DATEV Digitale Kanzlei

JUHN Partner auch 2025 mit dabei

DATEV Digitale Kanzlei 2025: JUHN Partner hält Kurs

Alle Jahre wieder startet DATEV den Aufruf an alle mit ihr kooperierenden Steuerberatungskanzleien, ihren Digitalisierungsgrad festzustellen. Als Belohnung für besondere Fortschritte in Richtung Digitalisierung lockt auch 2025 das begehrte Label Digitale DATEV-Kanzlei. Welche Kriterien Steuerberatungskanzleien erfüllen müssen, um sich stolz mit dieser Auszeichnung präsentieren zu dürfen, möchten wir hier in einigen Worten schildern.

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Inhaltsverzeichnis


1. DATEV Digitale Kanzlei 2025 – Einleitung

Wie in der Vergangenheit auch, so spielte die fortschreitende Digitalisierung unserer Kanzlei im vergangenen Jahr für unsere Unternehmensziele ebenfalls eine besondere Rolle. Daher haben wir uns auch 2025 konsequent darum bemüht, das Label DATEV Digitale Kanzlei zu erwerben. Welche Herausforderungen an die Vergabe des begehrten Labels dieses Jahr zu meistern waren, schildern wir nun in diesem Beitrag.

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2. Kriterien für die Auszeichnung als Digitale Kanzlei

Schon in der Vergangenheit konnte man Kriterien, die aus den Vorjahren übernommen wurden, von solchen unterscheiden, die neu hinzugekommen waren oder die eine Anhebung der bisherigen Anforderungen darstellen. So war es auch für das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2025. Allerdings gab es in diesem Jahr keine echte neuen Kriterien, sondern allenfalls erhöhte Anforderungen an bereits bestehenden Punkten.

2.1. DATEV Digitale Kanzlei 2025: Kriterien für den Bereich Rechnungswesen

Ohne Veränderung galt auch für 2025 eine Digitalisierungsquote der Primanotabuchungen zu 75 %. Ebenfalls aus 2024 übernommen wurde die Digitalisierungsquote der Bankbelege mit 80 %. Dem hingegen stieg der geforderte Anteil an Mandanten mit digitalen Belegen um 10 Prozentpunkte von 50 % auf 60 %.

2.2. DATEV Digitale Kanzlei 2025: Kriterien für den Bereich Personalwirtschaft

Bei der laufenden Steuerberatung im Bereich Personalwirtschaft erwartete DATEV weitere Anstrengungen. So setzte DATEV die Hürde bei der Digitalisierungsquote der Bewegungsdaten auf 25 %. Dies entspricht einem Anstieg um 15 Prozentpunkte. Demgegenüber ist die Erhöhung um 5 Prozentpunkte beim Anteil an Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen auf 15 % eher moderat. Allerdings spiegelt diese geringe Quote wieder, dass deutsche Unternehmen nach wie vor bei der Digitalisierung kaum vorankommen. Für den Unternehmensstandort Deutschland ist dies alles andere als ein gutes Zeugnis.

2.3. DATEV Digitale Kanzlei 2025: Kriterien für den Bereich Steuern

Der Anteil an Mandanten mit digitalen Einkommensteuerbelegen ist mit 5 % unverändert gering geblieben. Es ist aber zu erwarten, dass DATEV in Zukunft hier nachschärfen wird. Wir sind jedenfalls darauf vorbereitet.

2.4. DATEV Digitale Kanzlei 2025: Kriterien für den Bereich Kanzleimanagement

Einen weiteren wichtigen Faktor bei der Digitalisierung von Steuerberatungskanzleien stellt die eigene Umstellung auf digitale Prozesse dar. Schließlich kann man kaum von Mandanten erwarten, dass diese sich verstärkt auf die von ihnen erwartete Digitalisierung einlassen, wenn man als Kanzlei selber hinterherhinkt. Daher hatte sich DATEV beim Kriterium der Digitalisierungsquote in Bezug auf den Rechnungsausgang zu einer drastischen Anhebung entschlossen. Nunmehr soll diese Quote mindestens 60 % betragen, was einer beeindruckenden Anhebung um 40 Prozentpunkte entspricht.

Für unsere Kanzlei ist der digitale Rechnungsversandt schon seit vielen Jahren eine alltägliche Selbstverständlichkeit. Daher war die Erfüllung dieser Voraussetzung für uns die geringste Hürde. Dabei ist die Umstellung auf einen rein digitalen Rechnungsausgang eigentlich vergleichsweise einfach umsetzbar. Aus diesem Grund ermutigen wir alle Kanzleien, die diesen Schritt noch vor sich haben, ihn ebenfalls zu gehen. Denn neben dem Vorteil, dass diese Aufgaben nun deutlich weniger Aufwand erfordern, profitieren eben auch die Mandanten von einer professionelleren Kommunikation mit ihren Kanzleien. Es ist ein deutlicher Schritt in Richtung papierloses Büro.

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4. Digitale DATEV-Kanzlei 2025 – unser Fazit

Mit der Erfüllung der bisherigen Anforderungen, die DATEV an die Vergabe ihres Labels Digitale Kanzlei 2025 geknüpft hat, haben wir keine große Mühe gehabt. Wir denken, dass für das erwartete Nachfolgelabel Digitale DATEV-Kanzlei 2026 die Kriterien nochmals deutlich angehoben werden sollten, um die teilnehmenden Kanzleien dazu anzuspornen, ihren Digitalisierungsprozess zielstrebig weiterzuverfolgen. Aber auch den Mandantinnen und Mandanten muss klar sein, dass an der Digitalisierung ihrer Kooperation mit ihren Steuerberatungskanzleien kein Weg vorbei führt. Eine Unterteilung in erst-, zweit- und drittklassige Steuerberatung in Deutschland kann nämlich in niemandes Interesse sein.


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  1. Prüfung und Einhaltung aller Voraussetzungen für die Nutzung eines Kontokorrents
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  1. Informationen zum OSS-Verfahren für E-Commerce-Händler
  2. Nutzung der Optionsmöglichkeit nach § 9 UStG
  3. Laufende Unterrichtung unserer Mandanten zu relevanten steuerrechtlichen Neuerungen

Digitale Buchhaltung

  1. Darstellung der vielfältigen Vorteile durch Digitalisierung bei der Kommunikation mit Mandanten
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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