GmbH & Co KG in Österreich

Steuergestaltung mit deutscher Organschaft

GmbH & Co KG in Österreich: 25 % Steuern bei deutscher Organschaft!

Mit einer GmbH & Co KG in Österreich und einer Organschaft in Deutschland kann man die Besteuerung vorteilhaft gestalten. Denn die Gewinne der operativen Gesellschaft unterliegen dann lediglich einer Steuer von 25 %. Dabei fällt die Steuer in Österreich an, weil die dortige GmbH & Co KG als Personengesellschaft steuerlich transparent ist. In unserem Modell trägt eine GmbH in Deutschland, die zu 100 % an der GmbH & Co KG in Österreich beteiligt ist, die Steuerpflicht. Diese GmbH ist wiederum über einen Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH & Co. KG in Deutschland organschaftlich verbunden. Auf diese Weise zahlt auch die deutsche Muttergesellschaft der GmbH keine weitere Steuern auf die Gewinnausschüttung der Tochter-GmbH. Und da die GmbH & Co. KG auch in Deutschland steuerlich transparent ist, können sich ihre Gesellschafter auf eine steuerfreie Entnahme der verbleibenden 75 % des Gewinns freuen.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von internationalen Steuergestaltungsmodellen spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle zum Erhalt der Steuervorteile aus. Dazu berücksichtigen wir neben der Steuer im In- und Ausland noch viele weitere, wichtige Aspekte. So auch in Österreich. Hierzu haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum

Thema
30. April 2021 GmbH in Österreich – Steuern im Vergleich zur deutschen GmbH
5. Mai 2021 GmbH & Co KG in Österreich: 25 % Steuern bei deutscher Organschaft! (dieser Beitrag)

25 % Steuern in Österreich: Steuergestaltung mit mittelständischer Organschaft

Wir klären, wie Sie mit einer GmbH & Co KG in Österreich & einer Organschaft in Deutschland 25 % Steuern zahlen.

1. Steuergestaltung mit einer GmbH & Co KG in Österreich

1.1. Unternehmensteuerrecht und internationales Steuerrecht kombiniert

Viele unserer Leser wissen, dass wir über reine Informationen zu steuerlichen sowie damit verbundenen Themen hinaus in unseren Artikeln auch unsere Steuergestaltungsmodelle erläutern. Auch in diesem Beitrag möchten wir Ihnen ein Steuergestaltungsmodell vorstellen. Dabei steht sogar ein Modell im Vordergrund, das einen internationalen Bezug hat. Denn unsere Steuerberatungskanzlei hat sich neben dem Aspekt der Unternehmensbesteuerung auch auf das internationale Steuerrecht spezialisiert. Somit ist dieser Beitrag eine exzellente Gelegenheit, um unsere Expertise in diesem kombinierten Modell zu demonstrieren. Genauer gesagt geht es hierbei um die Möglichkeit mittels einer GmbH & Co KG in Österreich und einer mit ihr verbundenen Organschaft in Deutschland Steuern zu sparen. Dabei soll die Steuerersparnis bis auf die Ebene der terminalen Einkommensteuer eines deutschen Gesellschafters wirken.

1.2. Anmerkung zur Schreibweise der GmbH & Co KG in Österreich

Bevor wir jedoch ins Detail gehen, ist eine Anmerkung zur Verwendung der Abkürzung GmbH & Co KG beziehungsweise GmbH & Co. KG angebracht. Denn während man in Deutschland die Abkürzung für das in der Bezeichnung der Unternehmensform enthaltene Wort Compagnie mit einem Punkt abkürzt, verzichtet man in der in Österreich üblichen Schreibweise auf den Punkt. Also ist die GmbH & Co. KG ein deutsches Unternehmen und die GmbH & Co KG eines in Österreich. Auf diese Weise kann man die beiden Unternehmensformen auch in unserem Artikel auseinanderhalten.

2. Aufbau unseres Modells mit einer GmbH & Co KG in Österreich

Zunächst möchten wir die Struktur schildern, die unserem Gestaltungsmodell zugrunde liegt. Anhand der Erläuterung zur Strukturierung der dabei involvierten Unternehmen kommen wir in einem zweiten Schritt zum Zweck dieser Struktur. Denn dieser ist mit dem Ziel verbunden lediglich 25 % Steuern zu zahlen, indem man eine GmbH & Co KG in Österreich als operatives Unternehmen nutzt.

2.1. Struktur mit einer GmbH & Co KG in Österreich als operativem Unternehmen

Damit beginnen wir also bei der GmbH & Co KG als operativem Unternehmen in Österreich. Ganz gleich, ob die GmbH & Co KG in Österreich ein gewerbliches Unternehmen darstellt oder eine andere Tätigkeit betriebt, in unserem Beispiel generiert sie den Gewinn, den wir möglichst gering versteuern wollen. Dazu wählen wir jedoch statt der üblichen Konstellation aus einer österreichischen GmbH als Komplementär und einer natürlichen Person als Kommanditist, eine andere Kombination. Hierbei soll eine deutsche GmbH als Komplementär mit einem Anteil von 100 % an der KG beteiligt sein. Der Kommanditist ist hingegen ein deutscher Unternehmer. Auf ihn kommen wir später erneut zu sprechen, weil er am Ende die Steuervorteile unseres Modells genießen soll.

Weiterhin soll die deutsche GmbH Tochtergesellschaft einer deutschen GmbH & Co. KG sein. In diesem Fall entspricht die Konstellation aber wieder dem klassischen Ensemble. So übernimmt eine GmbH mit einer Beteiligung an der KG von 0 % die Vollhaftung, während der bereits erwähnte deutsche Unternehmer in diesem Fall als Teilhafter zu 100 % an der Personengesellschaft partizipiert.

2.2. Organschaftliche Struktur der deutschen Unternehmen

Damit stellt die deutsche GmbH & Co. KG eine Holding dar, die die Beteiligung an der Tochter-GmbH hält und verwaltet. Darüber hinaus soll aber auch eine Organschaft zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft Bestandteil der Gestaltung sein. Deshalb vereinbart in unserem Modell die deutsche GmbH mit ihrer Muttergesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag. Somit ist die GmbH Organgesellschaft und die GmbH & Co. KG Organträger in diesem Unternehmensverbund.

Durch Schaffung dieser Organschaft streben wir eine einheitliche Besteuerung von Mutter- und Tochtergesellschaft an. Dazu folgen wir den Regelungen zur Besteuerung von Organschaften, wie sie insbesondere § 14 KStG vorgibt.

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3. GmbH & Co KG in Österreich – Besteuerung

3.1. Besteuerung in Österreich

Nun also kommen wir auf die steuerlichen Konsequenzen in unserem Ansatz mit einer GmbH & Co KG in Österreich zu sprechen. Dabei ermittelt die GmbH & Co KG ihren in Österreich steuerpflichtigen Gewinn. Diesen Gewinn ordnet man nun den jeweiligen Gesellschaftern zu. Da wir hierbei von einem Beteiligungsverhältnis von 100 % zugunsten der deutschen Komplementär-GmbH ausgehen, ist sie allein bei der Besteuerung als steuerpflichtig anzusehen. Somit erwartet die Finanzverwaltung in Österreich, dass die deutsche GmbH dort eine Körperschaftsteuererklärung abgibt. Folglich berechnet die österreichische Finanzverwaltung die Körperschaftsteuer gemäß der Vorgaben, die dort für die Besteuerung von Körperschaften gelten. Damit fällt eine Steuer in Höhe von 25 % der durch die GmbH & Co KG erzielten Gewinne in Österreich an.

3.2. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland

Nun richten wir unser Augenmerk auf die Besteuerung in Deutschland. Schließlich ist die GmbH ja in unserem Modell in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Weil jedoch auch eine Besteuerung in Österreich erfolgt, ist hierbei das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern maßgeblich. Andernfalls müsste die deutsche GmbH mit einer erneuten Besteuerung der bereits in Österreich versteuerten Gewinne in Deutschland rechnen. Doch das Doppelbesteuerungsabkommen schafft hierbei Erleichterung. Denn in diesem Fall verzichtet Deutschland auf sein Privileg zur Erhebung der Steuer. Somit ist die Gewinnausschüttung der GmbH & Co KG in Österreich für die deutsche Komplementär-GmbH nur dort steuerlich relevant.

3.3. Besteuerung in Deutschland

Aber die deutsche GmbH hat per Gewinnabführungsvertrag die Verpflichtung, den von ihr vereinnahmten Gewinn an ihre Muttergesellschaft weiterzuleiten. Ebenso soll auch sie den Gewinn auf ihre Gesellschafter übertragen. Wie sieht dann die Besteuerung in Deutschland aus?

Hierbei ist es vorteilhaft, dass eine Organschaft mit der Muttergesellschaft besteht. Dadurch findet die Besteuerung auf Ebene der deutschen GmbH & Co. KG statt. Und da diese als Personengesellschaft steuerlich transparent ist, müssen wir bei der Zuordnung der Gewinne nach den Beteiligungsverhältnissen der an ihr beteiligten Gesellschafter fragen. Tatsächlich sind aber keine steuerpflichtigen Gewinne anzusetzen, weil die Besteuerung durch das Doppelbesteuerungsabkommen lediglich auf Österreich beschränkt ist. Und die deutsche GmbH hat ihre dortige Körperschaftsteuer in Höhe von 25 % des Gewinns bereits geleistet. Daher bleibt die Gewinnausschüttung auf allen Ebenen in Deutschland ohne weitere steuerliche Auswirkungen.

Aus diesem Grund wählten wir auch eine Personengesellschaft statt einer Kapitalgesellschaft als Organträger. Denn wenn anstatt der Personengesellschaft beispielsweise eine GmbH als Muttergesellschafft stehen würde, dann müssten ihre Gesellschafter bei einer Gewinnausschüttung ganz regulär Kapitalertragsteuer darauf entrichten.

4. Steuervorteil GmbH & Co KG in Österreich?

Zum Schluss wollen wir kurz das offensichtliche Potential unserer Steuergestaltung mittels einer GmbH & Co KG in Österreich analysieren. Zum Vergleich betrachten wir zunächst die Steuer, die bei einer deutschen GmbH als operativem Unternehmen anfällt.

4.1. Steuern bei einer deutschen GmbH

4.1.1. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer

In Deutschland zahlt eine GmbH auf ihre operativen Gewinne 15 % Körperschaftsteuern und etwa ebenso viel an Gewerbesteuer. Obwohl die Gewerbesteuer im Gegensatz zur Körperschaftsteuer lokal variiert, ist ein Ansatz mit zusammengerechnet 30 % an Steuern eine durchaus realistische Einschätzung.

Schon allein hieran sieht man, dass unser Gestaltungsmodell mit einer GmbH & Co KG in Österreich günstiger ist, als die übliche Besteuerung einer deutschen GmbH.

4.1.2. Kapitalertragsteuer

Damit hätten wir bereits die Steuer auf Ebene der GmbH erfasst. Weil wir jedoch in unserem Steuermodell mit der GmbH & Co KG in Österreich auch eine Gewinnausschüttung an die terminalen Gesellschafter anstreben, müssen wir diesen Aspekt bei unseren weiteren Betrachtungen ebenfalls mit einbeziehen. Deshalb berechnen wir auch die Steuer, die ein GmbH-Gesellschafter beim Bezug einer Gewinnausschüttung in Deutschland zu zahlen hat. Also entfallen auf die 70 % des Gewinns der GmbH nach Steuern nochmals die pauschalen 25 % der Kapitalertragsteuer. Auf die Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags verzichten wir hierbei, denn dieser fällt bei höheren Gewinnen, wie wir sie hier in der Regel annehmen, kaum ins Gewicht. Daher fallen bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter nochmals 17,5 % an Kapitalertragsteuer an.

Somit addieren wir die jeweils 15 % der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer mit den 17,5 % der Kapitalertragsteuer. Das Resultat weist eine Gesamtsteuer von etwa 47,5 % bei der deutschen GmbH aus.

4.2. Steuerhöhe unseres Modells mit einer GmbH & Co KG in Österreich

Im Vergleich dazu haben wir mit unserer Gestaltung über eine GmbH & Co KG in Österreich lediglich 25 % des Gewinns an Steuern gezahlt. Also sparen wir mit unserer GmbH & Co KG in Österreich über 20 %-Punkte an Steuern ein. Da mag man selbst bei vorsichtiger Einschätzung meinen, dass der steuerliche Vorteil eindeutig auf Seite der GmbH & Co KG in Österreich liegt.

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Gruppenbesteuerung vs. Organschaft

In diesem Video erklären wir die Unterschiede zwischen der Gruppenbesteuerung (AU) und Organschaft (D).

5. Fazit: die GmbH & Co KG in Österreich lohnt sich!

Wenn man also das Ergebnis der steuerlichen Analyse unseres Gestaltungsmodells mit einer GmbH & Co KG in Österreich mit dem einer deutschen GmbH oder Immobilien-GmbH vergleicht, dann ist klar: die GmbH & Co KG in Österreich bietet das Potential, Steuern in beträchtlichem Umfang zu vermeiden. Mit ihr kann man fast 50 % an Steuern sparen. Dabei bietet die GmbH & Co KG in Österreich auch andere Vorteile. Denn wenn man zum Beispiel durch Ausrichtung des Unternehmens auf den deutschsprachigen Raum gewisse Anforderungen an den Standort hat, dann sollte man prüfen, ob die GmbH & Co KG in Österreich als Alternative zu einer deutschen GmbH in Frage kommt.

Als Steuerberatungskanzlei mit Spezialisierung auf die steuerliche Beratung und Betreuung im internationalen Umfeld kennen wir uns hervorragend in diesem Metier aus. So verfügen wir über ein grenzüberschreitendes Netzwerk an Fachleuten im In- und Ausland, mit denen wir zusammen unsere Mandanten betreuen. So auch in Österreich. Wenn also auch Sie sich für unser Gestaltungsmodell mit einer GmbH & Co KG in Österreich interessieren oder ganz allgemein eine GmbH & Co KG in Österreich zu gründen gedenken, dann schreiten Sie sogleich zur Tat: rufen Sie uns an und wir erläutern Ihnen, wie auch Sie in den Genuss dieser und vieler weiterer Steuervorteile kommen können.


Steuerberater für internationales Steuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Bei der Nutzung von Steuervorteilen mit Bezug zu Unternehmen in Österreich schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
  3. Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  4. Vermeidung von Betriebsaufspaltungen
  5. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)

GmbH & Co. KG

  1. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  2. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH & Co. KG
  3. Vermeidung von gewerblicher Prägung und gewerblicher Infizierung

Holdingstrukturen

  1. Gründung von Holdinggesellschaften (Realisierung steuerfreier VeräußerungsgewinneDividendenerträge)
  2. Beratung bei komplexen Unternehmensstrukturen (HoldinggesellschaftenOrganschaften)

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (QuellensteuerabzugWegzugsbesteuerungHinzurechnungsbesteuerung)
  2. Entwicklung individueller Gestaltungsmodelle im internationalen Steuerrecht, beim Unternehmenskauf/-verkauf und bei Umstrukturierungen)

Unternehmenskauf

  1. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Beratung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)

Digitale Buchhaltung

  1. Langfristige Betreuung unserer Mandanten (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen)
  2. Einrichtung und Betreuung der digitalen Finanzbuchhaltung per DATEV Unternehmen Online

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Fachreferent beim Steuerberaterverband für internationales Steuerrecht

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen circa 1.500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „alte und neue Risiken im internationalen Steuerrecht“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

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