Thesaurierte Gewinne nutzen – 11 Möglichkeiten
Eine erfolgreich operierende GmbH erwirtschaftet über die Jahre hinweg so manch einen Gewinn. Wie man die solchermaßen thesaurierten Gewinne nutzen kann, wollen wir Ihnen in diesem Beitrag anhand von elf Gestaltungsmodellen vorstellen. Dazu gehören so einfache Möglichkeiten wie eine Vereinbarung zur Zahlung eines Geschäftsführergehalts, Erwerb und Vermietung von Immobilien bis hin zur Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein.

Unser Video: Gewinne aus einer GmbH nutzen: 11 Optionen
In diesem Video erklären wir 11 Möglichkeiten, um den thesaurierten Gewinn einer GmbH steueroptimiert zu nutzen.
Inhaltsverzeichnis
1. Wie man thesaurierte Gewinne nutzen kann – Einleitung
Man sagt, viele Wege führen nach Rom. Kein Wunder, die ewige Stadt war lange Zeit das Zentrum Europas, was viele Europäer ebenso lange für das Zentrum der zivilisierten Welt hielten. Obwohl es scheint, dass der Spruch Jahrtausende überdauert haben könnte, heute aber etwas deplatziert wirkt, versinnbildlicht er sehr treffend, dass es für Herausforderungen oft mehrere Lösungsansätze gibt.
Dieser einfachen wie ebenso genialen Erkenntnis, der wir in unserem Alltag doch nur selten die angemessene Aufmerksamkeit zollen, wollen wir in diesem Beitrag Rechnung tragen. Dabei untersuchen wir verschiedene Optionen, um thesaurierte Gewinne einer GmbH möglichst vorteilhaft zu nutzen. Hierzu stellen wir Ihnen exemplarisch elf Gestaltungsmodelle vor. Tatsächlich ist die Auswahl weitaus größer. Und wer unseren Blog aufmerksam verfolgt, der weiß, dass wir hierzu sehr erfinderisch sind.
2. Thesaurierte Gewinne nutzen: wieso entstehen sie überhaupt?
Bevor wir aber unsere Gestaltungsmodelle im Einzelnen erläutern, möchten wir noch kurz auf das Phänomen der thesaurierten Gewinne eingehen. GmbH-Gesellschafter können frei darüber entscheiden, ob ihre GmbH ihre Gewinne als Dividende ausschüttet oder ob sie den Gewinn im Gewinnvortrag belässt. So steht der GmbH im zweiten Fall nämlich Kapital für weitere Investitionen zur Verfügung. Ein weiterer Grund, warum Gesellschafter zumindest einen Teil des Gewinns in ihrer GmbH belassen, ist, dass die Ausschüttung der Gewinne auf Ebene der Gesellschafter steuerpflichtig ist. Zwar ist dies im Fall einer Holding als Muttergesellschaft einer operativen Tochter-GmbH strikt genommen eigentlich steuerfrei, doch beim Betriebsausgabenabzug der Holding setzt der Gesetzgeber über § 8b Absatz 3 KStG eine Pauschale von 5 % der Gewinnausschüttung an, für den kein Abzug erlaubt ist. Indirekt bedeutet dies, dass 0,75 % Körperschaftsteuer und etwa genauso viel Gewerbesteuer bei der Holding anfällt.
Erhält jedoch eine natürliche Person als Gesellschafter eine Gewinnausschüttung von seiner oder ihrer GmbH, fällt normalerweise Einkommensteuer auf privater Ebene an. Dabei kommt in der Regel die als pauschale Quellensteuer ausgestaltete Kapitalertragsteuer zur Anwendung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man aber auch das Teileinkünfteverfahren als Alternative wählen. Hier versteuert man nur 60 % des Gewinns, der Rest bleibt steuerfrei. Wenn man dabei dennoch mit dem Spitzensteuersatz konfrontiert ist, kommt man mit der Kapitalertragsteuer ein wenig günstiger davon.
Deshalb belassen viele GmbH-Gesellschafter Gewinne in ihrer GmbH und suchen nach Möglichkeiten, um sie steueroptimiert herauszuholen oder einzusetzen. Hier zeigen wir nun einige dieser Optionen auf.

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3. Thesaurierte Gewinne nutzen – unsere 11 Gestaltungen
3.1. Das steueroptimierte Geschäftsführergehalt
Die erste Variante zielt auf eine Vereinbarung zur Auszahlung eines Geschäftsführergehalts. Hierbei muss man allerdings auf einige Rahmenbedingungen achten. Denn bei einer Betriebsprüfung kann dies bei unsachgemäßer Gestaltung zu Beanstandungen durch die Prüfer führen. Vor allem die Höhe des Geschäftsführergehalts sollte der Höhe nach angemessen sein. Außerdem führen nachträgliche Vereinbarungen zu einer Aberkennung der steuerlichen Wirksamkeit. Bleibt dies unbeachtet, gehen Betriebsprüfer regelmäßig davon aus, dass hier eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt und rechnen den ausgezahlten Anteil nachträglich als Gewinn der GmbH zu, was zu weiterer Körperschaft- und Gewerbesteuer führt. Hier sollten Sie sich also besonders gründlich vorab informieren, um thesaurierte Gewinne wirklich steueroptimiert zu nutzen.
3.2. Immobilien an GmbH vermieten
Angenommen ein GmbH-Gesellschafter verfügt über eine Immobilie, die er seiner GmbH zu betrieblichen Zwecken vermieten kann. Dann kann man hierüber thesaurierte Gewinne der GmbH dazu nutzen, um die Miete zu bezahlen. Der Vorteil dabei ist, dass man für die Vermietung der Immobilie Werbungskosten auf privater Ebene absetzen kann, sodass die Miete nur zu einem geringen Teil der Einkommensteuer unterliegt. Diese Methode, thesaurierte Gewinne zu nutzen, eignet sich insbesondere dann, wenn der persönliche Steuersatz deutlich unter dem Spitzensteuersatz von 42 % liegt.
3.3. Zinsen für ein Darlehen an die eigene GmbH
Ähnlich kann man vorgehen, wenn man statt einer Immobilie ein anderes Wirtschaftsgut an die eigene GmbH überlässt. So auch mit einem Darlehen. Denn die Zinsen hierauf kann man ebenfalls steuerlich günstig auszahlen. Da aber die Zinsen meist relativ gering ausfallen, sollte man schauen, ob hier eine Günstigerprüfung dazu führt, dass statt des pauschalen Steuersatzes von 25 % bei der Kapitalertragsteuer der günstigere persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt.
Interessant ist diese Variante, mit der wir thesaurierte Gewinne aus einer GmbH nutzen, weil die Zinszahlungen auf Ebene der GmbH zu Betriebsausgaben führt. So reduziert man wenigstens auf dieser Ebene die Steuern. Aber auch hier muss man aufpassen, dass diese Konstellation den strengen Anforderung der Fremdüblichkeit gerecht wird und die Betriebsprüfer zufriedenstellt.
3.4. Gewinnausschüttung versus Teileinkünfteverfahren
Über das Teileinkünfteverfahren haben wir bereits kurz referiert. Wenn man als GmbH-Gesellschafter mit dem Spitzensteuersatz rechnen muss, ist diese Besteuerung ohne Vorteil (und nur von geringem Nachteil). Wenn man aber deutlich unter dem Spitzensteuersatz liegt, ist das Teileinkünfteverfahren eine einfache und steuerlich vorteilhafte Art und Weise, um thesaurierte Gewinne aus einer GmbH auszuschütten.
3.5. Verkauf einer Immobilie an die eigene GmbH
Wieder nutzen wir Immobilien, um einer GmbH thesaurierte Gewinne steueroptimiert zu entnehmen. Dazu setzen wir den Verkauf einer Immobilie an die GmbH an. Der Grund hierfür ist, dass die dadurch entstehende Kaufpreisforderung steuerfrei an den Gesellschafter über den thesaurierten Gewinn bezahlt werden kann. Allerdings ist dies nur unter Einhaltung gewisser Sperrfristen steuerfrei.
Und noch einen Umstand muss man hierbei beachten: es darf dabei keine Betriebsaufspaltung entstehen. Daher ist es ratsam, die Immobilie zuvor gemeinsam mit einer anderen Person zu besitzen. Dabei kommt etwa eine Immobilien-OHG oder eine andere Personengesellschaft in Frage, insbesondere eine GbR. Der Partner darf selbstverständlich kein GmbH-Gesellschafter sein, sonst würde die Betriebsaufspaltung ja auch ihn oder sie betreffen. Dafür ist die Höhe der Beteiligung des Partners an der Personengesellschaft ohne große Bedeutung, solange sie über 0 % liegt.
3.6. Thesaurierte Gewinne nutzen, um mit der GmbH Immobilien zu kaufen
Schon im vorigen Fall hat die eigene GmbH Immobilien gekauft, wenn auch vom eigenen Gesellschafter. Dabei kann sie mit ihrem thesaurierten Gewinn auch von Dritten Immobilien erwerben. Der Vorteil hierbei ist, dass die Mieten unter bestimmten Bedingungen von der Gewerbesteuer befreit bleiben. Allerdings muss die GmbH dann ohne gewerbliche Einkünfte auskommen, denn die Steuerbefreiung durch die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Satz 2 GewStG gilt nur für eine vermögensverwaltende GmbH.
3.7. Darlehen der GmbH an die Gesellschafter zwecks Immobilienkauf gewähren
Umgekehrt kann die GmbH aber auch ein Darlehen an ihren Gesellschafter auszahlen. Der Sinn dahinter ist, dass dieses Darlehen als Eigenkapital beim Erwerb einer Immobilie in das Privatvermögen des Gesellschafters dient. Auf diese Weise kann man die Zinsen für ein Bankdarlehen vermeiden.
Aber auch hier muss man darauf achten, dass das Darlehen so ausgestaltet ist, dass es einem Fremdvergleich der Betriebsprüfer standhält.

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3.8. Darlehen der GmbH für Beteiligung an einem Startup
Auf die gleiche Weise kann man ein Darlehen der eigenen GmbH auch dazu einsetzen, um in ein Startup oder in andere Unternehmen zu investieren. Auch hier sollte man sich bewusst sein, dass das Darlehen fremdüblich sein sollte. Dazu gehört auch, dass Zinsen anfallen. Daher ist diese Variante, um thesaurierte Gewinne zu nutzen, nur dann wirklich sinnvoll, wenn man sich sicher ist, dass die Investition tatsächlich Rendite abwirft.
3.9. Wegzug ins Ausland mit anschließender Gewinnausschüttung
Eine etwas gewagtere Gestaltung bieten wir mit unserem nächsten Modell an. Hier zieht man als GmbH-Gesellschafter kurzzeitig ins Ausland. Gewiss, dies löst die Wegzugsteuer aus, doch die zahlt man in diesem Fall gerne. Zunächst nutzen wir aber durch den Wegzug unsere unbeschränkte Steuerpflicht im Ausland, um die thesaurierten Gewinne zu nutzen: wir schütten sie aus. Selbstverständlich suchen wir uns dafür einen Staat aus, der solche Einkünfte besonders günstig besteuert. Sobald wir die Gewinne aus der GmbH auf privater Ebene vereinnahmt und versteuert haben, können wir aber wieder nach Deutschland zurückkehren. Denn nach diesem kurzzeitigen Auslandsaufenthalt besteht die Möglichkeit, die zuvor gezahlte Wegzugsteuer erstattet zu bekommen. Dadurch stellt die Wegzugsteuer an sich in diesem Fall auch kein wesentliches Hindernis dar.
3.10. Thesaurierte Gewinne über eine Stiftung nutzen
Noch interessanter ist es nun, die in der GmbH thesaurierten Gewinne mittels einer Stiftung zu nutzen. Dabei denken wir in erster Linie an eine Familienstiftung. Aber auch für eine gemeinnützige Stiftung eignet sich diese Gestaltung. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Stiftung im In- oder Ausland befindet. Steuerlich am vorteilhaftesten lässt sich dieses Gestaltungsmodell sicherlich mit einer Familienstiftung in Liechtenstein umsetzen, während man gleichzeitig als ehemaliger GmbH-Gesellschafter ins Ausland fortzieht, um dort von niedrigen Steuersätzen zu profitieren. Der gleichzeitige Vorteil hierbei ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile auf eine Stiftung auch die Vermeidung der Wegzugsteuer bewerkstelligt.
3.11. Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG
Noch spannender ist unser abschließender Vorschlag um thesaurierte Gewinne zu nutzen. Dabei wandeln wir die GmbH in eine GmbH & Co. KG um. Dieser Formwechsel bedingt allerdings eine durch Rechtsvorschriften herbeigeführte Gewinnausschüttung, sodass die Dividende automatisch der Kapitalertragsteuer unterliegt. Doch die wollen wir ja gerade vermeiden, um Steuern zu sparen.
Eine Möglichkeit bietet sich hierzu, wenn unsere GmbH mit dem thesaurierten Gewinn vor dem Formwechsel noch eine Tochtergesellschaft kauft. Anschließend verschmelzen wir die soeben erworbene Tochter-GmbH auf unsere Mutter-GmbH. Dadurch eliminieren wir in der Buchhaltung den Gewinnvortrag der Mutter-GmbH.

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4. Thesaurierte Gewinne einer GmbH nutzen – Fazit
Selbstverständlich bilden diese elf Beispiele, mit denen man thesaurierte Gewinne nutzen kann, nur einen kleinen Teil unserer umfangreichen Steuergestaltungsmöglichkeiten ab. Doch sollte dies klar belegen, wie einfallsreich unsere auf diesen Service spezialisierten Steuerberater sind. Falls Sie also ebenfalls wissen möchten, wie Sie die thesaurierten Gewinne Ihrer GmbH steueroptimiert nutzen können, sind wir Ihre beste Wahl. Rufen Sie uns daher sogleich an, damit wir auch mit Ihnen vorausschauend alle Steuersparpotentiale besprechen können. Denn niemand sollte mehr Steuern zahlen müssen, als legal eigentlich vorgesehen.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der Nutzung von GmbH-Gewinnen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
GmbH
- Vorausschauende Steueroptimierung zu Gewinnausschüttungen
- Individuelle Beratung zur Nutzung von Verlustvorträgen
- Ausarbeitung der Steuervorteile der Kapitalertragsteuer und des Teileinkünfteverfahrens
- Strategische Ausrichtung von Kapitalgesellschaften mittels Erwerb eigener Anteile
- Errichtung von Stiftungen, Organschaften und Holdingstrukturen
Immobilien
- Nutzung der Steuervorteile bei einer Immobilien-GmbH
- Gestaltungen zum steueroptimierten Verkauf von Immobilien
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Lehrauftrag für Steuerrecht
Unsere besonderen Expertisen für Steuergestaltungen werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (6) Steuerplanung“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung (Hinweis zur GmbH-Besteuerung auf Folie 19 f.):