GmbH mit Dubai LLC kombinieren

steuerfreie Gewinne, steuerfreie Dividenden

Dubai LLC mit GmbH kombinieren und Steuern vermeiden

Eine deutsche GmbH zahlt etwa 30 % an Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Eine Dubai LLC, die in einer Freihandelszone in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ihren Sitz hat, zahlt hingegen nur 0 % an Steuern. Und auch vor Ort ansässige Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Dubai LLC zahlen auf Dividenden 0 % Einkommensteuer. Da liegt es nahe, eine Dubai LLC mit einer deutschen GmbH zu kombinieren, um diese Steuern zu optimieren.

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Unser Video: 0 % Steuern mit GmbH und Dubai LLC

In diesem Video erklären wir, wie man eine Dubai LLC dazu nutzt, um die Steuern einer deutschen GmbH stark zu reduzieren.

Inhaltsverzeichnis


1. Dubai LLC mit GmbH kombinieren – Einleitung

Eine der häufigsten Anfragen, die wir als Steuerberatungskanzlei erhalten, betrifft die Reduktion der Steuern von GmbH-Gesellschaftern und ihren Unternehmen. Zu den 15 % Körperschaftsteuer kommen noch in etwa ebenso viel Gewerbesteuer auf eine GmbH in Deutschland hinzu. Wenn Gesellschafter aber auch eine Dividende beziehen wollen, dann unterliegt die Ausschüttung der Kapitalertragsteuer mit 25 % zuzüglich eventueller Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Erst der verbleibende Rest ist dann der Nettobetrag. Rechnen wir doch mal zusammen: Von den ungefähr 70 % des Gewinns, die der GmbH nach Abzug von Körperschaft- und Gewerbesteuer verbleiben, gehen im Idealfall nochmal 25 % an Kapitalertragsteuer ab, sodass höchstens noch 52,5 % vom ursprünglichen Gewinn bei den Gesellschaftern ankommen. Kein Wunder also, dass hier Beratungsbedarf besteht.

Zum Glück gibt es eine ganze Menge an Lösungen, mit denen GmbH-Gesellschafter mehr Netto vom Brutto erhalten. Einen besonders kreativen Ansatz möchten wir Ihnen in diesem Beitrag vorstellen. Alles was man dafür braucht, ist unsere Beratung und ein Ticket ins moderne Märchenwunderland. Denn wir verführen Sie heute ins Unternehmer-Serail nach Dubai, um ihre GmbH mit einer Dubai LLC zu kombinieren.

2. Unterschiedliche Besteuerung der Dubai LLC und der GmbH

Dazu betrachten wir zunächst einmal die Unterschiede zwischen einer Dubai LLC und einer GmbH. Im Detail gibt es selbstverständlich eine ganze Menge Unterschiede zwischen diesen beiden Rechtsformen, allen voran jener, dass sie unterschiedlichen Rechtsnormen unterliegen sowie dass zu ihrer Gründung ganz andere Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Prinzip handelt es sich aber in beiden Fällen um Kapitalgesellschaften, die relativ leicht auch schon mit nur einer Person als Gesellschafter oder Gesellschafterin zu gründen sind. Beide sind daher als juristische Personen zu verstehen und zu behandeln. Somit unterliegen sie auch beide einer Körperschaftsbesteuerung. Im Unterschied zur GmbH zahlt eine Dubai LLC aber lediglich 9 % an Körperschaftsteuer und keine Gewerbesteuer. Ein weiterer Unterschied zwischen beiden Unternehmensformen tritt auch bei der Besteuerung einer Gewinnausschüttung zutage: in Dubai sind Dividenden steuerfrei.

Apropos steuerfrei, tatsächlich kann auch eine Dubai LLC komplett steuerfrei bleiben. Dazu muss man sie allerdings in einer der vielen Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gründen. Doch dann kann man nur mit anderen solchen Unternehmen, die ebenfalls in Freihandelszonen angesiedelt sind, sowie solche aus dem Ausland Geschäfte tätigen. Da wir ohnehin vorhaben, eine Dubai LLC mit einer deutschen GmbH zu kombinieren, kann uns dies vielleicht sogar nützlich sein? Wir werden sehen…

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3. Unser Gestaltungsmodell: Dubai LLC mit GmbH kombinieren

Der erste Schritt in unserem Gestaltungsmodell besteht darin, dass wir als GmbH-Gesellschafter nach Dubai auswandern. Selbstverständlich gestalten wir dies so, dass keine Wegzugsteuer dabei anfällt. Worauf wir aber ebenfalls achten wollen, ist, dass wir weiterhin unmittelbar an unserer deutschen Gesellschaft beteiligt bleiben wollen. Weiterhin ist bei unserem Wegzug nach Dubai besonders wichtig, dass wir unseren Wohnsitz komplett aus Deutschland dorthin verlagern. Denn wenn wir nach Dubai fortziehen und trotzdem noch über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen, wie geringfügig diese Unterkunft auch immer sein mag, bleiben wir hierzulande unbeschränkt steuerpflichtig. In unserem Gestaltungsmodell müssen wir aber der unbeschränkten Steuerpflicht unbedingt entkommen.

Schritt zwei erfolgt dann von Dubai aus. Denn nun gründen wir eine Dubai LLC in einer der Free Zones. Wir gründen dieses Unternehmen ganz bewusst als neues Unternehmen statt als Tochtergesellschaft der deutschen GmbH. Zweck dieses Unternehmens soll die Erbringung von Beratungsleistungen für die deutsche GmbH sein. Wichtig ist dabei, dass das Unternehmen auch eine gewisse Substanz aufweist und keine Briefkastenfirma darstellt.

Schritt Nummer drei ist also das Erbringen von Beratungsleistungen an unsere deutsche Gesellschaft durch die Dubai LLC. Dabei wollen wir den Wert dieser Leistungen so hoch wie möglich ansetzen. Denn in Deutschland sollen diese Beratungshonorare auch steuerlich möglichst hohe Betriebsausgaben verursachen. Jedoch ist auch hierbei Maß zu halten. Denn die Höhe der Honorare sollte angemessen sein, zumindest, um Diskussionen mit dem deutschen Fiskus zu vermeiden. Womit wir schon bei den steuerlichen Betrachtungen angekommen sind, die wir im nächsten Kapitel darstellen.

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4. Dubai LLC mit GmbH kombinieren: steuerliche Auswirkungen

Wie wirken sich die Maßnahmen unseres Gestaltungsmodells denn nun steuerlich aus? Betrachten wir zunächst einmal unser Unternehmen in Deutschland. Die Beratungshonorare unserer Dubai LLC sollten den Effekt haben, dass am Ende nur noch ein möglichst geringer Gewinn der Steuerpflicht in Deutschland unterliegt. Dadurch verlagern wir den Gewinn in die VAE. Bleiben wir aber noch einen Augenblick in Deutschland. Denn auf die potentielle Gewinnausschüttung fällt allenfalls eine ganz geringe Steuer auf privater Ebene an. Gleiches gilt für eine Entnahme, falls wir zwischenzeitlich die GmbH in eine Personengesellschaft umgewandelt haben sollten. Dabei muss man beachten, dass hierbei nur noch eine beschränkte Steuerpflicht besteht. Außerdem entfällt die Prüfung von sonst in solchen Fällen oft anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Schließlich ist derzeit kein DBA zwischen den VAE und Deutschland in Kraft.

Wenn also die Dubai LLC einen Großteil des Gewinns des deutschen Unternehmens über ihre Beratungshonorare in Anspruch nimmt, fällt ihr eigener Gewinn entsprechend hoch aus. Und nun erinnern wir uns, dass darauf in Dubai keine Körperschaftsteuer anfällt, weil wir ja unsere Dubai LLC in einer der Freihandelszonen errichtet haben. Würden wir, aus welchen Gründen auch immer, aber auch für Geschäftspartner in den VAE tätig werden wollen, müssten wir entweder unsere Dubai LLC in einem Gebiet außerhalb der Free Zones gründen, oder wir würden dafür ein drittes Unternehmen dort errichten, dass dann der lokalen Körperschaftsteuer unterliegt. Steuerlich wäre letzterer Ansatz sicherlich vorteilhafter. Weiterhin fällt aber auch auf die Gewinnausschüttung der Dubai LLC in den VAE keine Steuer an. Und das bedeutet im Endeffekt, dass man praktisch steuerfrei wirtschaften kann. Alles, was man hierfür machen muss, ist die deutsche GmbH mit einer Dubai LLC zu kombinieren.

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In diesem Video erklären wir, wie man steuerfrei nach Dubai auswandern kann und trotzdem am eigenen Unternehmen in Deutschland beteiligt bleibt.

5. Dubai LLC mit GmbH kombinieren – Fazit

Nun mag man sich fragen, für welche Unternehmer es sich lohnen kann eine deutsche GmbH mit einer Dubai LLC zu kombinieren. Klar ist, dass dies nur in gewissen Fällen möglich ist, nämlich dann, wenn man als Unternehmen von externen Dienstleistungen besonders abhängig ist. Aber vielleicht wäre auch die Vergabe von Aufträgen an die Dubai LLC als Subunternehmer eine Option. Allerdings muss man hierbei vermeiden, dass es zu einer Funktionsverlagerung kommt. Denn diese hätte in Deutschland erhebliche steuerliche Auswirkungen.

Steuerrechtlich ist weiterhin noch die Frage zu prüfen, ob dieses Gestaltungsmodell unter Umständen zu einer Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland führen könnte. Dabei ist besonders auf § 7 Absatz 1 Satz 4 AStG zu achten. Denn dort nimmt das Gesetz Bezug auf Fälle, in denen hierzulande eine beschränkte Steuerpflicht gilt.

Am Ende spielen wir noch mit einem weiteren Gedanken. Vor einigen Jahren bestand einmal ein DBA mit den VAE. 2021 ist dieses mangels Interesse an einer Verlängerung deutscherseits aber ausgelaufen. Inzwischen ist in den VAE aber die Körperschaftsteuer neu eingeführt worden, sodass das Potential besteht, dass es zu einer Doppelbesteuerung auf diesem Gebiet in Deutschland und in den Emiraten kommen könnte. Möglicherweise ist dies nun ein Anlass für die Bundesregierung, erneut ein DBA mit den VAE auszuhandeln.


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