GmbH-Verkauf geplant?

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GmbH-Verkauf optimieren: Umwandlung schafft Steuervorteile

Einen GmbH-Verkauf optimieren kann man am besten durch eine Umwandlung in ein Personenunternehmen. Denn davon profitieren sowohl Verkäufer als auch Käufer. Verkäufer können hierbei den sogenannten halben Steuersatz anwenden, den man ab einem Alter von 55 Jahren einmalig einsetzen darf, um die Steuer auf solche Veräußerungsgewinne deutlich zu reduzieren. Käufer wiederum profitieren von der Möglichkeit der Abschreibung, die sie für die erworbenen Wirtschaftsgüter in den folgenden Jahren ansetzen dürfen. Auch sie sparen somit erheblich an Steuern. Allerdings ist dafür eine gewisse Vorausplanung erforderlich. Denn die Umwandlung bedingt eine Sperrfrist von fünf Jahren. Findet der Verkauf innerhalb dieser Sperrfrist dennoch statt, fällt nämlich Gewerbesteuer an.

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Unser Video: GmbH-Verkauf für Verkäufer und Käufer optimieren

In diesem Video erklären wir, wie die Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft Steuervorteile für beide Kauparteien generiert.

Inhaltsverzeichnis


1. GmbH-Verkauf optimieren – Einleitung

Sie sind eher die Regel als die Ausnahme: erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer, die am Ende ihres Unternehmertums darüber nachdenken, wie ein Leben nach all den aufreibenden Jahren wohl sein könnte. Schließlich sollte man sich irgendwann einmal die Zeit nehmen, um den eigenen Erfolg, auch den finanziellen, zu genießen. Man gönnt sich mehr Freizeit, mehr Freiheiten, und merkt schnell, es ist Zeit, loszulassen. Wenn da kein Nachkomme und auch kein anderes Familienmitglied die eigene Firma weiterführen möchte oder kann, ist der Verkauf die logische Alternative. Danach kann der wohlverdiente Ruhestand endlich beginnen.

GmbH-Gesellschafter werden in diesen Überlegungen allerdings mit einer unbequemen Wahrheit konfrontiert. Denn so praktisch und vorteilhaft eine GmbH als Rechtsform ihrem Unternehmen in all den Jahren treu gedient hat, erweist sie sich beim GmbH-Verkauf nun als Hindernis, das man optimieren sollte. Genau darüber wollen wir Sie nun hier informieren.

2. GmbH-Verkauf optimieren? Warum?

Es gibt zwei klassische Wege, um eine GmbH zu verkaufen, den Share Deal und den Asset Deal. Beim Share Deal verkauft man die Anteile an der GmbH. Auf diese Weise wird der Käufer neuer Anteilseigner. Die GmbH kann unverändert und vom Kaufvorgang unbeeinflusst fortbestehen. Beim Asset Deal findet streng gesehen kein GmbH-Verkauf statt. Vielmehr erwirbt ein Käufer nur die Wirtschaftsgüter der GmbH, während die GmbH nominell weiterhin dem ursprünglichen Gesellschafter zuzuordnen ist, denn er ist ja auch nach dem Kaufvorgang immer noch ihr Gesellschafter. Deshalb gehen nach einem Asset Deal die Gesellschafter oftmals einfach hin und liquidieren ihre nun leere, weil inhaltslose, GmbH. Oder sie verkaufen sie als Vorratsgesellschaft an Gründer, die eine bereits fertig eingerichtete GmbH einer eigenen Neugründung aus praktischen Gründen vorziehen.

Beide Varianten, Share Deal und Asset Deal, haben ihre Vor- und Nachteile. Einerseits ist der Share Deal für den Verkäufer vorteilhaft. Denn der Gewinn aus dem GmbH-Verkauf ist mit etwa 28 % zu versteuern, was man kaum noch optimieren kann. Gleichzeitig hat der Käufer aber den Nachteil, dass der Erwerb der Beteiligungen keine Abschreibung auf den Firmenwert zulässt. Dies ist nämlich der große Vorteil des Asset Deals, den Käufer beim Erwerb der einzelnen Wirtschaftsgüter erhalten können. Als Verkäufer hat man aber dabei das Nachsehen, weil man dann den Gewinn derart versteuern muss, dass am Ende nur die Hälfte übrig bleibt. Den Rest holt sich der Fiskus.

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3. Optimieren Sie ihren GmbH-Verkauf mittels Umwandlung

Daher empfehlen wir, die GmbH vor dem Verkauf in ein Personenunternehmen umzuwandeln. Das kann eine OHG, eine KG oder sogar ein Einzelunternehmen sein. Denn der Verkauf eines Personenunternehmens ist in dieser Situation dem GmbH-Verkauf steuerlich überlegen. So fallen zwar regulär Steuern mit einem Steuersatz von bis zu 45 % an, doch da wir in unserer Ausgangslage davon sprachen, dass man aus Altersgründen das Unternehmen abtreten möchte, kann man hier eine Sonderregelung im deutschen Einkommensteuerrecht beanspruchen, den sogenannten halben Steuersatz nach § 34 EStG. Der Bezeichnung nach könnte man meinen, dass dann nur die Hälfte an Steuern anfällt, doch findet seit einigen Jahren keine Halbierung des Steuersatzes mehr statt. Allerdings ist eine Minderung des anwendbaren Steuersatz auf 56 % des eigentlich anzuwendenden Tarifs immer noch sehr reizvoll.

Wer beispielsweise eigentlich mit einem Durchschnittssteuersatz von 30 % zu rechnen hatte, zahlt nun nur noch knapp 17 % an Steuern. Selbst wenn man mit dem Reichensteuersatz rechnet und die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes ignoriert, kommt man auf einen phantastischen Wert von 25 %.

Und das ist nur der Vorteil, den man als Verkäufer nutzen kann. Wie wir aber bereits angemerkt hatten, kommt auch der Erwerber in den Genuss eines besonders verlockenden Steuervorteils. Denn die Abschreibung der Anschaffungskosten, die man im Nachgang des Erwerbs über die Nutzungsdauer verteilt erreicht, kann man kaum überhöht herausstreichen. Darüber freut sich jede Unternehmerin und jeder Unternehmer.

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4. GmbH-Verkauf optimieren: die Voraussetzungen

4.1. Ziel-Rechtsform der Umwandlung

So schön und verlockend diese Vorteile auch sein mögen, man muss sie sich erst zurechtlegen. Was meinen wir damit? Nun, da wäre zunächst einmal die Umwandlung. In der Regel bevorzugen wir hierfür eine GmbH & Co. KG, weil sie in ihren Eigenschaften von allen Personengesellschaften die meisten Vorteile mit der GmbH teilt, insbesondere den Ausschluss einer Haftung mit dem Privatvermögen.

4.2. Zeitliche Aspekte zur Umwandlung

Dann müssen wir unbedingt auch über den Zeitpunkt der Umwandlung sprechen. Denn dieser sollte mindestens fünf Jahre vor dem Verkauf erfolgen. Zwar kann man eine derartige Umwandlung auch acht Monate rückwirkend durchführen, doch muss man hierfür ebenfalls einige Vorarbeiten in einem strammen Zeitplan erledigen. Die fünf Jahre, die dem GmbH-Verkauf vorangehen sollten, sind darin begründet, dass ansonsten auf den Gewinn auch noch Gewerbesteuer anfällt. Es wäre doch schön, wenn wir dies vermeiden könnten.

4.2. Bedingungen zur Gewährung des halben Steuersatzes

Und schließlich müssen wir – pardon – auch über Ihr Alter zum Zeitpunkt des Verkaufs sprechen. Denn der halbe Steuersatz steht Ihnen erst ab dem 55. Lebensjahr zu. Alternativ kann der halbe Steuersatz gewährt werden, wenn Antragsteller nachweisen, dass sie im Sinne des Sozialgesetzbuchs dauerhaft erwerbsunfähig sind. Außerdem kann man den halben Steuersatz nur einmal im Leben und nur für einen Unternehmensverkauf beantragen. Wenn man also mehrere Unternehmen zu verkaufen plant, sollte man sich zuvor genau überlegen, bei welcher Transaktion der halbe Steuersatz den größten finanziellen Nutzen bringt. Weiterhin ist der halbe Steuersatz nur auf einen Gewinn von bis zu EUR 5 Millionen anwendbar. Und schließlich ist noch eine Einschränkung zu erwähnen. Denn für die Besteuerung besteht ein unteres Limit für den anzuwendenden Steuersatz: er beträgt 14 %. So viel Steuern muss man also mindestens zahlen.

Schon allein aufgrund der einmaligen Anwendbarkeit raten wir Ihnen, sich vorher mit einem auf dem Gebiet der Unternehmenstransaktionen bewanderten Steuerberater zusammenzusetzen, um alle Aspekte und Eventualitäten im Voraus abzuklären. Denn wenn die Besteuerung erst eingeleitet ist, bleibt kein Spielraum, um einen GmbH-Verkauf zu optimieren.

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Für Sie ebenfalls interessant: GmbH-Verkauf mit Forderung

In diesem Video erklären wir, wie man eine GmbH und eine Forderung ihr gegenüber verkauft und somit dem Käufer dabei hilft, 25 % an Steuern zu sparen.

5. GmbH-Verkauf optimieren? Hier ist unser Fazit

Der halbe Steuersatz ist eine perfekte Ergänzung zu unserem Gestaltungsmodell. Aber auch ohne diesen einmaligen Steuervorteil lohnt es sich den GmbH-Verkauf durch Umwandlung in ein Personenunternehmen zu optimieren. Denn dadurch, dass man einem Käufer einen erheblichen Steuervorteil verschafft, kann man bei den Verkaufsverhandlungen einen höheren Verkaufspreis aushandeln. Außerdem kann ein Käufer, der den Kaufpreis zumindest zum Teil fremdfinanziert, die besseren steuerlichen Konditionen beim Kauf eines Personenunternehmens gegenüber einer GmbH als Verhandlungsargument bei der Ausgestaltung des Darlehens vorbringen. Schließlich erlaubt die Abschreibung auf die erworbenen Wirtschaftsgüter, dass ein höherer Gewinn zur Tilgung verbleibt. Und wenn die Tilgung relativ schnell erfolgt, sinkt auch das Ausfallrisiko der Gläubiger entsprechend schnell.

Übrigens ist der GmbH-Verkauf, wie wir ihn hier vorgestellt haben, auch 1:1 auf eine Holdinggesellschaft übertragbar. In dem Fall wandelt man eben die Muttergesellschaft von einer GmbH in eine GmbH & Co. KG um und verkauft diese dann zusammen mit den in ihrem Betriebsvermögen enthaltenen Tochtergesellschaften. Dabei ist es Einerlei in welcher Rechtsform die Tochtergesellschaften firmieren.


Steuerberater für Mergers & Acquisitions

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmenstransfer spezialisiert. Bei der Beratung zum Unternehmenskauf oder -verkauf schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Umwandlungen

  1. Individuelle Informationen zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen
  2. Beratung, Projektierung und Begleitung bei Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel oder Anteilstausch

Unternehmenskauf

  1. Informationen rund um den Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Vergleich der Vor- und Nachteile beim Share Deal und beim Asset Deal

Personengesellschaften

  1. Nutzung von Steuervorteilen bei der Besteuerung von Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip (zum Beispiel steueroptimierte Besteuerung der GmbH & Co. KG)
  2. Erläuterungen zur Anwachsung bei Personengesellschaften
  3. Darstellung der Hintergründe zu den Risiken durch Sonderbetriebsvermögen

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für Unternehmensteuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für Unternehmensteuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (3) Unternehmenskauf und -verkauf“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: