Steuervorteile bei Dividenden und Veräußerungen

Holding-Gesellschaft

Holding-Gesellschaft: Steuervorteile bei Dividenden und Veräußerungen

Eine Holding ist eine Unternehmensstruktur, bei der einer übergeordneten Holding-Gesellschaft lediglich eine Aufgabe zukommt, nämlich die Beteiligung an anderen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Dabei eignet sich dieses Modell hervorragend zur Vermeidung von Steuern. Denn die Besteuerung der an die Holding-Gesellschaft ausgeschütteten Dividenden und der durch Verkauf erzielten Veräußerungsgewinne kann auf bis zu 1,5 % reduziert werden. Daher empfiehlt sich eine Holding als ideale Geldanlage sowohl für die Nutzung der Gewinne als Kapital zur Reinvestition, als auch für die finanzielle Absicherung im Ruhestand.

Unser Video:
Holding GmbH

Im Video erklären wir Ihnen die steuerlichen Vorteile bei Dividenden und Veräußerungen und andere Aspekte einer klassischen Holding-Struktur.

1. Das Wesen einer Holding

Eine Holding ist eine Unternehmensstruktur, bei der die Beteiligung an einem oder mehreren operativen Unternehmen in einem speziell zu diesem Zweck gegründeten Unternehmen gehalten wird. Während also die operativen Unternehmen für Aufgaben wie zum Beispiel Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb verantwortlich sind, ist die an ihnen beteiligte Holding nur mit einer einzigen Aufgabe betraut, nämlich dem Halten und Verwalten der Beteiligungen an den operativen Unternehmen.


2. Aufbau einer typischen Holding

Die meisten Holdings sind in ihrer Unternehmensform recht einheitlich. Sie bestehen aus einem oder mehreren operativen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder, seltener, einer  Kapitalgesellschaft in alternativer Form, und einer GmbH als Holdinggesellschaft. Auch bei der Holdinggesellschaft sind alternative Kapitalgesellschaften durchaus denkbar.

Nun stellt sich die Frage, warum es in beiden Fällen von Vorteil ist eine Kapitalgesellschaft in die Holding-Struktur zu integrieren. Die Antwort hierauf ist in den Steuervorteilen begründet, die Kapitalgesellschaften im Vergleich zu Personengesellschaften für sich beanspruchen können. In einigen Ausnahmefällen kann aber auch eine Personengesellschaft oder gar eine Betriebsstätte vorteilhafter sein, als eine Kapitalgesellschaft. Doch dies nur am Rande. Richten wir nun unseren Blick auf die Steuervorteile einer Holding.


3. Die Steuervorteile einer Holding

3.1. Vorteil 1: Steuervorteile einer Holding bei Dividenden

Wovon eine Holding am häufigsten profitiert, ist die Ausschüttung von Dividenden seitens der operativen Unternehmen. Dabei ist prinzipiell davon auszugehen, dass diese Gewinne bei der Holding steuerfrei sind. Allerdings sieht das Körperschaftsteuergesetz einen pauschalen Abzug des steuerfreien Gewinns vor. Er beträgt 5 % und spiegelt den Aufwand wider, der der Holding mit dem Halten und Verwalten der Beteiligung entsteht (§ 8b Abs. 5 KStG); er ist vom Abzug ausgeschlossen. Mit anderen Worten sind 95 % der Dividenden steuerfrei und 5 % müssen dann von der Holding mit Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer versteuert werden. Da in beiden Fällen der Steuersatz etwa 15 % beträgt, liegt die tatsächliche Steuerbelastung insgesamt bei ungefähr 1,5 % der Dividenden (5 % x 15 % x 2 = 1,5 %).

Allerdings gilt seit 2013 eine Einschränkung für diese äußerst vorteilhafte Besteuerung. Dabei richtet sich die Besteuerung nach der prozentualen Höhe der Beteiligung. Wenn die Holding mit weniger als 10 % an dem ausschüttenden Unternehmen beteiligt ist, dann muss die Holding die Dividende in voller Höhe versteuern. Erst ab einer Beteiligung von mindestens 15 % kann die vorteilhafte Besteuerung in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Beträgt jedoch die Beteiligung zwischen 10 % und 15 %, dann sind Dividenden zumindest im Rahmen der Körperschaftsteuer zu 95 % steuerfrei. Bei der Gewerbesteuer liegt in diesem Fall jedoch keine Steuerersparnis vor. Dazu nochmal im Überblick:

  • bei einer Beteiligung  von mindestens 15 %: Besteuerung der Dividenden bei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu 95 % steuerfrei
  • bei einer Beteiligung zwischen 10 % und unter 15 %: Besteuerung der Dividenden bei der Körperschaftsteuer zu 95 % steuerfrei, Gewerbesteuer fällt in voller Höhe an
  • und bei einer Beteiligung unter 10 %: Besteuerung der Dividenden mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in voller Höhe

3.2. Vorteil 2: Steuervorteile einer Holding bei Veräußerungsgewinnen

Der zweite bedeutende Steuervorteil einer Holding kommt bei der Veräußerung eines operativen Unternehmens zum Tragen. Denn dann ist der Veräußerungsgewinn, unabhängig von der Höhe der Beteiligung, zu 95 % steuerfrei. Hierbei ist nämlich das selbe Prinzip anzuwenden, das auch bei der Besteuerung der Dividenden bei einer Beteiligung von mindestens 15 % zur Anwendung kommt.

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4. Wie Sie die Steuervorteile einer Holding am geschicktesten nutzen

Natürlich stellt auch eine Holdinggesellschaft nur eine Zwischenstufe dar. Schließlich möchte auch der Gesellschafter eines Tages die Früchte seines in die Holding investierten Kapitals ernten. Doch dazu ist es nötig, die Gewinne der Holding an den Gesellschafter auszuschütten. Und dies löst wiederum eine Besteuerung dieser Kapitalerträge im Rahmen seiner Einkommensteuer aus. Um genau zu sein werden derlei Gewinne in der Regel als Kapitalerträge besteuert und per Kapitalertragsteuer an den Fiskus abgeführt. Dabei ist ein pauschaler Steuersatz von 25 % anzuwenden. Der zuvor abziehbare Freibetrag von EUR 801,00 sei dabei auch genannt, doch oftmals bedeutet er keine große steuerliche Entlastung. Also wird es Sie interessieren, was man sinnvollerweise mit dem in der Holding zurückgehaltenen Gewinn anfangen soll. Vor allem ist aber auch die Frage zu beantworten, wie man mit einer möglichst geringen Steuerbelastung die Gewinne ausschütten kann.

4.1. Reinvestition der Gewinne durch die Holding

Zunächst einmal eignen sich Gewinne, die in der Holding zurückgehalten werden, hervorragend, um in neue Projekte zu investieren. Natürlich tragen auch die Steuervorteile einer Holding dazu bei, die Gewinne so wenig wie möglich mit Steuern zu belasten. So kann die Holding beispielsweise ein weiteres Unternehmen gründen oder bereits bestehende durch Zukauf in ihr Portfolio aufnehmen. Auf diese Weise kann man einerseits auf weiteres Wachstum setzen, um somit in Zukunft weitere Gewinne zu erzielen, oder das Kapital dazu nutzen, um bei zukünftigen Marktveränderungen die finanzielle Flexibilität zu besitzen, angemessen darauf zu reagieren. Natürlich ist auch eine Diversifikation der Investitionen eine beliebte Vorgehensweise, um solche Gewinne zu reinvestieren. Dabei bietet sich gerade bei einer Holding die Möglichkeit an, in eine Immobilien-GmbH zu investieren. Denn dadurch werden durch Synergien gleich mehrere Vorteile freigesetzt.

4.2. Nutzung der Gewinne als finanzielle Absicherung im Ruhestand

Dennoch ist es letztendlich das Ziel der meisten Gesellschafter, die Gewinne, die eine Holding angesammelt hat, eines Tages tatsächlich auch zu nutzen. Dabei kann die Holding als Finanzpolster für jährliche Auszahlungen an den Gesellschafter fungieren. Mit anderen Worten stellt die Holding ein geeignetes Instrument dar, um die finanzielle Absicherung im Alter zu sichern.

4.2.1. Steuervorteil Teileinkünfteverfahren

Zwar sind auch diese Gewinnausschüttungen im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern, doch kann man dabei, unter gewissen Voraussetzungen, das sogenannte Teileinkünfteverfahren anwenden. Das Einkommensteuergesetz sieht bei diesem Verfahren einen Ansatz von 60 % der ausgeschütteten Dividenden vor. Mit anderen Worten werden die übrigen 40 % als steuerfrei behandelt. Selbst wenn der persönliche Steuersatz mit 42 % dem Spitzensteuersatz entspricht, ist die tatsächliche Steuerlast eines Holding-Gesellschafters mit derjenigen vergleichbar, die bei Anwendung der Kapitalertragsteuer anfällt (60 % x 42 % = 25,2 % Teileinkünfteverfahren vs. 25 % Kapitalertragsteuer). Daher ist das Teileinkünfteverfahren für Holding-Gesellschafter von besonderem steuerlichen Vorteil, sofern der persönliche Steuersatz unter dem Spitzensteuersatz liegt.

4.2.2. Steuervorteil Altersentlastungsbetrag

Falls man das Rentenalter tatsächlich erreicht hat, kann man von einem weiteren Steuervorteil profitieren. Denn dann ist auch die Möglichkeit gegeben einen Altersentlastungsbetrag zu nutzen. Allerdings ist dies nur ein kleiner Betrag von derzeit höchstens EUR 836,00, der bis zum Jahr 2040 auf EUR 0,00 jährlich sinken wird. Dabei ist das Alter des Gesellschafters maßgebend, denn in dem Jahr, in dem er seinen 65. Geburtstag feiert, wird die Höhe des Altersentlastungsbetrags für den Rest seines Lebens festgelegt. Wer also 2019 das Alter von 65 Jahren erreicht, profitiert von einem jährlichen Altersentlastungsbetrag in Höhe von EUR 836,00.

4.3. Gründung einer doppelstöckigen Holding

In Bezug auf die steuerlich möglichst günstigste Ausschüttung von Gewinnen, ist eine Personengesellschaft oftmals vorteilhafter, als eine Kapitalgesellschaft. Daher empfehlen wir unseren Mandanten häufig die Gründung einer doppelstöckigen Holding. Dabei ist die Holding-GmbH in einer ihr übergeordneten Holding-Struktur integriert. Die Beteiligung an der Holding-GmbH hält in dem Fall aber eine Personengesellschaft, die oftmals eine Holding-GmbH & Co. KG ist.

5. Abschließendes Fazit zu den Steuervorteilen einer Holding

Wie man also sieht, eignet sich eine Holding in besonderer Weise, um Gewinne zu reinvestieren. Darüber hinaus erfüllt eine Holding ebenso gut die Funktion einer Altersvorsorge. Zwar unterliegen die dann ausgeschütteten Gewinne der Einkommensteuer, wobei eher geringe Steuerersparnisse möglich sind, doch in der Zwischenzeit stellt eine Holding einen besonders geeigneten Nährboden für wachsende Gewinne dar.


Steuerberater für Unternehmensbesteuerung

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  1. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (disquotale Gewinnausschüttung, Holdingstrukturen etc.)
  2. Beratung bei komplexen Unternehmensstrukturen (Holdinggesellschaften, Organschaften)

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