Bewertung beim Unternehmensverkauf: 3 Methoden
Beim Unternehmensverkauf gewinnt die Bewertung des zu verkaufenden Unternehmens erhebliche Bedeutung. Drei Bewertungsmethoden sind hierbei anerkannt, führen aber mitunter auch zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Das steuerrechtlich begründete vereinfachte Ertragswertverfahren ist das simpelste der drei Alternativen. Ein weiteres Bewertungskonzept stellt die EBIT-Multiple-Methode dar, deren Ausgangsgröße die betriebswirtschaftliche Kenngröße EBIT darstellt. Die dritte Methode, das IDW S1-Verfahren, ist an internationale Standards angelehnt. Sie arbeitet am weitesten vorausschauend und berücksichtigt auch eine Abzinsung zukünftiger Gewinne, ist aber auch die komplexeste Bewertungsmethode.
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In diesem Video erklären wir, welche drei Bewertungsmethoden im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf sinnvoll erscheinen.
Inhaltsverzeichnis
1. Bewertung beim Unternehmensverkauf – Einleitung
Beim Unternehmensverkauf kommt es auf viele Aspekte an, darunter insbesondere auf die Bewertung des Unternehmenswerts. Schließlich möchte man ja wissen, welcher Verkaufspreis angemessen und realistisch ist. Das wollen sowohl die veräußernden Eigentümer als auch potentielle Erwerber wissen. Doch wie genau geht man dabei vor? Gibt es vielleicht sogar Alternativmethoden, mit denen man bedarfsgerechte Bewertungen vornehmen kann? Schließlich sind Unternehmen von ihrer Struktur und Tätigkeit her meist dermaßen unterschiedlich, dass man mit einer strikten Methode keinen verlässlichen Unternehmenswert zu ermitteln erwarten darf. Also: wie geht man mit der Bewertung beim Unternehmensverkauf vor?
2. 3 Methoden zur Bewertung beim Unternehmensverkauf
Prinzipiell existieren in Deutschland drei anerkannte Verfahren zur Unternehmensbewertung. Sie sind somit auch für eine Bewertung beim Unternehmensverkauf zulässig. Die steuerrechtlich bevorzugte Variante ist sicherlich das vereinfachte Ertragswertverfahren. Finanzbehörden richten sich insbesondere nach dieser Methode, weil sie im Bewertungsrecht so normiert ist. Dann gibt es als zweite Möglichkeit die Bewertung nach der sogenannten Multiplikatormethode, die wegen der Bewertung des EBIT mit einem Faktor als EBIT-Multiple-Unternehmensbewertung bekannt ist. EBIT ist dabei die international geläufige Abkürzung für earnings before interests and taxes, also praktisch dem Bruttoreingewinn. Und als dritte Methode kann eine Bewertung nach IDW S1 beim Unternehmensverkauf Anwendung finden. Diese Methode verwenden insbesondere Wirtschaftsprüfer, weil sie nach dem international geläufigen IDW S1-Bewertungsstandard erfolgt.
In diesem Artikel gehen wir nun Kapitel für Kapitel auf die einzelnen Berechnungsmethoden ein, die man zur Unternehmensbewertung verwenden kann. Wir weisen auch darauf hin, welche Methode tendenziell zu welchem Ergebnis führen kann. Denn so viel sei bereits verraten: die Methoden liefern abweichende Werte. Je nachdem, ob eher eine hohe oder eine niedrigere Bewertung gewünscht wird, kann sich nämlich die eine oder andere Bewertungsmethode als sinnvollerer Ansatz erweisen.

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3. Bewertung beim Unternehmensverkauf: vereinfachtes Ertragswertverfahren
Die unter Steuerrechtlern bekannteste Methode zur Unternehmensbewertung ist, wie bereits angedeutet, das vereinfachte Ertragswertverfahren. Es ist in § 200 BewG genauer geregelt. Oft wird hierzu auch § 199 BewG angeführt, doch handelt es sich bei dieser Norm lediglich um den Hinweis, wann das vereinfachte Ertragswertverfahren für steuerliche Zwecke Anwendung finden soll. Außerdem haben auch die §§ 201 bis 203 BewG in diesem Zusammenhang Bedeutung.
3.1. Methodik der Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren
Beim vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt man zunächst den Gewinn nach Steuern für die letzten drei Jahre vor dem Bewertungsstichtag. Sollte sich im laufenden Jahr, in dem der Bewertungsstichtag liegt, bereits abzeichnen, dass der Gewinn relevanter ausfällt als derjenige von vor drei Jahren, dann nimmt man stattdessen das aktuelle Ergebnis. Daraus bildet man einen Durchschnittswert, wobei man aber einige Punkte beachten muss. Schließlich schreibt § 199 BewG vor, dass das vereinfachte Ertragswertverfahren nur dann Anwendung finden soll, wenn sich daraus keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse ergeben. Dies gilt zumindest für steuerliche Bewertungszwecke. Außerdem soll es sich um eine Bewertung der in Zukunft nachhaltig erzielbaren Ergebnisse handeln. Muss man etwa davon ausgehen, dass sich in Zukunft das nachhaltig erzielbare Ergebnis gravierend von dem unterscheiden wird, dass über den Durchschnittswert berechnet wurde, ist diese Methode ungeeignet, um eine zuverlässige Bewertung beim Unternehmenskauf zu leisten.
Kann man eine solche Abweichung jedoch vertretbar ausschließen, multipliziert man nach § 200 Absatz 1 BewG den Durchschnittswert mit dem in § 203 Absatz 1 BewG vorgegebenen Multiplikator von 13,75. Daraus ergibt sich dann der Unternehmenswert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Bei einem Unternehmen, das konstant jährliche Gewinne von EUR 500.000 erzielt, kommt man also auf einen Unternehmenswert von EUR 6.875.000.
3.2. Vorteile des vereinfachten Ertragswertverfahrens
Dabei handelt es sich aber in den meisten Fällen um einen Unternehmenswert, der relativ hoch ausfällt. Möchte man also einen Unternehmenswert recht hoch ansetzen, wie etwa bei einem Verkauf des eigenen Unternehmens, dann ist dies wohl die bevorzugte Bewertungsmethode. Außerdem hat das vereinfachte Ertragswertverfahren unter allen zulässigen Bewertungsmethoden den Vorteil, der einfachsten Berechnungsvorschrift zu folgen. Sie ist somit etwa auch durch Steuerberatungskanzleien recht leicht und zuverlässig zu ermitteln.

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4. Bewertung beim Unternehmensverkauf: EBIT-Multiple
Die Bewertung von Firmen beim Unternehmensverkauf mittels EBIT-Multiple ist eine deutlich realistischere Bewertungsmethode. Grundlage der Bewertung ist zunächst das nachhaltige, um Steuern und Zinsen sowie um einen fiktiven oder realen Unternehmerlohn bereinigte Unternehmensergebnis. Darauf wendet man einen Faktor als Multiplikator an. Der Faktor richtet sich dabei nach unterschiedlichen Kriterien, die mit den Erwartungen an die weitere unternehmerische Entwicklung korrespondieren. Hohe Multiplikatoren finden beispielsweise bei innovativen Unternehmen oder Startups Anwendung. Entsprechend hoch sind dann oft die Summen, die Investoren in solche Unternehmen investieren, weil sie sich in Zukunft entsprechend hohe Dividenden oder Gewinne beim Verkauf ihrer Anteile versprechen.
Außerdem richten sich die Faktoren in erster Linie an börsennotierten Unternehmen aus, die einen deutlich sicheren finanzwirtschaftlichen Stand haben als kleine und mittlere Unternehmen (die sogenannten KMU). Daher sollte man gerade in letzteren Fällen mit dem Ansatz prestigeträchtiger Faktoren sehr vorsichtig sein. Ein Faktor zwischen 10 und 20 ist jedenfalls nur bei erfolgreichen Ausnahmeunternehmen realistisch vertretbar. Bei einem KMU ist hingegen ein Faktor von vier bis sechs bereits ein sehr guter Wert.
Der Faktor wird aber auch noch von vielen anderen, ganz individuell mit dem zu bewertenden Unternehmen zusammenhängenden Kriterien bestimmt. Dazu zählen unter anderem die Branche, in dem ein Unternehmen tätig ist und deren prognostizierte Entwicklung. Dies hängt wiederum mit der Marktsituation zusammen, dort insbesondere mit der Konkurrenz.
Jedenfalls führt die Bewertung beim Unternehmensverkauf mittels EBIT-Multiple in aller Regel zu einem niedrigeren Unternehmenswert als das vereinfachte Ertragswertverfahren. Wenn es also um einen möglichst hohen Unternehmenswert geht, stellt der EBIT-Multiple nur bedingt eine geeignete Wahl dar. Allerdings muss man dabei beachten, dass der EBIT-Multiple dennoch zu objektiveren Unternehmenswerten führt, weil hierbei viele, beim Unternehmensverkauf wichtige, wertbeeinflussende Merkmale berücksichtigt werden.
Speziell für Studenten: vereinfachtes Ertragswertverfahren
In diesem Video erklären wir, wie die Bewertung mittels vereinfachtem Ertragswertverfahren erfolgt.
5. Bewertung beim Unternehmensverkauf: das IDW S1-Verfahren
Etwas komplexer als das vereinfachte Ertragswertverfahren und das EBIT-Multiple-Verfahren ist die Berechnung des Unternehmenswerts auf Basis des sogenannten IDW S1-Verfahrens. Diese Methode unterscheidet sich in einem fundamentalen Punkt von den zuvor erläuterten Methoden zur Bewertung von Unternehmen beim Unternehmensverkauf. Denn beim IDW S1-Verfahren findet sowohl die prognostizierbare Entwicklung des Unternehmens Berücksichtigung als auch eine Abzinsung der erwarteten Gewinne. Dabei ist auch der Zeitraum von mehr als drei Jahren bemerkenswert, über den man durch Anwendung des IDW S1-Verfahrens diese Prognose erstellt.
5.1. Bestimmung des Zinssatzes zur Abzinsung
Basis für die Bewertung nach IDW S1 ist der Gewinn nach Steuern. Außerdem findet die Abzinsung zukünftig erwarteter Gewinne nach den Vorschriften des BGB über den Basiszinssatz statt. Im Juli 2025 legte die Bundesbank den Basiszinssatz zu 1,27 % fest (zuvor waren es noch 2,27%). Allerdings unterliegt der Basiszinssatz bei der weiteren Bewertung nach IDW S1 einer Anpassung über einen Risikozinssatz, den man zum Basiszinssatz hinzuaddiert. Realistisch ist hierbei ein Prozentsatz von 7 %. Doch auch der Risikozinssatz ist über einen Beta-Faktor variabel. Damit kann man auf individuelle Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem zu bewertenden Unternehmen reagieren. Kurzum, eine Abzinsung zu einem Zinssatz von etwa 10 % ist ein durchaus realistischer Wert.
5.2. Abzinsung projizierter Gewinne
Nun zinst man den im ersten Jahr nach dem Bewertungsstichtag erwarteten Gewinn mit dem nach obiger Methodik errechneten Zinssatz ab. Das wiederholt man dann auch für die beiden darauffolgenden Jahre. Als nächstes geht man einen Schritt weiter und führt eine Abzinsung auf die ab dem vierten Jahr ewig in die Zukunft fortgeführte Gewinnprojektion durch. Dazu vervielfältigt man den im vierten Jahr erwarteten Gewinn mit dem Hundertfachen des Zinssatzes. Bei einem Gewinn von EUR 500.000 und einem Zinssatz von 10 % wären dies beispielsweise EUR 5 Millionen (EUR 500.000 x 10 % x 100 = EUR 5.000.000). Auch dieses Berechnungsergebnis zinst man dann ab. Anschließende addiert man die Ergebnisse der vier Jahre und erhält auf diese Weise den Wert, den man beim Unternehmensverkauf mittels Bewertung nach dem IDW S1-Verfahren ansetzen kann.
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In diesem Video erklären wir, wie die Bewertung nach dem weithin anerkannten IDW S1-Verfahren erfolgt und welche Vorteile es bietet.
6. Unternehmensbewertung zum Unternehmensverkauf – Fazit
Wir haben Ihnen drei recht unterschiedliche Methoden zur Bewertung von Unternehmen beim Unternehmensverkauf vorgestellt. Dabei ist das vereinfachte Ertragswertverfahren die wohl einfachste Methode. Sie liefert außerdem einen relativ hohen Unternehmenswert. Dies klingt naheliegend, weil dem Fiskus bei der Besteuerung von Unternehmenstransaktionen selbstverständlich ein möglichst hoher Gewinn gelegen kommt. Aber auch Unternehmer, die ihr Unternehmen verkaufen möchten, dürfen sich über derartige Bewertungen freuen.
Allerdings ist das vereinfachte Ertragswertverfahren gleichzeitig auch eine Bewertungsmethode, die im Prinzip keine individuellen Charakteristika von Unternehmen berücksichtigt. Beim EBIT-Multiple- und dem IDW S1-Verfahren ist das hingegen der Fall. Darum dürfte eine dieser beiden Berechnungsmethoden zu einer realistischeren Bewertungen beim Unternehmensverkauf führen. Von diesen beiden Verfahren ist die Bewertung nach IDW S1 allerdings die deutlich aufwendigere Methode. Da sie in der Regel insbesondere von Wirtschaftsprüfern durchgeführt wird und diese in ihren Gutachten auf viele Faktoren eingehen müssen, ist die Beauftragung eines solchen Gutachtens, im Vergleich zu den anderen beiden Bewertungsmethoden, gleichzeitig mit dem höchsten Aufwand verbunden. Einen Vorteil hat das IDW S1-Verfahren allerdings gegenüber den beiden anderen Bewertungsmethoden. Es ist nämlich das von den Finanzgerichten angesehenste Verfahren.
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