Limited Liability Company (LLC)

Geschichte, Rechtsform, Organisationsstruktur, gründen

Limited Liability Company (LLC): Darum ist sie so beliebt

Die Limited Liability Comany (LLC) ist in den Vereinigten Staaten eine der beliebtesten Rechtsformen. Selbst Google hat vor kurzem die Rechtsform von einer corporation zu einer LLC gewechselt. Wir erklären, warum die LLC so beliebt ist, wie sie entstanden ist und welche Gründe es dafür gab.

Unser Video: Firma in den USA gründen: LLC oder Corporation in Delaware?

Wir erklären, welche Rechtsform in den USA und welcher Bundesstaat steuerlich am besten ist.

Inhaltsverzeichnis


1. Entstehungsgeschichte der LLC

1.1. Ursprungsgesellschaftsformen in den USA

Ursprünglich gab es in den USA nur zwei Gesellschaftsformen: die general partnership, die keiner staatlichen Genehmigung bedurfte und die corporation, welche erst durch einen staatlichen Hoheitsakt entstand. Sodann kamen zwei weitere Organisationsformen hinzu: der business trust und die limited partnership. Jedoch erst durch die Einführung der LLC stand in den Vereinigten Staaten eine attraktive neue Mischform zur Verfügung. Sie kombiniert die Elemente der beiden hergebrachten Grundmodelle partnership und corporation miteinander. Daneben wurde die Gesellschaftsform der limited liability partnership und die der limitedt liability limited partnership entwickelt.

1.2. Gründe für die Einführung der LLC

Grund für die Einführung der LLC waren wesentlich steuerliche Motive. In den Vereinigten Staaten wurde die Körperschaftsteuer durch den Income Tax Act von 1913 eingeführt. Sie galt und gilt ausweislich der Gesetzesformulierung für die „corporation, joint-stock company or association […] no matter how created or organized, not including partnerships“. Für Personengesellschaften blieb es daher bei einer transparenten Besteuerung.

Die Trennlinie zur Körperschaft zog der Internal Revenue Service (IRS), die US-amerikanische Steuerbehörde, seit dem Jahre 1960 nach vier Kriterien. Danach kam es für die Klassifizierung als Körperschaftsteuersubjekt maßgeblich auf die unbegrenzte Lebensdauer der Gesellschaft, die zentralisierte Geschäftsführung, die Haftungsbeschränkung und die freie Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile an. Waren mindestens drei Kriterien erfüllt, so unterfiel die betreffende Gesellschaft der Körperschaftsteuer.

Die Existenzberechtigung und der Erfolg der neugeschaffenen LLC hingen hingegen davon ab, dass sie von der Steuerbehörde nicht als association, sondern als partnership eingeordnet werden musste. Ihre gesellschaftsrechtliche Ausformung erfolgte daher von Anfang an im Schatten der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.

1.3. Impuls zur Einführung der LLC

Der ausschlaggebenden Impuls für die Schaffung der LLC ging von der Hamilton Brothers Oil Company aus. Sie war in ausländischen Rechtsformen organisiert, insbesondere in der panamaischen sociedad de responsabilidad limitada. Diese vereinte die gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung mit der Klassifizierung als partnership nach US-amerikanischem Steuerrecht. Schwierigkeiten ergaben sich für die Hamilton Brothers Oil Company aber, weil das Garantiekapital USD 500.000 nicht übersteigen durfte und weil als Gesellschafter nur natürliche Personen fungieren konnten. Zudem akzeptierten die US-amerikanischen Gerichte die Haftungsbeschränkung nicht ausnahmslos. Deswegen beauftragte das Unternehmen einen Berater, der einen einzelstaatlichen Gesetzgeber dazu gewinnen sollte, eine Gesellschaftsform zu entwickeln, die eine beschränkte Gesellschafterhaftung mit transparenter Besteuerung vorsieht. Die Komponenten waren wegen des risikoreichen und spekulativen Geschäftsfeldes des Unternehmens gleichermaßen wichtig.

1.4. Entwicklung der LLC

Der Berater entwarf einen Regelungsentwurf für die LLC und unterbreitete ihn im April 1975 dem Gesetzgeber von Alaska. Dort wurde er aber nicht weiter verfolgt, wohl weil die Legislaturperiode ablief. Kurz danach trug er einen deckungsgleichen Gesetzesentwurf nach Wyoming. Dort wurde er angenommen und trat am 4. März 1977 in Kraft.

Steuerrechtlich wurde die LLC zunächst vom IRS aber noch nicht anerkannt. Erst mehr als drei Jahre später – im November 1980 wurde die LLC eingeordnet. Der IRS veröffentlichte aber gleichzeitig einen Vorschlag nach dem automatisch alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Körperschaften im steuerrechtlichen Sinne behandelt werden sollten, so dass auch die LLC als Körperschaft gelten sollte. Da dieser Vorschlag aber mit erheblicher Entrüstung entgegengenommen wurde, zog ihn der IRS zurück und kündigte eine umfassende Prüfung an. Diese dauerte ganze fünf Jahre an. Währenddessen blieb der steuerliche Status der Wyoming LLC in der Schwebe. Daher fiel das Interesse an der Gründung der LLC aus. Bis 1988 gab es daher in Wyoming nur 26 registrierte LLCs.

Vor diesem Hintergrund verbreitete sich die LLC vorerst auch nicht in den anderen Bundesstaaten. Erst fünf Jahre später wurde in Florida ein eigenes LLC-Statut eingeführt. Die Zielrichtung war jedoch eine andere. Man wollte Investoren aus Zentralamerika und Südamerika gewinnen. Deswegen wählte man eine Organisationsform, die der dort bekannten limitada glich. Die erhoffte Antragsflut blieb jedoch zunächst aus. Ein Jahr nach Inkrafttreten waren nur zwei LLCs in Florida registriert.

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2. Besteuerung der LLC als Partnership

Die Einordnung der LLC als partnership erwies sich als problematisch. Im September 1988 erklärte der IRS, dass die Haftungsbeschränkung der LLC ihre Einordnung als partnership nicht von vornherein ausschließe. Es käme vielmehr auf die obigen vier Kriterien in ihrer Gesamtheit an. Diese seien alle als gleichgewichtig anzusehen. Als Reaktion darauf änderte der Gesetzgeber in Wyoming seinen LLC Act. Er führte Auflösungsbestimmungen und Übertragungsbestimmungen als zwingende Vorgaben ein, um die steuerlichen Risiken für LLC-Gründer zu minimieren. Dadurch verlor die LLC aber an Attraktivität und kam fortan nur noch für kleine geschlossene Personenvereinigungen in Betracht.

In den Folgejahren wurden zahlreiche offene Einzelfragen zur Besteuerung der LLC im Dialog zwischen IRS und Anwaltschaft erörtert. Eine endgültige Lösung gab es aber erst Anfang 1997, nachdem alle Bundesstaaten über einen eigenen LLC Act verfügten. Der IRS schaffte sämtliche steuerliche Klassifizierungsregeln für Personengesellschaften ab und ersetze sie durch die Neuregelung der sogenannten Check-the-Box-Regulations. Danach können die Gesellschafter einer nichtinkorporierten Gesellschaft unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung wahlweise eine Besteuerung nach personengesellschaftsrechtlichen oder körperschaftsrechtlichen Grundsätzen wählen. Daher hängt die Besteuerung der LLC nunmehr von dem Willen der Gesellschafter ab. Gerade das macht die LLC für Unternehmer so attraktiv. Für die LLC mit mindestens zwei Gesellschaftern bildet die transparente Besteuerung die gesetzliche Grundlage. Entsprechende Modelle gibt es mittlerweile im deutschen Steuerrecht auch, sogenannte Optionsbesteuerung (§ 1a Absatz 1 Satz 2 KStG). Jedoch sind diese noch lange nicht so gut entwickelt, wie in den USA.

Nach dessen Einfügung erwiesen sich die oben aufgeführten bullet-proof-Statuten, als entbehrlich. Daher änderten die betreffenden Bundesstaaten ihre Gesetze, um den LLC-Gründern größere Gestaltungsfreiheit im Hinblick auf die Lebensdauer der Gesellschaft und die Übertragbarkeit der Anteile zu eröffnen.

3. Boomende LLC-Gründungen

1996 gab es auch in dem letzten Bundesstaat die Möglichkeit der Gründung der LLC. Fast überall diente die Anpassung dem Zweck, neue Unternehmen anzulocken und nicht hinter anderen Bundesstaaten zurückzufallen, die bereits über entsprechende Regularien verfügten.

Dies hatte einen wahren Gründungsboom zur Folge, der die Zahl der LLC rasch auf mehrere 10.000 brachte. Im Jahre 2003 wurde ausweislich der Einkommensteuerstatistik des IRS die Millionenmarke erreicht, sieben Jahre später die Marke von zwei Millionen. Die letzten verfügbaren Steuerdaten von 2018 weisen rund 2,8 Millionen LLCs aus. Damit hat die LLC die hergebrachten Rechtsform der partnership und der limited partnership deutlich hinter sich gelassen. Sie wird nur noch durch die gut sechs Millionen corporations und 27 Millionen Einzelunternehmen (sole proprietorship) übertroffen.

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4. Grundstrukturen der LLC

4.1. Rechtsform der LLC

Die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten zur LLC weichen stark voneinander ab. Deswegen ist im Einzelfall nachzuprüfen, wie die LLC genau ausgestaltet ist. Dennoch gibt es Grundstrukturen, die sich in jedem Bundesstaat wiederfinden lassen. Dazu zählt die Rechtsform. Die LLC ist gewöhnlich eine hybride Gesellschaftsform, die sowohl Elemente der partnership als auch solche der corporation aufweist. Diese Zwischenstellung spiegelt sich auch in der Bezeichnung als company wider. Diese ist in den USA keiner bestimmten Rechtsform zugewiesen. Auch für ihre Mitglieder hat man einen neutralen Begriff gefunden. Sie heißen nicht partners oder shareholders, sondern members.

Die LLC verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann daher selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, sowie vor Gericht klagen und verklagt werden. Anders als die partnership kann sie in den meisten Bundesstaaten nur aus einer Person bestehen. Es ist sogar die Gründung einer mitgliederlosen shelf LLC vorgesehen, mit der Maßgabe, dass binnen 90 Tagen ein oder mehrere Mitglieder benannt werden müssen. Ihr Gesellschaftszweck kann erwerbswirtschaftlich oder ideell ausgerichtet sein. Erlaubt ist mithin auch eine nonprofit LLC. Eine partnership hingegen muss stets einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.

4.2. Einsatzfelder der LLC

Im Wirtschaftsleben wird die LLC vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen mit einem geschlossenen Gesellschafterkreis genutzt. Sie konzentriert sich aber nicht auf einen bestimmten Industrie- oder Wirtschafszweig.

Daneben wird die LLC als Sicherungsinstrument bei Immobilienfinanzierungen oder für professionelle Sportligen und große multinationale Unternehmen eingesetzt. Noch in einer überschaubaren Zahl werden LLCs sogar an den US-amerikanischen Börsen gehandelt.

4.3. Gründungsurkunde und Organisationsstruktur

Zur Errichtung der LLC müssen die Gründer eine Gründungsurkunde bei der zuständigen Behörde einreichen. Einzelheiten der governance-Struktur werden gewöhnlich in einem separaten Dokument niedergelegt, das aber nicht öffentlich zugänglich ist. Diese Vereinbarung bildet regelmäßig das Schlüsseldokument. Sie kann ganz auf die Besonderheiten der betreffenden LLC zugeschnitten sein und ersetzt dann die nachgiebigen Vorschriften des Gesetzesrechts. Dabei kann die Organisationsstruktur in hohem Maße angepasst werden. Die meisten Bundesstaaten sehen als gesetzliche Auffangregelung eine Geschäftsführung durch die Gesellschafter vor. Dann ähnelt die LLC einer partnership. Einige wenige  Bundesstaaten gehen demgegenüber von dem Grundmodell einer Geschäftsführung durch den Fremdgeschäftsführer aus, sogenannte manager-managed LLC. Dann gleicht die zentrale Leitungsstruktur der einer corporation. Mischmodelle sind ebenfalls möglich.

4.4. Haftung

Die Gesellschafter können von den Gesellschaftsgläubigern nicht in Anspruch genommen werden. Verbindlichkeiten einer LLC treffen daher allein diese. Von großer praktischer Bedeutung ist die Folgefrage, ob unter bestimmten Voraussetzungen ein Haftungsdurchgriff möglich ist. Manche Bundesstaaten haben ausdrücklich geregelt, dass sie die hergebrachte Durchgriffsrechtsprechung für entsprechend anwendbar erklären. Andere statuieren einschränkend, dass eine Nichtbeachtung von Formalitäten für sich genommen keinen Grund für einen Haftungsdurchgriff bietet. In den meisten Bundesstaaten hingegen können die Gesellschafter den Haftungsdurchgriff klären. Der oberste Gerichtshof von Wyoming hat in einer Grundsatzentscheidung die Möglichkeit einer Durchgriffshaftung grundsätzlich angenommen.

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In diesem Video erklären wir, die Besteuerung in den USA.

4.5. Mitgliedschaftliche Rechte und Pflichten

Manche Bundesstaaten sehen eine Stimmrechtszuweisung nach Kopfteilen, andere solche nach Kapitalanteilen vor. Solche Unterschiede finden sich auch bei der Ausgestaltung des Gewinnbezugsrechts. Jeder Gesellschafter kann seinen membership interest übertragen. In diesem Fall kann der Erwerber jedoch nur die Vermögensrechte aus dem Anteil geltend machen. Gesellschafter wird er jedoch erst, wenn die Mitgesellschafter dem zustimmen. Die meisten LLC-Gesetze verlangen dafür einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss. Sie lassen aber Mehrheitsklauseln im operating agreement zu.

5. Fazit zur LLC

Blickt man auf die Entstehungsgeschichte der LLC, so stammen die maßgeblichen Impulse zur Entwicklung aus der Unternehmenspraxis. Zur Lösung gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsgrenzen, suchte man nach einer Methode, um die beschränkte Gesellschafterhaftung mit einer transparenten Besteuerung nach personengesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu verbinden. Die Einführung hatte vor allem steuerrechtliche Gründe, die in der transparenten Besteuerung liegen. Daneben tritt die Haftungsbegrenzung der Gesellschafter, welche auch gilt, wenn die Gesellschafter auf die Geschäftsführung Einfluss nehmen. Diese kam damals insbesondere der Ölindustrie zu gute. Viele von ihnen finanzierten die kostspieligen Probebohrungen, indem sie vermögenden Anlegern im Rahmen von steuerlichen Verlustzuweisungsmodellen Personengesellschaftsanteile verkauften. Durch die Einführung der LLC war dies nicht mehr erforderlich.


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