Wirtschaftsprüfung

frühzeitig erkennen & vermeiden

Wirtschaftsprüfung vermeiden – welche Methoden gibt es?

Gesetzlich Bestimmungen legen fest, wann eine Wirtschaftsprüfung zum Jahresabschluss eines Unternehmens zu erfolgen hat. Dabei spielen die drei Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern im Jahresverlauf eine entscheidenden Rolle. Liegen in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei genannten Kriterien über den hierfür vorgegebenen Schwellenwerten, muss ein Wirtschaftsprüfer die Handelsbilanz prüfen. Somit führt die Wirtschaftsprüfung zu zusätzlichen Kosten, die vom Aufwand des damit beschäftigten Wirtschaftsprüfers abhängen. Doch gibt es Möglichkeiten, die eine Wirtschaftsprüfung vermeiden helfen. So kann man eine Wirtschaftsprüfung vermeiden, indem man eine Umstrukturierung des Unternehmens vornimmt. Man kann zum Beispiel Einfluss auf die Anzahl der Arbeitnehmer nehmen, indem man sie in ein eigenständiges Dienstleistungsunternehmen zur Arbeitnehmerüberlassung überführt. Eine weitere Methode, um eine Wirtschaftsprüfung zu vermeiden, ist die Aufspaltung des Unternehmens. Damit reduziert man die Bilanzsumme beziehungsweise die Umsatzerlöse.

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Wirtschaftsprüfung vermeiden

Im Interview mit Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Christian Hanke, wie Sie die Prüfungspflicht erkennen & vermeiden.

Inhaltsverzeichnis


1. Wirtschaftsprüfung vermeiden – Einleitung

Die Wirtschaftsprüfung ist ein Erfordernis, das der Gesetzgeber einführte, um zu gewährleisten, dass die Darstellung der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen zutreffend ist. Schließlich bilden die veröffentlichten Daten zur Vermögenslage sowie zur Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens wichtige Informationen ab, an denen man aus verschiedenen Gründen ein berechtigtes Interesse haben mag. Beispielsweise dienen Handelsbilanzen als Grundlage zur Gewährung von Krediten oder zur Bestimmung eines Kaufpreises für ein Unternehmen. Auch für potentielle Investoren sind diese Angaben von höchstem Interesse. Allerdings kann die Wirtschaftsprüfung auch dem Zweck dienen, eine sich abzeichnende Insolvenz frühzeitig zu erkennen. Und selbst dann kann geschickte Manipulation die Schutzwirkung der Wirtschaftsprüfung durchbrechen, wie etwa der Fall Wirecard in jüngster Zeit zeigte.

Jedoch sieht der Gesetzgeber erst bei Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung Bedarf zur Wirtschaftsprüfung. Somit hat er auch entsprechende Gesetzte erlassen, die eine Wirtschaftsprüfung von kleinen Unternehmen vermeiden.

2. Gründe, warum man eine Wirtschaftsprüfung vermeiden möchte

Nun mag es gute Gründe geben, warum eine Wirtschaftsprüfung sinnvoll ist. Ebenso mag auch eine Beschränkung der Pflicht zur Durchführung einer Wirtschaftsprüfung sinnvoll sein. Insbesondere wenn man die Pflicht zur Wirtschaftsprüfung nur deshalb trägt, weil man nur knapp über den Grenzwerten liegt, ist der Wunsch, die Wirtschaftsprüfung zu vermeiden, allzu naheliegend. Denn eine Wirtschaftsprüfung führt stets auch zu Kosten, die den Gewinn schmälern. Dabei hängen die Kosten vom Aufwand ab, den ein Wirtschaftsprüfer mit einer Wirtschaftsprüfung hat. So dürfte beispielsweise die Wirtschaftsprüfung eines Unternehmens, das lediglich den An- und Verkauf von Luxusjachten betreibt, deutlich einfacher, somit auch kostengünstiger sein, als wenn man einen Produktionsbetrieb einer Wirtschaftsprüfung unterzieht.

Allerdings mögen auch andere Gründe bestehen, die es erforderlich erscheinen lassen, eine Wirtschaftsprüfung zu vermeiden. Insbesondere in Fällen, in denen es um eine zeitlich befristete Tätigkeit geht, sodass nach Ablauf weniger Jahre ohnehin keine weitere wirtschaftliche Aktivität mehr geplant ist, kann man das Ansinnen verstehen, die Wirtschaftsprüfung zu vermeiden.

Allerdings kann es aber auch für Unternehmen mit fragwürdigen Geschäften relevant sein, eine Wirtschaftsprüfung zu vermeiden. Denn hierbei stellt die Wirtschaftsprüfung ein potentielles Risiko dar, das man gerne vermeiden möchte. Zwar wollen wir hoffen, dass niemand unserer Leser die hier bereitgestellten Informationen in dieser Hinsicht als Einladung versteht, um eine Wirtschaftsprüfung zu vermeiden. Allerdings ist es ebenso unrealistisch zu meinen, dass man durch einen Verzicht hierauf das Potential zu einer solchen Anwendung erheblich reduzieren könnte.

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3. Wann ist eine Wirtschaftsprüfung erforderlich?

Bevor man überlegt, wie man eine Wirtschaftsprüfung vermeiden kann, sollte man wissen, wann die Pflicht hierzu entsteht. Die gesetzliche Grundlage zur Wirtschaftsprüfungspflicht besteht übrigens gemäß § 316 HGB.

In diesem Zusammenhang wollen wir darauf hinweisen, dass wir hier lediglich zu Aspekten Bezug nehmen, bei denen eine nach § 267 HGB definierte mittelgroße Kapitalgesellschaft die Pflichtreife zur Wirtschaftsprüfung erlangt, diese jedoch vermeiden möchte. Andere Situationen, in denen eine Wirtschaftsprüfung oder gar eine Konzernprüfung vorliegen könnte, schließen wir somit aus unseren Überlegungen aus.

Eine Wirtschaftsprüfung ist in der Regel vorgesehen, wenn eine Kapitalgesellschaft bei zwei aufeinanderfolgenden Jahresabschlüssen die Größenordnung einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft erreicht. Dies ist der Fall, wenn bei beiden Jahresabschlüssen mindestens zwei von drei Kriterien erfüllt ist.

3.1. Kriterium 1: Bilanzsumme überschreitet EUR 6.000.000

Ein Kriterium, auf das man achten sollten, falls man eine Wirtschaftsprüfung vermeiden möchte, betrifft die Höhe der Bilanzsumme. Liegt diese über EUR 6.000.000, dann ist zumindest einer der möglichen Indikatoren für eine Wirtschaftsprüfungspflicht gegeben.

3.2. Kriterium 2: Umsatzerlöse übersteigen EUR 12.000.000

Das nächste Kriterium, das relevant sein mag, ist die Höhe der Umsatzerlöse in den vorangegangenen zwölf Monaten. Sollte dieser Betrag höher als EUR 12.000.000 sein, dann wäre es zur Vermeidung der Wirtschaftsprüfung gut, wenn die anderen beiden Kriterien unterschritten blieben.

3.3. Kriterium 3: Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt liegt über 50

Beim dritten Kriterium geht es um eine Kenngröße, die keinen direkten Bezug zum Jahresabschluss hat. Vielmehr steht hierbei die Anzahl der im Unternehmen verpflichteten Arbeitnehmer im Vordergrund. Sowohl Arbeitnehmer im Inland als auch im Ausland sind relevant, wobei Auszubildende ausgenommen sind. Dazu zählt man die Anzahl der Mitarbeiter am Ende eines jeden der vier vorangegangenen Kalenderquartale. Die Summe teilt man dann durch vier, um die im Jahresdurchschnitt beschäftigen Arbeitnehmer zu bestimmen.

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4. Wirtschaftsprüfung vermeiden – 3 hilfreiche Ansätze

Um nun eine potentielle Wirtschaftsprüfung zu vermeiden, kann man verschiedene Maßnahmen ergreifen, sodass höchstens eines der Kriterien erfüllt ist. Allerdings ist dies ganz offensichtlich stets von der jeweiligen Situation im Unternehmen abhängig. Dennoch möchten wir hier auf drei mögliche Gestaltungsvarianten eingehen, mit denen es gelingen kann, eine Wirtschaftsprüfung zu vermeiden. Dabei gehen wir von der Grundannahme aus, dass nur zwei der drei potentiellen Kriterien erfüllt sind. Denn sobald alle drei Kriterien als erfüllt vorliegen, ergibt der Aufwand, um eine Wirtschaftsprüfung zu vermeiden, kaum Sinn.

4.1. Wirtschaftsprüfung vermeiden durch Spaltung des Unternehmens

Mit dem ersten Ansatz, den wir Ihnen hier vorstellen, möchten wir Einfluss auf die Höhe der Bilanzsumme nehmen. Wenn wir nämlich ein Unternehmen haben, das man in zwei Unternehmen aufspalten kann, sodass die Bilanzsumme in beiden deutlich unter EUR 6.000.000 liegt, dann vermeiden wir zumindest in diesem Punkt die Entstehung der Pflicht zur Wirtschaftsprüfung. Jedoch ist eine Aufspaltung nur dann steuerneutral möglich, wenn man dabei mindestens zwei Teilbetriebe voneinander trennt.

4.2. Wirtschaftsprüfung vermeiden durch Ausgliederung auf ein Tochterunternehmen

Allerdings geht dies auch mit einer Ausgliederung. Beispielsweise könnte man den operativen Geschäftsbetrieb in ein Tochterunternehmen einbringen. Doch verringert dies keineswegs die Bilanzsumme des Mutterunternehmens. Denn bei einer steuerneutralen Umwandlung zum Buchwert hat die Beteiligung am Tochterunternehmen den selben Wert, wie die übertragenen Wirtschaftsgüter. Jedoch übernimmt das Tochterunternehmen sowohl die Bilanzsumme als auch den Umsatzerlös.

Allerdings kann man eine Wirtschaftsprüfung mittels einer Ausgliederung vermeiden, wenn man lediglich einen Teil des Mutterunternehmens auf das Tochterunternehmen überträgt. Dabei muss man aber darauf achten, dass man entweder einen Teilbetrieb überträgt, oder das Tochterunternehmen eine Personengesellschaft statt einer Kapitalgesellschaft ist. Andernfalls ist eine steuerneutrale Umwandlung ausgeschlossen.

Außerdem muss man dabei darauf achten, ob infolgedessen Mutterunternehmen und Tochterunternehmen möglicherweise als Konzern einen Konzernbericht erstellen müssen. Dieser kann dann ebenfalls prüfungspflichtig sein. Deshalb kommt eine Ausgliederung nur dann in Frage, um eine Wirtschaftsprüfung zu vermeiden, wenn dadurch eine Aufteilung von zwei erfüllten Kriterien auf Mutter- und Tochterunternehmen gelingt.

In beiden Varianten, in denen eine Unternehmensumwandlung eine Rolle spielt, mag übrigens auch die Option zur Rückwirkung relevant sein. Darüber hinaus muss man hierbei bedenken, dass die Umwandlungsvorgänge eine Sperrfrist bewirken.

4.3. Wirtschaftsprüfung vermeiden durch Gründung einer Arbeitnehmerüberlassung

Ähnlich, wie die beiden anderen Varianten, geht auch die dritte mit einer Trennung einher. Dabei versuchen wir hierbei die Anzahl der Arbeitnehmer zu beeinflussen. Hierzu gründen wir ein eigenständiges Unternehmen zur Arbeitnehmerüberlassung, in dem nun die ursprünglichen Mitarbeiter beschäftigt sind. Dieses Dienstleistungsunternehmen überlässt dann die Mitarbeiter als Leiharbeiter an das ursprüngliche Unternehmen, das die Wirtschaftsprüfung vermeiden möchte. Tatsächlich kann man dadurch verhindern, dass das Kriterium Anzahl der Arbeitnehmer den Ausschlag zur Wirtschaftsprüfungspflicht gibt.

5. Wirtschaftsprüfung vermeiden – abschließende Betrachtungen

Selbstverständlich darf es keinen Selbstzweck darstellen, wenn man eine Wirtschaftsprüfung vermeiden möchte. Schließlich sind alle damit verbundenen Maßnahmen ebenfalls mit Kosten verbunden. Daher müssen schon wirklich gute Gründe vorliegen, um eine Wirtschaftsprüfung zu vermeiden. Außerdem sollte man dabei überlegen, ob die Maßnahmen, die man trifft, um die Wirtschaftsprüfung zu vermeiden, möglicherweise eh innerhalb weniger Jahre die mit ihr verbundene Wirkung verlieren, weil beispielweise eh mit einer steten Zunahme der Arbeitnehmer und der Umsatzerlöse zu rechnen ist. Aus diesem Grund gehen wir auch davon aus, dass es in den allermeisten Fällen nur bedingt sinnvoll ist, eine Wirtschaftsprüfung vermeiden zu wollen.

Falls aber auch Sie eine Wirtschaftsprüfung vermeiden möchten, dann stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Rufen Sie uns doch einfach an. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin zu diesem ebenso wie zu vielen anderen Themen rund um die Steuergestaltung.


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