Unternehmensverkauf

vertragliche Regelungen mit großen Folgen

Vertragliche Modalitäten beim Unternehmensverkauf

Beim Unternehmensverkauf stehen neben der Frage nach der angemessenen Höhe des Kaufpreises oder der Art des Verkaufs, als Share Deal oder als Asset Deal, noch viele weitere Details auf der Agenda der Käufer. Dem hingegen interessiert Verkäufer meist nur die Höhe des Kaufpreises sowie die möglichst vorteilhafte Besteuerung des daraus resultierenden Gewinns. Dabei können vertragliche Modalitäten zum Unternehmensverkauf sowohl weitreichende Auswirkungen auf den tatsächlich auszuzahlenden Kaufpreis haben als auch auf die Übernahme von Garantien, Gewährleistungsrechten und persönlichen Haftungsrisiken durch den Verkäufer. Schließlich ist es im Interesse des Käufers möglichst viele Risiken, die mit dem Unternehmensverkauf einhergehen, auf den Verkäufer zu übertragen. Aber auch eine meist zeitlich limitierte Unterstützung des Unternehmens durch den Verkäufer im Rahmen von Bleibeklauseln sind denkbare vertragliche Modalitäten bei einem Unternehmensverkauf. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die zukünftigen Geschicke des Unternehmens von der Expertise des Verkäufers im wesentlichen Maß abhängen.

poster

Unser Video: Vertragliche Bestimmungen zum Unternehmensverkauf

In diesem Video erklären wir, welche Elemente hierbei relevant sind.

Inhaltsverzeichnis


1. Vertragliche Modalitäten beim Unternehmensverkauf – Einleitung

Für viele Unternehmer ist der Verkauf ihres Unternehmens ein bedeutender Einschnitt in ihrem Leben. Dies gilt ganz besonders dann, wenn sie ihr Unternehmen selbst gegründet und aufgebaut haben. Auf den ersten Blick mögen Gründer von Startups dabei ein wenig entspannter wirken, weil sie den Exit ohnehin von Anfang an angepeilt haben. Außerdem tritt durch die Aufnahme von Investoren ohnehin eine Verwässerung der eigenen Anteile statt, sodass hierbei ihr Wert relativ zur Situation zum Zeitpunkt der Gründung absinkt. Doch selbst da ist die Bindung an das Unternehmen, das man mit viel eigenem Fleiß und Mut durch die Fahrwasser geschäftlicher Tätigkeiten zum wirtschaftlichen Erfolg navigierte, oft beträchtlich.

Sei es drum, nun soll das Unternehmen den Eigentümer wechseln. Einen potentiellen Käufer zu finden, der mit dem angepeilten Kaufpreis einverstanden ist, mag kurz oder lang dauern, wir wollen davon ausgehen, dass dies, wie in den meisten Fällen, tatsächlich gelingt. Wer aber das erste Mal in seinem Leben vor dem Verkauf des eigenen Unternehmens steht, der sieht sich bei den Verkaufsverhandlungen oft einer immensen Anzahl an Anforderungen der Käufer gegenüber. Selbstverständlich möchten Käufer diese unvorhergesehenen Bedingungen in eine vertragliche Verschalung zementieren. Kein Wunder also, wenn ein solcher unerfahrener Verkäufer hierbei mehr als nur ein paar Risiken vermuten sollte. Denn solche vertragliche Modalitäten beim Unternehmensverkauf können weitreichende Folgen induzieren.

2. Darum sind vertragliche Modalitäten beim Unternehmensverkauf wichtig

Dabei muss man aber auch die Käuferseite bei einem Unternehmensverkauf schützend betrachten. Selbstverständlich hat auch ein Käufer gewissen Risiken beim Unternehmenskauf vorzubeugen. Ergo müssen diese Bestandteil des Unternehmenskaufvertrags werden. Je präziser nun die Ausgestaltung der Forderungen der Käufer an die Verkäufer im Kaufvertrag erfolgt, desto geringer ist das Risiko, dass es bei einem eventuellen Rechtsstreit zu unerwünschten Überraschungen kommt. Dass die Käufer dabei in erster Linie die eigenen Vorteile in den Unternehmenskaufvertrag einfließen lassen möchten, ist dabei mehr als verständlich.

image

Haben Sie Fragen zu Share Deal und Asset Deal?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Wer gibt vertragliche Modalitäten beim Unternehmensverkauf vor?

Somit sind es insbesondere die Unternehmenskäufer, die vertragliche Modalitäten zum Unternehmensverkauf vorgeben. Denn den zumal unerfahrenen Verkäufer dürfte in erster Linie nur der Kaufpreis interessieren. Doch auch andere Gründe spielen in diesem Ungleichgewicht oftmals eine bedeutende Rolle.

Weil in aller Regel größere Unternehmen kleinere übernehmen, die Übernahme des Getränkelieferservices Flaschenpost mag hier als Beispiel dienen, verfügen sie meist über die entsprechend größere Erfahrung in dieser Hinsicht. Sind die kaufenden Unternehmen von einer bestimmten Größe, dann verfügen sie möglicherweise auch über eigene Abteilungen, die sich ausschließlich mit Mergers & Acquisitions beschäftigen. Kein Wunder also, wenn sie sich in Punkto Ausarbeitung von Unternehmenskaufverträgen fachlich weit jenseits des Erfahrungshorizonts eines einfachen Unternehmers bewegen. Sie sind es dann auch, die bei erfolgreichem Abschluss einer Due Diligence Prüfung den Unternehmensverkauf maßgebend steuern. Daher fließen vertragliche Modalitäten häufig primär von Seite der Unternehmenskäufer in den Kaufvertrag ein.

Würde ein Verkäufer einen ebenso umfassenden Horizont im Hinblick auf mögliche Eventualitäten haben, die bei seinem Unternehmensverkauf auftreten können, dann würden im Allgemeinen wohl auch deutlich mehr Forderungen, die die Interessen eines Verkäufers schützen sollen, in einen Kaufvertrag einfließen. Doch die Realität hierzu sieht anders aus. Zumindest bietet der Vorschlag des Käufers zum Unternehmenskaufvertrag dem Verkäufer eine Gelegenheit, um sowohl über die Angemessenheit der Vorstellungen des Käufers als auch über die möglicherweise eigenen fehlenden nachzudenken. Eine vorschnelle Unterschrift unter den ersten Entwurf zum Kaufvertrag ist jedenfalls nur selten eine gute Entscheidung. Denn letzten Endes kommt es auf die vertraglichen Modalitäten zur Umsetzung eines Unternehmenskaufs an, weniger auf ein oft trügerisches Bauchgefühl (oder vielmehr seinem Fehlen). Dabei geht es weder um die Vermeidung einer arglistigen Täuschung noch um übermäßig kritische Zweifel, ob ein Unternehmensverkauf an sich sinnvoll ist. Zumindest sollte bis zu diesem Zeitpunkt letztgenannter Punkt eindeutig geklärt sein.

image

Fachberatung zum Unternehmensverkauf?

Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Rufen Sie uns gerne an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail:

4. Die wichtigsten vertraglichen Modalitäten beim Unternehmensverkauf

Gehen wir nun ins Detail und betrachten, welche vertraglichen Modalitäten beim Unternehmenskauf auf einen Verkäufer zukommen könnten. Dabei handelt es sich um eine Auswahl der bedeutendsten Regelungen, die in einer solchen Situation typischerweise aufkommen können.

4.1. Modalitäten zur Zahlung des Kaufpreises

Schon der erste Punkt dürfte manche Verkäufer überraschen. Denn Käufer haben oftmals ein Interesse daran, den Zeitpunkt sowie den Umfang der Zahlung des Kaufpreises zu gestalten. Einerseits verbessern sie dadurch ihre Liquidität, weil sie etwa durch einen Zahlungsaufschub bei Kreditgebern bessere Konditionen erzielen können. Andererseits genießen sie dadurch selber ebenfalls größere finanzielle Freiheiten. Selbstverständlich haben vertragliche Modalitäten beim Unternehmensverkauf hinsichtlich des Zahlungsumfangs und Zahlungszeitpunkts für Käufer auch einen direkten Bezug zum Kaufvorgang. Denn sollte aus anderen vertraglich festgelegten Rechtsgeschäften eine Auseinandersetzung entstehen, dann steht man in den Verhandlungen besser da, wenn man den Kaufpreis vorerst noch zurückgehalten hat. Auch dies würde der Liquidität des Käufers nutzen. Außerdem erscheint das Zurückhalten der Zahlung auch dann sinnvoll, wenn Betriebsprüfungen des Finanzamts noch ausstehen und somit unbekannt ist, inwiefern eventuelle steuerliche Nachzahlungen nachträglich Auswirkungen auf den ursprünglich ausgehandelten Kaufpreis nehmen könnten.

4.2. Übernahme von Garantien und Gewährleistungen

Damit kommen wir bereits zum zweiten Aspekt, nämlich der Übernahme von Garantien, Gewährleistungen sowie einer privaten Haftung durch den Verkäufer. Denn für bestimmte Risiken, die insbesondere kurz nach der Übertragung des Unternehmens auf den Käufer entstehen können, dürfte der Käufer ein Interesse haben, dass der Verkäufer diese trägt. So ist zum Beispiel eine steuerliche Nachzahlung aufgrund einer betrieblichen Außenprüfung durch das Finanzamt auch durch eine Zahlungsverpflichtung seitens des Verkäufers abwendbar. Aber auch Garantien, dass Geschäfte, die unter der Geschäftsführung des Verkäufers mit Kunden oder Lieferanten abgeschlossen wurden, insbesondere solche, die für das Unternehmen wesentlich sind, auch tatsächlich erfüllt werden, können Gegenstand von vertraglichen Modalitäten beim Unternehmensverkauf sein.

Andererseits fordern Käufer häufig, dass Verkäufer die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags bestehende Eigenkapitalquote garantieren. Aber auch über den Veräußerungszeitpunkt hinaus können Garantien zur Eigenkapitalquote als vertragliche Modalitäten den Unternehmensverkauf beeinflussen. Dabei stellt dies ein erhebliches Risiko für der Verkäufer dar, denn der Käufer könnte hierbei durch geschickte Geschäftsführung die Eigenkapitalquote derart manipulieren, dass der Kaufpreis letzten Endes vertragskonform wesentlich zusammenschrumpft. In einem solchen Fall könnte der Käufer einen Großteil des Kaufpreises unfairerweise ganz legal zurückfordern.

4.3. Bleibeklauseln für Gesellschafter-Geschäftsführer

Ein weiteres Instrument, mit dem Käufer auf den Kaufvorgang Einfluss nehmen können, bindet den Verkäufer auch über den Unternehmensverkauf hinaus in das Unternehmen ein. Denn in manchen Fällen ist ein Verbleib des Verkäufers für das Unternehmen mehr als nur sinnvoll. Wenn nämlich das Unternehmen maßgeblich auf dem Wissen sowie dem Know-how des Gründers basiert, dann ist ein zukünftiges Auskommen ohne seine Expertise kaum denkbar. Darum enthalten vertragliche Modalitäten zum Unternehmensverkauf gelegentlich Bleibeklauseln, die auf unterschiedliche Art und Weise eine fortgesetzte Mitwirkung des Verkäufers regeln. Beispielsweise kann dies im Rahmen eines Beratervertrags oder eines zeitlich befristeten Arbeitsvertrags erfolgen. Kein Wunder also, dass diese Regelung oft beim Exit von innovativen Startups Anwendung findet. Doch hat dies auch den Vorteil, dass das neue Management eine bessere Einarbeitung und Eingliederung in das erworbene Unternehmen erhält.

4.4. Haftungsübernahme des Verkäufers für frühere Kredite

Vertragliche Modalitäten zum Unternehmenskauf können auch in Bezug auf die Übernahme des Haftungsrisikos bei zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestehenden Krediten vorliegen. So liegt auch hier ein Interesse des Käufers vor, dieses Risiko vertraglich zu minimieren. Also trägt der Käufer oft den Wunsch an den Verkäufer heran, für dieses Risiko eine persönliche Haftung zu übernehmen. Übrigens gilt dies auch dann, wenn der Verkäufer eine Holding ist. Dann trifft der Wunsch der Übernahme des Haftungsrisikos den mittelbaren oder unmittelbaren Gesellschafter der Holding. Auch hier ist es sinnvoll darüber nachzudenken, ob dies ein akzeptables Risiko darstellt oder, ob dadurch eine missbräuchliche Anwendung der Regelungen des Kaufvertrags möglich erscheint.

poster

Für Sie ebenfalls interessant: Startup gründen & verkaufen

In diesem Video erklären wir im Interview mit Steffi Zacharzowsky, wie ein Startup zu einem erfolgreichen Exit findet.

5. Vertragliche Modalitäten beim Unternehmensverkauf – Fazit

Also können wir verallgemeinernd feststellen, dass vertragliche Modalitäten beim Unternehmensverkauf oft wesentliche Implikationen enthalten, die den Verkäufer treffen. Darauf sollten Verkäufer am besten gleich zu Beginn der Verkaufsverhandlungen vorbereitet sein. Schließlich stehen unter den Forderungen der potentiellen Käufer manchmal mehr, als nur durchaus nachvollziehbare Gründe zur Vermeidung etwaiger Käuferrisiken. Dabei ist es schon allein deshalb vorteilhaft, eine im Bereich Mergers & Acquisitions erfahrene Begleitung bei den Verkaufsverhandlungen an der Seite zu haben, weil man dadurch ein besseres Verständnis für die juristisch einwandfreie Ausformulierung der oft sehr umfangreichen Unternehmenskaufverträge entwickelt. Daher ist in vielen Fällen eine Beratung zum Unternehmensverkauf unverzichtbar.

Wenn also auch Sie auf die hochprofessionelle Unterstützung eines Beraters zum Unternehmensverkauf zugreifen möchten, dann stehen wir Ihnen als Steuerberatungskanzlei gerne zur Verfügung. Wir begleiten regelmäßig Unternehmensverkäufe und prüfen, ob vertragliche Modalitäten zum Unternehmensverkauf für die Verkäufer sinnvoll und akzeptabel oder entsprechend abwandelbar sind. Denn nur wenn Sie auch die zum Teil sehr mannigfachen Details eines Unternehmenskaufvertrags zu durchleuchten und zu verstehen vermögen, sind Sie in der Lage, vernünftige Entscheidungen zu treffen. Andernfalls mag ein anfangs anscheinend verlockender Kaufpreis unter Umständen unschöne Überraschungen im Schlepptau nach sich zu ziehen. Davor möchten wir Sie mit unserem exzellenten Service bewahren. Deshalb folgen Sie nun unserer Aufforderung und rufen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen das Projekt Unternehmensverkauf erfolgreich abzuschließen.


Steuerberater für den Unternehmensverkauf

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensverkauf spezialisiert. Bei der Begleitung ihres Unternehmensverkaufs schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Unternehmensverkauf

  1. Unterstützung im Bereich Mergers & Acquisitions
  2. spezialisierte Steuerberatung für Startups
  3. Beratung beim Verkauf einer GmbH oder GmbH & Co. KG
  4. Tipps zur Nutzung von Verlustvorträgen
  5. Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwälte (insbesondere im Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

Standort<br>Köln Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

Standort<br>Düsseldorf Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Frankfurt

Standort<br>Frankfurt Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Bonn

Standort<br>Bonn Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Dubai

Standort<br>Dubai Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

Telefon-/ Videokonferenz Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Lehrauftrag für Steuergestaltung 

Unsere besonderen Expertisen für Unternehmenskauf und -verkauf werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (3) Unternehmenskauf und – verkauf“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: