Digitale DATEV-Kanzlei 2023

Was JUHN Partner auszeichnet

Digitale DATEV-Kanzlei 2023: JUHN Partner ist dabei!

Das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2023 ist ein Hinweis darauf, dass die auf diese Weise ausgezeichnete Kanzlei Hervorragendes für ihre Mandanten leistet. Daher überrascht es kaum, dass sich mehr als 7.500 Steuerberatungskanzleien um diese Auszeichnung beworben haben. JUHN Partner gehört zu den glücklichen, weil auf dem Gebiet der Digitalisierung innovativen Kanzleien, denen diese besondere Ehre zuteil wurde. Wir sind stolz, erneut Digitale DATEV-Kanzlei zu sein.

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In diesem Video erklären wir, wie sehr unsere Mandanten von der digitalen FiBu profitieren.

Inhaltsverzeichnis


1. Was ist eine Digitale DATEV-Kanzlei 2023?

DATEV e.G. ist eine Genossenschaft, die sich zur gegenseitigen Stärkung und Unterstützung insbesondere innerhalb der Steuerberaterbranche verschrieben hat. Dabei stand anfangs auch die Implementierung der digitalen Datenverarbeitung im Vordergrund. Schon vor gut 50 Jahren, als die Computerrevolution gerade begann aus ihren Kinderschuhen zu schlüpfen, erkannte man bei DATEV das enorme Potential der digitalen Datenverarbeitung insbesondere bei der Buchhaltung. Kein Wunder also, dass sich mit fortschreitender technischer Entwicklung auch die Anwendungsgebiete an Vielfalt dazugewonnen haben.

Mittlerweile ist dieser Fortschritt in eine echte Revolution übergegangen. Ohne digitale Datenverarbeitung kommt heutzutage fast keine Branche mehr aus. Gerade in der Steuerberatung ist sie kaum noch wegzudenken. Dennoch gibt es nach wie vor Kanzleien, die aus verschiedensten Gründen den Schritt hin zur Digitalisierung erst noch vor sich haben. Um diesen Ansatz zu unterstützen und zu fördern, hat DATEV vor einigen Jahren das Label Digitale DATEV-Kanzlei ins Leben gerufen. Es zeichnet jährlich all jene Steuerberatungskanzleien aus, die einen Mindeststandard an Digitalisierung in ihre Prozesse eingeführt haben. Daher auch das diesjährige Label Digitale DATEV-Kanzlei 2023.

2. Voraussetzungen zum Erhalt des Labels Digitale DATEV-Kanzlei 2023

Bevor wir uns auf die eigene Schulter klopfen, schicken wir einige der wichtigsten Kriterien voran, die DATEV als Bedingung zur Auszeichnung als Digitale DATEV-Kanzlei 2023 benannte. Selbstverständlich erhöht DATEV jedes Jahr die Anforderungen, die Steuerberatungskanzleien zum Erhalt des Labels Digitale DATEV-Kanzlei erfüllen müssen. Dennoch haben sich auch dieses Jahr wieder über 7.500 Kanzleien um das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2023 beworben.

2.1. Digitale DATEV-Kanzlei 2023: Digitalisierungsquote Primanotabuchungen

In den Vorjahren betrachtete DATEV die Digitalisierungsquote gesamt als einen ihrer wichtigsten Maßstäbe. 2023 ist dieses Kriterium nun der Digitalisierungsquote der Primanotabuchungen gewichen, was die Anforderung an die Kanzleien weiter erhöhte. Schließlich ist damit der Fokus von der allgemeinen Digitalisierungsquote gewichen und stellt nun explizit auf die digitale Verarbeitung im Bereich Rechnungswesen ab. Zwar war schon in der Vergangenheit ein weit überwiegender Teil der digitalen Verarbeitung in Steuerberatungskanzleien in diesem Feld angesiedelt, doch hat DATEV damit nun den Blick auf die wirklich relevante Arbeit fokussiert. So sollte die Digitalisierungsquote Primanotabuchungen für das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2023 bei 75 % liegen. Damit ist der geforderte Grad der Digitalisierung gegenüber dem Vorjahr um 5 % gestiegen.

2.2. Digitale DATEV-Kanzlei 2023: Digitalisierungsquote Bank

Die Digitalisierungsquote Bank blieb hingegen auf dem Vorjahresniveau von 70 %. Dennoch ist dies ein wichtiger Kennwert im Bereich Rechnungswesen.

2.3. Digitale DATEV-Kanzlei 2023: Anteil Mandanten mit digitalen Belegen

Ebenso blieb auch der geforderte Anteil an Mandanten, die ihren Steuerberatungskanzleien digitale Belege übermitteln, unverändert. In Zahlen ausgedrückt erwartet DATEV hier eine Quote von mindestens 40 %. Wenn man bedenkt, dass viele Unternehmen nach wie vor noch weit von der papierlosen Arbeitswelt entfernt sind, ist dies durchaus eine hohe Hürde.

2.4. Digitale DATEV-Kanzlei 2023: Digitalisierung Bewegungsdaten Personalwirtschaft

Vom Rechnungswesen zur Personalwirtschaft: Hier lag die von DATEV für die Verleihung des Labels Digitale DATEV-Kanzlei 2023 erwartete Digitalisierungsquote bei 10 %, so, wie auch schon im Vorjahr.

2.5. Digitale DATEV-Kanzlei 2023: Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen

Im Bereich Personalwirtschaft führte DATEV 2023 ein neues Kriterium ein. So fordert DATEV, dass der Anteil an Mandanten, die mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen arbeiten, mindestens 5 % beträgt. Zwar erscheint die geforderte Quote recht gering, aber es sollte dennoch klar sein, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist.

2.6. Digitale DATEV-Kanzlei 2023: Mandanten mit digitalen ESt-Belegen

Der nächste Punkt betrifft den Bereich Steuern. Wie bereits in der Vergangenheit, erwartete DATEV von den sich um das Label Digitale DATEV-Kanzlei bewerbenden Genossenschaftsmitgliedern, dass der Anteil ihrer Mandanten, die digitale Einkommensteuerbelege einreichen, mindestens 5 % beträgt.

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3. Digitale DATEV-Kanzlei 2023 – so hat JUHN Partner abgeschnitten

3.1. Digitalisierungsquote Primanotabuchungen

Unsere Kanzlei hat eine Digitalisierungsquote bei den Primanotabuchungen von 88 % erreicht. Das ist deutlich mehr als die von DATEV erwünschten 75 %.

3.2. Digitalisierungsquote Bank

Noch eindrucksvoller ist unser Abschneiden im Bereich Digitalisierungsquote Bank. Hier liegen wir mit 97 % sogar weit vorne im Spitzenfeld.

3.3. Anteil Mandanten mit digitalen Belegen

61 % unserer Mandanten arbeiten mit digitalen Belegen mit uns zusammen. Das reicht zwar, um die Bedingung für das Label Digitale DATEV-Kanzlei zu erfüllen, aber es spornt uns auch an, hier noch besser zu werden.

Wie wäre es also mit Ihnen? Bereichern Sie uns mit Ihrem Mandat und arbeiten sie mit uns per Austausch digitaler Belege zusammen. Dafür, dass Sie jetzt zum Telefon greifen, um uns anzurufen, sehen wir Ihnen nach, dass sie Ihre Lektüre unseres Berichts an dieser Stelle kurz unterbrechen.

3.4. Digitalisierung Bewegungsdaten Personalwirtschaft

Unsere Digitalisierungsquote der Bewegungsdaten im Bereich Personalwirtschaft liegt bei 29 %. Auch hier sind wir über dem geforderten Minimum von 10 %, wünschen uns aber für die Zukunft deutlich mehr. Wir arbeiten daran.

3.5. Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen

Der Anteil unserer Mandanten, die wir mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen versorgen, hat einen Stand von 20 % erreicht. Auch in diesem Bereich liegen wir deutlich über dem Soll, das wir brauchen, um als Digitale DATEV-Kanzlei 2023 erscheinen zu dürfen.

3.6. Mandanten mit digitalen ESt-Belegen

Bei den Mandanten mit digitalen ESt-Belegen können wir auf einen Anteil von 12 % verweisen. Auch in dieser Hinsicht können wir uns sicher noch verbessern. Allerdings geben wir zu bedenken, dass wir in diesem Bereich dennoch deutlich über dem geforderten Minimalwert von 5 % liegen.

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4. Unsere Sicht auf das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2023

Wir sind stolz darauf, dass wir seit Einführung des Labels stets als Digitale DATEV-Kanzlei ausgezeichnet wurden. Denn das Label zeigt auch nach außen prominent sichtbar, dass unser Streben zur Digitalisierung ein Merkmal ist, das unsere Kanzlei besonders hervorhebt. Dabei ist dies in unserem Fall keine so große Selbstverständlichkeit, wie man vielleicht auf den ersten Blick meinen mag. Schließlich sind wir als Kanzlei ebenso auf dem Gebiet der Steuergestaltung besonders engagiert. Gewiss, auch die laufende Steuerberatung ist uns wichtig. Aber der statistische Einfluss, den unsere Mandanten, die lediglich unsere Dienste im Bereich der Steuergestaltung wahrnehmen, verzerrt den Eindruck unserer Digitalisierungsquoten merklich.

Umso bedeutender ist das Ergebnis, das wir vorweisen können. Denn es bedeutet, dass unsere Mandanten in der laufenden Steuerberatung deutlich mehr Digitalisierung als bei einer durchschnittlichen Steuerberatungskanzlei erwarten dürfen und auch erhalten. Schließlich ist die Digitalisierung, der wir uns seit Anbeginn an verschrieben haben, kein reiner Selbstzweck. Sie ist das entscheidende Hilfsmittel, mit dem wir im Dienste unserer Mandanten ihre Aufträge so effizient wie möglich erfüllen.

Dies zeigt auch der externe Benchmark den wir im Vergleich zu anderen Kanzleien bei der Digitalisierungsquote Bank erreichen. Hier liegen wir mit einem Wert von knapp 97 % weit vor dem Durchschnitt, der bei lediglich 84 % steht. Oder anders ausgedrückt: DATEV bescheinigt uns, dass wir in dieser Kategorie zu den Top 10 % der an der Vergabe des Labels Digitale DATEV-Kanzlei 2023 interessierten Kanzleien zählen.

Noch ein Beispiel? Gerne: Auch beim externen Benchmark zur Digitalisierungsquote Auswertungen können wir mit einem Wert von 99 % das Mittelfeld im Bereich von 83 % deutlich hinter uns lassen.

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5. Digitale DATEV-Kanzlei 2023 – was vor uns liegt

Nun, was können wir als Fazit aus diesen Betrachtungen herausfiltern? Einerseits, dass wir in manchen Feldern mit Ehrgeiz weiter nach vorne streben. Hier sind wir zwar, wie alle Steuerberatungskanzleien, auf die Kooperation mit unserer Mandantschaft angewiesen. Jedoch liegt es an uns, um die Überzeugungsarbeit zu mehr Digitalisierung zu leisten. Tatsächlich soll es ja um das Wohl unserer Mandanten gehen, wenn wir ihnen Vorschläge unterbreiten, wie sie mit den verfügbaren digitalen Hilfsmitteln ihren eigenen Erfolg mehren können. Ein Teil dieses Erfolgs können sie erfahren, wenn sie mit geringeren Kosten für die Buchhaltung rechnen dürfen. Denn durch die Digitalisierung geht auch in unserer Kanzlei die Arbeit deutlich schneller und somit kosteneffizienter vonstatten. Diesen Vorteil geben wir gerne an unsere Mandanten weiter. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2023 ist dabei nur das nach außen sichtbare Zeichen für unsere Bemühungen – genauer gesagt für unseren Erfolg hierbei.


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Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Kapitalgesellschaften spezialisiert. Bei der Optimierung in der digitalen Unternehmensführung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Digitale Buchhaltung

  1. Einrichtung und Betreuung der digitalen Finanzbuchhaltung per DATEV Unternehmen Online
  2. Effiziente Erstellung der Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
  3. Zeitnahe digitale Übermittlung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen an unsere Mandanten

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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