Norwegen – Steuern im Land der Trolle und Fjorde
Im Hinblick auf seine Steuern bildet Norwegen im Vergleich zu den anderen Ländern Skandinaviens keine Ausnahme: sie sind relativ hoch. Dennoch gibt es in Norwegen in Bezug auf Steuern einige Besonderheiten. Bemerkenswert ist vor allem, dass die Steuerbehörden Informationen über das Einkommen, das Vermögen und die gezahlten Steuern eines jeden Steuerpflichtigen veröffentlichen. Für besonders prominente Personen sind diese Daten somit jährlich in den lokalen Zeitungen zu lesen. Indirekt erschwert dies zwar Steuerhinterziehung, für uns in Deutschland ist dies dennoch ein befremdliches Vorgehen.
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In diesem Video erklären wir, wie man als Gesellschafter einer GmbH ohne Wegzugsteuer in ein Land, mit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, auswandert.
Inhaltsverzeichnis
1. Steuern in Norwegen – Einleitung
Normalerweise berichten wir ja gerne über ausländische Steuerregime, die Steuervergünstigungen in der einen oder anderen Form kennen. In diesem Artikel werden wir jedoch über Steuern in Norwegen informieren, einem Land, das kaum jemand mit besonders wohlwollenden Steuererleichterungen in Verbindung bringt, dafür aber mit vielen außersteuerlichen Besonderheiten, die das Land kennzeichnen. So ist es kein Wunder, dass in den letzten Jahren viele vermögende norwegische Unternehmer das Land verlassen haben und sich in der Schweiz ansiedelten.
2. Steuern in Norwegen: allgemeine Informationen über das Land
Wenn wir allgemein über Norwegen zu sprechen kommen, dann spielen Superlative und eine faszinierende Geschichte eine große Rolle. Daraus ergießen sich Traditionen und Folklore in einer Weise, wie sie nur Fortunas Horn hervorzubringen vermag.
2.1. Die Natur in Norwegen
Fangen wir mit der Natur Norwegens an. Es ist als Land der Fjorde bekannt und erstreckt sich bis weit jenseits des Polarkreises. Wie die Fjordküste so sind auch alle anderen Landschaften in Norwegen ein Produkt des skandinavischen Eisschilds, dessen mächtige Gletscher in der letzten Eiszeit über zig Jahrtausende hinweg unablässig mahlend und hobelnd die alten Gneise und Granite zerrieben. Entstanden ist ein gebirgiges Land, dass zwar felsig schroff und unwirtlich wirkt, aber keineswegs den klassisch alpinen Charakter Österreichs oder der Schweiz vorweist. Lediglich die Lofoten sehen aus, als hätte man das Matterhorn mitsamt seiner Geschwister bis auf die Gipfel im Meer versenkt.
Und das Meer, die Nordsee, Skagerrak, Barentssee und der Atlantik, ist rau, gnadenlos und gewaltig. Wo die windgepeitschten Wogen an Land branden, schleifen sie unermüdlich den harten, blanken Fels. In den langgezogenen Fjorden jedoch ist es meist so still und ruhig wie das Wasser tief, kalt und klar ist. Und doch ist es das Meer, das Norwegen überhaupt bis in den hohen Norden weitestgehend eisfrei und einigermaßen habitabel hält. Denn ohne dem wärmenden Golfstrom wäre Europa wohl noch immer wenig mehr als eine riesige Tiefkühltruhe.
Hinzu kommt das Licht und die Finsternis. Im Sommer scheint in weiten Teilen die Sonne 24 Stunden lang, im Winter bleibt es Nacht. Es sei denn, man hat das Glück und erblickt in einer der eisigen Nächte eine Aurora borealis über den pechschwarzen Himmel geistern.
Norwegen ist und bleibt ein Land, in dem man als Mensch ständig den Herausforderungen der Natur gegenübersteht – klein und schwach vor ihrer Majestät.
2.2. Geschichte Norwegens
2.2.1. Prähistorische Zeit
Und doch hat der Mensch gewagt ihr zu trotzen. Seitdem der Eisschild abschmolz und die ersten Küstenstreifen freigab, siedelten sie sich Menschen in Norwegen an. Grundlage hierfür sind wohl insbesondere die fischreichen Gewässer, die zunächst einer schwindend geringen Bevölkerung eine erste Lebensgrundlage bot. Seit dieser alten Zeit hat sich im Hinblick auf die Bevölkerungsdichte in Norwegen kaum etwas verändert. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern leben mit einer Einwohnerzahl von knapp fünfeinhalb Millionen nur ganz wenig Menschen hier. Dabei konzentriert sich mehr als ein Viertel von ihnen in und um Oslo, der Hauptstadt Norwegens im Süden des Landes; der Rest ist somit fast menschenleer.
2.2.2. Das Mittelalter – die Zeit der Wikinger
Doch bevor Oslo zum Bevölkerungsmagneten wurde, in der Zeit des frühen Mittelalters sowie davor und danach, waren kaum größere Ortschaften in Norwegen vorhanden. Es war die Zeit der Wikinger. Sie waren Bauern und Seefahrer, Opportunisten, die mal Handel trieben, mal Schutzgelder mit Waffengewalt erpressten oder gleich mitnahmen, was leicht zu rauben war. Als fähige und unerschrockene Krieger standen sie aber auch im Sold fremder Mächte, etwa der Kaiser von Byzanz, die sie als Leibwache schätzten, weil sie keine politischen Ambitionen hegten. In Russland und der Ukraine war dies freilich anders. Denn Russland geht auf die Gründung von Stadtstaaten durch sich dort ansiedelnde Skandinavier zurück. Westeuropa hingegen erlebte Jahrhunderte des Schreckens durch marodierende Nordmänner, von denen viele auch aus Norwegen kamen. Doch manche blieben im lieblicheren Süden, siedelten und vermischten sich mit der einheimischen Bevölkerung. Im Namen Normandie klingt ihr Einfluss auch heute noch nach.
2.2.3. Die Neuzeit – Unabhängigkeit für ein Volk unter fremder Herrschaft
Man weiß, das Ende der Wikingerzeit geht mit der Christianisierung Skandinaviens einher. Doch hängt es vielleicht eher mit der gesellschaftlich folgerichtigen Etablierung von zentral gelenkten Königreichen zusammen, für die die neue Religion eine willkommene divine Rechtfertigung bot. So fiel das dünn besiedelte Norwegen zunächst für viele Jahrhunderte durch eine Personalunion an die dänische Krone. Denn Dänemark konnte mit seiner stärkeren Wirtschaftskraft und dem Vorteil einer effizienten Administration Norwegen beanspruchen, ohne sich um einen nationalen Widerstand der Norweger sorgen zu müssen. Schließlich betrachteten die meisten Norweger ihren Lebensunterhalt lange Zeit als primäre und einzige Sorge.
Je mehr aber die Konsolidierung von Nationen in Europa und anderswo auf der Welt mit der Zeit zunahm, desto mehr wurde den auch Norwegern ihre nationale Identität bewusst. Zwar war Norwegen im 19. Jahrhundert zwischenzeitlich in eine Personalunion mit Schweden getreten, doch reichte der sich in Norwegen allmählich ebenfalls bildende Widerstand gegen die Fremdbeherrschung, um Schweden 1905 davon zu überzeugen, Norwegen in die Unabhängigkeit zu entlassen. So feiern die Norweger alljährlich am 17. Mai ihre Verfassung (von 1814) als Zeichen für die erlangte nationale Souveränität.
2.2.4. Das norwegische Wirtschaftswunder
Die Freiheit kam, die Armut blieb. Auch die deutsche Besatzung im zweiten Weltkrieg hatte ihren Anteil daran. Als die Wehrmacht vor den vorrückenden Sowjets nach Süden zurückwich, zerstörten sie bei ihrer verbrannte Erde-Taktik praktisch alle Gebäude und Infrastruktur in Nordnorwegen.
Heutzutage zählt Norwegen zu den wohlhabendsten Staaten der Welt. Da mag man kaum glauben, dass Norwegen noch vor 100 Jahren ein Armenhaus war – unterentwickelt und darbend. Nachdem man jedoch in den 1960er Jahren offshore Erdöl und Erdgas in großen Mengen entdeckte, nahm Norwegen eine beispiellose wirtschaftliche Entwicklung. Davon sowie von seinen vielen anderen natürlichen Ressourcen – Fischerei, Holz, Wasserkraft, wichtige Erze und andere Mineralstoffe – profitiert Norwegen heutzutage ebenfalls.
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3. Steuern in Norwegen: allgemeine Informationen zum Steuerrecht
So wie Deutschland und viele andere europäische Länder erhebt Norwegen Steuern nach dem Welteinkommensprinzip. Auch der allgemeine Veranlagungszeitraum entspricht mit dem Kalenderjahr dem unseren. Daher überrascht es wenig, dass es in Norwegen ebenso Regeln zur Steuerpflicht gibt, die auf das Merkmal der Ansässigkeit abstellen. Allerdings legt man sich in Norwegen auf eine bestimmte Anzahl an Tagen fest, die man im Jahr im Inland wohnhaft ist, um dort als ansässig zu gelten. Die Schwelle hierfür sind 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten. Ergänzend gilt weiterhin, dass in einem Zeitraum von 36 Monaten das Überschreiten des Limits von 270 Tagen ebenfalls zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in Norwegen führt.
Ein relativ hoher Prozentsatz der norwegischen Bevölkerung kann auf eine zumindest zeitweise berufliche Tätigkeit im Ausland blicken. Aus diesem Grund ist es verständlich, dass das Steuerrecht in Norwegen auch für diese Eventualität entsprechende Regelungen getroffen hat. So entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht in Norwegen erst, wenn man nachweisen kann, dass man im Veranlagungszeitraum maximal 61 Tage in Norwegen verbracht hat. War man hingegen in den vergangenen zehn Jahren in Norwegen unbeschränkt steuerpflichtig, so muss man diese Bedingung sogar für drei aufeinanderfolgende Jahre nachweisen. Erst ab dem vierten Jahr entfällt in diesem Fall also die unbeschränkte Steuerpflicht.
Das Gegenstück zur unbeschränkten Steuerpflicht ist auch in Norwegen die beschränkte Steuerpflicht. Sie betrifft nur jene Steuerpflichtigen, die zwar ausschließlich im Ausland ansässig sind, aber dennoch einen Bezug zu Einkunftsquellen oder Vermögen in Norwegen haben.
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4. Zu den einzelnen Arten von Steuern in Norwegen
4.1. Steuern in Norwegen: Einkommensteuer
Einkommensteuer fällt in Norwegen sowohl auf staatlicher als auch auf Ebene der Fylke (Provinzkörperschaften, Entsprechung zu deutschen Bundesländern) sowie der Städte und Gemeinden an. In dieser Hinsicht ähnelt das norwegische Besteuerungssystem eher denen der USA oder der Schweiz als unserem eigenen. Und doch gibt es einen deutlichen Unterschied, weil in Norwegen die Besteuerung des Einkommens zweigeteilt erfolgt.
4.1.1. Grundfreibetrag und Werbungskostenabzug
In Norwegen zieht man einen Grundfreibetrag von NOK 73.100 (10 Norwegische Kronen entsprechen etwa EUR 0,90) vom Einkommen ab, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, welches Basis bei der Erhebung der ordentlichen Einkommensteuer auf Ebene der Fylke und Gemeinden ist.
Daneben haben Arbeitnehmer die Möglichkeit die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehenden tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten vom Einkommen abzuziehen. Alternativ können sie auch ihre Werbungskosten pauschal berechnen. Dazu setzt man 46 % des Einkommens an, maximal NOK 104.450. Dieser Mindestabzug deckt aber nur einen Teil der Werbungskosten ab. Weitere Werbungskosten können daher angesetzt werden, wenn beispielsweise Kosten für einen arbeitsbedingten Aufenthalt außerhalb von zuhause, Reisekosten, Gewerkschaftsbeiträge bis zu einer Höhe von NOK 7.700 oder Rentenbeiträge angefallen sind.
Weiterhin kann man auch bei der Besteuerung von Renten einen Freibetrag nutzen. Dieser beträgt 40 % und ist auf maximal NOK 86.250 begrenzt.
4.1.2. Ordentliche Einkommensteuer
Und nun zur zweigeteilten Einkommensbesteuerung in Norwegen: Bis zu einer Höhe des zu versteuernden Einkommens von NOK 208.050 fließt die Abgabe als ordentliche Einkommensteuer an die Fylke und Gemeinden. Hierzu wendet man einen pauschalen Einkommensteuertarif von 22 % an. Für die beiden nördlichsten Fylke auf dem norwegischen Festland gibt es aber Ausnahmen, um die schwierigen Lebensverhältnisse in diesen entlegenen Landesteilen zu berücksichtigen; dies soll der dort besonders relevanten Landflucht entgegenwirken. So beträgt 2024 der pauschale Steuersatz in den Fylke Troms und Finnmark 18,5 %.
4.1.3. Progressive Einkommensteuer
Bei Einkommen über NOK 208.050 erfolgt die Besteuerung des Einkommens progressiv und die Einnahmen stehen dann dem Staat zu. Hierzu finden folgende Steuerklassen und Steuertarife Anwendung:
Einkommen von | bis | Steuersatz |
NOK 208.051 | NOK 292.850 | 1,7 % |
NOK 292.851 | NOK 670.000 | 4,0 % |
NOK 670.001 | NOK 937.900 | 13,6 % |
NOK 937.901 | NOK 1.350.000 | 16,6 % |
über NOK 1.350.000 | 17,6 % |
Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen insbesondere solche aus einem Anstellungsverhältnis sowie Renten, aus Gewerbebetrieb (sowohl Einzelunternehmen als auch von Personengesellschaften) und aus Kapitalvermögen, denen auch Vermietungseinkünfte zuzurechnen sind.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass in Norwegen ebenfalls Lohnsteuer als Quellensteuer von den Arbeitgebern einbehalten und an den Fiskus abgeführt wird.
Weiterhin gilt für Renten ein ermäßigter Steuersatz von 15 %, sofern es sich um Renten aus norwegischen Quellen handelt.
Gewisse Kapitalerträge unterliegen einer speziellen Besteuerung. Hängen sie mit Dividendenausschüttungen zusammen, sind die erhaltenen Beträge mit einem Faktor von 1,72 zu multiplizieren, sodass der effektive Steuersatz auf 37,84 % ansteigt. Außerdem unterliegen Gewinnausschüttungen an Empfänger im Ausland prinzipiell einer Quellenbesteuerung von 25 %, auf die etwaige Doppelbesteuerungsabkommen jedoch mildernd Einfluss nehmen. Auch andere Zahlungen ins Ausland erfasst Norwegen mit einer Quellensteuer, etwa Lizenzzahlungen und vergleichbare Gebühren für die Überlassung von Wirtschaftsgütern.
Interessant ist ebenfalls, dass Norwegen sogar Mieteinkünfte aus ausländischen Vermietungen besteuert. Sollten Doppelbesteuerungsabkommen vorliegen, sind sie maßgebend. Doppelbesteuerungsabkommen hat Norwegen unter anderem mit Deutschland, Österreich und der Schweiz abgeschlossen sowie mit allen anderen Ländern Skandinaviens.
4.1.4. Alternative Einkommensveranlagung für Angestellte aus dem Ausland
Außerdem gibt es für Angestellte aus dem Ausland, die nur kurzfristig in Norwegen in ein Beschäftigungsverhältnis eintreten, ein alternatives Einkommensteuerregime, das pay-as-you-earn-System oder kurz PAYE. Hier behalten Arbeitgeber eine pauschale Einkommensteuer von 25 % als abgeltende Quellensteuer ein. Darin sind dann auch alle Sozialabgaben enthalten. Ein Ansatz von Werbungskosten oder anderen Abzügen ist hingegen ausgeschlossen. Steuerlich kann das PAYE-Besteuerungsregime gegenüber der regulären Besteuerung für die betroffenen Steuerpflichtigen sowohl vorteilhaft als auch nachteilig sein, sodass es sich lohnt, hier genauer nachzurechnen.
Voraussetzung für die PAYE-Besteuerung ist, dass das Einkommen unter einer bestimmten Schwelle liegt (für 2024 sind es NOK 670.000). Sie korrespondiert stets mit der zweiten Einkommensstufe im progressiven Steuertarifsystem (siehe oben).
Bei Anwendung der PAYE-Besteuerung ist weder die Abgabe einer Einkommensteuererklärung vorgesehen, noch erhält man einen Steuerbescheid. Dafür quittiert die Steuerbehörde im Jahr, das auf den Veranlagungszeitraum folgt, die gezahlte PAYE-Steuer.
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4.2. Steuern in Norwegen: Körperschaftsteuer
4.2.1. Allgemeine Informationen zur Körperschaftsteuer in Norwegen
Körperschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften, unterliegen in Norwegen der Körperschaftsteuer, wenn sie in Norwegen ihren statuarischen Sitz haben, die Geschäftsführung im Inland stattfindet oder wenn sie dort geschäftlich tätig sind. Auch für sie gilt das Welteinkommensprinzip. Dabei ist zu beachten, dass die überwiegende Mehrheit aller Unternehmen in Norwegen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (Aksjeselskap, abgekürzt AS) existiert. Es gibt kein genaues Gegenstück zur GmbH.
Im Unterschied zur Einkommensteuer steht das Steueraufkommen aus der Körperschaftsteuer allein dem Staat zu. Außerdem existiert in Norwegen keine Entsprechung zur deutschen Gewerbesteuer.
4.2.2. Die Körperschaftsteuer in Norwegen
Die Körperschaftsteuer ist eine pauschal berechnete Steuer in Norwegen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 22 %. Er ist somit genauso hoch wie bei der ordinären Einkommensteuer. Berücksichtigt man in Deutschland die Gewerbesteuer als zweite bedeutende Unternehmensteuer, ist die Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Norwegen nur wenig geringer, dafür aber landesweit einheitlich.
Bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute müssen ihr Einkommen hingegen mit 25 % besteuern.
4.2.3. Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Körperschaftsteuer in Norwegen
4.2.3.1. Besteuerung des Erdölsektors
Handelt es sich bei einem steuerpflichtigen Unternehmen um eines, das mit der Förderung und Produktion im petrochemischen Sektor Gewinne erzielt, entrichtet es eine Zusatzabgabe zur Körperschaftsteuer. Zusätzlich zu den 22 % kommt dann noch eine Spezialsteuer von 56 % hinzu, sodass die Gesamtbelastung in dieser für den norwegischen Staatshaushalt so wichtigen Branche bei 78 % liegt. Diese Spezialsteuer kann aber um Investitionen in die weitere Produktion gekürzt werden. Gleichzeitig findet eine lineare Abschreibung der Investitionen über sechs Jahre statt, die sich auf die normale Körperschaftsteuer zum Steuersatz von 22 % steuersenkend auswirkt.
4.2.3.2. Besteuerung von stromerzeugenden Wasserkraftanlagen
Eine ähnliche Ausnahmebehandlung bei der Körperschaftsteuer haben Unternehmen zu befolgen, die sich mit der Gewinnung von Strom durch Wasserkraft beschäftigen, sofern sie mindestens über eine Kapazität von 10.000 kVA verfügen. Hier steigt die Gesamtbelastung durch Steuern in Norwegen auf 67 %. Interessant hierbei ist, dass zusätzlich noch Steuern auf sogenannte Zufallsgewinne anfallen können. Bei realisierten Strompreisen von NOK 0,7 pro kWh berechnet man dabei 23 % an Steuern auf den Teil des Einkommens, der zu diesen oder höheren Preisen realisiert wurde.
Zusätzlich zur Körperschaftsteuer haben die hier angesprochenen Stromerzeuger auch eine Abgabe auf natürliche Ressourcen zu entrichten. Dabei bemisst man die Steuer nach der erzeugten Strommenge, die im Jahr der Veranlagung sowie in den sechs vorangegangenen Jahren summarisch generiert wurde. Auf ein Siebtel dieser Summe fällt dann eine Steuer von NOK 0,013 pro kWh an. Dabei darf man diese Steuer auf die Körperschaftsteuer anrechnen.
4.2.3.3. Optionale Tonnagebesteuerung
Als große Seefahrernation überrascht es wenig, dass Norwegen auch im Schifffahrtssektor Steuern in besonderer Weise erhebt. So kennt man in Norwegen ebenfalls eine Tonnagebesteuerung. Sie ist optional. Findet sie Anwendung, bindet sie das Unternehmen für zehn Jahre. Die Bestimmungen zur Tonnagebesteuerung in Norwegen sind umfangreich. Außerdem setzt das norwegische Parlament den anwendbaren Steuersatz jährlich neu fest. Daher erübrigt sich an dieser Stelle die Darstellung weiterer Details.
Tonnagebesteuerung von Schifffahrtsunternehmen
In diesem Video erklären wir, wieso Schifffahrtsunternehmen in Deutschland ein besonders günstiges Steuerregime nutzen können.
4.3. Steuern in Norwegen: Umsatzsteuer
Lieferungen und Leistungen unterliegen in Norwegen der Umsatzbesteuerung. Der allgemeine Regelsatz beträgt dabei 25 %. Da man für Reisen in Norwegen aufgrund der großen Entfernungen relativ hohe Beförderungskosten aufwenden muss und diese auch Einfluss auf die Landflucht haben, hat man sich entschieden, den Umsatzsteuersatz für einheimische Personenbeförderungen aller Art auf 12 % zu setzen. Zu diesem Steuersatz sind auch Leistungen im Bereich sportlicher und kultureller Darbietungen sowie Museumseintritte zu besteuern. Mit einem Steuersatz von 0 % sind hingegen Printmedien (Bücher, Zeitungen etc.) sowie ihre digitalen Gegenstücke belegt. Gänzlich steuerfrei bleiben soziale und medizinische Leistungen sowie Finanzdienstleistungen. Mit Ausnahme der Vermietung von Parkplätzen ist auch die Vermietung von Immobilien steuerbefreit. Doch kann man, ähnlich wie in Deutschland, optional Umsatzsteuer bei Vermietungen in Rechnung stellen.
4.4. Steueranreize für Unternehmen in Norwegen
Norwegen kommt Unternehmen in steuerlicher Hinsicht besonders in zwei Aspekten entgegen. Einerseits dürfen alle Unternehmen, die in Norwegen steuerpflichtig sind, einen Antrag stellen, um 19 % der Kosten, die auf Forschung und Entwicklung entfallen, steuerlich abzuziehen (maximal NOK 25 Millionen pro Jahr). Dabei müssen die Forschungs- und Entwicklungsbemühungen das Ziel verfolgen, neue oder verbesserte Dienstleistungen, Produkte sowie andere Wirtschaftsgüter und Produktionsprozesse hervorzubringen. Sollte der Gewinn eines beantragenden Unternehmens geringer als die Steuervergünstigung sein, erhält es eine Auszahlung der Differenz. Über die Gewährung dieser Steuervergünstigung beziehungsweise Förderung entscheidet der norwegische Forschungsrat. Die Dauer der Gewährung ist auf maximal drei Jahre beschränkt.
Zweitens kann man bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern innerhalb einer Konzernstruktur einen Antrag beim Finanzministerium stellen, damit dieser Transfer steuerfrei bleibt. Hierfür müssen die Beteiligungsverhältnisse beziehungsweise die Stimmrechte zu mindestens 90 % in einer Hand liegen.
4.5. Steuern in Norwegen: Vermögensteuer
In Norwegen zahlt man Vermögensteuer sowohl auf staatlicher als auch auf kommunaler Ebene. Steuerpflichtige entrichten dabei eine Vermögensteuer von 0,7 % auf Vermögenswerte, die NOK 1,7 Millionen übersteigen, an die Kommunen und 0,3 % an den Staat. Sollte der steuerpflichtige Vermögenswert NOK 20 Millionen übersteigen, entfällt auf den darüber liegenden Betrag 0,4 % als staatliche Vermögensteuer. Bei verheirateten Paaren verdoppeln sich die Bemessungsgrundlagen sowohl hinsichtlich der kommunalen als auch der staatlichen Vermögensteuer (NOK 3,4 Millionen und NOK 40 Millionen).
Übrigens zählen neben Immobilien, Aktien und anderen Unternehmensbeteiligungen, Wertpapieren sowie anderen Wertgegenständen auch eigene Fahrzeuge zum steuerpflichtigen Vermögen, somit insbesondere Autos, Motorboote und Yachten.
4.6. Grundsteuer
Hinzu kommt eine weitere kommunale Abgabe, die Immobilienvermögen betrifft, das zu eigenen Wohnzwecken dient (inklusive Ferienhäuser). Jedoch können Gemeinden in eigener Regie entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie eine Grundsteuer erheben. Entscheiden sie sich für die Erhebung einer Grundsteuer, sind Gemeinden dabei an zwei Bedingungen gebunden. So muss die Grundsteuer mindestens 0,1 % und maximal 0,4 % des Immobilienwerts betragen.
Auch Kapitalgesellschaften sind unter Umständen zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Jedoch gelten hierbei einige Sonderregelungen, die beispielsweise Betreiber von Wasserkraftwerken betreffen.
4.7. Erbschaft- und Schenkungsteuer
Seit 2014 zahlt man in Norwegen weder eine Schenkung– noch eine Erbschaftsteuer.
4.8. Dokumentensteuer auf Immobilienübertragungen
Für die Übertragung von Immobilien ist ebenfalls eine Steuer in Norwegen vorgesehen, die sogenannte Dokumentensteuer. Sie fällt mit 2,5 % auf den Wert der übertragenen Immobilie an. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn die Übertragung zwischen Eheleuten oder im Wege einer Erbschaft erfolgt. Auch bei einer Übertragung von Immobilien zwischen Personen eines gemeinsamen Hausstands ist keine Dokumentensteuer erforderlich.
Bemerkenswert ist, dass die Kartographie-Behörde des Landes (Kartverket) mit der Besteuerung solcher Vorgänge beauftragt ist. Sie erfüllt nämlich auch die Funktion eines Katasteramts.
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5. Steuern in Norwegen – Schlussbetrachtungen
Zunächst eine Einschränkung. Hier haben wir über das Steuerrecht Norwegens gesprochen, tatsächlich aber ausgeklammert, dass es für Spitzbergen ein eigenes Steuerrecht gibt. Da Spitzbergen eine sehr spezielle Situation darstellt, obwohl die Inselgruppe offiziell zum norwegischen Hoheitsgebiet zählt, findet auf diesem Gebiet die Besteuerung nach den speziellen Regeln des Svalbard-Steuergesetzes statt. Zwar ist es stark an das norwegische Steuerrecht angelehnt, doch gibt es für diese Region spezifische Regelungen, auf deren Wiedergabe wir im Rahmen dieses Artikels verzichten mussten, um den Rahmen überschaubar zu halten.
Norwegen verfügt aber auch ohne dieses spezielle Steuergesetz über ein ausgeklügeltes und hochdiverses Steuerrecht. Dennoch ist die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen im Allgemeinen eher simpel gehalten. Vor allem die Erhebung der Steuern, die damit einsetzt, dass man zwischen März und April eines jeden Jahres von der jeweils zuständigen Finanzbehörde eine vorausgefüllte Steuererklärung zugeschickt bekommt, ist sehr einfach. Hat man keinen Grund, Änderungen vornehmen zu lassen, kann man sogar auf eine Rücksendung verzichten. Das Finanzamt setzt dann die Steuern mit den ihm bekannten Informationen fest und sendet dann einen Steuerbescheid zu. Im Vergleich zum alljährlichen Drama, das viele Steuerpflichtige in Deutschland Rund um ihre Steuern erleben, ist die Steuererhebung in Norwegen somit spielend einfach. Zumindest darin besteht ein Kontrast zur sonst so harten Natur des Landes.
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