Holding mit EUR 12.500 gründen!

Optimierung der eigenen Steuerlast

Holding mit EUR 12.500 gründen? Na klar!

Eine Holding-Struktur bringt insbesondere aus steuerlicher Sicht viele Vorteile mit sich. Gerade für Unternehmer ist die Gründung zweier GmbHs daher zu empfehlen, gleichzeitig aber mit rund EUR 55.000 an Kosten verbunden. Denn für beide Gesellschaften ist dem Grunde nach ein Stammkapital von jeweils EUR 25.000 notwendig. Wir zeigen Ihnen heute, wie Sie Ihre Holding mit EUR 12.500 gründen können – und das ohne den sprichwörtlichen Haken!

Unser Video:
Holding mit EUR 12.500 gründen

In diesem Video erklären wir, wie Sie Ihre Holding-Struktur mit nur EUR 12.500 anstelle der vermeitnlich notwendigen EUR 50.000 aufbauen!

1. Aufbau und Zweck der Holding-Struktur

Die Holding gehört zu den am weitesten verbreiteten, steuerlich optimierten Unternehmensstrukturen in Deutschland. Sie besteht aus zwei Kapitalgesellschaften, in der Regel GmbHs. Eine der beiden, nennen wir sie A-GmbH, führt das operative Geschäft aus. Die zweite Gesellschaft, B-GmbH, ist mit 100 % an der A-GmbH beteiligt. Ihnen als Privatperson gehören alle Anteile an der B-Gesellschaft, sodass sich im Ergebnis beide GmbHs in Ihrem Besitz befinden.

Der wesentliche Vorteil besteht nun darin, dass die Holding-GmbH

  • Gewinnausschüttungen des operativen Unternehmens mit maximal 1,5 % versteuern muss,
  • die operative Gesellschaft nahezu steuerfrei verkaufen kann und
  • über ein vom operativen Geschäft getrenntes Vermögen verfügt und damit nur eingeschränkt (in Höhe des Stammkapitals) haftet.

Regelmäßig liegt die Steuerlast der Holding sogar bei lediglich 0,75 %, weil Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften von der Gewerbesteuer befreit sind, wenn die Beteiligung mindestens 15 % beträgt (§ 9 Nummer 2a Satz 1 GewStG).

Fachberatung für
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2. Holding mit EUR 12.500 gründen: So gehen Sie vor!

Die klassische Holding-Struktur besteht aus zwei Kapitalgesellschaften, in der Regel GmbHs. Für deren Gründung sind jeweils EUR 25.000 Stammkapital erforderlich (§ 5 Absatz 1 GmbHG). Rechnerisch ergibt sich damit ein Gesamt-Stammkapital von EUR 50.000, das vor der Anmeldung beider Gesellschaften einzuzahlen ist. Die Höhe des Grund- oder Stammkapitals gibt an, bis zu welchem Betrag die Gesellschafterin oder der Gesellschafter persönlich für Schulden der GmbH haftet.

Spätestens im Insolvenzfall muss also die gesamte Stammeinlage geleistet werden. Bei Gründung und Eintragung der GmbH reicht es allerdings aus, wenn die Gesellschafter lediglich die Hälfte des Stammkapitals (EUR 12.500) einzahlen (§ 7 Absatz 2 Satz 2 GmbHG).

Kombinieren wir dieses Wissen nun geschickt, können wir unsere gewünschte Holding-Struktur in dieser Reihenfolge aufbauen:

  • Im ersten Schritt erfolgt die Gründung der Holding-GmbH. Hierzu legen Sie (gegebenenfalls gemeinsam mit weiteren Gesellschaftern) EUR 12.500 ein
  • Nach der notariellen Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH „voll“ geschäftsfähig. Sie kann nun Rechtsgeschäfte, zu denen auch die Gründung von Tochtergesellschaften gehört, abschließen
  • Nun gründen Sie als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer der Holding die operative GmbH. Hierzu nutzen Sie das in der Holding liegende Kapital von EUR 12.500

Im Ergebnis sind Sie an der Holding zu 100 % beteiligt. Da die Anteile an der operativen GmbH wiederum im Alleineigentum der Holding-GmbH stehen, gehören Ihnen im Ergebnis beide Gesellschaften.

Im Grundsatz wäre es ebenfalls möglich, zunächst die operative Gesellschaft und anschließend die Holding zu gründen. Hierzu ist allerdings mitunter ein Anteilstausch nach § 21 Absatz 1 UmwStG notwendig, um die gewünschte Struktur herzustellen. Ein solcher Vorgang zieht eine siebenjährige Sperrfrist, innerhalb derer Sie die eingebrachten Anteile an der operativen Gesellschaft nicht veräußern dürfen, nach sich (§ 22 Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 UmwStG).

Steuerberater für Holding-Strukturen

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung im Unternehmensteuerrecht und auf Holding-Strukturen spezialisiert. Dabei schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  3. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen)
  4. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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