Steuerrecht in den USA

Einkommensteuer, Unternehmensteuer & Erbschaftsteuer

Steuerrecht in den USA: Informationen und Hintergründe

Das Steuerrecht der USA ist recht komplex. Zwar existieren auf Bundesebene viele Parallelen mit dem deutschen Steuerrecht. So existieren dort neben den Ertragsteuern zum Beispiel auch Erbschaft- und Schenkungsteuern. Auch das Welteinkommensprinzip liegt dem Steuerrecht der USA zugrunde. Allerdings bedingt die steuerliche Autonomie der US-Bundesstaaten und sogar der Kommunen, dass mehr als ein einziges Steuerrecht in den USA gleichzeitig Anwendung finden kann. Zumindest auf dem Gebiet der Einkommensteuer besteht jedoch die Möglichkeit der Anrechnung der von den Bundesstaaten erhobenen Steuern auf die Bundessteuer. Komplex ist in den USA ebenfalls das Steuerrecht zur Besteuerung von Erbschaften. Und obwohl es gleich mehrere Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA gibt, gelten diese nur für Steuern auf Bundesebene.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von Steuervorteilen in ausländischen Steuerregimen spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle aus. Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum

Thema

23. Oktober 2020

Liechtenstein – Steuern sparen bei ESt & KSt sowie IP-Boxen & Stiftungen
15. März 2021 Isle of Man: rechtlicher Status als Kronbesitz und Steuerrecht
06. April 2021 Besteuerung auf den Kanalinseln (Jersey Guernsey Alderney)
29. November 2021 Steuern auf Malta: mondäne Steueroase im Mittelmeer?
03. Dezember 2021 Steuerrecht in den USA: Informationen und Hintergründe (dieser Beitrag)

Unser Video:
Steuern in den USA

In diesem Video erklären wir, wie vielfältig das Steuerrecht in den USA gestaltet ist.

Inhaltsverzeichnis


1. Über das Steuerrecht in den USA – Einleitung

Deutschland steht im Ruf, eines der kompliziertesten Steuerrechte der Welt zu haben. Auch wenn es dennoch viele Lücken und Hintertürchen gibt, die man als Steuerberater zum Wohle der Mandanten gestalterisch nutzen kann, so gibt es auch anderswo auf der Welt ähnlich komplexe Steuerrechte. Eines, das in dieser Hinsicht dem unseren an Komplexität nahekommt, ist das Steuerrecht der USA.

Tatsächlich erhalten wir viele Anfragen, die sich auf Informationen zum Steuerrecht der USA beziehen. Zwar haben wir bereits zuvor in einigen Artikeln diese Thematik aufgegriffen, doch wollen wir nun einen etwas allgemeineren Überblick zum Steuerrecht der USA liefern.

2. Allgemeines zum Steuerrecht der USA

Bevor wir jedoch auf die einzelnen Steuerarten in den USA eingehen, wollen wir noch den allgemeinen Rahmen rund um dieses Thema spannen. Denn in den USA findet steuerrechtliche Gesetzgebung und Besteuerung auf mehreren Ebenen statt. Wenn wir also vom Steuerrecht in den USA sprechen wollen, sollten wir zunächst differenzieren, welche Ebenen es gibt. Schließlich ist diese Unterscheidung auch für die jeweilige Steuererhebung relevant und geht somit auf ein jeweils eigenes Steuerrecht zurück. Daher stellen wir zunächst fest, dass es in den USA mehr als nur ein Steuerrecht gibt. Folglich existieren in den USA eine Vielzahl an Steuerbehörden. Die oberste Steuerbehörde auf Bundesebene ist allerdings der Internal Revenue Service (IRS).

Aber dass es in einem Land mehr als nur ein Steuerrecht für ein Steuergebiet gibt, das kennen wir auch aus anderen Steuerregimen. Es erinnert zumindest stark an die unterschiedlichen Steuerregelungen der Schweizer Kantone. Aber auch in Deutschland kann man inzwischen Parallelen entdecken. So gibt es beispielsweise in Deutschland auch mehr als nur ein Grundsteuergesetz, weil nämlich viele Bundesländer hierbei eigene Initiative entfalten.

2.1. Das Steuerrecht in den USA auf Bundesebene

Doch kehren wir zurück zum Steuerrecht der USA. Zunächst kann man hier ein Steuerrecht feststellen, dass bundeseinheitlich gilt. Man nennt diese Steuern daher auch Federal Taxes. Ganz gleich, ob man in Alabama oder Wyoming ansässig ist, diese Steuern zahlen alle Steuerpflichtigen einheitlich. Dabei geht es insbesondere um Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) als auch um viele andere Abgaben, einschließlich einer Erbschaft- und Schenkungsteuer. Davon prinzipiell ausgeschlossen sind jedoch Verbrauchsteuern. Allerdings existieren im Steuerrecht der USA hierzu einige Ausnahmen.

Das Steuerrecht auf Bundesebene geht dabei auf ein einziges Gesetz zurück, nämlich auf den Internal Revenue Code (IRC). Während wir im deutschen Steuerrecht mehrere spezielle Gesetze kennen, um zum Beispiel Regelungen zum Außensteuerrecht oder zur Abgabenordnung zu treffen, hat der Gesetzgeber in den USA ein einziges allumfassendes Gesetzwerk hierfür geschaffen. Dieser Teil des US-Rechts ist ein Titel im United States Code. Das Steuerrecht ist dabei der 26. Titel, der wiederum in Untertitel, Kapitel und eine ganze Reihe weiterer Untereinheiten gegliedert ist. Dabei beziehen sich die einzelnen Untertitel auf spezifische steuerliche Themen.

2.2. Das Steuerrecht in den USA auf Ebene der Bundesstaaten

Der nächste Schritt auf die darunterliegende Ebene führt zu den sogenannten State Taxes, also den Steuern, die auf bundesstaatlicher Ebene anfallen. Nun könnte man auf den Gedanken kommen, Deutschland mit seinen Bundesländern mit den Bundesstaaten der USA zu vergleichen, doch bestehen in steuerlicher Hinsicht immense Unterschiede. Denn in den USA stehen den Bundesstaaten in allen Belangen weitreichende steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten offen. Deshalb kann ein Bundesstaat sehr autonom darüber entscheiden, ob es beispielsweise eine eigene Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Erbschaftsteuer erheben möchte. Selbstverständlich ist man dabei auch bei der Ausgestaltung dieser bundesstaatlichen Steuergesetze sehr frei. Auf dieser Ebene kommt hinzu, dass Bundesstaaten eine Sales Tax erheben können. Dies ist eine umsatzabhängige Verbrauchssteuer, die somit in etwa der deutschen Umsatzsteuer entspricht. Dabei ist speziell dieser Aspekt des Steuerrechts der USA eher mit der Umsatzsteuerpolitik der EU-Mitgliedsstaaten vergleichbar.

2.3. Das Steuerrecht in den USA auf Ebene der Städte und Gemeinden

Tatsächlich gibt es sogar noch eine weitere Ebene, auf der es in den USA ein Steuerrecht geben kann. Denn die nächste Ebene unterhalb der bundesstaatlichen Gesetzgebungsinitiative liegt bei den Städten und Gemeinden. Auch sie können auf ihrem Gebiet eigene Steuern erheben. Und so kann es mitunter vorkommen, dass man zum Beispiel zur Zahlung einer lokalen Einkommensteuer verpflichtet ist. Aber auch Sales Taxes können auf dieser Ebene anfallen. Allerdings muss zunächst der jeweilige Bundesstaat die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit Kommunen die Berechtigung erhalten, Steuern zu erheben.

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3. Das Steuerrecht in den USA

Wie man also sieht, kann man eine ganze Menge zum Steuerrecht in den USA ausführen. Wollten wir ausgiebig über Steuern auf allen drei Ebenen in den USA berichten, würde dies den Rahmen dieses Artikels freilich sprengen. Deshalb beziehen wir uns hauptsächlich auf das Steuerrecht in den USA, welches auf Bundesebene gilt, und somit auf den IRC. Doch an ausgesuchten Stellen gehen wir auch kurz auf die anderen Ebenen ein.

3.1. Steuerpflicht in den USA: Staatsbürgerschaft und Ansässigkeit

In den USA ist man als natürliche Person steuerpflichtig, wenn man entweder die US-amerikanische Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Dabei gilt das Welteinkommensprinzip im Steuerrecht der USA ebenso wie bei uns in Deutschland. Doch die Steuerhoheit der einzelnen Bundesstaaten bedingt im Grunde eine weitere Steuerpflicht. Dies kann schließlich auch auf kommunaler Ebene gegeben sein.

Daneben können Bundesstaaten auch Vorschriften zur Besteuerung von Personen oder Gesellschaften auf ihrem Gebiet erlassen, die in anderen Bundesstaaten ansässig sind. Dabei geht es darum, dass man bestimmte Einkünfte, die man in einem anderen Bundesstaat generiert, dort ebenfalls besteuern möchte. Man spricht hierbei vom Nexus-Ansatz. Zum Beispiel erhebt Kalifornien auf Verkäufe, die in anderen Bundesstaaten ansässige Unternehmen vor Ort vornehmen, ebenfalls eine Verbrauchssteuer. Daher kann sich die Steuerpflicht bisweilen auf mehrere Bundesstaaten erstrecken. Folglich muss man mitunter eine Vielzahl an Steuererklärungen abgeben.

3.2. Steuerrecht in den USA: Einkommensteuer

3.2.1. Einkommensteuer auf Bundesebene

3.2.1.1. Veranlagungsarten

Bei der Einkommensteuer gilt allgemein eine progressive Besteuerung aller Einkunftsarten. Dabei unterscheidet man bei natürlichen Personen die Einzelveranlagung, die Zusammenveranlagung, die getrennte Veranlagung, welche auch auf verwitwete Personen zutrifft, und die Veranlagung von Haushaltsvorständen. Dazu existiert ein mehrstufiges System von Grenzsteuersätzen, die derzeit bei 10 % beginnen und bei 37 % gedeckelt sind. Ledige können jährlich einen Freibetrag von USD 12.000 und Verheiratete den doppelten Betrag ansetzen. Außerdem gibt es im Steuerrecht der USA die Möglichkeit, Kinder steuerlich zu berücksichtigen.

3.2.1.2. Einkommensarten

Das Steuerrecht der USA umfasst bei der Einkommensteuer keine der uns bekannten Einkommensarten explizit. Stattdessen schließt es allgemein alle Einkünfte ein. Somit können zum Beispiel erlassene Schulden einkommensteuerpflichtig sein. Selbst Einkünfte aus kriminellen Aktivitäten unterliegen prinzipiell der Einkommensteuer.

Weiterhin gilt für die meisten Einkünfte eine einheitliche steuerliche Behandlung. Dies trifft beispielsweise auf Renteneinkünfte, selbständige und nichtselbständige Tätigkeiten, Lotto- und Glückspielgewinne oder Zinseinnahmen zu. Auch Gewinnausschüttungen und andere Kapitaleinkünfte gehören grundsätzlich hierzu. Lediglich für einige Ausnahmen sind günstigere Steuersätze vorgesehen (siehe unter 3.2.1.4.). Doch auch die Veräußerung eines eigenen Unternehmens genießt mit einem Steuersatz von 28 % einen Steuervorteil.

3.2.1.3. Lohn- und Gehaltsteuer

Ebenso wie in Deutschland kennt man auch in den USA eine Lohnsteuer. Doch kommt es vielfach vor, dass die Lohnsteuer regelmäßig höher als die tatsächlich anzusetzende Einkommensteuer ausfällt. Aber erst durch Abgabe der Einkommensteuererklärung kann man eine entsprechende Rückerstattung erhalten. Tatsächlich ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung bis zum 15.04. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres für alle Steuerpflichtigen vorgeschrieben.

3.2.1.4. Besteuerung langfristiger Kapitalanlagen und Immobiliengeschäfte

Weiterhin existieren für bestimmte Einkunftsarten steuerliche Privilegien. Dies trifft etwa auf die Besteuerung von langfristigen Kapitalanlagen oder Immobiliengeschäften zu. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein reduzierter Steuersatz von 0 % bis 20 % zur Anwendung.

Eine Voraussetzung für die sogenannten Qualified Dividends hierbei ist, dass es eine US-Gesellschaft sein muss, die die steuerlich begünstigte Dividende ausschüttet. Allerdings gibt es auch für ausländische Gesellschaften hierzu einige Ausnahmen. Dabei müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einer US-Gesellschaft gleichgestellt zu sein. Außerdem muss, je nach Art der Beteiligung, die zum Empfang einer Dividende berechtigt, eine Haltefrist von mindestens 60 beziehungsweise 90 Tagen vor der Gewinnausschüttung vorliegen. Und schließlich bestimmen sowohl die Veranlagungsart als auch die Höhe des übrigen Einkommens den auf diese langfristigen Kapitalanlagen anwendbaren niedrigeren Steuersatz.

3.2.1.5. Alternative Minimum Tax

Um das Bild zu vervollständigen, sei auch noch die Alternative Minimum Tax (AMT) genannt. Dabei geht es um eine alternative Einkommensbesteuerung, welche greift, wenn Steuerpflichtige aufgrund legaler Steuergestaltungsmöglichkeiten kaum oder keine Steuern zahlen müssten. Hierzu findet eine alternative Berechnung parallel zur normalen Berechnung statt. Dabei wendet man bei Einkommen bis zu einer Höhe von USD 75.000 einen Steuersatz von 26 % und darüber hinaus von 28 % an. Fällt die AMT hierbei höher als die regulär berechnete Einkommensteuer aus, ist diese maßgeblich.

3.2.2. Einkommensteuer der Bundesstaaten und der Kommunen

Wie bereits erwähnt, kommen auf Ebene der Bundesstaaten sowie eventuell auf kommunaler Ebene weitere Einkommensteuern hinzu. Zumeist ist der Steuersatz progressiv geregelt. Dabei reicht der effektive Steuersatz auf dieser Ebene von 3 % bis 13 %. In neun Bundesstaaten verzichtet man hingegen auf die Erhebung einer eigenen Einkommensteuer. Zwei dieser Staaten besteuern allerdings Kapitalerträge. Fällt jedoch eine Einkommensteuer auf Ebene eines Bundesstaates an, dann kann man diese auf die Bundeseinkommensteuer anrechnen. Entsprechend verfährt man auch bei kommunalen Einkommensteuern, wie etwa in New York.

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3.3. Steuerrecht in den USA: Unternehmensbesteuerung

Zu den verschiedenen Unternehmensformen in den USA haben wir bereits Informationen veröffentlicht. Daher gehen wir im vorliegenden Beitrag vorwiegend auf ihre Besteuerung ein.

Prinzipiell unterscheidet das Steuerrecht der USA zwischen der transparenten Besteuerung natürlicher Personen und der Körperschaftsteuer. Dabei gibt es aber auch Unternehmensformen, die eine optionale Besteuerung erlauben. Dieses Wahlrecht, das den Gesellschaftern offensteht, nennt man Check-the-box-Verfahren, weil man in der Steuererklärung hierzu einfach nur ein bestimmtes Feld kennzeichnen muss. Diese Flexibilität ist selbstverständlich zur Beeinflussung der tatsächlichen Steuerhöhe sehr beliebt.

Bei Unternehmen, die der Besteuerung im Rahmen der Körperschaftsteuer unterliegen, gilt ein einheitlicher pauschaler Steuersatz von derzeit 21 %. Allerdings ist eine Anhebung des Steuersatzes auf 28 % geplant. Weiterhin gibt es im Steuerrecht der USA Sonderregeln für Gewinne mit Auslandsbezug. Zum Beispiel versteuern bestimmte Unternehmen in den USA ihre im Ausland generierten Gewinne einheitlich mit 13 %. Außerdem gibt es besondere Vorschriften im Steuerrecht der USA, die Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften mit Sitz in Niedrigsteuerländern an ihre Muttergesellschaften in den USA betreffen. Hierbei erfolgt eine Besteuerung der US-Muttergesellschaft nur dann, wenn die gesamten im Ausland erzielten Gewinne einer Besteuerung von weniger als 10 % im Ausland unterliegen.

Ebenso wie die Einkommensteuer kann eine Körperschaftsteuer auch auf Ebene der Bundesstaaten anfallen. Auch hier gibt es eine Reihe an Bundesstaaten, die keine Ertragsteuern erheben. Im Gegensatz dazu variiert der Steuersatz zur Körperschaftsteuer in den übrigen Bundesstaaten zwischen 4,5 % und 12 %. Weiterhin kann hierbei eine Nexus-Besteuerung in mehr als einem Bundesstaat stattfinden.

Eine Gewerbesteuer, wie wir sie in Deutschland kennen, ist dem Steuerrecht der USA unbekannt. Allerdings lassen sich die vielen unabhängig erhobenen Steuern auf lokaler Ebene auf indirekte Weise mit der deutschen Gewerbesteuer vergleichen, weil auch sie der Finanzierung kommunaler Haushalte dienen.

3.4. Steuerrecht in den USA: Umsatzsteuer und Zölle

Wie bereits erwähnt, kennt man eine Verbrauchsteuer in den USA in erster Linie auf Ebene der Bundesstaaten. Auf Bundesebene umfasst das Steuerrecht der USA hingegen nur wenige Ausnahmen. Zum Beispiel findet eine bundeseinheitliche Besteuerung von alkoholischen Getränken, Tabakwaren und Feuerwaffen statt.

Wenig überraschend ist die Bandbreite der Steuersätze der Sales Taxes in den einzelnen Bundesstaaten recht groß. Auch hier gibt es einige Vertreter, die auf die Erhebung einer Verbrauchsteuer verzichten. In anderen Bundesstaaten kennt man hingegen Steuersätze, die sich im Bereich von etwa 5 % und 9 %, bewegen, wobei etwaige lokale Sales Taxes bereits inkludiert sind.

Für viele Waren zahlt man in den USA entweder nur geringe oder gar keine Zölle bei der Einfuhr. Und da es im Grunde keine Umsatzsteuer auf Bundesebene im Steuerrecht der USA gibt, fällt hierbei auch keine Einfuhrumsatzsteuer an.

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3.5. Steuerrecht in den USA: Grunderwerbsteuer

Eine Grunderwerbsteuer (Real Estate Transfer Tax) existiert auch im Steuerrecht der USA. Allerdings fallen dort die Abgaben im Allgemeinen wesentlich niedriger aus als in Deutschland. Dabei fallen Grunderwerbsteuern in den USA sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der Bundesstaaten an. Jedoch gibt es bei Letzteren mal wieder einige Ausnahmen, die von einer solchen Besteuerung Abstand nehmen. Ansonsten kann man beim Erwerb einer Immobilie in den USA im Durchschnitt mit einer Steuer in Höhe von 0,6 % der Anschaffungskosten rechnen. Je nach Bundesstaat kann die Steuer dabei entweder dem Käufer, dem Verkäufer oder beiden hälftig auferlegt sein.

3.6. Steuerrecht in den USA: Sozialabgaben in den USA

Eine Reihe an Sozialabgaben finanzieren die Sozialkassen in den USA. So gibt es etwa für Angestellte Bestimmungen ebenso wie für Selbständige. Bei Angestellten übernehmen die Arbeitgeber einen Anteil der Beiträge, die sie zusammen mit jenen ihrer Angestellten regelmäßig an den IRS überweisen. Selbständige tragen jedoch ihre Abgaben im Rahmen der sogenannten Self Employment Tax in voller Höhe allein.

Dabei ist die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Angelegenheit, die ausschließlich auf Bundesebene besteht. Dazu zählt die Rentenversicherung (Social Security) ebenso wie eine Krankenversicherung (Medicare). Allerdings sind die darauf begründeten Leistungen im Vergleich zu unserem Sozialsystem in Deutschland bei weitem weniger umfangreich. Dennoch fallen in den USA zum Teil beträchtliche Sozialabgaben an. Für die Social Security sind dies etwa 12,4 %. Jedoch fällt sie nur bis zu einer Einkommensobergrenze von USD 118.500 an.

Für die Abgabe zur Krankenversicherung gibt es hingegen keine Einkommensobergrenze. Dafür beträgt der Steuersatz hierbei nur 2,5 %. Zusätzlich ist ein Anteil von 7,65 % des Einkommens als Freibetrag für diese Sozialversicherungsbeiträge zugelassen.

3.7. Steuerrecht in den USA: Sonstige Steuern in den USA

3.7.1. Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer ist dem Steuerrecht der USA fremd.

3.7.2. Grundsteuer

Dafür kennt man dort aber eine Grundsteuer (Property Tax). Sie stellt in vielen Fällen eine wichtige Säule der kommunalen Einnahmen dar. Grundlage für die Besteuerung sind zumeist gutachterlich festgestellte Verkehrswerte. Darüber hinaus können sie teilweise auch von der Lage und Art einer Immobilie abhängen. Trotz der hohen Bedeutung dieser Gemeindesteuer beträgt der Steuersatz lediglich 1 bis 2 % des steuerpflichtigen Werts. Dennoch kann dies für Immobilieneigentümer zu erheblichen Belastungen führen. Eine Umlage auf etwaige Mieten kann diese somit beträchtlich beeinflussen.

3.7.3. Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer

3.7.3.1. Besteuerung von Erbschaften auf Bundesebene

Eine Besteuerung von Vermögenswerten findet in den USA auch bei Erbschaft (Estate Tax) und Schenkung (Gift Tax) statt. Dabei sieht das Steuerrecht der USA diese Besteuerung bereits auf der Bundesebene vor. Aber auch auf Ebene der Bundesstaaten mag es solche Steuern geben. Dabei ist auf Bundesebene keine Besteuerung bei der Übertragung von Vermögen auf Ehegatten vorgesehen. Für andere Personen gilt hingegen ein sehr generöser Freibetrag von USD 11.700.000 (ab 2022 USD 12.060.000). Allerdings kann man diesen Freibetrag nur dann anwenden, wenn ein Erblasser entweder Staatsbürger der USA oder dort ansässig war. Bei allen anderen in diesem Zusammenhang Steuerpflichtigen gilt hingegen lediglich ein Freibetrag von USD 60.000.

Auf Bundesebene ist der Steuertarif bei der Erbschaftsteuer gestaffelt. Hierbei beträgt der Eingangssteuersatz 18 %. Der Spitzensteuersatz klettert jedoch bei einem zu versteuernden Vermögen von mehr als USD 1.000.000 auf 40 %. Der Grad der Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erben ist hierbei irrelevant.

3.7.3.2. Besteuerung von Erbschaften auf Ebene der Bundesstaaten: Estate Tax und Inheritance Tax

Weiterhin ist eine grundlegende Unterscheidung bei der Erbschaftsteuer wichtig. Die auf Bundesebene sowie in einigen Bundesstaaten anfallende Estate Tax fällt auf Vermögen an, das ein Erblasser als Nachlass hinterlässt. Die meisten Bundesstaaten, die einen Nachlass besteuern, erheben hingegen eine Inheritance Tax. Hierbei fällt die Steuer auf die von einem Erben empfangene Erbschaft an. Dann gibt es wiederum Bundesstaaten, die weder die eine noch die andere Form der Erbschaftsteuer erheben. Tatsächlich gehören diese zur Mehrheit. Nur in Maryland kennt man beide Steuerarten.

Natürlich tragen in beiden Fällen letztlich die Erben die Steuern. Allerdings hat dies Auswirkungen auf die Bestimmung des erhebungsberechtigten Bundesstaates. Denn bei einer Besteuerung mittels Inheritance Tax kommt es darauf an, in welchem Bundesstaat der Erbe ansässig ist. Dort ist er dann, bis auf einige Ausnahmen, steuerpflichtig. Bei der Estate Tax ist hingegen der Bundesstaat maßgebend, in dem der Erblasser lebte.

Bei der Estate Tax der Bundesstaaten finden andere Freibeträge Anwendung als auf Bundesebene. Dabei liegen sie wesentlich niedriger. Mit einer Höhe von mindestens USD 1.000.000 sind sie jedoch deutlich großzügiger als in Deutschland. Der auf diese bundesstaatlichen Nachlasssteuern anwendbare Steuersatz beginnt in der Regel bei 10 % und kann über mehrere Stufen bis zu 20 % betragen.

Bezüglich der Inheritance Tax der sie anwendenden Bundesstaaten gelten wiederum andere Freibeträge und Steuersätze. Insgesamt sind diese aber jenen der Estate Tax der anderen Bundesstaaten ähnlich. Dabei existieren aber noch einige weitere Unterschiede zwischen diesen beiden Nachlasssteuern. Denn bei der Inheritance Tax hat auch der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben Auswirkungen auf die Höhe der Steuer. Weiterhin sind auf den Todesfall gezahlte Lebensversicherungen nur bei der Estate Tax relevant.

3.7.3.3. Besteuerung von Schenkungen: Gift Tax

Neben der Nachlasssteuer und den Erbschaftsteuern existiert auf Bundesebene auch noch eine Schenkungsteuer. Zwar besteht wie im deutschen Steuerrecht auch in den USA eine direkte Verbindung zwischen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer, sodass sie sich gegenseitig beeinflussen. Allerdings gelten bei Erhebung von Steuern auf Schenkungen in den USA andere Rahmenbedingungen. So sind derzeit jährliche Schenkungen von einer bestimmten Person an eine andere in Höhe von USD 15.000 weder anzeige- noch steuerpflichtig (ab 2022 USD 16.000). Ehepartner können gemeinsam den doppelten Betrag an eine Person steuerfrei verschenken. Andererseits kann man diese Schwelle auch überschreiten, wobei die Schenkung steuerfrei bleibt, sofern der Gesamtbetrag aller Schenkungen eines Schenkers an einen bestimmten Empfänger unter der Grenze des lebenslang verfügbaren Freibetrags von USD 11.700.000 bleibt. Folglich reduzieren solche über den Jahreshöchstbetrag hinausgehende Schenkungen den einmaligen Freibetrag. Dies ist somit auch bei einer eventuellen Erbschaft steuerlich relevant.

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4. Steuerrecht in den USA: Doppelbesteuerungsabkommen

Die USA und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Ertragsteuern unterzeichnet. Eine Besonderheit ist aber, dass beide Staaten auch ein DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer geschlossen haben. Allerdings gelten beide DBAs nur in Bezug auf die Bundessteuern. Da jedoch die Bundesstaaten in den USA in Hinsicht auf ihr eigenes Steuerrecht autonom sind, gleichzeitig aber nur die Bundesregierung bilaterale Verträge mit dem Ausland schließen kann, ist eine Doppelbesteuerung in den USA nur teilweise vermeidbar.

Dies gilt für die zahlreichen DBAs, die die USA mit anderen Staaten abgeschlossen haben, ebenfalls. Dazu zählen unter anderem DBAs mit Österreich und der Schweiz. Aber auch mit einer Reihe von Steueroasen sind die USA über ein DBA verbunden.


Steuerberater für internationales Steuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Bei steuerlichen Sachthemen mit internationalem Bezug schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Erläuterungen zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht in Deutschland und im Ausland
  2. Beratung zum Home Office im Ausland
  3. Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel Malta, Österreich, Zypern)
  4. Empfehlungen zum Vermögensschutz mittels einer Familienstiftung in Liechtenstein
  5. Beratung zur steuerlichen Optimierung der Auszahlung von Abfindungen

 

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Empfehlungen zur Gründung von Unternehmen im Ausland
  2. Informationen zu Unternehmensformen im Ausland (Österreich, USA)
  3. Beratung zur Einstellung von Mitarbeitern in den USA
  4. Entwicklung steuerlicher Gestaltungsmodelle

 

Erbschaft/Schenkung

  1. Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht

 

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für internationales Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Spezialgebiete des Steuerrechts – internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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