Vorsteuerabzug
Das Wichtigste in Kürze
Zusammenfassend ist der Vorsteuerabzug ein wesentliches Element des Umsatzsteuersystems, das für Unternehmen finanzielle Neutralität gewährleistet und eine Doppelbesteuerung vermeidet. Gleichzeitig vereinfacht es gleichzeitig die Verwaltung und Durchsetzung der Umsatzsteuer.
Was ist der Vorsteuerabzug?
Der Vorsteuerabzug ist ein grundlegendes Prinzip im System der Umsatzsteuer (USt) im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt. Zentrale Norm hierfür ist der § 15 UStG. Er ermöglicht es Unternehmen, die von ihnen auf ihre Geschäftsausgaben gezahlte Umsatzsteuer, von der Umsatzsteuer, die die Kunden auf die Produkte zahlen müssen, abzuziehen.
Grundlegend funktioniert der Vorsteuerabzug wie folgt: Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen kauft, zahlt es Umsatzsteuer auf diese Einkäufe. Diese gezahlte Umsatzsteuer wird als Vorsteuer bezeichnet. Wenn das Unternehmen seinerseits Produkte oder Dienstleistungen verkauft, berechnet es seinen Kunden Umsatzsteuer und behält diese ein. Diesen Betrag führt das Unternehmen an das Finanzamt ab. Durch den Vorsteuerabzug kann das Unternehmen die von ihm gezahlte Vorsteuer von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen.
Beispielsweise kauft ein Unternehmen A Waren für 100 Euro zuzüglich 19% MwSt (19 Euro). Die gesamte Zahlung beträgt somit 119 Euro. Wenn Unternehmen A diese Waren für 200 Euro plus 19% MwSt (38 Euro) verkauft, sammelt es insgesamt 238 Euro. Das Unternehmen A kann nun die gezahlten 19 Euro Vorsteuer von den eingenommenen 38 Euro abziehen. Somit muss es nur 19 Euro Umsatzssteuer an das Finanzamt abführen.
Der Vorsteuerabzug hat mehrere wichtige Funktionen. Er gewährleistet, dass die Steuerlast letztlich beim Endverbraucher liegt. Unternehmen fungieren lediglich als Steuereinnehmer und -zahler, ohne dass die Umsatzsteuer ihre Kosten erhöht. Ohne den Vorsteuerabzug würden Unternehmen Umsatzsteuer auf ihre gesamten Einkäufe und Verkäufe zahlen. Das würde zu einer Mehrfachbelastung mit Umsatzsteuer führen. Der Vorsteuerabzug vereinfacht die Abrechnung und macht das System effizienter, da Unternehmen nur die Differenz zwischen eingenommener und gezahlter Umsatzsteue abführen.
Es gibt jedoch auch Einschränkungen zum Vorsteuerabzug. Nicht alle Ausgaben eines Unternehmens berechtigen dazu. Ausgaben, die nicht direkt mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen, oder Ausgaben für bestimmte steuerbefreite Aktivitäten, können vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein. Zudem ist eine ordnungsgemäße Buchführung und Dokumentation insbesonderre durch Rechnungen erforderlich, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.