WORLD'S BEST EMPLOYER 2023

JUHN Partner ist einer von 864 in Deutschland

JUHN Partner als WORLD’S BEST EMPLOYER 2023 ausgezeichnet

JUHN Partner wurde die Auszeichnung WORLD’S BEST EMPLOYER – Germany 2023 verliehen. Wir freuen uns und sind mächtig stolz auf unsere Kanzlei, die in wenigen Jahren ein gewaltiges Renommee aufgebaut hat – und zwar sowohl hinsichtlich der fachlichen Kompetenz als auch als attraktiver Arbeitgeber. Daher stellen wir Ihnen in diesem Artikel die für die Auszeichnung zugrundeliegende Metastudie vor und zeigen, in welchen Bereichen wir besonders attraktiv für neue Kolleginnen und Kollegen sind – insbesondere für junge Steuerberater.

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Unser Video: Roomtour bei JUHN Partner in Bonn

In diesem Video zeigen wir, wie es bei uns in den 2023 neu bezogenen Büros in Bonn aussieht. Ob da wohl auch ein Platz für Dich dabei ist?

Inhaltsverzeichnis


1. WORLD’S BEST EMPLOYER – Germany 2023 – Einleitung

Arbeitskräftemangel, insbesondere Fachkräftemangel, ist in unserer Zeit ein Phänomen, dass schon lange vorausgesagt wurde und doch irgendwie surreal wirkt. Ein Zustand unserer Volkswirtschaft, in der es mehr Arbeitsangebote als potentielle Arbeiter gibt – viele Jahrzehnte sind seit dem letzten Mal verstrichen, in dem diese Situation in Deutschland vorherrschte, sodass sich kaum noch jemand an diese Zeit zu erinnern vermag. Weil wir in keiner Weise mehr mit ihr vertraut sind, reagieren wir viel zu zaghaft auf diese Veränderungen. Und doch ist dies immer deutlicher in unserem Land zu erkennen.

All dies stellt somit Herausforderungen an unsere Gesellschaft, speziell an Arbeitgeber. Sie stehen nun in einem zunehmenden Wettbewerb um die besten Fachkräfte, oft sogar, um überhaupt welche zu erhalten, aber auch zu halten. Daran wird die fortschreitende Digitalisierung in unserer Arbeitswelt kaum etwas ändern. Speziell bei uns in der Steuerberatungsbranche sind wir schon länger mit einem Mangel an Nachwuchs konfrontiert. Daher überrascht es kaum, dass Analysen zur Attraktivität von Arbeitgebern in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen haben.

Eine solche Analyse ist Grundlage für die Verleihung der Auszeichnung WORLD’S BEST EMPLOYER – Germany 2023. Wir berichten in vorliegenden Beitrag über dieses Label, weil wir uns darüber freuen dürfen, es erhalten zu haben. Wobei, freuen ist untertrieben. Wir sind regelrecht begeistert!

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2. WORLD’S BEST EMPLOYER 2023 – Hintergrund zur Metastudie

Doch was hat dazu geführt, dass JUHN Partner die Auszeichnung WORLD’S BEST EMPLOYER 2023 in der Länderkategorie Deutschland erhielt? Werfen wir also zunächst einen Blick in die Grundlagen, die zu dieser hervorragenden Bewertung führten.

2.1. Ausrichter der Studie WORLD’S BEST EMPLOYER 2023

Auftraggeber der Metastudie ist die USIQ UNITED STATES INSTITUTE FOR QUALITY LLC in den USA. Durchgeführt wurde sie sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Für den deutschsprachigen Service hat man die SQC-QualityCert GmbH in Berlin verpflichtet. Partner bei dieser Erhebung und Beurteilung ist unter anderem der auf solche Studien spezialisierte DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e. V.

2.2. Ziel und Umfang der Studie WORLD’S BEST EMPLOYER 2023

Ziel der Metastudie war es einerseits, festzustellen, was einen Arbeitgeber für seine Beschäftigten attraktiv macht. Andererseits wollte man aber auch wissen, welche Arbeitnehmer diese Voraussetzungen am besten erfüllen. So hat man nach eigenen Angaben 74.971 Unternehmen in zehn Kernbereichen untersucht und dazu 55 verschiedene Quellen herangezogen.

2.3. Kernpunkte der Studie WORLD’S BEST EMPLOYER 2023

Die Bewertungsgrundlagen zur Studie WORLD’S BEST EMPLOYER 2023 waren vielschichtig. Einerseits sind subjektive Bewertungen von Arbeitnehmern in die Studie eingeflossen. Neben den im Internet hinterlassenen Kommentaren von Mitarbeitern gaben auch diverse Umfragen zu ihrer Zufriedenheit Aufschluss über die Beliebtheit von Arbeitgebern.

Andererseits hat die Untersuchung auch andere, objektive Daten beleuchtet. Dazu zählen Zertifizierungen, diverse Aspekte bei der Nachhaltigkeit von Unternehmen, der Umfang der Digitalisierung, die öffentliche Wahrnehmung sowie der Internetauftritt eines Unternehmens. Gerade im Hinblick auf die Werbung um neue Mitarbeiter erwartete man, dass die Benutzeroberfläche intuitiv verständlich und somit leicht zu bedienen ist. Selbstverständlich haben auch die Leistungen, die Arbeitnehmer für ihre Arbeit erhalten, einen besonderen Schwerpunkt in dieser Studie eingenommen. Außerdem sind nach Möglichkeit auch externe Meinungen in die Auswertung mit eingeflossen. Das gilt sowohl für alternative Auszeichnungen als auch für andere öffentliche Berichterstattungen, beispielsweise in der Presse. Weiterhin war das Wachstum eines Unternehmens bei der Beurteilung ebenfalls wichtig. Schließlich sind auch etwaige öffentliche Aktivitäten, Mitgliedschaften in Verbänden oder Beiträge zu Organisationen für die Studienersteller relevant gewesen.

2.4. Zur Auswahl und Gewichtung der untersuchten Kriterien

Dabei fand verständlicherweise eine Gewichtung der einzelnen Aspekte statt. Schließlich sind manche Kriterien für Arbeitnehmer von größerer Bedeutung als andere. So hat man die einzelnen Kategorien, die man bei der Studie als Maßstab ansetzen wollte, ebenfalls in besonderer Weise bestimmt. Festgestellt hat man dies durch Auswertung diverser großer nationaler und internationaler Studien zu dieser Thematik. Auch die Veränderungen in den Erwartungen von Beschäftigten, die sich durch die COVID-Pandemie ergeben haben, flossen in diese Metastudie mit ein.

Eine weitere Perspektive, die man hierbei eingenommen hatte, war die junger Berufseinsteiger. Gerade für sie ist die Studie WORLD’S BEST EMPLOYER 2023 besonders interessant, weil sie sich mangels ausreichender eigener Erfahrungen verstärkt auf solche Ratgeber verlassen. Wer hingegen schon bei diversen Arbeitgebern die Karriereleiter emporgestiegen ist, kennt sich in dieser Hinsicht schon deutlich besser aus.

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Fachberatung für grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte

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3.WORLD’S BEST EMPLOYER 2023 – JUHN Partner als Arbeitgeber

Nun, wie haben wir in dieser Studie abgeschnitten? Als Steuerberatungskanzlei gehört JUHN Partner zu den 864 Unternehmen, die nach Ansicht der Studienleiter eine Auszeichnung als besonders attraktiver Arbeitgeber in Deutschland verdient haben. Dabei trägt sowohl unsere moderne Ausstattung sowie die prestigeträchtige Lage unserer Büros in Köln und Bonn bei als auch ein umfangreiches Angebot an Boni, die wir unseren Beschäftigten in vielen Fällen sogar freiwillig gewähren. Wo sollen wir nur mit der Aufzählung anfangen?

3.1. Umfang unserer Vergütungsleistungen

Da wäre zunächst einmal die überdurchschnittliche Vergütung zu nennen, die unsere Mitarbeit für ihre Arbeit erhalten. Für uns ist dies selbstverständlich, weil wir als qualitätsorientierte Steuerberatungskanzlei von unseren Kolleginnen und Kollegen auch überdurchschnittliche Leistungen erwarten und erhalten. Hinzu kommen umsatz- und leistungsabhängige Boni. Zusätzlich erhält jeder Mitarbeiter monatlich einen Edenred-Gutschein über EUR 50. Außerdem steht jedem von uns wahlweise ein E-Scooter, ein Firmenparkplatz oder ein Jobticket zu.

3.2. Karriereförderung

Hinsichtlich der Förderung der Karriere unserer Mitarbeiter bieten wir als Basisleistung umfangreiche Angebote zur beruflichen Fortbildung. Wer an der Steuerberaterprüfung teilnehmen möchte, profitiert bei uns von einem eigens hierfür eingerichteten Förderprogramm. So kann man sich in den Wochen und Monaten vor dem Examen beispielsweise freistellen lassen, um sich intensiv darauf vorzubereiten. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter aber auch bei ihrem Masterstudium oder ihrer Fortbildung zum Fachberater.

Selbst diese Aspekte sind bei der Karriereförderung in unserer Kanzlei allenfalls Zwischenziele. So haben unsere Mitarbeiter die Aussicht, ein eigenes Kompetenzteam aufzubauen, das sie dann auch leiten. Außerdem können sie bei der Entwicklung eines neuen Standorts mitwirken. Und sie können sich in die Position eines Partners hocharbeiten. Wer mag, kann auch bei unseren YouTube-Videos mitwirken.

Ein weiterer besonderer Aspekt zeichnet unsere Kanzlei aus, denn wir fördern insbesondere junge Nachwuchskräfte. Sie tragen bei uns von Anfang an hohe Verantwortung, erhalten aber auch stets die erforderliche Unterstützung, die sie zum Erfüllen ihrer Aufgaben brauchen. So lernen sie laufend von unseren erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, wobei dieser Wissens- und Erfahrungsaustausch durchaus in beide Richtungen fließt. Dabei beträgt das Durchschnittsalter unserer Beschäftigten gerade einmal 30 Jahre.

3.3. Weitere Boni und Veranstaltungen

Dann gibt es bei uns auch regelmäßige gemeinsame Mittagessen, die monatlich stattfinden. Weitere Angebote sind etwa Massagen, die an unseren Standorten sehr beliebt sind. Und wer gut entspannt ist, feiert auch besonders ausgelassen. So stehen in unserer Kanzlei diverse Events im Jahr an, etwa die alljährliche Weihnachtsfeier, Rhein in Flammen-Party mit Blick aus unserer 24. Büroetage in Bonn, Go-Kart-Rennen und eine jährliche Strategiewoche als Mitarbeiterreise auf Mallorca. Wir bieten unseren Kolleginnen und Kollegen täglich frei verfügbar Wasser, Kaffee oder Tee und Obst sowie diverse Snacks. Für großen Spaß sorgt auch die jährliche Teilnahme am Bonner-Firmenlauf mit anschließender Party. Kein Wunder also, dass hier rege Teilnahme bei uns herrscht.

3.4. Unser Arbeitsumfeld

Zu den Vorteilen, die in der Studie WORLD’S BEST EMPLOYER 2023 für JUHN Partner als Arbeitgeber sprechen, zählen aber auch die Konditionen rund um die Arbeit selbst. So bieten wir sowohl eine moderne Ausstattung in allen unseren Büros als auch das Arbeiten vom Homeoffice vom In- oder Ausland aus an. Auch in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung nutzen viele unserer Mitarbeiter die verschiedenen Möglichkeiten, um Berufsleben und Privates möglichst optimal zu gestalten. Das geht am leichtesten durch unsere gleitenden Arbeitszeiten. Flankiert wird dies durch ein Kontingent von jährlich acht Tagen mit sehr flexiblen Arbeitszeiten, sogenannte Flexdays. Außerdem haben wir Mitarbeiter, die in Teilzeit tätig sind. Andere, in Vollzeit, haben sich mit uns auf eine 4-Tage-Woche verständigt. All dies rundet die Möglichkeit der Verwirklichung einer realen 40 Stunden-Woche ab – für eine perfekte Work-Life-Balance.

Was die Anzahl an Urlaubstagen angeht, so sind wir mit 30 Urlaubstagen pro Jahr auch in dieser Hinsicht sehr freigiebig. Und wer einen geringen Krankenstand vorweist, kann sogar zwei zusätzliche Urlaubstage erhalten.

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Unsere Büros im Kranhaus Süd am Rheinufer in Köln

In diesem Video zeigen wir, wie wir in Köln direkt am Rhein arbeiten. Sehen Sie sich unsere Büros an und fragen Sie sich ruhig, ob Sie vielleicht bei uns arbeiten möchten.

4. WORLD’S BEST EMPLOYER 2023 – Fazit

Wie Sie sehen können, haben wir als moderne Steuerberatungskanzlei viel zu bieten – auch unseren Mitarbeitern. Wir wissen, nur rundum zufriedene Kolleginnen und Kollegen sind zu Höchstleistungen fähig. Und dies wiederum dient dem Wohle unserer Mandanten.

Selbstverständlich hat dies weitere Nebeneffekte zur Folge. Denn wer mit zufriedenen Mitarbeitern zusammenarbeitet, hat auch viel mehr Spaß an der eigenen Arbeit. Dadurch läuft auch die Arbeit viel leichter. Ganz offensichtlich ist dies ein sich selbst verstärkender positiver Effekt, von dem wir alle profitieren.

Und wie steht es mit Ihnen? Haben Sie Lust, in einem solchen jungen, kreativen und vor allem engagierten Team mitzuwirken? Finden Sie heraus, ob Sie zu uns passen und bewerben Sie sich bei uns – jetzt gleich!


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der Gründung von Unternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Umfassende Rechtsberatung durch unsere hauseignen Rechtsanwälte, insbesondere im Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht
  2. Gründung von Holdinggesellschaften (Realisierung steuerfreier Veräußerungsgewinne, Dividendenerträge)

GmbH & Co. KG

  1. Informationen zur Einheits-GmbH & Co. KG
  2. Steueroptimierung bei der Besteuerung der GmbH & Co. KG nach dem Transparenzprinzip

Handelsrecht

  1. Eigehende Erläuterungen zur Kaufmannseigenschaft nach dem HGB
  2. Informationen zum Handelsregister und zu seiner Publizitätswirkung
  3. Vorstellung der Besonderheiten beim Transparenzregister

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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