mauritius
Eine weitere Abgabe, die mit dem Erwerb von Grundstücken in Mauritius zu einer Art Steuern führt, ist die Registrierungsabgabe. Sie beträgt 5 % des Immobilienwerts und wird, anders als die Grunderwerbsteuer in Mauritius, allein vom Käufer gezahlt.
4.7. Stempelsteuern in Mauritius
Da das britische Rechtssystem eine prägende Wirkung auf die Ausgestaltung des Steuerrechts von Mauritius hatte, überrascht es kaum, dass es dort auch eine Stempelsteuer gibt. Allgemein geht es um die Besteuerung von Urkunden aller Art. Diese spielt insbesondere bei der Übertragung von Grundstücksrechten eine große Rolle. Sie beträgt, je nach Art der Dokumente, zwischen MUR 15 und MUR 2.000.
4.8. Steuern auf die Übertragung bestimmter Pachtrechte in Mauritius
In Mauritius kann man staatliches Land pachten. In gewisser Weise ist es mit dem deutschen Erbpachtrecht vergleichbar. Jedenfalls kann man dieses Pachtrecht in Mauritius übertragen. Da dieses Pachtrecht auch einen gewissen Wert besitzt, ist die Übertragung von Pachtrechten an staatlichem Land in Mauritius mit einer eigenen Steuer belegt. Sie beträgt 20 % des Werts, den man unter fremden Dritten für den Erwerb dieses Pachtrechts zahlen würde. Allerdings teilen sich Veräußerer und Erwerber diese Steuern auf, sodass jede Partei jeweils 10 % des Werts an Steuern zu entrichten hat.
4.9. Keine Steuern auf Vermögenswerte in Mauritius
In Mauritius kennt man weder eine Erbschaftsteuer noch eine Schenkungsteuer. Außerdem ist auch eine Vermögensteuer in diesem Land unbekannt.
4.10. Steuerliche Anreize in Mauritius
Mauritius bietet verschiedene steuerliche Anreize, um Unternehmen davon zu überzeugen, im Inland zu investieren. Dazu zählt insbesondere die Privilegierung von Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Kosten für Forschung und Entwicklung, die dem eigenen Geschäftsfeld des Unternehmens nützen sollen, können in doppelter Höhe steuerlich abgezogen werden und mindern somit den Gewinn mitunter beträchtlich. Allerdings gilt hierbei einerseits die Bedingung, dass die Kosten an keiner anderen Stelle zu einem steuerlichen Abzug führen, andererseits, dass die Forschungs- oder Entwicklungsarbeiten in Mauritius stattgefunden haben.
Weiterhin gewährt Mauritius die bereits genannte Steuerprivilegierung beim Export von Waren.
Innovative Unternehmen, deren Gründung nach 2017 erfolgte, dürfen sich ferner auf eine steuerfreie Zeit von acht Jahren freuen. Innovation wird hierbei durch die Schaffung von immateriellen Vermögensgegenständen definiert.
Unabhängig davon unterstützt Mauritius auch grüne Projekte mit einem Steuererlass von acht Jahren, die Klimaanlagen durch Nutzung von ozeanischem Tiefenwasser betreiben. In diesem Fall ist auch der Abzug der doppelten Kosten für den Betrieb steuerlich möglich, allerdings mit einer Befristung auf fünf aufeinanderfolgende Jahre.
Für Entsalzungsanlagen gibt es ebenfalls die Option zum Abzug der Anschaffungskosten in doppelter Höhe. Dies gilt jedoch nur im Jahr der Anschaffung.
Unser Video: Zahlt man in Dubai Steuern?
In diesem Video erklären wir, welche Steuerarten es in den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt und vergleichen sie mit jenen in Deutschland.
5. Steuern in Mauritius – Fazit
Obwohl Mauritius das höchste Pro-Kopf-Vermögen und, neben den Seychellen, fast das höchste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt in ganz Afrika verzeichnet, ist das Steuerregime aus Sicht der Steuerpflichtigen relativ liberal. Es sieht Erleichterungen bei Steuern sowohl für Geringverdiener als auch für die Mittelschicht und für Steuerpflichtige mit hohem Einkommen vor, ohne dabei ganz auf Steuern zu verzichten. Und doch reicht das staatliche Steueraufkommen für einen bemerkenswert gut funktionierenden Wohlfahrtsstaat aus, der sowohl ein öffentliches Gesundheitswesen und Schulsystem, das sogar gebührenfreie Studienplätzen mit einschließt, sowie einen relativ gut ausgebautes öffentlichen Nahverkehrssystem zu finanzieren vermag.
Das macht Mauritius auch für viele ausländische Investoren interessant. Dabei ist die Insel ebenso gut als Ziel für Auswanderer verlockend. Auch Perpetual Traveler fühlen sich hier wohl. Eine gute Infrastruktur in Kombination mit einem erschwinglichen, gehobenen Lebensstandard in sicheren Verhältnissen können nur wenige Länder in der Region bieten. Hinzu kommt die Lage in den Tropen und eine reizvolle Natur direkt vor der Haustür. Selbst die Entfernung zu Deutschland im Hinblick auf die unterschiedlichen Zeitzonen ist vergleichsweise gering; die Differenz beträgt lediglich zwei Stunden. Das ist auch für Geschäftsführer deutscher Unternehmen interessant, weil sie weitestgehend synchron zu ihren Mitarbeitern in Deutschland vom Ausland aus arbeiten können. Für alle, die eine Alternative zur Auswanderung nach Dubai suchen, ist dies durchaus eine vernünftige Wahl. Jedoch ist die Reisezeit deutlich länger. Aber wer will schon aus dem Paradies abreisen?
Steuerberater für internationales Steuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Bei globalen Gestaltungen zur steuerlichen Optimierung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
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