DATEV Digitale Kanzlei

JUHN Patner auch 2021 ausgezeichnet!

DATEV Digitale Kanzlei 2021 – JUHN Partner auf Erfolgskurs in die Zukunft

DATEV Digitale Kanzlei 2021 ist eine Auszeichnung der DATEV eG an ihre Mitglieder, die im vorangegangenen Jahr hohe Standards bei der Umsetzung digitaler Verfahren im Rahmen der Finanzbuchhaltung ihrer Mandanten anlegten. Auch dieses Jahr erhielt JUHN Partner GmbH dieses begehrte Label. Denn als DATEV Digitale Kanzlei 2021 stehen wir für eine zukunftsorientierte Arbeitswelt, die durch die Digitalisierung von Prozessen in der Finanzbuchhaltung unseren Mandanten viele Vorteile bereithält. Dabei haben wir sechs Kriterien erfüllt, um die Auszeichnung als DATEV Digitale Kanzlei 2021 zu erhalten. So haben wir beispielsweise eine hohe Digitalisierungsquote bei unseren Buchungen erreicht. Denn durch DATEV Unternehmen online übernehmen wir zusammen mit den digitalen Belegen unserer Mandanten auch bereits vorerfasste Buchungsvorschläge. Übrigens gilt dies auch bei Bankbuchungen. Außerdem haben wir unser Kanzleiprofil bei DATEV SmartExperts veröffentlicht. Dies war ebenfalls eine Voraussetzung zum Erhalt der Auszeichnung DATEV Digitale Kanzlei 2021.

7 Argumente für die Digitalisierung der Finanzbuchhaltung

In diesem Video erklären wir Ihnen die 7 Vorteile, die auch Ihr Unternehmen durch die Digitalisierung der Finanzbuchhaltung erhalten kann.

1. DATEV Digitale Kanzlei 2021 – Einleitung

Das Label DATEV Digitale Kanzlei 2021 ist eine Auszeichnung, die DATEV nun schon im dritten Jahr in Folge verleiht. Empfänger sind Kanzleien, die bei der Digitalisierung erfolgreich neue Wege gehen. Denn aus der digitalen Kooperation der Steuerkanzleien mit ihren Mandanten entspringen auf beiden Seiten außerordentliche Vorteile.

2. DATEV Digitale Kanzlei 2021 – sechs Kriterien

Um nun das Label DATEV Digitale Kanzlei 2021 zu erhalten, mussten die teilnehmenden Kanzleien eine Reihe von Kriterien erfüllen. Dazu gibt DATEV jährlich neue Vorgaben aus, die man erfüllen muss, um die Auszeichnung zu erhalten. Diesmal bestand die Herausforderung aus sechs Bedingungen. Dabei müssen Kanzleien fünf Kennzahlen erbringen, um das Label DATEV Digitale Kanzlei 2021 zu erhalten. Hierzu entfallen drei Bedingungen auf den Bereich Rechnungswesen und zwei auf die Personalwirtschaft. Außerdem ist das Anlegen eines Kanzleiprofils bei DATEV SmartExperts erforderlich.

Übrigens ist die Bewerbung um den Erhalt des Labels DATEV Digitale Kanzlei 2021 im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 möglich. Danach, soviel sei bereits verraten, soll es auch eine Auszeichnung als DATEV Digitale Kanzlei 2022 geben.

2.1. Kriterien zu DATEV Digitale Kanzlei 2021 aus dem Bereich Rechnungswesen

2.1.1. Digitalisierungsquote gesamt: 70 % Minimum

Als erstes ist natürlich die Digitalisierungsquote der einzelnen Kanzleien insgesamt ein wichtiges Kernelement zur Bewertung im Rahmen der Bewertung zur Auszeichnung DATEV Digitale Kanzlei 2021. So ist diese Bedingung erfüllt, wenn die Digitalisierungsquote insgesamt den Schwellenwert von 70 % erreicht.

2.1.2. Digitalisierungsquote Bank: 70 % Minimum

Auch bei der Digitalisierung der Bearbeitung von Bankbelegen im Rahmen der Finanzbuchhaltung für die Mandanten ist eine Quote als Kennzahl bestimmt. Also steht das Label DATEV Digitale Kanzlei 2021 in Aussicht, wenn die Digitalisierungsquote hierbei mindestens 70 % beträgt.

2.1.3. Anteil der Mandanten mit digitalen Belegen: 40 % Minimum

Ebenfalls relevant ist auch der Prozentsatz an Mandanten, die digitale Belege an ihre Kanzleien übermitteln. So sollte dieser Anteil mindestens bei 40 % liegen. Weil viele Unternehmer erst noch davon zu überzeugen sind, sich auf die Digitalisierung einzulassen, spiegelt dieser Wert den Erfolg einer Kanzlei bei dieser Pionierarbeit wieder.

2.2. Kriterien zu DATEV Digitale Kanzlei 2021 aus dem Bereich Personalwirtschaft

2.2.1. Mandaten, die DATEV Arbeitnehmer online nutzen: 5 % Minimum

Das gleiche gilt auch bei der Implementierung von DATEV Arbeitnehmer online. Hierbei ist der Erfolg schon bei einem Anteil von 5 % aller Mandanten gegeben.

2.2.2. Digitalisierungsquote Bewegungsdaten: 10 % Minimum

Indirekt spielt das letztgenannte Kriterium auch hierbei eine Rolle. Denn je mehr Mandanten DATEV Arbeitnehmer online nutzen, desto höher fällt auh die Digitalisierungsquote bei den Bewegungsdaten hierzu aus. Dabei ist das Minimum von 10 % zu erreichen, um das Label DATEV Digitale Kanzlei 2021 zu erhalten.

2.3. Kanzleiprofil bei DATEV SmartExperts

Die letzte Bedingung zum Erhalt der Auszeichnung DATEV Digitale Kanzlei 2021 ist die Veröffentlichung eines Kanzleiprofils bei DATEV SmartExperts. DATEV SmartExperts ist das digitale Aushängeschild der Kanzlei, das man bei DATEV hinterlegen kann. Damit stellt sich eine Kanzlei vor, sodass potentielle Mandanten einen ersten Eindruck gewinnen können. Darüber hinaus kann man bei DATEV SmartExperts auch Vorgaben zu potentiellen Mandanten hinterlegen. Denn mit DATEV SmartExperts steht auch ein Hilfsmittel zur Verfügung, mit dem ein Abgleich der Merkmale stattfindet, die sowohl potentielle Mandanten als auch Steuerkanzleien vom jeweiligen Partner erwarten. Daher ist DATEV SmartExperts also wesentlich mehr, als eine weitere, digitale Visitenkarte. So ist sie schließlich auch eine Art Partnervermittlung.

Fragen zur Digitalisierung Ihres Unternehmens?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. DATEV Digitale Kanzlei 2021: Analyse unserer Ergebnisse

Jetzt wollen wir schauen, wie unsere Kanzlei in den einzelnen Kompetenzen abgeschnitten hat, um das Label DATEV Digitale Kanzlei 2021 zu erhalten.

3.1. DATEV Digitale Kanzlei 2021: Unsere Ergebnisse im Bereich Rechnungswesen

3.1.1. Unsere Digitalisierungsquote gesamt

Bei der Digitalisierungsquote haben wir einen Wert von insgesamt 80 % erreicht. Das sind schon 10 % mehr, als von DATEV zum Erhalt des Labels DATEV Digitale Kanzlei 2020 gefordert. Ein guter Wert, den wir aber noch weiter ausbauen wollen.

3.1.2. Unsere Digitalisierungsquote bei der Bearbeitung von Bankbelegen

Weiterhin liegt unsere Digitalisierungsquote im Zusammenhang mit der Buchung von Bankbelegen bei 90 %. Hier sind wir also schon 20 % über der Minimalvoraussetzung für die begehrte Auszeichnung. Gleichzeitig bleiben aber nur noch 10 %, um uns dem Optimum zu nähern. Daher wollen wir nun auf der Zielgeraden zum Endspurt ansetzen.

3.1.3. Anteil unserer Mandanten mit digitalen Belegen

Bezüglich des Anteils unserer Mandanten, die digitale Belege einreichen, kommen wir auf einen Prozentsatz von 63 %. Damit liegen wir im grünen Bereich, können uns aber sicherlich noch weiter verbessern.

3.2. DATEV Digitale Kanzlei 2021: Unsere Ergebnisse im Bereich Personalwirtschaft

3.2.1. Anteil unserer Mandaten, die DATEV Arbeitnehmer online nutzen

Über 11 % unserer Mandanten nutzen auch die Vorteile von DATEV Arbeitnehmer online. Also liegt unser Ergebnis doppelt so hoch, wie die Minimalvoraussetzung.

3.2.2. Digitalisierungsquote unserer Bewegungsdaten bei der Personalwirtschaft

Schließlich noch unser Ergebnis zur Digitalisierungsquote bei den Bewegungsdaten mit personalwirtschaftlichem Bezug. Hierbei erreichen wir ein Ergebnis von 89 % bei der Digitalisierungsquote der Auswertungen erreicht. Dabei mussten wir aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Kurzarbeit, die auch viele unserer Mandanten betraf, einige Einschränkungen hinnehmen. Also hoffen wir, dass es 2021 wieder aufwärts geht.

Digitalisierung der Lohnbuchhaltung:

In diesem Video erklären wir Ihnen, welche Vorteile man bei der Digitalisierung der Personalwirtschaft erreichen kann.

4. Unser Kanzleiprofil bei DATEV SmartExperts

Selbstverständlich erfüllen wir auch das letzte Kriterium, das für den Erhalt des Labels DATEV Digitale Kanzlei 2021 erforderlich ist. Deshalb haben auch wir ein aussagekräftiges Kanzleiprofil bei DATEV SmartExperts veröffentlicht, mit dem wir uns Ihnen vorstellen möchten. Also finden Sie dort auch alle Informationen, mit denen wir unsere Kernkompetenzen bewerben.

Nun denn, worauf warten Sie noch? Besuchen Sie uns auch dort. Besser noch, rufen Sie uns doch gleich direkt an. Unsere Website kennen Sie ja bereits. Jetzt freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen.


Steuerberater für digital aufgestellte Unternehmen

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerliche Begleitung von Unternehmen spezialisiert. Bei der Finanz- und Lohnbuchhaltung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Digitale Buchhaltung

  1. Langfristige Betreuung unserer Mandanten (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen)
  2. Einrichtung und Betreuung der digitalen Finanzbuchhaltung per DATEV Unternehmen Online

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Bonn

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr


Lehrauftrag für Unternehmensteuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für Unternehmensteuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Grundlagen Unternehmensteuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.

PDF öffnen.

Grundlagen Unternehmensteuerrecht – Christoph Juhn