Video: Warum die DOPPELTE HOLDING die beste Rechtsform ist!
Viele Berater empfehlen die Gründung einer Holdinggesellschaft. Man nimmt dann in aller Regel eine Holding GmbH. Das ist eine gute Sache. Das spart Steuern. Aber noch besser geht es mit einer doppelstöckigen Holding-Struktur, indem Sie erst eine GmbH & Co. KG als Holding gründen und danach zusätzlich noch eine Holding GmbH gründen. Das hat nämlich 6 wesentliche Vorteile. Erstens, erhebliche Vorteile bei der Betriebsprüfung. Zweitens, Dividenden und Veräußerungsgewinne sind zu 95% steuerfrei. Drittens, Gewinne und Verluste von allen Gesellschaften können perfekt miteinander verrechnet werden. Sie können sogar operative Gewinne der Gesellschaften mit privaten Verlusten verrechnen. Viertens, bei einem Wegzug der Privatperson ins Ausland können wir die Wegzugsteuer vermeiden. Fünftens, Anstatt 50% Steuern im internationalen Steuerrecht zu zahlen, können wir die Steuerlast auf 25% reduzieren. Und wir können Gewinne aus einer Gesellschaft mit 30% Steuern absaugen und sie in einer anderen Immobiliengesellschaft mit nur 15% versteuern. Wenn Sie das interessiert, dann schauen Sie sich bitte dieses Video einmal an!

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1. Einleitung zur Holding-Gesellschaft
Mein Name ist Christoph Juhn und ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Und ich habe schon einige Videos zur Holdinggesellschaft gemacht. Und heute reden wir mal über die doppelstöckige Holdinggesellschaft.
Warum doppelstöckige Holdinggesellschaft? Ich habe einen Vortrag gehalten im Jahr 2016. Das waren dann 5 Termine, sowohl für den Steuerberaterverband Köln als auch für den Steuerberaterverband Westfalen-Lippe als auch für den Steuerberaterverband in Sachsen. Bei jedem Termin waren etwa 100 bis 150 Steuerberater anwesend und wir haben einen Rechtsformvergleich vorgenommen. Ich habe den Beraterkollegen erklärt, in welchen Fällen ist eine GmbH & Co. KG besser und in welchen Fällen ist eine GmbH besser. Da kann man viel drüber philosophieren. Das waren acht Stunden Vortrag und nach siebeneinhalb Stunden hat sich dann mal heraus kristallisiert, so war der Vortrag von mir aufgebaut, dass die GmbH & Co. KG immer besser ist, wenn es um das Zusammenspiel geht mit der Besteuerung des Anteilseignern, also mit einer Privatperson. Die Kapitalgesellschaft hingegen, die war immer besser, wenn es um die Besteuerung unterhalb, im operativen Bereich geht.
Das heißt, große Dax-Unternehmen werden immer Kapitalgesellschaften als Tochtergesellschaften gründen, weil da Kapitalgesellschaften besser sind. Familienunternehmen werden eher Personengesellschaften, also GmbH & Co. KGs, gründen, weil die für die Besteuerung der Familie besser ist.
2. Gründung der Holding: GmbH vs. GmbH & Co. KG
Und wenn wir eine Holding gründen, stellt sich die Frage, gründe ich jetzt eine GmbH & Co. KG, gründe ich jetzt eine GmbH? Was ist denn Vorteil- und Nachteilhaft? Und ich zeige Ihnen jetzt, dass die beste Rechtsform ist, wenn wir zunächst eine GmbH & Co. KG gründen als Holding, dann eine GmbH als Holding gründen und erst darunter die operativen Gesellschaften. Und diesen Vortrag schauen wir uns jetzt einmal gemeinsam an. Wie sehen die Strukturen nun optisch aus?
Ich hab ihnen versprochen, wir gehen in die Präsentation rein. Ich hab hier ein bisschen gekürzt, deswegen sind wir hier schon auf Folie 2, weil ich den ganzen anderen Kram jetzt extra raus gelöscht habe.
2.1. Die Holding-Struktur: Kombination aus GmbH & Co. KG und GmbH
Das ist die perfekte Struktur. Wir sehen hier oben mehrere natürlich Personen, vielleicht eine Familie, vielleicht auch nur eine Person oder zwei Personen. Das ist egal. Die sind beteiligt an einer Holding GmbH & Co. KG. Unmittelbar unter den Privatpersonen eine Holding GmbH & Co. KG, also eine GmbH & Co. KG, die die besten Vorteile bietet. Wir kommen gleich auf sechs Vorteile, wo ich genau zeige, wofür das am besten ist. Da drunter ist dann eine Holding GmbH, die ist auch operativ nicht tätig, rein leer.
2.2. Die operativen Gesellschaften unter der Holding
Und erst darunter kommen die operativen Gesellschaften mit den Geschäftsbetrieben, der Werkbank und den angestellten Mitarbeitern. Ich nenne es hier Operation Company 1, Operation Company 2 und so weiter und so fort. Das kann nur eine operative Gesellschaft sein, es können auch beliebig viele sein.

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3. Vorteile der doppelstöckigen Holding-Struktur
3.1. Vorteil 1 der doppelstöckigen Holding: Vorteil bei Betriebsprüfungen
6 Vorteile: Vorteil eins der doppelstöckigen Holdinggesellschaft. Vorteil 1 ist kein Risiko aus Betriebsprüfungen. Was bedeutet das,? Wenn Sie eine GmbH & Co. KG haben und es kommt der Betriebsprüfer und stellt rückwirkend fest Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, dann muss man das Mehrergebnis von EUR 500.000 feststellen.
Das muss versteuert werden. Bei einer GmbH & Co. KG schlägt das Ergebnis sofort durch über den Grundlagenbescheid bis zu den Gesellschaftern, weil die Einkommenssteuer auf die Gewinne einer GmbH & Co. KG zahlt eigentlich die natürliche Person dahinter. Bei einer GmbH zahlt die Mehrsteuer die GmbH, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und nicht die Privatperson. Das heißt Vorteil, wenn wir operative Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH haben, ist das Betriebsprüfungsergebnisse nicht durchschlagen bis zu den Privatpersonen, sondern in operativen Gesellschaften nachzuversteuern sind.
3.2. Vorteil 2: Steuerbefreiung auf Dividenden und Veräußerungsgewinne
Vorteil 2 ist, Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne. Stellen Sie sich vor, die operative Gesellschaft 1 schüttet Dividenden aus.
Stellen Sie sich vor, die operative Gesellschaft 3 wird verkauft und die operative Gesellschaft 2 wird verkauft. Und in all diesen Fällen haben wir Cash in der Holding. Und wenn eine Holding GmbH Dividenden und Veräußerungsgewinne von einer anderen operativen GmbH erhält, sind die Dividenden zu 95% steuerfrei und Veräußerungsgewinne auch zu 95% steuerfrei. Ich muss nur 5% versteuern und auf 5% einen Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuersatz in der Summe von 30% ist eine Steuerbelastung von 1,5%.
3.3. Vorteil 3: Verrechnung von Gewinnen und Verlusten durch Organschaft
Vorteil 3, die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten verschiedener Gesellschaften. Stellen sich vor Operation Company 1 die macht Gewinne, die andere macht Verluste, die andere macht auch Verluste. Die Holding macht wieder Gewinne. Und eine Privatperson ganz oben, die hat negative Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung oder andere negative Einkünfte. Oder jetzt hier die Frau ist zusammenveranlagt mit ihrem Mann und ihr Ehemann macht negative Einkünfte aus irgendeinem anderen Betrieb.
Dann könnten wir ja eigentlich die Gewinne aus einer GmbH nicht verrechnen mit den Verlusten auf privater Ebene. Aber bei einer solchen Holding Struktur können wir eine Organschaft begründen. Wir hätten ja vielleicht noch Verlustvorträge. Wie dem auch sei, wir könnten eine große Organschaft um alle Gesellschaften binden. Das heißt, wir müssen Gewinnabführungsverträge abschließen und diese Gewinnabführungsverträge führen zu ganz vielen kleinen Organschaften, die sich wirtschaftlich zu einer großen Organschaft zusammen führen. Und damit können alle Gewinne und alle Verluste verrechnet werden.
Das geht so weit, dass z.B. der Gewinn der Operation Company 1 hochgeht zur Holding, Operative Gesellschaft 2. Der Verlust geht hoch ,von der dritten Gesellschaft geht der Verlust auch hoch. Wird oben bei der Holding in der Summe plus minus null verrechnet. Geht dann weiter zur GmbH & Co. KG, kann dort noch mit Verlustvorträgen verrechnet werden und von der GmbH & Co. KG geht ein Gewinn oder Verlust sogar noch weiter bis zu den Privatpersonen und kann auch dort nochmal mit Gewinn und Verlusten verrechnet werden.
Das geht nur, wenn Sie eine GmbH & Co. KG dazwischen schalten. Mit rein GmbHs geht das nicht, da bekommen Sie es nicht hoch bis auf privater Ebene.

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3.4. Vorteil 4 der doppelstöckigen Holding: Keine Wegzugsbesteuerung
Nächster Punkt ist die Wegzugsbesteuerung. Wenn ein GmbH Gesellschafter wegzieht ins Ausland, dann muss der den Unternehmenswert fiktiv versteuern, als würde er die GmbH an sich selbst verkaufen. Was die Wegzugsteuer ist, da habe ich ein Video gemacht. Diese Wegzugsteuer greift aber nur bei GmbHs.
Bei GmbH & Co. KGs greift die Wegzugsteuer nicht, da können wir die Wegzugsteuer vermeiden. Deswegen beteiligt sich die Privatperson erst einmal eine GmbH & Co. KG und diese GmbH & Co. KG beteiligt sich an einer GmbH und schon haben wir die Wegzugsteuer vermieden.
3.5. Vorteil 5: Modell zur Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung auf 25%
Fünfter Vorteil, internationale Besteuerung. Ich habe ein Modell entworfen, wie eine Gesamtsteuerlast von 50% reduzieren auf nur 25%. Ist ein sehr kompliziertes Modell, bekommen wir aber hin. Wir brauchen in Deutschland eine GmbH & Co. KG. Wir brauchen in Deutschland eine GmbH.
Beide verbinden wir über eine Organschaft und im Ausland brauchen wir eine Personengesellschaft, z. B. Operation Company 1, eine KG, in Amerika eine LLC oder was auch immer oder eine Betriebsstätte. Dann werden die Gewinne im Ausland mit der niedrigen Körperschaftssteuer versteuert mit 25% und in Deutschland saugen wir die Gewinne über die Organschaft bis hoch zur privaten Ebene, ohne in Deutschland nochmal Kapitalertragssteuer zahlen zu müssen. Hervorragendes Gestaltungsmodell im internationalen Steuerrecht, funktioniert aber nur, wenn Sie in Deutschland eine GmbH & Co. KG haben und eine GmbH und im Ausland dann eine Personengesellschaft oder eine Betriebsstätte.
3.6. Vorteil 6: Befreiung von der Gewerbesteuer für Immobilien-GmbHs
Dann Gewerbesteuer, eigentlich Zahlen bei 15% Körperschaftssteuer und 15& Gewerbesteuer. Aber reine Immobilien GmbHs zahlen quasi nur 15% Körperschaftsteuer, weil sie von der Gewerbesteuer befreit sind, was Immobiliengesellschaft sind, hab ich ein Video zu gemacht. Schauen Sie sich das einmal an, wie Immobiliengesellschaft nur 15% Körperschaftssteuer zahlen und von der Gewerbesteuer quasi befreit sind. In meinem Modell haben wir eine reine, separate Immobilien GmbH, die vermietet die kompletten Immobilien für die gesamte Unternehmensgruppe an die Operation Company 2 oder 3. Die Mieteinkünfte kann ich bei der operativen Gesellschaft 3 oder 2 komplett abziehen. Ich spare circa 30% Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und die Einkünfte muss ich aber bei der Immobiliengesellschaft nur mit 15% versteuern.
4. Fazit & Abschluss
Das waren jetzt nur 6 klassische Vorteile der doppelstöckigen Familien-Holding. Absolut spezielles Modell. Ich weiß, da gibt es noch nichts bei YouTube, dazu gibt’s auch noch nicht bei anderen öffentlichen Anbietern was dazu. Interessantes Modell. Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie gerne an. Wir beraten dazu. Wir haben einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Das heißt, wir prüfen das für Sie durch. Wir setzen das mit Ihnen auf. Wir bereiten alle Verträge vor, zusammen mit unseren Anwälten, der unabhängigen Juhn Besau Rechtsanwaltsgesellschaft.
Sie nehmen die Notartermine wahr und langfristig betreuen wir Sie bei der laufenden Steuerberatung. Das heißt, wir übernehmen für alle Gesellschaften die laufende Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung, die Abschlusserstellung und sämtliche Steuererklärungen. Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie einmal an. Anbei hier, jetzt meine Kontaktdaten. Ich freue mich auf den Beratungstermin mit Ihnen.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung im Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung von Unternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
- Steueroptmierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
- Steuervorteile der Immobilien-GmbH
- Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
- Entwicklung individueller Gestaltungsmodelle im internationalen Steuerrecht, beim Unternehmenskauf/-verkauf und bei Umstrukturierungen)
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