Beste Steuerberater 2020

Das Handelsblatt zeichnet JUHN Partner erneut aus!

Beste Steuerberater 2020: Das Handelsblatt zeichnet JUHN Partner erneut aus!

Das Handelsblatt hat auch für 2020 wieder seine Liste der besten Steuerberater in Deutschland veröffentlicht. Erneut freuen wir uns darüber, dass wir zu den besten Steuerberatern hierzulande zählen. Tatsächlich ist es bereits die dritte Auszeichnung durch das Handelsblatt in Folge! Dabei sind wir insbesondere für unsere Spezialisierung im Bereich internationales Steuerrecht mit dieser Ehrung bedacht worden. Damit gehören wir zu lediglich 67 Kanzleien in ganz Deutschland, die in diesem Spezialgebiet laut Handelsblatt als führend gelten.

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1. Bedeutung der Auszeichnung „Beste Steuerberater 2020“ durch das Handelsblatt

Was es bedeutet zum dritten Mal in Folge den Titel „Beste Steuerberater 2020“ durch das Handelsblatt verliehen zu bekommen, ist auch an der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Anzahl der Konkurrenten abzulesen. Dabei nahmen in diesem Jahr knapp 5.000 Kanzleien an der Bewertung teil. Also haben sich 2020 fast 22 % mehr Teilnehmer um den begehrten Titel beworben als noch im Jahr davor (2019 waren es etwa 4.100 Teilnehmer).

Aufgrund der gestiegenen Bedeutung unserer Branche durch die vielfältigen Auswirkungen infolge der Corona-Pandemie, ist es verständlich, dass viele Steuerberater den Versuch unternahmen sich durch diesen Wettbewerb von der Konkurrenz abzusetzen. Schließlich sind es lediglich 609 Steuerberater sowie 106 Wirtschaftsprüfer, die das Handelsblatt auf seine Liste der besten Steuerberater 2020 setzte. Umso größer ist unsere Freude über dieses hervorragende Resultat.


2. Unser Schwerpunkt: Internationales Steuerrecht

Doch was umfasst unser Schwerpunkt internationales Steuerrecht im Einzelnen? Denn auch wenn dies ein ausgewiesenes Spezialgebiet des Steuerrechts ist, so ist doch eine große Vielfalt an beratender Tätigkeit in diesem Bereich zu verantworten.

2.1. Beratung für ausländische Investoren

Nun, ich nehme es an dieser Stelle mit der Gastfreundschaft sehr ernst und führe daher als ersten Punkt unser Angebot für ausländische Unternehmer an, die sich für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland interessieren (Founding a Company in Germany (GmbH) as a foreigner). Ganz gleich, ob ein völlig neues Unternehmen in Deutschland entstehen soll oder ob ein Tochterunternehmen einer bereits im Ausland bestehenden Gesellschaft gegründet werden soll, bei uns als einem der besten Steuerberater 2020 im Bereich internationales Steuerrecht sind unsere Mandanten stets erstklassig beraten. Dazu gehört natürlich zunächst die Beratung zur Wahl der vorteilhaftesten Rechtsform, die wir nach Maßgabe der Eckpunkte unserer Interessenten gemeinsam mit ihnen entwickeln. Darüber hinaus betreuen wir die Gründung der von unseren Mandanten gewünschten Unternehmensform und stehen ihnen bei allen Angelegenheiten in Verbindung mit hiesigen Verwaltungsbehörden bei – insbesondere im Kontakt zur Finanzverwaltung.

Selbstverständlich erfolgt dies bei internationalen Kontakten in den meisten Fällen durch eine Kommunikation auf Englisch.

2.2. Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen im Ausland

Was unser internationales Engagement bei der Betreuung von Unternehmensgründungen betrifft, so ist dies natürlich beidseitig ausgerichtet. Daher unterstützen wir selbstverständlich auch deutsche Unternehmer, die die Gründung eines Unternehmens im Ausland beabsichtigen. Hierzu informieren wir unsere Mandanten ausführlich über das Sparpotential, das sich aus der Besteuerung im jeweiligen Ausland gegenüber jener, wie sie in Deutschland anfallen würde, ergibt. Weiterhin beraten wir im Vorfeld zu allen möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich daraus in Deutschland ergeben. Hierbei stehen neben der Quellensteuer und der Lizenzschranke bei Lizenzgesellschaften im Ausland vor allem die Hinzurechnungsbesteuerung sowie die Wegzugsteuer von GmbH-Gesellschaftern ins Ausland im Vordergrund unserer Beratungsleistungen.

Fachberatung für
internationales Steuerrecht

Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Rufen Sie uns gerne an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail:

2.3. Beratung bei Umwandlungen sowie Erwerb und Verkauf von Unternehmen im Ausland

Noch anspruchsvoller als die Gründung ist die Umwandlung eines Unternehmens mit Sitz im Ausland. Auch hierzu beraten wir unsere Mandanten über die steuerlichen Auswirkungen ihres Vorhabens und entwickeln gegebenenfalls vorteilhaftere Alternativen für sie.

Gerade im letzten Jahr sind viele Unternehmer aufgrund des Brexit auf der Suche nach fachlicher Beratung zur Umwandlung ihrer Limited bei uns fündig geworden. Durch die langanhaltende, politisch bedingte Ungewissheit über den tatsächlichen Austritt Großbritanniens aus der EU waren sich viele Mandanten im Unklaren, wie sie diese Hürde nehmen sollten. Auch hier waren wir in der Lage die individuell passende Lösung zu finden und bei der Umsetzung effizient mitzuwirken.

Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten unsere auf umfangreiche Erfahrungen basierende Expertise beim Erwerb oder Verkauf von Unternehmen im Ausland an. Dabei informieren wir bei einem Verkauf über die Besteuerung des Veräußerungsgewinns im Inland sowie im Ausland und erläutern die steuerlichen Konsequenzen und Besonderheiten eines Erwerbs durch einen in Deutschland ansässigen Unternehmer oder Gesellschafter.

2.4. Beratung zum Ort der Geschäftsführung

Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Leistungen als beste Steuerkanzlei 2020 im Bereich internationales Steuerrecht ist die Beratung zum Ort der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft. Denn wenn eine Kapitalgesellschaft ihren statuarischen Sitz im Ausland hat, jedoch die Geschäftsleitung an einem Ort in Deutschland stattfindet, dann führt dies zu steuerlichen Implikationen im Inland. Viele unserer Mandanten, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft vorstehen, benötigen hierzu eine umfassende Beratung, um mit geeigneten Vorkehrungen eine unbeabsichtigte Besteuerung in Deutschland zu vermeiden.


3. Drei weitere internationale Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei

3.1. Betreuung von in Deutschland lebenden ausländischen Privatpersonen

Obschon die Betreuung von ausländischen, in Deutschland lebenden Mandanten keine Angelegenheit im eigentlichen Sinne des internationalen Steuerrechts darstellt, ist sie doch oftmals von internationalem Bezug. Dabei betreuen wir insbesondere Privatpersonen bei Ihrer Einkommensteuererklärung in Deutschland. In vielen Fällen ist auch Einkommen zu berücksichtigen, das unseren Mandanten aus dem Ausland zufließt. Daher steht hierbei die Vermeidung einer doppelten Besteuerung im Ausland und Inland natürlich ganz oben auf unserer Aufgabenliste. Somit stellt die Beachtung etwaiger Doppelbesteuerungsabkommen mit ausländischen Partnerländern ein wichtiges Kernelement unseres Spektrums an Leistungen mit transnationalem Ansatz dar, den wir als beste Steuerkanzlei 2020 neben dem internationalen Steuerrecht verantworten.

3.2. Engagement bei Erbschaft und Schenkungen mit Bezug ins Ausland

Der zweite Aspekt, bei dem wir steuerliche Beratung mit internationalem Bezug anbieten, ist bei Erbschaft und Schenkung. Auch in diesem Beispiel ist die Berücksichtigung von nationalem und ausländischem Steuerrecht in Art und Umfang dem des internationalen Steuerrechts durchaus vergleichbar. Daher zählen wir unsere reichhaltige Erfahrung bei diesen Themen ebenfalls mit Stolz zu unserer Kerndisziplin im internationalen Steuerrecht hinzu. Erlauben Sie uns also, dass wir die Ehrung durch die Auszeichnung „Beste Steuerberater 2020“ auch für dieses Tätigkeitsfeld als vergeben verstehen.

3.3. Betreuung ausländischer Online-Händler in Deutschland

Zwar ist auch im nun abschließenden Punkt kein direkter Bezug zum internationalen Steuerrecht gegeben, doch ist dies ebenfalls ein gutes Beispiel für unser globales Engagement. Denn wenn uns Online-Händler mit Sitz im Ausland beauftragen, sie in Belangen des deutschen Umsatzsteuerrechts zu betreuen, dann enthält dieser Auftrag eben auch eine Komponente, die dem internationalen Steuerrecht in Bezug auf Umfang und Komplexität ebenbürtig ist. Von daher nehmen wir die Auszeichnung der Zeitung Handelsblatt als beste Steuerkanzlei 2020 auch in dieser Hinsicht als Anerkennung für unsere Leistungen auf diesem internationalen Steuer-Terrain mit stolz an.


Steuerberater für internationales Steuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Bei steuerlichen Themen mit internationalen Bezug schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (Quellensteuerabzug, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung)
  2. Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Bonn

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Telefon-/ Videokonferenz

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