5 Steuervorteile der GmbH

laufender Gewinn, Dividenden, Veräußerung, Immobilien, Gehalt

5 Steuervorteile der GmbH: laufender Gewinn, Dividenden, Veräußerung, Immobilien, Gehalt

Die GmbH besitzt gegenüber anderen Unternehmensformen 5 bedeutende Vorteile: eine Steuer von 15% Körperschaftsteuer und durchschnittlich 15 % Gewerbesteuer auf den Gewinn, eine sehr günstige Besteuerung auf erzielte Dividenden, steuerliche Vorteile bei der Immobilien-GmbH und Steuervorteile bei der Behandlung von Geschäftsführergehältern und anderen Leistungen. Dieser Logik folgen gleichfalls ungefähr 80 % unserer Mandanten. Aus diesem Anlass möchten wir auch Ihnen die Steuervorteile der GmbH näherbringen.

Unser Video:
5 Steuervorteile der GmbH

Im Video zeigen wir Ihnen die 5 signifikantesten Steuervorteile einer GmbH auf.

1. Steuervorteile der GmbH bei der Besteuerung des eigenen Gewinns

1.1. Besteuerung des Gewinns bei Einzelkaufleuten und Gesellschaftern von Personengesellschaften

Ein Einzelkaufmann oder ein Gesellschafter einer Personengesellschaft versteuert seinen Gewinn im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer. Dabei beträgt der Spitzensteuersatz 48 %. Also kann bis zur Hälfte des Gewinns an Steuern anfallen.

1.2. Besteuerung des GmbH-Gewinns beim Gesellschafter

1.2.1. Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer

Im Vergleich hierzu erzielt ein GmbH-Gesellschafter eine Dividende, die im Regelfall im Rahmen der Kapitalertragsteuer einheitlich mit 25 % besteuert wird. Somit handelt es sich hierbei um eine Abgeltungsteuer. Außerdem ist es offensichtlich, dass diese Form der Besteuerung ab einem persönlichen Steuersatz von über 25 % besonders vorteilhaft ist.

1.2.2. Teileinkünfteverfahren

Allerdings besteht unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit die Dividende statt per Kapitalertragsteuer dem Teileinkünfteverfahren zu unterwerfen. Hierbei werden nur 60 % der Dividende versteuert. Somit sind sogar 40 % steuerfrei. Dafür muss jedoch die Bedingung einer Beteiligung von mindestens 25 % erfüllt sein. Alternativ kann auch eine Mindestbeteiligung von 1 % bei gleichzeitiger Funktion in leitender Position beim Steuerpflichtigen als Bedingung erfüllt werden. Insbesondere bei einer ein-Mann-GmbH sind diese Voraussetzungen meist gegeben. Jedenfalls ist dies eine sehr vorteilhafte Form der Besteuerung, die auch im Zuge der Günstigerprüfung vom Finanzamt gewährt wird.

Einen weiteren Vorteil kann man hierbei aus diesem Kontext ziehen, wenn man auch seine Familienmitglieder an der GmbH beteiligt. Denn das Teileinkünfteverfahren findet dann auch bei ihnen Anwendung. Ideal ist dabei eine Aufteilung der Beteiligung zu je 25 % an vier Personen.

Übrigens kommt das Teileinkünfteverfahren auch bei einem durch die Kapitalgesellschaft erzielten Veräußerungsgewinn in Frage. Allerdings gilt hierbei die Voraussetzung, dass die Beteiligung des Gesellschafters in den 5 vorangegangenen Jahren bei mindestens 1 % lag.


2. Steuervorteile der GmbH beim Geschäftsführergehalt und anderen Leistungen

2.1. Besteuerung der Bezüge des Geschäftsführers einer Personengesellschaft

Auch wenn ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Arbeitsvertrag mit dieser schließt gelten seine Bezüge als Einkünfte aus Gewerbebetrieb statt aus nichtselbständiger Arbeit. Steuerrechtlich ordnet man jegliche Einkünfte, die Gesellschafter im Zusammenhang mit einer solchen Beteiligung erzielen, als gewerblich ein. Folglich führt dies zu einer Einkommensteuer, bei der unter Umständen der Spitzensteuersatz von 48 % zur Anwendung kommen kann. Allerdings ist der Ansatz der Vergütung als Aufwand bei der Personengesellschaft ausgeschlossen.

2.2. Besteuerung der Gehälter von GmbH-Gesellschaftern

2.2.1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Nun besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der GmbH-Gesellschafter als Geschäftsführer der GmbH angestellt ist. In diesem Fall bezieht er ein Geschäftsführergehalt, das steuerrechtlich einer Einkunft aus nichtselbständiger Arbeit entspricht und somit ganz regulär bei der Ermittlung der Einkommensteuer Berücksichtigung findet. Also ist auch hierbei damit zu rechnen, dass der Spitzensteuersatz von 48 % Anwendung findet.

2.2.2. Ansatz der Gesellschafter-Gehälter bei der GmbH

Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft stellt das Gehalt eines GmbH-Gesellschafters einen betrieblichen Aufwand des Unternehmens dar. Somit führt dies zu einem Abzug des Gewinns der GmbH. Folglich fällt auch die ausgezahlte Dividende höher aus. Jedoch muss hierbei beachtet werden, dass das Geschäftsführergehalt im Rahmen des Üblichen bleibt. Denn andernfalls wird der Mehrbetrag als verdeckte Gewinnausschüttung erachtet und somit als vorabgezahlte Dividende behandelt.

2.2.3. Besteuerung weiterer Einnahmen für Leistungen des Gesellschafters an die GmbH

Außer der Arbeit als Angestellter der GmbH kann ein Gesellschafter seiner Gesellschaft auch andere Leistungen in Rechnung stellen. Klassische Beispiele hierfür sind Darlehen oder die Vermietung von Wirtschaftsgütern beziehungsweise Immobilien an die GmbH. Dabei setzt die GmbH die Gegenleistung für Zinsen, Mieten oder andere Leistungen durch den Gesellschafter ganz regulär als Betriebsaufwand an. Somit führt dies als Gewinnminderung zu einer geringeren Steuer bei der GmbH. Auf Seiten des Gesellschafters werden die Einnahmen als eigenständige Einkünfte gewertet und entsprechend besteuert. Daher ist die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in solchen Fällen ausgeschlossen.

Übrigens kann auch in diesem Zusammenhang eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen. Sie hat die selbe Konsequenz wie ein überhöhtes Gehalt des Gesellschafters zur Folge: die Besteuerung des Mehrbetrags per Kapitalertragsteuer als Korrektur.

Außerdem ist insbesondere bei der Vermietung von beweglichen Gegenständen oder Immobilien an die GmbH das mögliche Vorliegen einer Betriebsaufspaltung zu beachten. Auch dies kann in diesem Zusammenhang zu einer potentiellen Steuer beim Gesellschafter führen.

Haben Sie Fragen zum
Steuervorteil der GmbH?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Steuervorteile der GmbH bei Dividenden von Tochterunternehmen

3.1. Besteuerung von Dividenden von einer Körperschaft bei einer Privatperson

Wie schon zuvor erwähnt, fallen bei einer Privatperson Kapitalertragsteuern von pauschal 25 % an, wenn Dividenden an sie ausgezahlt werden. Und natürlich besteht dann auch unter den genannten Bedingungen die Option das Teileinkünfteverfahren anzuwenden.

3.2. Besteuerung von Dividenden eines Tochterunternehmens bei der GmbH

Wenn nun statt einer natürlichen Person eine GmbH eine Dividende von einem Tochterunternehmen erhält, dann erfolgt die Besteuerung hierbei im Rahmen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Dabei gilt, dass diese Dividenden nach § 8b KStG im Prinzip steuerfrei sind. Allerdings müssen 5 % der Erträge als pauschaler Betriebsaufwand im Zusammenhang mit der Beteiligung dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden. Faktisch bedeutet dies, dass 5 % der Dividende mit 15 % Körperschaftsteuer und im Durchschnitt etwa ebenso viel Gewerbesteuer versteuert werden. Jedenfalls ist dies steuerlich deutlich günstiger, als es sogar das Teileinkünfteverfahren ist, denn der effektive Steuersatz beträgt dann nur noch etwa 1,5 %.


4. Steuervorteile der GmbH bei der Veräußerung von Tochterunternehmen

4.1. Besteuerung des Veräußerungsgewinns eines Unternehmens bei einer Privatperson

Hierbei muss man die zwei im Folgenden beschriebenen Fälle unterscheiden.

4.1.1. Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer

Einerseits kann ein Unternehmer seinen Betrieb verkaufen, sodass der dabei erzielte Veräußerungsgewinn bei der Einkommensteuer einzubeziehen ist. Somit kann der Steuersatz bis zu 48 % betragen. Da der Verkauf eines Unternehmens oft zu einem größeren Gewinn führt, ist der Ansatz mit dem Spitzensteuersatz hierbei sehr wahrscheinlich.

4.1.2. Einmalige Ermäßigung bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Andererseits besteht auch die Option, dies ermäßigt zu versteuern. Allerdings gewährt das Finanzamt diesen Vorteil nur ein einziges Mal. Weiterhin ist dies nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat. Alternativ gilt dies auch bei Unternehmern, die eine Berufsunfähigkeit belegen können. Wenn also zum Beispiel ein 60 Jahre alter Unternehmer zwei Unternehmen führt und diese verkaufen möchte, um in den Ruhestand zu gehen, dann ist die Ermäßigung nur bei einem der beiden Verkäufe anwendbar. Er muss sich somit für einen der beiden Veräußerungsgewinne entscheiden und dies dann dem Finanzamt per Antrag mitteilen.

Zunächst ist festzuhalten, dass hierbei ein Freibetrag von EUR 45.000 nutzbar ist. Der Freibetrag wird jedoch anteilig gekürzt, wenn der Veräußerungsgewinn EUR 136.000 übersteigt. Somit ist der Freibetrag ab einem Veräußerungsgewinn von EUR 181.000 aufgebraucht (EUR 45.000 + 136.000 = 181.000). In einem solchen Fall ist von der Stellung eines Antrags freilich abzusehen.

4.2. Besteuerung des Veräußerungsgewinns eines Tochterunternehmens bei der GmbH

Ähnlich wie die Besteuerung der Dividende eines Tochterunternehmens ist auch ihr Verkauf bei der Mutter-GmbH prinzipiell steuerfrei. Allerdings gilt auch hier die Einschränkung bezüglich des pauschalen Betriebsaufwands. Somit liegt auch in diesem Fall eine Besteuerung von 5 % des Gewinns mit je 15 % Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vor. Also sprechen wir hier gleichfalls von einer Steuer von gerademal 1,5 %.


5. Steuervorteile der GmbH bei der Vermietung von Immobilien

5.1. Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei natürlichen Personen

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls wieder mit den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu verfahren. Somit sind Mieteinkünfte genauso steuerlich zu behandeln wie die meisten anderen Einkünfte einer Privatperson auch. Mit anderen Worten, auch hierbei ist mit einem Spitzensteuersatz von bis zu 48 % zu rechnen.

5.2. Besteuerung bei einer Immobilien-GmbH

Im Gegensatz dazu steht der GmbH bei der Vermietung und Verpachtung ein deutlich niedrigerer Steuersatz von nur 15 % Körperschaftsteuer zur Verfügung. Darüber hinaus kann eine GmbH bei der Gewerbesteuer sogar Steuerfreiheit erlangen. Voraussetzung hierzu ist allerdings, dass die GmbH bloß Immobilien hält und verwaltet, was sie als reine Immobilien-GmbH kennzeichnet. Jegliche andere gewerbliche Tätigkeit ist hierbei schädlich und führt zum Entzug des steuerlichen Privilegs. Wenn also zum Beispiel ein mit Regalen eingerichtetes Lager durch eine GmbH vermietet wird, dann stellt die Vermietung der Regale einen schädlichen Tatbestand dar, weil diese, im Gegensatz zur übrigen Immobilie, als eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter gelten.


Steuerberater für Unternehmer

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Bei der Besteuerung der GmbH schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  2. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  3. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)
  4. Entwicklung von Maßnahmen zur Reduktion der Steuerlast (z.B. RechtsformwahlSitzverlegung)
  5. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
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Fachreferent beim Steuerberaterverband für Steuergestaltung im Unternehmensteuerrecht

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu […] gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

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