Ständig reisen und keine Steuern zahlen

Video & Transkript

Video: Reaction Video „Das geht? Dieser Mann zahlt keine Steuern“

J: Bei Galileo gibt es einen Bericht dazu, wie ein deutscher Steuerpflichtiger ausgewandert ist, eine Weltreise macht und auf dieser Weltreise unternehmerisch tätig ist und trotzdem keine Steuern zahlt. Wir sind heute zu zweit mit zwei Steuerberatern und analysieren, ob das wirklich tatsächlich so funktioniert, worauf man achten muss und auch, wie sie das nutzen können.

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[Interview zwischen Herrn Prof. Dr. Christoph Juhn (im Folgenden: „J“) & Herrn Michael Wohlfart (im Folgenden: „W“)]

1. Vorstellung und Einleitung zum Thema Perpetual Traveler

Mein Name ist Christoph Juhn, bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften.

Und ja, wir analysieren ja heute das Video von Galileo, wie jemand auswandert und sich auf einer Weltreise befindet, unbefristet, unternehmerisch tätig ist und keine Steuern zahlt. Und das mach ich nicht alleine, dafür habe ich einen Gast dabei, den Michael Wohlfart. Michael Wohlfart ist auch Steuerberater und Michael hat die Besonderheit, dass er nicht in Deutschland tätig ist, sondern dass auch er ausgewandert ist und sich auf Zypern befindet als deutscher Steuerberater. Und Michael magst du vielleicht mal kurz was zu dir sagen.

2. Michael Wohlfart, deutscher Steuerberater auf Zypern

W: Genau. Ja, vielen Dank, Christoph. Ich lebe auf Zypern, seit neun Monaten, habe da meinen Wohnsitz. Aber ich habe noch eine deutsche Kanzlei, die KW-Partners in Bonn. Die führe ich zusammen mit einem Kollegen und ich habe mich auf die rechtliche Auswanderung von kleinen und mittleren Unternehmern spezialisiert. Und die Themen, die wir uns heute in dem Video anschauen, die sind so mein Alltagsgeschäft. Und da schauen wir uns das wirklich mal an, ob das so einfach funktioniert, wie es dargestellt ist.

J: Genau, also wir kennen uns ja schon ein bisschen länger und heute das Interview habe ich bewusst rausgesucht, weil unsere Kanzlei eben auch die internationalen Steuerthemen behandelt, die Wegzugsfälle, und wir sind viel im Unternehmensteuerrecht zu Hause, also mit deutschen größeren Unternehmen, und du bist in einem ähnlichen Bereich.

Du bist aber noch mehr in diesem Bereich tätig: jemand will eine Weltreise machen, jemand will sich komplett aus dem deutschen Steuerregime komplett herauslösen, sei es als Privatperson oder als kleiner Unternehmer. Und du hast es selber letztendlich auch (.) selber als Steuerberater letztendlich gemacht.

W: Genau.

J: Mich würde interessieren, warum bist du weg gewandert? War es die Religion? Waren es religiöse Gründe? Wandern ja auch viele aus religiösen Gründen nach Monaco, angeblich. Ist der Steuersatz auf Zypern oder ist es einfach auch der Mittelmeerraum und das Klima und ähnliches?

W: Genau. Da sind so ein bisschen alle Gründe, so ein bisschen in einem. Also zum einen ist meine Arbeitsweise und meine Tätigkeit komplett online aufgestellt. Ich kann arbeiten, wann und wo ich will, und es hat mir einfach die Möglichkeit gegeben auch zu reisen. Und letztendlich war dann die Entscheidung für Zypern weil es einfach vom Klima her mir viel mehr zusagt, auf einer Mittelmeerinsel zu leben als in Deutschland, gerade die dunklen, kalten Winter. Und nachdem ich in dem Bereich unterwegs bin, mich da relativ gut auskenne, habe ich selber die Chance genutzt, jetzt in Zypern zu wohnen und dort meiner Tätigkeit nachzugehen; genau.

J: Okay, super. Und vielleicht ist das zu indiskret, aber wo zahlst du deine Steuern? In Deutschland? In Zypern? Oder teilst du das auf? Kann man auch mal fragen als Steuerberater einen anderen Kollegen.

W: Ja, da ist absolut legitim. Ich zahle hauptsächlich in Deutschland, bisschen in Zypern.

3. Besprechung des Videos über Perpetual Traveler

J: Ok, an der Aufteilung kann man ein bisschen üben oder ein bisschen was verändern, hat man ja Spielraum. Ich würde vorschlagen, wir gucken einfach mal ins Video rein und gehen da einmal punktuell durch. Und bei den Highlights, da stoppen wir dann quasi immer.

W: Genau.

J: Super, dann legen wir mal los.

Video:

Dieser junge Mann zahlt keine Steuern, obwohl er arbeitet. Dabei lebt er das ganze Jahr über auch noch wie ein Urlauber. Wie das geht, ein Leben als Steuervermeider? Wir haben ihn begleitet.

Ja, ich nenne mich selbst Perpetual Traveler. Das heißt, ich reise um die Welt, um mir ein möglichst freies Leben zu ermöglichen. Eines meiner Mottos ist, mehr Spaß, mehr Geld, mehr Zeit…

…und dabei auch noch Steuern sparen. Hört sich im ersten Moment ja sehr verlockend an.

J: Ok, super spannendes Modell. Hast du viele solcher Mandanten, die wirklich eine Weltreise machen, nie länger als 180 Tage an einem Ort sind? Oder hast du eher diejenigen, die auswandern in ein konkretes Land?

W: In der Tat gibt’s da viele, die zumindest nicht mehr als 183 Tage in einem Land sind. Es sind aber wenige, die da wirklich eine Dauerreise machen oder eine Weltreise. Manche fangen vielleicht damit an, es ist mehr so eine Multi-Base-Lebensweise, die die Menschen führen. Dann sind sie eben 4 Monate in Thailand oder Bali, drei Monate in Deutschland, drei Monate in Zypern. Dass man sich das so aufteilt, seine Lebensorte. Es ist ja oft so in Asien richten sich die Leute dann nach der (..) Regenzeit und sind dann noch ein halbes Jahr, dann sind sie nochmal ein paar Wochen bei der Familie in Deutschland, dann sind sie noch in einem anderen Land.

Aber es ist ganz oft so, dass man in der Tat unter den 183 Tagen bleibt. Und das bietet so ein bisschen die Chance, natürlich deutlich Steuern zu sparen. Es bringt halt auch einige Probleme mit, weil die 183 Tage in ganz vielen Ländern so die Grundvoraussetzung erfüllen, um dort überhaupt einen Ansässigkeitszertifikat zu bekommen. Und deswegen mit dieser Lebensweise kann man so ein bisschen in eine Lücke (..) reingehen, um wirklich kaum Steuern zu zahlen. Es bietet aber auch relativ viele Probleme, weil es so unreguliert ist.

Man muss sich überlegen, vor zehn Jahren war es schlicht nicht möglich, remote auf Reisen zu arbeiten. Dann brauchte man immer einen Festnetzanschluss, immer ein Faxgerät, immer einen Briefkasten, sonst konnte man nicht arbeiten. Mittlerweile geht das. Unsere Gesetze sind aber 10, 50, 80 Jahre alt und halten das so ein bisschen oder eigentlich so gut wie gar nicht mit. Und das bietet die Chancen, aber auch Probleme. Und da muss man sich schon genau informieren, wenn man so eine Lebensweise für sich entscheidet.

4. Neuer Gesetzesentwurf zur Regelung der Wegzugsteuer

J: Ja. Kann ich genau so bestätigen. Gerade zum Beispiel, die Wegzugsteuer, die ja alle GmbH-Gesellschafter fesselt an Deutschland, zurückzuführen auf 1972 auf das Außensteuergesetz. Früher sind wir aber gar nicht so viel ausgewandert, da war das gar nicht so das Problem, das Gesetz. Und jetzt wollen aber so viele auswandern. Das sind ja gerade die wohlhabenden Unternehmer, die GmbH-Anteilseigner, die auswandern wollen, und die können nicht wegen des Außensteuergesetzes und da soll es jetzt auch reformiert werden das noch nicht mal gestundet werden soll innerhalb der EU, rückwirkend ab 1. Januar 2020; wahnsinnig. Und das was du angesprochen hast, die Ansässigkeitsbescheinigungen im Aufnahmestaat, die man ja erst ab 180 Tagen dort bekommt, wir haben die Erfahrung gemacht, die braucht man, bekommt man sehr schwer und wenn man die nicht hat, kommt man in Deutschland noch aus der Steuerpflicht nur sehr, sehr schwer wieder raus. Man kommt aus der deutschen Steuerpflicht nur raus, wenn man in die ausländische Steuerpflicht eintritt; meine Erfahrung. Ich weiß nicht, wie das bei dir ist.

5. Bedeutung des Wohnsitzes bei der Steuerpflicht

W: Kommt drauf an. Also ich glaube, da kommt es auch so ein bisschen auf den Individualfall an. Ich glaube, wenn wir uns genau im Gesetz anschauen, dann muss es ein Wohnsitz sein oder ein gewöhnlicher Aufenthalt.

Primär ist der Wohnsitz ganz klar definiert. Der gewöhnliche Aufenthalt ist in der Regel an die 183 Tage in Deutschland definiert. Das Finanzamt hat in meinen Augen so ein bisschen, dass die (…) Öffnungsklausel, dass sie sagt, der Lebensmittelpunkt ist noch in Deutschland und ich gedenke, da machen die es immer ganz klar fest. Wenn du aber nur zwei Wochen im Jahr in Deutschland bist, dann sehe ich da wirklich jetzt auch kaum noch eine Möglichkeit, wie das Finanzamt sich zumindest vor Gericht noch in eine Steuerpflicht kriegen würde. Wenn du aber noch fünfeinhalb Monate in Deutschland bist und in den anderen Ländern jeweils weniger als 183 Tage, dann sehe ich da ein Thema, das man sagt: Lebensmittelpunkt ist noch in Deutschland, weiterhin steuerpflichtig.

6. Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts bei der Steuerpflicht

Und Ansässigkeitszertifikat heißt ja meistens zwangsläufig gewöhnlich Aufenthalt in diesem Land. Gewöhnlichen Aufenthalt hat der BFH klar entschieden, gibt’s nur einen. Und dann, wenn der nicht in Deutschland ist, dann sollte da eigentlich auch nicht der Lebensmittelpunkt sein. Deswegen ist es extrem hilfreich. Es ist vielleicht nicht in jeder Situation ein Muss und ich habe es gerade angedeutet, man kriegt es leider nicht immer.

Und wenn ich mich aus persönlichen Gründen für einen Lebensweg entscheide, wo ich in drei Ländern jeweils 4 Monate sein will, dann finde ich es verfehlt, dass man nur wegen der Steuer in einem Land länger bleiben muss, damit man da keine Risiken eingeht. Dass dann wieder mit einem deutschen Finanzamt zu diskutieren, ist dann natürlich wieder eine andere Sache. Deswegen sollte man so sein insgesamtes das Setup möglichst so aufzusetzen, dass es dann möglichst wenig Risiken gibt. Deswegen meine Empfehlung ist immer: Substanz, Substanz, Substanz. Such dir ein Land aus, hol dir einen Wohnsitz, gründe im besten Fall in demselben Land die Company. Dann sollte man zumindest an seinem Wohnsitz im Home Office auch eine Betriebsstätte des Unternehmens haben. Ich weiß nicht, wie du das siehst.

6. Privater Wohnsitz und Ort der Geschäftsleitung als Merkmal zur Steuerpflicht

J: Sehe ich genauso. Mit Substanz ist ja einerseits Räumlichkeiten gemeint, weiß man, zumindest ein Apartment von 20 Quadratmetern, wo ich persönlich steuerpflichtig sein kann; meine persönliche Steuerpflicht. Und zweitens auch noch die Steuerpflicht der Company. Ob ich jetzt eine Limited hab, eine LLP hab, eine LLC hab, was auch immer, nämlich der dortige Ort der Geschäftsleitung.

7. Melderecht ohne Bedeutung bei der Steuerpflicht

Und ich würde vielleicht noch 3, 4 Punkte mal gerade bereinigen, weil ich das Ganze mit reinbringen, Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, was ist das alles? Viele meiner Mandanten sagen immer: „Ja, wir sind in Deutschland abgemeldet. Wir haben ja gar keinen Wohnsitz mehr im Sinne des Melderechts.“ Und Steuerberater interessiert das Null. Aber das wirst du wahrscheinlich auch total oft. Wir sind hier gar nicht mehr gemeldet, damit haben wir keinen Wohnsitz mehr. Wir Steuerrechtler sagen ja, das ist uns völlig egal, wo du gemeldet bist. Wohnsitz ist da, wo du Schlüsselgewalt hast. Also du kannst du 100 Wohnsitze auf der ganzen Welt haben, wenn du 100 Ferienwohnungen hast. (…)

W:  Da haben wir genug Urteile gesehen. Da haben wir auch prominente Urteile gesehen, wo man noch einen Schlüssel für die Wohnung der Schwester hatte. Bei mir ist in der Tat oft andersrum…

J:  In München

W: Genau, die vergessen sich abzumelden und die melden sich teilweise erst 1, 2, 3 Jahre später ab. Die Steuerpflicht hat aber schon viel früher geendet und zwar mit Ausreisen. Da ist dann auch wirklich keine Wohnung mehr. Da ist vielleicht noch ein Anschluss bei den Eltern. Das ist vielleicht noch die ehemalige Anschrift der ehemaligen Wohnung. Irgendwie funktioniert es dann auch mit der Post, aber, und das ist so ein bisschen auch ein Weg, wie man ein bisschen spielen kann. Es sind einfach unterschiedliche Gesetze. Wir haben ein Melderecht, wir haben ein Steuerrecht und wir haben auch ein Sozialversicherungsrecht, die nicht unbedingt alle miteinander zusammenführen. Also klar, in der Regel ist es so, die Krankenversicherung hängt eigentlich auch am Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt, ist sehr ähnlich definiert, wie im Steuergesetz.

J: Und man, wenn man sich abmeldet, heißt das nicht, dass man aus der Steuerpflicht raus ist. Umgedreht, wenn man aber raus ist und trotzdem noch gemeldet ist, dreht das Finanzamt einen daraus ein Strick und sagt: Ja, die zwei Jahre hier in Deutschland gemeldet. Wieso wollen wir jetzt in Deutschland ihre Steuerpflicht beenden? Das ist so ein Praxisproblem. Juristisch ist das nicht haltbar, aber das Finanzamt kommt immer mit diesem Argument, weil da auch noch Zugriff auf die Daten haben, auch die Informationen.

8. Nachweise sichern, die den Wegzug belegen

W: Es ist halt auch ein Nachweisproblem. Deswegen, wenn man auswandert und nicht alles eindeutig ist mit Ansässigkeitsbescheinigung und Co., Flugtickets aufheben, Kreditkartenbelege aufheben, vielleicht Buchungen aufheben, alles so ein bisschen Themen. Kann man natürlich auch alles ein bisschen fälschen, da gibt’s natürlich sehr professionelle Vorgehensweise, dass man die Kreditkarte jemand anderem gibt. Was auf jeden Fall nicht fälschbar ist, ist eigentlich ein Stempel in den Pass. Haben wir in Europa zum Glück eigentlich nicht mehr wirklich; leider, aus der Sicht.

J: Wenn man da quasi eingewandert ist und durch die Sicherheitskontrolle und durch die Einwanderungsbehörde gereist ist. (…)

W: Eindeutigste Art und Weise nachzuweisen, dass ich im Ausland war. Wenn ich einfach in Thailand rein gehe und vier Monate später da rausgehe und den Stempel habe, das muss das Finanzamt glauben.

9. Schlüsselgewalt gilt als Beleg für die Existenz eines Wohnsitzes

J: Ja, und dann halten wir fest: der gemeldete Wohnsitz ist steuerlich irrelevant, wenn ich aber den nicht abmelde, dann kann das zu Stolperfallen werden. Zweitens, der Wohnsitz in steuerlichen Sinne ist dort, wo ich einen Schlüssel habe. Das prominente Beispiel in München von einem Tennisspieler mit dem Schlüssel der Schwester-Wohnsitz. Wenn ich immer klingel und mich lässt immer jemand herein, die Schwester oder meine Eltern oder meine Kinder, dann ist es kein Wohnsitz, weil ich kein Recht darauf habe und keine Schlüsselgewalt habe. Und der dritte Punkt, den ich vielleicht ansprechen möchte, der gewöhnliche Aufenthalt: Wenn ich eins von beiden, den steuerlichen Wohnsitz oder nicht deutschen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist hier unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss also beides beenden. Alle Schlüssel abgeben. Und zweitens oder mein dritter Punkt, zweiter Punkt die Steuerpflicht: den gewöhnlichen Aufenthalt beenden. Das ist die 180-Tage-Regelung.

Viele denken: sobald ich 180 Tage woanders bin, habe ich auch den gewöhnlichen Aufenthalt. Ja, aber die vergessenen steuerlichen Wohnsitz, nämlich das Familienhaus, den Schlüssel für eine Finca oder was auch immer in Deutschland. (…) Und der vierte Punkt ist, selbst wenn ich jetzt vielleicht dann doch noch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habe und noch einen zweiten Wohnsitz im Ausland habe, dann könnte es ja sein, dass es ein Land ist, mit dem wir ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, wir haben mit über 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, dann würden wir bei beiden Ländern in das DBA gucken und schauen, wo habe ich denn den Lebensmittelpunkt? Also dann doch letztendlich wieder den gewöhnlichen Aufenthalt. Das heißt in Deutschland ein Haus habe und in einem DBA-Land ziehe und dort meinen Lebensmittelpunkt habe, dann gelte ich, wenn dann DBA-Land ist dort in der Regel als steuerlich ansässig und nicht mehr in Deutschland. Hätte mich auch erfolgreich der deutschen Steuerpflicht entzogen, vom Grundsatz her. (…)

10. Zweiter Auszug aus dem Video

Okay, gut, das sind so die steuerlichen Grundlagen, die man an dieser Stelle vielleicht mal erwähnen sollen. Ich würde vorschlagen, wir spulen ein bisschen vor und gucken weiter rein.

W: Genau so machen wir das gerne.

Video:

Aber in dem mittelamerikanischen Staat verbringt er die meiste Zeit. Und zwar nicht nur wegen der schönen Strände, sondern auch, um der deutschen Steuerpflicht zu entkommen. Dafür meldet sich Christoph aus Deutschland ab, wechselt monatlich seinen Aufenthaltsort. Er hat keinen festen Wohnsitz, und das alles, um keine Steuern mehr zu zahlen und keinem Staat anzugehören. Dabei hat alles ganz normal begonnen.

11. Lebensmittelpunkt als Kriterium zum gewöhnlichen Aufenthalt

J: Ja, er hat sich jetzt in Deutschland abgemeldet, haben wir ja schon besprochen, ist nicht wirklich relevant. Viel wichtiger ist, dass er den Schlüssel zu Hause abgegeben hat, keine Wohnung mehr in Deutschland hat und dass er jetzt auch nicht mehr in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalte hat. Gewöhnlicher Aufenthalt ist ja der Ort, wo ich für gewöhnlich bin. Also wo in der Regel meine Familie ist. Und wenn ich nicht arbeite, nicht zur Schule gehen und kein Business-Travel mache, mich dann an den Ort mich quasi zurückziehe.

Das hat er nicht in Deutschland, gehen wir mal von aus, und dann könnte er ja steuerpflichtig sein in anderen Ländern, wenn er 20 Länder pro Jahr bereist, könnte er ja in 20 Ländern steuerpflichtig sein. Und jetzt hat jedes Land sein eigenes Steuerrecht und wenn ich das deutsche Steuerrecht auf die ganzen Länder übertrage, können wir diskutieren: Wie siehst du das? Ist er dann in jedem Land steuerpflichtig oder nicht? Wenn er überall maximal einen Monat ist.

12. Ständiges Reisen vermeidet unbeschränkte Steuerpflicht

W: Genau, also ich glaube auch die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, das kriegt man noch ganz gut hin. Und das kann man recht gut und klar abgrenzen und verargumentieren. Das gleiche gilt eigentlich in den anderen Ländern. Wenn er da sich jetzt keinen Wohnsitz holt, immer nur einen Airbnb, in im Hotel ist für einen Monat und ein weiter reist, dann dürfte der wirklich in der Tat nirgendwo auf der Welt unbeschränkt steuerpflichtig sein.

13. An die beschränkte Steuerpflicht denken

Da haben wir aber die beschränkte Steuerpflicht und bei der beschränkten Steuerpflicht hängt’s schlicht davon ab, welche Einkünfte er erzielt. Und das ist das Thema, wo ich glaube, ganz viele Leute unterschätzen, weil sie eben denken: Ich bin doch gar nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig, ich muss ja auch keine Steuern zahlen. Wenn man aber eben keine entsprechendes Setup macht, wenn man eine gewisse Art von Einkünften erzielt, dann können die durchaus noch auch in Deutschland und zumindest in allen Ländern, die in Europa sind, die auch die westlichen Länder, weil da sind wir bei dem Punkt den du gerade erwähnt hast, ähnliche Regelungen wie Deutschland, ist man oft in einer beschränkten Steuerpflicht.

Klar, wenn ich mich in sogenannten Steueroasen aufhalte, wo wir nur Territorialitätsbesteuerung haben, wie Panama in dem Video, die interessiert’s was oft nicht was ich für Einkunft erziele, solange die außerhalb des Landes sind. Das kann funktionieren, aber dann muss ich wirklich mich immer genau informieren, in welchem Land ich bin, wie funktioniert das da? Weil sonst kann es schon passieren, dass ich theoretische zwei Jahre am Reisen bin, wirklich nirgendwo Steuer zahle, wenn man das unbedingt so aufsetzen möchte, aber in 20 Ländern theoretisch Steuerhinterziehung begangen habe.

14. Beschränkte Steuerpflicht auch bei kurzzeitigen Auslandsaufenthalten

J: Genau, also du sagst quasi, wenn ich für drei Wochen in Panama bin und aus Panamaquellen, weil ich da gekellnert habe oder was auch immer, Einnahmen generiere, bin ich dann zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig, weil ich da keinen Wohnsitzen, keinen gewöhnlichen Aufenthalt habe wie in keinem der Länder, aber dort ist meine Einkommensquelle, dass ich dann mit dieser Einkommensquelle punktuell dort beschränkt steuerpflichtig bin.

W: Genau, also müsste man dann immer in jedem Land prüfen. Ich kenne mich jetzt nicht für Panama aus, aber ich glaube, dass es in den meisten Ländern so. Meistens ist es ja sogar so, dass es noch mit einer Arbeitserlaubnis geknüpft ist und dass du das mit dir haben musst, aber die Arbeitserlaubnis oft direkt auf eine Steuerpflicht auslöst.

15. Beschränkte Steuerpflicht auch in Deutschland

J: Und dann kann ja auch sein, dass dann noch er für deutsche Kunden arbeitet oder für deutsche Auftraggeber und dann eventuell noch nach Rechnungen nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz schreibt, vielleicht auch nochmal dahin fährt, um die dann drei Tage zu beraten. Dann tritt natürlich auch eine deutsche beschränkte Steuerpflicht eventuell hervor, weil ja die Einkommensquelle aus Deutschland kommt. Müssen wir auch noch berücksichtigen. (…) Und das ist was jetzt hier total untergeht, weil irgendwo ist ja immer diese Einkunftsquelle, ob die aus Panama kommt, aus Spanien kommt, aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommt. Irgendwo ist die Einkunftsquelle und irgendwo ist er dann steuerpflichtig.

16. Warum das Null-Prozent-Steuern-Szenario unwahrscheinlich ist

W: Also dieses Null-Prozent-Steuern zahlen, finde ich super schwierig, würde ich in 99 % der Fälle nicht empfehlen. Ich glaube er weiß was er macht, aber ich weiß nicht, ob er da auch nicht die eine oder andere, vielleicht auch bewusst, Lücke in Kauf nimmt und vor allem auch wenn du dann noch nicht keine Steuern zahlen willst und es dann auch zusätzlich so machst, dass du auch nirgendwo ein Unternehmen anmeldest, dass das auch wahnsinnig viel andere Probleme macht, das du kein Bankkonto bekommst und solche Sachen. Und das du keine ordentliche Rechnungen stellen kannst, sei mal dahingestellt. Kann ja auch sein, dass ich im Coaching Leistungen an Privatkunden erbringen. Die wollen keine Rechnung sehen. Aber wenn ich dann diesen Weg gehe, dann bin ich der Meinung, zumindest wenn ich noch irgendwie Anknüpfungspunkte mit Deutschland habe, dass es durchaus Probleme geben kann.

17. Bedeutung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Das ist aber ein sehr, sehr spezielles Thema, weil man dann unterschiedliche Risiken haben könnte. Und wir wissen da einfach auch noch zu wenig. Wir haben zum einen die beschränkte Steuerpflicht, aber auch die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Und wir haben die Definition für eine Betriebsstätte als Grundlage. Und diese Methoden, dieses Geschäftsmodel, diese Art des Arbeitens, die ist so neu. Wir haben einfach kein Urteil. Und die erweitert beschränkte Steuerpflicht, ich weiß nicht, wie du das siehst, das ist ja sowieso so ein ganz großes Fragezeichen. Haben wir da verfassungsrechtliche Probleme? Haben wir europarechtliche Probleme? Was ist Niedrigbesteuerung? Das sind so viele Fragezeichen. Es wäre mal schön, die durch Gerichtsurteile so ein bisschen definieren zu lassen. Aber es will ja glaub ich das Finanzamt auch oft nicht, macht oft Vergleiche.

18. Austausch steuerlicher Daten mit anderen EU-Staaten

Das sind ganz viele theoretische Probleme, die sind glaub ich auch praktisch da. Vor allem, weil Deutschland ja auch und die EU und so weiter, Daten werden ja gesammelt. Gerade wenn ich irgendwie in Europa unterwegs bin. Wir haben ein Reisedaten, wir haben Bankdaten, wir haben Unternehmensregister, weil es gibt ja auch gewisse Setups mit Companies, wo ich zum Beispiel in Estland, was viele machen, wo ich keine Steuern zahle, aber ich hab hier eine Company registriert in Estland, da ist auch eine Buchhaltungspflicht, da sind die Daten da und da muss nur irgendwann Gesetze vielleicht kommen, vielleicht haben wir das schon.

Das versteht man ja immer nicht so ganz genau, was der Staat mit unseren Daten machen darf. Und ein Algorithmus, wie bei den Steuer-CDs, ein paar Jahre später auswerten. Und dann schicke ich mal Briefe raus ans Finanzamt. Dann schaue ich mal, was man mal so ein bisschen abklopfen kann.

J: Ja. Wir haben ja gerade zwei Punkte. Jetzt machen wir es mal kurz. Aber wir haben gesagt, die unbeschränkte Steuerpflicht hat er hinter sich. Der ist wahrscheinlich in jedem Land, wo er seine Einkunftsquelle hat, beschränkt steuerpflichtig. Gut, das könnten auch Niedrigsteuerländer sei, Bahamas, Panama und so weiter. Aber Einkunftsquellen aus Deutschland ist er dann wahrscheinlich dort beschränkt steuerpflichtig, je nachdem welche genau Dienstleistung er erbringt.

19. Erläuterung zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht

Und das dritte ist, was ganz viele nicht auf dem Schirm haben, hast du gerade gesagt, § 2 Außensteuergesetz, also die erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht. Also für diejenigen die das jetzt nicht kennen, § 2 AStG Außensteuergesetz, einmal bei Google eingeben. Das betrifft diejenigen, die in Deutschland lange Jahre steuerpflichtig waren, dann in Deutschland alle Zelte abbrechen, ins Ausland ziehen, Einkünfte generieren. Dann müssen Sie diesen Einkünfte noch 10 Jahre rückwirkend in Deutschland doch versteuern, als sogenannte erweitert beschränkt Steuerpflichtige, wenn sie nicht nachweisen, dass diese Einkünfte, Einkünfte aus dem Ausland sind, ausländische Einkünfte.

20. Beispiel zur erweitert beschränkten Steuerpflicht

Und ich rede da mit meinen Studenten viel drüber, die sagen: „Herr Juhn, es müssen doch entweder inländische Einkünfte sein, dann bin ich nicht steuerpflichtig, oder es müssen ausländische Einkünfte sein, das sind inländische steuerliche Einkünfte aus Deutschland.“ Aber es gibt auch noch einen Topf dazwischen, und dann male ich das den Studierenden in der Tat so auf, ja. Und Beispiel, Zinseinkünfte aus Deutschland sind keine deutschen Einkünfte, weil sie nicht inländisch sind aus irgendeinem Grund, dass nur der Schweizer Käse mit ganz den Lücken und Bitcoin-Gewinne. Hatten wir auch einen Mandanten, den haben wir zur dir nach Zypern geschickt, weil Bitcoin-Gewinne dort nicht steuerpflichtig sind. Riesen Gewinn gemacht, wäre leider in der 10jährigen Spekulationsfrist drin gewesen, weil er damit Zinseinkünfte generiert hat. Und dann haben wir nach Zypern auswandern lassen, einen Tag später, nachdem er gelandete hatte alle verkauft, weil in Zypern sind die nicht steuerpflichtig. Bitcoin-Gewinne sind ausländische Einkünfte – also Entschuldigung – sind keine ausländische Einkünfte, also weder-noch, und die fallen in diese erweitert beschränkte Steuerpflicht rein. Nur wenn wir jetzt aufpassen würden, als deutsche Steuerpflichtige noch 10 Jahre alle Einkünfte versteuern müssen, wo wir nicht nachweisen, dass sie ausländig sind. Ich weiß es nicht, ob bei deinen Mandanten haben wir das auf dem Schirm oder musst du da immer explizit drauf hinweisen?

21. Kryptowährung in Bezug auf die erweitert beschränkte Steuerpflicht

W: Genau das sind eigentlich die zwei Bereiche, die ich auch sehe. Das ist zum einen die Zinsen, die ja dann, da ist ja auch oft einfach der Weg aus Deutschland abzuziehen, das Geld, weil wenn ich (.) es geht bei der weiter versteckten Steuerpflicht geht’s nur um die Zinseinkünfte von deutschen Gläubigern, die nicht gesichert sind. Wenn ich eine Versicherung hinter den Zinsen habe, dann sind sie sowieso beschränkt steuerpflichtig. Dann einfach auf ein anderes Bankkonto schieben und Zinseinkünfte von ausländischen Gläubigern einziehen, dann sind die auch nicht mehr in der erweitert beschränkten Steuerpflicht.

Aber wie gesagt ist es super tricky. Diesen Paragraph zu lesen ist der Horror, weil da nur mit Querverweis und Negativverweisen gearbeitet wird. Kryptoeinkünfte, bin ich auch bei dir, vor allem wenn wir über was mit Lending heißt es oder glaub ich, dass du Zinseinkünfte erzielst teilweise. Es gibt ja Kryptowährungen, die auch aus der Kryptowährung selbst wieder Einkünfte erzielen, wo du dann weitere andere Kryptos dieselbe Krypto bekommst sind wir in der zehnjährigen Frist bin ich auch bei dir. Da würde ich aber – und da jetzt wird es super spekulativ – eigentlich nur erweitert beschränkt steuerpflichtig, wenn sie in Deutschland liegen.

Was ist denn eine Kryptowährung, die in Deutschland liegt. Muss sie auf einer Deutschen Börse liegen? Muss ich mein Wallet, das ich mir ausdrucke auf dem Papier, muss sie sich in einer deutschen Schublade haben oder reicht das, wenn ich es in der tschechischen Schublade haben? Wäre das dann schon wieder nicht erweitert beschränkt steuerpflichtig? Müsste man mal den Gesetzgeber fragen, bekommt man wahrscheinlich keine wirklich Auskunft.

22. Zypern ist kein Niedrigsteuerland

J: Wir sind zum Ergebnis gekommen das Zypern ja kein Niedrigsteuerland ist – um einen Prozentpunkt knapp daran vorbei laut 2 AStG – und mit Zypern haben wir noch ein Doppelbesteuerungsabkommen und das Doppelbesteuerungsabkommen schlägt dann in der Tat die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach 2 AStG.

Ja, und Michael, wie siehst du das bei ihm? Er wird ja jetzt nicht Einzelunternehmer sein, sondern da wird ja auch irgendwo auf der Welt eine Gesellschaft haben, also entweder eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft. Du weißt es nicht, haben das vorher besprochen, aber was vermutest du, wo hat er denn die Gesellschaft? (…)

W: Ja, das ist natürlich, dann wird es ein bisschen spekulativ. Ist natürlich schwierig auch von der Besteuerung. Es ist ja aber meistens so, wenn ich eine Kapitalgesellschaft gründe, dann ist das eine andere juristische Person, dann ist die meistens in diesem Land des Sitzes auch steuerpflichtig. Es gibt natürlich ein paar Ausnahmen. Wenn ich eben eine Hongkong-Limited gründe, dann ist die möglicherweise auch nicht steuerpflichtig.

Deswegen kenne ich viele, die diesen Weg über eine Personengesellschaft, Einzelunternehmen in verschiedenen Ländern machen. Das kann aktuell oft in Kanada eine LP oder eine LLP sein. Das sind so diese diese (..) Unternehmensformen, wo man so ein bisschen die Wahl hat. In den USA ist es die US-LLC und wenn man das dann entsprechend in diesen Ländern so aufsetzt, dass es dort keine Kapitalgesellschaft ist, dann haben die dort keine Betriebsstätte. Dann zahlt man in diesen Ländern keine Steuern. Was geht aber, die USA und Kanada davon aus, dass derjenige das Einkommen dort versteuert, wo er seinen Wohnsitz hat, wo er lebt und so wie er dann, er lebt nirgendwo. Dann hat auch nirgendwo ein Wohnsitz.

23. Betriebsstättenlose Einkünfte fallen unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht

Und dann muss man sich jetzt wirklich genau anschauen, was passiert, wenn er nach Deutschland kommt oder in anderen Ländern mit ähnlichen Rechtslagen. Und hier sehe ich durchaus das Risiko, dass wir entweder in die erweitert beschränkte Steuerpflicht fallen, die hatten wir gerade diskutiert, und in der erweitert beschränkten Steuerpflicht steht der (.) Paragraph 2 Absatz 1 des Außenteuergesetzes drin: betriebsstättenlose Einkünfte fallen unter diese erweitert beschränkte Steuerpflicht.

Jetzt kann man die sehr theoretische Diskussion aufmachen: gibt’s denn betriebsstättenlosen Einkünfte? Ich würde eher sagen Nein, weil sie Betriebsstätte ist immer, zumindest immer da, wo der Unternehmer sich aufhält. Wenn er einen festen Wohnsitz hat, irgendwo in der Welt, dann ist die Firma in der Regel, würde ich sagen, dauerhaft an diesem Wohnsitz. Wenn er das nicht hat, sondern wirklich ständig am Reisen ist, dann nimmt er quasi immer als Unternehmensleitung die Betriebsstätte mit.

Und wenn er dann zwei Monate nach Deutschland kommt, dann wird es eigentlich interessant, weil die beschränkte Steuerpflicht in 49 EstG sagt: Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind in Deutschland steuerpflichtig, weil wir hier eine Betriebsstätte haben und dann wäre er zu 2/12 möglicherweise in Deutschland steuerpflichtig. Die Alternative wäre, er wäre über die erweitert beschränkte Steuerpflicht voll steuerpflichtig in Deutschland.

Und das ist das Problem, was ich auch in der Beratung habe: ich kann es nicht final sagen, weil wir eben diese Definition der Betriebsstätte in der Form noch nicht gerichtlich entschieden haben. Aber ich kann sagen, dass ich eins von beiden sehe und dass ich nicht die Null-Steuer sehe, zumindest solange nicht, wie wir in Deutschland sind und eigentlich auch andere Länder, die eine ähnliche Rechtssituation haben.

24. Steuerpflicht bei Kapitalgesellschaften im Ausland

J: Wir müssen kurz ein bisschen Sortieren. Also die erste Aussage die du getroffen hast, ist, wenn du in einem Land eine Kapitalgesellschaft gründest, bist du dort auch steuerpflichtig. Also in Amerika, weil die ja dort eine juristische Person, einen Sitz, an den Gründungstaat anknüpfen. Das heißt, besser eine Art Personengesellschaft gründen, soweit es in Amerika eine Limited Liability Company, eine LLC, weil die kann man in Amerika sowohl als Kapitalgesellschaft, aber auch als Personengesellschaft auswählen, über das Check-The-Box-Verfahren und da wählen wir natürlich die Personengesellschaft aus, sodass wir nur durch die Gründung in Amerika nicht steuerpflichtig sind, sondern immer nur in dem Land, wo der Geschäftsführer seine Entscheidungen trifft und eine Betriebsstätte hat.

Betriebstätte ist in der Regel mindestens vier Wände und Dach obendrauf, also dieser Raum wäre eine Betriebsstätte. Und wenn ich hier meine Entscheidungen treffe, bin ich hier auch steuerpflichtig. Und wenn ich aber jetzt keinen festen Raum hab, sondern hast du gesagt, wenn ich jetzt immer von Land zu Land ziehe und auch mal kurz in Deutschland bin und sei es nur in einem Hotelzimmer und dann dort meine Entscheidung treffe, da bin ich nicht ganz mitbekommen, hat du gesagt, haben wir eine Betriebsstätte, oder haben wir dann da keine Betriebsstätte in Deutschland?

25. Bedeutung der Betriebsstätte bei der Steuerpflicht

W: Wenn wir nirgendwo sonst auf der Welt sagen können, dass da eine dauerhafte Betriebsstätte ist, weil es eine feste Geschäftseinrichtung ist, die wir aber – und das ist, das ist in meinen Augen aktuell das größte Problem, das wir im Steuerrecht haben und im internationalen Steuerrecht -, dass (.) die Definition einer Betriebsstätte so unfassbar wichtig ist, das sehen wir auch schon innerhalb Deutschlands, wenn es um Gewerbebetriebe geht oder Gewerbesteuer geht.

Ich habe ganz viele Mandanten, die haben ihre GmbH in Berlin oder an so einer Postadresse angemeldet, die leben aber sonst nirgendwo fest in Deutschland. Die fahren vielleicht einen Camper im Kreis. Dann sagt uns aber das Berliner Finanzamt, nein, wir wollen keine Gewerbesteuer, weil wir wissen, dass ist nur eine Postadresse, dann, ja, dann musst du woanders zahlen. Dann sage ich aber: „Ja, der wohnt nirgendwo sonst fest in Deutschland, wo soll er denn jetzt zahlen?“ Und diese Definition haben wir in dem Fall eben auch, er lebt irgendwo in der Welt, aber nirgendwo fest. Wenn er jetzt einen Wohnsitz hätte, wie wir ihn eingangs definiert hätten und da eine feste Wohnung hat, dann würde ich da hingehen und sagen, da ist der Ort der Geschäftsleitungsbetriebsstätte, da ist die Betriebsstätte dieser Firma und dort muss er alles versteuern.

Und wenn er das nicht hat, dann stellt sich die Frage, wo hat er eine Betriebsstätten? Ich bin der Meinung, dass wir immer eine Betriebsstätte haben, dass wir diese betriebsstättenlosen Einkünfte, dass es die nicht gibt. Ich glaube auch das es da eine BFH-Rechtsprechung zu gibt. Das dürfte auch die herrschende Meinung in der Literatur sein.

So, jetzt haben wir gesagt, wir haben immer definitiv irgendwo eine Betriebstätte, wo ist die? Er hat eine feste Wohnung. Er ist zwei Monate in Deutschland, dann nimmt er meiner Ansicht nach für zwei Monate nach sein Betriebsstätte mit nach Deutschland.

26. Erläuterung des Begriffs feste Einrichtung einer Betriebsstätte

J: Hm, also im § 12 Abgabenordnung – jetzt wird der fachlich unter uns, ist eigentlich nicht unser Ziel – steht ja drin, eine feste Einrichtung, und das Wort fest bedeutet, eben nicht beim Boden verankert, sondern das Wort fest bedeutet auf eine gewisse Dauer angelegt, also für über 6 Monate. Jetzt können wir da in der Tat unsere zweite Doktorarbeit drüber schreiben, ob, wenn ich jetzt nur einen Monat da bin und dann weiterziehe, ob das wirklich auf Dauer und fest ist, weil das Wort fest interpretiert man ja so 6 Monate rein. Sollte man zum Ergebnis kommen, dass man dann nicht überall jeden Monat eine andere Betriebsstätte hätte. Dann wäre es betriebsstättenlose Einkünfte.

Wenn wir aber deiner Meinung folgen und sagen, das wären jetzt wirklich immer ganz viele Betriebsstätten, die nur temporärer Art und Weise, dann würden wir ja das nächste Problem kommen mit der Steuerentstrickung, rein, zum Beispiel nach Deutschland und das heißt mit einem Verkehrswert rein, und beim Wegzug nach einem Monat wieder eine Steuerentstrickung, also mit einem Verkehrswert raus. Und die Wertsteigerung, die mein gesamtes Unternehmen zwischendurch erleidet, die müsste ich dann sogar immer in den Ländern haben auch für einen Monat komplett versteuern, wenn das bei ganz vielen kleinen Betriebstätten sein sollte.

27. Steuerverstrickung und Steuerentstrickung bei kurzzeitigem Inlandsaufenthalt

W: Ja genau, also ich weiß nicht, ob man da mit dem Finanzamt dann reden könnte und sagen, ja sorry, wir nehmen einfach denselben Wert für die Verstrickungen und die Entstrickung, aber ich würde davon ausgehen, dass wird dies und ich meine diese Unternehmer, die haben ja auch oft nichts anderes. Die sind, die haben vielleicht noch ein paar Mitarbeiter, aber die sind auch weltweit verstreut und nirgendwo fest. Dann bleibt einem fast nichts anderes übrig als zu sagen, die komplette Wertschöpfung für diesen einen Monat in Deutschland ist in Deutschland komplett beschränkt steuerpflichtig. Das heißt 1/12 des Jahresgewinns, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das müsste die Konsequenz sein.

J: Ja, oder alternativ, wenn das nicht ist, sind wir in der erweiterten beschränken Steuerpflicht drin, eh komplett Steuerpflichtig, immer betriebsstättenlose Einkünfte, haben wir vielleicht noch die größere Katastrophe, weil da muss ich die Einkünfte 10 Jahre nach meinem Wegzug nachversteuern. Ich glaube nicht, dass der Kollege das so auf dem Schirm hat und das wird so einfach hier dargestellt: man wandert aus und macht eine Weltreise und da sind doch sehr, sehr viele Details, wir machen einfach mal weiter und gucken.

28. Weitere Betrachtung zum Video

Video:

Panama hat ein ortsbezogenes Steuersystem. Was man nicht in Panama verdient, ist komplett steuerfrei.

Heißt: importiert man Autos nach Panama und verkauft sie dort, muss man Steuern zahlen. Aber wenn man von Panama aus Autos in China kauft, ohne sie zu importieren und sie nach Deutschland verkauft, zahlt man keine.

Das Modell des steuerfreien Auslandseinkommens gibt es in 41 Ländern und das ist für viele verlockend.

J: Okay, stopp! Ja, er sagt jetzt quasi, wenn du ’ne Panama Company hast und mit dieser Panama Company woanders aktiv bist, zahlst’e in Panama keine Steuern. Ja, logisch. Aber du musst ja trotzdem irgendwo deine Betriebsstätte haben auf der Welt, wenn du gerade deine Weltumsegelung machst und dann bist du halt mit der Betriebstätte steuerpflichtig.

29. Spezialfall Weltumsegelung

W: Weltumsegelung ist nochmal ein ganz spannendes Thema, weil da hast du, wenn du das schaffst nirgendwo Kontakte zu den Ländern zu haben und dich immer außerhalb von Hoheitsgebieten bewegst und immer nur in Steueroasen anlegst, zum Einklarieren und zum – wie heißt es glaub ich, Einbunkern (.) mit Nahrungsmitteln – dann funktioniert das. Aber in dem Fall, das Ehepaar, das er da berät, das kann gut funktionieren, wenn sie sich neun Monate in Panama aufhalten, wenn die hier eine Wohnung haben, wenn sie ihre Panama Gesellschafft haben, ist alles fein. Dann haben sie eine Betriebsstätte dort vor Ort. Dann kriegen sie dann wahrscheinlich auch ein Ansässigkeitszertifikat. Wir haben jetzt kein Doppelbesteuerungsabkommen. Wäre in dem Fall aber nicht schlimm, weil die Betriebsstätte an sich ja schon von der Besteuerung in Deutschland schützt.

30. Vermeidung der deutschen Steuerpflicht bei Ansässigkeit im Ausland

Was aber das Problem ist, was er eben hat, was er eben nirgendwo auf der Welt nachweisen kann, dass er dort einen Wohnsitz hat, eine Betriebsstätte und deswegen ist es absolut zu empfehlen eine Ansässigkeitsbescheinigung, dass halt gegenüber dem deutschen Finanzamt nachweisen kann. Ich hab meine Wohnung in Panama. Ich hab ein Ansässigkeitsbescheinigung, das zeigt auch, dass ich da mehr als 183 Tage bin und faktisch ist dadurch meine Betriebsstätte dort vor Ort. Ist halt nicht besteuert, ist da das Steuerrecht mit Panama ist okay, da kann ich zwei Monate in Deutschland sein, ohne dass mir eine erweitert beschränkte Steuerpflicht droht und ohne dass mir eine beschränkte Steuerpflicht droht, weil wir halt eine Betriebsstätte in Panama haben.

Und das ist die ganz große Empfehlung. Und es gilt eigentlich unabhängig ob wir jetzt diese US-LLC machen, mit der wir halt auf 0 % runterfahren können oder eine andere Gesellschaft in Estland, Malta, Irland, in Zypern, wo wir ja immer so zwischen 10 bis 20 % Steuern liegen. Auch da gilt es: wenn ich keine Substanz nirgendwo in der Welt hab – und ich empfehle immer die Substanz im selben Land zu haben, weil es einfach so ein bisschen logisch einfacher ist -, dann ist die Frage, wo ist die Betriebsstätte.

Wenn das deutsche Finanzamt der Meinung ist, du hast für die Zeit, wo du in Deutschland bist, eine Betriebsstätte, bist du in der beschränkten Steuerpflicht. Und wenn wir keine betriebsstättenlose Einkünfte hätten, wo ist die Wahrscheinlichkeit ein bisschen niedriger sehe, dass das wirklich als Gesetz so funktioniert, dann hätten wir betriebsstättenlose Einkünfte, und dann wären wir noch in der erweitert beschränkten Steuerpflicht für zehn Jahre.

31. Schwieriges Thema, einfacher Rat: Substanz im Ausland schaffen

Es ist ein schwieriges Thema, aber deswegen ist halt auch die Empfehlung eigentlich relativ einfach. Und das können wir als deutsche Steuerberater wunderbar beurteilen, ob wir da ein Risiko haben, weil wir die DBAs verstehen, weil wir das deutsche Gesetz sehen und immer mit einer deutschen Brille auf das Gesamtsetup schauen können. Substanz im Ausland, Wohnsitz im Ausland, und dann bist du in den allermeisten Fällen auf der sicheren Seite. Machst aber bitte richtig und mach nicht irgendwelche Scheinmietverträge oder stelle irgendwelche Scheingeschäftsführer ein und solche Sachen: Panama Papers. Wir sind nicht in Panama unterwegs, kann alles um die Ohren fliegen und man weiß nicht, welche Daten aktuell gesammelt werden und in ein paar Jahren auswertbar sind.

J: Ja, also wenn ich in dem Land, in dem ich bin, auch wirklich bleibe, dort (?), dort eine Gesellschaft gründe und das dann auch noch ein Land ist, was nur dortige Gewinne versteuert und ich aber ausländische Gewinne generiere, alles fein. Dann kommen die in der Kapitalgesellschaft an. Für die Gewinnausschüttung werden dann die meisten Länder dann doch nochmal eine Steuer erheben, so kenne ich es zumindest. Aber die ist dann sehr niedrig und dann funktioniert das.

Was nicht funktioniert, ist mit der Gesellschaft wieder umher zu wandern, weil dann habe ich wieder ganz viele Betriebsstätten. Und was viele auch falsch machen ist, die gründen erst aus Deutschland die Panama-Gesellschaft, erschaffen da schon Werte und ziehen dann weg und dann habe ich ja eine Wegzugsbesteuerung. (..)

W: Das macht nicht so viel Sinn. Und vor allem wir haben ja noch eine Meldepflicht, wir müssen dem Finanzamt doch noch alles mitteilen. Finanzamt kriegt schon alles mit, was ich mache. Genau.

J: 138 Abgabenordnung.

W: Lieber die Füße still halten. Also da ist die Empfehlung ja erst auswandern. Deutsche kommen, wenn die weiterlaufen lassen muss man auch wieder viel beachten. Damit man keine Zwangsentstrickung oder solche Sache am Ende noch hat, aber wenn es nur so eine Übergangszeit von paar Wochen, Monate ist, dann kann es funktionieren, dass man dann ins Ausland geht und da gründet.

J: Und die meisten denken immer das ist eine Herausforderung. Gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich im Ausland und eine Company im Ausland zu gründen. Die Herausforderung mache ich im Internet für EUR 2.000 per Knopfdruck. Das ist teilweise auch für EUR 300 zu machen. Das ist überhaupt nicht das Problem. Das Problem ist eben aus deutscher steuerlicher Sicht, die Stolpersteine, was wir gerade gesagt haben. Erst Gründen ist ein Fehler, dann hätten wir die Meldepflicht, dann haben wir die Wegzugsteuer steuerfrei aus Deutschland raus kommen und nachträglich die deutsche Steuerpflicht vermeiden, weil die sind dann meistens aus Panama noch irgendwie in Deutschland wirtschaftlich aktiv. Das sind die deutschen steuerlichen Herausforderungen. Haben viele Mandaten, die bei uns Anfragen, auch nicht so auf dem Schrim. Okay, ich würde sagen wir gucken, einfach weiter.

32. Weitere Aussagen des Videos

W: Schauen wir uns das an.

Video:

Auch die heutigen Kunden sind mit dem deutschen Steuersystem unzufrieden und wollen mithilfe von Christophs Methoden etwas ändern.

Ist ja keine Steuerflucht, ist eigentlich mehr eine Steuervermeidung. Völlig legal.

Ich bin auch der Meinung, für die 70 %, was man wirklich an Abgaben hat in Deutschland kommt doch sehr wenig zurück, muss man sagen. Also das Verhältnis stimmt überhaupt nicht.

33. Analyse der Aussage zur Steuerlast in Deutschland

J: 70 % Abgaben in Deutschland. Ich meine der Einkommensteuersatz beginnt bei 0 %, geht relativ schnell hoch bis 42 und ab einer Viertelmillion gilt dann noch mal der Reichensteuersatz von 45 plus Soli, plus Kirchensteuer. Wieso 70 %?

W: Ich gehe davon aus, dass da noch ein bisschen über Sozialversicherungsabgaben diskutiert wird, bisschen indirekte Steuern, aber die haben wir ja überall. Also zumindest indirekte Steuern. Die Länder müssen ja von irgendwas leben. Das stimmt schon. Aber man muss sich das schon ein bisschen genau anschauen. Es ist zum Beispiel auch so, dass ich sage bis zu einem Gewinn von EUR 25, 30.000, da macht das auch noch gar keinen Sinn, steuerlich auszuwandern.

Wir haben aber andere Themen, gerade das Thema Wegzugsteuern. Wenn ich aus Deutschland raus will mit meinem Unternehmen, ist natürlich der bessere Zeitpunkt, Je früher, desto besser. Aber es ist jetzt durch den progressiven Steuersatz, dauert schon eine Weile, bis man in dieser hohen Steuer steckt. Und ich weiß nicht, ob da jeder Unternehmer direkt da drin liegt, auch wenn man das natürlich immer so ein bisschen vorgekaut bekommt: 70 %, du kriegt nichts vom Staat.

34. Vorteile des Standorts Deutschland im Vergleich zum Ausland

Deutschland hat auch seine Vorteile, das merken auch viele Auswanderer. Also so ist das auch nicht. Es ist, man kann sich darüber streiten, ob die Bürokratie und die Nutzung der Steuergelder in Deutschland, ob das alles so angemessen ist, es ist vielleicht ein bisschen zu viel. Aber wir haben dafür ein paar andere Vorteile, die doch auch ganz nett sind für so ein Land. Also geh mal nach Panama und gründe da und versuch da mal einen Rechtsstreit zu gewinnen. Das ist mal eine andere Hausnummer.

J: Genau. Ich habe andere Mandanten – ich möchte jetzt das Land nicht sagen, aber die sind halt auch in einem Land wie Panama ausgewandert – und haben mir gesagt: „Christoph, schön das du uns rausgeholt hast, wir zahlen jetzt weniger Steuern. Aber wir brauchen wieder ein deutsches Bankkonto. Ist das ein steuerliches Problem?“ Habe ich gesagt: „Nee, kein Problem, Bankkonto hat keine steuerlichen Anknüpfungsmerkmale in Deutschland oder ist kein Anknüpfungsmerkmal.“

Und da habe ich gefragt, ja warum? Ja, wir verdienen momentan echt gut und wenn jetzt hier in dem Land, ich wills jetzt nicht sagen, sagen wir mal Panama, 10 Millionen Euro auf unserem Bankkonto ankommen, dann geht’s nicht um Steuerrecht, sondern da sagt die Bankmitarbeiterin der Mafia Bescheid und Abends stehen dann zwei Jungs mit fetten Kanonen bei uns vor der Tür und klopfen und sagen: „Ich hab gehört, sie haben heute 10 Millionen auf dem Bankkonto bekommen. Wir müssen uns unterhalten.“ Ja, du hast auf einmal zwei neue Freunde.

W: Ist ja auch eine Infrastrukturabgabe dort. (..)

J: Diese Problem haben wir in Deutschland nicht, zahlst dafür aber deine Steuern.

35. Wegzug ins Ausland ist für junge Unternehmer interessant

W: Muss man sich schon gut überlegen, aber ich glaube schon auch, dass es ein Weg sein kann. Also gerade für junge Unternehmer kann es durchaus ein legitimer Weg sein, wenn ich da sechsstellige Gewinne, da geht schon richtig was. Und wenn ich – es reicht, in meinen Augen schon so drei bis fünf Jahre auszuwandern, in der Zeit sein Unternehmen groß zu machen und dann vielleicht auch wieder zurückzugehen, weil das ist auch so ein Zeitraum, wo dann du sicher bist, dass Deutschland nicht mehr mit der unbeschränkten Steuerpflicht wedelt und du kannst (..) gut in dein Unternehmen reinvestieren und Werte im Ausland aufbauen, was vielleicht doch in Deutschland nicht ganz so gut möglich ist.

J: Das Coolste ist, Michael, das hab ich auch mit Mandanten gemacht. Ich habe die, die noch nicht viel Gewinn hatten, rausgeschickt ins Ausland in ein Niedrigsteuerland. Dann haben die dort Substanz aufgebaut, den Wegzug, haben die versteuern müssen. Das war nur nicht viel und dann sind sie mit einem Unternehmen, was ein enorm großen Wert hat, dann nach Deutschland zurückgekommen.

Und dann bewertet man das Unternehmen. Es gilt die Faustformel Jahresgewinn mal Faktor 10 ganz grob. Das heißt, wenn die EUR 500.000 Gewinn machen, mal Faktor 10, ist das Unternehmen 5 Millionen wert, also als Faktor des Jahresgewinn. Und dann kommen sie mit einem Firmenwert, einen Kundenstamm, Firmenwert, das Unternehmen hat ja einen Wert, im Zweifel den Firmenwert von EUR 5 Millionen nach Deutschland. In Deutschland darf ich beim Zuzug vom Ausland den gemeinen Wert, also den Verkehrswert ansetzen und da von diesem Verkehrswert abschreiben, im Zweifel über 15 Jahre. Dann gehe ich mit EUR 5 Millionen hin, Teile durch 15 Jahre und schreibe jedes Jahr – 5 Millionen, sind EUR 333.000. Die schreibe dann ab.

36. Umkehrung eines Steuernachteils in ein Vorteil

W: Absolut legitim. Deutschland macht hier eins zu eins das gleiche in die andere Richtung. Problem, was ich immer ein bisschen sehe, ist oft zum Beispiel Funktionsverlagerung. Sie haben den § 1 Außensteuergesetz. Außensteuergesetz ist ein Treaty override, ist ein absolut einseitiges Gesetz. Geht nur in die andere Richtung. Wenn ich reingehe, wäre ich mir nicht so unsicher, ob ich die Werte einer Funktionsverlagerungen ansetzen darf, die viel höher sind. (.) Aber wenn ich eine Verstrickung im Zuzug habe, wie du argumentiert hast, wo wir im Einkommensteuergesetz oder im Körperschaftsteuergesetz sind, dann geht es. Aber ich hab da jetzt persönlich noch nicht so die umfangreiche Erfahrung und ich gehe davon aus, du hast da einige Diskussionen mit dem Finanzamt, weil da wollen sie dann zulassen, aber in die andere Richtung wollen sie hinlangen, aber das absolut legitim.

J: Das haben wir in der Tat ja schon öfters gemacht und das geht nicht mit Kapitalgesellschaft. Das geht mit Personengesellschaften besser, weil ich muss ja die Betriebsstätte nach Deutschland holen und willst ja auch auf privater Ebene den Steuervorteil nutzen, mit dem 50 % Steuersatz und nicht mit 30 %, und die komme dann immer mit dem Argument, dass ein Firmenwert ja nicht aktivierbar sei, weil es ja selbst geschaffen. Aber das steht sogar in der Finanzverwaltungsrichtlinie drin, das in solchen Fällen der Firmenwert aktiviert werden kann.

Also wir kommen jetzt zu tief rein. Eigentlich wollen wir zeigen, dass es ganz viele Nachteile im internationalen Steuerrecht gibt, aber auch ganz viele Vorteile, die man nutzen kann.

W: Es gibt mit Sicherheit auch Vorteile, und da zählt mit Sicherheit eine gewisse Rechtssicherheit dazu. Auch wenn natürlich die Steuerbelastung bei sehr erfolgreichen Unternehmern, wo man kann sich zumindest streiten, ob die angemessen hoch ist oder ob man nicht sagen sollte, wir müssen eigentlich irgendwo mal eine Decke einziehen.

37. Fortführung des Videos

Video:

Er hält aber nicht nur in Steueroasen Vorträge, sondern auch da, wo aus seiner Sicht viel schiefläuft in Ländern mit komplexen Steuersystemen. Diesmal in Wien.

Willkommen zum Perpetual Travel Intensivseminar. Ich freue mich sehr, dass ihr bereits zum siebten Seminar hier nach Wien gefunden habt. Perpetual Traveling bedeutet quasi dauerhaftes Reisen. Perpete ist quasi jemanden, der sich aus Deutschland oder Österreich abmeldet, Lebensmittelpunkt in diesen Ländern vermeidet und deshalb aus der Steuerpflicht, aus der Sozialversicherungspflicht generell aus dem System aussteigt und vermeidet, in sämtlichen Ländern der Welt eben auch in dieses System hineinzukommen.

Die Seminare von Christoph sind trotz einer Teilnahmegebühr von knapp EUR 700 gut besucht. Für EUR 100 mehr gibt es auch eine Einzelberatung on Top. Dieser Klient möchte unerkannt bleiben.

Du bist ja hier, weil du freier leben möchtest. Vielleicht kannst mir einfach kurz erzählen, was deine Ausgangssituation ist.

38. Feststellung der beschränkten Steuerpflicht bei Vortragstätigkeit

J: Ja, Glückwünsch, dadurch, dass er Seminare hält, in Österreich oder auch in Deutschland, ist er ja direkt in der beschränkten Steuerpflicht. Das, was wir eingangs besprochen haben. (…)

W: Möglicherweise auch ein Steuerabzug. Also Steuerabzug ist ja, wenn man unterhaltende oder ähnliche Darbietungen ausübt, wo dann da die Grenze ist. Ob das jetzt bei einem Seminar der Fall ist oder nicht, oder ob das in der Moderation von einer großen Fernsehshow sein muss, sei doch mal dahingestellt. Aber es geht um die Ausübung. Und wenn die Ausübung eben in Deutschland oder Österreich ist und Österreich hat ja vieles von unseren Steuergesetzen kopiert, dürfte man zumindest in der Form in der beschränkten Steuerpflicht sein; ist richtig.

39. Gute steuerliche Beratung zum Auswandern ist wertvoll

J: Nix mit Null Steuern, sondern muss in dem Land Steuern zahlen, wo er Seminare hält, erstens. Zweitens, die EUR 700 Seminar-Teilnahmegebühr finde ich überhaupt nicht viel. Also wenn man strukturiert auswandern will, dann kostet das leider auch viel Geld.

Mein Paradebeispiel ist immer, das findet man im Spiegel Artikel von 1996, den gibt es auch online, wenn man da mal Peter Graf, Steffi Graf, Auswanderung, Schaumburg und Spiegel eingibt, 1996, findet man einen coolen Artikel.

Da war Peter Graf bei Flick Gocke Schaumburg, das war ja bei der Kanzlei, wo ich nach dem Studium war, quasi bei Professor Schaumburg und bei Herrn Dr. Flick, und der Peter Graf wollte mit seiner Tochter die Auswanderung und die Steuerreduktion beraten haben bekommen. Und dann hat man ihm auch gesagt, was es kostet. Was insgesamt gekostet hat, steht nicht drin, aber es steht drin, dass Peter Graf nicht bereit war, das Geld zu zahlen. Und Peter Graf wollte, so wörtlich in dem Artikel im Spiegel, nur einen kleinen Auftrag dalassen von DM 50.000, und dann hat man ein Gutachten bekommen – ist eine Top Kanzlei Flick Gocke – und ja, und das hat natürlich nicht gereicht, das hat man auch mit anderen Steuerberatern gemacht.

Und dann ging das Spiel so aus, dass man nachher vier Jahre Gefängnis bekommen hatte. Wo man dann auch zwei Jahre tatsächlich im Gefängnis war und auch nochmal 10 Millionen nachversteuern musste, weil man da an der falschen Stelle sparen wollte. (..) Das kostet mehr, also das kostet einen hören fünfstelligen Betrag, wenn man gut auswandern möchte, darunter, für EUR 700 geht das nicht. Also ist das Seminar schon Schnapper für EUR 700.

40. Umsetzung der steuerlichen Gestaltung bei Wegzug ins Ausland

W: Aber man bekommt ja eigentlich nur die Idee und nicht die Umsetzung. Und die Umsetzung ist so das Wichtige, dass man wirklich auch schaut, dass man konsequent das umsetzt, und es tut mir leid, wenn ich Steuern sparen will und aus Deutschland raus will und mir eine günstigere Company im Ausland und ein günstigen, steuergünstigen Wohnsitz suchen will, dann geht es halt einfach nicht, dass ich meine Wohnung in Deutschland behalte.

Und es ist jetzt das Beispiel mit dem Tennisspieler, aber das haben wir, habe ich und wahrscheinlich du auch in der Beratungspraxis: „Aber ich hab da so eine wunderschön eingerichtete Wohnung in Berlin kann ich die nicht einfach an meine beste Freundin untervermieten. Für die drei Monate, wo ich im Sommer in Berlin bin, da kann ich da dann noch wohnen?“ Kannst du. Aber da muss das auch richtig sein. Da muss die Freundin da fest drin wohnen, wenn die Freundin selbst ne Wohnung hat und die auf dem Papier noch die andere Wohnung anbietet: Nein, es geht nicht. Es tut mir leid. Richtig machen und nicht so im Graubereich sich bewegen, weil es ist das Risiko oder die Folgen, die sind einfach zu umfangreich.

J: Und dann die Fragen, woher soll das Finanzamt das denn überhaupt wissen oder erfahren? Ja, Steuer hinterziehen können wir alle. Also nicht jede Steuerhinterziehung kommt raus, dürfen wir auch gar nicht beraten, den Fall, aber das letzte ist natürlich noch ein bisschen problematisch, dass er auch Einzelfallberatung anbietet. Weil einzelne Steuerfälle beraten das können eigentlich nur Steuerberater. In Deutschland ist das so, ich glaube in Österreich ist das jetzt auch so, dass es Berufsrechtlich und strafrechtlich noch ein anderes Thema, aber da wollen wir uns nicht einmischen.

41. Auswandern – ein erfolgreiches Steuersparmodell?

Lass uns mal kurz festhalten, von meiner Seite würde ich gerne reinwerfen, wenn die Auswanderung gelingt, dann funktioniert ein Steuersparmodell, indem ich in ein Land ziehe, dort wirklich ansässig werde, dort eine Gesellschaft gründe und mit der Gesellschaft Tätigkeiten oder Dienstleistung erbringen oder Waren handel. Und wenn ich dann in einem Land bin, was nur dort Gewinne versteuert, ich aber Handel betreibe in anderen Ländern oder Dienstleistungen erbringen im Ausland, dann kann es sogar gelingen, dass diese Gewinne weder im Ausland steuerpflichtig sind, noch in dem Land, wenn ich dort nirgendwo in die beschränkte Steuerpflicht reinrutsche, und in dem Land, wo ich selber bin, ja da bin ich steuerbefreit, weil das dortige Steuerrecht, das so sieht – und das funktioniert durchaus. Und das habe ich zumindest regelmäßig in der Praxis und das wird bei dir ja genauso sein.

W: Genau. Und das finde ich auch absolut legitim. Wenn es sich einfach für ein Land entscheidet, das einem das erlaubt, dann liegt es ja auch in der Verantwortung der Länder und auch in der weltweiten Steuerwettbewerb, dass Länder das herausnehmen können.

Wie gesagt, der wichtigste Punkt ist eine gewisse Substanz aufzubauen, damit man eben dieses Hauptrisiko einer Betriebsstätte in Deutschland nicht hat. Es kann ja an vielerlei Sachen geknüpft sein. Und, genau, dann kann das durchaus funktionieren.

Man sollte sich halt vorher wirklich genau Gedanken machen, weil es schon ein bisschen davon abhängt, auf welche Art der Einkünfte man erzielt. Kapitalgesellschaft ist ein bisschen anders als in Personengesellschaft, selbstständige Einkünfte, Gewerbebetrieb. Man muss es sich einfach vorher vernünftig anschauen, aber dann kann es funktionieren. Halt bitte nicht blauäugig machen, weil sonst ist der Schaden in der Regel größer als der Nutzen, den man davonträgt.

42. Perpetual Traveling ist kein Steuersparmodell

J: Ja, das Modell auszuwandern und immer weltweit herumzureisen, um in keinem Land steuerpflichtig zu werden, halte ich für nicht möglich. Und da gibt es viele steuerliche Probleme. Entweder bin ich in jedem Land steuerpflichtig. Ich habe mal eine Steuerentstrickung, -Verstrickung, so wie das da dargestellt wird, das kann ich von meiner Seite nicht bestätigen.

W: Sehe ich genauso. Es ist, es sind sehr theoretisches Risiko und ich glaube, das ist so ein bisschen das Problem in der Praxis, dass wir keine Fälle haben, die da mal auch aufgeflogen sind. Und das ist natürlich da ganz viel dazugehört, bis ein deutsches Finanzamt davon etwas mitbekommt, weil die Daten ja auch nicht in Deutschland sind. Aber es ist einfach der Verdacht der Steuerhinterziehung, würde ich zumindest so bezeichnen wollen. Der steht im Raum und den wollen wir doch vermeiden und den kann man doch leicht vermeiden.

Ja, es kostet ein bisschen Geld, Substanz im Ausland aufzubauen und zwar bezahlt man dann auch seine 10, 15 % Steuern. Aber das ist ja immer noch ok, für den Lebensstil, den ich dann fahren kann und für die Rechtssicherheit, die ich mir dadurch hole.

J: Ja, und da fällt einem halt auch nicht auf, weil in der Regel alles Leute sind, die 30, 40, 50 oder EUR 100.000 im Jahr verdienen, überwiegend. Und es sind ja keine Multimillionäre, die nirgendwo einen festen Wohnsitz haben und mitlaufen, wie er aus dem Rucksack leben, wo die großen Standards dann zur Anwendung kommen würden. (…)

43. Steuerhinterziehung endet oft durch Anzeige Dritter beim Finanzamt

W: Genau. Wir sind ja auch in Deutschland und in der Regel haben die noch Familie, Freunde, Bekannte in Deutschland und (…) die Deutschen neigen doch auch mal dazu, sowas anzuschwärzen, wenn man dann zu groß erzählt: „Ja, ich habe hier jetzt EUR 100.000 Profit, keine Steuern gezahlt.“ Dann hinterfragen die Leute das. Man muss schon ein bisschen sehr sensibel mit seinen Daten umgehen, weil wir wissen ja alle, wie Steuerhinterziehung in den allermeisten Fällen auffliegt: durch Neider, die einen beim Finanzamt anzeigen, das sollte man sich dann auch mal bewusst sein. Deswegen ist es umso wichtiger, wenn ich mich doch für so einen Weg entscheide, dass ich genau weiß, was sind die Risiken und ich es dann ein bisschen unter unter dem Radar fahre.

J: Unter uns, wenn ich sowas mache, am besten nicht nur ein Artikel bei Galileo machen.

W: Genau.

44. Wegzugsbesteuerung auch bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften?

J: Noch der letzte Punkt, der Wegzug selbst, das ist ja auch eine Wissenschaft für sich. Wenn ich GmbH-Gesellschafter bin, wissen viele, gibt es die Wegzugsbesteuerung, geregelt im § 6 Außensteuergesetz, wie ist es denn wenn ich Einzelunternehmen bin oder Personengesellschaft? Erzähl mir was dazu.

W: Genau, da könnte man wahrscheinlich ein Video drehen, das noch dreimal so lang ist wie heute, aber (..) das ist natürlich auch wieder so ein praktisches Problem. Jeder kennt die Wegzugsbesteuerung. Keiner kennt das Thema Entstrickung, Funktionsverlagerung. Aber da sind wir auf Gesellschaftsebene und du musst dir eigentlich immer nur dabei deiner Auswanderung, immer nur eine Frage stellen: Mein Unternehmen, wie es jetzt dasteht, wenn ich das jetzt in Deutschland verkaufen würde, würde ich dafür Geld bekommen, ja oder nein? Wenn ich dafür Geld bekommen würde, müsste ich jetzt in Deutschland zu 30, 40, 50 % Steuersatz versteuern. Gehe ich ins Ausland, verkauf’s drei Monate später, ist es dort steuerpflichtig. Es kann ja nicht sein, dass Deutschland das gut findet, und deswegen gibt es zumindest immer die Entstrickung, aus der Funktionsverlagerung kommen meistens noch über Escape-Klauseln raus.

Und da muss man sich einfach überlegen, hab ich hier eine Marke? Hab ich ihren Kundenstamm? Hab ich hier eine Software entwickelt, die einen Wert hat? Und dann müsste ich die doch auch steuerpflichtig ins Ausland transferieren. Jetzt darf man nicht vergessen: Wegzugsteuern gelten für alle Unternehmensformen. Da muss man sich auch immer genau informieren.

45. Steuerentstrickung einer GmbH findet auf zwei Ebenen statt

J: Und bei der GmbH, hab ich die auch auf zwei Ebenen auf Ebene der GmbH und auf Ebene des Gesellschafters, wenn er wegzieht, muss er Wegzugsteuer zahlen. Wenn die GmbH auch noch weg zieht, muss die auch nur die sogenannte Steuerentstrickung bezahlen, 30 % Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer auf ihren eigenen Firmenwert und Firmenwert geht ja immer Jahresgewinn mal Faktor 10, ganz grob so ne Daumenformel, und bei Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften hab ich nicht die Wegzugsteuer, sondern nur die Steuerentstrickung wie bei der GmbH selbst auch.

Wenn ich als Gesellschafter wegziehe und von meinen beiden Unternehmen Einzelunternehmen und Personengesellschaft würde in Deutschland bleiben mit Betriebsstätte, Mitarbeiter, Warenbestand und so weiter, alles gut. Aber in der Regel wandern Personengesellschaften oder Einzelunternehmen ja auch mit und dann hab ich da auch die sogenannte Entsrickungsteuer, mit einem Steuersatz von 50 % auf den Unternehmenswert. Unternehmenswert immer Jahresgewinn mal Faktor 10, so ungefähr. Wissen viele auch nicht.

46. Erst auswandern, dann Firma gründen

W: Das hatten wir ja aber auch vor 10 Minuten, knapp: geh erst auswandern, dann im Ausland gründen und dann das Unternehmen in Deutschland abschließt, aber zeitnah. Möglichst innerhalb desselben Wirtschaftsjahres, möglichst innerhalb vor ein paar Monaten, weil sonst hat man wieder diese Follow-up-Probleme.

47. Wegzugsbesteuerung auch in anderen EU-Ländern

Es ist leider alles nicht so einfach. Also vielleicht haben wir in 10, 20, 500 Jahren ein Steuerrecht, das eine internationale Mobilität zulässt. Aktuell sehe ich es nicht. Ich sehe vor allem auch so eine gewisse Ungerechtigkeit, selbst innerhalb Europas. Nehmen wir einen ganz einfachen Fall. Ein Unternehmer zieht aus privaten Gründen für zwei Jahre nach Frankreich, danach für zwei Jahre nach Schweden. Er hat nur Scherereien, nur Probleme. Entweder er nimmt seine Unternehmen mit, oder er lässt sein Unternehmen in Deutschland, hat dann ständig Wegzugsbesteuerung.

48. Besonderheit des DBA’s Frankreich-Deutschland

Ich glaube, das DBA mit Frankreich ist das einzige Land, wo auch anerkannt wird, dass eine Wegzugsbesteuerung auf der Gegenseite als Anschaffungskosten erkannt werden. Ich glaube, es ist das einzige DBA, wo das explizit drin steht. Und das sind so Punkte. Ich verstehe dann auch, dass die Mandanten, zumindest auf europäischer Ebene, nicht mehr so ganz nachvollziehen können, was das für ein Aufwand ist und warum das so kompliziert sein muss. Aber ist leider so.

J: Ja, na gut, im umgekehrten Fall, man sieht auch Frankreich nach Deutschland haben wir ja auch die Regelung, dass die Wezugsteuer von Frankreich nach Deutschland als Anschaffungskosten anerkannt wird. Aber ok, ist eine Wissenschaft für sich, Thema Wegzugsteuer.

49. Erfahrungsaustausch mit Michael Wohlfart

Ja, sehr schön, Michael, sehr schön, dass du dir die Zeit genommen hast, das du das heute gemacht hast. Das ist ein Thema, wird viele interessieren. Du machst mehr so die privaten Themen mit mittleren Unternehmen, Wegzug. Hast du viele, die jetzt umwandern, hast du vorhin zu Beginn gesagt, eher nicht. Du hast auch die, die in ein Land auswandern und da dann (..) komplett stationär tätig werden?

W: Ich hab in der Tat viele, die nicht diese 183 Tage erfüllen. Und das macht es noch viel schwieriger. Also ich finde, dass man sich nicht wegen Steuerrecht seinen Lebensstil vorschreiben lassen dürfte. Man muss aber ein bisschen schauen. Also es gibt zumindest ein paar Länder, Zypern ist da ein Beispiel, aber auch Deutschland, da reicht ja der Wohnsitz für ein Steuerzertifikat. Du musst ja, (..) in Deutschland ist ein Steuerzertifikat mehr oder weniger ein Steuerbescheid, als unbeschränkt Steuerpflichtiger, reicht ja der Wohnsitz, musst ja nur 5 Tage im Jahr in Deutschland sein, dann kriegst du und Steuerzertifikat aus deutscher Sicht.

Es bringt dir nur relativ wenig, wenn du wenig Steuern zahlen willst. Es gibt halt ein paar Länder wo man noch ein Steuerzertifikat bekommt, wenn man ein sauberes Setup hat. Heißt man sollte dann auch einen Wohnsitz haben. In Zypern musst du nur 60 Tage sein, musst aber zwingend 365 Tage eine Residence haben, also einen Wohnsitz. Und dadurch kann man das dann schon ein bisschen machen.

Leider sind wir oft im Graubereich unterwegs, müssen halt dann schauen, dass wir das Setup insgesamt so wählen, dass es so halbwegs passt, weil wir können – das Schöne ist, wenn du Substanz im Ausland hast, ist es manchmal nicht ganz so schlimm, wenn unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland wirst, weil man dann immer schauen muss, wo ist die Ansässigkeit. Und selbst wenn die Ansässigkeit in Deutschland ist, könnte man immer noch mit dann schon viel, viel Substanz argumentieren, dass die Firma an sich im Ausland ist, wenn da die Geschäftsführung nachweisbar ist, wenn da Substanz ist, dann ist es nicht sofort in Deutschland steuerpflichtig. Ist bei diesem Setup was der Herr im Video hat, der ist sofort in Deutschland voll steuerpflichtig, wenn er in die unbeschränkte Steuerpflicht reinrutscht.

50. Ratschlag zum Auswandern von Michael Wohlfart

J: Ja, okay. Letzte, letzte Info von dir, du bist nach Zypern gegangen. Bereust du den Schritt? Würdest du das wieder machen? Kannst du Zypern empfehlen? Jetzt unabhängig von den Steuersätzen, die ihr dort habt?

W: Also meine wichtigste Empfehlung für jeden, der es sich überlegt auszuwandern ist, im ersten Schritt komplett Steuern ausblenden. Such dir ein Land, wo du dich wohlfühlst. Was bringt dir ein Land – ich weiß es nicht, will jetzt keine Länder verunglimpfen – aber was bringt ein Land wie Dubai, wenn du das sieben Monate im Jahr leben willst, aber wenn du insgesamt dich nicht wohl fühlst? Das macht keinen Sinn. Das hältst nicht langfristig durch. Das funktioniert irgendwo nicht. Was bringt es dir, steuerlich auszuwandern, wenn du total an deiner Familie in Deutschland hängst, du dann auf einmal wieder 184 Tage in Deutschland bist, weil du unbedingt bei deiner Familie sein willst? Mach dir solche Gedanken. Im ersten Schritt: Steuern ausblenden, um zu sagen, will ich raus und wo fühle ich mich wohl. Wenn du das gut beantworten kannst, dann kannst du dir natürlich die Länder so wählen, dass das auch so ein bisschen steuerlichen Sinn macht. Ob du jetzt auf Mallorca oder Zypern lebst, ist glaube ich von der Kultur, von Klima und so weiter, macht da relativ wenig Unterschied. Aber in Spanien steuerpflichtig werden, das ist nochmal ein bisschen umfangreicher, komplexer als Deutschland.

J: Das stimmt wohl, das stimmt wohl. Super! Ja dann wirklich vielen Dank für deine Zeit.

W: Gerne.

J: Ja, laden wir das hier einmal bei YouTube hoch. Und ich freue mich auf die Resonanz. Abonnieren Sie gern den Kanal. Wenn Sie Fragen haben, kommentieren Sie die gerne unten drunter. Ich werde da regelmäßig reinschauen, kommentieren. Michael, du kannst es gerne genau so tun. (…)


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