beste Arbeitgeber 2025

laut Handelsblatt zählt JUHN Partner dazu

Handelsblatt: JUHN Partner als Steuerkanzlei bester Arbeitgeber

Das Handelsblatt zählt JUHN Partner unter den deutschen Steuerberatungskanzleien zu den besten Arbeitgebern 2025. Darüber freuen wir uns natürlich sehr. Aus diesem Anlass schildern wir, welche Veranlassung das Handelsblatt hatte, diese Empfehlung auszusprechen und wie wir dabei abgeschnitten haben.

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Unser Video: Bester Steuerberater 2019

In diesem Video erklären wir, wie uns das Handelsblatt 2019 zu den besten Steuerberatern im internationalen Steuerrecht zählte.

Inhaltsverzeichnis


1. JUHN Partner bester Arbeitgeber laut Handelsblatt – Einleitung

Schon während der Corona-Pandemie hatte sich das Handelsblatt mit den enormen Schwierigkeiten, die das Ereignis insbesondere für Steuerberatungskanzleien wie der unseren bedeutete, beschäftigt. Möglicherweise ist den Verantwortlichen damals bereits die Idee gekommen, nachzuforschen, wie es die Branche mit der Anwerbung und dem Halten von Fachkräften hält. Jedenfalls veröffentlichte das Handelsblatt Mitte Januar 2025 eine Analyse hierzu. Sie umfasst auch eine vergleichende Auswertung von Steuerberatungskanzleien in Deutschland, deren Ziel es war, die besten Arbeitgeber der Branche zu ermitteln.

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2. Handelsblatt sucht die besten Arbeitgeber: Vorgehen der Analyse

Die Studie wurde im Namen des Handelsblatts vom Analyseinstitut SWI in Hamburg durchgeführt. Das SWI war bereits in den Vorjahren für das Handelsblatt tätig gewesen, etwa um die besten Steuerkanzleien des Vorjahres zu ermitteln. Auch da war unsere Kanzlei, wie auch schon oft zuvor, vertreten.

Diesmal erstellte das SWI allerdings ein ganz anderes Ranking. Dazu entwickelten die Studienleiter spezielle Fragen, die auf die Arbeitsbedingungen in den teilnehmenden Kanzleien abzielten. So stellte man gezielte Fragen zu den Aspekten Digitalisierung, Benefits, Work-Life-Balance, New Work, Weiterbildung und Karriere sowie Maßnahmen zur chancengleichen Karriereförderung. Insgesamt gab es 100 Punkte, die man dabei erreichen konnte. Zu den besten Arbeitgebern unter den Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien zählten aber nur die top 30 %.

Von den mehr als 30.000 Kanzleien in Deutschland, die eine Einladung zur Teilnahme erhalten hatten, beteiligten sich 1.139. Um vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, die auch der Situation der Kanzleien gerecht wurde, entschied man sich nach dem schon zuvor angewandten Grundsatz vorzugehen und nach der Größe der Kanzleien zu unterscheiden. Dabei war die Anzahl der Mitarbeiter maßgebend. Die erste Gruppe stellten Kanzleien mit maximal zehn Beschäftigten. Die nächstgrößere Gruppe umfasste elf bis 50 Beschäftigte, danach kamen jene mit bis zu 100 Mitarbeitern. Hier ordnete man auch unsere Kanzlei JUHN Partner ein. Alle Kanzleien, die über dieser Grenze lagen gehörten dann ohne weitere Unterscheidung zu den großen Kanzleien.

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Fachberatung für Unternehmens- und Vermögensnachfolge

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4. Wen hält das Handelsblatt für die besten Arbeitgeber: unser Ergebnis

JUHN Partner konnte dank einer ganzen Reihe an Pluspunkten ein starkes Ergebnis von 72 Punkten erzielen. Damit gehören wir einerseits zu den 151 besten Kanzleien Deutschlands, die die Auszeichnung „Beste Arbeitgeber 2025“ des Handelsblatts erhalten hatten. Andererseits zählen wir aber auch zu den 18 besten unserer Größenklasse. Gleichzeitig gibt es im Großraum Köln/Bonn nur noch drei andere Kanzleien, die es auf die Liste der besten Arbeitgeber geschafft haben. Alle drei sind entweder kleiner oder größer als unsere Kanzlei. Und aus Bonn selbst kam keine andere in die Auswahl. Aber vielleicht ist das auch ein wenig irreführend, unterhalten wir doch ebenso Büros in Düsseldorf, Köln, Frankfurt und sogar in Dubai. Außerdem beschäftigen wir auch Mitarbeiter in ganz Deutschland, die ihrer Tätigkeit vom Homeoffice aus nachgehen. Und das war ja auch ein Aspekt, der bei der Frage nach New Work ebenso wie nach der Digitalisierung von Bedeutung war.

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Ebenfalls interessant: Praxistag bei JUHN Partner

In diesem Video zeigen wir, wie wir junge Talente aus der Steuerberaterbranche fördern und warum unser Praxistag so beliebt bei ihnen ist.

5. JUHN Partner bester Arbeitgeber laut Handelsblatt – Fazit

Apropos Digitalisierung: Bislang haben wir ja oft darüber berichtet, dass wir als DATEV Digitale Kanzlei ausgezeichnet wurden – und zwar Jahr für Jahr aufs Neue. Unabhängig davon streicht die Studie des Handelsblatts nochmals hervor, wie wichtig die Digitalisierung gerade in der Steuerberatungsbranche geworden ist. Dabei muss man zur Kenntnis nehmen, dass auch die Beschäftigten einer Kanzlei dies zunehmend als besonders attraktives Merkmal bei der Wahl ihres zukünftigen Arbeitsverhältnisses ansehen. Wer also nach Fachkräften sucht, tut gut daran, die Digitalisierung seiner Kanzlei voranzubringen.

Ansonsten bleibt uns nur, zwei Schlussfolgerungen zu ziehen. Erstens können wir stolz auf das erzielte Ergebnis sein. Insbesondere der Umstand, dass wir trotz der großen Konkurrenz in die Top-30 der Arbeitgeber der Steuerberatungsbranche landeten, ist keine Selbstverständlichkeit. Und damit kommen wir auch gleich zum zweiten Aspekt. Uns ist klar, dass wir uns keinesfalls auf das gute Resultat ausruhen dürfen. Daher arbeiten wir mit Hochdruck an weiteren Möglichkeiten, um neue, talentierte Nachwuchskräfte für uns zu gewinnen. Gleichzeitig soll unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Kanzlei JUHN Partner zu einem Ort werden, der für sie dem Ideal eines Arbeitgebers möglichst nahe kommt. Wer für uns arbeitet, soll sich rundum wohl fühlen. Nur so können wir dafür sorgen, dass auch unsere Mandantinnen und Mandanten vollends zufrieden sind.


Steuerberater für Unternehmer und Unternehmen

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Begleitung von Unternehmen und ihren Unternehmern spezialisiert. Beim Alltagsgeschäft schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Allgemeine Handlungsempfehlungen zur Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen
  2. Strategische Beratung von Kapitalgesellschaften, unter anderem zur Gründung von Organschaften und Holdingstrukturen

Umsatzsteuer

  1. Erörterung der Voraussetzung zur Kleinunternehmerregelung
  2. Durchführung der Vorsteuerabzugsberichtigung nach § 15a UStG
  3. Steuerrechtliche Beurteilung von Optionsmöglichkeiten nach § 9 UStG
  4. Erleichterung für E-Commerce-Händler durch Anwendung des OSS-Verfahrens bei Umsätzen im EU-Ausland

Digitale Buchhaltung

  1. Digitalisierte Betreuung unserer Mandanten in der Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
  2. Einrichtung und Betreuung der digitalen Mandantenkommunikation per DATEV Unternehmen Online

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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