GmbH-Kauf nachträglich steueroptimieren
Wer als Privatperson eine GmbH gekauft hat und dafür ein Darlehen aufgenommen hatte, dürfte recht lange brauchen, um das Darlehen zu tilgen. Schneller geht es, wenn man erst eine Holding gründet und diese dann den Kauf vornimmt. Doch selbst einen solchen GmbH-Kauf kann man steueroptimieren, und zwar sogar nachträglich. Dazu begründen die Holding und ihre erworbene Tochtergesellschaft eine Organschaft, sodass die Finanzierungskosten direkt mit den Gewinnen der operativen GmbH verrechnet werden können.
Unser Video: GmbH-Kauf steueroptimieren – nachträglich!
In diesem Video erklären wir, wir selbst nach einem abgeschlossenen GmbH-Kauf diesen noch steuerlich optimieren können.
Inhaltsverzeichnis
1. GmbH-Kauf steueroptimieren – Einleitung
Wer die Gelegenheit erhält, eine GmbH zu erwerben, wird wohl als erstes denken, dass man sie einfach kaufen kann. Selbstverständlich ist dies in aller Regel nur über eine Fremdfinanzierung möglich. An zukünftige Steuern und deren Auswirkungen auf Zinszahlungen und Tilgung blicken da wohl die wenigsten voraus. Am ehesten sind es wohl noch diejenigen, die sich zuvor Rat bei einer Steuerberatungskanzlei geholt haben. Jedenfalls ist dies ein Punkt, den wir all jenen Menschen nahelegen möchten, die sich mit der Idee eines fremdfinanzierten Unternehmenskaufs beschäftigen.
2. GmbH-Kauf steueroptimieren: welche Steuern sind relevant?
Um den steuerlichen Kontext eines GmbH-Kaufs vollumfänglich zu verstehen, muss man sowohl die Einkommensteuer als auch die Gewerbesteuer sowie, selbstverständlich, die Körperschaftsteuer berücksichtigen. Aber der Reihe nach.
Gehen wir zunächst davon aus, dass die privat gekaufte GmbH kontinuierlich Gewinne generiert. Auf diese muss sie dann jährlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer entrichten (15 % Körperschaftsteuer und, je nach Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, etwa 15 % Gewerbesteuer).
Kommt es danach zu einer Gewinnausschüttung an den Gesellschafter oder die Gesellschafterin, werden nochmals 25 % Kapitalertragsteuer fällig (§ 32d Absatz 1 Satz 1 EStG). Hinzu kommen oft noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dies stellt die Besteuerung auf privater Ebene dar. Damit ist die Besteuerung des Gewinns abgeschlossen. Was da noch zur Bedienung der Darlehenszinsen und zur Tilgung übrig bleibt ist oft kaum mehr als 50 % des ursprünglichen GmbH-Gewinns.
Mit diesem Rest muss man nun schauen, wie lange man für die Finanzierungskosten und Rückzahlung des Gewinns aufkommen muss. Jedenfalls ist klar, dass dies unter normalen Umständen mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen kann. Daher sind wohl eher jüngere Menschen bereit, diesen Weg zu beschreiten.

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3. Wie man einen GmbH-Kauf steueroptimieren kann
Von dieser Ausgangssituation ausgehend können wir nun schauen, wie wir den GmbH-Kauf derart steueroptimieren können, dass sich dadurch die Dauer bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens signifikant verkürzt. Dazu gründet man noch vor dem Kauf der GmbH eine eigene. Diese führt nun die Verhandlungen mit den Kreditgebern und erhält das für den Kauf erforderliche Darlehen. Erst jetzt findet der GmbH-Kauf statt.
Was ist nun der steuerliche Vorteil, der zu einer Verkürzung der Darlehensdauer führen soll? Nun, die GmbH zahlt nach wie vor etwa 30 % Steuern. Aber die an ihre Gesellschafterin ausgeschütteten Gewinne muss die Holding als Kapitalgesellschaft nur mit 1,5 % versteuern. Wir erinnern uns: als Privatperson müsste ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin an gleicher Stelle stattdessen mindestens 25 % an Steuern bezahlen. Jetzt bleiben etwa 65 % oder mehr für Zinsleistungen und Tilgung übrig.
Aber man kann sogar noch mehr steueroptimieren: Mit dieser Holdingstruktur kann man nämlich ganz leicht eine Organschaft begründen. Das bedeutet im Grunde nur, dass die Holding und die von ihr gekaufte operative GmbH einen sogenannten Gewinnabführungsvertrag schließen. Dadurch erreicht man, dass beide Unternehmen steuerlich als ein Steuersubjekt behandelt werden. Das führt folglich dazu, dass die Zinskosten und die Gewinne direkt verrechnet werden, was den steuerpflichtigen Gewinn der operativen GmbH deutlich mindert. Wenn man nun weniger Steuern zahlen muss, bleibt auch mehr Geld auf Ebene der Holding-GmbH übrig, um die Tilgung vorzunehmen. Dadurch lohnt sich das Steueroptimieren zum GmbH-Kauf sogar noch mehr.

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4. Wie man einen GmbH-Kauf nachträglich steueroptimieren kann
Und jetzt kommt sogar noch das beste. Und zwar kann man den GmbH-Kauf tatsächlich sogar noch nachträglich steueroptimieren.
Angenommen die imaginäre Frau Retropti hat bereits vor einiger Zeit über ein Bankdarlehen eine GmbH gekauft und liest nun unseren Artikel, so, wie Sie gerade. Dann wird wohl sogleich zum Handy greifen und uns anrufen. Sie ist von unserem Gestaltungsmodell begeistert und setzt es mit uns zusammen um. Dazu gründet sie zunächst eine Holding-GmbH, wobei sie die operative GmbH bei der Gründung als Sacheinlage in die Holding-GmbH einbringt. Sie überträgt dabei auch die Verbindlichkeiten aus dem Bankdarlehen auf die Holdinggesellschaft. Da damit die Tilgung beschleunigt wird, dürfte auch die Bank diesem Schritt zustimmen. Anschließend schließen die Holding und ihre Tochtergesellschaft den Gewinnabführungsvertrag und versteuern den GmbH-Gewinn nun gemeinsam. Und schon hat sie das Ziel erreicht, denn nun bleibt mehr Geld zur Tilgung des Darlehens übrig.
Unser Video: steueroptimierter GmbH-Kauf per Share Deal
In diesem Video erklären wir, wie auch ein GmbH-Kauf per Share Deal durch eine Holding steueroptimiert werden kann.
5. GmbH-Kauf nachträglich steueroptimieren – Fazit
So einfach können manchmal Steueroptimierungen sein. Dazu muss man aber ergänzend sagen, dass dieses Beispiel eine Idealsituation darstellt. Weil das reale Leben aber viele Variationen kennt, ist der Rat einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters dennoch geboten. Nutzen also auch Sie unsere Expertise, rufen Sie uns jetzt an.
Noch ein Hinweis: Diese nachträgliche Steueroptimierung zum GmbH-Kauf ist logischerweise tendenziell dann am sinnvollsten, wenn der private Kauf erst kürzlich erfolgte. Wer hingegen nur noch wenige Jahre bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens braucht, wird kaum einen nachträglichen Vorteil aus dieser Gestaltung ziehen können. Dennoch kann man darüber nachdenken, denn die Steuervorteile dieser Holdingstruktur kann man ja vielleicht auch noch danach nutzen.
Steuerberater für steueroptimierte Unternehmenserwerbe
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Beim Kauf von Unternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
GmbH
- Beratung zur optimalen Besteuerung im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens
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Unternehmenskauf
- Detaillierte Due Diligence Prüfung
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Lehrauftrag für Unternehmensteuerrecht
Unsere besonderen Expertisen für Unternehmensteuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (3) Unternehmenskauf und -verkauf“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung (Hinweis zur Optimierung der Akquisitionsstruktur auf Folie 14 ff.):










