Wirtschaftsprüfer

Studium, Examen & Berufspraxis

Wirtschaftsprüfer – Informationen zu Ausbildung, Examen & Beruf

Wirtschaftsprüfer sind Menschen, die einen Beruf mit Bezug zu Zahlen lieben. Doch gibt es noch viele weitere Aspekte, die das Berufsbild der Wirtschaftsprüfer beeinflussen. So ist zum Beispiel die Einsicht in die Führung und Funktionsweise oder die Ziele der geprüften Unternehmen ebenfalls wichtig, um eine Prüfung der Handelsbilanzen vorzunehmen. Also ist der Berufsalltag eines Wirtschaftsprüfers deutlich abwechslungsreicher, als man gemeinhin vermuten mag.

Den Beruf dazu kann man über ein Bachelor- oder Masterstudiengang erlernen. Davon abhängig braucht man auch eine gewisse Berufspraxis. Dabei sammelt man bei einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berufserfahrung, die zur Festigung des im Studium Gelernten beiträgt. Schließlich stehen die Kandidaten vor dem Prüfungsausschuss, um das Examen abzulegen. Es besteht aus Modulen mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Wer auch diese Hürde nimmt, kann sich dann über ein Einstiegsgehalt als Wirtschaftsprüfer von etwa EUR 4.000 monatlich freuen. Doch ist dies erst der Anfang der Kariere, so dass man auch in dieser Hinsicht in eine positive Zukunft blicken kann.

Wirtschaftsprüfer werden: Studium, Praxiserfahrung, Examen

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1. Wirtschaftsprüfer – ein Berufsbild

Der Wirtschaftsprüfer ist eine Instanz, der die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Handelsbilanzen von Unternehmen einer bestimmten Größenordnung durchführt. Dabei steht vor allem die betriebswirtschaftliche Prüfung von Jahresabschlüssen, Lageberichten und Konzernabschlüssen im Vordergrund. Somit umfasst die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer alle Aspekte des Rechnungswesens. Beispielsweise verantwortet ein Wirtschaftsprüfer, ob Banksalden sowie Debitoren- und Kreditorenkonten abgestimmt sind. Hierbei folgt er gesetzlich normierten Vorschriften zur Rechnungslegung. Jedoch können auch internationale Standards Anwendung finden. Aber auch die Bewertung von Wirtschaftsgütern oder ganzer Unternehmen gehört zum Arbeitsfeld der Wirtschaftsprüfer. Schließlich fasst ein Wirtschaftsprüfer das Prüfungsergebnis in einem Bestätigungsvermerk zusammen.

Weitere Tätigkeiten, mit denen sich Wirtschaftsprüfer beschäftigen, hängen mit der Bewertung von Wirtschaftsgütern, Teilbetrieben oder gar ganzer Unternehmen zusammen. Hierbei handelt der Wirtschaftsprüfer als Gutachter.

Aufgrund der umfassenden betriebswirtschaftlichen Erkenntnis, zu der ein Wirtschaftsprüfer durch Einblick in die Bücher eines Unternehmens befähigt ist, kann er weitere Aufgaben wahrnehmen. So ist einerseits eine Rechtsberatung, andererseits auch eine steuerrechtliche Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer erhältlich. In letzteren  Angelegenheiten kann ein Wirtschaftsprüfer auch Mandanten vor den Finanzgerichten vertreten.

2. Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer

Die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer ist in der Regel mit einem Hochschulstudium verbunden. Allerdings gibt es keine festen Bestimmungen bezüglich der Art des Studiums oder des Hochschulabschlusses. Somit sind sowohl Bachelor- als auch Master-Studiengänge zulässig. Selbstverständlich sollte man aber auch Empfehlungen zu den Studienfächern hierbei berücksichtigen. Denn ein Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaften, wie etwa im Steuerrecht oder im betrieblichen Steuerrecht oder gar gleich im Masterstudiengang Wirtschaftsprüfung, bieten natürlich das gesamte Basiswissen, das man zum Erlernen des Berufs benötigt.

Jedoch bestimmt die Dauer des Regelstudiums über die Dauer der Berufspraxis, die man im Anschluss an das Studium im Bereich der Wirtschaftsprüfung sammeln muss, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen.

Wenn man aber auch ohne Abschluss eines Hochschulstudiums Wirtschaftsprüfer werden möchte, dann muss man mindestens zehn Jahre in einem Betrieb beschäftigt gewesen sein, das Wirtschaftsprüfung betreibt (§ 8 WiPrO). Dazu zählen neben Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unter anderem auch genossenschaftliche Prüfungsverbände.

Kommen wir aber nochmal auf das Studium als Ausbildungsweg zum Wirtschaftsprüfer zurück. Tatsächlich kann man generell auf drei unterschiedliche Weisen die Zulassung zur Prüfung erlangen.

2.1. Allgemeines Hochschulstudium

Zunächst der allgemeine Weg, der ebenfalls nach § 8 WiPrO geregelt ist: Nach Abschluss des Hochschulstudiums erlangt man die Zulassung zur Prüfung indem man entweder drei oder vier Jahre praktische Berufserfahrung in einem Unternehmen absolviert, das Wirtschaftsprüfung betreibt. Dabei gilt das Minimum von drei Jahren für diejenigen, die ein Studium mit einer Studienregelzeit von acht Semestern absolvierten. Vier Jahre Berufspraxis müssen hingegen Kandidaten vorweisen, die ein Studium mit einer Studienregelzeit von weniger als acht Semestern belegten und bestanden. Allerdings ist in beiden Fällen zu beachten, dass die Berufspraxis mindestens zwei Jahre lang tatsächlich im Kontext zur Wirtschaftsprüfung steht.

2.2. Hochschulstudium mit Masterstudiengang Wirtschaftsprüfung

Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit nach Abschluss des Hochschulstudiums ein mindestens sechsmonatiges Praktikum zu absolvieren, von dem wiederum mindestens drei Monate mit Wirtschaftsprüfung im Zusammenhang stehen (§ 8a WiPrO). Daran schließt das Masterstudium Wirtschaftsprüfung an. Darauf folgt dann das verkürzte Examen. Hierbei entfallen die Prüfungsfächer angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht. Doch frühestens nach zweieinhalb weiteren Jahren praktischer Prüfungstätigkeit kann man mit einer Bestellung zum Wirtschaftsprüfer durch die Wirtschaftsprüferkammer rechnen.

2.3. Hochschulstudium, bei dem bereits bestandene Prüfungsfächer beim Examen Anerkennung finden

2.3.1. Verkürztes Examen für Steuerberater

Nun gibt es aber auch eine dritte Möglichkeit, um eine Verkürzung der Zeit bis zur Prüfung zu erreichen. Denn wenn man ein Studium abschließt, das das Prüfungsfach Steuerrecht umfasst, dann kann man es als bereits erbracht anerkennen lassen (§ 13b WiPrO). Selbstverständlich gilt diese Ausnahmeregelung für Steuerberater. Daher ist es kaum verwunderlich, dass Steuerberater sehr oft auch das Examen als Wirtschaftsprüfer ablegen, denn einen Teil der Prüfungsfächer haben sie ja bereits bestanden. Allerdings bleiben das Erfordernis der berufspraktischen Erfahrung auch in diesem Fall bestehen.

2.3.2. Verkürztes Examen für vereidigte Buchprüfer

Darüber hinaus existiert aber auch die Möglichkeit eine Zulassung zum Examen zu erhalten, die speziell vereidigten Buchprüfern offensteht. Das ist natürlich insofern naheliegend, weil die Tätigkeit des Buchprüfers durchaus mit dem eines Wirtschaftsprüfers vergleichbar ist. Dabei ist das Examen um die Prüfungsfächer angewandte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre sowie wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht sowie Wirtschaftsrecht verkürzt.

Für den Fall, dass ein Buchprüfer gleichzeitig auch Steuerberater oder Rechtsanwalt ist, können weitere Prüfungsfächer als bereits bestanden Anerkennung finden. Dabei gilt dies bei Steuerberatern im Prüfungsfach Steuerrecht und bei Rechtsanwälten im Fach Wirtschaftsrecht.

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3. Das Examen zum Wirtschaftsprüfer

Es sind sowohl schriftlich als auch mündlich Prüfungen abzulegen. Dabei legt man das Examen über einen Zeitraum von sechs Jahren in Modulen ab. Jedes Modul besteht jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beide Teile eines Moduls müssen dabei zeitlich in einen Prüfungsabschnitt fallen.

3.1. Schriftliche Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungen finden zwei mal jährlich statt. Die Prüfungsabschnitte liegen im Frühjahr (Anfang Februar) und im Sommer (Ende Juni und Mitte August). Dabei umfasst das schriftliche Examen die Prüfungsfächer wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht (zwei Klausuren), angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (zwei Klausuren), Steuerrecht (zwei Klausuren) und Wirtschaftsrecht (eine Klausur). Die Dauer der einzelnen Prüfungsklausuren variiert zwischen vier und sechs Stunden.

3.2. Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung zu jedem Modul findet ebenfalls zwei mal im Jahr statt. Dabei ist die erste im Zeitraum Mai bis Juni angesetzt. Dagegen sollte man für den zweiten Prüfungstermin mit einem größeren zeitlichen Fenster rechnen. Zwar ist in der Regel der Zeitraum November und Dezember hierfür vorgesehen. Allerdings haben mündliche Prüfungen auch schon im Oktober oder sogar erst im Januar stattgefunden.

Im Übrigen merken wir an, dass die mündlichen Prüfungen bei den verkürzten Examen etwas länger als im Regelfall dauern.

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4. Prüfungsgebühren

Um am Examen zum Wirtschaftsprüfer teilzunehmen, muss man sich am Zulassungsverfahren beteiligen. Damit erbringt man den Nachweis über die jeweils erforderlichen Kriterien, um am Examen teilnehmen zu dürfen. Allerdings ist das Zulassungsverfahren mit einer Gebühr von EUR 500 verbunden. Ferner fallen für die schriftlichen Prüfungen ebenfalls Gebühren an. Dabei sind je Klausur EUR 500 zu entrichten. Das heißt, dass jedes Prüfungsfach, bei dem zwei Klausuren anstehen, mit einer Gebühr von insgesamt EUR 1.000 verbunden ist.

5. Wirtschaftsprüfer – Kariere und Verdienstmöglichkeiten

Nun gehen wir darauf ein, wie ein Wirtschaftsprüfer nach bestandener Prüfung in seinen Beruf einsteigt. Einerseits kann man als Wirtschaftsprüfer mit einem Anfangsgehalt von jährlich EUR 48.000 rechnen. Doch ist dieses natürlich auch von der Ausbildung, der Erfahrung und vielen anderen Eigenschaften eines Wirtschaftsprüfers abhängig. Dabei stellen insbesondere die vier großen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die sogenannten Big Four, neue Mitarbeiter ein. Aber auch in der Industrie und vor allem auch im Finanzsektor können Wirtschaftsprüfer tätig sein. Selbstverständlich können auch mittlere oder kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder inhabergeführte Unternehmen als Arbeitgeber in Frage kommen.

Andererseits kann man sich als Wirtschaftsprüfer auch selbständig machen. Doch sollte man hierzu bereits auf ein breit angelegtes Netzwerk zurückgreifen können. Alternativ kann man auch die Kooperation mit einer Steuerberatungskanzlei suchen, die insbesondere prüfungspflichtige Unternehmer betreut. Denn wenn man den Kontakt zu potentiellen Auftraggebern über einen Partner herstellen kann, der bereits als vertrauenswürdig gilt, dann hat man es natürlich deutlich leichter. Schließlich ist die Dominanz durch die Big Four allein aufgrund ihrer Bekanntheit derart groß, dass die meisten Interessenten ohnehin nur wenig Zeit in die Suche nach Alternativen investieren.


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Beim der Bilanzerstellung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Allgemeine Beratung zur GmbH-Besteuerung (Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Gezielt optimierte Besteuerung der GmbH
  3. Nutzung der Steuervorteile bei der Immobilien-GmbH
  4. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)

GmbH & Co. KG

  1. Optimierte Besteuerung der GmbH & Co. KG
  2. Vermeidung von gewerblicher Prägung und gewerblicher Infizierung
  3. Nutzung von Steuervorteilen bei der Besteuerung der GmbH & Co. KG (Immobilienbesteuerung, Realteilung)

Stille Gesellschaft

  1. Beratung zur Abgrenzung von typisch und atypisch stillen Gesellschaften
  2. Nutzung von Gewerbesteuervorteilen bei der atypisch stillen Gesellschaft
  3. Umfassende Beratung zu allen Arten der stillen Gesellschaft

Digitale Buchhaltung

  1. Langfristige Betreuung unserer Mandanten (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen)
  2. Einrichtung und Betreuung der digitalen Finanzbuchhaltung per DATEV Unternehmen Online

Dazu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Fachreferent beim Steuerberaterverband für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen circa 1.500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „Update Organschaft §§ 14 ff. KStG“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

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