Reichensteuer in Deutschland

was kommt nach der Bundestagswahl?

Welche Reichensteuer kommt nach der Wahl 2021 in Deutschland?

Derzeit beträgt der Spitzensteuersatz in Deutschland 42 %. Neben Profifußballern zahlen ihn auch viele andere Steuerpflichtige in Deutschland. Allerdings findet bei Einkommen, das EUR 274.613 (Einzelveranlagung, Stand 2021) übersteigt, ein Steuersatz von 45 % Anwendung. Dieser als Reichensteuer bekannte Zuschlag könnte sich aber in Zukunft in Deutschland ändern. Das hängt von der zukünftigen Regierung ab, die nach der Bundestagswahl 2021 auch die steuerlichen Geschicke unseres Landes leiten wird. Allerdings ist die Fokussierung auf diesen Steuersatz allein ein wenig realitätsfern. Tatsächlich zahlen viele Vermögende schon jetzt deutlich höhere Steuern. Schließlich ist hierbei sowohl der Solidaritätszuschlag als auch eine eventuell anfallende Kirchensteuer außer Betrachtung geblieben. Weiterhin kann gegebenenfalls auch noch ein Gewerbesteuerüberhang die Einkommensteuer erhöhen. Zumindest die Kirchensteuer kann man aber als abzugsfähige Sonderausgabe geltend machen.

Unser Video: Nach der Bundestagswahl bis zu 85 % Steuern? Die Wahlprogramme!

Wir erklären, wie hoch die Steuer für Vermögende nach der Bundestagswahl ausfallen könnte.

Inhaltsverzeichnis


1. Reichensteuer in Deutschland 2021

Deutschland nutzt bei der Erhebung von Steuern verschiedene Steuerarten. Die geläufigste ist die Einkommensteuer, weil sie jeden Steuerpflichtigen in Deutschland betrifft. Und das trifft im Grunde auf alle Einwohner hierzulande zu. Doch hängt die Besteuerung des Einkommens mit der sogenannten Leistungsfähigkeit zusammen. Wer also ein höheres Einkommen hat, zahlt folglich auch proportional mehr Steuern. Dieses solidarische Leistungsfähigkeitsprinzip zur Besteuerung geht auf das Grundgesetz und somit auf die Gründerväter unserer Republik zurück.

Mittlerweile schreiben wir jedoch das Jahr 2021. In der Zwischenzeit haben sich die Steuersätze und Berechnungsvorschriften, die das Einkommensteuerrecht vorsieht, mehrmals geändert. Außerdem propagieren Parteien aller Couleur vor anstehenden Bundestagswahlen immer wieder neue Pläne und Veränderungen bei den Steuersätzen. So auch in diesem Sommer. Dabei wollen wir dies zum Anlass nehmen, um zu schauen, welche Steuersätze die Parteien, die gute Aussichten auf ein Bundestagsmandat haben, im Falle einer Regierungsbeteiligung anstreben. Genauer gesagt wollen wir hier die Auswirkungen analysieren, die diese Änderungen für Vermögende in Deutschland haben, also all jene, die bereits jetzt eine sogenannte Reichensteuer entrichten. Um dies besser zu verstehen, betrachten wir zunächst jedoch, wie das Einkommensteuerrecht derzeit die Besteuerung von gutverdienenden Steuerpflichtigen handhabt.

2. Spitzensteuersatz und Reichensteuer in Deutschland 2021

Um eine solche Analyse auf ein solides Fundament zu gründen, wollen wir zunächst kurz erläutern, wie die Staffelung der Steuersätze bei der Einkommensteuer in Deutschland aussieht. Dabei beschränken wir unsere Sicht aber auf den Bereich, der für Vermögende eine Rolle spielt.

2.1. Staffelung der Steuersätze: der Spitzensteuersatz

Bis zum Grundfreibetrag fällt für alle Steuerpflichtigen zunächst keine Steuer an. Für jeden Euro, der über dem Grundfreibetrag liegt, fällt dann eine Steuer an. Dabei gibt es mehrere Stufen. Im jeweiligen Intervall kommt dann ein fester Steuersatz zur Anwendung. Man nennt diese Steuersätze daher auch Grenzsteuersätze. Den niedrigsten Steuersatz, der auf Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag Anwendung findet, nennt man Eingangssteuersatz. Am anderen Ende der Skala haben wir es aber gleich mit zwei unterschiedlichen Grenzen zu tun. Den einen Grenzsteuersatz nennt man Spitzensteuersatz. Er beträgt 42 % und besteuert Einkommen über EUR 57.918 bei Einzelveranlagung.

Hierzu können wir also mit einem oft kolportierten Missverständnis aufräumen, nämlich, dass der Spitzensteuersatz auf das gesamte zu versteuernde Einkommen Anwendung findet. Tatsächlich betrifft er eben nur jeden weiteren Euro eines Einkommens über EUR 57.918.

2.2. Reichensteuer in Deutschland: Zuschlag zum Spitzensteuersatz

In der Regel stellt der Spitzensteuersatz also den Höchstsatz bei der Einkommensteuer dar. Doch seit 2007 existiert ein Zuschlag, der bei besonders hohem Einkommen Wirkung entfaltet. Er beträgt zusätzliche 3 % des zu versteuernden Einkommens, wenn dieses EUR 274.613 bei Einzelveranlagung übersteigt (Stand 2021). Diesen Zuschlag nennt man umgangssprachlich Reichensteuer.

Allerdings sind hierbei auch Entlastungen für gewisse Einkommensarten vorgesehen. Sie gelten für Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit. Hierzu ist ein Entlastungbetrag anrechenbar. Außerdem sind Einkünfte aus Kapitalvermögen hierbei grundsätzlich ausgenommen. Sie unterliegen nämlich keineswegs regulär dem Spitzensteuersatz, weil hierbei eine pauschale Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 25 % Anwendung findet.

Wer übrigens nachrechnen möchte, welche Einkommensteuer und welchen Solidaritätszuschlag man bei einem bestimmten zu versteuernden Einkommen zu zahlen hat, kann einen Online-Kalkulator des Bundesministeriums der Finanzen dazu nutzen. Allerdings findet durch den Ansatz des zu versteuernden Einkommens bei der Berechnung der Abgaben selbstverständlich keine der Möglichkeiten zur Verringerung dieses Betrags (zum Beispiel Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) hierbei Berücksichtigung.

2.3. Reichensteuer in Deutschland: der Gewerbesteuerüberhang

Auf einen Aspekt, der Einfluss auf die Besteuerung vermögender Personen hierzulande nehmen kann, müssen wir aber ebenfalls eingehen. Dabei geht es um den Betrag, der bei der Gewerbesteuer, die Einzelunternehmer und Mitunternehmer zu tragen haben, keine Anrechnung auf die Einkommensteuer findet. Denn je nachdem welchen Gewerbesteuerhebesatz eine Gemeinde festlegt, kann es dazu kommen, dass nur ein Teil der Gewerbesteuer gemäß § 35 EStG als Abzug von der Einkommensteuer in Frage kommt. Der Gewerbesteuerüberhang ist dann der Anteil, der keine Anrechnung auf die Einkommensteuer findet. Dieser Überhang unterliegt dann natürlich auch der Reichensteuer in Deutschland. Deshalb ist die tatsächliche Steuerbelastung für betroffene Vermögende auf indirekte Weise durchaus höher, als es der Steuersatz selbst suggerieren mag.

Haben Sie Fragen zur
Reichensteuer?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Parteiprogramme zur Reichensteuer in Deutschland

Nun betrachten wir, was die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien, die aller Wahrscheinlichkeit nach auch in der kommenden Legislaturperiode dort vertreten sein werden, in Bezug auf die Reichensteuer in Deutschland beabsichtigen. Dabei wollen wir dies rein objektiv angehen, denn eine Meinungsbildung ist jenseits unserer Intention. Vielmehr geht es lediglich darum, unsere Leser in diesem Fall über potentielle zukünftige Steuern zu informieren. Weil wir also objektiv sein wollen, gehen wir hier alphabetisch vor.

3.1. AfD zur Reichensteuer in Deutschland

Das Vorhaben der AfD in Bezug auf die Reichensteuer in Deutschland beschränkt sich auf die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Dadurch käme es zu einer Verringerung der Gesamtsteuerbelastung von etwa 2,48 %. Es sind aber keine anderen konkrete Änderungen an der derzeitigen Handhabung der Reichensteuer in Deutschland durch die AfD geplant. Dies gilt auch für die Höhe des Spitzensteuersatzes.

3.2. CDU/CSU zur Reichensteuer in Deutschland

Ähnlich sieht es bei der Wahlprogrammvorstellung der Unionsparteien aus. Auch hier ist eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags das einzige Element, das die Reichensteuer in Deutschland tangieren dürfte.

Dabei haben die Koalitionsparteien zusammen mit der SPD bereits beschlossen, dass ab 2021 der Solidaritätszuschlag für 90 % der bislang hiervon betroffenen Steuerzahler entfällt. In den kommenden Jahren soll er dann auch für alle anderen Steuerpflichtigen wegfallen.

Was den Spitzensteuersatz und die Reichensteuer in Deutschland betrifft so planen CDU/CSU keine weiteren Änderungen.

3.3. Die Grünen zur Reichensteuer in Deutschland

Die Grünen sprechen sich hingegen für die Einführung eines neuen Grenzsteuersatzes aus, der über dem derzeitigen Spitzensteuersatz angesiedelt sein soll. Ab einem Einkommen von EUR 100.000 bei Einzelpersonen soll dann ein Steuersatz von 45 % greifen. Weiterhin soll ab einem Einkommen von EUR 250.000 bei Alleinstehenden der anwendbare Steuersatz 48 % betragen.

3.4. Die Linke zur Reichensteuer in Deutschland

Auch die Linke beabsichtigt die Steuersätze für die oberen Einkommensstufen anzuheben. Dabei soll eine Reichensteuer von 60 % bei Einkommen über EUR 260.533 in Deutschland gelten. Für Einkommen über EUR 1.000.000 soll sogar ein Steuersatz von 75 % maßgebend sein.

Was ebenfalls hierbei relevant ist, betrifft die Kapitalertragsteuer. Denn die Linke plant die Abschaffung der pauschalen Steuer. Dadurch würden auch diese Einkünfte der regulären Einkommensbesteuerung unterliegen. Auf diese Weise fänden auch hohe Kapitaleinkünfte bei der Reichensteuer in Deutschland Berücksichtigung.

3.5. FDP zur Reichensteuer in Deutschland

Ganz anders sieht hingegen das Wahlprogramm der FDP in Punkto Reichensteuer in Deutschland aus. Denn die einzige Änderung, die die FDP hierbei anstrebt, betrifft ebenfalls die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Doch beim Spitzensteuersatz plant die FDP eine Anhebung des maßgebenden zu versteuernden Einkommens auf EUR 90.000 für Ledige.

3.6. SPD zur Reichensteuer in Deutschland

Auch die SPD möchte bei der Einkommensteuer für besonders Vermögende keine wesentlichen Änderungen bei der Reichensteuer vornehmen. Lediglich der Solidaritätszuschlag soll, wie bereits mit CDU/CSU beschlossen, stufenweise wegfallen. Aber auch die SPD möchte, dass ein Aufschlag von 3 % zur Reichensteuer bereits ab einem Einkommen von EUR 250.000 bei Einzelpersonen gilt.

Für Sie ebenfalls interessant:
Vermögensteuer ab 2022: Wie hoch wird sie ausfallen?

Wir klären, welche Partei sich bei der Bundestagswahl 2021 für die Vermögensteuer aussprechen.

4. Quintessenz zur Reichensteuer in Deutschland

Gleich mehrere Parteien weisen in ihren aktuellen Wahlprogrammen darauf hin, dass der Anteil der Steuerpflichtigen, die den Spitzensteuersatz bei ihrer Einkommensteuer zu zahlen haben, im Lauf der Jahre stark angestiegen ist. Zwar mag man dabei verschiedene Gründe anführen, um dieses Phänomen zu erklären, doch ruft dies umso dringlicher eine kritische Betrachtung hervor, der sich die Politik stellen sollte, wenn sie Steuergerechtigkeit für ihre Politik beansprucht.

Die einen mögen anführen, dass die politische Festlegung der Bemessungsgrundlage zur Einkommensbesteuerung die tatsächliche Inflation in Deutschland bislang größtenteils außer Acht ließ. Andere mögen ebenfalls mit gutem Grund darauf verweisen, dass der anteilige Anstieg der Spitzensteuerzahler hierzulande eben auch damit zusammenhängt, dass es Vermögende in Deutschland sehr viel leichter haben ihr Vermögen zu vergrößern, wobei man dies zumeist auf eine begünstigte Besteuerung zurückführt. Deshalb finden auch gegenteilige Äußerungen, dass die zunehmend ungleiche Verteilung von Vermögen unter anderem auf die bisherige Steuerpolitik in Deutschland zurückgeht, Gehör. Infolge dessen ist auch die Vermögensteuer in den Blickpunkt mehrerer Wahlprogramme geraten.

Was auch immer hiervon zutreffen mag, sollte auf jeden Fall bei der zukünftigen Gestaltung der deutschen Steuerpolitik Berücksichtigung finden. Vermutlich sind es sogar Aspekte beider Argumentationsstandpunkte, die hierbei eine Rolle spielen. Die wesentliche Frage ist aber, wie wir damit umgehen wollen. Solidarisch? Ehrlich? Gar patriotisch? Oder doch lieber als Ellenbogengesellschaft mit dem eigenen Vorteil stets im Vordergrund? Denn auch dies ist ein legitimer Grund, der bei einer Wahlentscheidung – so kurzsichtig sie vielleicht auch sein mag – zulässig ist. Aber vielleicht mögen Sie auch zustimmen, dass Steuerpolitik stets an Vernunft ausgerichtet sein sollte.


Steuerberater für Steuergestaltung

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung spezialisiert. Bei der Nutzung von Gestaltungsspielräumen zur Steuerreduktion schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)

Immobilien

  1. Steuervorteile der Immobilien-GmbH

Erbschaft/Schenkung

  1. Empfehlungen bezüglich Schenkungen zu Lebzeiten
  2. Entwicklung von alternativen Modellen zur Unternehmensnachfolge

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Frankfurt

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Bonn

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Dubai

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr


Fachreferent beim Steuerberaterverband für Ertragsteuern

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen circa 1.500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „Nießbrauch als ertrag- und erbschaftsteuerliche Gestaltungsmöglichkeit“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.

PDF öffnen.