Taugen Freizonen als Alternative zu Steueroasen?
Freihäfen, Freizonen, Freilager und Freihandelszonen kann man im steuerlichen Sinn als im Ausland befindliche Gebiete betrachten. Durch Ausweis solcher Zonen möchten viele Länder erreichen, dass dort ein zoll- und steuerfreier Zwischenhandel erfolgen kann. Darüber hinaus dienen diese Orte in einigen Fällen aber auch wirtschaftlichen Zielen. Denn in Freihandelszonen gelten andere steuerliche Regeln als im übrigen Inland. Auf diese Weise können die dort abgabenfrei eingeführten Rohstoffe, die der Produktion von Exportgütern dienen, zur Optimierung der Gewinne der ansässigen Unternehmen beitragen. Während jedoch Freizonen und Freihäfen auch einem volkswirtschaftlichen Zweck dienen sollen, sind Freilager neuerer Art hingegen Orte, an denen wohlhabende Privatpersonen besondere Wertgegenstände zwischenlagern können. Sie eignen sich somit als sicherer Aufbewahrungsort für wertvolle Spekulationsobjekte. Aber auch hier steht die Vermeidung einer zoll- und steuerpflichtigen Einfuhr im Vordergrund. Insofern stellen auch sie in gewisser Weise eine Alternative zu Steueroasen dar.
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Steuerliche Vorteile für Kunstgegenstände
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Inhaltsverzeichnis
1. Freizonen, Freilager und Freihäfen – Einleitung
1.1. Delos, der älteste Freihafen der Welt
Der älteste Freihafen der Welt soll auf der Kykladeninsel Delos entstanden sein. So beschreibt Strabon, dass die Römer in der Zeit nach 167 vor Christi Geburt dort dafür sorgten, dass Händler keine Abgaben zu zahlen brauchten. Tatsächlich bezeugen archäologische Funde aus dieser Zeit den Reichtum der Bevölkerung und somit den Erfolg dieser Maßnahme. So ließen sich sehr viele Händler aus nah und fern auf Delos nieder. Nach Delos zu segeln wurde sprichwörtlich mit Vorfreude verbunden. Doch nach Krieg und einem Piratenüberfall war die Erfolgsgeschichte des Freihafens 69 vor Christi Geburt vorerst beendet.
1.2. Freizonen im Mittelalter: die Hanse
Als nächstes kam die Hanse auf die Idee zur Schaffung von Freizonen. Im Mittelalter etablierte sie gleich ein ganzes System von Freizonen in ihrem Machtbereich. Denn für die Händler der Hanse war der freie Warenverkehr eine der Grundlagen, die ihren wirtschaftlichen Erfolg begründete. Schließlich beruhten ihre Geschäftsbeziehungen oftmals auf ineinandergreifende Lieferketten. Wenn also bei jeder Transaktion Zölle und Steuern angefallen wäre, hätte dies den Erfolg der Kaufleute arg geschmälert.
1.3. Livorno, der erste moderne Freihafen im mediterranen Raum
Geschichte wiederholt sich: Als vor vielen Jahrhunderten der Handel der italienischen Handelsmächte entlang der Mittelmeerküste florierte, hatte dies natürlich auch die Staatskassen mit Geldern versorgt. Schließlich gehören Zölle seit Menschengedenken zum Alltag von Menschen, die Handel treiben. Dabei war das Anlanden von Waren bereits oft schon Anlass, um Zölle und andere Abgaben zu erheben. Doch manchmal wollte man die Ware im Grunde nur zwischenlagern. Dies war etwa der Fall, wenn man den Verkauf an einen Händler tätigte, der die Ware bei seiner nächsten Reise in einem bestimmten Hafen bloß abzuholen brauchte. Ein dauerhafter Verbleib der Ware, und somit ein zwingender Grund für die Verzollung am Ort der Zwischenlagerung, fiel damit ja weg. „Sollte man da vielleicht eine Ausnahmeregelung schaffen?“ mögen sich wohl irgendwann die mit dem Zollwesen betrauten Verantwortlichen gefragt haben. „Schließlich könnte dies den Handel weiter fördern.“
Aus derartigen Überlegungen ging 1675 einer der ersten modernen Freihäfen, den wir zumindest im mediterranen Seeraum kennen, in Livorno in Betrieb. Denn die dort gelagerten Güter durften ja keinesfalls ohne Besteuerung in den Verkehr gelangen. Tatsächlich sagt man dem Freihafen von Livorno nach, dass er zu einer langanhaltenden und wesentlichen Stärkung des Handels beitrug. Kein Wunder also, dass dem noch viele weitere Beispiele folgten. Triest, Bremen, Hamburg, ja sogar Duisburg, sie alle hatten oder haben noch immer einen Freihafen.
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2. Freizonen in Europa und anderswo
2.1. Vom Freihafen zur Freizone
Dass sich Erfolgsgeschichten schnell verbreiten, kann man also auch am Beispiel der Freihäfen erkennen. Doch gaben Freihäfen im Laufe der Zeit auch für andere Ideen den Anstoß. Denn was man beim Entladen von Schiffen vor der sofortigen Verzollung und Besteuerung schützen kann, das kann man auch am Ende ganz anderer Transportwege erreichen. Daher gibt es inzwischen auch andere Lagerorte, die besonderen Regelungen in Punkto Verzollung und Besteuerung unterliegen.
Folglich ist der nächste logische Schritt die Einführung solcher Freizonen, die man an einem beliebigen Ort im Binnenland einrichten kann. Da sie aber keine Häfen sind, nennt man diese Orte nun Freizonen oder Freilager, um nur zwei der vielen Synonyme zu nennen. Allerdings sind Freizonen sicherlich nur dann sinnvoll, wenn an diesem Ort auch der damit verbundene Warenverkehr stattfindet. Da aber der Warenfluss in der Vergangenheit hauptsächlich über Seewege erfolgte, blieb das Potential der im Binnenland gelegenen Freizonen noch lange Zeit unentdeckt.
Erst mit dem Einsetzen der Globalisierung in der westlichen Welt – in Asien gab es sie in sehr ähnlicher Form sogar schon lange vor Vasco Da Gamas Umrundung des Kaps der guten Hoffnung (Ptak 2007) – entdeckten einfallsreiche Unternehmer und Politiker weitere Potentiale, die man, basierend auf der Grundidee der Freihäfen, nutzen konnte. So richtete 1961 etwa Shannon in Irland die erste Freizone ein, die an einen Flughafen angegliedert war. Und auch dies stellte sich aufgrund des zunehmenden Luftverkehrs als Erfolgsgeschichte heraus.
2.2. Von der Freizone zur Freihandelszone (Sonderwirtschaftszone)
Neben der Schaffung der Freizonen zur reinen Zwischenlagerung von Gütern führte man einige Zeit später aber auch spezielle Freihandelszonen ein, in denen sich Unternehmen ansiedeln sollten. Hier konnten sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit entfalten und dabei gewisse Steuervorteile nutzen. Denn wenn sie dort vorwiegend Waren für den Export produzierten, dann konnten sie die zur Produktion eingeführten Mittel und Rohstoffe unverzollt einführen. Außerdem sind solche Areale auch ideal für die Weiterverarbeitung und Veredelung von Gütern, die man anschließend weiterverkaufen möchte. Dabei spart man ebenfalls Zölle und andere Abgaben, die anfallen würden, wenn man die Waren regulär ins Land einführen müsste.
In solchen Sonderwirtschaftszonen arbeiten nunmehr viele Menschen in aller Welt. Insbesondere in Südostasien sind mittlerweile viele dieser Freizonen entstanden. Berühmt ist beispielsweise die Sonderwirtschaftszone Kaesŏng in Nordkorea, in der eine Zeit lang Nordkoreaner für Unternehmen aus Südkorea arbeiteten. Aber auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat man in letzter Zeit auf ähnliche Weise Anreize geschaffen, um Unternehmer anzulocken. Hier winken sogar Steuerbefreiungen auf den Unternehmensgewinn.
2.3. Von der Freizone zum Freilager für besondere Güter
2.3.1. Spekulationsobjekt Kunst für Superreiche
Und noch ein Ableger, den der Freihafen in unserer Zeit geschaffen hat: Freilager für besondere Güter. Normalerweise kennt man Lager allenfalls als verstaubte Orte, die zweckdienlich eingerichtet sind, um große Mengen zu lagern. Als aber durch die Finanzkrise infolge des Konkurses der Lehman Brothers Bank die Weltwirtschaft einbrach, richteten viele Reiche ihren Blick auf andere Kapitalanlagen. Dabei entdeckten sie gleich mehrere Bereiche, in denen sich Investitionen zu lohnen schienen. Vor allem waren es Kunstgegenstände, insbesondere Gemälde alter und moderner Meister, deren Nachfrage damals zunehmend stieg. Oft erzielten Auktion sogar astronomische Rekordpreise bei ihrem Verkauf. Aber auch Antiquitäten und Oldtimer stiegen rasant im Wert. Ja sogar edle Weine oder Whiskys und Dinosaurierskelette wechselten in das Lager der Spekulationsobjekte besonders betuchter Menschen.
Der Kauf und Verkauf solcher Wertgegenstände ist dabei aber nur ein Aspekt bei diesen Kapitalanlagen. Denn um einen Mehrwert aus ihnen gewinnen zu können, muss man auch ein wenig Geduld haben. Schließlich soll der Wert ja erst einmal weiter steigen. Was also macht man in der Zwischenzeit mit diesen ansonsten eher nutzlosen Gegenständen? Die Antwort ist, man muss sie lagern.
2.3.2. Besonderheiten bei der Lagerung von Wertgegenständen
Wenn man solche Wertgegenstände etwa auf einer internationalen Auktion ersteigert oder auf anderem Wege erwirbt, dann führt dies meist zu einer Einfuhr in das Land, das man zum weiteren Verbleib bestimmt. Die Einfuhr wiederum geht in aller Regel mit einer Verzollung und anderen Abgaben einher. Unter Umständen muss man dann auch noch laufend Vermögensteuer im zum Teil beträchtlichen Umfang in Kauf nehmen. Eine Zwischenlagerung in einem Gebiet, in dem all dies keine Rolle spielt, ist also die perfekte Lösung.
Allerdings muss dieser Lagerort auch zur Aufbewahrung dieser Preziosen geeignet sein. Das umfasst sowohl die erforderliche Klimatisierung, etwa von Weinflaschen, als auch den Brandschutz und viele weitere Risikoabsicherungen. Und natürlich müssen die Schätze vor eventueller Entwendung durch Kriminelle aller Art ebenfalls geschützt sein. Denn diejenigen, die ich bei der letzten Auktion für meinen Picasso überbieten konnte, könnten vielleicht versucht sein, das Werk auf andere Weise zu erhalten. Andererseits könnte die Zerstörung von seltenen Wertgegenständen, die keine Unikate sind, den Wert der verbleibenden Objekte stark steigen lassen. Auch dies kann ein Risiko sein, denn ein Konkurrent könnte es ja auf meinen Mercedes 540 K abgesehen haben. Wenn auch er einen besitzt, dann könnte sich der tragische Verlust meines Wagens, etwa durch einen Brandanschlag auf meine Garage, durchaus lohnen. Also sollte der Aufbewahrungsort für den Oldtimer einen weitaus besseren Schutz als eine simple Garage bieten können.
2.3.3. Das Aufkommen spezialisierter Freizonen als Freilager
Deshalb richtete man vor einiger Zeit in Genf ein Freilager der besonderen Art ein. Hier hat man sich auf die Lagerung genau solcher Objekte spezialisiert. Es ist ein Edellager, das seinerzeit einzigartig war. Doch mittlerweile sind diesem Beispiel noch weitere gefolgt. So gibt es inzwischen auch in London, New York, Luxemburg und Singapur vergleichbare Freilager. Ähnliche Projekte sind für Dubai, Shanghai und Peking geplant. Ja selbst in Deutschland existieren solche, wenn auch weniger bekannte Lager, etwa in Meinigen und bei Frechen. Beim Freilager in Meiningen handelt es sich beispielsweise um ein ehemaliges Geldlager der Deutschen Bundesbank, dass man für seine neue Funktion aufwendig herrichtete.
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3. Rechtsvorschriften zu Freizonen in der EU und Deutschland
Freizonen stellen ganz allgemein Areale dar, die von der Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben ausgenommen sind. In der EU gibt es eine eigene rechtliche Definition für das Verbringen von Waren in eine Freizone (Artikel 210 Buchstabe b UZK). So regelt Artikel 158 UZK, dass die Einfuhr von Gütern aus Drittländern in eine Freizone keine Zollanmeldung bedingt. Daher behandelt man solche Waren, die in eine Freizone kommen, im Grunde wie Waren, die sich nach wie vor im Ausland befinden.
Während der Lagerung kann der Zoll aber Waren aus Drittländern weiterhin überwachen und kontrollieren (Artikel 46, 134 UZK). Die Überwachung und Kontrolle der Zutrittswege in die Freizone sowie der Personen, die dort ein- und ausgehen, ist den Zollbehörden ebenfalls gestattet (Artikel 243 UZK). Dies erstreckt sich auch auf die Anlagen, die zur Sicherung und Abgrenzung der Freizone dienen.
Die Regelungen, die die Schaffung einer Freizone bestimmen, sind ebenfalls im Zollkodex der Union enthalten (Artikel 243 UZK). Demnach obliegt es den einzelnen Mitgliedsstaaten, ob sie eine Freizone einrichten. Folglich schauen wir nun auf die bundesdeutschen Vorschriften hierzu. Dabei steht die rechtliche Grundlage hierfür in § 20 ZollVG. Auch dieses Gesetz bezieht sich auf die Definition der Freizone im Sinne des Artikel 243 UZK. Um jedoch eine Freizone einzurichten, muss man zunächst einen Antrag bei der Zollverwaltung hierzu stellen. Das Bundesministerium der Finanzen entscheidet dann über den Antrag. Und wie man am Beispiel des Freilagers in Meiningen sehen kann, ist eine positive Entscheidung durchaus möglich.
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4. Steuerliche und andere Vorteile von Freizonen
4.1. Vorteile von Freizonen
Freizonen, in denen auch wirtschaftliche Aktivitäten erfolgen können, bieten eine Reihe unterschiedlicher Vorteile. Denn neben dem ursprünglichen Vorteil, dass an diesen Orten ein zoll- und steuerfreier Warenumschlag stattfinden kann, ist in Freizonen auch die Weiterverarbeitung und Veredelung von Wirtschaftsgütern ohne steuerliche oder andere Abgaben möglich. Außerdem bieten Freizonen, die man zur Zwischenlagerung vor dem Weiterverkauf nutzt, den Vorteil, dass die Eigentümer der Waren durch die Vermeidung von Abgaben an Liquidität gewinnt. Die Kapitalbindung bleibt somit allein auf die Waren beschränkt.
Was man in Freizonen aber ebenfalls einsparen kann, sind die Zollformalitäten, die mit der Einfuhr von Gütern einhergehen. Denn auch hierbei können Risiken bestehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Angabe, ein Stempel oder eine Unterschrift auf einem bestimmten Frachtdokument fehlen sollte. Oder wenn die Zölle in der Zeit, in der die Waren transportiert werden, soweit ansteigen, dass die Einfuhr zu einem Verlust führt. Letzteres ist etwa bei Ausbruch eines Handelskrieges der Fall.
4.2. Vorteile von Freihandelszonen
Weiterhin können bei Freihandelszonen unter besonders günstigen Umständen sogar die dort erwirtschafteten Gewinne von der Besteuerung ausgenommen sein. In manchen Fällen ist auch die steuerlich begünstigte Einfuhr der Produkte in gewissem Ausmaß erlaubt. Daher kann dann auch der regionale Markt bei der Vertriebsstrategie eine Rolle spielen.
Daneben bieten Freihandelszonen auch noch andere Vorteile. Denn oftmals richten Regierungen solche Freizonen in Gebieten ein, in denen eine wirtschaftliche Förderung stattfinden soll. Damit verbunden erfolgt oftmals auch eine Aufwertung der logistischen Infrastruktur. Auch die Rekrutierung von Arbeitskräften ist in diesen Regionen meist leichter.
Ferner besteht hierbei die Möglichkeit, bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen in anderen Ländern die Verrechnungspreise zu optimieren, um andernorts weitere Steuervorteile zu nutzen. Dazu käme etwa auch die Gründung einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase in Frage.
4.3. Vorteile der Freilager
4.3.1. Vorteile für besondere Kunden
Darüber hinaus bieten Freilager auch andere Vorteile. Denn neben der Vermeidung einer Verzollung oder Besteuerung, die bei der Einfuhr von Wirtschaftsgütern und Vermögensgegenständen anfallen würden, sind Vorteile etwa im Bereich der Lagerung und Logistik in diesen meist hochmodernen Anlagen gegeben. Außerdem bieten solche auf sehr vermögende Kunden spezialisierte Freilager allen erdenklichen Komfort und Service. Wenn man nämlich selbst vor Ort ist, um zum Beispiel ein Verkaufsgespräch zu führen, dann können die Verkaufsverhandlungen in einer deutlich angenehmeren Atmosphäre als in einem Lagerschuppen stattfinden. Damit steigen die Chancen auf einen Verhandlungserfolg. Hier spielt also der Service und die Qualität der Dienstleistung ebenfalls eine große Rolle.
Weiterhin ist ein Freilager, dass etwa der Lagerung von Kunstgegenständen dient, ein Ort, an dem man sonstige Leistungen ohne Umsatzsteuer empfangen kann. Denn wenn man etwa eine Restaurierung an einem Gemälde vornehmen möchte, dann bleibt dies im Freilager steuerfrei. Auch das Einholen von Gutachten, bei der die Begutachtung im Freilager stattfindet, erfolgt ohne Berechnung der sonst anfallenden Umsatzsteuer. Weil sonst nur Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist dieser Vorteil gerade für Privatsammler von großem Vorteil.
4.3.2. Vorteile für dubiose Kunden
Außerdem sorgen solche Orte für eine gewisse Diskretion. Möchte man etwa bei einer drohenden Auseinandersetzung vermeiden, dass bestimmte Vermögensgegenstände involviert sind, dann kann man dies durch Lagerung in einem Freilager sicherlich vermeiden. Dies ist etwa im Falle einer Scheidung oder der Begleichung anderer Forderungen der Fall. Manche nutzen Freilager gar, um den Erwerb illegal erworbener Vermögensgegenstände zu verschleiern. Darunter fallen beispielsweise Gegenstände, die Grabräuber aus archäologischen Fundstätten verkaufen. Allerdings sind solche illegalen Zwecke dafür verantwortlich, dass Freilager in der Vergangenheit einen fragwürdigen Ruf erhielten.
Freilich, all dies sollte man bitte schön unterlassen, und jedes Aber, dass den nächsten Nebensatz einleiten könnte, ist im Grunde unverantwortlich. Fakt ist jedoch, dass dies die Attraktivität von Freilagern keinesfalls schmälert. Denn auch die Sicherheit, die man mit der Lagerung von Wertgegenständen an diesen Orten verbindet, ist ein außerordentlicher Vorteil, den alle Kunden wahrnehmen. Und um es nochmals zu betonen: die Lagerung von Wertgegenständen in einem Freilager ist prinzipiell legal. Dies gilt natürlich auch für die damit einhergehende Steuervermeidung.
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5. Freizonen in unserer Zeit – Fazit
Freizonen sind nur für bestimmte Zwecke geeignet. Wenn wir unser Fazit auf Freilager konzentrieren, die in unserer Zeit die ursprüngliche Idee der Freihäfen fortsetzen, dann wird schnell klar, dass die Grundidee zwar die selbe geblieben ist. Schließlich geht es vornehmlich darum, die Besteuerung und Verzollung von Gegenständen zu vermeiden. In jeder anderen Hinsicht sind moderne Freilager jedoch kaum mehr mit den Freihäfen vergangener Zeiten vergleichbar.
Allerdings reicht dieser eine steuerliche Aspekt aus, um das Wesen dieser besonderen Freizonen zu verkörpern. Denn an solchen Orten können die Eigentümer ihre dort gelagerten Vermögensgegenstände steuerfrei weiterverkaufen. Ob die Käufer nun bereit sind, Steuern zu zahlen, oder ob auch sie sich dazu entschließen, die erworbenen Vermögensobjekte weiterhin einem Freilager anzuvertrauen, bleibt natürlich ihnen überlassen.
Andere, wirtschaftliche Freizonen sind aber ebenfalls bemerkenswert. Schließlich sind sie ein bedeutender Teile der heutigen globalisierten Wirtschaft. Wer also ein Unternehmen im Ausland gründen möchte, sollte bei der Wahl des Standortes sicherlich auch die lokalen Vorteile berücksichtigen, die insbesondere Freizonen zu bieten haben.
In jedem Fall können Freizonen aller Art als Alternative für Steueroasen in Frage kommen. Denn sowohl Steueroasen als auch Freizonen sind aus Sicht derjenigen, die einen Steuervorteil sichern wollen, durchaus attraktiv. Es kommt aber auf die Umstände an, deren Zweck die Steuervermeidung sein soll. Deshalb ist eine differenzierte Analyse der Vor- und Nachteile bestimmter Aktivitäten im Zusammenhang mit Freizonen und Steueroasen selbstverständlich sinnvoll. Zumindest wenn man Kunst oder andere Wertgegenstände als Spekulationsobjekte anschafft, ist die Lagerung in einem rundum sicheren Freilager durchaus eine Alternative zu einer Briefkastenfirma mit Bankkonto in einer Steueroase. Denn in beiden Fällen gelingt dies in der Regel anonym und diskret.
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Literaturverzeichnis
Ptak, Roderich (2007): Die Maritime Seidenstraße – Verlag C.H. Beck, München